ADS-Wocheninformation, 01.03.2021

ADS-Wocheninformation, 01.03.2021

Wir können nicht weitere 4 Jahre Zeit verschenken

Roadmap zur Verbesserung der Personalsituation in der Langzeitpflege liegt vor

Berlin (25. Februar 2021, Nr. 7/2021) – Zur vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten „Roadmap zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege und zur schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen“ sagt Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass die Anstrengungen für mehr Pflegepersonal in der vollstationären Langzeitpflege weitergehen und mit der lange erwarteten Roadmap auf einen verbindlichen Weg gebracht werden.

Die jetzt vorgelegte Roadmap ist dennoch enttäuschend. Ihr fehlt an vielen Stellen die Präzisierung, die der Deutsche Pflegerat in die Beratungen eingebracht hat. Diese finden sich nicht in der Roadmap wider.

Nur wenn klar ist, wann und wie viel neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden, wird Vertrauen für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Profession Pflege aufgebaut. An dieser Stelle fällt die Roadmap durch. Es muss heute gehandelt werden. Wir können nicht weitere 4 Jahre Zeit verschenken. Die Bundesregierung zeigt in der Corona-Pandemie, dass sie schnell handeln kann. Dieser Ehrgeiz fehlt der Roadmap. Die vorgesehene flächendeckende Umsetzung der Personalbemessung im Jahr 2025 ist zu spät.

Bei der bis dahin erfolgten schrittweisen Einführung des Personalbemessungsverfahrens muss eine Absenkung von bestehenden Fachkräftestellen eindeutig ausgeschlossen sein. Nachgebessert werden muss, dass für die im ersten Schritt zusätzlichen 20.000 Stellen für Pflegehilfs- und Assistenzpersonen nicht nur ein Nachweis über die begonnene Ausbildung, sondern über deren Abschluss vorgelegt werden muss.

Bei den Stellen für Pflegehilfspersonen müssen im Personalbemessungsverfahren die Stellen für die nach bisher unterschiedlichem Länderrecht staatlich anerkannten Pflegehilfs- und Assistenzpersonen des Qualifikationsniveaus 3 extra ausgewiesen werden. Das fehlt in der Roadmap. Es muss sichergestellt sein, dass stattdessen nicht noch geringer qualifizierte Mitarbeiterinnen eingesetzt werden. Letztlich muss gewährleistet sein, dass Pflegefachpersonen tatsächlich entlastet werden.

Die in der Roadmap genannte Hinwirkung der Länder auf eine Harmonisierung der landesrechtlich geregelten Helfer- und Assistenzausbildungen in der Pflege darf nicht nur eine Absichtserklärung sein. Es ist erforderlich, zeitnah zu einer unter den Ländern abgestimmten zweijährigen generalistischen Pflegehelfer- bzw. Assistenzausbildung zu kommen.

Was fehlt sind Maßnahmen für den ambulanten Bereich, um dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten. Hier haben wir uns mehr erwartet. Denn auch hier gilt es, keine Zeit mehr zu verlieren.“

Der Deutsche Pflegerat geht davon aus, konstruktiv im Begleitgremium zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens beteiligt zu werden. Die Roadmap kann auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums abgerufen werden.

Ansprechpartnerin:  Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Pflegepersonal-Regelung: PPR 2.0 ist unverzichtbar

Deutscher Pflegerat fordert gesetzliche Regelung für Personalbemessung im Krankenhaus – kurz- und langfristig

Berlin (1. März 2021, Nr. 8/2021) – Anfang März 2021 soll über eine Gesetzesinitiative zur Entwicklung eines gesetzlich beauftragten wissenschaftlichen Instruments zur Personalbemessung im Krankenhaus entschieden werden. Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) weist auf die dringende Notwendigkeit hin, dass ein entsprechender Auftrag seitens des Deutschen Bundestags erteilt wird.

„Bis ein langfristig ausgelegtes Personalbemessungsinstrument vorliegt, fordern wir nachdrücklich eine Zwischenlösung und sind der Überzeugung, dass die Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 das einzige zeitnah umsetzbare Angebot dafür ist“, sagt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR).

