Ampel-Koalition
Karl Lauterbach wird Gesundheitsminister
News des Tages / 06.12.2021 – „Die meisten Bürger haben sich gewünscht, dass der Gesundheitsminister vom Fach kommt und Karl Lauterbach heißt – und er wird es“, verkündete Olaf Scholz auf seiner Pressekonferenz zur Regierungsbildung. Lauterbachs Berufung ist eine Überraschung. Viele haben damit gerechnet, dass Scholz und die SPD nicht auf den eigenwilligen Gesundheitsexperten setzen. Andererseits wäre Scholz bei einer Nichtnominierung in Erklärungsnot geraten, weil kein Parteipolitiker die Pandemie so treffsicher analysiert und kommentiert hat wie Lauterbach.
Quelle/ Weiterlesen unter: https://www.bibliomedmanager.de/news/karl-lauterbach-wird-gesundheitsminister
Übergabe – Der Podcast für die Pflege
ÜG083 – Rassismus in der Pflege (Prof.in Dr.in Miriam Tariba Richter)
Corona-Pandemie
Impfpflicht für alle Pflegenden ab März
03.12.2021 / News – Die Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten soll ab dem 16. März 2022 in Kraft treten. Alle Beschäftigten müssen demnach bis spätestens 15. März 2022 einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung vorweisen. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland RND an diesem Freitag und beruft sich auf Informationen aus „Kreisen der Ampel-Parteien“.
Diese Regelung gelte für alle bereits heute Beschäftigten und alle, die ab 1. Januar 2022 ihre Beschäftigung neu aufnehmen. Wer seine berufliche Tätigkeit nach Mitte März starte, benötige einen entsprechenden Impfnachweis. Mit der Übergangsfrist hätten alle Betroffenen genug Zeit, sich jetzt noch impfen zu lassen, hieß es laut RND aus Koalitionskreisen. Ausgenommen von der Pflicht seien Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Ob auch eine Auffrischungsimpfung für vollständig Geimpfte vorgesehen sei, war offenbar noch unklar.
Ohne Nachweis keine Beschäftigung
Ohne Nachweis dürfe die Tätigkeit nach den aktuellen Plänen nicht mehr ausgeübt werden. Eine Missachtung werde als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit Bußgeldern geahndet. Mit der Gesetzesänderung sollen insbesondere ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Ansteckung mit Corona geschützt werden. V. a. in Pflegeheimen war es in der Vergangenheit immer wieder zu COVID-19-Ausbrüchen gekommen. Der Gesetzentwurf zur „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ solle bis spätestens Mitte Dezember im Bundestag beschlossen werden. Bund und Länder hatten sich am Donnerstag auf eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen im Gesundheitswesen geeinigt.
Impfpflicht für Gesundheitsberufe – eine kleine Chronologie
Seit gut einem Jahr wird heftig um eine einrichtungsbezogene Impfpflicht bzw. eine Impfpflicht für Personen und Berufsgruppen diskutiert, die Umgang mit vulnerablen Personen haben.
- Bereits im Januar hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder eine Impfpflicht für Pflegefachpersonen ins Spiel gebracht. Dafür hatte sich auch die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaften
- Pflegeverbände lehnten eine Impflicht ab, appellierten jedoch an Pflegefachpersonen, sich immunisieren zu lassen.
- Im April forderten Nürnberger Wissenschaftler eine Impfpflicht für die Mitarbeitende in Alten- und Pflegeheimen.
- Im August schloss sich z. B. die Evangelische Heimstiftung einer solchen Forderung an, später auch Caritas, Diakonie und Arbeiterwohlfahrt.
- Die Debatte um eine mögliche Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen sorgte innerhalb der Profession Pflege für Kontroversen.
- Im November nahm die Diskussion Fahrt auf. Zunächst drängten die Länderauf eine verpflichtende Corona-Impfung für Mitarbeitende in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und von mobilen Pflegediensten.
- Der Deutsche Pflegerat sprach sich für eine einheitliche gesetzliche Regelung aus.
- Das Bundesgesundheitsministerium legte schließlich konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung einer entsprechenden Corona-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen vor.
- Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte kurz darauf an, die einrichtungsbezogene COVID-19-Impfpflicht solle bis Weihnachten umgesetzt werden.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/corona-pandemie
Die Pflege ist ganz klar gegen Extremismus
Besorgt beobachten wir einen zunehmenden Extremismus, Hetze, Verbreitung von Fake-News und Verleumdung gegenüber Einzelpersonen, auch auf unseren Kanälen in den sozialen Medien. Teilweise tummeln sich dort Personen ohne Klarnamen im Profil, die sich als unsere Kolleg*innen ausgeben und verbreiten diskriminierende Inhalte.
Um diese Entwicklung zu stoppen hat der Vorstand des Errichtungsausschusses alle Interessensgruppen aus Nordrhein-Westfalen, die in der Pflege aktiv sind, zu einer gemeinsamen Initiative „Bekenntnis gegen Extremismus“ eingeladen.
Wir Pflegefachpersonen bekennen uns gemeinsam gegen jegliche Form des Extremismus und werden dazu eine Charta erarbeiten!
Quelle: PM Errichtungsausschuss Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, 03.12.21
Zusammen gegen Corona
Deutschland krempelt die #ÄrmelHoch: STIKO empfiehlt Boostern für alle ab 18!
Die Infektionszahlen und Hospitalisierungsraten in Deutschland sind dramatisch hoch. Umso mehr ist die Booster-Impfung ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die vierte Welle der Corona-Pandemie. Alle Personen ab 18 Jahren, deren Zweitimpfung ca. sechs Monate zurückliegt, sollten ihren Impfschutz boostern lassen – das empfiehlt seit 29. November 2021 auch die Ständige Impfkommission (STIKO). Für Personen ab 30 Jahren sind dabei die sicheren und wirksamen mRNA-Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und Spikevax® von Moderna gleichermaßen geeignet. Unter 30-Jährigen sowie Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel wird ausschließlich der Einsatz von Comirnaty® empfohlen. Mehr zur Auffrischungsimpfung und wo Sie diese erhalten können, erfahren Sie in diesem Nachrichtenservice sowie in diesem Artikel.
Quelle: Mailing BMG, 02.12.21
Barmer-Pflegereport
Dramatischer Pflegenotstand droht
02.12.2021 / News – Bis zum Jahr 2030 werden mehr als 182.000 Pflegende in der stationären und ambulanten Langzeitpflege fehlen – bei einem gleichzeitigen Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen von heute 4,5 auf rund 6 Mio. bis Ende des Jahrzehnts. Das geht aus dem aktuellen Pflegereport der Barmer Krankenkasse hervor, der am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde. Der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Christoph Straub, forderte zügiges Gegensteuern der Politik, so wie im Koalitionsvertrag vorgesehen:
„Andernfalls bleibt die Pflege eine Großbaustelle auf schwachem Fundament.“Der Barmer-Chef mahnte, Deutschland sei „auf dem besten Wege, in einen dramatischen Pflegenotstand zu geraten“.
Laut Report fehlen bis zum Jahr 2030 etwa 81.000 Pflegefachpersonen, 87.000 Pflegehilfskräfte mit und weitere 14.000 ohne Ausbildung. Dabei sei im stationären Bereich die vollständige Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens noch gar nicht berücksichtigt.
Der Autor des Barmer-Pflegereports, Heinz Rothgang vom Socium – Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik an der Universität Bremen, sagte: „Bereits heute fehlen tausende Pflegekräfte. Den Arbeitskräftemangel zu bekämpfen, muss ein zentrales Anliegen werden.“ Der Pflegeberuf müsse daher deutlich an Attraktivität gewinnen. Dazu seien geteilte Dienste abzuschaffen und ein Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten einzuführen. Mehr Anstrengungen seien nötig, um die Belastungen der Pflegenden abzufedern. Zudem müsse mehr Nachwuchs für die Pflege gewonnen werden.
