Übergabe – Pflegeupdate
PU015 – Koalitionsvertrag der zukünftigen Bundesregierung
Was die Ampel im Bereich Gesundheit und Pflege leisten will
Für die Profession Pflege ist der Koalitionsvertrag ein Meilenstein
Christine Vogler: Die schnelle Umsetzung guter Arbeitsbedingungen entscheidet über die Zukunft
Berlin (25. November 2021, Nr. 48/2021) – „Das ist ein echter Fortschritt, den die Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Bundesebene wagt, wie es der Titel des Koalitionsvertrages ´Mehr Fortschritt wagen´ verspricht. Der Koalitionsvertrag ist ein Meilenstein für die Profession Pflege“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin.
„Die Themen der Pflege und vor allem der Profession Pflege werden im Bereich ´Pflege und Gesundheit´ an erster Stelle gesetzt. Die künftige Koalition hat somit erkannt, dass es die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen sind, die entscheidend dafür sind, ob es künftig die nötige Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege gibt. Der Deutsche Pflegerat wird diese und weitere Verbesserungen für die Profession Pflege beobachten, konsequent einfordern und mitgestalten.
Richtig ist es gleichfalls, dass die künftige Bundesregierung die Pflegeassistenzausbildung bundesweit harmonisieren und die akademische Pflegeausbildung bis hin zu einer Ausbildungsvergütung stärken will.
Ein deutliches Signal wird auch in der Frage der Organisation der Selbstverwaltung der Pflege gesetzt. Hier geht es nicht um das ´Ob´, sondern um das ´Wie´. Die geplante Befragung zu einer Selbstverwaltung lehnt der Deutsche Pflegerat ab, da die Entscheidung zu einer Selbstverwaltung in den Parlamenten getroffen werden muss.
Die Stärkung des Deutschen Pflegerats als Stimme der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss und anderen Gremien ist eine echte Stärkung der Profession und eine Zeichensetzung für die Zukunft.
Viele der jetzt im Koalitionsvertrag festgehaltenen Punkte sind langjährige Forderungen des Deutschen Pflegerats. Wichtige fehlende Themen müssen ergänzt werden, zum Beispiel Häusliche Pflege, Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung, Vereinfachungen im Leistungsgeschehen und dessen Finanzierung, viele Fragen zu einer besseren Work-Life-Balance, eine bessere Refinanzierung von Leistungen sowie innovative Projekte für neue Tarifverträge in der Pflege.
Der jetzige Koalitionsvertrag verspricht Zuversicht. Die künftige Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass sie entscheidende Fragen angehen will. Es bleibt zu hoffen, dass aus den Ankündigungen ein tatsächlich starkes Signal für die Profession wird. Und vor allem, dass deren Umsetzung im ersten Jahr des Regierungsgeschehens vollzogen wird. Denn mehr Zeit gilt es nicht mehr zu verlieren.“
Weitere Informationen:
Der Koalitionsvertrag zu den Themen Arbeitsbedingungen und Bezahlung der Profession Pflege
„Der Dramatik der Situation in der Pflege begegnen wir mit Maßnahmen, die schnell und spürbar die Arbeitsbedingungen verbessern.“ (Auszug aus dem Koalitionsvertrag)
- Kurzfristig soll zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus die Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0) als Übergangsinstrument mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Qualifikationsmixes eingeführt werden.
- In der stationären Langzeitpflege soll der Ausbau der Personalbemessungsverfahren beschleunigt werden.
- Insbesondere in der Langzeitpflege sollen die Löhne und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte mit dem Ziel verbessert werden, die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege zu schließen.
- Der Pflegeberuf soll attraktiver gemacht werden, etwa
– mit Steuerbefreiung von Zuschlägen,
– durch die Abschaffung geteilter Dienste,
– die Einführung trägereigener Springerpools und
– einem Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern.
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Weg bereiten für Impfeinsatz von Pflegefachpersonen
DBfK fordert Übertragung heilkundlicher Aufgaben für Booster-Impfungen
Berlin, 26. November 2021 – Dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zufolge sollten schnell pragmatische Regelungen getroffen werden, damit Pflegefachpersonen insbesondere in der Langzeitpflege in die Booster-Impfungen einbezogen werden können.