„Wir erwarten von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn endlich eine klare Positionierung zu dem bereits im Januar 2020 vorgelegten gemeinsamen Vorschlag des Deutschen Pflegerats, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und ver.di – und zur Perspektive darüber hinaus. Neben dieser Zwischenlösung wird ein gesetzlicher Auftrag für ein Projekt zur Entwicklung eines Personalbemessungsverfahrens als langfristige Lösung benötigt.

Nur mit den beiden Positionierungen ‚direkt umsetzbare Zwischenlösung und langfristig wirksame Lösung‘ geht das entscheidende Signal an die Berufsgruppe, dass die Personalsituation in der Pflege im Krankenhaus sich spürbar und nachhaltig positiv verbessert. Alles was bisher geschehen ist, ist mehr als in den letzten drei Legislaturperioden davor, aber es reicht bei weitem nicht aus. Der einzig wirksame Weg aus der jetzigen Krise ist eine verbindliche Zukunftsperspektive und dadurch gestützt der Beginn des Personalaufbaus.“

Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Personalausbau entschlossener angehen

Gesundheitsministerium veröffentlicht Roadmap zur Personalbemessung

Berlin, 24. Februar 2021 – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Roadmap zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege veröffentlicht, deren Entwicklung im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) beschlossen wurde. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt, dass das Verfahren nun verbindlich eingeführt wird, fordert aber für den Personalausbau mehr Entschlossenheit.

„Es ist gut, dass die Bundesregierung nun endlich einen ersten Schritt hin zu einer verbesserten Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege geht, nachdem das jahrzehntelang vernachlässigt worden ist“, sagt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Wir hätten aber mehr Ehrgeiz beim Personalausbau erwartet. Es fehlt vor allem die verbindliche Zusage einer Endausbaustufe in einem überschaubaren Zeitrahmen. Nur mit dieser Verbindlichkeit würde ein Zeichen dafür gesetzt, dass die Professionalität und Relevanz der beruflich Pflegenden in der Langzeitpflege verstanden und ernstgenommen wird, und ein Signal in die Berufsgruppe gesendet, dass es bald eine spürbare Entlastung geben wird.“

Das Bemessungsverfahren zur Personalausstattung für die stationäre Langzeitpflege (PeBeM) wurde im Auftrag des Qualitätsausschusses entwickelt und im letzten Jahr vorgestellt. Parallel wurde der Maßnahmenkatalog der Konzertierten Aktion Pflege konsentiert, der in wichtigen Aspekten Bezug auf das PeBeM nimmt. Seit Januar 2021 wurde mit der Schaffung von 20.000 Stellen für Hilfskräfte ein erster Schritt für den Personalausbau gegangen. Ab dem zweiten Halbjahr 2021 soll modellhaft das Personalbemessungsverfahren in einigen Einrichtungen erprobt und evaluiert werden. Auf Basis dieser Erkenntnisse soll dann die nächste Stufe des Personalausbaus erfolgen.

„Wir haben ja bereits seit 2019 gesehen, dass es nicht gelingt, die 13.000 zusätzlichen Stellen für Pflegefachpersonen zu besetzen“, erläutert Bienstein die Forderung nach mehr Entschlossenheit im Personalausbau. „Dieses Ziel wurde schon aufgeweicht, indem man nun diese Stellen auch mit anderen Gesundheits- und Sozialberufen besetzen darf. Das ist problematisch. Es droht eine massive Personallücke in der Versorgung in der Langzeitpflege, wenn die beruflichen Rahmenbedingungen und insbesondere die Gehälter nicht verbessert werden. Das würde erhebliche Probleme für die Gesellschaft als Ganzes schaffen.“

Die Roadmap kann auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit abgerufen werden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Konzertierte_Aktion_Pflege/Roadmap_zur_Einfuehrung_eines_Personalbemessungsverfahrens.pdf

Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 0 | Fax 030-219157-77


Covid-19-Impfung – Wichtige Infos


Neues Portal: Corona-Station

Portal für Corona-Test- und Impfstellen: https://corona-station.com/


Was ist bei Antigentests zur Eigenanwendung (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 zu beachten?

Fakten
  1. Bereits das Erkennen von Symptomen, die mit COVID-19 vereinbar sind, soll im Hinblick auf die Eindämmung des Infektionsgeschehens zum Arztbesuch oder (bei sehr gering ausgeprägten Symptomen) zur eigenverantwortlichen häuslichen Absonderung führen.
  2. Antigentests zur Anwendung vor Ort oder zur Eigenanwendung erkennen nur eine sehr hohe Viruslast in den oberen Atemwegen.
  3. Die Richtigkeit der Ergebnisse hängt von der Verbreitung der Infektion in der Bevölkerung mit SARS-CoV-2 zum Zeitpunkt des Antigentests ab.
  4. Ein positives Ergebnis im Antigentest löst zunächst einen Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 aus, soll ebenfalls zur eigenverantwortlichen häuslichen Absonderung führen und muss durch einen PCR-Test bestätigt
  5. Ein negatives Ergebnis im Antigentest hat nur eine zeitlich begrenzte Aussagekraft („Gültigkeit“). Es ist immer nur eine Momentaufnahme. Es darf nicht zu falscher Sicherheit und der Vernachlässigung von Schutzmaßnahmen führen.
  6. Antigentests können eine sonst unerkannte Infektion am ehesten erkennen, wenn sie – kurz vor Auftreten von Symptomen bzw.– in der frühen symptomatischen Phase einer Infektion durchgeführt werden. Die Sensitivität ist deutlich geringer, wenn die Tests ungezielt ohne Vorliegen von Symptomen und nur sporadisch eingesetzt werden.
  7. Antigentests können bei serieller/regelmäßig wiederholter Anwendung Hygienekonzepte in bestimmten Einrichtungen ergänzen, so z. B
    – in Heimen für die Betreuung älterer Menschen
    –beim Personal von Praxen und Krankenhäusern
    –in Schulen und Kindertagesstätten
    – in betrieblichen Kontexten
  8. Der Einsatz von Antigentests zur Eigenanwendung sollte im Hinblick auf korrekte Anwendung und Beurteilung des Ergebnisses sowie den damit zu erzielenden Zusatznutzen für die Prävention wissenschaftlich begleitet So hat zum Beispiel das Forschungsnetzwerk B-FAST sich mit derartigen Fragestellungen bereits beschäftigt und Expertisen erstellt.
  9. Die Einhaltung von Hygieneregeln und die Impfung sind der beste Schutz vor COVID­19.

Quelle: Epidemiologisches Bulletin, 8/2021, 25. Februar 2021

Das gesamte Bulletin ist zu finden unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/08_21.pdf?__blob=publicationFile


DEKV: Krankenhäuser brauchen jetzt Planungssicherheit für 2021

Ganzjahresausgleich 2021 diese Woche auf den Weg bringen

Am 24. Februar 2021 kommt der COVID-Beirat zusammen, um die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in der Corona-Pandemie zu bewerten. Neben der Fortschreibung der bestehenden Regelungen für die Vorhaltung von freien Betten bei sehr hohen Inzidenzen bis zum 11. April 2021 muss es dabei auch um eine Absicherung der Krankenhäuser gegen die weiteren Folgen der Pandemie gehen.

Es ist zu erwarten, dass die Zahl der stationären Behandlungsfälle mit COVID-19 in den nächsten Wochen auf hohem Niveau bleiben werde. Diese Sichtweise stützt auch der aktuelle Verlauf der Pandemie: Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz über Wochen rückläufig war, steigt diese seit 19. Februar beziehungsweise liegt aktuell mit 60,6 minimal niedriger als gestern (61,0).1,2 Wie sich dieses Infektionsgeschehen auf die stationäre und ambulante medizinische Versorgung auswirken wird, ist schwierig einzuschätzen.

Belegungsrückgänge und Unsicherheit über den Pandemieverlauf belasten die Krankenhäuser

„Über den weiteren Verlauf der Pandemie herrscht große Unsicherheit. Für die Krankenhäuser bedeutet dies, dass sie weiterhin bereit sein müssen, auch im zweiten Pandemiejahr kurzfristig wieder eine steigende Anzahl von SARS-CoV-2-Infizierten zu behandeln. Daher ist die Rückkehr zu einem normalen Krankenhausalltag nicht in Sicht. Aktuelle Daten der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zeigen einen Rückgang der Belegung von knapp 24 Prozent im Januar 2021 im Vergleich zum Vorjahr. Zudem zeichnet es sich immer deutlicher ab, dass das ganze Jahr von den Folgen der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Die Krankenhausmanager erwarten im Jahr 2021 im Vergleich zu 2019 einen Belegungsrückgang von 15 Prozent. Die Gründe dafür sind vielschichtig: Die Krankenhäuser müssen die zur Bewältigung der Pandemie entwickelten Hygienekonzepte und die Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) für Hygiene fortführen, zu denen unter anderem eine geringere Belegung durch eine höhere Zahl an Einzelzimmern gehört. Darüber hinaus schieben Patientinnen und Patienten weiterhin nicht dringend notwendige Behandlungen auf und Einweisungen durch niedergelassene Ärzte sind verringert“, betont Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).

Handlungsfähigkeit erhalten durch Sicherung der Zahlungsfähigkeit und Bürokratieentlastung

„Um in dieser Situation handlungsfähig zu sein, brauchen die Krankenhäuser jetzt eine klare Perspektive und Planungssicherheit bis zum Ende dieses Jahres. Der Fünf-Punkte-Plan des DEKV vom 26. Januar 2021 gibt den Häusern diese dringend benötigte Planungssicherheit. Zentrale Forderungen sind dabei die Fortführung der geltenden Zahlungsfristverkürzung bis Mitte 2022, um die Zahlungsfähigkeit der Krankenhäuser und Reha-Kliniken sicherzustellen. Ebenso entscheidend ist ein gesetzlicher unterjähriger Mindererlösausgleich von 85 Prozent auf Basis der Ist-Leistung 2019. Dieser Mindererlösausgleich könnte an eine gesetzlich verpflichtende Frist zur Durchführung beispielsweise pro Quartal gekoppelt werden. Für das Jahr 2021 muss der Gesamtjahresausgleich gemäß § 21 Abs. 10 und 11 KHG fortgeschrieben werden. Mit diesem wirkungsvollen und pragmatischen Maßnahmenbündel kann dem Liquiditätsbedarf und der aktuellen Planungsunsicherheit der Krankenhäuser in 2021 schnell begegnet werden. Kommen jetzt keine zusätzlichen Finanzierungsregelungen, werden die Krankenhäuser in diesem und im kommenden Jahr mit der Existenzfrage konfrontiert sein“, mahnt Radbruch.

InEK-Sonderauswertung für COVID-19-Patienten

„Wichtig zu wissen ist, ob der hohe Betreuungsaufwand für einen COVID-19-Patienten, der auch ohne intensivmedizinische Behandlung entsteht, durch die pauschale Vergütung richtig abgebildet wird. Um dies zu prüfen, fordern wir die Beauftragung einer vorgezogenen Sonderauswertung derKalkulationsdaten des InEK durch das Bundesgesundheitsministerium. Abhängig vom Ergebnis könnte eine Kostenanpassung auf Basis eines Zusatzentgelts für COVID-19-Fälle erfolgen.

Darüber hinaus gilt es Bürokratie abzubauen und medizinisches und pflegerisches Personal auf diesem Weg zu entlasten. Dazu fordern wir in unserem Fünf-Punkte-Plan die MD-Prüfquote von fünf Prozent beizubehalten und die MD-Strukturprüfungen auszusetzen. Zu allen diesen Punkten braucht es diese Woche die politische Entscheidung des Bundesgesundheitsministers“, so Radbruch weiter.

