ADS-Wocheninformation, 04.05.2020

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Deutscher Pflegerat: Prämie nicht nur auf die Langzeitpflege begrenzen

Berlin (29. April 2020, Nr. 15/2020) – Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, dass es eine finanzielle Anerkennung für Personal in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten der Langzeitpflege geben soll und kritisiert, dass professionell Pflegende in den Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen außen vor bleiben.

Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), zur heutigen Kabinettsentscheidung der Bundesregierung:

„Pflegefachpersonen und Pflegeassistenzpersonen haben als Beschäftigte der „systemrelevanten Pflegeberufe“ in allen Bereichen enorm viel geleistet und tun dies nach wie vor. Lob und Applaus sind gut gemeinte Botschaften. Ernst gemeinte, aufrichtige Wertschätzung für den enormen Einsatz in den Bereichen, in denen Menschen gepflegt werden, muss sich auch in einer finanziellen Zuwendung bei allen Pflegefachpersonen und Pflegeassistenzpersonen in der direkten Patientenversorgung zeigen.

Der Deutsche Pflegerat spricht sich daher für eine sofortige Nachbesserung des heute vom Kabinett beschlossenen Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite aus. Die professionell Pflegenden in den Krankenhäusern und in den Rehabilitationseinrichtungen müssen ebenfalls eine finanzielle Anerkennung ihrer Leistungen erhalten.

Weiter fordert der Deutsche Pflegerat eine Steuerfinanzierung der Prämie. Es geht um eine gesamtgesellschaftliche Anerkennung. Nicht nur die Versicherten, sondern die gesamte Gesellschaft sollte bei der Anerkennung der Verdienste der professionell Pflegenden einen Beitrag leisten.“

Ansprechpartnerin: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Diakonie-Zitat: Diakonie begrüßt Pflegeprämie

Länder jetzt bei Finanzierung am Zug

Berlin, den 29. April 2020 – Die Bundesregierung hat heute das Gesetzgebungsverfahren für die Pflegeprämie auf den Weg gebracht, mit der die Mitarbeitenden im Pflegebereich für ihren großen Einsatz in der Corona-Krise honoriert werden sollen. Die gestaffelte steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung soll bis zu 1.500 Euro betragen und noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung ihre Idee einer Sonderprämie schnell umsetzt. Dies ist ein wichtiges Signal an alle Mitarbeitenden, dass ihr hoherEinsatz in dieser physisch und psychisch besonders belastenden Zeit auch materiell honoriert wird. Nun muss zügig sichergestellt werden, dass alle Beschäftigten, egal in welchem Bundesland sie leben, in den Genuss der vollen Prämie kommen. Denn bisher ist nur vorgesehen, dass die Pflegekassen zwei Drittel der Kosten übernehmen. Die Bundesländer müssen sich deshalb schnell aufneinen einheitlichen Kurs verständigen und den Weg frei machen für dienAuszahlung. Die gemeinnützigen Träger der Diakonie können hier nicht einspringen. Sie haben aufgrund ihrer Rechtsform keine entsprechenden finanziellen Rücklagen.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland, 29.04.2020



Hinweise zum beispielhaften An- und Ablegen von PSA für Fachpersonal

Das Robert-Koch-Institut hat auf seiner Internetseite erklärende Hinweise zum beispielhaften An- und Ablegen von PSA für Fachpersonal hinterlegt.

Sie sind abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/PSA_Fachpersonal/Dokumente_Tab.html


RKI: Erweiterte Hygienemaßnahmen im Gesundheitswesen im Rahmen der COVID-19 Pandemie

Im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie sind in Abhängigkeit von der epidemiologischen Situation in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen zusätzliche, über die Basishygiene hinausgehende Maßnahmen erforderlich, um das Risiko der Verbreitung des Erregers durch unerkannt Infizierte einzudämmen.

Hierzu können auf Basis einer einrichtungsspezifischen Risikobewertung unter anderem folgende Maßnahmen gehören:

  • das generelle Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes durch das Personal in allen Bereichen mit möglichem Patientenkontakt.
  • das Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz durch die Patient*innen in Situationen, wo ein Kontakt oder Begegnung zu anderen Personen wahrscheinlich ist, soweit dies toleriert werden kann.

