Übergabe – Der Podcast für die Pflege
ÜG082 – Institut für Pflegewissenschaft an der Uni Köln (Prof. Dr. Sascha Köpke)
Koalitionsverhandlungen
Das will die neue Regierung für die Profession Pflege tun
19.11.2021 / News – Die Arbeitsgruppe „Gesundheit und Pflege“ der voraussichtlich neuen Ampelkoalition aus SPD, Grüne und FDP hat ihre Pläne für eine Aufwertung der Profession Pflege formuliert. Auf den insgesamt 6 Seiten, die BibliomedPflege vorliegen, positioniert sich die Arbeitsgruppe u. a. zu Pflegekammern und zur PPR 2.0.
Zum Thema Pflegekammern heißt es in dem Papier:
„Mit einer bundesweiten Befragung aller professionell Pflegenden wollen wir Erkenntnisse darüber erlangen, wie die Selbstverwaltung der Pflege in Zukunft organisiert werden kann.“
PPR 2.0 als Übergangsinstrument umsetzen
Darüber hinaus soll der „Dramatik der Situation in der Pflege“ mit schnellen und spürbar verbesserten Arbeitsbedingungen begegnet werden. Dazu erklären die Mitglieder der Arbeitsgruppe:
„Kurzfristig führen wir zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus die PPR 2.0 als Übergangsinstrument mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Qualifikationsmixes ein.“
In der stationären Langzeitpflege wollen die Parteien das bestehende Personalbemessungsverfahren ausbauen.
Die Gehaltslücke zwischen den Löhnen in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Altenpflege soll geschlossen werden z. B mit der Steuerbefreiung von Zuschlägen, der Abschaffung geteilter Dienste, der Einführung trägereigener Springerpools und einem Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern.
DPR soll Sitz im G-BA erhalten
Der Deutsche Pflegerat soll „als Stimme der Pflege“ im Gemeinsamen Bundesausschuss und anderen Gremien einen Platz finden und finanzielle Unterstützung zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erhalten.
Heilkundliche Tätigkeiten sollen die Aufgaben professioneller Pflege ergänzen. In diesem Zusammenhang soll u. a. das Berufsbild „Community Health Nurse“ umgesetzt werden.
Schneller und unbürokratischer soll künftig die Anerkennung von Berufsabschlüsse ausländischer Pflegefachpersonen erfolgen.
Ausbildungsvergütung während Studium geplant
Die akademische Pflegeausbildung soll gemeinsam mit den Ländern gestärkt werden. Pflegefachpersonen in Ausbildung oder Studium, die bisher keine Ausbildungsvergütung erhalten haben, sollen eine bekommen.
Außerdem stellt die Arbeitsgruppe bundeseinheitliche Berufsgesetze u. a. für Pflegeassistenz und Hebammenassistenz in Aussicht. Eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern soll sichergestellt sein. Auch soll es ein allgemeines Heilberufegesetz geben.
Noch bis Ende dieses Monats soll ein Koalitionsvertrag vorliegen. In der Woche ab dem 6. Dezember soll dann im Bundestag der neue Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gewählt und die neue Regierung gebildet werden.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/das-will-die-neue-regierung-fuer-die-profession-pflege-tun
Experten raten zu Booster-Impfungen für krebskranke Menschen und Herzpatienten
16.11.2021 – Expertinnen und Experten der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Herzstiftung/Deutschen Stiftung für Herzforschung raten zu einer dritten Impfung, der sog. Booster-Impfung, für Herzpatientinnen und Herzpatienten sowie krebskranke Menschen.
Wie die Deutsche Krebsgesellschaft am Montag mitteilte, wiesen Untersuchungen darauf hin, dass Menschen mit einer Krebserkrankung ein vergleichsweise höheres Risiko für sog. Durchbruchsinfektionen aufweisen.
„Das gilt insbesondere für Menschen mit Blutkrebs und für Krebskranke, die aktuell eine Krebstherapie erhalten, die das Immunsystem schwächt“, begründet der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), Michael Baumann, die Empfehlung.
Er rät dazu, mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt zu besprechen, ob und wann eine Booster-Impfung sinnvoll ist.
Impfung ist ein wichtiges Mittel zur Eindämmung von COVID-19
Die Deutsche Krebshilfe äußerte Sorge über den raschen und kontinuierlichen Anstieg der COVID-19-Inzidenzen und die zunehmende Belastung der Intensivstationen.
