DPR: Ausnahmesituation der Pflege in der Corona-Krise
Berlin (02. April 2020, Nr. 9/2020) – Der Deutsche Pflegerat anerkennt die Maßnahmen der Politik zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, auch bei der Absicherung der wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und für die ambulanten Dienste. Es bleiben jedoch erkennbare Schwächen und Fragen, die dringend gelöst werden müssen. Hierzu der Präsident des Deutschen Pflegerats e.V., Franz Wagner:
„Das Gesundheits- und Pflegesystem bereitet sich intensiv auf die zunehmenden Versorgungsbedarfe der Corona-Pandemie vor. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen große Herausforderungen bevor. Wir stoßen schon jetzt, da die Zahl der an COVID-19 erkrankten Menschen noch sehr überschaubar ist, beispielsweise bei der Beschaffung von Schutzausrüstung, an Grenzen.
Die Krankenhäuser haben binnen kurzer Zeit 12.000 zusätzliche Intensivbetten geschaffen. Damit sind wir vergleichsweise gut vorbereitet. Es ist der Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal, der die Grenzen des Machbaren bildet. So werden Pflegefachpersonen aus anderen Bereichen kurzfristig für einen Einsatz auf einer Intensivstation qualifiziert. Die Krankenhäuser befinden sich in einer schwierigen und derzeit unübersichtlichen Lage. So kommt es in einigen Häusern in Vorbereitung auf den Höhepunkt der Pandemie zu einer deutlich niedrigeren Auslastung, da Betten freizuhalten sind und in anderen Häusern zu einer starken bis teilweise dramatischen Mehrbelastung durch viele infizierte Patientinnen und Patienten, die versorgt werden müssen.
Das hat paradoxerweise zur Folge, dass Pflegefachpersonen aufgefordert wurden, Urlaub zu nehmen oder Kurzarbeit zu machen. An anderer Stelle kommt es zu Mehrarbeit bei gestiegenen Anforderungen und einer gleichzeitig dünneren Personaldecke, oder zu einer vorübergehenden Rückkehr von Pflegefachpersonen in den Beruf.
Was die Pflege jetzt braucht, sind kluge Strukturen der Arbeitsorganisation mit fairen Maßnahmen der Arbeitsreduktion bei geringerer Auslastung der Betten und angemessenen Pausen- und Erholungszeiten bei Mehrbelastung. Gut zusammengestellte Teams aus qualifizierten und erfahrenen Pflegefachpersonen müssen die weniger erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anleiten und begleiten. Strategien, wie freiwillige Rückkehrerinnen und Rückkehrer im Bedarfsfall passgenau eingesetzt werden können, müssen erarbeitet und umgesetzt werden.
Um diese Aufgaben zu bewältigen, braucht die Pflege alle erdenkliche Unterstützung. Dabei muss der Schutz der Pflegefachpersonen vor der Infektion und Überforderung beachtet werden. Die dazu erforderliche Schutzausrüstung zu beschaffen hat oberste Priorität. Dies gilt für alle Bereiche der Pflege, von der ambulanten Pflege über die Pflegeheime bis hin zu den Krankenhäusern.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat auf die berechtigte und deutliche Kritik der Krankenhäuser und Verbände mit Blick auf die Finanzierung schnell reagiert. Aus Sicht des Deutschen Pflegerats werden dennoch Schwächen in der Finanzierung sichtbar. Es muss unbedingt vermieden werden, dass Kliniken in eine wirtschaftliche Schieflage geraten und damit ungeregelt Versorgungsstrukturen und auch Arbeitsplätze verloren gehen.
Die von der Politik geforderte grundsätzliche Verschiebung aller planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe auf unbestimmte Zeit hat aktuell zur Reduzierung von Klinikleistungen zwischen 35 und 50 Prozent geführt. Schon jetzt ist erkennbar, dass der durch die Corona-Pandemie sowie politisch veranlasste Erlöseinbruch höher liegen wird, als die zur Verfügung gestellten Mittel. Eine Lösung für eine angemessene Finanzierung wäre ein Garantiebudget auf der Basis 2019 mit monatlichen Abschlagszahlungen. Wenig realistisch ist dagegen die Befristung des Schutzschirms bis September 2020. Die Freihaltepauschale von 560 Euro für die Kliniken wird begrüßt. Für die Unikliniken und Supramaximalversorger muss aber ein höherer Satz gelten, sonst droht hier eine eklatante Schieflage. Gleiches gilt für den geplanten Tagessatz im Rahmen der Pauschalierung des Pflegebudgets.