Unbenommen hiervon sind alle Maßnahmen der Basishygiene in allen Bereichen zu beachten.

Hintergrund

Ein mehrlagiger medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist geeignet, die Freisetzung erregerhaltiger Tröpfchen aus dem Nasen-Rachen-Raum des Trägers zu behindern und dient primär dem Schutz des Gegenübers (Fremdschutz). Gleichzeitig kann er den Träger vor der Aufnahme von Tröpfchen oder Spritzern über Mund oder Nase, z.B. aus dem Nasen-Rachen-Raum des Gegenübers, in gewissem Umfang schützen (Eigenschutz).

Durch das korrekte Tragen von MNS innerhalb der medizinischen Einrichtungen kann das Übertragungsrisiko auf Patienten und anderes medizinisches Personal bei einem Kontakt von <1,5 m reduziert werden. Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zum Drittschutz geeignet.

Spezifische Hinweise

Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2 sind in einem gesonderten Dokument dargestellt (siehe Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2).  Stand: 30.04.2020

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/erweiterte_Hygiene.html


„Leben gilt es zu schützen“

Berlin, 27. April 2020. „Wir müssen in unseren Caritas-Einrichtungen und –Diensten das Leben von hilfebedürftigen Menschen schützen. Deshalb brauchen wir dringend mehr, verlässliche und regelmäßige Covid-19-Tests. Die uns immer wieder genannte Ressourcenfrage von Tests darf hier keine Rolle spielen, zumal zeitgleich eine Debatte um tausende von Tests für die Testung von Fußballspielern geführt wird“, so Caritas-Präsident Peter Neher.
Die jetzt ermöglichten und weiter geplanten Lockerungen und Öffnungen, so gerechtfertigt sie in vielen Bereichen sind, könnten die Infektionszahlen schnell wieder ansteigen lassen. Das verschärft die Situation für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung in den Einrichtungen und Diensten. „In unserer großen Sorge um die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in unseren Einrichtungen warten wir auf eine Intensivierung von flächendeckenden Testungen“, unterstreicht Neher.

Neue Formen des Alltagslebens

Tests sind nicht nur für Personal in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Menschen mit psychischer Erkrankung dringend notwendig, sondern gerade auch für die ambulanten Dienste, die von einem Pflegeeinsatz zum nächsten fahren. „Aber auch die pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung selbst müssen regelmäßig getestet werden, gehören sie doch zu den Menschen, die durch COVID-19 am stärksten gefährdet sind“, so Neher.

Eine systematischere und zuverlässige Testung ist die Voraussetzung dafür, dass behutsam eine neue Form von Alltagsleben einsetzen kann. Ein Einfaches zurück in die Vor-Corona Zeit wird es vermutlich so nicht geben. „Jede und jeder Einzelne ist deshalb in der Verantwortung, wachsam und rücksichtsvoll mit seinen Mitmenschen umzugehen, denn das Leben mit dem Virus wird uns noch eine ganze Weile herausfordern“, fügt der Caritas-Präsident hinzu.

Quelle: PM Deutscher Caritasverband e.V., 27.04.2020


Corona

Spahn will neues Versorgungskonzept für Kliniken

News des Tages/27.04.2020 – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will ein neues Versorgungskonzept für Kliniken einführen, um in der Corona-Krise Behandlungskapazitäten für sämtliche Patienten zu sichern. Das berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe. Demnach sei Ziel, mit den Ländern einen neuen Rahmen für die Versorgung zu geben. Im nächsten Schritt sollen wieder 75 Prozent des Klinikbetriebs für Nicht-Corona-Behandlungen zur Verfügung stehen und 25 Prozent weiterhin für Corona-Patienten bereit- und freigehalten werden.

Spahn reagiere damit auf Hinweise, wonach die Zahl der Patienten, die wegen eines Schlaganfalls oder eines Herzinfarkts in den Notaufnahmen behandelt werden, zurückgeht. Es sei ein Zeichen dafür, dass sich Patienten trotz schwerer Erkrankung aus Angst vor einer Infektion nicht behandeln lassen, sagte er. Das Gleiche gelte auch für chronisch Kranke oder Patienten, die keine Vorsorgeuntersuchungen mehr machen lassen.

Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news-des-tages/detailansicht/artikel/40373-spahn-will-neues-versorgungskonzept-fuer-kliniken/


ELSEVIER Pflege Special COVID-19 jetzt kostenlos verfügbar

München, 28.04.2020 – Die Beschäftigten im Bereich der Pflege leisten einen entscheidenden Beitrag in der Bewältigung der COVID-19-Krise. Um diese zu unterstützen, bietet das ELSEVIER Pflege Special COVID-19 eine Zusammenfassung spezifischer Informationen zum Coronavirus, die für Pflegende relevant sind. Ein kompakter Überblick fasst die aktuellen Entwicklungen, pflegerischen Maßnahmen und auch Herausforderungen mit COVID-19 zusammen.

Inhalte dieser Sonderausgabe sind unter anderem „Herausforderungen für das Gesundheitswesen und den Pflegealltag“, „Schritt-für-Schritt – Sicherheit durch Hygiene“, „Intensivpflegerische Versorgung“ sowie „Klinikalltag auf der Anästhesie- und Intensivstation“ – ein Krankenpfleger berichtet.

Über den Link https://shop.elsevier.de/covid19 kann kostenfrei auf das digitale Sondermagazin ELSEVIER Pflege Special COVID-19 zugegriffen werden. (…)

Quelle: PM Elsevier, 28.04.2020


Mindestlöhne in der Alten- und ambulanten Krankenpflege höher

Ab 1. Mai 2020 werden in der Alten- und ambulanten Krankenpflege erstmals branchenweit verbindliche Mindestlöhne nach Tätigkeit und Qualifikation eingeführt. Für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung wird der Mindestlohn bis 1. April 2022 in vier Schritten auf 12,55 Euro angehoben. Qualifizierte Pflegehilfskräfte bekommen dann bundeseinheitlich 13,20 Euro, Pflegefachkräfte 15,40 Euro pro Stunde. Zudem bekommen die Beschäftigten für 2020 fünf, ab dem kommenden Jahr sechs bezahlte Urlaubstage mehr.

Weitere Informationenhttps://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verbesserungen-im-pflegeberuf-1745564

Quelle: PM Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 28.04.2020


Möglichkeit der telefonischen Befunderhebung für Krankschreibung nochmals um zwei Wochen verlängert

Berlin, 29. April 2020 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Mittwoch die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte um zwei Wochen verlängert. Die Ausnahmeregelung wäre bei Nichtverlängerung am 4. Mai 2020 ausgelaufen. Befristet bis zum 18. Mai 2020 gilt nun weiterhin: Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, darf für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen festgestellt werden.

Quelle: G-BA-Infodienst, 29.04.2020


Engmaschig testen, systematisch dokumentieren, wirksam schützen!

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) mahnt für den heute im Kabinett verabschiedeten Entwurf für ein ‚Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘ etliche Nachbesserungen an.:

  • „Es wird höchste Zeit, dass endlich mehr und auch engmaschiger auf das Corona-Virus getestet wird; damit hätte man allerdings schon vor den jetzt eingeführten Lockerungen beginnen müssen. Die Kapazitäten dafür sind da, sie müssen nur genutzt werden. Nur mit verlässlichen und in kurzen zeitlichen Abständen durchgeführten Tests können Virusträger identifiziert, Infektionsketten nachverfolgt und vor allem gefährdete Personen wirksam geschützt werden“, erklärt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Für die Steuerung der Abläufe in allen Gesundheitseinrichtungen und Pflegediensten werden zwingend zwei Arten von Tests benötigt, nämlich a) die Testung auf das Virus und die Infektiosität, aber genauso b) die Testung auf den Grad der Immunität. Es muss sichergestellt sein, dass Mitarbeiter/innen erst dann an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, wenn sie vor einer erneuten Infektion geschützt sind und die von ihnen betreuten Personen nicht mehr anstecken.“
  • Der DBfK fordert darüber hinaus, die Datenqualität im Meldewesen dringend zu verbessern. Für Pflegende, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit infiziert wurden, muss dies zwingend dokumentiert werden. Nur so ist es möglich, Infektionsketten zu identifizieren, Risiken abzustellen und ggf. Ansprüche für den Fall einer nachfolgenden Berufskrankheit abzusichern.
  • Wie problematisch die Schwächung – vor allem aus Kostengründen – des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) sich auswirkt, hat die jetzige Krise in aller Deutlichkeit gezeigt. Der DBfK unterstützt daher das Vorhaben der Politik in Bund und Ländern, den ÖGD erheblich zu verstärken. Das darf nicht auf Maßnahmen zur Digitalisierung beschränkt bleiben, sondern es muss insbesondere eine personelle Verstärkung geben. Maßgeblich einzubinden sind künftig Pflegefachpersonen mit spezieller Public-Health-Expertise in erweiterten Rollen, wie es international längst üblich ist und sich bewährt hat.
  • Bei der seit Wochen zugesagten „Corona-Prämie“ für die Beschäftigten in den „systemrelevanten Pflegeberufen“ rudert man nun doch wieder ein Stück zurück, sie bleibt vorläufig noch eine Gleichung mit vielen Unbekannten. Davon profitieren soll nach dem Willen der Bundesregierung nur die ambulante und stationäre Altenpflege; gehen die Pflegenden in den Krankenhäusern tatsächlich leer aus? Ob Länder und Arbeitgeber wirklich einen Teil beitragen werden und wie das refinanziert werden soll, bleibt genauso offen wie die finanzielle Beteiligung aus dem Bundeshaushalt, über die zu einem deutlich späteren Zeitpunkt entschieden werden soll. Ein überzeugendes Dankeschön sieht eigentlich anders aus!

