ADS-Wocheninformation, 02.03.2020

ADS-Wocheninformation, 02.03.2020

DPR: Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege

Beleg für unzureichende Personalausstattung.

Maßstab: Pflegequalität sicherstellen

Berlin (26. Februar 2020, Nr. 7/2020) – Gestern wurden die Ergebnisse des Projekts zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege vorgestellt. Hierzu können Sie den Präsidenten des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), Franz Wagner, in seiner ersten Einschätzung zum neuen Personalbemessungsverfahren gerne wie folgt zitieren:
„Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass mit dem Zwischenbericht jetzt das vorläufige Ergebnis der Entwicklung vorliegt. Das neue Personalbemessungsverfahren soll endlich dafür sorgen, dass die pflegerische Versorgung in Pflegeheimen deutschlandweit vergleichbar wird. Den bisher enormen Unterschieden in den Pflegepersonalschlüsseln der Länder wird damit ein Ende gesetzt.
Jedoch scheint das Instrument zum Teil in der Gegenwart verhaftet und bleibt damit hinter den Anforderungen einer langfristigen Perspektive zurück. Das ist zwar methodisch nachvollziehbar, aber für die Umsetzung für eine zukunftsorientierte Langzeitpflege ergänzungsbedürftig. Die stationäre Langzeitpflege benötigt angesichts der steigenden Leistungsanforderungen mehr und teilweise höhere Pflegefachkompetenz als dies bisher gegeben war.
Die eindringlichen Mahnungen des Deutschen Pflegerats, dass die heutige Personalausstattung in der Langzeitpflege völlig unzureichend und damit die Versorgung unzureichend ist, haben sich durch die jetzt vorgelegten Ergebnisse bestätigt. Die vorgelegten Zahlen sind allerdings zu hinterfragen. Eine Bemessung ausschließlich auf der Basis von einzelnen Tätigkeiten greift zu kurz. Hier würde der pflegerische Kontext fehlen. Inwiefern dies bei der Erarbeitung des neuen Personalbemessungsverfahrens berücksichtigt wurde, ist zu prüfen. Das gilt auch für den Umsetzungsgrad des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in den Einrichtungen, in denen die Daten erhoben wurden. Der Zuwachs bei den Assistenzkräften darf aus Sicht des Deutschen Pflegerats ausschließlich durch qualifiziertes Pflegepersonal erfolgen.
Personalmengensteigerungen allein können jedoch nicht sicherstellen, dass es zu einer besseren Pflege und zu besseren Arbeitsbedingungen kommt. Mit Sorge sieht der Deutsche Pflegerat die vorgeschlagene gravierende Neuverteilung zwischen Pflegefachpersonen und Assistenzkräften.
Eine Reduzierung der Aufgaben von Pflegefachpersonen primär auf Steuerungs- und Prüfungsaufgaben sowie eine vorwiegend durch Assistenzpersonal durchgeführte Pflege wäre aus Sicht des Deutschen Pflegerats verfehlt. Zeiten für Interaktion scheinen zu wenig berücksichtigt und Interaktion kann auch nicht ausschließlich an das Assistenzpersonal delegiert werden.
Denn die Versorgungsbedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner sind sehr heterogen und komplex. Zudem verändern sie sich dynamisch. Eine qualitativ hochwertige Pflege basiert auf einer Ausbildung zum Heilberuf, wie sie Pflegefachpersonen insbesondere durch die neue generalistische Pflegeausbildung erhalten.
Im Instrument sind weder spezialisierte Pflegefachpersonen berücksichtigt noch die hochschulisch qualifizierten Pflegefachpersonen, die in der direkten Versorgung arbeiten. Deren Einbeziehung ist angesichts der Versorgungsbedarfe dringend erforderlich und wird es in Zukunft noch stärker sein. Hier muss nachgearbeitet werden. Unabhängig davon, dass die berechnete Anzahl von Pflegenden aktuell nicht vorhanden ist und bei kritischer Bewertung einzelner Aspekte, fordert der Deutsche Pflegerat eine gestufte, rasche und bundesweit einheitliche Einführung des Personalbemessungsverfahrens. Damit würde ein starkes vertrauensbildendes Signal in die Berufsgruppe hineingegeben, dass sich die Rahmenbedingungen in der Langzeitpflege positiv und nachhaltig verändern.
Die Einführung des neuen Personalbemessungsverfahrens ist nicht trivial und erfordert eine wissenschaftliche Begleitung, um erforderliche Anpassungsbedarfe zu identifizieren. Das neue Verfahren ist aus Sicht des Deutschen Pflegerats daher an Bedingungen zu knüpfen, die zur Sicherung der Qualität und für die Gewährleistung der Patientensicherheit unabdingbar sind.
Die Länder müssen einen generalistischen Pflegeassistenzberuf einheitlich auf Basis einer 2-jährigen Ausbildung regeln. Perspektivisch sollten möglichst alle Pflegeassistentinnen und -assistenten über eine solche Qualifizierung verfügen. Entsprechende Weiterqualifizierungsangebote für angelernte Helferinnen und Helfer sind erforderlich.
Die Einführung der neuen Personalbemessung erfordert erhebliche Veränderungen bei der Aufgabenverteilung und Arbeitsorganisation.
Die Einrichtungen müssen sicherstellen, dass die Verantwortungsbereiche in der stationären Langzeitpflege klar geregelt sind.
Zeit für eine umfangreiche Diskussion gibt es nicht mehr. Denn der bereits bestehende Personalmangel gefährdet die Versorgungssicherheit, was auch für die ambulante Pflege gilt. Auch hier bedarf es dringend einer Neujustierung des notwendigen Pflegepersonals. Dennoch muss das neue Personalbemessungsverfahren auf jeden Fall erprobt und evaluiert werden. Dabei ist zu überprüfen, wie und unter welchen Rahmenbedingungen es sich positiv auf die Versorgung und deren Qualität auswirkt.
Für die Einführung spielt die in der Konzertierten Aktion Pflege vereinbarte Roadmap eine große Rolle. Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass das Bundesgesundheitsministerium zeitnah zur ersten Sitzung zur Entwicklung dieser Roadmap eingeladen hat.
Der Deutsche Pflegerat erwartet einen klug aufgestellten Stufenplan zur Einführung des neuen Personalbemessungsverfahrens mit Nachjustierungen, welche die Qualität der Versorgung im Fokus haben. Die Vereinbarungen der Konzertierten Aktion Pflege zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit sind unverzichtbare Unterstützung für eine Umsetzung der neuen Personalbemessung und ihren Erfolg.“
Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 39877 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


