100 Tage Bundesregierung:
Perspektive für berufliche Pflege fehlt noch
Keine klare Linie in der Pflegepolitik der Bundesregierung zu erkennen
Mainz, 18.3.2022 – Die Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP ist nun bereits seit 100 Tagen im Amt. Gleich zu Beginn lag der Fokus unter anderem auf der Corona-Politik der neuen Bundesregierung. Noch im vergangenen Jahr stellte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach klar, dass er die außerordentlichen Arbeitsbelastungen in der beruflichen Pflege zur Kenntnis genommen habe. Dementsprechend werde man alles dafür tun, um die Arbeitsbedingungen der Pflegefachpersonen zu verbessern. Dazu erklärt Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz:
„Leider müssen wir nach den ersten 100 Tagen feststellen, dass es noch keine richtige Perspektive für die berufliche Pflege gibt. Das wird leider auch bei den Überlegungen zu den Corona-Prämien deutlich. Zwar ist der Bundesgesetzgeber seiner Verantwortung nachgekommen und hat hier feste Verteilungsregelungen für die Krankenhäuser aufgestellt. Durch diese werden jedoch viele Pflegefachpersonen leider keinen Bonus erhalten, was vor allem auf Bereiche wie die Psychiatrie und die Eingliederungshilfe zutrifft. Dabei ist es doch selbstverständlich, dass hier keine Abstriche gemacht werden dürfen, zumal in der Pflege als Team gearbeitet wird und die zusätzliche Belastung durch COVID nicht Einzelne, sondern das Pflegepersonal als Kollektiv trifft. Dies gilt es unbedingt zu berücksichtigen!“
„100 Tage sind mehr als drei Monate. Da hätten viele Pflegefachpersonen erwartet, dass es wenigstens einen Ausblick darüber gibt, was die Regierung in den nächsten Jahren zu tun gedenkt, um die Legislaturperiode zur Verbesserung für die Pflege nachhaltig zu nutzen. Bei wesentlichen Feldern der Pandemiebekämpfung gibt es entweder weichgespülte Regelungen, die einer Bekämpfung der Pandemie nicht gerecht werden können, oder es gibt gar keine Ansätze von Seiten der Bundesregierung, wo ja letztlich auch Führung zu erwarten wäre, wie beispielsweise bei der allgemeinen Impfpflicht. Die Auswirkungen auch dieser Entscheidungen haben vielerorts wieder einmal die Pflegefachpersonen zu tragen!“, sagt Mai.
„Wir müssen darüber hinaus weiterhin feststellen, dass leider ansonsten noch keine problemlösungsorientierten Aktivitäten seitens der Bundesregierung wahrgenommen werden konnten. Pflegefachpersonen arbeiten nach wie vor am Limit und werden dafür nicht leistungsgerecht vergütet. Hier fehlt eine deutliche Verbesserung der Vergütungsstruktur, die man eben nicht durch Einmalzahlungen erhält. Der Bund als wesentlicher Tarifpartner im öffentlichen Dienst spielt hier eine nicht zu unterschätzende Rolle. Eine wesentliche Übergangslösung wäre eine Steuerentlastung durch einen fest definierten Freibetrag, beispielsweise in Höhe von 1.000 Euro pro Monat“, so Mai.
„Eine längerfristige Lösung ist unsere Forderung nach einem Mindesteinstiegsgehalt von 4.000 Euro und die parallele Sicherstellung der kompletten Refinanzierung, damit nicht die Einrichtungen, wo die Kolleg:innen arbeiten, zusammenbrechen und die Versorgungsperspektive dadurch noch schlechter wird. Geld ist natürlich nicht alles, besser wäre eine nachhaltige Entlastung durch deutlich mehr Personal, welches jedoch momentan in der erforderlichen Menge nicht zur Verfügung steht“, erklärt Mai.