Ob die Erhöhung der pauschalen Pflegekostenfinanzierung mit jetzt 185 Euro pro Pflegetag ausreicht, muss in der Praxis überprüft und ggf. angepasst werden. Geboten ist es, dass die in der Pflege in allen Bereichen entstandenen Kosten, sei es durch Vervielfachung des Personaleinsatzes in den Bereichen Intensiv, Intermediate-Care und Infektionsstationen, sowie die Kosten aus der Überstundenentwicklung vollumfänglich refinanziert werden.
Und nicht nur die Krankenhäuser benötigen einen Schutzschirm zur Abfederung der wirtschaftlichen Risiken. Auch in der Langzeitpflege sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie aufzufangen.
Der zugesagte Bürokratieabbau muss sichtbar werden durch Vereinfachung in der Dokumentationspflicht für die Pflege und mit zugesagter Erlössicherung durch die Kostenträger.
Zur Überprüfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie schlägt der Deutsche Pflegerat einen Beirat von Fachvertretern, eingesetzt durch den Gesetzgeber, vor. Dabei ist die Profession Pflege zwingend zu berücksichtigen. Denn diese hat eine Schlüsselrolle in der Bewältigung der Corona-Krise. Sie muss zudem bereits heute in alle aktuellen Krisenstäbe eingebunden werden. Dies geschieht derzeit zu selten. Eine Einbindung der Profession Pflege steht heute und in Zukunft bei allen Aufgaben, die sie betreffen, außer Frage.“
Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Empathische Begleitung Pflegebedürftiger ist von zentraler Bedeutung!
DEVAP und VKAD äußern sich zu den zusätzlichen Herausforderungen bei der Versorgung der Pflegebedürftigen in der Corona-Pandemie
Berlin, 03.04.2020 – „Bewohner und Kunden, die wir stationär und ambulant versorgen, begreifen die Corona-Pandemie nicht aus der eigenen Erfahrung und Biografie. Häufig ist eine Demenzerkrankung Ursache räumlicher und zeitlicher Desorientierung. Hiervon sind bis zu 70 % der Bewohner in den stationären Einrichtungen betroffen“, erklärt Dr. de Vries, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege e. V. (DEVAP). „Die gedankliche Übertragung oder das Schaffen von Anknüpfungspunkten ist aufgrund der Einzigartigkeit des aktuellen Geschehens nicht gegeben. Von einem intellektuellen Nachvollziehen des Sinnzusammenhangs zu Einschränkungen, zu Besucherverboten und der Umsetzung besonderer Hygienemaßnahmen können wir bei diesem Personenkreis nicht ausgehen. Eine auf dieser Grundlage entstehende selbstregulierte Verhaltensanpassung ist deshalb bei dem überwiegenden Teil der Menschen mit Demenz nicht zu erwarten. Es stellt sich daher als eine besondere Herausforderung für die Mitarbeitenden in den Einrichtungen und Diensten aber auch für die Angehörigen heraus, den Alltag der Menschen mit Demenz so weiter zu gestalten, dass sie trotz der Corona-Krise ihren stabilen Tagesablauf weiterhin vorfinden “, so Dr. de Vries weiter.
„Das Erleben von Einschränkungen und der Umgang mit diesen stellen unsere Pflegekräfte bei der Versorgung aktuell vor große Herausforderungen. In diesen Tagen ist die Arbeit in den Einrichtungen und Diensten von besonderer Zuwendung zu den Pflegebedürftigen und einer Hinwendung zum Umgang mit deren Ängsten geprägt. Zunehmend stehen vertraute Pflegepersonen wegen eigener CoVid-19-Erkrankung oder notwendiger Quarantäne nicht zur Verfügung. Bezugspersonen fallen wegen Einschränkungen in der Besuchsregelung weg. Dieser Umstand löst Unsicherheit bei den Pflegebedürftigen aus. Für die pflegebedürftigen Menschen kommt es deshalb neben der speziellen pflegefachlichen Versorgung auf intensive Zuwendung an; für die Mitarbeitenden neben den pflegefachlichen Aufgaben auf einen besonderen emphatischen Zugang in der Beziehungsgestaltung der Pflegesituation.“, kommentiert Eva-Maria Güthoff, erste Vorsitzende des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD).
Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), Invalidenstraße 29, 10115 Berlin
Sars-COV-2:
Spahn: „Volle Unterstützung für Gesundheitswesen und Pflege“
27.03.2020 – Der Bundesrat hat zwei Gesetzespakete mit zahlreichen Maßnahmen zur Unterstützung von Mitarbeitern und Unternehmen der Pflegebranche zugestimmt.
Zwei Gesetzespakete haben nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages am Mittwoch heute, 27. März, auch die Zustimmung des Bundesrates erhalten. Sie sollen Gesundheitswesen und Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie unterstützen. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium jetzt mit.
Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ sollen wirtschaftliche Folgen aufgefangen, mit dem „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessert werden.
„Alle, die im Gesundheitswesen arbeiten, brauchen gerade jetzt unsere volle Unterstützung. Deswegen kompensieren wir Einnahmeausfälle, bauen Bürokratie ab und setzen Sanktionen aus“, sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Dazu werde das „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ neben Krankenhäusern und Ärzten vor allem auch Pflegeunternehmen unterstützen. Zum Beispiel indem sie befristet von Bürokratie entlastet und auch finanziell unterstützt werden. Dazu gehört, dass ambulante und stationäre Pflege durch das befristete Aussetzen von Qualitätsprüfungen, Änderungen bei der Durchführung von Begutachtungen und den Verzicht auf die Beratungsbesuchen bei Pflegebedürftigen entlastet werden.
Pflegeeinrichtungen soll durch eine Regelung außerdem Sicherheit gegeben werden, die durch die Pandemie bedingten außerordentlichen Aufwendungen oder Einnahmeausfälle über die Pflegeversicherung erstattet zu bekommen.
Auch kann für die Aufrechterhaltung der Versorgung von den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Personalausstattung abgewichen werden. Pflegekassen wird zudem ein weiterer Gestaltungsspielraum zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungslücken in der häuslichen Versorgung eingeräumt.
Der Deutsche Bundestag hat außerdem aufgrund der derzeitigen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus „eine epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt. Um auf eine Epidemie effektiv reagieren zu können, müssten schnell Entscheidungen getroffen werden. Dazu erhält der Bund für einen befristeten Zeitraum zusätzliche Kompetenzen. Dazu zählen beispielsweise auch Maßnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Arzneimitteln, Schutzausrüstung und Labordiagnostik sowie Flexibilisierung von Vorschriften in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.
Die Gesetze treten im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Mangel an medizinischen Schutzmasken
Ambulante Pflegedienste sind in größten Schwierigkeiten
30.03.2020 – Der anhaltende massive Mangel an medizinischen Schutzmasken in der Corona-Krise hat die ambulanten Pflegedienste aus Sicht der Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen, Nadya Klarmann, in größte Schwierigkeiten gebracht.
„Wir stehen vor einem ethischen Problem, für das es keine einfache Lösung gibt“, sagte Klarmann, am Freitag im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Es ist unverantwortlich, die Pflegekräfte ohne ausreichenden Schutz zu den Patienten zu schicken – aber es ist auch nicht zu verantworten, diese Patienten unversorgt zu lassen.“
Es bestehe die Gefahr, dass sich die ambulanten Pflegekräfte bei ihren Patienten anstecken und das Virus so zum nächsten Patienten tragen. Außerdem dürften nicht Intensivpatienten vergessen werden, die etwa einen multiresistenten Keim trügen. Sie hätten auch schon vor Corona nur mit Schutzkleidung, Handschuhen und Masken gepflegt werden dürfen, erläuterte die Präsidentin.
Sollte die ambulante Pflege ausfallen, drohe im schlimmsten Fall der Kollaps im Pflegebereich, warnte Klarmann. „Im Zweifel müssten die Patienten, die noch gut zu Hause leben könnten, dann in Pflegeheime und Krankenhäuser – Häuser, die jetzt gerade frei gemacht werden für die kommenden Covid-19-Erkrankten.“
Der Handel mit Schutzartikeln treibe derzeit ungeahnte Blüten, kritisierte die Präsidentin. Dubiose Händler hätten der Kammer bereits Schutzmasken für 10 Euro plus Mehrwertsteuer angeboten. Sie kosteten im Normalfall deutlich weniger als einen Euro.
Klarmann appellierte an die Politik, in einer Übergangszeit den Handel mit Schutzartikeln an Privatpersonen zu unterbinden und die Masken und Handschuhe an Krankenhäuser, Ärzte, Heime und Pflegedienste zu verteilen. Nachschub sei zwar bereits auf den Weg, doch gelte es, die Zeit dahin zu überbrücken.