Quellen:

1 https://www.tagesschau.de/inland/rki-coronazahlen-105.html

2 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html

Quelle: PM DEKV, 23.02.2021


Bayern plant Wiedereinsteiger-Programm

18. Feb 2021 | Personal – Bayern möchte ausgestiegene Pflegekräfte zurückholen. Dazu plant das bayerische Gesundheitsministerium ein Wiedereinsteiger-Programm und spricht sogar von Steuererleichterungen.

„Wir wollen den Pflegekräften eine Rückkehr in die Arbeit auch nach einer längeren beruflichen Pause spürbar erleichtern“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Mittwoch. In den nächsten fünf Jahren sei mit einem erheblichen Fachkräftemangel zu rechnen. „Wir sollten hier keine gedanklichen Scheuklappen haben und auch an Steuererleichterungen sowie die Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten denken“, sagte Holetschek.

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hatte sich am Mittwochabend mit Georg Sigl-Lehner, Präsident der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB getroffen. Sigl-Lehner forderte deutlich mehr Fachpersonal in der ambulanten und stationären Langzeitpflege. „Auf lange Sicht müsse diese Anstrengungen allerdings auch von weiteren Maßnahmen wie der zügigen Umsetzung von Personalbemessungsinstrumenten und einer konsequenten Förderung der pflegerischen Ausbildung – auch der akademischen – begleitet werden, um die Arbeitsbedingungen langfristig zu verbessern“, sagte Sigl-Lehner.

Angesichts der Corona-Pandemie stehen die Alten- und Pflegeheime besonders im Fokus. VdPB und Holetschek werben gemeinsam für noch mehr Corona-Impfungen in den Einrichtungen. Nach Angaben des Ministers hat sich knapp die Hälfte der Pflegekräfte in Bayern bereits impfen lassen.

Quelle: https://www.altenpflege-online.net/artikel/2021_02/2021_02_18_bayern_plant_wiedereinsteiger_programm


Personalausbau entschlossener angehen

Gesundheitsministerium veröffentlicht Roadmap zur Personalbemessung

Berlin, 24. Februar 2021 – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Roadmap zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege veröffentlicht, deren Entwicklung im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) beschlossen wurde. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt, dass das Verfahren nun verbindlich eingeführt wird, fordert aber für den Personalausbau mehr Entschlossenheit.

„Es ist gut, dass die Bundesregierung nun endlich einen ersten Schritt hin zu einer verbesserten Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege geht, nachdem das jahrzehntelang vernachlässigt worden ist“, sagt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Wir hätten aber mehr Ehrgeiz beim Personalausbau erwartet. Es fehlt vor allem die verbindliche Zusage einer Endausbaustufe in einem überschaubaren Zeitrahmen. Nur mit dieser Verbindlichkeit würde ein Zeichen dafür gesetzt, dass die Professionalität und Relevanz der beruflich Pflegenden in der Langzeitpflege verstanden und ernstgenommen wird, und ein Signal in die Berufsgruppe gesendet, dass es bald eine spürbare Entlastung geben wird.“

Das Bemessungsverfahren zur Personalausstattung für die stationäre Langzeitpflege (PeBeM) wurde im Auftrag des Qualitätsausschusses entwickelt und im letzten Jahr vorgestellt. Parallel wurde der Maßnahmenkatalog der Konzertierten Aktion Pflege konsentiert, der in wichtigen Aspekten Bezug auf das PeBeM nimmt. Seit Januar 2021 wurde mit der Schaffung von 20.000 Stellen für Hilfskräfte ein erster Schritt für den Personalausbau gegangen. Ab dem zweiten Halbjahr 2021 soll modellhaft das Personalbemessungsverfahren in einigen Einrichtungen erprobt und evaluiert werden. Auf Basis dieser Erkenntnisse soll dann die nächste Stufe des Personalausbaus erfolgen.

