ADS-Wocheninformation 06.01.2025

ADS-Wocheninformation 06.01.2025

Übergabe

ÜG159 – Standardisierte Fachsprache in der Pflege (Aldair Mateus)
ÜG157 – Lebensphasengerechte Personalentwicklung (Katja Pein & Dr.In Lena Marie

WIdO-Analyse zeigt:

Eigenanteile von Pflegeheim-Bewohnenden liegen inzwischen bei mehr als 2.400 Euro

Trotz Zuschlägen und Dynamisierung der Leistungssätze sind weitere Anstiege in den nächsten Jahren zu erwarten

03.01.2025 – Die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen, die im Pflegeheim leben, ist laut einer aktuellen Auswertung des WIdO erneut gestiegen. Die durchschnittliche Gesamtbelastung der Bewohnerinnen und Bewohner liegt inzwischen bei mehr als 2.400 Euro und damit wieder deutlich über dem Niveau des Jahres 2021, als die Politik Zuschläge zur Begrenzung der Eigenanteile an den pflegebedingten Aufwendungen eingeführt hatte. Eine Prognose des WIdO zur weiteren Entwicklung macht deutlich, dass auch die im vergangenen Jahr erfolgte Anhebung der Zuschläge und die in diesem Jahr greifende Dynamisierung der Leistungssätze den Trend zu immer höheren finanziellen Belastungen nicht nachhaltig stoppen werden.

Die aktuelle Analyse zeigt, dass die Gesamtkosten für einen Heimplatz Ende 2024 bei durchschnittlich 4.701 Euro lagen. Davon zahlte die Pflegekasse im Durchschnitt 1.470 Euro. Zusätzlich bekamen die Bewohnerinnen und Bewohner von der Pflegeversicherung durchschnittlich 807 Euro pro Monat für ihre pflegebedingten Eigenanteile in Form der nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge erstattet. Durchschnittlich 950 Euro mussten sie selbst für die Pflege zuzahlen, hinzu kamen im Schnitt 977 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 497 Euro für Investitionskosten. Daraus ergibt sich nach Abzug der Zuschläge eine durchschnittliche Gesamtbelastung von 2.424 Euro pro Monat. Sie liegt damit wieder deutlich über dem Niveau von vor der Einführung der nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge zur Entlastung, die seit dem 1. Januar 2022 greifen.

Bei den Pflegebedürftigen mit langer Wohndauer haben die Zuschläge allerdings für eine deutliche Entlastung gesorgt. So hatten Bewohnerinnen und Bewohner mit einer Wohndauer von mehr als drei Jahren – dies sind rund 40 Prozent der vollstationär Pflegebedürftigen – im vergangenen Jahr eine Gesamtbelastung von lediglich 1.913 Euro zu tragen. „Insgesamt ist der Trend zu immer höheren Eigenanteilen allerdings ungebrochen“, betont David Scheller-Kreinsen, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO.

Mit Beginn des Jahres 2025 werden die allgemeinen Leistungssätze der Pflegeversicherung steigen: Statt beispielsweise bisher 1.775 Euro pro Monat bei Pflegegrad 4 gibt es dann 1.855 Euro (plus 4,5 Prozent). „Trotz der Zuschüsse zur Entlastung und der Dynamisierung der Leistungen steigen die Zuzahlungen für die Pflege im Heim weiter. Das hat unter anderem mit gestiegenen Lohnkosten infolge der Verpflichtung der Einrichtungen zur tariflichen Bezahlung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den inflationsbedingten Tarifsteigerungen zu tun“, erläutert David Scheller-Kreinsen. In einer Prognose zur weiteren Entwicklung der pflegebedingten Eigenanteile hat das WIdO verschiedene Szenarien durchgespielt. „Wenn man von einer im Vergleich zu den Vorjahren eher moderaten Steigerung der Zuzahlungen um 10 Prozent ausgeht, werden die Eigenanteile inklusive Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten im Jahr 2029 eine durchschnittliche Gesamtbelastung von 3.812 Euro pro Monat ergeben“, so Scheller-Kreinsen.

Deutliche Unterschiede auf Landes- und Kreisebene

Die WIdO-Analyse zur Entwicklung im Jahr 2024 umfasst auch einen Vergleich zwischen den einzelnen Bundesländern. Er macht deutlich, dass die Höhe der finanziellen Belastungen der Pflegeheim-Bewohnenden in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ist: Während die Gesamt-Zuzahlungen Ende 2024 in Nordrhein-Westfalen bei 2.764 Euro pro Monat lagen, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 1.965 Euro. Besonders groß ist die Spanne bei den Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Während in Sachsen-Anhalt nur 774 Euro zu bezahlen sind, sind es in Nordrhein-Westfalen 1.234 Euro. Auch bei regionaler Betrachtung zeigt sich eine hohe Varianz: Kreisbezogen zeigt sich eine Spanne der pflegebedingten Zuzahlungen von durchschnittlich 1.321 Euro bis 616 Euro je Monat. Dabei ist ein deutliches Süd-Nord-Gefälle ist sichtbar.

Die Entwicklung der Eigenanteile in der vollstationären Pflege stellt das WIdO quartalsweise unter www.wido.de/forschung-projekte/pflege/finanzierung-der-pflege/entwicklung-eigenanteile bereit.

Quelle: PM WIdO, 03.01.20225;https://www.wido.de/news-presse/pressemitteilungen/2025/finanzielle-belastung-pflegeheim-bewohnender/


Flexible Arbeitszeit-Modelle

Arbeiten 5.0 in der Pflege: Die Zeiten ändern sich!

Flexible Arbeitszeitmodelle statt starrer Dienstplan: Mehr Mitsprache bei den Arbeitszeiten macht die Mitarbeiter zufriedener und den Arbeitgeber attraktiver. Dies gilt auch für die Pflege: Zwei große Einrichtungen, die Universitätsmedizin Rostock und das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), erproben derzeit eine wesentlich freiere Form der Arbeitszeitgestaltung.

So können Beschäftigte durch verkürzte Arbeitstage mehr Zeit fürs Privatleben gewinnen – oder im Gegenzug auch länger arbeiten, um in Phasen niedriger persönlicher Belastung ein Zeitkontingent anzusammeln. In Rostock kann eine Schicht dabei zwischen vier und zwölf Stunden dauern. Ähnlich das Modell „Arbeiten 5.0“ des UKE: Hierbei ist sogar eine Vier-Tage-Woche in der Pflege möglich. Wenn die Modellprojekte weiterhin erfolgreich verlaufen, wollen die Einrichtungen sie auf den kompletten Betrieb ausweiten. Weitere Infos erhalten Sie HIER.

Quelle: Newsletter PWG/G&S, 1. KW 2025, 02.01.2025


DKG zum DKI-Krankenhaus-Barometer

Wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser erreicht historischen Tiefpunkt

27. Dezember 2024 – Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in Deutschland ist so dramatisch wie noch nie. Seit Einführung des Fallpauschalensystems im Jahr 2003 haben noch nie so viele Krankenhäuser Verluste verzeichnet wie im Jahr 2023 (61 Prozent der Häuser) und eine so schlechte wirtschaftliche Lage beklagt wie 2024. Der Anteil der Kliniken mit unbefriedigender wirtschaftlicher Lage erreicht in diesem Jahr einen Höchststand von 80 Prozent, und der Anteil der Häuser in guter wirtschaftlicher Lage mit 5 Prozent einen absoluten Tiefststand. Für das Jahr 2024 gehen 79 Prozent der Krankenhäuser von einem negativen Jahresergebnis aus. Zwei Drittel der Häuser erwarten für 2025, dass sich ihre wirtschaftliche Situation weiter verschlechtert. Das sind Ergebnisse des aktuellen Krankenhaus-Barometers des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), einer jährlich durchgeführten Repräsentativbefragung unter den Allgemeinkrankenhäusern in Deutschland.

Vor allem die Preissteigerungen bei den Personal- und Sachkosten wirken sich laut der DKI-Umfrage in 88 Prozent der Krankenhäuser stark oder sehr stark auf ihre Liquiditätssituation aus. Vor diesem Hintergrund sind sie teilweise auf finanzielle Unterstützung ihrer Träger angewiesen, um die Liquiditäts- und Insolvenzrisiken abzufangen und notwendige Investitionen finanzieren zu können.

„Die Situation der Krankenhäuser nimmt immer bedrohlichere Ausmaße an. Die Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts zeigt klar und deutlich, wie dramatisch die wirtschaftliche Lage der deutschen Krankenhäuser ist. Nahezu flächendeckend ist die Liquidität der Krankenhäuser stark betroffen. Wenn jetzt 80 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland für das vergangene Jahr eine unbefriedigende wirtschaftliche Lage beklagen und der Anteil der Häuser mit guter finanzieller Lage auf nur noch fünf Prozent absinkt, ist das nichts anderes als ein historischer Niedergang und Ausdruck einer fehlgeleiteten Politik auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten, der Krankenhäuser und ihrer Mitarbeitenden. Denn Ursache für die seit Jahrzehnten anhaltende Unterfinanzierung der Kliniken ist neben der mangelhaften Investitionsförderung vor allem der weiterhin ausbleibende Inflationsausgleich. Kliniken dürfen ihre Preise nicht eigenverantwortlich an die Inflation anpassen, haben aber dieselben erhöhten Ausgaben wie alle anderen Wirtschaftszweige. Diese seit Jahren bestehende Schieflage wird die Krankenhausträger im kommenden Jahr vermehrt zu harten Konsolidierungsentscheidungen zwingen. Dies wird auch negative Auswirkungen auf die regionale Patientenversorgung haben. Zum Teil sind diese auch schon heute spürbar. Krankenhäuser sind wegen der Defizitlage gezwungen, Einschnitte in der Patientenversorgung vorzunehmen ohne dass dies noch mit der Krankenhausplanung der Länder abgestimmt werden kann. Ein solcher kalter Strukturwandel ist nicht im Interesse der Patienteninnen und Patienten. Nachdem der noch amtierende Bundesgesundheitsminister zu keiner Lösung für diese dramatische Situation bereit war, muss nun eine neue Bundesregierung das Thema ganz oben auf ihre politische Agenda setzen und einen Inflationsausgleich sicherstellen, um so die Krankenhausversorgung flächendeckend zu stabilisieren“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Laut DKI-Umfrage engagieren sich immer mehr Krankenhäuser auch in der ambulanten Versorgung. Rund drei Viertel betreiben mittlerweile ein oder mehrere Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und tragen somit zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung bei. Ein fachübergreifendes Leistungsangebot ist hier nahezu Standard. Jedes zweite Krankenhaus-MVZ hält auch hausärztliche Angebote vor. Des Weiteren haben viele Krankenhäuser ihre Organisation und ihre Prozesse angepasst, um die spezielle sektorengleiche Vergütung einzuführen (Hybrid-DRGs). Dabei werden Leistungen unabhängig davon vergütet, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Die Ergebnisse des Krankenhaus-Barometers 2024 beruhen auf der schriftlichen Befragung einer repräsentativen Stichprobe von zugelassenen Allgemeinkrankenhäusern ab 100 Betten in Deutschland, die von Mitte Mai bis Mitte August 2024 durchgeführt worden ist. Beteiligt haben sich insgesamt 366 Krankenhäuser.

Die Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts ist als Anlage beigefügt.

Zugehörige Dateien

Quelle: https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/wirtschaftliche-lage-der-krankenhaeuser-erreicht-historischen-tiefpunkt/


Was ändert sich 2025 im Bereich Pflege und Gesundheit?


Bundesregierung informiert: Was ändert sich im Januar 2025?

Pflege

Höhere Leistungen für Pflegebedürftige

Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung steigen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent – auch die Leistungen

bei stationärer Pflege. Dies entlastet Pflegebedürftige bei pflegebedingten Ausgaben, die sie selber tragen

müssen. Die Anpassung der Leistungsbeträge hat ein Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro.

Weitere Informationen zu Leistungen in der Pflege

[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/pueg.html]

Höhere Beitragssätze für die Pflege ab 2025

Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte. Der Schritt ist notwendig, um

die Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung sicherzustellen. Die Regelung muss noch im

Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Weitere Informationen zur Erhöhung der Pflegebeiträge

[https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erhoehung-pflegebeitraege-2319616]

Quelle: Bundesregierung informiert: Was ändert sich im Januar 2025?, 27.12.2024


ProAlter 4/24, Schwerpunktthema:

„Alter(n) und Demokratisierung“ (Heft 4/2024)

Wie demokratisch ist das Altern in Deutschland? Wie viel Mitbestimmungsmöglichkeiten bieten unsere Demokratie und unsere sozialpolitischen Institutionen älteren Menschen und lässt sich die stationäre Langzeitpflege demokratisieren? Die mediale Berichterstattung sieht unsere Demokratie in der Krise. Repräsentative Studien zeigen, dass vor allem das Vertrauen in demokratische Institutionen rückläufig ist.

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/proalter-4-24-schwerpunktthema-altern-und-demokratisierung-heft-4-2024/

Quelle: NL KDA, 20.12.2024


Deutscher Pflegerat: Neuer Kurs für eine stärkere Stimme der Pflege

Die berufliche Pflege in all ihrer Vielfalt und Bedeutung gemeinsam vertreten

Berlin (19. Dezember 2024, Nr. 46/2024) – Die berufliche Pflege in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat in seiner 77. Ratsversammlung einen zukunftsweisenden Satzungsbeschluss gefasst, um die Pflege auf Landes- und Bundesebene besser zu vernetzen und ihre Interessen gemeinsam stärker zu vertreten. Mit der Einbindung der Länderebene – darunter Landespflegekammern, Landespflegeräte und weitere Organisationen – setzt der DPR ein klares Zeichen für die Einheit und Stärke der beruflichen Pflege in Deutschland.

Einheit durch Einbindung der Länderebene

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, betont: „Die Profession Pflege verdient eine starke, klare und unüberhörbare Stimme – und genau daran arbeiten wir. Mit der stärkeren Einbindung der Länderebene schaffen wir die Grundlage, um die professionelle Pflege in ihrer gesamten Vielfalt zu repräsentieren. Wir dürfen nicht stehenbleiben, sondern müssen uns weiterentwickeln, um den Herausforderungen der Zukunft in der pflegerischen Versorgung und ihrer Sicherung gerecht zu werden.“

Stärkere Vernetzung und Dialog

Die Satzungsänderung bedeutet konkret, dass öffentlich-rechtliche Körperschaften der beruflichen Pflege auf Landesebene künftig als fördernde Mitglieder mit besonderen Rechten in den DPR eingebunden werden können. Ein mindestens jährlicher Austausch in Form einer Bund-Länder-Konferenz soll weiter die Zusammenarbeit und den inhaltlichen Dialog mit den Landespflegeräten stärken. „Diese Reform ist ein weiterer wichtiger Schritt für eine starke, einheitliche Interessenvertretung der Profession Pflege und stärkt ihre Position in politischen und gesellschaftlichen Diskussionen“, so Vogler weiter.

Blick in die Zukunft

„Wir stehen an einem Wendepunkt: Der Deutsche Pflegerat geht einen wesentlichen Schritt in die Zukunft und leistet damit einen wesentlichen Beitrag für unsere Gesellschaft – ohne seine Wurzeln zu vergessen. Denn nach wie vor muss es Ziel sein, Landespflegekammern in den Ländern bundesweit umzusetzen. Bis dahin aber benötigen wir Übergangsstrukturen. Die feste Einbindung der Landesebene in den Deutschen Pflegerat ist dabei ein sehr wichtiges Element. Dies auch mit Blick darauf, dass viele Gesetze und Verordnungen auf Länderebene die Profession Pflege unmittelbar betreffen“, unterstreicht Vogler.

Der DPR festigt mit diesem Satzungsbeschluss seine Rolle als maßgeblicher Zusammenschluss der wichtigsten Verbände des deutschen Pflege- und Hebammenwesens und zeigt erneut, dass er bereit ist, sich den Anforderungen der Zukunft zu stellen. „Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Pflege in Deutschland so repräsentieren, wie sie es verdient und es dringend benötigt wird – mit all ihrer Vielfalt, ihrem Engagement und ihrer Bedeutung für die Gesellschaft“, betont Vogler.

Weitere Informationen zum Deutschen Pflegerat finden Sie unter: www.deutscher-pflegerat.de.

Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


1050. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2024

Pflegebeitrag steigt im nächsten Jahr um 0,2 Prozentpunkte

Die Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 hat am 20. Dezember 2024 die Zustimmung des Bundesrates erhalten.

Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte

Mit der Verordnung hebt die Bundesregierung den Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Punkte an. Er liegt dann bei 3,6 Prozent. Die höheren Beiträge sollen Mehreinnahmen der sozialen Pflegeversicherung von rund 3,7 Milliarden Euro generieren, so die Bundesregierung. Langfristig steige der Beitrag damit entsprechend der Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Die Anhebung stelle die Finanzierung bereits vorgesehener Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ab 2025 wieder sicher.

Starker Anstieg der Pflegebedürftigen

Durch den demografischen Wandel stehe die soziale Pflegeversicherung vor großen Herausforderungen, heißt es in der Begründung der Verordnung. Bereits jetzt sei eine steigende Zahl der Pflegebedürftigen zu verzeichnen, während die Zahl der Beitragszahlenden weiter sinke. Erschwerend komme hinzu, dass in den Jahren 2022 und 2023 die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf noch schneller zugenommen habe, als es zu erwarten gewesen wäre. Auch die COVID-19-Pandemie wirke sich finanziell nach wie vor negativ aus. All dies führe zu höheren Ausgaben der Pflegeversicherung, die mit dem derzeitigen Beitragssatz nicht zu finanzieren seien.

Die Verordnung kann nun zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Quelle: PM Plenarsitzung des Bundesrates am 20.12.2024


Zahl der Pflegebedürftigen steigt deutlich

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland ist binnen zwei Jahren bis Ende 2023 um 15 Prozent auf 5,7 Millionen gestiegen, berichtet das Statistische Bundesamt. Dies liegt vor allem am erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriff. 86 Prozent der Pflegebedürftigen erhalten zu Hause Unterstützung, oft durch Angehörige. 14 Prozent leben in Pflegeheimen. Der Anteil pflegebedürftiger Frauen beträgt 61 Prozent. Ein Drittel der Pflegebedürftigen ist über 85 Jahre alt. Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 20.12.2024


Elektronische Patientenakte (ePA) und E-Rezept

Die Gesundheitsversorgung in Deutschland ist in den letzten Jahren digitaler geworden: Alle gesetzlich Versicherten können freiwillig eine elektronische Patientenakte nutzen. Dort können alle Dokumente wie Befunde und Arztbriefe zentral gespeichert werden. Zudem bekommt man Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente meist nur noch digital.

Quelle/ weiterlesen unter: https://www.gesundheitsinformation.de/elektronische-patientenakte-epa-und-e-rezept.html


Kabinettsbeschluss ist wichtiges Signal am Jahresende

DBfK zum Pflegekompetenzgesetz

Berlin, 19.12.2024 – Gestern hat das Bundeskabinett in seiner letzten Sitzung das Pflegekompetenzgesetz beschlossen. Ob es noch vor den Neuwahlen im Februar umgesetzt wird, ist zwar noch offen, aber der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zeigt sich optimistisch, dass die Parteien dieses wichtige Signal an die Profession Pflege nicht zum Spielball ihres Wahlkampfs machen.

„Es ist ein gutes und wichtiges Signal in die Berufsgruppe, dass ihre Kompetenzen endlich gewürdigt werden“, so DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Es ist frustrierend und es schadet der Versorgung unserer Patient:innen, wenn man sich über kleinste Maßnahmen mit einer anderen Berufsgruppe abstimmen muss, um das zu tun, was zum eigenen Beruf gehört und was man gelernt hat. Das Pflegekompetenzgesetz ist zwar noch nicht perfekt und wir hätten uns weitergehende Regelungen gewünscht, aber es ist immerhin ein großer Schritt in die richtige Richtung.“

Der DBfK fordert von einer neuen Bundesregierung, die Pflegefachassistenz bundesweit zu vereinheitlichen und die Etablierung erweiterter Rollen in Richtung Advanced Practice Nursing mit Priorität anzugehen. „In den bereits veröffentlichten Wahlprogrammen spielt die professionelle Pflege wieder nur eine Nebenrolle. Wir sehen dort teilweise einen Rückfall hinter bereits erreichte Einsichten bei den Parteien. Community Health Nursing, Advanced Practice Nursing, Schulgesundheitspflege – all das fehlt in den meisten Wahlprogrammen. Dies ist vor dem Hintergrund der Alterung unserer Gesellschaft und der Baby-Boomer-Generation unverantwortlich! Nur wenn wir die professionell Pflegenden mit all ihren Kompetenzen wirksam einbinden, kann der steigende Pflegebedarf bewältigt werden“, so Lux. „Die professionelle Pflege hat eine Schlüsselfunktion im Gesundheitswesen und dieses Potenzial darf nicht länger ignoriert werden. Der Appell geht nun an die Abgeordneten und die folgende Regierung: Nehmen Sie die Pflege ernst, geben Sie uns Handlungsspielraum und lassen Sie uns gemeinsam für die Gesundheit der Bevölkerung arbeiten.“

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de


Kabinett beschließt Pflegekompetenzgesetz

Das Kabinett hat am Mittwoch, den 18. Dezember 2024, den Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz“ beschlossen, das im Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet wurde.
Damit ist das sogenannte Pflegekompetenzgesetz ein Regierungsentwurf, der nun dem Bundesrat zugeleitet wird.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach heute dazu: „Pflege kann mehr, als sie bislang darf. Deswegen wollen wir dafür sorgen, dass Pflegefachkräfte ihre Kompetenzen besser einsetzen können und stärker in die Versorgung eingebunden werden als heute. Das hilft allen: Pflegefachkräfte werden in ihrer Arbeit aufgewertet und motiviert, Ärzte entlastet und Pflegebedürftige erhalten die professionelle Zuwendung, die sie benötigen. Angesichts des steigenden Pflegebedarfs in einer alternden Gesellschaft müssen wir die Kompetenzen gezielt dort einsetzen, wo sie vorhanden sind und gebraucht werden.“

Die Kabinettsfassung des Pflegekompetenzgesetzes finden Sie hier:
Website des Bundesministerium für Gesundheit

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Kabinettsbeschluss finden Sie hier:
Website des Bundesministerium für Gesundheit

Quelle: BMG Sondernewsletter zum Kabinettsbeschluss des Pflegekompetenzgesetz, 18.12.2024


Versorgung stärken und Pflegebedürftigkeit reduzieren

DBfK zum WIdO-Pflege-Report 2024

Berlin, 17.12.2024 – Am 10. Dezember wurde der Pflege-Report 2024 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) veröffentlicht. Es zeigt sich, dass sich der Anstieg von Menschen mit Pflegebedarf in Deutschland regional sehr unterschiedlich entwickelt. Die demografische Situation allein kann diese Unterschiede dem Report zufolge nicht erklären, sondern auch regionale Strukturen spielen offenbar eine Rolle. Klar ist: Die Gründe für diese Unterschiede bedürfen einer genaueren Betrachtung, und die Planung von Pflege- und Versorgungsstrukturen muss auf regionaler oder kommunaler Ebene erfolgen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht in den Befunden und Empfehlungen des WIdO eine Bestätigung seiner Forderungen nach der Erweiterung pflegefachlicher Kompetenzen, wie sie im Entwurf zum Pflegekompetenzgesetz angelegt sind, und der flächendeckenden Einführung von Community Health Nurses. DBfK-Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper dazu:

„Der Pflege-Report 2024 macht wieder einmal deutlich, dass wir eine grundlegende Reform in unserer Gesundheitsversorgung brauchen. Der rapide Anstieg von Menschen, die pflegebedürftig sind, stellt uns vor eine klare Aufgabe: Wir müssen auf Gesundheitsförderung und Prävention setzen, um die Pflegebedürftigkeit zu reduzieren. Das ist eine Aufgabe für Pflegefachpersonen! Mit einer deutlichen Ausweitung pflegefachlicher Kompetenzen in einem verbesserten Pflegekompetenzgesetz und der flächendeckenden Einführung von Community Health Nurses kann das gelingen. Community Health Nurses sind dafür ausgebildet, regionale Versorgungsstrukturen zu erheben, auf- und auszubauen. Sie sind auf gruppenbezogene Bedarfe, Gesundheitsförderung, Prävention, Beratung und Begleitung von Angehörigen sowie von Menschen mit chronischen Erkrankungen spezialisiert. Das ist es, was unser Gesundheitssystem braucht, damit auch in Zukunft gute Pflege möglich ist. Die neue Bundesregierung ist also sofort gefordert, hier zu handeln. Auch die empfohlenen sogenannten Caring Communities profitieren davon, wenn neue Wohnformen gefördert werden und auf Masterniveau ausgebildete Pflegefachpersonen diesen Communities pflegefachlich, organisatorisch und beratend zur Seite stehen. Es kommt auf Mut, Entschlossenheit und Tempo an – das hat auch dieser Pflege-Report wieder gezeigt.“

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de


Wichtige Termine:

Kongress Pflege und 30. Deutscher Pflege-Recht-Tag am 24. und 25. Januar 2025 in Berlin

Das Programm zum Kongress Pflege finden Sie hier. Die Themen des Deutschen Pflege-Recht-Tags finden Sie hier.


DNQP Netzwerk-Workshop „Kontinenzförderung in der Pflege“

14. Februar 2025 , Hochschule Osnabrück statt, Die Programmbroschüre, weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie auf der DNQP-Website


CIG: ICH KÜMMERE MICH UM DICH – Heilen, trösten, begleiten in Gesundheitswesen und Gemeinde

9.- 11. Mai 2025, im Kloster Volkenroda, Anmeldung


Gesundheitskongress des Westens am 14. und 15. Mai 2025 in Köln

Anmeldung unter: https://www.gesundheitskongress-des-westens.de/anmeldung/kongressanmeldung-2025


Hauptstadtkongress/Gesundheitsmanagementkongress

25. bis 27. Juni 2025 in Berlin; Tickets unter: https://www.hauptstadtkongress.de/tickets/