Ausdrücklich lobte die Präsidentin das große Engagement von Theaterschneidereien, Kirchengemeinden, Familienbildungsstätten und Privatleuten, die mit Anleitungen aus dem Internet Schutzmasken aus Stoffresten nähen. „Sie können zumindest helfen, dass Infektionsrisiko ein wenig zu senken.“ Solche Masken hielten zwar das Coronavirus nicht auf, verhinderten aber, dass der Maskenträger beim Niesen oder Husten Tröpfchen verbreitet.
Coronavirus: Aktuelle Informationen auf Sonderseite der Thieme Gruppe
SARS-CoV-2 stellt unsere gesamte Gesellschaft vor enorme Herausforderungen – ganz besonders jedoch die Menschen, die im Gesundheitswesen tätig sind! Um sie bestmöglich zu unterstützen, bündelt die Thieme Gruppe die im Unternehmen verfügbaren relevanten Inhalte auf www.thieme.de/corona. Dazu gehören unter anderem fundierte Patienteninformationen inklusive Symptom-Checker, ein Online-Kurs zu COVID-19, relevante Inhalte aus Thieme Fachzeitschriften und Büchern sowie aktuelle Stellungnahmen verschiedener Fachgesellschaften. Sämtliche Angebote sind kostenfrei.
Zu finden unter: https://www.thieme.de/de/presse/coronavirus-153662.htm
Quelle: PM Thieme, 31.03.2020
Übergabe – Der Podcast:
– CORONA-SPEZIAL #2: Die Lage im Krankenhaus
unter: https://uebergabe.de/podcast/ug034/?mc_cid=1932da1bd7&mc_eid=f2bce588f0
– CORONA SPEZIAL #3: Interview mit Prof. Dr. Christel Bienstein (DBfK)
unter: https://uebergabe.de/podcast/ug035/?mc_cid=2643aa2543&mc_eid=f2bce588f0
– CORONA SPEZIAL #4: Lage in der ambulanten Pflege (T. Jürs) –
unter: https://uebergabe.de/podcast/ug036/?mc_cid=d6474862a5&mc_eid=f2bce588f0
– CORONA SPEZIAL #5: Lage in NRW, Gesetz zur Verpflichtung Pflegender (Interview mit Karl-Josef Laumann)
unter: https://uebergabe.de/podcast/ug037/?mc_cid=4f4b0fbfff&mc_eid=f2bce588f0
Ehrenamtliche Helfer und Helferinnen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege sind unfallversichert
31.03.2020 – Um in der aktuellen Krise insbesondere das Personal in Krankenhäusern und im hausärztlichen Bereich zu entlasten, werden nun pensionierte Ärzte und Ärztinnen, Pflegekräfte und Medizinstudenten und -studentinnen um Unterstützung gebeten. Einige haben bereits ihre Bereitschaft dazu signalisiert.
Vor diesem Hintergrund weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen darauf hin: Wer unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich, in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege tätig wird, steht dabei automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Gesetzlich unfallversichert sind natürlich auch alle in diesen Einrichtungen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Anders sieht es dagegen bei selbständigen Tätigkeiten auf Honorarbasis aus. Ärztinnen und Ärzte müssen aufgrund ihrer freiberuflichen Selbständigkeit eine beitragspflichtige freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) abschließen, wenn sie diese Tätigkeit absichern möchten. Andere Honorarkräfte im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege wie beispielsweise selbstständig tätige Pflegekräfte sind bei der BGW als Unternehmerinnen und Unternehmer beitragspflichtig gesetzlich unfallversichert.
Versicherungsschutz für freiwillige Helferinnen und Helfer
Viele Kommunen organisieren derzeit Helferdienste – zum Beispiel Einkäufe für ältere Menschen- in ihren Regionen. Die Freiwilligen melden sich nach einem Aufruf bei ihrer Gebietskörperschaft und werden von dieser dann beauftragt. Diese Helferdienste in der Organisationshoheit der Kommunen sind gesetzlich unfallversichert. Vom Versicherungsschutz nicht erfasst sind hier hingegen Hilfsdienste, die aufgrund der sozialen Beziehung als selbstverständlich anzusehen sind.
Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten grundsätzlich kraft Gesetzes versichert sind, darüber informiert auch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Für andere ehrenamtliche Tätigkeiten bietet sie eine freiwillige Versicherung an.
Es wird empfohlen, sich zur Klärung des Versicherungsschutzes im Zweifel beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu informieren. Grundsätzlich sind dies für private und frei gemeinnützige Einrichtungen im Gesundheitswesen die BGW und für Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen die regional gegliederten Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand wie Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände. Viele Informationen zum Thema finden sich in den jeweiligen Internetauftritten.
