Übergabe:
Ungleichheit im deutschen Gesundheitssystem (Bianca Flachenecker)
Wir sprechen mit Bianca Flachenecker über Health Equity, die Einflussfaktoren und Hintergründe sowie über die Auswirkungen. Außerdem erfahrt ihr mehr über Möglichkeiten durch Digitalisierung und die Rolle von Pflegefachpersonen
Quelle: NL Übergabe, 01.03.2025
Pflegepolitik
Warum Pflege jetzt mehr denn je politisch on top sein sollte
Viele drängende Herausforderungen in der Pflege warten auf eine Lösung. Die Politik muss mutige und schnelle Entscheidungen treffen. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 28.02.2025
Was ist gesundheitspolitisch nach der Wahl zu erwarten?
In unserer neuesten Podcast-Folge ist DKG-Vorstandvorsitzender Dr. Gerald Gaß diesmal nicht Gastgeber, sondern Gast. Mit unserem Pressesprecher Joachim Odenbach spricht er über die Bundestagswahl und was gesundheitspolitisch in der neuen Legislaturperiode zu erwarten ist. zum Podcast »
Quelle: 09/25 | DKG Update – Der Newsletter, 28.02.2025
ProAlter 1/25, Schwerpunktthema:
„Alter(n) und Rehabilitation“ (Heft 1/2025)
Rehabilitation und Langzeitpflege – zwei Konzepte, die in Deutschland bislang eher getrennt gedacht werden. Doch warum eigentlich? Was würde sich ändern, wenn wir die Ressourcen und Potenziale älterer, pflegebedürftiger Menschen stärker in den Fokus rücken? Welche Konzepte zeigen bereits heute, dass eine aktivierende, therapeutische Pflege sowohl den Pflegebedürftigen als auch …
Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/proalter-1-25-schwerpunktthema-altern-und-rehabilitation-heft-1-2025/
Quelle: NL KDA; 28.02.2025
Rechtssystem benachteiligt ambulante Pflegedienste
Bundesregierung muss handeln
Berlin (27. Februar 2025, Nr. 10/2025) – Das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az. L 20 SO 362/22) zeigt die Benachteiligung ambulanter Pflegedienste. Während stationäre Einrichtungen Pflegeleistungen abrechnen können, bleiben ambulante Dienste auf ihren Kosten sitzen. Der Deutsche Pflegerat fordert eine sofortige Schließung dieser Gerechtigkeitslücke.
Fehlende Finanzierung trotz erbrachter Pflegeleistungen
Das Gericht entschied, dass ein ambulanter Pflegedienst keinen Anspruch auf die Sozialhilfeleistungen der Hilfe zur Pflege hat, wenn der Pflegebedürftige vor der Kostenzusage des Sozialhilfeträgers verstirbt. Die gesetzliche Grundlage schließt ambulante Dienste explizit aus, so die Richter:innen. Pflegedienste erbringen essenzielle Versorgung, bleiben aber in diesem Fall bei Tod eines Pflegebedürftigen ohne finanzielle Absicherung.
„Das Urteil zeigt, dass unser Rechtssystem die Leistungen ambulanter Pflegedienste im Falle der Sozialhilfebedürftigkeit nicht anerkennt, wenn zuvor vom Sozialhilfeträger keine Kostenzusage erteilt wurde“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Stationäre Einrichtungen können jedoch in diesen Fällen abrechnen, ambulante Dienste nicht – trotz geleisteter Arbeit.“
Bürokratische Hürden verschärfen das Problem
Ambulante Pflegedienste erbringen somit oft Leistungen ohne Garantie auf Vergütung. „Würden sie die Pflege verweigern, weil die Kostenzusage nicht vorliegt, stünden hunderte Pflegebedürftige und Patienten in Deutschland ohne Versorgung da“, warnt Vogler. „Es ist untragbar, dass ambulante Dienste auf Erben oder Gerichte angewiesen sind, um offene Rechnungen zu begleichen.