 

Personalbemessung muss Pflege für die Zukunft sicher und qualitativ gut aufstellen

Berlin, 26.02.2020 – Gestern wurde in Berlin das mit Spannung erwartete „wissenschaftlich fundierte Verfahren zur einheitlichen
Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen“ vorgestellt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) erkennt an, dass damit endlich eine Grundlage geschaffen ist, um künftig Pflege und Pflegepersonalausstattung bundesweit vergleichbar auszugestalten. „Das Tool basiert auf dem geänderten Verständnis von Pflege nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und setzt damit die grundsätzlichen Reformen der letzten Jahre fort. Dieser Weg muss nun auch zügig, entschlossen und mit aller Konsequenz weiter gegangen werden“, fordert DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Das neue Personalbemessungstool weist bereits in der begonnenen Erprobung die gravierenden Pflegepersonaldefizite aus, die seit Jahren den Alltag aller Betroffenen in der stationären Langzeitpflege prägen. Ein „weiter so“ darf es nun nicht länger geben,  denn immer stärker bricht eine verlässliche, fachgerechte pflegerische Versorgung weg, weil Pflegefachpersonen fehlen. Für eine schrittweise Einführung des neuen Instruments unter pflegewissenschaftlicher Begleitung und mit der Option, an wichtigen Stellschrauben nachzusteuern, müssen zeitnah die politischen Weichen in Bund und Ländern gestellt werden. Außerdem: Das Tool erscheint auf den ersten Blick praktikabel und plausibel, bei näherer Betrachtung zeigt es allerdings Merkmale, die zur Lizenz für riskante Pflege werden könnten. Das muss selbstverständlich verhindert werden“, so Bienstein.

Grundlage des Instruments waren beobachtende Messungen: die Zahl adäquater Interventionen, der Zeitaufwand sowie das erforderliche Qualifikationsniveau. Die Tauglichkeit der dafür gewählten Methodik und die Vollständigkeit des Katalogs an Interventionen wird von Pflegewissenschaftlern angezweifelt. Das Tool lässt keinerlei Rückschlüsse auf die daraus sich ergebende Pflegequalität zu. Fraglich ist auch, ob die erhobenen Werte aus dem Jahr 2018 bereits eine vollständige Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs abbilden.

Äußerst kritisch zu sehen sind die Zuweisungen wesentlicher pflegerischer Tätigkeiten an Assistenzpersonal. Das wird der zunehmenden Komplexität der Anforderungen und dem in aller Regel multimorbiden Klientel mit hohem medizinischen Versorgungsbedarf bis hin zur Palliativversorgung nicht gerecht. Das Gutachten belegt auch: je höher der Pflegegrad, desto stärker steigt der Bedarf an Pflegefachpersonen. Zu professionell Pflegenden mit Fachweiterbildung und akademischer Qualifikation wird überhaupt keine Aussage getroffen, das muss nachgeholt werden. Aber der professionellen Pflege nahezu ausschließlich Aufgaben der Planung, Steuerung, Anleitung, Beaufsichtigung, Evaluation, Delegation sowie die vorbehaltenen Aufgaben  zuzuweisen, nimmt dem Beruf wesentliche Elemente, die ihn ausmachen und Pflegefachpersonen zum Verbleib im Beruf motivieren. In der Langzeitpflege geht es zudem um Menschen, Individuen mit Würde, dem Recht auf Selbstbestimmung und Autonomie. Ihre Versorgung darf nicht in Teilschritte zerlegt werden, nur um Effizienzreserven zu heben.
Das Gutachten empfiehlt eine Personalaufstockung vor allem mit Assistenzpersonal der Qualifikationsstufen 2 und 3: 1- und 2jährig ausgebildet. Deren Zahl ist momentan in den Einrichtungen allerdings gering, ein Ausbau der Ausbildungskapazitäten erfordert viel Zeit und erhebliche Investitionen. Dabei muss die Assistenzqualifikation in allen Ländern dringend harmonisiert werden.
Nicht unterschätzt werden dürfen die strukturellen und organisatorischen Veränderungen sowie der Bedarf an Personalentwicklung, die für eine erfolgreiche Umsetzung des Personalbemessungsinstruments in allen Einrichtungen erforderlich sind. Hierbei müssen die Heime fundiert beraten und begleitet werden. Und last but not least: Mehr Pflegepersonal wird Geld kosten. Mit dem Gutachten wird keine Aussage getroffen, wer all das bezahlen soll.
§11 (1) SGB XI: „Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.“ Das ist der Maßstab, der heute und morgen angelegt werden muss, wenn es um die Gestaltung von Pflege geht. Den gestern sogleich erkennbaren Begehrlichkeiten von Betreibern, die jetzt eine schnelle Chance sehen, die ungeliebte Fachkraftquote loszuwerden und ihre Vakanzen mit gering qualifizierten Helfern aufzufüllen, ist vom Gesetzgeber ein wirksamer Riegel vorzuschieben!
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin,
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin , Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, redaktion@dbfk.de, www.dbfk.de


Erster Schritt hin zu einer umfassenden Pflegereform

DEVAP äußert sich zur Personalbemessungs-Studie nach 113c SGB XI: mehr Personal für die Pflege erforderlich

Berlin, 26.02.2020 – Unter der Leitung von Prof. Heinz Rothgang (Universität Bremen) wurden gestern in Berlin erste Ergebnisse des Projektes zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege nach § 113c SGB XI vorgestellt. Das vorliegende Instrument zur Personalbemessung wurde empirisch auf der Grundlage eines detaillierten Kataloges von pflegerischen Interventionen entwickelt. Zugleich wurden im Rahmen des Projektes fachliche Qualifikationsniveaus für die Leistungserbringung beschrieben und mit Zeiten für die pflegerische Versorgung hinterlegt. Hierdurch kann ein Personalbedarf berechnet werden, der die jeweilige Bewohnerstruktur besser berücksichtigt und die bislang geltende einheitliche Fachkraftquote durch einrichtungsindividuelle Personalmengen und Qualifikationsmixe ersetzt.
Wie nicht anders zu erwarten war, geht das Gutachten von einem deutlichen Mehrbedarf an Pflegekräften aus. Für eine fachgerechte Versorgung der Pflegebedürften stehen nach Erkenntnissen der Wissenschaftler grundsätzlich zu wenige Pflegekräfte zur Verfügung. Insgesamt wird ein Mehrbedarf an Pflegepersonal in Höhe von 36% errechnet, bei den Hilfskräften sogar in Höhe von 69%. Gegenüber dem heutigen Stand würde dies einen Zuwachs von 100.000 Stellen bedeuten.
Auf den ersten Blick bringt das neue Verfahren zwar faktisch eine Abschaffung der Fachkraftquoten mit sich. Auf den zweiten Blick hingegen schaffen die Ergebnisse des Gutachtens erstmals die Möglichkeit für eine passgenaue Form der Personaleinsatzplanung, die sich pflegewissenschaftlich fundiert an pflegerischen Interventionen ausrichtet und damit einen wesentlichen und wichtigen Schritt für die Zukunft einer bedarfsgerechten  Personalausstattung aufzeigt. Im Ergebnis könnte dies bedeuten, dass einzelne Einrichtungen unter die 50%ige Fachkraftquote fallen. Für die Mehrheit der stationären Pflegeeinrichtungen hingegen dürften die Ergebnisse des Rothgang-Gutachtens zu deutlichen Verbesserungen der Personalausstattung führen. Die Umsetzung der neuen Personalbemessung für die Langzeitpflege soll zunächst in einzelnen Einrichtungen pilotiert werden.
Nachfolgend soll der Stellenaufbau dann ab Juli 2020 flächendeckend in weiteren Einrichtungen erfolgen. Der DEVAP begrüßt dieses Vorgehen und hofft auf eine rege Beteiligung interessierter Einrichtungen.
Zugleich warnt der DEVAP davor, den dringend erforderlichen Stellenaufbau erneut mit der Refinanzierung der tariflichen Personalkosten zu verknüpfen und dabei die Personalnebenkosten und Verwaltungskosten unberücksichtigt zu lassen. Hier bedarf es mindestens eines 10%igen Aufschlags; alles andere wäre für die Einrichtungen auf Dauer nicht finanzierbar. Zudem, so DEVAP-Vorstand Dr. Bodo de Vries, „erwarten wir, dass man zur Finanzierung des dringend notwendigen Stellenaufbaus nicht weiter in die Taschen von Pflegebedürftigen und Kommunen greift. Deren Taschen sind nämlich schon heute leer“. Um die Betroffenen nicht weiter zu belasten, kann das neue Verfahren der Personalbemessung nach Ansicht von de Vries „nur einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Grundsatzreform darstellen und muss in ein ganzheitliches Reformkonzept der Pflegeversicherung eingebettet werden“. Mit dem Modell des Sockel-Spitze-Tauschs haben DEVAP und Initiative Pro-Pflegereform in Zusammenarbeit mit Prof. Rothgang bereits ein wegweisendes Konzept vorgelegt. Nun gilt es, das neue Verfahren der Personalbemessung mit einer nachhaltigen Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung zu verbinden.
Der DEVAP wird diesen Weg auch weiterhin konstruktiv begleiten und bietet hierzu seine Unterstützung an.
Quelle: DEVAP Pressemitteilung Erster Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Pflegereform, 26.02.2020

 


KKVD: Katholische Kliniken starten Kampagne für Vielfalt

News des Tages / 25.02.2020 – „Vielfalt ist gesund“ – unter diesem Motto hat der Katholische Krankenhausverband Deutschlands
(KKVD) eine Kampagne für Vielfalt und gesellschaftlichen Zusammenhalt gestartet.
„In unserem Land werden immer wieder Menschen aufgrund ihrer Religion oder Herkunft Opfer von Gewalttaten. Das ist erschütternd und beängstigend. Die universellen Werte Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe scheinen mehr und mehr an Boden zu verlieren. Zunehmend werden Stimmen laut, die Feindbilder zeichnen und Spaltung predigen. Gegen eine solche Haltung setzen die katholischen Krankenhäuser mit ihrer Kampagne ein deutliches Zeichen“, erklärt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des KKVD. Der Verband appelliert an jeden, in seinem Nächsten unabhängig von Herkunft, Religion und Lebensform zuerst den Mitmenschen zu sehen. Herabsetzung, Hass und Gewalt dürften in unserer Gesellschaft keine Wurzeln schlagen. Die Kampagne soll in den nächsten Monaten mit Plakaten, Aktionen, Veranstaltungen und über Social Media in die Öffentlichkeit getragen werden. Auf den Plakaten sind Mitarbeiter aus katholischen Krankenhäusern in Deutschland zu sehen. Der KKVD vertritt 400 Klinikstandorte in Deutschland.
Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news-des-tages/detailansicht/39976-katholische-kliniken-starten-kampagne-fuer-vielfalt/

 


Pflegekammerpolitik in Niedersachsen Kammer verbittet sich Einmischung der Politik

24.02.2020 / News – Als nicht legitime Einmischung in kammerinterne Angelegenheiten hat die Pflegekammer Niedersachsen die Rücktrittsforderungen von SPD und CDU an Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke verurteilt. Wenn eine Kammerversammlung unzufrieden mit der Arbeit ihrer Präsidentin oder des Vorstands sei und Konsequenzen einfordere, sei das legitim und gelebter demokratischer Diskurs. Pauschale Rücktritte aufgrund einer Einflussnahme auf eine Heilberufskammer von außen seien jedoch völlig unangemessen und werde es nicht geben, bekräftigte die Kammer in eine Mitteilung von Sonntag.
Die Vorgänge der vergangenen Woche seien Resultat des jahrzehntelangen typischen bevormundenden Umgangs mit der Berufsgruppe der Pflegenden.
„Wieder soll den Pflegenden vorgeschrieben werden, wie zu handeln ist. Dagegen wehren wir uns vehement!“, heißt es in der Mitteilung weiter.

Mehmecke stellt ihr Amt zur Wahl

Insgesamt nehme die Kammer die aktuelle Situation sehr ernst. Die Kammerversammlung in der vergangenen Woche habe gezeigt, wie gespalten ihre Mitglieder sind. Deshalb will Mehmecke auf der nächsten ordentlichen Sitzung der Kammerversammlung am 17. März ihr Mandat als Präsidentin zur Wahl stellen. Das beträfe auch weitere Posten des Vorstands.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/alle-news/detailansicht/39935-kammer-verbittet-sich-einmischung-der-politik/

 


Pflegende haben hohe Arbeitsanforderungen

Faktenblatt zu Arbeitsbedingungen in der Alten- und Krankenpflege

Ausgabe 06/20 Datum 3. Februar 2020 – Dortmund – Erwerbstätige im Pflegebereich sehen sich hohen Arbeitsanforderungen ausgesetzt. Das gilt sowohl für die körperlichen als auch die psychischen Anforderungen im Arbeitsalltag. Das Faktenblatt „Arbeitsbedingungen in der Alten- und Krankenpflege“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) präsentiert nicht nur aktuelle Zahlen zu Arbeitsbedingungen und gesundheitlichen Beschwerden, sondern gibt auch Hinweise für eine bessere Arbeitsgestaltung.
Mit rund 1,7 Millionen Beschäftigten sind Pflegekräfte die größte Berufsgruppe im deutschen Gesundheitswesen. Ob stationär oder ambulant, ob Kranken- oder Altenpflege – die Nachfrage der Betriebe nach Fachkräften in diesen Berufen wird angesichts des demografischen Wandels weiter ansteigen. Gute Arbeitsbedingungen können dazu beitragen, Pflegeberufe attraktiver zu machen und dem Personalmangel in der Pflegebranche zu begegnen. Daten aus der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 zeichnen ein aktuelles Bild der Arbeitsbedingungen im Pflegebereich.