„Wir haben ja bereits seit 2019 gesehen, dass es nicht gelingt, die 13.000 zusätzlichen Stellen für Pflegefachpersonen zu besetzen“, erläutert Bienstein die Forderung nach mehr Entschlossenheit im Personalausbau. „Dieses Ziel wurde schon aufgeweicht, indem man nun diese Stellen auch mit anderen Gesundheits- und Sozialberufen besetzen darf. Das ist problematisch. Es droht eine massive Personallücke in der Versorgung in der Langzeitpflege, wenn die beruflichen Rahmenbedingungen und insbesondere die Gehälter nicht verbessert werden. Das würde erhebliche Probleme für die Gesellschaft als Ganzes schaffen.“

Die Roadmap kann auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit abgerufen werden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Konzertierte_Aktion_Pflege/Roadmap_zur_Einfuehrung_eines_Personalbemessungsverfahrens.pdf

Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 0 | Fax 030-219157-77


Diakonie-Präsident: Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege bleiben auf der Tagesordnung

Berlin, den 26. Februar 2021 – Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) der Diakonie Deutschland hat am Freitag keinen Beschluss zur Ausdehnung (Erstreckung) des Tarifvertrags des Arbeitgeberverbandes BVAP und der Gewerkschaft ver.di auf die gesamte deutsche Pflegebranche getroffen. Am Vortag hatte die ARK der Caritas gegen die Erstreckung gestimmt. Damit war die Voraussetzung für einen Beschluss der ARK der Diakonie Deutschland nicht mehr gegeben, weil beide Kommissionen der kirchlichen Wohlfahrtsverbände hätten zustimmen müssen.

Dazu erklärt der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie:

„Mit dem Beschluss der ARK der Caritas war bereits klar, dass der Tarifvertrag von BVAP und ver.di nicht auf die gesamte Pflegebranche ausgeweitet wird. Für die Beschäftigten der Diakonie ändert sich ohnehin nichts. Denn für sie gilt weiter das kirchliche Tarifwerk – und dieses sieht in aller Regel deutlich höhere Entgelte vor als die Vereinbarungen von BVAP und ver.di. Wir müssen die Situation nun mit großer Nüchternheit angehen und uns auf die anstehenden Aufgaben konzentrieren.

Eine spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Pflege bleibt ganz oben auf der politischen Tagesordnung. Denn nur so lässt sich die Attraktivität der Pflegeberufe in Zeiten des Fachkräftemangels erhöhen. Dazu braucht es eine umfassende Pflegereform. So muss sichergestellt werden, dass die Kostenträger künftige Lohnerhöhungen auch refinanzieren. Die Kosten dürfen nicht durch steigende Eigenanteile den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen aufgebürdet werden.

Die Diakonie hat durchgerechnete Vorschläge für eine Pflegereform gemacht. Jetzt liegt es an der Politik, gemeinsam mit den Sozialpartnern und Wohlfahrtsverbänden nach dauerhaft ausbalancierten Lösungen zu suchen.“

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle: PM Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., 26.02.2021


Equal Care Day: Anerkennung und Aufwertung der Care-Arbeit noch immer mangelhaft

Berlin, 26. Februar 2021 – Im Frühjahr und Sommer letzten Jahres wurden die Angehörigen der systemrelevanten Berufe beklatscht. Eine echte Kehrtwende bei der Anerkennung dieser Berufe hat dies aber leider nicht zur Folge gehabt, analysiert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) anlässlich des Equal Care Days am 1. März.

„Der Beitrag von bezahlter und unbezahlter Care-Arbeit zum Funktionieren und Erfolg unserer Gesellschaft wird weiterhin systematisch unterbewertet“, sagt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Vor allem Frauen leisten Care-Arbeit und werden dafür nicht angemessen gewürdigt. In der beruflichen Pflege gibt es nach wie vor große Probleme zum Beispiel bei der Stellenausstattung und der Bezahlung. Die Versorgung bei Pflegebedürftigkeit würde ohne die vielen Angehörigen, die pflegen nicht funktionieren.“

„Auch wenn die Pflegeberufe während der Pandemie viel Wertschätzung erfahren hätten,“ so Bienstein, „habe bis heute keine Trendwende zur Lösung der vielen Probleme und zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen stattgefunden“.