Der DBfK wiederholt an dieser Stelle noch einmal die dringende Forderung an alle Verantwortlichen, verlässlich und mit höchster Dringlichkeit für ausreichende Mengen an geeigneter Schutzausrüstung zu sorgen. Und zwar überall dort, wo sie gebraucht wird. Maßgaben, für den Einmalgebrauch vorgesehene Artikel wiederaufzubereiten, haben sich als vollkommen untauglich und höchst riskant erwiesen. Der Schutz der Beschäftigten in der Gesundheitsversorgung vor einer Infektion und das Verhindern einer Ausbreitung in den Einrichtungen verdienen allerhöchste Priorität, sonst könnte die Lage sehr schnell gefährlich kippen.

Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, redaktion@dbfk.de, www.dbfk.de


Mehr Tests, höhere Transparenz

Bundeskabinett beschließt Entwurf eines zweiten Corona-Gesetzes

News des Tages/29.04.2020 – Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen. Zu dem Gesetz soll es am 7. Mai die erste Lesung im Bundestag geben und am 11. Mai eine Anhörung im Gesundheitsausschuss.

Großen Raum nehmen in dem Entwurf die Corona-Tests ein. Es ist eine Mischung aus neuen Pflichten und Soll-Bestimmungen. Demnach kann das Gesundheitsministerium die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) per Verordnung verpflichten, Tests auf das Coronavirus zu bezahlen. Gesundheitsämter sollen Tests ebenfalls über die GKV abrechnen können. Die Corona-Tests sollen in einem weiteren Umfang als bisher möglich sein – zum Beispiel auch, wenn jemand keine Symptome zeigt. Das gleiche gilt für Tests auf Immunität, sobald klar ist, dass eine Immunität für einen längeren Zeitraum möglich und die Person dann nicht mehr ansteckend ist. Im Umfeld besonders gefährdeter Personen – etwa in Pflegeheimen – soll verstärkt auf Corona-Infektionen getestet werden.

Kapazität für 900.000 Tests in der Woche

In der zurückliegenden Kalenderwoche 17 seien in Deutschland 467.000 Tests absolviert worden, erklärte Minister Jens Spahn auf einer Pressekonferenz. 5,4 Prozent dieser Tests waren positiv. Das sei die niedrigste Zahle seit Wochen. Theoretisch gebe es in Deutschland bereits eine Kapazität für 900.000 Tests in der Woche, bemerkte Spahn außerdem. Ein Test kostet derzeit circa 60 Euro, sodass man bei einer Million Tests pro Woche auf 60 Millionen Euro an Kosten für die Kassen komme, rechnete Spahn vor. Labore müssen laut Kabinettsentwurf künftig auch negative Testergebnisse melden. Außerdem müssen Gesundheitsämter übermitteln, wenn jemand als geheilt gilt. Für die technische Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdiensts will der ÖGD vor Ort mit einem Förderprogramm von insgesamt 50 Millionen Euro sorgen. Beim Robert Koch-Institut wird dauerhaft eine Kontaktstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eingerichtet.