Finanzielle Überforderung Pflegebedürftiger vermeiden
Straub warnte vor einer Überforderung Pflegebedürftiger. Allen voran sollten die Bundesländer die Investitionskosten für stationäre Pflegeeinrichtungen übernehmen, um eine Entlastung bei den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen zu erreichen. Ferner sollten die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung einmalig angehoben und dann regelmäßig dynamisiert werden. Der ab dem kommenden Jahr vorgesehene jährliche Steuerzuschuss in Höhe von einer Mrd. Euro solle im Gleichschritt mit den jährlichen Ausgaben der Pflegeversicherung ansteigen. Mit der Zahl Pflegebedürftiger und dem zunehmenden Personalbedarfs werde, so Rothgang, auch der Finanzbedarf steigen – auch ohne weitere Leistungsverbesserungen von 49 Mrd. Euro im Jahr 2020 auf 59 Mrd. Euro bis zum Jahr 2030.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/dramatischer-pflegenotstand-droht
Covid-19
DIVI rechnet mit mehr als 6.000 Corona-Intensivpatienten
Covid-19 / 01.12.2021 – Krisenmodus statt Besinnlichkeit: Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) rechnet noch vor Weihnachten mit mehr als 6.000 intensivpflichtigen Corona-Patienten. Den Peak der Infektionswelle erwartet Andreas Schuppert, Modellierer der DIVI, für Mitte Dezember. Aufgrund der leicht gesunkenen Inzidenz könnte es auch schon früher der Fall sein. Auf den Intensivstationen wird sich das jedoch erst später bemerkbar machen.
Zu der ohnehin schon angespannten Situation mischt sich nun auch noch die neue Omikron-Mutante. Viel bekannt ist bisher noch nicht. DIVI-Präsident Gernot Marx mahnt zur Vorsicht: „Wir sind gut beraten, sofort und umfassend zu reagieren, um auf Nummer sicher zu gehen. Wir brauchen konkrete Maßnahmen, um die pandemische Entwicklung, die in die falsche Richtung geht, umgehend zu stoppen“, so Marx in einer Pressekonferenz am Mittwoch. Eine hohe Impfquote sei die Voraussetzung, um die vierte Welle abzuflachen.
Was eine Impfpflicht betrifft, hat die DIVI ihre Meinung geändert. „Wir waren immer für Freiwilligkeit“, betont Marx, „aber die Impfungen haben freiwillig nicht zu dem notwendigen Ergebnis geführt“. Auch an einer bundesweit einheitlichen Notbremse führt aus Sicht der Intensivmediziner kein Weg vorbei. Ebenso müssen, soweit es medizinisch vertretbar ist, planbare Operationen verschoben werden. Marx richtet den Blick aber nicht nur auf die Pandemielage sondern auch auf die Arbeitsbedingungen in der Intensivpflege und fordert einen Umschwung. Es sollten Perspektiven für langfristige Programme entwickelt werden, damit die Pflegekräfte ihren Job auch weiterhin machen wollen. „Care for the carers“, so Marx, denn die rund zwei Millionen Intensivpatienten pro Jahr müssen auch weiterhin gut versorgt werden können. Im Hinblick auf die gegenwärtige Situation unterscheidet sich die vierte Welle deutlich von den ersten drei.
Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/divi-rechnet-mit-mehr-als-6000-corona-intensivpatienten
Pressemitteilung: Hecken: „Pandemie verlangt zu handeln“ –
G-BA passt Sonderregelungen an und gibt Planungssicherheit
Berlin, 2. Dezember 2021 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute seine zeitlich befristeten Corona-Sonderregelungen im Bereich der Arbeitsunfähigkeit und verordneten Leistungen bis Ende März 2022 verlängert. Zudem reaktivierte er bereits ausgelaufene Ausnahmen bei der Qualitätssicherung. Bis Ende März können Krankenhäuser beispielsweise von der Mindestausstattung mit Pflegefachkräften bei bestimmten komplexen Behandlungen abweichen. Es wird bis zu diesem Zeitpunkt in den Krankenhäusern auch auf bestimmte Kontrollen durch den Medizinischen Dienst verzichtet. Der G-BA reagiert damit auf die vierte Welle der Corona-Pandemie, die durch sehr hohe Infektionszahlen, eine zu niedrige bundesweite Impfquote und hohe Belastungen für die Intensivstationen der Krankenhäuser geprägt ist.
Zum vollständigen Text und Download
Quelle: G-BA-Infodienst, 02.12.2021
Die Zeit ist jetzt –
Länder müssen bei der Übernahme von Investitionskosten endlich handeln
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich zum BARMER-Pflegereport 2021, der am 1. Dezember 2021 veröffentlicht wurde:
„Der aktuelle BARMER-Pflegereport bringt es auf den Punkt: die Bundesländer müssen endlich ihrer Pflicht nachkommen, die Investitionskosten für stationäre Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Dies ist eine wichtige Stellschraube, um der finanziellen Überforderung Pflegebedürftiger entgegenzuwirken.“, so Thomas Neeb, Geschäftsführung Johanniter Seniorenhäuser GmbH und Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes des DEVAP. „Nur eine Deckelung der Eigenanteile hilft jetzt noch, um die Belastungen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen langfristig zu reduzieren und planbar zu machen. Die Investitionskosten sind hier ein wesentlicher Bestandteil der Kosten – auch im ambulanten Bereich.“
Der DEVAP fordert in seinem Strategiepapier DEVAP Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025 unter anderem die Schaffung eines einheitlichen Investitionsbemessungsverfahrens mit klaren Zielvorgaben.