Der Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft, Thomas Seufferlein, äußert sich am Montag: „Der Hauptteil der Menschen, die intensivmedizinisch versorgt werden müssen, gehört zur Gruppe der Nicht-Geimpften oder ist geimpft und hat eine oder mehrere Vorerkrankungen. Anders als im letzten Winter steht uns mittlerweile aber ein wirksames und sicheres Instrument zur Verfügung, um die vierte COVID-19-Welle einzudämmen – die COVID-19-Schutzimpfung.“
Ihm zufolge könnten auch Krebskranke, deren Impfschutz möglicherweise rascher abnimmt als bei Gesunden, durch eine Booster-Impfung das Risiko senken, bei einer Durchbruchsinfektion schwer zu erkranken. Es sei daher umso wichtiger, dass Krebspatientinnen und -patienten bevorzugt die Möglichkeit zu einer Auffrischungsimpfung erhielten.
Zudem richtete die Krebshilfe einen Appell an bislang noch Ungeimpfte: „Sie alle können die vierte COVID-19-Infektionswelle bremsen, indem Sie, soweit möglich, von ihrem Anspruch auf eine Impfung Gebrauch machen. Dadurch schützen Sie sich nicht nur selbst, sondern tragen auch zu einem besseren Schutz von Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen vor einem ernsten COVID-19-Verlauf und dem Tod bei.“
Herz-Kreislauf-Patienten ebenfalls besonders gefährdet
Auch die Deutsche Herzstiftung appellierte am Montag an ungeimpfte Herz-Kreislauf-Patientinnen und -Patienten wie auch an Gesunde, sich dringend gegen COVID-19 impfen zu lassen. Wer bereits zweifach geimpft sei, sollte bei nachlassender Immunität seinen Schutz mit einer dritten Impfung unbedingt auffrischen.
„Für Patienten mit Herz- und Kreislauferkrankungen und Ältere ist der COVID-19-Impfschutz deshalb so wichtig, weil sie zum besonders gefährdeten Personenkreis mit einem höheren Risiko für schwere COVID-19-Krankheitsverläufe zählen: das sind insbesondere Patienten mit Herzschwäche, koronarer Herzkrankheit, Bluthochdruck und Diabetes“, so der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Herzstiftung, Thomas Voigtländer.
Die Deutsche Herzstiftung folge dabei den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, welche eine zusätzliche dritte Impfdosis für Personen mit stark geschwächtem Immunsystem oder nach Organtransplantation und für Personen mit unzureichender oder fehlender Immunantwort auf 2 Impfungen befürworte.
Das aktuelle Infektionsgeschehen zeige u. a. deutlich, dass es unter den Ungeimpften in allen Altersgruppen deutlich häufiger zu symptomatischen Corona-Neuinfektionen als bei den Geimpften komme.
Informationen zur Booster-Impfung für Herzpatientinnen und Herzpatienten finden Betroffene und Angehörige auf der Webseite der Deutschen Herzstiftung.
G-BA weitet Möglichkeiten zur Krankschreibung per Videosprechstunde aus
Berlin, 19. November 2021 – Bereits seit Oktober 2020 können Ärztinnen und Ärzte auch mittels Videosprechstunde die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten feststellen. Allerdings gilt dies bislang nur für die Versicherten, die in der Arztpraxis bereits bekannt sind. Zukünftig können auch Patientinnen und Patienten per Videosprechstunde krankgeschrieben werden, die der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt unbekannt sind. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) heute gefasst. Unterschiede gibt es jedoch bei der Dauer der erstmaligen Krankschreibung: Für in der Arztpraxis unbekannte Versicherte ist diese bis zu 3 Kalendertage möglich, für bekannte Versicherte bis zu 7 Kalendertage. Zum vollständigen Text und Download
Quelle: Pressemitteilung G-BA, 19.11.2021
Hochschulische Entwicklung der Pflegefachberufe vom Scheitern bedroht
Ampelkoalition muss unzumutbare Situation beenden: Bündnis fordert Sicherung einer Vergütung der Studierenden
Berlin (19. November 2021, Nr. 46/2021) – „Wir brauchen dringend eine angemessene Vergütung für Pflegestudierende, sonst steht die so wichtige Akademisierung der Pflege bald vor dem Aus“, mahnt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR).
„Benötigt wird ein tragfähiges Finanzierungsmodell für Pflegestudierende. Denn im Gegensatz zur beruflichen Ausbildung erhalten Studierende keine Vergütung ihrer Aufwendungen, auch nicht in ihrem rund eineinhalbjährigen Praxiseinsatz. Die Vergütung muss in gleicher Höhe liegen wie sie Auszubildende zur Pflegefachperson und die Studierenden eines Hebammenstudiums erhalten.“
Der Deutsche Pflegerat fordert gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft, der Bundesdekanekonferenz Pflegewissenschaft, dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz die künftige Ampelkoalition in Berlin auf:
- Sicherung einer Vergütung der Studierenden
- Finanzierung der Praxisanleitung in den Praxiseinrichtungen
- Auflegen von Förderprogrammen zum Auf- und Ausbau primärqualifizierender Pflegestudiengänge.