„Insgesamt ist es unabdingbar, dass sich die Bundesregierung mehr Gedanken über die Zukunft der beruflichen Pflege macht. Aktuell hat man eher den Eindruck, als würde man holzschnittartig nach Lösungen suchen. Sicher sind die Herausforderungen auch aufgrund der Pandemie und der Übernahme von Regierungsverantwortung groß. Wir empfehlen jedoch dringend, jetzt nicht mehr zu lange abzuwarten, sondern nachhaltig, also bewusst geplant, die Herausforderungen für den Gesamtbereich der beruflichen Pflege anzugehen. Gerne stehen wir als Landespflegekammer und sicher auch die Bundespflegekammer mit geeigneter Expertise zur Umsetzung von sinnvollen Konzepten und Strategien beratend zur Seite“, betont Mai.
Übergabe – Pflegeupdate
PU022 – Expertenrat Pflegewissenschaft des DPR / Protestaktion am UKE / Hilfe für die Ukraine
Initiativen aus der Pflege
Corona-Sonderregelung –
Telefonischen Krankschreibung weiter bis Ende Mai möglich
Berlin, 18. März 2022 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten nochmals um weitere zwei Monate bis einschließlich zum 31. Mai 2022 verlängert. Er sieht diesen Schritt trotz der geplanten bundesweiten Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen durch den Gesetzgeber als sachgerecht an. Arztpraxen sind kein „normaler“ Ort im öffentlichen Leben. Hier treffen vielmehr Menschen mit verschiedenen medizinischen Problemen aufeinander und bleiben eine gewisse Zeit zusammen. Um ein mögliches Infektionsrisiko in Arztpraxen nach wie vor klein zu halten, sollen Versicherte eine Krankschreibung (Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit) bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege weiterhin telefonisch erhalten können. Die Sonderregelung hilft, Kontakte in Arztpraxen zu vermeiden und schützt damit Patientinnen und Patienten wie auch die dortigen Mitarbeitenden.
Zum vollständigen Text und Download
Quelle: G-BA-Infodienst, 18.03.2022
Deutscher Pflegerat unterstützt Initiative #health4ukraine
Sicherheit für körperlich und geistig behinderte Personen sowie für Pflegebedürftige – Aufruf zur Meldung von freien Kapazitäten und zu finanziellen Spenden
Berlin (17. März 2022, Nr. 08/2022) – Der Krieg in der Ukraine verursacht Leid in unvorstellbarem Ausmaß. Aber, Betroffene aller Altersgruppen erfahren in der humanitären Katastrophe große Solidarität aus den Nachbarländern.
„Der Deutsche Pflegerat unterstützt die Initiative #health4ukraine. Deren Ziel ist es seit Beginn des Krieges an für behinderte und pflegebedürftige Flüchtlinge in Deutschland freie Kapazitäten zu finden, wo diese Menschen leben und die für sie dringend notwendige Pflege und Betreuung erfahren können“, macht Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), deutlich.
„Wir dürfen diese benachteiligten Menschen, körperlich und geistig behinderte Personen sowie Pflegebedürftige nicht vergessen. Bitte melden Sie sich, wenn Sie erkrankte Kinder, Pflegebedürftige und behinderte Menschen zumindest temporär aufnehmen können! Ziel ist es, vor allem schnell und unkompliziert zu helfen.“
Der Appell gilt für ganz Deutschland. Die Transportkosten der pflegebedürftigen Mitmenschen zu einer Pflege- oder einer Behinderteneinrichtung trägt die Initiative mithilfe vieler Spenden. Von daher bitten die Initiator*innen nachdrücklich um Spenden auf das durch die Caritas verwaltete Konto.