Die Booster-Impfungen gehen nur schleppend voran. Das andauernde Personalproblem im Gesundheitswesen gefährdet den Schutz der vulnerablen Gruppen. Es wird bereits diskutiert, dass Apotheker:innen und Tierärzt:innen für die Impfkampagne eingebunden werden sollten. „Wir haben mit den Pflegefachpersonen ein enormes Potenzial an qualifiziertem Personal, die darin ausgebildet sind, Injektionen vorzunehmen, Patient:innen zu beobachten und aufzuklären. Die qualifizierten Kolleg:innen in der Langzeitpflege sind dicht an den Menschen mit Pflegebedarf dran, können sie und auch ihre Angehörigen erreichen. Das gilt auch für die etwa 2,5 Millionen Menschen, die zu Hause gepflegt werden.“, sagt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein.
Eigenständige Impfungen durch Pflegefachpersonen könnten dem DBfK zufolge einfach ermöglicht werden. „Die Pandemie hat uns doch gelehrt, dass man pragmatische Lösungen finden muss. Pflegefachpersonen, die eigenständig impfen möchten, könnten dies nach einer kurzen Schulung durch Ärzt:innen in ihren Einrichtungen und der ambulanten Pflege ohne weiteres tun“, so Bienstein.
„Es müssen dann nur die Übertragung der heilkundlichen Aufgabe und eine Leistungsvergütung geregelt werden, damit es losgehen kann. Ich sehe nicht, dass eine Apothekerin oder ein Tierarzt einer Pflegefachperson hier vorzuziehen wäre. Im Sinne der Menschen, die jetzt schnellen Schutz vor der Pandemie brauchen, sollten wir das große Potenzial der Pflegefachpersonen nutzen.“
Bundesverband, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin; Ansprechpartnerin: Anja Kathrin Hild, T +49 30 219 157 – 0, F +49 30 219 157 – 77, adjei@dbfk.de, www.dbfk.de
Fortschritt!? Pflege und Gesundheit im Koalitionsvertrag
DBfK zu den Plänen der Ampelkoalition
Berlin, 25. November 2021 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht viele seiner Forderungen im gestern vorgestellten Koalitionsvertrag aufgenommen. Nun kommt es dem Verband zufolge auf die entschlossene und fundierte Umsetzung an, damit die Pflege als Beruf wieder attraktiv wird und die Gesundheitsversorgung in Deutschland zukunftsfähig werden kann.
Eine der wichtigsten Forderungen des DBfK war die Umsetzung der Personalbemessung in den Krankenhäusern, der sogenannten PPR 2.0, um die beruflich Pflegenden schnell zu entlasten. „Wir sind sehr froh, dass diese Forderung im Koalitionsvertrag aufgenommen wurde und auch die Personalbemessung in der Langzeitpflege beschleunigt umgesetzt werden soll. Unsere Beharrlichkeit in diesem und weiteren Punkten hat sich gelohnt“, bewertet DBfK-Präsidentin Christel Bienstein den Passus des Koalitionsvertrags.
„Außerdem stehen mit den Plänen, die Gehälter in der Langzeitpflege anzuheben, Assistenzausbildungen zu vereinheitlichen und die Eigenanteile für Menschen mit Pflegebedarf zu deckeln weitere wichtige Punkte im Vertrag, die auch wir schon lange fordern.“ Der DBfK hätte sich noch weitreichendere Reformen in der Finanzierung von Pflege und eine klare Botschaft, dass die Gehälter deutlich angehoben werden müssen, gewünscht. Die Selbstverwaltung der professionellen Pflege zu fördern, ist dem DBfK zufolge ein erster und wichtiger Schritt, der mit dem notwendigen politischen Willen gegangen werden muss, damit echte Mitbestimmung der Pflegefachpersonen erfolgt.