Im Vergleich zum Durchschnitt der übrigen Erwerbsbevölkerung sehen sich Pflegende hohen körperlichen Belastungen ausgesetzt. So verrichten etwa neun von zehn Pflegenden ihre Arbeit häufig im Stehen. Bei anderen Beschäftigten ist es nur jeder Zweite. Ebenso heben und tragen Pflegekräfte deutlich häufiger schwere Lasten oder nehmen Zwangshaltungen bei der Arbeit ein. Insbesondere in der Altenpflege führt der Umgang mit wenig mobilen Menschen zu hoher körperlicher Belastung. Hier berichten drei von vier Pflegekräften über häufiges Heben und Tragen schwerer Lasten, während es bei anderen Erwerbspersonen nur jeder Fünfte sagt.
Beruflich Pflegende berichten zudem häufiger von hohen psychischen Anforderungen als die restliche Erwerbsbevölkerung. So betreuen sie häufiger mehrere Aufgaben gleichzeitig und geben häufiger an, unter Termin- oder Leistungsdruck arbeiten zu müssen. Insbesondere Beschäftigte in der Krankenpflege erleben deutlich öfter Arbeitsunterbrechungen und Störungen. Während etwa jede zweite Pflegekraft angibt, häufig sehr schnell arbeiten zu müssen, berichtet nur ein Drittel der übrigen Beschäftigten von solchen Anforderungen. Zudem sehen sich die Pflegenden wesentlich öfter gefühlsmäßig belastenden Situationen ausgesetzt. Dabei fühlen sich Pflegekräfte fast doppelt so häufig wie andere Erwerbstätige angesichts ihrer Arbeitsmenge überfordert.
Die hohen Anforderungen spiegeln sich im Erkrankungsgeschehen wider. So berichten über 60 Prozent der Pflegekräfte von mindestens drei psychosomatischen Beschwerden wie Schlafstörungen oder Erschöpfung. Bei den Beschäftigten aus anderen Berufen sind es 39 Prozent. Über die Hälfte der Pflegenden klagt über mindestens drei Beschwerden im Bereich des Muskel-Skelett-Systems, bei anderen Berufen ist es ein Drittel.

Diese Zahlen verdeutlichen die Notwendigkeit einer gesundheitsförderlichen und menschengerechten Arbeitsgestaltung in der Pflege. Die Konzertierte Aktion Pflege der Bundesregierung hat hierzu zahlreiche Maßnahmenvorschläge entwickelt. Die BAuA bietet beispielsweise das Konzept „Gute Stationsorganisation“ als Leitfaden für Pflegeeinrichtungen an. Aktuell wird zudem erprobt, inwieweit intelligente digitale Technologien die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften verbessern können.

baua: Fakten „Arbeitsbedingungen in der Alten- und Krankenpflege – Höhere Anforderungen, mehr gesundheitliche Beschwerden“
gibt es im PDF-Format im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/dok/8826812.
Quelle: https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2020/02/pm006-20.html


 

Neue Pflegeagentur stark nachgefragt

Berlin: (hib/PK) Die Dienstleistungen der im Herbst 2019 gegründeten Deutschen Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) stoßen offenbar auf eine lebhafte Nachfrage. Nach einem ersten Aufruf seien rund 1.200 Interessenbekundungen eingegangen, heißt es in der Antwort (19/17300) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/16979) der AfD-Fraktion.
Die DeFa habe den interessierten Einrichtungen Unterlagen zur verbindlichen Auftragserteilung zugeschickt. Es bleibe abzuwarten,
welche konkreten Aufträge sich daraus ergäben.
Die Bundesregierung setze keine Zielvorgaben, wie viele Pflegefachkräfte aus dem Ausland gewonnen werden sollen. Es bleibe
Sache der Gesundheitseinrichtungen, zu entscheiden, wie viele Fachkräfte aus dem Ausland angeworben und integriert werden könnten. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sollten die Möglichkeit haben, ausländische Pflegefachkräfte zeitnah und mit vertretbarem Aufwand zu gewinnen.
Die DeFa unterstützt nach Angaben der Bundesregierung alle Einrichtungen des Gesundheitswesens dabei, internationale Fachkräfte zu gewinnen. Die Agentur kümmert sich etwa um Visa-Anträge, die Anerkennung der Berufserlaubnis sowie um die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 219, 26.02.2020


 