Eine Liste der Unfallversicherungsträger gibt es unter https://www.dguv.de/de/wir-ueber-uns/mitglieder/index.jsp.
Quelle: https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_1/details_1_386650.jsp
Diakonie Deutschland: FAQ und Umgang in der Diakonie mit dem Corona
Die Informationen zum Umgang mit dem neuartigen Virus ändern sich laufend. Wir haben einige Links und Informationen zusammengestellt, die über die Beurteilung der Lage informieren. Außerdem beantworten wir Fragen (FAQ), die oft gestellt werden.
https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos
Corona und Patientensicherheit
APS sammelt und veröffentlicht aktuelle Tipps zum Corona-Krisenmanagement – Risikomanager aktiv in Krisenstäbe einbeziehen
Berlin – Die Corona-Pandemie bringt die Gesundheitsversorgung und die Gesundheitseinrichtungen auch in Deutschland an ihre Grenzen. Es ist kein Luxus, gerade jetzt an Patientensicherheit zu denken, denn jeder vermeidbare Schaden im Versorgungsprozess belastet die ohnehin angespannten Kapazitäten noch weiter. Dazu ist wichtig, dass auch die Versorgung unter Ausnahmebedingungen mit Blick auf Belange der Patientensicherheit erfolgt. Deshalb fordert das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) alle Einrichtungen auf, soweit noch nicht geschehen ihre Verantwortlichen für das klinische Risikomanagement aktiv in die Krisenstäbe einzubeziehen. Darüber hinaus sammelt und veröffentlicht das APS aktuelle Tipps aus dem Blickwinkel der Patientensicherheit zur Corona-Krise. Erste Hinweise beziehen sich auf die Einrichtung zusätzlicher Beatmungskapazitäten in Krankenhäusern.
„Manchmal entscheiden vermeintliche Kleinigkeiten wie die Verteilung unterschiedlicher Beatmungsgeräte auf den verschiedenen Zimmern und Abteilungen über die Handlungsfähigkeit des Personals und damit die Überlebenschancen der Patientinnen und Patienten“, sagt Professor Dr. Reinhard Strametz, Mitglied im Vorstand des APS und dort zuständig für Fragen rund um Medizinprodukte. Mit den aktuellen Tipps rund um die Einrichtung neuer Stationen für beatmete Patienten möchte das APS ganz konkret dazu beitragen, vermeidbare Risikosituationen und damit Belastungen für das Personal in den Kranken-häusern abzubauen.
„Von außen kann niemand allgemeingültige Hinweise geben, an welcher Stelle der jetzt nötigen Krisenmaßnahmen vermeidbare Risiken für Patienten und Mitarbeiter entstehen können. Deshalb ist es essenziell, die Fachkräfte des Risikomanagements, die ihre Einrichtungen kennen und darin geschult sind, neue Risiken frühzeitig zu erkennen und zu analysieren, jetzt an zentraler Stelle in alle Krisenstäbe einzubinden, um Mitarbeiter und Patienten und damit die gesamte Organisation vor vermeidbaren Fehlern zu schützen“, betont Dr. Ruth Hecker, selbst langjährige Leiterin der Abteilung für klinisches Risikomanagement der Universitätsklinik Essen und Vorsitzende im APS. „In vielen Einrichtungen kämpfen Risikomanager an vorderster Front mit gegen die Pandemie. In anderen wird es Zeit zum Umdenken: Risikomanagement ist unverzichtbar– auch und gerade im Notfall!“
„Ein wichtiges Anliegen des APS ist, aus den Erfahrungen anderer zu lernen, damit Fehler nicht wieder-holt werden. Das gilt insbesondere auch in der Vorbereitung und Bewältigung der Corona-Krise,“ führt Heike Morris, stellvertretende Vorsitzende des APS, aus. „Wir wollen deshalb eine Plattform schaffen, damit weitere Tipps zur Verbesserung der Patientensicherheit mit Blick auf die Corona-Situation zusammengetragen und verbreitet werden. Deshalb bitten wir darum, entsprechende Erfahrungen an uns einzusenden.“ Die Einreichung von entsprechenden Hinweisen ist ab sofort über die Webseite des APS möglich.