„Das wirklich Fortschrittliche für die Pflegeberufe wird in der Erweiterung der pflegerischen Rollen, der Übertragung heilkundlicher Aufgaben und der Förderung der hochschulischen Ausbildung liegen“, sagt Bienstein. „Insbesondere die Community Health Nurses mit Masterabschluss sind ein echter Fortschritt – nicht nur für die Profession, sondern sie können die Gesundheitsversorgung in unserem Land grundlegend verbessern. Die Menschen vor allem in den ländlichen Regionen werden das deutlich spüren.“
Zu Beginn der Pressekonferenz der Koalitionspartner:innen wurde ein wissenschaftliches Gremium zur Pandemiebekämpfung angekündigt. „Das ist ein notwendiger und richtiger Schritt“, so Bienstein. „In diesem wissenschaftlichen Gremium muss unbedingt ein:e Pflegewissenschaftler:in eingesetzt werden! Uns geht sonst eine enorm wichtige Expertise verloren, die wir für eine effektive Bekämpfung der Pandemie brauchen.“
Weitere Informationen zu Community Health Nursing finden Sie hier: https://www.dbfk.de/de/themen/Community-Health-Nursing.php
Community Health Nursing – DBfK
Pflegefachpersonen wirken maßgeblich in der primären Gesundheitsversorgung: Der DBfK führt ein Projekt durch, mit dem Communty Health Nurses in Deutschland etabliert werden können.
Anja Kathrin Hild, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e.V., presse@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-30 | Fax 030-219157-77
Koalitionsvertrag
Pflegebonus bis 3.000 Euro steuerfrei
24.11.2021 / News – SPD, Grüne und FDP haben am Mittwochnachmittag ihren 178 Seiten starken Koalitionsvertrag vorgestellt. Darin enthalten ist eine Finanzspritze des Bundes in Höhe von 1 Mrd. Euro. Sie soll die „herausragende Leistung“ der Pflegenden in der aktuell sehr herausfordernden Situation in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen honorieren. Die Steuerfreiheit des Pflegebonus soll dazu auf 3.000 Euro angehoben werden.
Umsetzung der Impfpflicht
In Einrichtungen, in denen „besonders vulnerable Gruppen betreut werden“, soll es eine Impfpflicht geben, kündigte der künftige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an. Eine Ausweitung dieser Regelung bleibe zu prüfen.
Die weiteren Vereinbarungen zur Pflege decken sich mit den bereits in der Vorwoche veröffentlichten Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Gesundheit und Pflege„. Hier noch einmal die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Eine bundesweite Befragung aller professionell Pflegenden soll Erkenntnisse bringen, wie die Selbstverwaltung der Pflege künftig organisiert werden kann.
- Der Deutsche Pflegerat als Stimme der Pflege soll im Gemeinsamen Bundesausschuss und anderen Gremien gestärkt und finanziell unterstützt werden.
- Zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus wird die PPR 2.0 als Übergangsinstrument eingeführt.
- In der stationären Langzeitpflege wollen die Parteien den „Ausbau der Personalbemessungsverfahren“ beschleunigen.
- Die Gehaltslücke zwischen den Löhnen in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Altenpflege soll geschlossen werden.
- Den Pflegeberuf wollen die Parteien insgesamt attraktiver machen, etwa mit Steuerbefreiung von Zuschlägen, durch die Abschaffung geteilter Dienste, die Einführung trägereigener Springerpools und einem Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern.
- Heilkundliche Tätigkeiten sollen die Aufgaben professioneller Pflege ergänzen. In diesem Zusammenhang soll u. a. das Berufsbild „Community Health Nurse“ umgesetzt werden.
- Schneller und unbürokratischer sollen künftig die Gewinnung von ausländischen Pflegefachpersonen und die Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsabschlüsse erfolgen.
- Die akademische Pflegeausbildung soll gestärkt werden. Pflegefachpersonen in Ausbildung oder Studium, die bisher keine Ausbildungsvergütung erhalten haben, sollen eine bekommen.
- Ausbildungen sollen harmonisiert werden „u. a. durch bundeseinheitliche Berufsgesetze für Pflegeassistenz, Hebammenassistenz und Rettungssanitärer“.
Gesundheitsministerium geht an SPD
Bevor die Regierung endgültig steht, müssen noch die einzelnen Koalitionsparteien zustimmen. Die Grünen wollen ihre rd. 125.000 Mitglieder befragen. Das wird ca. 10 Tage dauern. Für eine Zustimmung braucht es eine einfache Mehrheit. Die SPD will auf einem Parteitag am 4. Dezember entscheiden, die FDP am 5. Dezember.