„Wir benötigen zudem endlich zwischen den Bundesländern harmonisierte Grundlagen und angeglichene Bewertungsinstrumente für die Berechnung von Investitionskosten. Die heterogene Landesregelungen stehen dem Ziel entgegen, zukunftsfest für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen.“, so Anna Leonhardi, Geschäftsführerin des DEVAP. „Dies muss gleichermaßen für den ambulanten Bereich gelten und wäre ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung einheitlicher Lebensbedingungen pflegebedürftiger alter Menschen in der ambulanten und stationären Altenpflege in Deutschland.“
„Bund, Länder und Kommunen sind gleichermaßen gefordert, beim Thema Investitionskosten in der Pflege endlich aktiv zu werden.“, so Neeb anschließend. „Der DEVAP steht mit seiner Expertise gern beratend zur Seite.“
Kontakt: Anna Leonhardi, Geschäftsführerin Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V., Telefon 030 83001-277, info@devap.de, www.devap.de
BARMER-Pflegereport
Zahl Pflegebedürftiger steigt stärker als angenommen
Berlin, 1. Dezember 2021 – Der Pflegenotstand in Deutschland wird nach neuesten Hochrechnungen der BARMER brisanter als bisher angenommen. Bis zum Jahr 2030 sollen bei konservativen Annahmen mehr als 180.000 Pflegekräfte fehlen, auch weil es mit dann insgesamt rund sechs Millionen Pflegebedürftigen über eine Million Betroffene mehr geben wird als bisher angenommen. Das geht aus dem aktuellen Pflegereport der BARMER hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde. „Die Politik muss zügig gegensteuern, andernfalls bleibt die Pflege eine Großbaustelle auf schwachem Fundament. Im Koalitionsvertrag stehen dazu einige richtungsweisende Vorhaben. Das begrüßen wir ausdrücklich! Nun muss rasch die Umsetzung angegangen werden“, forderte Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER.
Finanzielle Überforderung Pflegebedürftiger vermeiden
Allen voran müssten die Bundesländer endlich ihrer Pflicht nachkommen, die Investitionskosten für stationäre Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Dadurch würde bereits eine Entlastung bei den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen erreicht werden. Denn bisher stellen die Pflegeheime dies in der Regel den Bewohnerinnen und Bewohnern in Rechnung. Um eine finanzielle Überforderung der Pflegebedürftigen zu vermeiden, sollten zudem die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung einmalig angehoben und dann regelmäßig dynamisiert werden. Die für den Jahreswechsel geplante Anhebung der Pflegesachleistungsbeträge sowie die Einführung eines Leistungszuschlages bei vollstationärer Pflege seien erste wichtige Schritte. Der ab dem kommenden Jahr vorgesehene jährliche Steuerzuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro solle im Gleichschritt mit den jährlichen Ausgaben der Pflegeversicherung ansteigen. „Die künftige Bundesregierung will die Pflegebedürftigen mittelfristig in Bezug auf die steigenden Eigenanteile in der stationären Pflege entlasten. Auch die Prüfung zur weiteren Senkung der Eigenanteile ist ein wichtiges Element“, so BARMER-Vorstandschef Straub.
Ausgaben für Pflege steigen auf 59 Milliarden Euro
Der Autor des BARMER-Pflegereports, Prof. Dr. Heinz Rothgang vom SOCIUM – Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik an der Universität Bremen, wies aufgrund der höheren Zahl an Pflegebedürftigen und des zunehmenden Personalbedarfs auf einen deutlich größeren Finanzbedarf hin. Dieser werde ohne weitere Leistungsverbesserungen, die gleichwohl nötig seien, von 49 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf 59 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 steigen. „Neben den Herausforderungen bei der Finanzierung muss der Blick auch auf die Frage gerichtet werden, wer künftig die Pflegebedürftigen betreuen soll. Bereits heute fehlen tausende Pflegekräfte. Den Arbeitskräftemangel zu bekämpfen, muss ein zentrales Anliegen werden“, so Rothgang. Den Reportergebnissen zufolge fehlten bis zum Jahr 2030 etwa 81.000 Pflegefachkräfte, 87.000 Pflegehilfskräfte mit und 14.000 Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung. Dabei sei im stationären Bereich die vollständige Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens noch gar nicht berücksichtigt. Der Pflegeberuf müsse vor diesem Hintergrund deutlich attraktiver werden. Daher sei es richtig, geteilte Dienste abzuschaffen und den Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten einzuführen. Außerdem müsse mehr getan werden, um die Belastungen dieser enorm anstrengenden Arbeit abzufedern.