Es ist zudem nicht nachvollziehbar, dass häufig bemängelte defizitäre personelle und digitale Strukturen der Sozialhilfeträger zulasten der hilfebedürftigen Menschen und der Pflegedienste gehen.“
Forderung nach sofortiger rechtlicher Klarstellung
Der Deutsche Pflegerat fordert, dass die Bundesregierung und die Länder diese Schwachstelle im Gesetz umgehend schließen. Weiter müssen die Verwaltungsprozesse der Sozialhilfeträger von der Antragstellung auf Leistungen der Hilfe zur Pflege bis hin zur Kostenzusage entbürokratisiert und deutlich beschleunigt werden, einschließlich der Digitalisierung im gesamten Sozial- und Gesundheitsbereich.
„Sozialhilfeträger dürfen generell weder stationäre Pflegeeinrichtungen noch ambulante Pflegedienste in eine finanzielle Zwangslage bringen, weil sie es nicht schaffen, zeitnah die erforderlichen Kostenzusagen auszustellen“, so Vogler. „Pflegekräfte müssen für ihre Arbeit bezahlt werden. Dafür muss das Geld für die erbrachten Leistungen eingehen. Alles andere ist ein fatales Signal für alle Beteiligten.“
Weiterführende Informationen
Pressemitteilung Justiz NRW. Ein Pflegedienst, der Intensivpflege in Wohngemeinschaften erbringt, wird nicht Inhaber eines Anspruchs auf Hilfe zur Pflege, wenn die Pflegebedürftige verstirbt Download
Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky
Pflegekammer NRW warnt vor massivem Versorgungsmangel in der Pflege
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen schlägt Alarm: In mehreren Städten des Bundeslandes wird es in den kommenden Jahren zu einer drastischen Unterversorgung mit Pflegefachpersonen kommen. Besonders betroffen sind zehn Kommunen, in denen sich die demografische Entwicklung und der Fachkräftemangel besonders gravierend auswirken. In diesen Städten gehen dreimal mehr Pflegefachpersonen in Rente, als neue Nachwuchskräfte in den Arbeitsmarkt eintreten. DETAILS
Quelle: NL Pflegekammer MRW, 27.02.2025
Pflege- und Gesundheitspolitik: Wer ist im Bundestag 2025?
Die Bundestagswahl 2025 hat die Zusammensetzung der gesundheits- und pflegepolitischen Vertreter im Parlament verändert. Einige konnten ihr Mandat verteidigen, andere sind nicht mehr dabei. MEHR
Quelle: NL Altenpflege, 27.02.2025
Die Ränder des Lebens schützen:
Gute Pflege und Regulierung der Suizidassistenz gehören zusammen
Caritas appelliert an die Politik Suizidprävention zu stärken
Berlin, 26.02.2025. Fünf Jahre sind vergangen, seit das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 den Paragraphen 217 des Strafgesetzbuchs und das darin niedergelegte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt hat. Seither ist das Bemühen, eine gesetzliche Grundlage für die Suizidprävention zu schaffen ebenso gescheitert wie der Versuch, die Suizidassistenz zu regulieren.
Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa kommentiert:
„Diese Situation ist schlicht unerträglich. In der neuen Legislaturperiode gehören die Stärkung der Suizidprävention und die Regulierung der Suizidassistenz als wichtige Teile eines Gesamtpakets sozialer Fürsorge oben auf die politische Agenda. Die Bundestagswahl hat sichtbar gemacht, wie sehr die Befindlichkeit der Menschen von Unsicherheit und Ängsten geprägt ist. Nicht zuletzt die Folgen der Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und die Gefährdungen der inneren Sicherheit haben viele Menschen tief verunsichert. Die Sorge vor einem Kollaps der Pflege kommt hinzu. In diesem Kontext dürfen wir die Augen nicht vor den bedrückenden Suizid-Zahlen verschließen.“
Steigende Zahlen der Inanspruchnahme von Suizidassistenz
Die Zahl der Suizide, die mit Hilfe von Sterbehilfeorganisationen durchgeführt werden, sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. 2024 liegt sie ausweislich der Angaben der Anbieter bereits bei 1200. 42 Prozent aller Suizide in Deutschland wurden 2022 von Menschen über 65 Jahren begangen. „Suizid im Alter darf nicht zum gesellschaftlich akzeptierten Normalfall werden. Wir müssen alles tun, damit Menschen nicht aus Angst vor Einsamkeit oder ungenügender pflegerischer Versorgung oder weil sie befürchten, der Gesellschaft zur Last zu fallen, den Suizid als besten Ausweg ansehen. Gerade in Zeiten demografischen Wandels, in denen die Zahl älterer pflegebedürftiger Menschen zunimmt, müssen die so dringend wichtigen Anstrengungen für die Absicherung der Pflegeversicherung und der Pflegeinfrastruktur durch gesetzliche Maßnahmen der Suizidprävention ergänzt werden,“ so Welskop-Deffaa. „Die Menschen brauchen die Gewissheit, dass ihr Leben auch im Fall von Krankheit und Pflegebedürftigkeit wertvoll und schützenswert ist.“
Suizidassistenz regeln und Prävention stärken
Zur Regulierung des assistierten Suizids müssen nach Auffassung des größten deutschen Wohlfahrtsverbands gesetzliche Vorgaben geschaffen werden. Bereits im letzten Jahr wünschten sich über 80 Prozent der befragten Altenhilfeeinrichtungen des Caritasverbandes eine explizite rechtliche Regulierung der Suizidhilfe, die mehr Klarheit schafft. 64 Prozent bestätigten, dass die aktuelle rechtliche Situation mit Unsicherheiten verbunden sei, etwa weil nicht klar sei, welche Rechte Suizidhilfevereine bei Zutritt und Werbung in den Einrichtungen haben.
„Es kann nicht sein, dass beim assistierten Suizid die Beurteilung der entscheidenden Fragen zur Selbstbestimmung denen überlassen wird, die Suizidhilfe als Geschäftsmodell betreiben. Besonders für vulnerable Gruppen wie ältere Menschen ist eine gesetzliche Klarstellung unabdingbar“, so Welskop-Deffaa. Es müsse so wirksam wie möglich verhindert werden, dass ältere Menschen sich dem Druck ausgesetzt sehen, sich mit Angeboten der Suizidhilfe auseinandersetzen zu müssen. „Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich klargestellt, wie groß in unserer Gesellschaft bei der Entscheidung für einen Suizid die Gefahren einer fremdbestimmten Einflussnahme und fehlenden Freiverantwortlichkeit sind,“ betont die Caritas-Präsidentin. „Vorkehrungen, dass Menschen in schwierigen Lebenslagen sich nicht gegen ihren Willen mit Angeboten der Suizidassistenz näher befassen müssen, dürfen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich geschaffen werden. Ja, sie sollten geschaffen werden,“ so Welskop-Deffaa weiter.
Zugang zu suizidgefährdeten Risikogruppen regeln
Dieses Ziel könne beispielsweise durch die Einschränkung der Werbung für assistierte Suizide sowie durch Regelungen des Zugangs von Sterbehelfern zu vulnerablen Bereichen, in denen suizidgefährdete Risikogruppen leben, erreicht werden. Zu denken sei an Einrichtungen der Psychiatrie, Einrichtungen des Justizvollzugs, der Jugendhilfe und der Langzeitpflege.
„Suizidprävention fängt bei der Gewährleistung sozialer Infrastruktur an und hört bei der Regulierung der Werbung für Suizidhilfevereine nicht auf. Wir brauchen eine Kultur der Sorge, die gegen ein allgemeines Spardiktat die Lebensumstände für pflegebedürftige Menschen so lebenswert wie möglich gestaltet,“ so Welskop-Deffaa weiter.