Das Gesundheitsministerium wird voraussichtlich in SPD-Hand übergehen. Die Entscheidung für eine Ministerin oder einen Minister soll dem Vernehmen nach erst auf dem Parteitag fallen.
Gleich nach seiner Kanzlerwahl und der Vereidigung seiner Ministerinnen und Minister wartet auf Scholz am 9. Dezember die erste große Bewährungsprobe. Dann tagt die nächste Bund-Länder-Runde. Dort soll das von den Ampelparteien entschärfte Infektionsschutzgesetz auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflegebonus-bis-3000-euro-steuerfrei
Neuer Podcast mit BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:
Zwischen Boostern und Bund-Länder-Beschlüssen
Wieso soll ausgerechnet mehrfach geimpftes medizinisches Personal täglich getestet werden? Wieso werden Impfstoffe kontingentiert? Wie erreicht man die Menschen, die sich immer noch nicht impfen lassen wollen? Wann kann, darf, soll man boostern? Und wie ist die Situation auf den Intensivstationen? All das bespricht Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt mit Moderator Daniel Finger in der aktuellen Folge unseres Podcasts „Sprechende Medizin“.
Quelle: PM BÄK; Sprechende Medizin | 26.11.2021
COVID-19
BMG legt „Formulierungshilfe“ zur Impfpflicht vor
25.11.2021 / News – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung einer Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten vorgelegt. Dafür soll das Infektionsschutzgesetz geändert werden, wie „Spiegel online“ am Donnerstag berichtet hat.
3-monatige Übergangsfrist geplant
Die Neuregelung könnte demnach zum 1. Januar in Kraft treten. Personen, die in den genannten Einrichtungen der Pflegebranche tätig sind, müssten dann einen Nachweis vorlegen, dass sie geimpft oder genesen sind. Falls das nicht der Fall sei, sollen sie Gelegenheit erhalten, dies bis 31. März 2022 nachzuholen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen den Impf- oder Genesenenstatus ihrer Beschäftigten prüfen und die Nachweise auf Verlangen auch dem Gesundheitsamt vorlegen können. Wie Spiegel online weiter berichtet, handelt es sich nicht um einen Impfzwang, sondern eine Nachweispflicht mit Übergangsfristen. Eine Missachtung würde als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit Bußgeldern geahndet. Die Formulierungshilfe des BMG soll Vorlage sein für die Beratungen der angehenden Ampel-Koalition. Als wahrscheinlich gilt, dass SPD, Grüne und FDP die Vorschläge des BMG noch überarbeiten werden.
Klare Gesetzgebung wichtig
Die Bund-Länder-Runde hatte in der Vorwoche bereits auf eine verpflichtende Corona-Impfung für Mitarbeitende in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und von mobilen Pflegediensten bestanden. Diese Pflicht solle bei Kontakt zu vulnerablen Personen gelten. Neben dem Pflegepersonal sollen nach den Vorstellungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten also auch die Mitarbeitenden z. B. in Küche und Büros gegen COVID-19 geschützt sein.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/bmg-legt-formulierungshilfe-zur-impfpflicht-vor
BARMER-Pflegereport 2021
Droht ein Pflegenotstand neuer Dimension?
Deutschland steht womöglich vor einem Pflegenotstand bislang ungeahnten Ausmaßes. Neue Hochrechnungen der BARMER zeigen, dass in knapp zehn Jahren deutlich mehr Pflegebedürftige versorgt werden müssen, als bislang angenommen. Zugleich vergrößert sich damit der Bedarf an Pflegekräften sprunghaft. Der neue BARMER-Pflegereport bietet auf Basis jüngster Hochrechnungen einen aufrüttelnden Blick in die Zukunft der Pflege in Deutschland. Welche konkreten Entwicklungen bis zum Jahr 2030 zu erwarten sind und was das für den ohnehin brisanten Pflegenotstand hierzulande bedeutet, präsentieren wir Ihnen im Rahmen einer Pressekonferenz am
Mittwoch, dem 1. Dezember 2021, um 10:30 Uhr.