„Jetzt ist die Zeit, rasch Informationen bereitzustellen“, betont Marcel Weigand, Generalsekretär im APS. Die Materialien des APS werden üblicherweise einem qualitätsgesicherten Verfahren unterzogen. „In der aktuellen Krise wollen wir rasch helfen und nehmen deshalb in Kauf, von unseren üblichen Ver-fahren abzuweichen. Was nützen die besten Empfehlungen in einem halben Jahr oder gar Jahr, wenn es um die Versorgung in den nächsten Tagen und Wochen geht?“
Die Tipps des APS und das Kontaktformular für die Übermittlung weiterer Hinweise finden sich unter www.aps-ev.de/corona-krisenmanagement-tipps/ .
Quelle: PM APS, 01.04.2020
Ausbildungsqualität auch in der Pandemie gewährleisten –
Lernende schützen
Die Corona-Pandemie konfrontiert uns mit unerwarteten Herausforderungen. Das betrifft neben den Erkrankten besonders stark die Menschen, die im Gesundheitssystem – insbesondere in der Pflege – arbeiten.
Heute, am 1. April 2020 beginnen an vielen Schulen die ersten Ausbildungen nach dem neuen Pflegeberufegesetz. Aus diesem Anlass weist der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) auf die besonderen Verpflichtungen gegenüber den Lernenden der Pflege in der praktischen und theoretischen Ausbildung hin.
„Besonders zu schützen sind in der gegenwärtigen Situation Auszubildende und Studierende in den Gesundheitsberufen, denn sie teilen zwar die Motivation für den Beruf, verfügen aber noch nicht über alle erforderlichen Kompetenzen. Hier steht die Berufsmotivation der Lernenden möglicherweise dem Selbstschutz, aber auch der Versorgungsqualität im Wege,“ sagt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK.
„Der Ausbildungsgrundsatz, dass Lernende nur mit Aufgaben betraut werden dürfen, die ihrem Ausbildungsstand entsprechen und die der Erreichung des Ausbildungszieles dienen, gilt in der gegenwärtigen Situation ganz besonders. Das bedeutet: Anleitung am Praxisort und in geeigneter Form Begleitung durch die Schulen sind auch in der Pandemie zu gewährleisten. Lernende dürfen nur dann in der Praxis eingesetzt werden, wenn die Praxisanleitung sichergestellt ist und eine Überforderung sicher verhindert werden kann. Und sie müssen angesichts der besonderen Belastungen im Praxiseinsatz durch die Schulen begleitet und betreut werden. Lernende sollten zudem bevorzugt in Bereichen eingesetzt werden, in denen sie weniger COVID-19-Erkrankte antreffen.
Wir fordern, neue Auszubildende nicht ohne vorherigen vorbereitenden theoretischen Unterricht in der Praxis einzusetzen. Es wäre die schlechteste Lösung, die in diesem Frühjahr neu antretenden Auszubildenden bzw. Studierenden ohne Vorbereitung direkt in die pflegerische Praxis zu schicken. Damit provoziert man Ausbildungsabbrüche bis hin zum Ausstieg aus der Ausbildung vor deren Beginn.“
Für die theoretische Ausbildung fordert der DBfK, dass alle Schulen und Hochschulen Fernlernangebote entwickeln. Die Schulbehörden der Länder müssen die Schulen und Lehrenden hierbei mit Infrastruktur und Know-how unterstützen.
Die gesetzlichen Anforderungen an Ausbildungsinhalte in Theorie und Praxis müssen nach der Pandemie unter Abwägung zwischen Sicherung des Ausbildungserfolges und Vermeidung von Nachteilen für die Lernenden insbesondere in Bezug auf die Abschlussprüfung entsprechend interpretiert werden.
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, redaktion@dbfk.de, www.dbfk.de
Corona: Pflegekammer fordert Bonus für Pflegekräfte
News des Tages / 01.04.2020 – Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz fordert einen Belastungsbonus für alle Pflegekräfte in der Coronakrise.
Der Bonus sollte mindestens 500 Euro betragen und steuer- und sozialabgabenfrei sein, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Pflegekräfte, die an dem Virus erkrankt seien, sollten zusätzlich 500 Euro erhalten. Derartige Bonuszahlungen würden dem Personal echte Wertschätzung entgegenbringen, so Mai. Die Gesellschaft würde damit zeigen, „dass sie nicht nur klatscht, sondern die Arbeit der Pflegekräfte auch tatsächlich honoriert“, zitiert die Süddeutsche Mai. Das Geld solle vom Staat bezahlt werden, um die Einrichtungen nicht noch weiter zu belasten.