Prävention in der Pflege: Wirksamkeit von Interventionen auf einen Blick

Gezielte Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation können dazu beitragen, das Fortschreiten von Pflegebedürftigkeit zu verlangsamen oder gar zu verhindern. Voraussetzung für den Erfolg ist aber unter anderem ein guter Wissensstand in  der Pflegepraxis über Wirksamkeit und Eignung solcher Maßnahmen sowie über die korrekte Anwendung. Vor diesem Hintergrund hat das ZQP den neuen frei zugänglichen Online-Dienst Pflegerische Prävention und Rehabilitation für Pflegeprofis entwickelt.
Der Online-Dienst bündelt aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu präventiven und rehabilitativen Interventionen in ambulanten und stationären Pflegesettings. Er enthält übersichtlich aufbereitete Informationen zu 175 systematisch recherchierten und ausgewählten Studien, die nach Themen und Pflegesettings gegliedert sind. Zu allen analysierten Studien werden detaillierte Informationen bereitgestellt – insbesondere zur Rolle und Aufgabe von Pflegenden bei der jeweiligen Intervention.
Zum Online-Dienst: https://pgf.zqp.de/?utm_source=ZQP+Newsletter&utm_campaign=d2e3aceda9-EMAIL_
CAMPAIGN_2020_02_27_08_19&utm_medium=email&utm_term=0_08b9f0520e-d2e3aceda9-141109013
Quelle: ZQP Newsletter | Februar Ausgabe, 27.02.2020


 

Erziehung und Pflege gehen alle an!

Caritas und SkF verdeutlichen anlässlich des Equal Care Day am 29. Februar, dass überwiegend Frauen Erziehungs-, Sorgeund
Pflegearbeit leisten

Berlin/Dortmund, 28. Februar 2020. „Es sind in Deutschland hauptsächlich Frauen, die sich um andere kümmern – sei es beruflich oder im privaten Umfeld. Das ist aber mitnichten eine rein private Angelegenheit, zumal es gravierende soziale und sozialpolitische Folgen hat“, so Caritas-Präsident Peter Neher. „Gleichstellung und Partnerschaftlichkeit müssen durch rechtliche Maßnahmen unterstützt werden“, bekräftigt Hildegard Eckert, Bundesvorsitzende des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF).
Mit dem Equal Care Day wird am 29. Februar darauf aufmerksam gemacht, dass Frauen im Durchschnitt viermal so viel Erziehungsarbeit, Pflege von Angehörigen und Haushaltsführung leisten wie Männer. Das wiederum hat Folgen für ihre soziale Absicherung: Erwerbsunterbrechungen und familienbedingte Teilzeitbeschäftigung führen zu geringen Lebenserwerbseinkommen, begründen geringe eigenständige Renten und sind weiter ein Risikofaktor für Altersarmut.
„Viele Paare wollen eine partnerschaftlichere Aufteilung der Familienarbeit“, so Hildegard Eckert. „Steuer- und familienpolitische Strukturen stehen diesem Wunsch in vielen Fällen entgegen. Geringe Löhne in typischen Frauenberufen, von denen viele auch Care-Berufe sind, oder Regelungen wie die geringfügigen Beschäftigungen oder Ehegattenmitversicherungen, schaffen häufig Anreize, das klassische Modell der Mitverdienerehe zu wählen “. Nicht selten konzentrieren sich Frauen zu Lasten ihrer eigenständigen Existenzsicherung auf die Erziehung der Kinder und später auf die Pflege der Angehörigen.
Sorge für die Nächsten braucht Zeit. Väter und Mütter sowie Pflegende wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder und zu pflegenden Angehörigen. Arbeitszeitmodelle, die dies unterstützen, müssen verstärkt werden. Das ist ein Anliegen, das der Deutsche Caritasverband im Rahmen seiner Jahreskampagne 2020 #seigutMensch mit besonderem Engagement aufgreift. Care-Arbeit ist aber nicht nur ein Thema innerhalb der Familie. Auch die berufliche Care-Arbeit ist sehr ungleich verteilt: Pflege- und Erziehungsberufe üben mehrheitlich Frauen aus. „Wir müssen die sozialen Berufe für Frauen und Männer attraktiv machen und das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das in den caritativen Verbänden groß geschrieben wird, für alle und auf allen Ebenen noch konsequenter anpacken“, so Peter Neher.
Herausgegeben von: Deutscher Caritasverband e.V., Pressestelle
Redaktion:Mathilde Langendorf (Verantwortlich), Pressesprecherin, Telefon: 030 284447-42, Telefax: 030 284447-55, E-Mail: pressestelle@caritas.de, www.caritas.de, www.facebook.com/caritas.deutschland

 


Qualität in der Begleitung sterbender Menschen sichern

– Handbuch für stationäre Hospiz-Arbeit vorgestellt

Berlin, 28. Februar 2020 – „Qualität sorgsam gestalten“ – so lautet der Titel des neuen Qualitätsrahmenhandbuchs für stationäre Hospize, das die Diakonie Deutschland, der Deutsche Caritasverband und der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband in einem dreijährigen Prozess gemeinsam erarbeitet haben. Der 74-seitige Leitfaden wurde heute anlässlich einer gemeinsamen Fachtagung der drei Verbände in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Er zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass er

  • individuelle Bedürfnisse der Hospizgäste in den Mittelpunkt stellt
  • Empfehlungen für die Arbeit in der Praxis ausschließlich über Fragen gibt
  • an stationäre Hospize als Kleinst-Einrichtungen des Gesundheitswesens angepasst ist.

