Neues BZgA-Merkblatt für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen zur Corona-Schutzimpfung
Köln/ Berlin, 14. März 2022. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat mit Unterstützung des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR) ein neues Merkblatt mit Informationen zur Corona-Schutzimpfung speziell für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen erstellt. Beschäftigte dieser Berufsgruppen haben ein erhöhtes Risiko, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren. Zusätzlich kommen sie täglich Menschen nahe, die durch Krankheit oder Alter ein hohes Risiko haben, schwer an COVID-19 zu erkranken. Deshalb ist für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen die Corona-Schutzimpfung besonders wichtig.
Auch im Hinblick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder bei ambulanten Pflegediensten ist das Merkblatt „Informationen zur Corona-Schutzimpfung für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen“ eine Hilfestellung, um wichtige Fragen zur Corona-Schutzimpfung leicht verständlich zu beantworten.
Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „In Pflegeeinrichtungen stellen sich besondere Herausforderungen und spezielle Fragen für den Umgang mit der Corona-Pandemie. Diese greifen wir auf. Unser neues Merkblatt richtet sich direkt an Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen. Es informiert mit gesichertem Wissen dafür, dass die Corona-Schutzimpfung gut vor einem schweren COVID-19-Verlauf schützt.“
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR): „Der internationale Kodex der Pflegefachpersonen ist klar und geeint – wir schützen die uns anvertrauten Bedürftigen und uns selbst. Ich empfehle die Impfung gegen COVID-19 wirklich jedem Menschen, der in einem Pflege- oder Gesundheitsberuf arbeitet. Sie schützt die Beschäftigten vor einem schweren Verlauf und möglichen Langzeitfolgen einer Erkrankung. Außerdem reduziert die Impfung das Risiko, Patientinnen und Patienten oder Pflegebedürftige zu infizieren.“
Das Merkblatt beinhaltet unter anderem Informationen zu Auffrischimpfungen und gibt in einer Grafik einen Überblick über empfohlene Impfabstände für verschiedene Impfstoffe. In Kürze wird es auch in Leichter Sprache sowie in Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Arabisch zur Verfügung stehen.
Download des Merkblatts: Das BZgA-Merkblatt „Informationen zur Corona-Schutzimpfung für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen“ steht zum Download unter: www.infektionsschutz.de/coronavirus/materialienmedien/corona-schutzimpfung/#c16558
Weitere Informationen der BZgA rund um das Coronavirus und zur Corona-Schutzimpfung
Die BZgA informiert aktuell und wissenschaftlich gesichert zur Corona-Schutzimpfung, zu Schutzmaßnahmen im Alltag in Zeiten von Corona sowie zum richtigen Verhalten bei Krankheitszeichen und zu psychischer Gesundheit auf der BZgA-Internetseite unter: www.infektionsschutz.de/coronavirus
Zudem gibt die BZgA Antworten auf Fragen rund um COVID-19 und die Corona-Schutzimpfung und unterstützt mit Videos und Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen unter: www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung
Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln, Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de/, Fax: 0221/8992257, E-Mail: bestellung@bzga.de
Ansprechpartnerin für den DPR: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
März-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen
Themen der aktuellen Ausgabe sind:
- Editorial. Kein weiter so (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
- Im Fokus. Unklare Regelungen (von Annemarie Fajardo, Vize-Präsidentin des DPR)
- Studie zur stationären Langzeitpflege. Kein gutes Zeugnis für Pflegepolitik (DBfK, Vincentz Network)
- Pflege braucht professionelle Struktur. „Sprechen Sie mit der Profession!“ (contec)
- News. Deutscher Pflegetag (DPT) | Kongress Pflege 2022 (Springer Pflege)
- News. Auszeichnungen vergeben (Bundesverband Pflegemanagement)
- DBfK veröffentlicht Positionspapier. Professionelle Pflege im Krankenhaus sicherstellen (DBfK)
Die März-Ausgabe der „PflegePositionen“ können Sie hier abrufen.