Wegen der Corona-Pandemie wird die Pressekonferenz per Livestream übertragen. Bitte nutzen Sie dazu diesen Link: https://youtu.be/IYM5sXU8-7U
Quelle: PM Barmer, 24.11.2021
Sonderregelungen des G-BA gelten mehrheitlich unabhängig von der epidemischen Notlage
Berlin, 24. November 2021 – Auf die meisten Corona-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite am morgigen Donnerstag, 25. November 2021, keine Auswirkung. Sie wurden vom G-BA bereits im September bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dazu zählen beispielsweise die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen, die erleichterten Vorgaben für Verordnungen oder die telemedizinische Heilmittelbehandlung.
Zum vollständigen Text und Download
Quelle: G-BA-Infodienst, 24.11.2021
Triage-Vorbereitungen in Bayern, Kretschmann und Söder für Impfpflicht
Im bayerischen Landkreis Neu-Ulm laufen die Vorbereitungen für ein Triage-Team. Die Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg) und Markus Söder (Bayern) sprechen sich für eine allgemeine Impfpflicht aus. Krebsorganisationen fordern ebenfalls eine allgemeine Impfpflicht. Die aktuellen Entwicklungen im Corona-Update.
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Quelle: BibliomedManager, 24.11.2021
Diakonie-Präsident: Allgemeine Impfpflicht ist der richtige Weg
Berlin, 23. November 2021 – In der Debatte über eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Eine allgemeine Impfpflicht zum Schutz der Verletzlichsten in unserer Gesellschaft ist nun der richtige Weg. Angesichts der immer dramatischeren Situation muss der Staat jetzt seine Verpflichtung zum Schutz von Menschenleben einlösen und handeln. Die Impfstoffe stehen seit Monaten in ausreichender Menge bereit, es fehlt auch nicht an Aufklärung und Informationen. Die Argumente sind ausgetauscht, jetzt ist Handeln gefragt, wenn wir nicht den Tod und das Leiden sehr vieler Menschen in Kauf nehmen wollen. Ich unterstütze hier ausdrücklich die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Präses Kurschus.Wer geimpft werden kann – und es jetzt immer noch nicht tut – der schadet nicht nur sich selbst, sondern stellt sein Eigeninteresse über die Gesundheit aller anderen. Nun muss der Schutz von Leben den Vortritt bekommen. Wir dürfen das Sterben und Leiden nicht länger hinnehmen, erst recht nicht, wenn wir mit den Impfstoffen ein wirksames Mittel haben gegen schwere Krankheitsverläufe.“ Weitere Informationen:https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos
Quelle: Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., 23.11.2021
Richtigstellung. DPR widerspricht Medienveröffentlichungen
Gesetzgeber muss klar formulieren, welche Konsequenzen eine Impfpflicht für ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen hat
Zu heutigen Medienveröffentlichungen, dass sich der Deutsche Pflegerat für die Kündigung von ungeimpften Mitarbeitern in Heimen ausspreche, wird klargestellt, dass diese Aussage falsch ist.
Berlin (22. November 2021, Nr. 47/2021) – Im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland hat die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, korrekt den Bezug zum Gesetzgeber deutlich gemacht, was so auch vom RND publiziert wurde: „Wenn der Gesetzgeber fordert, dass nur Geimpfte und Genesene in Pflegeheimen arbeiten dürfen, haben die Einrichtungen gar keine andere Wahl, als sich von diesen Mitarbeitenden zu trennen.“
Hierzu der Deutsche Pflegerat:
Wenn eine Impfpflicht für die Profession Pflege politisch suggeriert, unterschiedlichst diskutiert und gefordert wird, dann müssen auch die sich daraus ergebenden Konsequenzen klar und rechtssicher formuliert werden. Dann muss sich der Gesetzgeber auch über die Konsequenzen einer solchen Impfpflicht durch die Hintertür voll und ganz bewusst sein, diese benennen und formulieren. Eine solche Impfpflicht kann zur Folge haben, dass Einrichtungen gar keine andere Wahl hätten, als sich von ungeimpften Mitarbeitern trennen zu müssen, was einem Berufsverbot gleichkäme. Dies basiert jedoch keineswegs auf Forderungen des Deutschen Pflegerats. Dieser wesentliche Bezug zum Gesetzgeber fehlt aus Sicht des Deutschen Pflegerats in weiteren Berichterstattungen zum Thema.