Menschen jeden Lebensalters, Kinder ebenso wie alte Menschen benötigen in der letzten Lebensphase Zuwendung und Unterstützung, ihre Familienangehörigen und andere Nahestehende Beistand und Begleitung. Die aktuell circa 240 stationären Hospize sind ein wichtiger Teil eines ganzheitlichen Netzes der Beratung, Begleitung und Versorgung von schwerkranken und sterbenden Menschen. Wie jede andere Einrichtung im Gesundheitssystem sind auch stationäre Hospize gefordert, die Qualität ihrer Arbeit zu sichern und stetig weiterzuentwickeln.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Im Mittelpunkt der Hospizarbeit stehen der schwerstkranke und sterbende Mensch mit seinen Wünschen und Bedürfnissen sowie seine Angehörigen und Nahestehenden. Das Besondere an diesem Leitfaden ist die Reflexion. Er ist erstmals komplett in Frageform entwickelt. Aus jahrzehntelanger Erfahrung in der Hospizarbeit wissen wir, dass dies ganz maßgeblich für die Hospizarbeit ist. Es geht nicht darum, was andere denken, was am besten ist, sondern der sterbende Mensch muss vor allen anderen gehört werden.“
Im Handbuch wird beispielweise gefragt, wie Mitarbeitende darin bestärkt werden, eigene Antworten auf ethische Fragestellungen zu finden oder wie ihre useinandersetzung mit existenziellen und spirituellen Fragen begleitet wird. Eva Maria Welskop-Deffaa, Vorstand Sozialpolitik beim Deutschen Caritasverband: „Die Begegnung mit dem Tod ist kein Kinderspiel. Und sie bleibt auch für diejenigen herausfordernd, für die Sterben und Sterbebegleitung zum beruflichen Alltag gehören. Bei der Erarbeitung des Handbuchs war es uns ein wichtiges Anliegen, Handlungskompetenz der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und ihnen zu helfen, Handlungsspielräume sicher und verantwortlich zu nutzen.“
Professor Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV: „Schon seit der Gründung der ersten stationären Hospize in den 1980er Jahren geht es auch um Fragen der Qualität der Versorgung und Begleitung. Das neue Qualitätshandbuch verbindet die Visionen und das Engagement der Gründergeneration mit den Anforderungen, die sich durch die vertraglichen Normen und die gesetzlichen Weiterentwicklungen der letzten Jahre ergeben haben. Damit kann der Geist der Hospizidee bewahrt und die individuelle Qualität der stationären Hospize zum Wohle der ihnen anvertrauten Hospizgäste und ihrer Zugehörigen erhalten und weiterentwickelt werden.“
Bei der Erstellung des Qualitäts-Leitfadens wurde zwischen folgenden Fragen abgewogen: Was ist sinnvoll und nützlich, um stationäre Hospizarbeit darzustellen? Was ist wichtig für stationäre Hospize? Was ist von stationären Hospizen als kleine Einrichtungen leistbar?
Mit Hilfe des Bundesrahmenhandbuches erhalten stationäre Hospize den größten möglichen Gestaltungsspielraum, ihr Qualitätsmanagementsystem
individuell auszugestalten und selbst zu entscheiden, wie und in welcher Form sie Anforderungen umsetzen, gestalten und nachweisen wollen.
Quelle: Gemeinsame Pressemeldung von Diakonie Deutschland, Deutscher Caritasverband und Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV), 28.09.2020


 

Quarantäne durch Coronaviren

Das müssen Arbeitnehmer beachten

Berlin, 28. Februar 2020 – Immer mehr Menschen infizieren sich mit dem Coronavirus. Das wirkt sich auch auf das Arbeitsleben aus. Welche Rechte und Pflichten haben jetzt die Arbeitnehmer? Welche Konsequenzen drohen ihnen im Falle einer Quarantäne? „Wenn ein Arbeitnehmer in Quarantäne muss, hat er nach dem Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Der Arbeitgeber bezahlt dessen Verdienstausfall für die ersten sechs Wochen“, sagt Wilhelm Mansberg, Arbeitsrechtler bei der BARMER. Ab der siebten Woche einer Quarantäne werde eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Diese müsse der Betroffene aber selber bei der dafür zuständigen Landesbehörde beantragen. Darüber hinaus sei es die Pflicht des Arbeitnehmers, sich bei seinem Arbeitgeber abzumelden und ihn über die voraussichtliche Dauer der Quarantäne zu informieren.