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
„Deutscher Pflegerat beruft Expert*innenrat Pflegewissenschaft / Hebammenwissenschaft und Pandemie ein
DPR reagiert damit auf mangelnde Einbindung der Pflege auf Bundesebene
Berlin (11. März 2022, Nr. 06/2022) – „Der Deutsche Pflegerat hat einen Expert*innenrat Pflegewissenschaft / Hebammenwissenschaft und Pandemie einberufen“, teilte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin mit.
„Während der Corona-Pandemie wurde die pflegewissenschaftliche Expertise in den Beiräten und Expertenräten auf der Bundesebene kaum eingebunden. Nun hat der Deutsche Pflegerat die Initiative ergriffen und einen Expert*innenrat Pflegewissenschaft / Hebammenwissenschaft und Pandemie einberufen.
Die politische Bühne in Berlin hat sich bei der Beteiligung der Profession Pflege in der Pandemiebekämpfung kaum bewegt. Trotz eines massiven Drängens des Deutschen Pflegerats und seiner Mitgliedsverbände, sowie von Wissenschaftsverbänden. Mit der Einberufung des Expert*innenrats hat der Deutsche Pflegerat jetzt ein klares Statement gesetzt und gleichzeitig aufgezeigt, dass Deutschland Pflegewissenschaft kann und braucht. Dieses Wissen muss zum Schutz der Bevölkerung genutzt werden.
Die Pflege in Deutschland muss greifbar werden. Sie muss sich in ihrer Profession und Wissenschaft deutlich Gehör verschaffen – denn Deutschland kann es sich nicht mehr leisten, dass die pflegerische Expertise ignoriert wird und andere Wissenschaftsdisziplinen für die Pflege sprechen.“
Ziel des Expert*innenrats ist es, eine bessere gesundheitliche Versorgung zu sichern, Qualität einzufordern und eine Allianz in der Bevölkerung für die pflegerische Versorgung zu bilden. Genutzt, gebündelt und sichtbar gemacht werden soll das Wissen, welches bereits im Rahmen der Pandemie in der Pflege geschaffen wurde. Darüber hinaus ist es wichtig, Forschungsschwerpunkte der Pflege zu identifizieren und Schritte einzufordern, die es ermöglichen, die bestehenden Forschungslücken baldmöglichst zu schließen. Dies ist insbesondere wichtig, um pflegebedürftige, kranke und vulnerable Personen auch weiterhin schützen zu können.
Die Arbeitsergebnisse des Expert*innenrats werden als Stellungnahmen, Handlungs- und Policy-Empfehlungen aus der Profession Pflege und der Pflegewissenschaft heraus enthalten – wie auch Hintergrundinformationen.
Der Expert*innenrat ist das erste Mal am 10. März 2022 virtuell zusammengekommen. Als Sprecher wurde Prof. Dr. Thomas Fischer (Dresden) bestätigt.
Bis zum Mai 2022 soll eine erste Stellungnahme zum Umgang mit der Corona-Pandemie und der fortbestehenden pandemischen Situationen veröffentlicht werden.
Der Expert*innenrat setzt sich aus Wissenschaftler*innen deutscher Hochschulen zusammen, die unter anderem zu den Auswirkungen der Pandemie auf pflegebedürftige und kranke Menschen und Möglichkeiten zu deren Schutz geforscht haben.
Die Mitglieder des Expert*innenrats Pflegewissenschaft / Hebammenwissenschaft und Pandemie sind:
Prof. Dr. Nicola Bauer (Bochum), Prof. Dr. Katrin Balzer (Lübeck), Prof. Dr. Christa Büker (Bielefeld), Dr. Martin Dichter (Köln) Prof. Dr. Astrid Elsbernd (Esslingen), Prof. Dr. Thomas Fischer (Dresden), Prof. Dr. Margareta Halek (Witten), Prof. Dr. Annegret Horbach (Frankfurt), Prof. Dr. Annett Horn (Münster), Andreas Kocks MScN (Bonn), Prof. Dr. Kirsten Kopke (Hannover), Prof. Dr. Günter Meyer (Wolfsburg), Dr. Peter Nydahl (Kiel), Dr. Anna-Henrikje Seidlein (Greifswald).
Der Deutsche Pflegerat dankt den Kolleg*innen aus den Hochschulen für Ihre Bereitschaft, Ihre Expertise zum Wohle der pflegerischen Versorgung zu bündeln und in dieser Form zur Verfügung zu stellen.
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Übergabe
Der Podcast für die Pflege
ÜG089 – Finanzierung in der Generalistik
Ambulante Pflege
Förderung des Projekts „Gemeindeschwester Plus“
10.03.2022 / News – Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wollen ambulante Versorgungsangebote ausbauen. Bis 2026 will etwa Rheinland-Pfalz das Angebot der „Gemeindeschwester Plus“ stufenweise erweitern und flächendeckend etablieren. Insgesamt 54 weitere geschulte Pflegefachpersonen sollen hochbetagten Bürgerinnen und Bürgern beratend und unterstützend zur Seite stehen, damit sie möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in ihrem Zuhause führen können. Das Land fördere für jeden Landkreis und jede kreisfeie Stadt 1,5 Vollzeitäquivalente für den Ansatz der präventiven Hausbesuche, teilte das Sozialministerium in der Vorwoche mit.
Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen stärken
Das Angebot der Gemeindeschwester Plus richtet sich an Menschen, die noch keinen Pflegebedarf haben, aber Unterstützung im Alltag benötigen. Dass dieser Ansatz erfolgreich und wirksam ist, zeigte ein Abschlussbericht des von 2015-2018 laufenden Modellprojekts.
Auch Baden-Württemberg will einen gemeindenahen und quartiersbezogenen Ansatz fördern und stellt weitere 10 Mio. Euro für den Ausbau von Primärversorgungszentren zur Verfügung. Das hat das dortige Sozialministerium in dieser Woche bekanntgegeben. Diese Zentren bündelten neben einer Erstberatung und medizinischer Grundversorgung auch präventive, gesundheitsfördernde, kurative, pflegerische, rehabilitative oder palliative Angebote. Das entlaste die Krankenhäuser und sichere die Gesundheitsversorgung insbesondere in ländlichen Regionen. Zudem könnten die verschiedenen Gesundheitsberufe so noch enger zusammenarbeiten.
Das Geld solle v. a. in Projekte fließen, die sich der Versorgung chronisch kranker und/oder multimorbider Personen sowie der Versorgung psychisch erkrankter Personen widmeten.
Community Health Nurses als Schlüsselrolle
Hinsichtlich zukunftsweisender Versorgungskonzepte spielen für den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) primär auch Community Health Nurses eine entscheidende Rolle. Als Partnerinnen und Partner auf Augenhöhe im multiprofessionellen Team der Primärversorgungszentren oder als eigenständige Akteurinnen und Akteure wie im Modell Gemeindeschwester Plus könnten die in einem Masterstudiengang weitergebildeten Pflegefachpersonen eine zentrale Rolle in der ambulanten Versorgung einnehmen, verdeutlichte der DBfK-Regionalverband Südwest am Mittwoch.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/foerderung-des-projekts-gemeindeschwester-plus
1017. Sitzung des Bundesrates am 11. März 2022
Corona-Sonderregeln für die Pflege werden verlängert
Corona-bedingte Sonderregelungen für den Pflegebereich werden bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Einer entsprechenden Verordnung hat die Länderkammer im Plenum am 11. März 2022 die erforderliche Zustimmung erteilt.
Bündel von Maßnahmen
So ist eine Pflegebegutachtung weiter ohne Untersuchung der Versicherten in ihrer Wohnung allein anhand von Unterlagen und einer telefonischen oder digitalen Befragung möglich. Beratungsgespräche können auf Wunsch pflegebedürftiger Personen weiterhin telefonisch, digital oder per Videokonferenz durchgeführt werden. Bestehen bleiben zudem die Anzeigepflicht wesentlicher Beeinträchtigungen der Leistungserbringung, die Kostenerstattung von pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen für zugelassene Pflegeeinrichtungen sowie für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, die Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistungen zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungsengpässen im häuslichen Bereich sowie der flexible Einsatz des Entlastungsbetrages bei Pflegegrad 1 durch Pflegebedürftige. Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bleibt befristet für 20 Arbeitstage statt wie regulär für zehn Arbeitstage bestehen.
Sonderregeln seit 2020
Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27. März 2020 waren befristete Sonderregelungen in das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) eingefügt worden. Das Bundesgesundheitsministerium kann diese bei fortbestehendem Corona- Infektionsrisiko um jeweils bis zu einem halben Jahr zu verlängern, was bereits mehrfach geschehen ist.
Weiter Pandemie-bedingte Beeinträchtigungen
Zur Begründung der abermaligen Verlängerung verweist das Ministerium darauf, dass das Robert Koch-Institut die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit insgesamt als sehr hoch einschätze.
Aufgrund der bisherigen Impfquoten sei daher bis in das 2. Quartal 2022 hinein mit zusätzlichen pandemiebedingten Versorgungsproblemen und Belastungen für die Pflegeeinrichtungen zu rechnen.
Auch könne die häusliche Versorgung von Pflegebedürftigen durch Angehörige oft weiterhin nicht wie vor Pandemiezeiten erfolgen. Daher müsse die pflegerische Versorgung weiterhin durch unterstützende Maßnahmen sichergestellt werden.
Baldiges Inkrafttreten
Mit der Zustimmung der Länder kann die Verordnung wie von der Bundesregierung geplant zum 1. April 2022 in Kraft treten, so dass die Sonderregeln ohne Unterbrechung fortgelten.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 11.03.2022
Interview: Wie umgehen mit der Kriegsangst?
Auch bei uns versetzt der Krieg in der Ukraine viele Menschen in Angst. Was tun, wenn man in einer Angstspirale feststeckt und wie kann man Kindern helfen? mehr
Quelle: PM Netdoktor, 11.03.2022
COVID-19 und Impfen:
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Neu ist die FAQ „Warum soll bei der Verabreichung der COVID-19-Impfung eine Aspiration erfolgen?“ im Bereich „Durchführung der COVID-19 Impfung“.
Die FAQ des RKI zur COVID-19-Impfung finden sich unter: www.rki.de/covid-19-faq-impfen.
In Zusammenarbeit u.a. mit dem RKI wurden auf der Seite www.zusammengegencorona.de/impfen Fragen und Antworten rund um das Thema COVID-19 Impfstoffe zusammengefasst.
Aktuelle FAQ zu den COVID-19-Impfstoffen und zum Zulassungsprozess finden sich zudem auf der Seite des Paul-Ehrlich Instituts (PEI).
Das Paul-Ehrlich Institut veröffentlicht zudem regelmäßig Sicherheitsberichte zu COVID-19-Impfstoffen.