Die von der Politik so unterschiedlich diskutierte und suggerierte Impfpflicht und die sich daraus ergebenden möglichen Konsequenzen sind Ursache für die unterschiedliche Bewertung. Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, bedauert ausdrücklich, die offensichtlich unterschiedliche Bewertung ihrer Aussage.
Vielmehr wird deutlich, wie sensibel die Öffentlichkeit und Journalisten mit diesem Thema umgehen müssen. Die aktuelle Diskussion ist angesichts des komplexen Themas verkürzt und kann nicht in wenigen Sätzen gefasst werden. Der Deutsche Pflegerat stellt klar und bleibt bei seiner bisherigen Position: Das Impfen gegen das Corona-Virus muss gesamtgesellschaftlich beantwortet werden und kann nicht auf eine Berufsgruppe, die der Profession Pflege, allein betrachtet werden. Wir sagen daher „Nein“ zu berufsbezogenen Impfungen, die sich auf die Profession Pflege beschränken, aber „Ja“ zu verstärkten Impfungen, die sich auf Einrichtungen beziehen, in denen besonders vulnerable Menschen unserer Hilfe und Pflege bedürfen.
Bereits in seiner Pressemitteilung vom 11. November 2021 fordert der Deutsche Pflegerat „eine klare, einheitliche Gesetzgebung“ zur Impfpflicht. Weiter heißt es: „Der Gesetzgeber ist in der Pflicht, hier mit den geforderten eindeutigen Regelungen klare Verhältnisse zu schaffen. Die dabei diskutierten Sorgen um negative Konsequenzen einer solchen Maßnahme müssen dabei mit einbezogen werden“. Der Deutsche Pflegerat fordert unter Berücksichtigung der dramatischen Infektionszahlen und der daraus hervorgehenden Gefährdung der gesamten Bevölkerung dazu auf, sich impfen zu lassen. Niederschwellige Impfangebote, u.a. durch Pflegefachpersonen, und Aufklärung zum Thema Impfen müssen massiv verstärkt werden.
Weitere Informationen: Pressemitteilung des Deutschen Pflegerats vom 11. November 2021 Vogler: „Impfpflicht muss gesamtgesellschaftlich beantwortet werden“. Deutscher Pflegerat unterstützt Empfehlung des Deutschen Ethikrates und fordert eindeutige Kriterien
Ansprechpartnerin: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Veranstaltungen
Virtueller Lunch-Talk: Entwicklungen auf dem Pflegearbeitsmarkt in Hessen – Neues aus dem Hessischen Pflegemonitor
Impulse von: Dr. Oliver Lauxen (IWAK) und Manfred Mauer & Markus Ahne (bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Landesgeschäftsstelle Hessen)
10. Dezember 2021 von 12.00 bis 13.00 Uhr, 50 Minuten Vortrag – 10 Minuten Diskussion über den Chat
Moderation: Dr. Christa Larsen
Zur besseren Planbarkeit bitten wir um eine kurze Anmeldung unter: Anmeldeformular
Kurzentschlossene können auch gerne spontan teilnehmen. Ab 11:45 Uhr können Sie der Veranstaltung unter folgendem Link beitreten: https://uni-frankfurt.zoom.us/j/94719376616?pwd=RGM0Z1ZPODdrQWI2YUpSOGkyQU5oUT09
Meeting-ID: 947 1937 6616, Kenncode: 695758
Gesundheitskongress des Westens am 30. und 31. März 2022 in Köln
Anmeldung zum Frühbuchertarif unter: www.gesundheitskongress-des-westens.de/anmeldung
Weitere Infos finden Sie laufend unter: https://www.gesundheitskongress-des-westens.de
Save the Date: Der 13. DGP-Hochschultag
18. November 2022 an der Frankfurt University of Applied Sciences