- Auflegen von Förderprogrammen zur Gewinnung Hochschullehrender in den Pflegestudiengängen.
Vogler weiter: „Es müssen sofort Maßnahmen eingeleitet werden, um die desolate Situation der Pflegestudierenden zu verändern. Sonst wird die Akademisierung des gesellschaftlich bedeutsamen Pflegeberufes und damit die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen scheitern.
Die durch die Politik im Bund und in den Ländern vorgenommene halbherzige Verfolgung des Wegs der akademischen Pflegequalifizierung muss ein Ende haben.“
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
DPR: Pflegefachpersonen haben die Kompetenz zur Impfung
Sie sind ein entscheidender Hebel, um die Pandemie zu bekämpfen – müssen aber eingesetzt werden
Berlin (18. November 2021, Nr. 45/2021) – „Um die 4. Welle aufzuhalten, muss es gelingen, die Impfungen gegen das Corona-Virus insbesondere für Hochbetagte sowie für Menschen mit Vorerkrankungen zu beschleunigen“, reagiert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), angesichts der besorgniserregenden Infektionszahlen.
„Dazu können Pflegefachpersonen einen wichtigen Beitrag leisten. Sie können u.a. Pflegebedürftige und Patient*innen impfen, die in stationären Pflegeheimen oder durch ambulante Pflegedienste versorgt werden. International ist es in vielen Ländern üblich, dass Pflegefachpersonen Impfkampagnen von der Beratung bis zum Impfen eigenständig durchführen.
Auch hierzulande sind Pflegefachpersonen dafür ausreichend qualifiziert. Sie haben gelernt, Injektionen zu verabreichen, haben ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihren Patient*innen und Pflegebedürftigen und kennen deren gesundheitliche Situation. Sie können sie zur Impfung aufklären und diese durchführen. Bei Bedarf und auf Wunsch können Ärztinnen oder Ärzte hinzugezogen werden.
Der Deutsche Pflegerat fordert im Rahmen der verstärkten Impfkampagne die Ausschöpfung aller Möglichkeiten unseres Gesundheitssystems, um es vor der weiteren Überlastung zu schützen. Wenn es der Politik mit der Beschleunigung der Impfungen ernst ist, dann liegt im Einsatz der Pflegefachpersonen die Lösung, die den entscheidenden Punkt ausmachen kann.
Der sinnvolle Einsatz der Pflegefachpersonen mit dem Rückgriff auf ihre hohen Kompetenzen ist ein entscheidender Hebel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Er muss sofort genutzt werden!“
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Studie in NRW: Fachkräftemangel in der Pflege verschärft sich
17. Nov 2021 | Politik – Der Fachkräftemangel in der Pflege hat sich in Nordrhein-Westfalen verschärft. Die Zahl der offenen oder künftig notwendigen Vollzeitstellen hat sich von knapp 11 000 im Jahr 2016/17 auf rund 23 760 im Jahr 2019 mehr als verdoppelt. Das ist das Ergebnis des am 17. November vorgestellten Reports „Landesberichterstattung Gesundheitsberufe“ im Auftrag der NRW-Landesregierung. Der Sofortbedarf an Pflegepersonal lag bei mehr als 10 000. In der Altenpflege rund 8800 Kräfte, in der Gesundheits- und Krankenpflege fehlen rund 13 500 und in der Kinderkrankenpflege etwa 1450.
Die Ausbildungszahlen in den Pflege- und Therapieberufen stiegen im Berichtszeitraum um rund 1890 auf einen Höchststand von 17 078. Den größten Zuwachs gab es dabei in der Gesundheits- und Krankenpflege mit zusätzlich 833 Schülerinnen und Schülern. In der Altenpflege stieg die Zahl der Auszubildenden um 340. Auch in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie werden immer mehr Fachkräfte ausgebildet.
Der Druck auf die Einrichtungen bleibe trotz steigender Ausbildungszahlen hoch, sagte Professor Michael Isfort vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung. Ein fehlendes Ausbildungsinteresse lasse sich allen Unkenrufen zum Trotz zwar „überhaupt nicht feststellen“. Allein über die Ausbildung lasse sich eine Stabilität der Versorgungsstrukturen aber nicht sichern. Sorge macht den Experten auch der Personalbedarf, der durch den Renteneintritt von Pflegefachkräften entsteht. 40 Prozent aller Pflegekräfte in ambulanten Diensten seien über 50 Jahre alt, sagte Isfort.
Der Fachkräftemangel ist nicht überall gleich ausgeprägt. Rund 63 Prozent der ambulanten Dienste, 70 Prozent der stationären Pflegeeinrichtungen und die Hälfte der Krankenhäuser sahen sich personell ausreichend ausgestattet.