Seit Beginn der Initiative #health4ukraine hat diese bereits unglaublich viel Unterstützung erfahren. „Die Hilfsbereitschaft ist enorm groß“, betont Vogler. „Nun braucht es vor allem finanzielle Unterstützung.“
Spendenaufruf für #health4ukraine
Bitte spenden Sie unter dem Stichpunkt health4ukraine per Überweisung auf ein für die Initiative eingerichtetes Spendenkonto der Caritas. (Download Spendenaufruf)
Kontobesitzer: Caritas-Sozialstation St. Johannes e.V., IBAN: DE23 5086 3513 0603 2650 05, BIC: GENODE51MIC, Raiffeisen-Volksbank Miltenberg eG
Zweck: health4ukraine (bitte stets angeben) und Ihre Adresse (bitte stets angeben)
Bei jeder Spende sendet Ihnen die Caritas-Sozialstation St. Johannes e.V. ein Dankschreiben und optional eine Bescheinigung, die Sie bei Ihrem Finanzamt einreichen können. Tragen Sie bitte im Feld für den Verwendungszweck zusätzlich Ihre Adresse ein. Ihre Spende hilft, zum Beispiel Kraftstoff für die Transporte, Lebensmittel und Dinge zum täglichen Leben für die Bedürftigen zu kaufen. Weiter unterstützt die Initiative mit Ihren Spendengeldern eine polnische Sammelunterkunft, in der die Pflegebedürftigen bis zu Ihrer Abholung untergebracht werden. Ihre Geldspende kommt somit direkt bei den bedürftigen Menschen aus dem Kriegsgebiet der Ukraine an.
Mehr Informationen: Wer ist #health4ukraine?
#health4ukraine ist eine private Initiative von Christine Vogler (LinkedIn), Sascha Platen (LinkedIn) und Björn Zeien (LinkedIn) und zum aktuellen Stand (17.03.2022) dreißig offiziellen Unterstützer*innen aus dem Bereich von Verbänden, Einrichtungen und Institutionen der Pflege. Darunter sind auch Netzwerke wie health h und der Deutsche Pflegerat.
Wo bisher geholfen werden konnte: Die Initiative #health4ukraine hat seit Beginn des Krieges bundesweit bereits über 350 Frauen und fast 300 Kindern in private Haushalte und stationäre Pflegeeinrichtungen vermitteln können. Weiter wurde der Transport von weit über 200 ukrainischen Kindern und Erwachsenen mit körperlichen und geistigen Behinderungen von der polnisch-ukrainischen Grenze nach Deutschland organisiert.
Pressemitteilung der Initiative: #health4ukraine rettet körperlich und geistig Behinderte aus der Ukraine
Registrierungsmöglichkeit und Spendenmöglichkeit: Auf der Homepage #health4ukraine finden Sie die Registrierungsmöglichkeit für freie Pflegeplätze für Pflegebedürftige sowie Kinder und Erwachsene mit besonderem Betreuungsbedarf aus der Ukraine.
Den Spendenaufruf der Initiative finden Sie hier.
Homepage der Initiative
Die Homepage der Initiative mit Informationen u.a. zu den Unterstützer*innen der Initiative, zur „Finanziellen Sicherheit bei der Unterbringung“ sowie zur „Kostenübernahme für Pflegeeinrichtungen“ finden Sie hier.
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Corona-Rettungsschirm und Flüchtlingskrise
Pflegerische Versorgung in Krankenhäusern ist gefährdet
17.03.2022 / News – Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisieren das Auslaufen des Corona-Rettungsschirms zum 19. März. Derzeit sei noch keine Verlängerung einer finanziellen Absicherung der Krankenhäuser vorgesehen, doch diese arbeiteten weiterhin im Ausnahmezustand.