Quelle: RKI-Newsletter zu aktuellen Infektionsschutzthemen, 09.03.2022
Pflege zeigt jeden Tag Gesicht
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich zur besonderen Belastung in der Pflege und den notwendigen Reformschritten:
„Die Welt ist aus den Fugen geraten und es gilt mehr denn je, sich für stabile und verlässliche, zukunftssichere und nachhaltige Versorgungsstrukturen einzusetzen – auch und vor allem in der Pflege.“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. „In den extrem herausfordernden letzten zwei Jahren der Pandemie hat die Pflege mit Herz und Hand jeden Tag Gesicht für die Versorgungsstabilität gezeigt. Ein Gesicht, dass für diese vulnerable Gruppe der uns anvertrauten Menschen oft das einzige Fenster zu der sich extrem veränderten Außenwelt ist. Auch pandemieunabhängig steht der gesamte Pflegebereich vor einer enormen Herausforderung. Wir brauchen endlich ein Gesamtpaket, um die Pflege für die Zukunft besser aufzustellen und diese Sorgearbeit gesamtgesellschaftlich anzuerkennen und wertzuschätzen.“
„Die Belastung in der Pflege ist weiterhin sehr hoch: die Unsicherheiten in Bezug auf die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, eine hohe Ausfallquote bei den Mitarbeitenden aufgrund von Corona-Infektionen, zusätzliche pandemiebedingte Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, sind zusätzliche Herausforderungen, die aktuell von den Trägern und Mitarbeitenden bewältigt werden müssen.“, so Wesemann. „Dies alles neben der eigentlichen Pflegearbeit und den operativen und strategischen Aufgaben der Träger.“
Der Koalitionsvertag der Ampel-Regierung wurde vor drei Monaten veröffentlicht und nimmt zumindest einen Teil der Herausforderungen in der Pflege in den Blick und skizziert Lösungswege.
„Hier gilt es nun weiterzudenken und umzusetzen.“, so Wesemann weiter. „Aktuell ist unser Eindruck jedoch, dass die so dringend notwendigen, umfassenden Reformen in der Pflege nicht prioritär in den zuständigen Bundesministerien behandelt werden. Ein Pflegebonus allein, der viel zu spät gezahlt wird und dazu noch Berufsgruppen ausschließen, die in der Pandemie ebenfalls hochbelastet waren, reicht nicht.“
„Dringend notwendige Zukunftsentwicklungen, zu denen sich auch der DEVAP wiederholt geäußert hat, sind zeitnah auf den Weg zu bringen, um gleichwertige Lebensverhältnisse für hilfs- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland zu schaffen und die Pflegeversicherung zukunftsfest weiterzuentwickeln.“, so Wesemann abschließend. „Unser Appell ist, dass der Bund – neben der Umsetzung der Beschlüsse der vergangenen Legislatur – die dringend notwendigen Pflegereformen zeitnah angehen muss. Dies wäre ein nachhaltiges Zeichen der Wertschätzung für die in der Pflege tätigen Menschen.“
Der DEVAP fordert in seinem „Strategiepapier Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ gleichwertige Lebensverhältnisse für hilfs- und pflegebedürftige Menschen zu schaffen und benennt hierfür konkrete Umsetzungsschritte.
Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 10.03.2022
Was pflegende Angehörige bei Schlafproblemen tun können
Viele pflegende Angehörige leiden unter schlechtem Schlaf. Das kann ihre Lebensqualität stark beeinträchtigen und zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat daher praktische Tipps für einen besseren Schlaf zusammengefasst.
Berlin, 9. März 2022. Viele pflegende Angehörige können über einen längeren Zeitraum hinweg nicht lange genug, nicht tief genug oder nur mit Unterbrechungen schlafen – sie leiden unter Schlafproblemen. Diese können zu Übermüdung und Gereiztheit führen und auch die Pflegebeziehung belasten. Andauernder Schlafmangel trägt zudem teilweise zu sozialem Rückzug oder Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Alltags bei. Länger bestehende Schlafprobleme sind nicht zuletzt ein Risiko für die Gesundheit: Sie können zu Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herz-Rhythmus-Störungen, Depressionen oder Demenz beitragen. Wenn Schlafprobleme über Wochen anhalten, sollte darum ärztlicher Rat eingeholt werden.
Unter Schlafproblemen zu leiden, kann auf unterschiedliche und mehrere Ursachen wie Stress oder andere gesundheitliche Belastungen zurückzuführen sein. Insbesondere können auch die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person Einfluss auf die Schlafdauer und -qualität zum Beispiel des pflegenden Ehepartners haben. Oftmals müssen pflegende Angehörige ihre Nachtruhe unterbrechen, etwa wenn die pflegebedürftige Person Hilfe benötigt, sehr unruhig oder aktiv ist. Wie pflegende Angehörige ihren Schlaf fördern können, wird auf dem kostenlos zugänglichen und werbefreien ZQP-Pflegeportal www.pflege-praevention.de erklärt: Grundlage ist zunächst, auf das eigene Schlafverhalten zu achten. Denn guter Schlaf kann durch Gewohnheiten und Rituale gefördert werden, wie zum Beispiel zu festen Zeiten ins Bett gehen, vor dem Einschlafen lesen oder ruhige Musik hören. „Außerdem ist es ratsam, für einen möglichst gesunden Alltag zu sorgen“, sagt Daniela Sulmann, Pflegeexpertin im ZQP. So kann Bewegung am Tag den Schlaf in der Nacht verbessern. Das können tägliche Spaziergänge an der frischen Luft oder regelmäßiger Sport sein. Außerdem kann Schlafproblemen zum Teil durch die richtige Ernährungsweise vorgebeugt werden: So sollten schweres Essen am Abend sowie koffeinhaltige Getränke und Alkohol vor dem Schlafengehen vermieden werden.
„Wenn die Ursache von Schlafproblemen in wiederholten Schlafunterbrechungen liegen, um der pflegebedürftigen Person Hilfe zu leisten, gilt es, die Situation zu analysieren und dann gezielt an den Umständen zu arbeiten“, so Sulmann. „Vielleicht schläft die pflegebedürftige Person tagsüber zu viel, hat zu wenig Bewegung und geistige Anregung oder es muss die ärztliche Schmerzbehandlung angepasst werden. Nächtliche Unruhe bei der pflegebedürftigen Person könnte auch an häufigem Harndrang liegen; dann kann es eventuell sinnvoll sein, die Trinkmenge eher über den Vor- und Nachmittag zu verteilen und zum Abend hin weniger zu trinken“, erläutert die Expertin weiter. In manchen Fällen ist auch der Einsatz technischer Hilfsmittel nützlich: Zum Beispiel gibt es Trittmatten, die Pflegende alarmieren, wenn die zu pflegende Person nachts das Bett verlässt. Dadurch können sich pflegende Angehörige sicherer fühlen, aufzuwachen und zur Stelle zu sein, wenn Hilfe benötigt wird. Sie sind dann nicht immer in Habachtstellung und schlafen daher teilweise ruhiger.
Besonders herausfordernd sind oft die Nächte für Angehörige von Menschen mit Demenz, insbesondere wenn es bei diesen krankheitsbedingt zu einer Umkehr des Tag-Nacht-Rhythmus kommt. Häufig trägt das dazu bei, dass ein Umzug in ein Pflegeheim erforderlich wird. „Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig mindestens tagsüber für Entlastung zu sorgen, sei es etwa durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Tagespflegeeinrichtung“, so Sulmann.
Mehr zum Thema Schlaf sowie zu anderen Präventionsthemen in der Pflege erfahren Sie auf dem kosten- und werbefreien Online-Portal www.pflege-praevention.de von der gemeinnützigen Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege.
ZQP: Torben Lenz, Tel.: 030-275 93 95 15, E-Mail: torben.lenz@zqp.de
Pflegekammer warnt vor Nationalitäten-Bashing
9.März 2022 | News – Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat angesichts der Überfalls Russlands auf die Ukraine davor gewarnt, bestimmte Nationalitäten einem „Bashing“ zu unterziehen.
„Bashing“ kommt aus dem Englischen und bedeutet soviel wie eine andere Person verbal niederzumachen, oft mit wüsten Beschimpfungen.
„Wir stehen hinter allen Pflegefachpersonen, die sich professioneller und guter Pflege verschrieben haben und dies unabhängig davon, ob sie ukrainischer, russischer oder irgendeiner anderen Nationalität angehören“, sagte Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer. „In unserem Streben nach guter Pflegeversorgung sind wir nämlich alle gleich!“ Umso mehr müssen man darauf Acht geben, dass wir als Pflegefachpersonen zusammenhalten, so Mai.
Die Landespflegekammer lehnt jede Form von militärischer Gewalt ab. Sie verurteilte in einer Mitteilung den „illegalen Überfall auf die Ukraine“ und zeigte sich solidarisch mit der zivilen Bevölkerung in der Ukraine. Die Kammer stehe hinter der Petition #NursesforPeace des International Council of Nurses (ICN).
Internationaler Frauentag
Was ein Gratifikationsschein für Pflegende bringen könnte
08.03.2022 / News – Weniger Wochenarbeitsstunden und mehr Urlaub – mit diesem Ansatz will der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) die langjährige Arbeitsbelastung von Pflegenden abfedern und einen (längeren) Verbleib im Beruf ermöglichen. Seinen Ansatz für einen entsprechenden Gratifikationsschein hat der DBfK anlässlich des Weltfrauentags am Dienstag in einem Positionspapier vorgelegt.
35-Stunden-Woche für Pflegende ab 50 Jahre
Demnach sollten beruflich Pflegende nach 10 Jahren Berufstätigkeit einen solchen Schein erhalten. Damit könnten sie ab dem 50. Lebensjahr ihre Arbeitszeit bei vollem Gehalt auf 35 Stunden pro Woche reduzieren und hätten Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage. Nach Vorstellung des DBfK sollten mit dem Schein auch Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren unbürokratisch möglich sein, zusätzliche Rentenpunkte erworben werden und eine Anrechnung von häuslicher Care-Arbeit erfolgen können.
DBfK-Präsidentin Christel Bienstein sagte: „Diese Anerkennung und Absicherung ist den Belastungen angemessen und macht den Beruf attraktiver. Beides ist dringend nötig, damit wir auch in Zukunft die pflegerische Versorgung in Deutschland sicherstellen können.“
In den Pflegeberufen arbeiteten überwiegend Frauen – viele von ihnen in Teilzeit, um Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Studien zeigten außerdem, dass beruflich Pflegende aufgrund der Belastungen früher aus dem Beruf aussteigen, häufiger krankheitsbedingt ausfallen und ihre Arbeitszeiten reduzieren. Dies verschärfe den Personalmangel in der Pflege, ziehe das Risiko von Altersarmut nach sich und mache die Pflegeberufe unattraktiv.
Das Konzept eines Gratifikationsscheins honoriere die Leistungen von professionell Pflegenden, kompensiere ihre Belastungen und sichere sie im Alter finanziell ab, äußerte sich Bienstein überzeugt.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/was-ein-gratifikationsschein-fuer-pflegende-bringen-koennte
TERMINE
„Die generalistische Pflegeausbildung – Erfolgsfaktoren in Theorie und Praxis“, 02.05.2022
Präsenz-Veranstaltung im Hanns-Lilje-Haus, Knochenhauerstr. 33, Hannover
Das Programm können Sie dem folgenden Link entnehmen: https://www.zfg-hannover.de/Kurse–Tagungen-und-Angebote-ZfG/tagungen-Workshops/2022-Inthorn-Die-generalistische-Pflegeausbildung—-Erfolgsfaktoren-in-Theorie-und-Praxis
„IWAK Lunch-Talks. Ein Thema zur Mittagszeit“!
- 6. Mai 2022: „Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen: Sind die Auswirkungen der demografischen Entwicklung noch zu bewältigen?“
- 15. Juli 2022: „Integration ausländischer Fachkräfte: Von der Pflege lernen“