Eine Million Pflegebedürftige in Heimen
Wie aus dem BARMER-Pflegereport weiter hervorgeht, werden in weniger als zehn Jahren knapp drei Millionen Pflegebedürftige ausschließlich von ihren Angehörigen gepflegt und damit rund 630.000 mehr als im Jahr 2020. Zudem wird es insgesamt eine Million Menschen vollstationär und 1,17 Millionen durch ambulante Pflegedienste versorgte Menschen geben. Dies entspricht einem Anstieg um gut 200.000 Betroffene (+26 Prozent) in Pflegeheimen und 165.000 Personen, die ambulant versorgt werden (+16 Prozent). „Angesichts der steigenden Zahl Pflegebedürftiger und der bereits heute großen Zahl an fehlenden Pflegekräften ist Deutschland auf dem besten Wege, in einen dramatischen Pflegenotstand zu geraten. Um diesen abzuwenden, muss die künftige Bundesregierung vor allem die Ausbildung attraktiver machen. Es muss mehr Nachwuchs für die Pflege gewonnen werden“, sagte BARMER-Chef Straub. Die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung und der Wegfall des Schulgeldes durch das Pflegeberufegesetz seien hier wichtige Schritte gewesen.
Das komplette Pressematerial unter: www.barmer.de/pflegereport.
DEKV:
Besuchsverbote in Krankenhäusern müssen gut vorbereitet sein
Hausindividuelle Konzepte können die Belastungen für Patient:innen, Angehörige und Mitarbeitende auffangen
Berlin, 1. Dezember 2021 – Die aktuell steigenden Corona-Fallzahlen haben dazu geführt, dass in vielen Krankenhäusern wieder Besuchsverbote ausgesprochen werden. „Bei aller Notwendigkeit, die Mitarbeitenden und Patient:innen im Krankenhaus durch Besuchseinschränkungen vor dem Virus zu schützen, müssen die Auswirkungen von Besuchsverboten auf alle Betroffenen berücksichtigt werden. Die komplexe Abwägung der organisationsethischen Fragen ist Aufgabe der Krankenhausleitung. Es bedarf eines hausindividuellen Konzeptes, das zeitliche, materielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stellt, um die Folgen von Besuchsverboten aufzufangen“, fordert der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), Christoph Radbruch.
Besuchsverbote schaden den Patient:innen und belasten die Angehörigen
Wissenschaftliche Studien belegen, dass fehlende Besuche von Angehörigen das Risiko für Depression, Angst, posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), Schlafstörungen und Stress erhöhen. Ebenso steigt das Risiko signifikant, aufgrund des Krankenhausaufenthaltes an Delir zu erkranken.1
Auch für die Mitarbeitenden auf den Stationen ist der Wechsel von einer patient:innenzentrierten Praxis hin zu einer Medizin, die aufgrund der Pandemie den Infektionsschutz in den Mittelpunkt rückt, belastend. Die Kommunikation zwischen Pflegekräften und Patient:innen ist erschwert und die
Unterstützung durch Angehörige bei der Kommunikation sowie durch Informationen über die individuellen Bedürfnisse der Patient:innen ist eingeschränkt oder fehlt ganz. Der DEKV-Vorsitzende ergänzt: „Wenn die Entscheidung, ob ein Besuch stattfinden kann, durch Mitarbeitende vor Ort
getroffen werden muss, führt dies oft zu moralischem Stress.“
Damit notwendige Besuchseinschränkungen Patient:innen, Angehörige und Mitarbeitende möglichst wenig belasten, sollten die Krankenhäuser aus Sicht des DEKV vier Punkte berücksichtigen:
- Besuchskonzept mit Kriterien festlegen: Es ist die Aufgabe der Krankenhausleitung, die komplexe organisationsethische Abwägung zwischen Schutzmaßnahmen gegenüber Mitarbeitenden und Patient:innen und dem Angehörigenbesuch als Bestandteil der Behandlung vorzunehmen. Darüber hinaus muss ein Besuchskonzept erarbeitet werden, das Kriterien für Krisensituationen festlegt, an denen sich die Mitarbeitenden orientieren können.
- Gemeinsam entscheiden: Entscheidungen über Besuche sollten möglichst von mehreren Mitarbeitenden gemeinsam getroffen werden, um die Einzelnen von moralischem Stress zu entlasten.
- Psychosoziale Angebote regelhaft anbieten: Patient:innen, Angehörigen und Mitarbeitenden sollten psychosoziale Angebote gemacht werden, die die Belastungen durch Besuchsverbote verringern.
- Transparente Kommunikation: Das allgemeine Besuchskonzept muss offen und transparent kommuniziert werden.
Einzelentscheidungen über Besuche müssen gegenüber Patient:innen, Besucher:innen und Mitarbeitenden nachvollziehbar begründet werden.
Quelle: 1. Rogge, A., Naeve-Nydahl, M., Nydahl, P. et al. Ethische Entscheidungsempfehlungen zu Besuchsregelungen im Krankenhaus während der
COVID-19-Pandemie. Med Klin Intensivmed Notfmed 116, 415–420 (2021). https://doi.org/10.1007/s00063-021-00805-4
Quelle: PM DEKV 01.12.2021 / Kontakt: Melanie Kanzler | Verbandsdirektorin, E-Mail: kanzler@dekv.de | Tel.: 030 80 19 86-11
Diakonie-Zitat: Pflegenotstand verhindern
Berlin, 01. Dezember 2021 – Deutschland steht womöglich vor einem Pflegenotstand bislang ungeahnten Ausmaßes. Dieses Bild zeichnet der heute veröffentlichte Barmer-Pflegereport 2021. Neue Hochrechnungen der Barmer zeigen, dass in knapp zehn Jahren deutlich mehr Pflegebedürftige versorgt werden müssen, als bislang angenommen. Danach sollen bis zum Jahr 2030 bei konservativen Annahmen mehr als 180.000 Pflegekräfte fehlen, auch, weil es mit dann insgesamt rund sechs Millionen Pflegebedürftigen über eine Million Betroffene mehr geben wird als bisher angenommen. Zugleich vergrößert sich damit der Bedarf an Pflegekräften sprunghaft. Dazu erklärt Diakonie-Vorständin Maria Loheide: „Der Barmer Pflegereport macht deutlich, dass der Handlungsbedarf für die Pflege noch akuter ist als bisher gedacht. Schon heute fehlen hunderttausend Pflegekräfte. In den nächsten Jahrzehnten wird die Anzahl der alten und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland rasant ansteigen. Ein Pflegenotstand droht. Der Paradigmenwechsel, der von der neuen Regierung im Koalitionsvertrag angekündigt wird, muss zeitnah und konsequent umgesetzt werden: Der Dreh- und Angelpunkt der Pflegepolitik bleibt die Personalfrage. Wenn es nicht gelingt, die Arbeitsbedingungen in der Pflege spürbar zu verbessern, werden sich Menschen nicht für einen Beruf in der Pflege entscheiden und es wird sich die Situation in der Pflege dramatisch zuspitzen.“ Um die pflegerische Versorgung sicherzustellen, muss die Personalausstattung nach dem vorliegenden Personalbemessungsverfahren in der stationären Altenpflege vollständig umgesetzt werden. „Diese Zusage erwarten wir von der Politik. Wir brauchen eine Roadmap, die über das Jahr 2025 hinausgeht und den stufenweisen Personalaufbau in den Pflegeeinrichtungen begleitet. Auch für die ambulante Pflege ist eine Entlastung der Personalsituation notwendig. Das Ziel muss sein, den Pflegeberuf insgesamt attraktiver zu machen, um Menschen für diesen schönen Beruf zu begeistern und damit Pflegekräfte gesund in ihrem Beruf bleiben können“, so Loheide. Weitere Informationen: https://www.barmer.de/presse/infothek/studien-und-reports/pflegereport/pflegereport-2021-360768 https://www.diakonie.de/pflegeversicherung
Quelle: Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., 01.12.2021