Laumann: Fachkräfte aus dem Ausland anwerben
Die klaffende Fachkräfte-Lücke muss nach Ansicht von NRW-Gesundheitsminister Laumann (CDU) auch durch Anwerbung aus dem Ausland gefüllt werden. Jedes Jahr würden zwar zwischen 3000 und 3500 Berufsanerkennungen in der Pflege ausgesprochen. Die Frage der Zuwanderung wolle das Land aber nun stärker selbst in die Hand nehmen. „Ich wollte da immer eine Willkommenskultur haben“, sagte Laumann. Die ausländischen Pflegekräfte sollten sich heimisch fühlen, so dass sie auch bleiben wollten. Damit sie nicht vereinsamt in Krankenhäusern oder Einrichtungen arbeiteten, sollten größere Gruppen aus einem Land in bestimmten Regionen konzentriert werden, schlug Laumann vor.
Zugleich warb der CDU-Minister dafür, Interessenten für Pflege- und Therapieberufe beruf eine Ausbildungsgarantie und künftig auch Ausbildungsvergütungen zu bieten. Damit solle die Ausbildung attraktiver gemacht werden. Das Land habe in dieser Legislaturperiode zudem 350 Millionen Euro in den Bau und die Renovierung von Pflegeschulen gesteckt, um sie vom „Charme der 50er Jahre“ zu befreien. Die Schulgeldfreiheit habe zu einer höheren Zahl von Auszubildenden geführt.
Die SPD-Landtagsfraktion forderte im Kampf gegen den Fachkräftemangel attraktive Arbeitsbedingungen in Pflegeberufen. Ein langfristiges Ziel müsse die 35-Stunden-Woche in der Pflege sein, sagte der gesundheitspolitische Sprecher Josef Neumann. Die massive Arbeitsbelastung der Beschäftigten sei unhaltbar. Auch müssten bessere Löhne in der Pflege gezahlt werden. (dpa)
Alle wichtigen Informationen zur Booster-Impfung
Berlin, 19. November 2021 – Die Ständige Impfkommission (STIKO) spricht sich für Corona-Auffrischimpfungen für alle Menschen ab 18 Jahren aus. Die BARMER hat dazu eigens eine Hotline geschaltet, die alle Fragen zu diesen sogenannten Booster-Impfungen beantwortet. Die kostenlose Hotline steht uneingeschränkt allen Bürgerinnen und Bürgern rund um die Uhr zur Verfügung unter 0800 84 84 111.
Medizinexpertinnen und -experten geben hier alle wichtigen Informationen rund um das Thema Impfungen gegen Covid-19. „Mit der Ausweitung des Personenkreises für die Booster-Impfungen steigt der Informationsbedarf in der Bevölkerung. Wir wollen mit unserer Hotline die Menschen fachkundig informieren und einen Beitrag leisten, damit mit zusätzlichen Impfungen der sich verschärfenden Corona-Pandemie wirkungsvoll entgegengetreten werden kann“, sagt der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. Christoph Straub. Mit der Impfhotline setze die BARMER ihre vor fast zwei Jahren begonnene Aufklärungsarbeit zum Thema „Corona“ fort. Bereits im Januar 2020 sei die erste Krankenkassen-Hotline für alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger geschaltet worden. Fast 65.000 Anruferinnen und Anrufer hätten dieses Angebot bereits genutzt.
Mehr zur Booster-Impfung unter: www.barmer.de/a007202; Mehr zum Thema Corona unter: www.barmer.de/a005172
Quelle: Barmer PM, 19.11.2021
Landespflegekammer ruft zur Registrierung bei zentraler Meldestelle auf
Im vergangenen Jahr hat die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz den Freiwilligen-Pflegepool eingerichtet. Mehr als 500 freiwillige Helfer haben sich seitdem registrieren lassen. Es kam bereits zu zahlreichen Vermittlungen, sodass der personelle Engpass in einigen Einrichtungen kurzfristig abgefedert werden konnte. Nach der Unwetterkatastrophe im Ahrtal wurden die Einsätze auf die Flutregion ausgeweitet. Aufgrund der steigenden Inzidenzwerte macht Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, erneut auf die Notwendigkeit des Pflegepools aufmerksam. Dazu erklärt er:
„Die Einrichtung unseres Freiwilligen-Pflegepools war von Anfang an ein wichtiger Schritt zur Kompensation von punktuellen Personalengpässen während der Coronakrise. Bei den bereits registrierten Freiwilligen möchten wir uns ganz herzlich bedanken. Ihre Bereitschaft ist ein großes Zeichen der Solidarität und zeigt, welchen Stellenwert gemeinsames Handeln in schwierigen Zeiten haben kann. Die zahlreichen Vermittlungen sind der Beleg dafür, dass der Freiwilligen-Pflegepool bislang seinen Zweck erfüllt hat. