Extra für die Pflege:
Gratifikationsschein soll Berufsausübung sichern
Berlin, 07. März 2022 – Zum Weltfrauentag skizziert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) in einem Positionspapier, wie Pflegende in der Berufstätigkeit gehalten und die Attraktivität des Berufs gesteigert werden können. Ein Gratifikationsschein für Pflegeberufe federt langjährige Arbeitsbelastungen ab und ermöglicht den Verbleib im Beruf. Damit ist er ein wichtiger Baustein, um die pflegerische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
In den Pflegeberufen arbeiten überwiegend Frauen – viele von ihnen in Teilzeit, um Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Studien zeigen außerdem, dass beruflich Pflegende aufgrund der Belastungen früher aus dem Beruf aussteigen, häufiger krankheitsbedingt ausfallen und ihre Arbeitszeiten reduzieren. Dies verschärft den Personalmangel in der Pflege, zieht das Risiko von Altersarmut nach sich und macht die Pflegeberufe unattraktiv. „Um diesen Phänomenen gegenzusteuern, wurden bereits Maßnahmen zur Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation auf den Weg gebracht“, erläutert DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Dies muss weiter ausgebaut werden, denn wir brauchen mehr, um dem Pflegepersonalnotstand zu begegnen. Wir schlagen daher ein Instrument vor, das die Leistungen der professionell Pflegenden honoriert, ihre Belastungen kompensiert und sie im Alter finanziell absichert.“
Das vom DBfK vorgeschlagene Konzept sieht vor, dass beruflich Pflegende nach zehn Jahren Berufstätigkeit den Gratifikationsschein erhalten. Damit haben sie ein Anrecht darauf, ab dem 50. Lebensjahr ihre Arbeitszeit bei vollem Gehalt auf 35 Stunden pro Woche zu reduzieren, und sie erhalten fünf zusätzliche Urlaubstage. Außerdem sollen Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren mit dem Schein unbürokratisch möglich werden, zusätzliche Rentenpunkte erworben und eine Anrechnung von häuslicher Care-Arbeit erfolgen. „Diese Anerkennung und Absicherung ist den Belastungen angemessen und macht den Beruf attraktiver. Beides ist dringend nötig, damit wir auch in Zukunft die pflegerische Versorgung in Deutschland sicherstellen können“, so Bienstein.
Das Positionspapier des DBfK mit allen Details zum Gratifikationsschein für Pflegeberufe steht hier zum Download bereit.
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
Übergabe – Der Podcast für die Pflege
PU021 – Aktion „Gemeinsam Pflege“ / Auszahlung des Pflegebonus
anzuhören unter: https://uebergabe.de/podcast/pu021/?mc_cid=d5a7f0fa3d&mc_eid=f2bce588f0
Ungeimpfte Pflegekräfte:
Mit Verständnis und Aufklärung begegnen
Noch immer gibt es Pflegekräfte, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Für den Arbeitsalltag ist das herausfordernd – gerade mit Blick auf die kommende einrichtungsbezogene Impfpflicht. Wie sieht ein geeigneter Umgang aus?
4. März 2022 – In der Pflege fehlen ohnehin schon Fachkräfte. Wenn ab Mitte März ungeimpfte Pflegekräfte nicht mehr arbeiten dürfen, kann sich die Situation noch verschärfen. Nicht nur deswegen ist es wichtig, möglichst viele doch noch von der Sinnhaftigkeit der Corona-Schutzimpfung zu überzeugen. In einem Praxisdialog hat sich Harald Monschau, Geschäftsführer des Seniorenzentrums Maranatha in Rheinland-Pfalz, mit Netzwerkmitgliedern zum Thema ausgetauscht und Tipps für den Umgang damit gesammelt:
- Im Gespräch bleiben: Angst und Unsicherheit sind häufige Gründe dafür, dass einige Personen der Corona-Schutzimpfung immer noch skeptisch gegenüberstehen. Das bedeutet aber nicht, dass sie nicht mit sich reden lassen. Wichtig ist, dass Gespräche vertraulich und wertschätzend auf Augenhöhe stattfinden – und lieber spontan bei einer Tasse Kaffee als beim offiziell vereinbarten Termin im Büro der Führungskraft.
- Mit gutem Beispiel vorangehen: Jede Führungskraft und auch die Kolleginnen und Kollegen können ein Vorbild sein. Wenn sie sich impfen lassen und kommunizieren, warum sie das für wichtig halten, kann das unter Umständen andere überzeugen. Und so können Ungeimpfte zum Beispiel auch im eigenen Umfeld merken, dass sich Geimpfte zwar noch anstecken können, aber mildere Verläufe haben – und ihre Einstellung auf dieser Grundlage überdenken.
- Aufklärung betreiben: Bedenken bezüglich der Corona-Schutzimpfung gehen häufig auf Fehlinformationen zurück. Wenn ungeimpfte Personen Zugang zu vertrauenswürdigen Quellen erhalten, kann das helfen. Gespräche zum Thema können zum Beispiel auch mit ärztlicher Unterstützung stattfinden.
- Umgang mit Impfpflicht klären: Die ab Mitte März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht kann zu weiteren Verunsicherungen und Herausforderungen führen. Was kommt damit auf Einrichtungen und Pflegekräfte zu? Welche Konsequenzen hat es, wenn sich einzelne Personen trotzdem nicht impfen lassen möchten? Führungskräfte sollten mit ihrem Team gemeinsam besprechen, wie sie damit umgehen möchten und was das für die Zusammenarbeit bedeutet.
Pflege und Gesundheit
Hilfen für die Ukraine
Überall im Land laufen Hilfs- und Spendenaktionen für die Ukraine auf Hochtouren. Hier eine Übersicht einiger Organisationen und Krankenhäuser, die BibliomedPflege zusammengestellt hat.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/icn-und-dbfk-setzen-zeichen-fuer-ukrainische-pflegende
Corona-Pandemie
Pflegebeauftragte gegen pauschale Besuchsverbote in Heimen
04.03.2022 / News – Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll, hat Pflegeeinrichtungen davor gewarnt, pauschale Besuchsverbote zu verhängen. In einem Pressestatement verdeutlichte Moll am Donnerstag: „Wir haben umfangreiche Lockerungen beschlossen und bestimmte geimpfte Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne. Besuchseinschränkungen benötigen in dieser Situation eine besondere Rechtfertigung und nachvollziehbare Begründung.“
Erneute Corona-Infektionen in Heimen dürften nicht zur Folge haben, dass „zum Teil wochenlange pauschale Besuchsverbote für die gesamte Einrichtung ausgesprochen werden“.
Möglichst hohes Maß an Teilhabe aufrechthalten
Moll erreichten dazu „hilflose und erschütternde Berichte“ von Angehörigen. Deren Verzweiflung könne sie gut nachvollziehen. Eine der ersten Lehren aus der Pandemie sei gewesen, dass die Isolation der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen „fürchterliche und zum Teil nicht wiedergutzumachende Folgen“ hatte. „Ich appelliere daher an alle Beteiligten, bei einem Infektionsgeschehen in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden vor Ort zu prüfen, welche Maßnahmen notwendig sind und wie ein möglichst hohes Maß an Teilhabe und Besuchen für die Bewohnerinnen und Bewohner aufrechterhalten werden kann.“
Gleichfalls forderte die Pflegebevollmächtigte die Einrichtungsbetreiberinnen und -betreiber auf, transparent die Gründe für ihr Handeln zu kommunizieren.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflegebeauftragte-gegen-pauschale-besuchsverbote-in-heimen
Novavax: Wie wirksam ist der neue Protein-Impfstoff?
Seit dieser Woche wird der Corona-Impfstoff der Firma Novavax in Deutschland verimpft. Der Protein-Impfstoff ist für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Die Stiftung Gesundheitswissen informiert über Wirksamkeit und Sicherheit des neuen Impfstoffs: Wie gut kann die Impfung mit Nuvaxovid eine COVID-19-Erkrankung verhindern? Welche Impfreaktionen können auftreten? Antworten gibt es im Studiencheck.
Weitere Informationen zur Impfung gegen COVID-19 →
Quelle: Stiftung Gesundheitswissen, 04.03.2022
Alles Wichtige zu Nuvaxovid® von Novavax
Seit Ende Februar 2022 wird in Deutschland mit dem ersten proteinbasierten COVID-19-Impfstoff geimpft.
Alles Wissenswerte zu Nuvaxovid® von Novavax erfahren Sie in diesem Artikel. Zum Artikel
Quelle: Zusammen gegen Corona/BMG, 03.03.2022
Gesetzentwurf für allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren
Berlin: (hib/PK) Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Zur Prävention gegen Sars-Cov-2 stünden gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/899) zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen. Studien zeigten, dass Impfungen nicht nur die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und vor schweren Krankheitsverläufen schützten, sondern auch dazu führten, dass geimpfte Personen weniger zur Ausbreitung des Erregers beitrügen, heißt es in der Vorlage.