Auch die Information, wo sich jemand wahrscheinlich angesteckt hat, sollen zukünftig anonymisiert an das RKI übermittelt werden. Das BMG soll Labore verpflichten können, Daten von Proben pseudonymisiert an das RKI zu übermitteln. Dafür kann man sich künftig Immunität bescheinigen lassen – analog zum Impfpass. Zum Impfen erklärte Spahn, er hoffe, „dass die ganzen Debatten die wir vor Corona über das Impfen geführt haben“ nun in einem neuen Licht gesehen werden.

Krankenhausentlastungsgesetz

Für Kliniken wichtig: Um besser einschätzen zu können, wie das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz wirkt, werden zwei unterjährige Datenübermittlungen zum Leistungsgeschehen eingeführt. Die Ergebnisse werden dem BMG vorgelegt. Heute tagte auch erstmals der Expertenbeirat, der die Instrumente des Rettungsschirms evaluiert. In dem Gremium sitzen Vertreter der Kliniken und der Kassen, sowie die zwei Wissenschaftler Boris Augurzky und Reinhardt Busse.
Der Bund übernimmt die Kosten für die intensivmedizinische Behandlung von Patienten aus dem europäischen Ausland (EU, UK und Irland) in deutschen Krankenhäusern, wenn die Patienten in ihrem Heimatland wegen fehlender Kapazitäten nicht behandelt werden konnten.

Corona-Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege

Beschäftigten in der Altenpflege sichert der Gesetzentwurf für 2020 eine Corona-Prämie von bis zu 1.000 Euro. Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften sollen eine Prämie erhalten. Länder und Arbeitgeber in der Pflege können die Corona-Prämie ergänzend aufstocken, erklärte Spahn – und lobte entsprechende Vorstöße.

Das Inkrafttreten des neuen Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes wird verschoben, so dass das Medizinproduktegesetz bis zum 26. Mai 2021 weiter gilt. So können sich die Hersteller auf die Produktion der für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie dringend benötigten Medizinprodukte konzentrieren.

Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news-des-tages/detailansicht/40397-bundeskabinett-beschliesst-entwurf-eines-zweiten-corona-gesetzes/


Normalbetrieb im Krankenhaus nur unter den ‚normalen‘ Regeln!

Berlin, 30.04.2020Bundesweit kehren Krankenhäuser jetzt zum Normalbetrieb zurück, Bundesgesundheitsminister Spahn spricht von einem „neuen Alltag für die Kliniken“. Dezidiert wird geregelt, mit welchen Vorgaben die Versorgung in Stufen hochgefahren wird, viele Krankenhäuser haben dies allerdings auch ohne grünes Licht aus Berlin längst getan. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisiert eine „Überregulierung“ und beansprucht die Gestaltungsverantwortung für jedes Krankenhaus selbst.

Keine Rede ist allerdings davon, dass man auch in Bezug auf Arbeitsschutz, Arbeitszeit und Pflegepersonalbemessung nun wieder zum Regelbetrieb zurückkehren will. Das passt nicht zusammen und kann so nicht akzeptiert werden!  „Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert ausdrücklich, dass selbstverständlich mit Hochfahren der Regelversorgung in den Krankenhäusern auch wieder reguläre Spielregeln gelten müssen, die zuvor wegen des pandemiebedingten Ausnahmezustandes ausgesetzt worden waren“, erklärt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Mit dem Hinweis auf eine ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘ und in Erwartung eines massiven Aufkommens zu behandelnder CoViD-Erkrankter wurden am 4. März die Pflegepersonaluntergrenzen ausgesetzt. Mit derselben Begründung sind Grenzen der Arbeitszeit aufgeweicht, vorgeschriebene Ruhezeiten verkürzt und erhebliche Zugriffsmöglichkeiten des Arbeitgebers auf das Pflegepersonal legalisiert worden. Der kaum kontrollierbare Notstand ist nicht eingetreten, jetzt sind deshalb auf dem schnellsten Wege diese Ausnahmeregelungen auch wieder abzuschalten. Wir werden es nicht hinnehmen, dass mithilfe der Pandemie auf Dauer noch schlechtere Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal eintreten als sie schon vor der Krise waren“, so Bienstein.

Für das schrittweise Hochfahren der Krankenhäuser fordert der DBfK daher umgehend

  • Vollständige Anwendung der regulären Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetze,
  • Umfassende und engmaschige Testungen auf Corona-Infektion bei Patient/innen und Beschäftigten,
  • Sicherstellung ausreichender und geeigneter persönlicher Schutzausrüstung,
  • Angemessene Schichtbesetzungen, insbesondere auch im Hinblick auf hohen Personalbedarf für die Versorgung infizierter Patient/innen,
  • Uneingeschränkte Geltung inkl. Nachweispflicht von vor der Krise regelhaften Mindestbesetzungen,
  • Klare und konsequente Regelungen für Besucher/innen,
  • Strikte Trennungen in jeglicher Hinsicht zwischen Isolier- und sonstigen Bereichen,
  • Risikominimierung bei allen Prozessen in Diagnostik und Therapie,
  • Gesetzeskonforme und vergütete Stand-by-Regelungen für Pflegepersonal, damit kurzfristig Pflegekapazität bei Bedarf hochgefahren werden kann.

Die bislang geltenden Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) entsprechen nicht annähernd dem Bedarf an pflegerischem Fachpersonal, der sich aus dem Krankheitsspektrum und dem Grad an Pflegebedürftigkeit von Patient/innen ergibt. Sie können allenfalls ein Minimum an Patientensicherheit gewährleisten und die Beschäftigten vor Willkür und völliger Überforderung schützen. Klar ist aber – und noch einmal belegt durch die vergangenen Wochen, dass sich in den deutschen Krankenhäusern in Bezug auf die Pflege maßgeblich etwas ändern muss. Gebraucht wird endlich ein analytisches Pflegepersonalbemessungsinstrument, ausgerichtet am Versorgungsbedarf der Patienten und verpflichtend anzuwenden. Es muss jetzt in Auftrag gegeben werden; als Zwischenlösung ist das von

Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, redaktion@dbfk.de, www.dbfk.de


Pflegefachpersonen sind bei Bereitstellung von Covid-19-Tests zu priorisieren!

Fortsetzung der Bundesligasaison soll durch regelmäßige Tests gewährleistet werden – Sicherung der Patientenversorgung kommt vor Sportunterhaltung

„Die Corona-Pandemie führt dazu, dass wir uns ganz konkret mit Priorisierungsfragen beschäftigen müssen. Für uns steht fest, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen bei der Durchführung von Covid-19-Tests bevorzugt behandelt werden sollten. Die pflegerische Versorgung hat für die Gesellschaft oberste Priorität, über die Systemrelevanz der beruflichen Pflege muss wohl kaum diskutiert werden. Wenn wir offen über die Fortsetzung der Bundesligasaison sprechen und hierfür sogar das Bereitstellen von 20.000 Tests in Erwägung ziehen, darf dies nicht zum Nachteil für systemimmanente Berufsgruppen wer-den. Als Fußballfan würde ich mich wie alle anderen auch freuen, wenn es endlich wieder mit der Bundesliga losgeht. Aber ist es gerechtfertigt, dass dafür diese enorme Anzahl an Tests zur Verfügung gestellt wird? Insbesondere wenn man bedenkt, dass man immer noch nicht genügend Tests für Pflegefachpersonen und Pflegebedürftige zur Verfügung stehen. Daher liegt es in unserer Verantwortung, dass erst einmal die beruflich Pflegenden und alle systemrelevanten Personen mit diesen Tests in ausreichendem Maße versorgt werden. Ansonsten entsteht demnächst der Eindruck, ein Profifußballer kann gleich mehrere Tests absolvieren, während die systemrelevante Pflegefachperson hierauf nur hoffen kann“, so Hans-Josef Börsch, Vorstandsmitglied der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.