Diakonie-Zitat: 100 Euro Corona-Zuschlag für Menschen mit Grundsicherung
Berlin, den 1. April 2020 – Die Diakonie Deutschland spricht sich für einen befristeten Corona-Zuschlag für Hartz IV-Bezieherinnen und -Bezieher aus und unterstützt eine entsprechende Petition kirchlicher und gewerkschaftlicher Gruppen: Petition 100 Euro. Die Politik muss jetzt schnell handeln, damit existenzbedrohliche Armut in Deutschland nicht durch die Corona-Krise wieder zum Normalfall wird. Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik Diakonie Deutschland: „Nicht nur in die Bilanzen von Unternehmen, sondern auch in die schmalen Geldbeutel von Hartz IV-Bezieherinnen und -Beziehern reißt die Corona-Krise tiefe Löcher. Denn eine außergewöhnliche Belastung durch eine weltweite Pandemie ist in den Berechnungen der Regelsätzen nicht vorgesehen. Deshalb brauchen Menschen in Grundsicherung jetzt einen Zuschlag von 100 Euro für Erwachsene und 80 Euro je Kind für diese außergewöhnliche Belastung. Die Mehrkosten entstehen, da die Kinder wegen der Schließung von Kindergärten und Schulen kein kostenloses Mittagessen mehr bekommen, Sonderangebote oftmals wegen Hamsterkäufen nicht mehr bekommen und auch viele Tafeln geschlossen sind. Neben der Kontaktsperrebereitet die aktuelle Krise insbesondere Familien in Grundsicherung massive Versorgungsprobleme, die erhebliche Folgen für die Gesundheit haben können.“
Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland:
https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos
Quelle: PM Diakonie Deutschland, 01.04.2020
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz: Aktuelle Informationen zu Corona
Zu finden unter: www.corona.pflegekammer-rlp.de
SARS-CoV-2: Coronafälle in Pflegeheimen: Beginn einer neuen Entwicklung?
31.03.2020 – Coronavirus-Fälle in deutschen Pflegeheimen markieren aus Sicht des Virologen Christian Drosten eine neue Phase in der Epidemie, die auch mit mehr gemeldeten Todesfällen einhergeht.
„Wir sehen jetzt in diesen Tagen die Eintragungen zum Beispiel in Seniorenpflegeheime und haben hier dann den Beginn einer neuen Entwicklung“, sagte Drosten im NDR-Podcast. Bisher habe Deutschland auch ein bisschen Glück gehabt: Infiziert hätten sich zunächst vor allem jüngere, sportliche Leute wie Skifahrer, die das Virus aus dem Urlaub eingeschleppt und es in ihren ungefähr gleichaltrigen Netzwerken verbreitet hätten. Diese Menschen erlebten zum größten Teil milde Krankheitsverläufe.
Wegen mehrerer Effekte gleichzeitig werde man jetzt zwangsläufig ein Ansteigen der berichteten Fallsterblichkeit sehen, sagte Drosten. Man sehe das jetzt schon an der Statistik: Sie liege nicht mehr bei 0,2 bis 0,4, sondern im Bereich 0,8 Prozent. Das liege daran, dass andere Altersgruppen als bisher von Sars-CoV-2 betroffen seien, so der Charité-Virologe. (dpa)
SARS-CoV-2: Pflegebevollmächtigter: Angehörige müssen Sterbende begleiten dürfen
31.03.2020 – Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat gefordert, dass Angehörige auch in der Corona-Krise sterbende Pflegebedürftige begleiten dürfen.
„Es muss doch möglich sein, dass Familienmitglieder die Hand ihres sterbenden Vaters halten können, und wenn sie dabei Handschuhe tragen“, sagte Westerfellhaus am 31. März der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Damit werde mehr erreicht „als wenn man pauschale Besuchsverbote ausspricht und die Betroffenen allein lässt“.
Er plädierte für einheitliche Regeln, wie weit das Besuchsverbot reichen solle. „In jedem Bundesland, in jeder Kommune läuft das anders“, kritisierte der Pflegebevollmächtigte. In diesem Punkt sei die Menschenwürde berührt. „Wenn sterbende Pflegebedürftige es wollen, dass Angehörige da sein können, dann muss man das möglich machen“, verlangte Westerfellhaus.