Der DBfK schließt sich den Forderungen zur Neubewertung von Care-Arbeit, zur finanziellen Aufwertung und für bessere Arbeitsbedingungen in den Care-Berufen aus dem »Manifest der Vielen« an. „Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, diese wichtige und überwiegend von Frauen geleistete Arbeit anzuerkennen und aufzuwerten. Nur wenn die Rahmenbedingungen z.B. in der Pflege endlich verbessert werden, können wir auch in Zukunft noch auf professionelle Pflege bauen. Für die anderen Care-Berufe sieht die Prognose nicht besser aus“, so Bienstein.

Care-Arbeit ist noch immer überwiegend die Arbeit von Frauen. Weit über 80 Prozent der professionellen Care-Arbeit in Deutschland wird von Frauen geleistet, zeigen die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit und des statistischen Bundesamtes. Allein in den Pflegeberufen liegt der Frauenanteil bei rund 85 Prozent, in ambulanten Diensten sogar bei 87 Prozent. 34 Prozent der berufstätigen Frauen sind in den Care-Berufen tätig.

Das Equal Care Manifest hier zum Download: https://equalcareday.de/manifest/

Susanne Adjei|Sozialmanagerin | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e.V., adjei@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-11 | Fax 030-219157-77


Übergabe – Der Podcast

ÜG063 – Buurtzorg als Organisationsmodell der ambulanten Pflege (Johannes Technau)

Der Podcast für die Pflege


Entwicklung eines Expertenstandards zum Thema „Hautpflege“

Aufruf zur Bewerbung als wissenschaftliche Leitung der Expertenarbeitsgruppe

Für die anstehende Entwicklung eines neuen Expertenstandards zum Thema „Hautpflege“ sucht das DNQP für die fachliche Leitung der Expertenarbeitsgruppe eine(n) auf dem Themengebiet ausgewiesene(n) Wissenschaftler(in) mit umfassenden Erfahrungen in der pflegerischen Versorgung und der Leitung von Projektgruppen. Die wissenschaftliche Leitung der Expertenarbeitsgruppe zeichnet darüber hinaus verantwortlich für die Erstellung einer evidenzbasierten Literaturstudie und das wissenschaftliche Niveau von Expertenstandard und Kommentierungen sowie der Berücksichtigung von Praxisbedingungen.

In enger Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Team des DNQP entwickeln die wissenschaftliche Leitung und die Expertenarbeitsgruppe auf Basis einer Literaturstudie einen Entwurf des Expertenstandards, der auf einer Konsensus-Konferenz der Fachöffentlichkeit vorgestellt wird. Der Projektstart ist für Mai 2021 geplant. Detaillierte Hinweise zur Vorgehensweise finden sich im Papier zum methodischen Vorgehen zur Entwicklung, Einführung und Aktualisierung von Expertenstandards des DNQP (www.dnqp.de).

Neben einer Darlegung der fachlichen Expertise werden die Bewerber(innen) gebeten, eigene Interessen, Verbindungen zur Industrie oder Interessensverbänden offen zu legen, um die wissenschaftliche Unabhängigkeit des Expertenstandards garantieren zu können. Wünschenswert ist darüber hinaus die Zusicherung der Verfügbarkeit von zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen mit entsprechender Qualifikation für die Recherche und Bewertung der Literatur und Erstellung einer Literaturstudie nach anerkannten Verfahren. Entsprechende finanzielle Mittel hierfür werden durch das DNQP bereitgestellt. Die Position der wissenschaftlichen Leitung ist ehrenamtlich, anfallende Reise-und Übernachtungskosten werden erstattet.

Bewerbungen (gerne auch per E-Mail) werden bis zum 15.04.2021 an folgende Anschrift erbeten:

Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an der Hochschule Osnabrück, Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Büscher, Postfach 19 40, 49009 Osnabrück, E-Mail: dnqp@hs-osnabrueck.de, Internet: www.dnqp.de


12. DGP-Hochschultag

Frankfurt University of Applied Science, 12.11.2021

Infos unter: https://dg-pflegewissenschaft.de/