Der Spielbetrieb der Fußballbundesliga wurde aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus vor zwei Monaten auf Eis gelegt. Ab dem 9. Mai soll die Saison unter strengen Auflagen fortgesetzt werden. Dazu gehören routinemäßige Tests sowie das Austragen von Punktspielen vor leeren Rängen, sogenannten „Geisterspielen“. Das Robert-Koch-Institut hat bereits seine Bedenken geäußert und plädiert dafür, die Tests bei „medizinischen Indikationen“ einzusetzen. In den vergangenen Wochen wurden Bundesligaspieler auch ohne Infektionsverdacht getestet, während systemrelevantes Personal im Gesundheitswesen weiterhin auf Tests warten muss. (…)

Quelle: PM Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, 27.04.2020


Studie des Instituts für Public Health und Pflegeforschung (IPP) und des Forschungszentrums Ungleichheit und Sozialpolitik (SOCIUM) der Universität Bremen

Unterstützung eines Forschungsprojektes zum Coronavirus in Pflegeeinrichtungen

Um die Herausforderungen und Ressourcen von Pflegediensten, Tagespflegen und Pflegeheimen während der Coronavirus-Pandemie zu untersuchen, lädt die Universität Bremen alle diese Organisationen zur Teilnahme an einer Online-Befragung ein. Eine Teilnahme ist bis zum 10. Mai 2020 über den Link https://ww2.unipark.de/uc/Abt_7/ca40/  für alle Pflegedienstleitungen, Einrichtungsleitungen und Qualitätsmanagementbeauftragte möglich.

Ziel ist es Informationen zu generieren, welche die Situation der Pflegeeinrichtungen (besser) beschreiben und damit eine informierte Unterstützung von politischen Entscheidungsträgern ermöglichen, durch die kurzfristig eine bessere Bewältigung der Krise und darüber hinaus eine bessere Vorbereitung auf vergleichbare Ereignisse ermöglicht wird.

Weitere Infos auch unter o.g. Link.


Schnellen Zugang zu pflegerischen Leitlinien und Standards finden

Das ZQP bietet eine neue frei zugängliche Übersicht zu pflegerischen Leitlinien, Standards und HTA-Berichten. Die 132 aufgeführten Dokumente wurden systematisch recherchiert, sortiert und ihre Güte wissenschaftlich bewertet.

Berlin, 04. Mai 2020. Für die professionelle Pflege sind Leitlinien und Standards – wie etwa die Expertenstandards des DNQP – wichtige Qualitätsmaßstäbe. Sie bündeln aktuelles Wissen und bieten Handlungsorientierung für eine gute und sichere Versorgung. Zudem haben sie rechtliche Relevanz – zum Beispiel im Zuge juristischer Auseinandersetzungen über die konkret erbrachte Pflegequalität.

Bei einer Vielzahl an deutsch- und englischsprachigen Dokumenten fällt es jedoch selbst Fachleuten schwer, den Überblick über deren Gegenstand, Aktualität und Güte zu erlangen. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) bietet daher eine frei zugängliche Online-Übersicht mit umfassenden Informationen zu pflegerischen Leitlinien, Standards sowie zu HTA-Berichten, die für die professionelle Pflegepraxis und -ausbildung relevant sind.

Für die deutschsprachigen Leitlinien und Standards gibt es zusätzlich detaillierte Angaben zu Zielen und Zielgruppen sowie ergänzende Informationen, etwa zu Kurzfassungen oder Patientenversionen. Außerdem wird ersichtlich, wie deren Qualität aus wissenschaftlicher Sicht einzuschätzen ist. Darüber hinaus werden 13 nationale und internationale Herausgeber-Organisationen dargestellt.

Mit dem Online-Dienst will das ZQP den Zugang zu vorhandenem Wissen erleichtern und Impulse für die Fortentwicklung entsprechender Qualitätsmaßstäbe geben. Die Inhalte des Angebots werden alle zwei Jahre überprüft und aktualisiert.

„Derzeit liegen zu verschiedenen pflegerischen Themen Leitlinien oder Standards vor. Neben einem guten Zugang zu den Dokumenten ist aber auch die thematische und formale Weiterentwicklung solcher Instrumente wichtig, um die Qualitätsentwicklung in der Pflege durch fundierte Handlungsmaßgaben weiter voranzutreiben. Unser Online-Dienst bietet hierfür eine Grundlage“, erklärt Suhr weiter.

Zugang zu diesem kostenlosen Service des ZQP finden Sie unter https://pflegeleitlinien.zqp.de

Quelle: ZQP-Presseinformation, 04.05.2020