Mit Blick auf Todesfälle nach Corona-Infektionen in Pflegeheimen betonte er, er sei sicher, dass die Verantwortlichen in den Heimen und der ambulanten Pflege alles dafür täten, die Pflegebedürftigen zu schützen. Dafür sei aber auch ausreichend Schutzmaterial nötig. Es dürfe bei der Verteilung „keine Unterschiede geben zwischen den Menschen in den Krankenhäusern, in den ambulanten Pflegediensten, den Heimen und den Reha-Einrichtungen“, mahnte Westerfellhaus. (epd)
Applaus reicht nicht – Pflegende brauchen endlich genügend Schutzkleidung
Berlin, 02.04.2020 Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) fordert eindringlich genügend Schutzmaterial für die Altenhilfe, das Gesundheitswesen und Einrichtungen für Behinderte. Auch in der dritten Woche der Corona-Pandemie ist es nicht gelungen, ausreichend Schutzkleidng und Maskenfür alle Diejenigen zu beschaffen, die sich um besonders hilfebedürftige Menschen kümmern. Applaus für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reicht nicht aus. Ihre existenziellen Sorgen müssen dringend ernst genommen werden. Sie bringen sonst sich selbst und die ihnen anvertrauten Menschen in Lebensgefahr. Die BAGFW hält es für inakzeptabel, dass die erforderliche Ausrüstung nach wie vor Mangelware ist. Die Folge ist, dass sich die Pflegerinnen und Pfleger in den Einrichtungen und die von Ihnen betreuten Menschen nur unzureichend gegen das Virus schützen können. Dies kann die Freie Wohlfahrtspflege als Arbeitgeber wie als Anwalt der Pflegebedürftigen nicht hinnehmen. Die BAGFW fordert die verantwortlichen Politiker im Bund und den Ländern auf, umgehend dafür zu sorgen, dass dieser Missstand behoben wird. Das bezieht sich zum einen auf die Bereitstellung von ausreichend Schutzausrüstungen und zum anderen auf eine risikoadäquate Verteilung des Materials. Es ist nicht nachvollziehbar, das Ansteckungsrisiko durch umfangreiche Kontaktsperren in der Bevölkerung minimieren zu wollen und dort, wo der direkte Kontakt unabdingbar notwendig ist nicht alles zu tun, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Kontakt: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Oranienburger Str. 13-14, 10178 Berlin, 030 240 89 129, gerhard.timm@bag-wohlfahrt.de
Westerfellhaus gegen strikte Ausgangssperren für Bewohner
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat sich in einem Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) gegen strikte Ausgangssperren für Pflegeheimbewohner im Zuge der Corona-Krise ausgesprochen.
„Es darf bei der Diskussion um den notwendigen Schutz vor Infektionen in Pflegeeinrichtungen nicht vergessen werden, dass die Menschen in den stationären Einrichtungen wohnen, dort leben und eben nicht ‚verwahrt‘ werden“, so Westerfellhaus. Für Heimbewohner müssten auch in Zeiten einer Pandemie die gleichen Rechte wie für alle anderen Menschen gelten – zum Beispiel das Recht auf einen Spaziergang.
Zuvor schon hatte sich Westerfellhaus dagegen ausgesprochen, Besuche in Pflegeheimen wegen der Corona-Krise komplett zu untersagen (wir berichteten). „Wir können in unserer Gesellschaft keine pauschalen Besuchsverbote akzeptieren, die dazu führen, dass Mütter oder Väter alleine sterben müssen und Kinder sich nicht verabschieden können, nur weil die Eltern in einer Pflegeeinrichtung leben“, erneuerte er seine Kritik nun gegenüber dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND). Die Menschenwürde der Bewohner müsse geachtet werden.
Quelle: Newsleetter Car Invest, 03.04.2020
E-Learning: Pflegekammern empfehlen Online-Schulung zum Coronavirus
Die Pflegekammern von Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die Bundespflegekammer sowie der DBfK empfehlen die Online-Schulung von Bibliomed CAMPUS zum „Selbstschutz im Umgang mit Covid 19“.
Um die Sicherheit von Pflegenden zu verbessern, vermittelt das E-Learning-Modul zeit- und ortsunabhängig das Wichtigste zum Coronavirus sowie zum Umgang mit einer Covid-19 erkrankten Person. Die 3 Kapitel thematisieren praxisnahes Wissen zur Basishygiene sowie das An- und Ablegen der persönlichen Schutzausrüstung.
Die erfolgreiche Teilnahme am 15 bis 20 Minuten langen Corona-E-Learning wird mit einem Zertifikat bestätigt.
Zum e-Learning: https://campus.bibliomed.de/corona-schulung/
Quelle: Bibliomed Sondernewsletter, 06.04.2020