Der Deutsche Caritasverband nimmt die Abgeordneten des neuen Bundestags in die Verantwortung, jetzt tragfähige Lösungen für die soziale Sicherung und zum Schutz für Menschen jeden Alters zu schaffen.
Hintergrund
In Deutschland sind im Sommer 2023 zwei Gesetzentwürfe zur Regulierung der Sterbehilfe gescheitert. Die Hilfe bei Selbsttötung ist damit in Deutschland weiterhin nicht gesetzlich geregelt. Im Jahr 2024 ist die Zahl der assistierten Suizide weiter angestiegen. Auch ein Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Suizidprävention wurde in der letzten Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet.
Quelle: PM Deutscher Caritasverband, 26.02.2025
Der Deutsche Pflegerat zur Bundestagswahl 2025
Sicherung der pflegerischen Versorgung zentral in den Koalitionsvertrag aufnehmen
Berlin (25. Februar 2025, Nr. 09/2025) – Zum Ergebnis der Bundestagswahl und den daraus folgenden Entscheidungen für die Pflege und Gesundheit erklärt DPR-Präsidentin Christine Vogler: „Nach der Bundestagswahl tragen die Parteien eine große Verantwortung. Wir brauchen schnell eine handlungsfähige Regierung, in der die Sicherung der pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung einen Schwerpunkt bildet. Das muss sich zentral im Koalitionsvertrag wiederfinden. Professionelle Pflege gehört zum Fundament eines funktionierenden Gesundheitssystems und ist entscheidend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie den Erhalt unserer Demokratie.
Die Herausforderungen sind enorm und allen bekannt. Die Krankenhaus- und Pflegeversicherungsreform, die Fachkräftesicherung und die inhaltliche und strukturelle Stärkung der Pflegeprofession müssen oberste Priorität haben. Die Politik muss mutige Entscheidungen treffen, um die Versorgung der hilfebedürftigen Menschen erkennbar sicherzustellen.
Es braucht eine entschlossene Gesundheitsministerin oder einen entschlossenen Gesundheitsminister, die oder der den Reformkurs konsequent verfolgt.“
Zentrale Forderungen für eine starke Pflege
In den Koalitionsvertrag aufgenommen werden muss:
- Pflegekompetenzgesetz: Mehr Autonomie und selbstständige Berufsausübung für die Pflegeprofession
 - Einheitliche Bildungsstandards: Sicherstellung hochqualifizierter Bildungsstandards im gesamten Bundesgebiet
 - Gesetzliche Personalbemessung: Bedarfsgerechte und refinanzierte Personalschlüssel in allen Pflegebereichen verankern
 - Public Health stärken: Präventive und gemeindenahe Versorgungsmodelle fördern
 - Neue Berufsbilder etablieren: Community Health Nurses und Advanced Practice Nurses einführen
 - Attraktive Arbeitsbedingungen schaffen: Qualifikationsmix fördern, Handlungskompetenzen erweitern, Bürokratie abbauen und die Pflegeprofession entlasten und wertschätzen
 - Selbstverwaltung stärken: Pflege vollumfänglich in die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens aufnehmen, ihre Vertretung auf Bundesebene mit dem Deutschen Pflegerat und den bestehenden Landespflegekammern eindeutig regeln und mit den notwendigen Ressourcen ausstatten
 - Digitalisierung ganzheitlich umsetzen: Flächendeckende digitale Infrastruktur und funktionierende Schnittstellen schaffen, Finanzierung sicherstellen
 - Grundrecht auf Pflege verankern: Gute pflegerische Versorgung und gute Rahmenbedingungen für Pflegende als Verfassungsrecht festlegen.
 
Handeln – Chance für einen Neuanfang
Die neue Bundesregierung hat jetzt die Chance, einen echten Neuanfang zu gestalten. „Die Menschen in der Pflege und die pflegenden An- und Zugehörigen erwarten entschlossenes und nachhaltiges Handeln, bei dem sie mitgenommen werden. Wer die Pflege stärkt, stärkt den sozialen Zusammenhalt und damit unser Land“, betont Vogler. Der Deutsche Pflegerat wirkt als Sozialpartner hier gerne konstruktiv mit.
Die professionelle Pflege benötigt auch auf der Bundesebene eine dauerhafte, starke Interessenvertretung. Der DPR fordert die Fortsetzung der Finanzierung seiner Arbeit, um weiterhin als verlässlicher Partner der Politik agieren zu können. „Nur wenn der DPR finanziell gesichert ist, kann die Stimme der 1,7 Millionen professionell Pflegenden gehört werden“, betont Vogler. Die bestehenden Landesvertretungen der Pflege einzubinden ist dabei selbstverständlich.
„Jetzt ist die Zeit zu handeln. Die Sicherung der Pflege und Gesundheit sind nicht verhandelbar – sie sind das Fundament unserer Gesellschaft und unserer Demokratie“, so Vogler abschließend
Die kommenden Wochen der Koalitionsverhandlungen müssen zeigen, dass die Parteien sich dieser Verantwortung bewusst sind. Der DPR erwartet, dass die Themen Pflege und Gesundheit umfassend in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden.
Download DPR-Forderungspapier „Profession Pflege braucht eine Zukunft – jetzt handeln!“
Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky
Nach der Bundestagswahl
Das erwarten Pflegeverbände jetzt von der Politik
Mehrere Pflegeverbände haben sich auf einen gemeinsamen Forderungskatalog verständigt. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 25.02.2025
Übergabe:
Vom Tätigkeitsberuf zur Profession – Eine Zeitreise durch die Pflegegeschichte / Gastbeitrag von Christa Olbrich
In diesem Gastbeitrag beschreibt Christa Olbrich die Entwicklung der Pflege in Deutschland seit den 1950er Jahren. Sie beleuchtet die Professionalisierung, Herausforderungen und Erfolge der Pflege und zeigt, wie Pflegefachpersonen ihre Autonomie und gesellschaftliche Relevanz zunehmend erkennen.
Quelle: NL Übergabe, 25.02.2025
Wichtige Termine:
9. Fachtag Telematikinfrastruktur
11. März 2025 | 13:00 – 17:00 Uhr | Digital via Zoom, Infos Fachtag., Anmeldung
DGP: Gremientag 2025 in Halle (Saale)
14.03.2025, 11:00 bis 16:00 Uhr, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Steintor-Campus Halle (Saale), Anmeldung per Mail an info@dg-pflegewissenschaft.de
ALTENPFLEGE Messe, 08. – 10. April 2025, Nürnberg
4th INTERNATIONAL CONFERENCE OF THE GERMAN SOCIETY OF NURSING SCIENCE
MAY 8 – 9, 2025, Berlin, Infos unter: https://conference.dg-pflegewissenschaft.de/general-informations/
CIG: ICH KÜMMERE MICH UM DICH – Heilen, trösten, begleiten in Gesundheitswesen und Gemeinde
9.- 11. Mai 2025, im Kloster Volkenroda, Anmeldung
Gesundheitskongress des Westens am 14. und 15. Mai 2025 in Köln
Anmeldung unter: https://www.gesundheitskongress-des-westens.de/anmeldung/kongressanmeldung-2025
Pflegefortbildung des Westens 2025 „Demenz: Wenn Erinnerungen verblassen“
22. Mai 2025, Köln, Kongress-Website, Anmeldeflyer [PDF]
Hauptstadtkongress/Gesundheitsmanagementkongress
25. bis 27. Juni 2025 in Berlin; Tickets unter: https://www.hauptstadtkongress.de/tickets/
Deutscher Pflegetag 2025
05.-06.11.2025, hub 27, Berlin; Infos unter: https://www.deutscher-pflegetag.de/