Der Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Markus Mai, mahnte am Dienstag: „Eine auskömmliche Finanzierungsbasis ist ohne Zuschüsse nicht mehr vorhanden. Dadurch ist ein unkontrolliertes Krankenhaussterben eigentlich schon vorprogrammiert.“
Mai: Bestehende Regelungen verlängern
Die Situation bleibe wegen hoher Corona-Infektionszahlen weiterhin angespannt, ein Ende der Pandemie sei noch nicht in Sicht. Krankenhäuser seien Arbeitsorte für Pflegefachpersonen und kein Selbstzweck. Zwar sichere das Pflegebudget einen Teil der Pflegefachpersonen theoretisch gut ab, rund 80 % aller Einnahmen und Kosten der Krankenhäuser seien aber „von einer Leistungserbringung auf unsäglich hohem Niveau abhängig“. Dies sei kaum zu leisten, erst recht nicht in Pandemiezeiten, „weil es einerseits bei den Mitarbeitenden zu kontinuierlichen Ausfällen kommt und andererseits wichtige Ressourcen durch die Versorgung von Corona-Patienten blockiert sind“. Mai weiter: „Daher fordern wir den Bundesgesetzgeber auf, die derzeit noch bestehenden Regelungen solange zu verlängern, bis eine Versorgungsgefährdung ausgeschlossen ist. Ein Krankenhaussterben passiert nicht von heute auf morgen, vielmehr handelt es sich um einen langen Prozess. Jede finanzielle Einschränkung verstärkt diesen Vorgang, was so absolut inakzeptabel ist.“
DKG fordert Klarheit
Der Vorstandsvorsitzende der DKG, Gerald Gaß, kritisierte, die Krankenhäuser würden mit der Politik ringen „um die Verlängerung des finanziellen Rettungsschirms, der in wenigen Tagen ausläuft“: „Was sollen wir davon halten, wenn sich die politisch Verantwortlichen wochenlang darüber streiten, wer wann und wo ab dem 20. März noch Masken tragen soll, gleichzeitig aber die Krankenhäuser bis zum heutigen Tag im Unklaren darüber gelassen werden, ob und wie der Corona-Rettungsschirm angesichts maximaler und weiter steigender COVID-Belegungszahlen fortgeführt wird?“
Neben dem erneuten Anstieg der Corona-Neuaufnahmen werde die Versorgung ukrainischer Flüchtlinge eine zusätzliche Herausforderung sein. Zudem sei der überwiegende Teil der Ukrainerinnen und Ukrainer ungeimpft bzw. habe keinen Schutz vor schwerer Erkrankung durch Omikron. Gaß sagte: „Wir wollen und wir werden den Menschen, die vor dem Angriffskrieg aus der Ukraine flüchten mussten, helfen. Hier erwarten wir aber auch unbürokratische Regelungen mit Blick auf die Gewährung und Finanzierung medizinisch notwendiger Leistungen.“
Hintergrund
Der Bundesgesetzgeber hatte im November des Vorjahrs einen Versorgungsaufschlag bzw. Ausgleichszahlungen für Kliniken beschlossen, um die im Zuge der COVID-19-Pandemie entstandenen finanziellen Belastungen aufzufangen.
Den Versorgungsaufschlag erhielten Krankenhäuser für die Behandlung von Corona-infizierten Patientinnen und Patienten im Zeitraum vom 1. November 2021 bis zum 19. März 2022. Für Einnahmeausfälle aufgrund verschobener oder ausgesetzter planbarer Operationen und Behandlungen zwischen 15. November 2021 und 19. März 2022 gingen ihnen zudem Ausgleichszahlungen zu.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflegerische-versorgung-in-krankenhaeusern-ist-gefaehrdet
„Impfen schützt. Mich. Dich. Alle.“
#40 „Herzschlag – Für ein gesundes Berufsleben“
Eine Impfinitiative der BGW mit Dr. Eckart von Hirschhausen
Die Impfpflicht in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes wird sehr kontrovers diskutiert. Nach wie vor gibt es Vorbehalte und Ängste. Die BGW will ein Zeichen setzen und hat die Initiative „Impfen schützt. Mich. Dich. Alle.“ ins Leben gerufen.
Gemeinsam mit Dr. Eckart von Hirschhausen will sie zum Impfen informieren und durch ihre Beratungsangebote unterstützen. Mit einer begleitenden Gewinnaktion werden die Betriebe direkt angesprochen und zusätzlich zur Beteiligung motiviert. Wie die Initiative aussieht und was damit erreicht werden kann, das erklärt uns Eckart von Hirschhausen in dieser Episode.
Quelle/ Sie finden den Podcast unter: https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/service/medien-arbeitshilfen/medien-center/bgw-podcast-herzschlag/-impfen-schuetzt-mich-dich-alle–64876
Falsches Signal der Entwarnung –
Schutz muss gesamtgesellschaftliche Aufgabe bleiben!
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich zum Entwurf der Bundesregierung für ein neues Infektionsschutzgesetz, welches ab dem 20.03.2022 gelten soll: „Die Regelungen im Entwurf der Bundesregierung für ein neues Infektionsschutzgesetz, welche bereits ab dem 20.03.2022 gelten sollen, werden nicht ausreichen, um den Schutz aller vulnerablen Gruppen weiterhin zu gewährleisten.“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP e.V. „Der Dreiklang zwischen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, welche seit dem 15.03.2022 gilt, den massiv steigenden Infektionszahlen und den geplanten Lockerungen ist nicht mehr vermittelbar.“
„Der Wegfall der meisten Schutzmaßnahmen auf Bundesebene verlagert die politische Verantwortung für den Bevölkerungsschutz wieder auf die Länder und den Einzelnen. Damit fehlt der Basisschutz für die Gesamtbevölkerung und in der Folge auch für die pflegebedürftigen Menschen in der ambulanten und stationären Pflege.“, so Wesemann weiter. „Damit werden wieder kurzfristig länderspezifische Maßnahmen greifen, die quasi über Nacht von den Einrichtungen und Diensten umzusetzen sind.“
Bereits jetzt müssen die Träger aufgrund der hohen Infektionszahlen mit einem massiven Personalausfall umgehen. Parallel erfolgt die Meldung für die einrichtungsbezogene Impfpflicht.
„Dieses Verfahren ist zum Teil sehr aufwendig. Die Wirkung dieser Maßnahme wird die damit verbundenen Ziele aufgrund der zu erwartenden Versorgungsengpässe nur teilweise erreichen.“ so Wesemann. „Der richtige Weg wäre weiterhin, im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, eine allgemeine Impfpflicht zu beschließen. Dies wäre ein echtes Zeichen der Wertschätzung für die in der Pflege tätigen Menschen. Die wenigen Diskussionen dazu im Bundestag zeigen jedoch, dass dieses Thema politisch vom Tisch zu sein scheint.“
„Unabhängig von der Entwicklung der Impfquoten, steigt die Zahl der Covid-Erkrankten durch die Omikron-Variante gegenwärtig weiter massiv an. Ein Ende die Infektionswelle ist nicht in Sicht.“, so Wesemann abschließend. „Die aktuell bestehenden Schutzmaßnahmen müssen weiterhin gelten, damit die Einrichtungen und Dienste nicht vor der nächsten Katastrophe stehen. Hier weiter zu unterstützen, muss in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung bleiben.“
Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), Invalidenstraße 29, 10115 Berlin, Tel.: 030 83001 267, Fax: 030 83001 25277, www.devap.de
Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 16.03.2022
Dürfen Ungeimpfte nach dem 15. März weiterarbeiten?
Die Antwort ist eigentlich klar, doch das Gesundheitsministerium (BMG) hat in seiner aktualisierten Handreichung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht das Prozedere präzisiert – lesen Sie dazu Frage 11 unserer insgesamt 12 FAQs
Quelle und weiterlesen unter: https://www.pflegen-online.de/duerfen-ungeimpfte-nach-dem-15-maerz-weiterarbeiten?utm_source=pflegebrief_newsletter&utm_medium=newsletter&utm_content=D%FCrfen%20Ungeimpfte%20nach%20dem%2015.%20M%E4rz%20weiterarbeiten%3F&utm_campaign=nl_pfb_22_03_16
Jede vierte Pflegekraft derzeit auf Jobsuche
16.03.2022 | Umfrage | Nachrichten – Zwei Drittel der Pflegenden denkt über den Ausstieg aus dem Beruf nach. 28 Prozent suchen aktuell eine andere Arbeit. Das geht aus einer YouGov-Umfrage hervor. Hauptgrund für die Unzufriedenheit: die hohe Arbeitsbelastung. Die Impfpflicht spielt eine untergeordnete Rolle.
Vom 9. bis 18. Februar 2022 befragten die Meinungsforscher für das für das Jobportal Indeed 500 Beschäftigte aus der Pflege zu ihrer Wechselbereitschaft und möglichen Beweggründen. Die Pflegenden sollten dabei auch beantworten, wie sie ihre Arbeitsbedingungen einschätzen und zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht stehen.
Alarmierende Ergebnisse
Der Umfrage zufolge denken zwei Drittel der Befragten ans Aufhören – 33% davon oft, 36% tragen sich manchmal mit diesem Gedanken. Besonders frustriert sind Intensivpflegende und andere Fachkräfte mit Zusatzqualifikation: In dieser Gruppe denken 42% oft, 38% manchmal ans Aufhören.
„Alarmierend viele“ Befragte unternehmen laut Umfrage bereits konkrete Schritte für einen Berufswechsel: So gaben 28% und damit etwa jede vierte Pflegekraft an, sie sei aktuell auf Jobsuche außerhalb der Pflege. Bei den 18- bis 34-Jährigen liegt der Anteil der Jobsuchenden mit 34% besonders hoch.
Gemessen an ihrer überdurchschnittlichen Frustration sind examinierte Kräfte mit Zusatzqualifikation nicht häufiger auf Jobsuche als der Durchschnitt. Bei den Pflegehelfer*innen ist die Wechselbereitschaft mit 23 % Jobsuchenden am niedrigsten.
Vor allem Arbeitsbelastung und Gehalt sorgen für Frust
Doch welche Gründe lassen die Pflegenden an eine Kündigung denken? Laut Umfrage steht die Arbeitsbelastung mit 49% ganz oben, gefolgt vom Gehalt (39%), den Arbeitszeiten, dem Personalmangel, mangelnder Anerkennung und fehlender Zeit für die Patient*innen. Nur 5% der Befragten nannen die pandemiebedingten Arbeitsbedingungen, zu denen in der Befragung auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht gezählt wurde, als Grund.
Impfpflicht einer der Gründe für Kündigungswunsch
Bei näherer Betrachtung berge die Impfpflicht jedoch durchaus Frustpotenzial, so die Meinungsforscher: Von denjenigen, die schon oft darüber nachgedacht haben, ihren Beruf aufzugeben, gaben 69% an, die Impfpflicht sei ein Grund. Die generelle Unzufriedenheit im Beruf (88%), fehlende Entwicklungsmöglichkeiten (86%), allgemein schlechte Arbeitsbedingungen (75% Prozent) oder eine fehlende Work-Life-Balance (73%) werden jedoch häufiger genannt. Die Impfpflicht sei bei unzufriedenen Pflegekräften zweifellos ein Grund zu kündigen, so die Meinungsforscher, vor allem sei sie jedoch ein Punkt auf einer langen Liste an Kritikpunkten.
Ungeimpfte mehr als doppelt so häufig auf Jobsuche
Dennoch müsse man die Auswirkungen der Impfpflicht im Auge behalten, geben die Meinungsforscher zu bedenken. Während bei den geimpften Beschäftigten im Gesundheitssektor 25% auf einen Job außerhalb der Pflege suchen, liegt der Anteil bei den Ungeimpften bei 60%. Damit sei der Druck, seinen Job in der Pflege aufzugeben, in dieser Gruppe doppelt so hoch wie beim Durchschnitt.
Die Meinungsforscher stellen aber auch klar: Die Ungeimpften sind eine kleine Minderheit – 91% der Befragten waren geimpft (Stand Februar 2022). Dennoch befürworteten nur 49% der Befragten die Impfpflicht, 44% waren dagegen und 7% unentschlossen.