Arbeitgeber muss Fürsorgepflicht wahren

Der Arbeitgeber wiederum müsse seiner Fürsorgepflicht gegenüber der Belegschaft nachkommen. „Bei einem begründeten Verdacht auf eine Coronavirusinfektion muss der Arbeitgeber den Betroffenen umgehend nach Hause schicken und ihn anweisen, seinen Arzt oder das Gesundheitsamt telefonisch zu kontaktieren“, sagt Mansberg. Von Rückkehrern aus aktuellen Risikogebieten könne er zudem eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ verlangen. Das Gesundheitsamt müsse bestätigen, dass keine Bedenken gegen die Rückkehr an den Arbeitsplatz vorlägen.
Quelle: PM Barmer, 28.02.2020


 

Bundesverfassungsgericht kippt das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung

DGP warnt vor freier Bahn für Sterbehilfeorganisationen – Gesellschaftliche Diskussion über Rahmenbedingungen am
Lebensende dringend erforderlich – Tabu Sterbewunsch

Berlin/Karlsruhe 26.02.2020. Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ gegen das Grundgesetz verstoße, eröffnet laut Deutscher Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) einen gefährlichen Spielraum: Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der DGP, warnt vor „freier Bahn für Sterbehilfeorganisationen“. Dies begründet er wie folgt: „Die Äußerung eines Sterbewunsches als konkrete Handlungsaufforderung zu verstehen, ist viel zu kurz gegriffen!“ Vielmehr drücke dieser oftmals das Anliegen aus, über das Leiden unter einer unerträglichen Situation und die persönliche Hoffnungslosigkeit zu sprechen. Ein vertrauensvoller Gesprächsprozess über den  Sterbewunsch in all seiner Ambivalenz sorge für Entlastung und eröffne nach Erfahrung der DGP – mit 6.000 in der Palliativversorgung tätigen
Mitgliedern – fast immer auch Perspektiven zur Linderung der belastenden Symptome und Nöte.

Statt mehr Spielraum für Sterbehilfeorganisationen hält die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin eine breite gesellschaftliche Diskussion über Rahmenbedingungen am Lebensende in Pflegeheimen, Krankenhäusern und im häuslichen Umfeld für dringend erforderlich: „Besonders alte und hochaltrige mehrfach schwersterkrankte Menschen müssen offen darüber sprechen können, wenn sie so nicht mehr leben können und wollen!“ Die DGP fordert eine Debatte, die weit über das Recht des Einzelnen auf eine adäquate Hospiz- und Palliativversorgung hinausgeht. Mit dem Konsensusprozess zur „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ hat die DGP bereits vor zehn Jahren gemeinsam mit der Bundesärztekammer und dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband begonnen, gesellschaftliche Tabus zu Sterben, Tod und Trauer infrage zu stellen.
Quelle: PM Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), 26.02.2020


 

Diakonie-Zitat: Beihilfe zum Suizid darf keine Alternative zur Sterbebegleitung sein

Berlin, den 26. Februar 2020 – Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verfassungswidrig ist. Dagegen hatten schwer kranke Menschen, Ärzte und Sterbehilfevereine geklagt und nun in Karlsruhe Recht bekommen.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Beihilfe zum Suizid darf keine Alternative zu einer aufwändigen Sterbebegleitung sein. Ich befürchte, dass diese Entscheidung nun eine Dynamik mit möglichen Konsequenzen nach sich zieht, deren Folgen nicht abschätzbar sind. In einer immer älter werdenden Gesellschaft steigt der finanzielle Druck auf den Gesundheitssektor ebenso wie der soziale Druck auf die kranken Menschen. Sie dürfen angesichts ihres Leidens keinesfalls als Last für die Gesellschaft abgestempelt und gedrängt werden, auf medizinische Maßnahmen zu verzichten, weil sie denken, dass ihre Behandlung zu teuer für die Angehörigen wird oder sie selber in höchster Not keinen Ausweg mehr wissen.

Hochaltrige Pflegebedürftige sind in ganz besonderem Maße darauf angewiesen, dass sie sich auch am Lebensende gut versorgt und beraten wissen. Diese Entscheidung aus Karlsruhe kann nun dazu beitragen, dass diese Menschen verunsichert werden, weil vielleicht nicht alle Hilfen zur Verfügung stehen, die sie benötigen. Ich habe erlebt, was Palliativmedizin kann. Wir müssen nun mit allen Kräften dafür sorgen, dass Sterbehilfe nicht ein furchtbares Instrument der Marktgesellschaft wird.“
Quelle: PM Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., 26.02.2020


 

Selbsttötung kann nicht die Lösung sein

Berlin, 26. Februar 2020. „Wir bedauern das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur aktiven Sterbehilfe“, so Caritas-Präsident Peter Neher. „Sterbenskranke Menschen brauchen eine Begleitung, die ihre Ängste und Nöte und die ihrer Angehörigen ernst nimmt. Sie müssen alle mögliche Unterstützung erfahren, um würdevoll sterben zu können. Wir werden uns weiterhin unermüdlich für eine gute Hospiz- und Palliativversorgung einsetzen. Sterbehilfe verstößt gegen die Menschwürde und gegen das christliche Menschenbild.“
Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen, ist allerdings nicht allein Aufgabe der Wohlfahrtsverbände, es ist eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe, so Neher weiter.
Ziel einer guten Betreuung und Begleitung am Lebensende muss es sein, die körperlichen Schmerzen zu lindern, vor denen sich viele Menschen fürchten. Sterbenskranke Menschen dürfen aber auch nicht unter Druck gesetzt werden, den Tod zu verlangen. Vielmehr dürfen sie auch mit ihrer Angst und Trauer nicht alleine gelassen werden – und da ist die Selbsttötung keine Lösung.
Quelle: PM Deutscher Caritasverband e.V., 26.02.2020