Die Abgeordneten schlagen vor, in einem ersten Schritt die Impfkampagne zu erweitern, alle Erwachsenen persönlich zu kontaktieren und von den Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren zu lassen. Darauf aufbauend solle eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Demnach sollen alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland haben, dazu verpflichtet werden, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen. Der Nachweis soll auf Anforderung vorzulegen sein.
Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren oder solche, die permanent oder vorübergehend nicht immunisiert werden können sowie Schwangere in den ersten drei Monaten. Die Regelung soll vierteljährlich evaluiert und bis Jahresende 2023 befristet werden.
Quelle: Heute im Bundestag, 03.03.2022
Medizinische Hilfe für die Ukraine und Flüchtlinge
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will den Menschen in der Ukraine sowie Flüchtlingen aus dem Kriegsgebiet, die nach Deutschland kommen, umfangreiche medizinische Hilfe anbieten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erläuterte die Planungen am Donnerstag in einer Sondersitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestages.
Lauterbach sagte, er sei bestürzt über die Vorgänge in der Ukraine. Es sei in dieser Kriegslage wichtig, zusammenzuhalten und von parteipolitischen Manövern Abstand zu nehmen. Der Minister verwies auf die Krisenstäbe, die im Auswärtigen Amt, auf Ebene der EU-Kommission und der G7 eingerichtet worden seien und die Hilfe koordinierten.
Die Planungen sehen vor, medizinische Bedarfsgüter in die Ukraine zu bringen. Dort sei medizinisches Material knapp. Es gehe etwa um Verbandsmittel, Arzneimittel, Injektionsmittel oder konkret Schmerzmittel. Um die Versorgung zu organisieren, sei Deutschland im stetigen Kontakt mit ukrainischen Stellen. Lauterbach sagte, derzeit könnten beispielsweise viele Diabetiker in der Ukraine nicht mit Insulin versorgt werden. Das größte Insulin-Lager sei im Krieg offensichtlich gezielt zerstört worden.
Medizinische Hilfe werde auch für Flüchtlinge aus der Ukraine organisiert. So werde ein allgemeines Impfangebot vorbereitet, das nicht nur die Impfung gegen Corona umfasse. Die Covid-Impfquote in der Ukraine sei niedrig, die Sterblichkeit hoch, sagte der Minister weiter. Die nach Deutschland kommenden Flüchtlinge hätten teilweise erhebliche Risikofaktoren und seien besonders gefährdet. Zudem werde die Versorgung von Versehrten und Verletzten und anderen Patienten aus der Ukraine in Krankenhäusern vorbereitet. Lauterbach sagte, es sei mit einer großen Zahl an Flüchtlingen zu rechnen. Er versicherte, die Flüchtlinge seien nicht nur willkommen, sondern würden auch angemessen medizinisch versorgt.
Quelle: Heute im Bundestag, 03.03.2022
Versorgungsengpässe befürchtet
Sollte es bei konsequenter Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu Betretungsverboten kommen, wird ein Versorgungsdefizit erwartet – vor allem in Ostdeutschland. weiterlesen
Quelle: BibliomedManager NL, 03.03.2022
Angst vor Krieg ernst nehmen
BARMER schaltet Sonderhotline
Berlin, 3. März 2022 – Der Krieg in der Ukraine verängstigt auch hierzulande viele Menschen. Sie machen sich Sorgen, manche entwickeln sogar Panik. Wie gehen die Betroffenen mit dieser Furcht vor Eskalation und der Sorge um Angehörige und Freunde in Kriegsgebieten am besten um? Was können sie machen, damit der fortwährende Nachrichtenkonsum rund um das Kriegsgeschehen nicht zu sehr die Seele belastet? Immer noch versuchen Menschen mitunter, die Gefühle wegzudrücken. Experten und Expertinnen raten jedoch, sie ernst zu nehmen. Die BARMER bietet eine Anlaufstelle für Menschen, die eine Beratung brauchen, wie sie mit Sorgen und Ängsten in einer solchen Situation umgehen können. Experten geben rund um die Uhr entsprechende Tipps. Die Hotline ist kostenlos und steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung unter 0800 84 84 111.
Quelle: PM Barmer, 03.03.2022