Arbeitsbedingungen müssen besser werden
„Zu wenig Gehalt und die einrichtungsbezogene Impfpflicht sind durchaus Gründe für Pflegekräfte, ihre Arbeit aufzugeben, aber es sind nicht die Hauptgründe“, kommentiert Annina Hering, Ökonomin bei Indeed die Umfrageergebnisse. Die Pflegenden würden vor allem durch solche Faktoren aus dem Beruf getrieben, die Menschen dauerhaft erschöpfen: Eine zu große Arbeitslast, schlechte Arbeitsbedingungen, mangelnde Anerkennung und unflexible Arbeitszeiten. Die Beschäftigten in der Pflege zu halten, werde angesichts der dramatisch hohen Zahl von Pflegekräften, die aufhören wollen, eine große Herausforderung. Die Ökonomin sieht daher die Einrichtungsbetreiber gefordert. Sie müssten die Arbeitsbedingungen und Strukturen so verbessern, dass die Mitarbeiter nicht ausbrennen. (ne)
Corona-Prämie
2.500 Euro für Intensivpflegefachpersonen
14.03.2022 / News – Die Höhe der Corona-Prämien in diesem Jahr soll gesetzlich festgelegt werden. Das geht aus einer Formulierungshilfe des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor, die BibliomedPflege vorliegt. Demnach sollen Pflegefachpersonen „in der unmittelbaren Patientenversorgung“ auf bettenführenden Stationen 1.700 Euro erhalten – Intensivpflegefachpersonen 2.500 Euro, wenn sie 2021 jeweils mind. 3 Monate im Krankenhaus beschäftigt waren.
BMG übernimmt Verteilungsverantwortung
Insgesamt verteilen sich die 500 Mio. Euro für die Prämienzahlungen im Krankenhaus auf 837 anspruchsberechtigte Kliniken. Anspruchsberechtige Krankenhäuser sind jene, die zwischen Anfang Januar 2021 und Ende Dezember 2021 mind. 10 mit SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten behandelt haben, die mehr als 48 Stunden beatmet werden mussten. Bis 27. Mai will das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus eine Übersicht dieser Kliniken veröffentlichen. Die Gelder sollen über den GKV-Spitzenverband an die betreffenden Kliniken fließen. Der Bund erstattet dann die Mittel an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Spätestens 4 Wochen nachdem die Kliniken das Geld erhalten haben, soll es dem Pflegepersonal zugehen.
Anhörung der Verbände noch in dieser Woche
Bis Donnerstag haben jetzt die betroffenen Verbände Zeit für eine Stellungnahme. Am Freitag ist die Verbändeanhörung im BMG. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig und soll nach Verkündung in Kraft treten. Der genaue Zeitplan zum Gesetzgebungsverfahren ist aktuell jedoch noch unbekannt. Pflege müsse überall gleich viel wert sein, sagte der Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Markus Mai, am Montag. „Deshalb fordern wir hier den Bund auf, die angedachten Prämien einheitlich nach oben zu heben, mindestens jedoch zu verdoppeln. Ansonsten besteht die große Gefahr, dass die in der Altenhilfe angedachten Sätze nicht als Wertschätzung, sondern als Trostpflaster wahrgenommen werden, was so politisch niemand haben möchte.“ Mai hält die Prämienhöhe in Kliniken zwar durchaus für angemessen. Eine Fokussierung ausschließlich auf bettenführende Bereiche sei aber sicher hinsichtlich der Corona-bedingten Belastungssituation „etwas zu kurz gedacht“.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/2500-euro-fuer-intensivpflegefachpersonen
Termine
DBfK: „Zukunft für Deutschland: Pflege im Gesundheitssystem 2030“
Digitales Symposium 29.03.2022 von 16:00 bis 19:15 Uhr
Anmeldung zum digitalen Symposium unter folgendem Link anmelden: https://us02web.zoom.us/webinar/register/WN_PF2BopQBQWqNKygSLKgo_Q
Call for paper! 5. Clusterkonferenz Zukunft der Pflege
Am 21. und 22. September 2022 findet die 5. Clusterkonferenz im Rahmen des BMBF-geförderten Clusters „Zukunft der Pflege“ statt. Sie ist als hybrides Format geplant und steht unter dem Motto „Technologie bewegt Pflege“. Abstracts können bis zum 20. März eingereicht werden.
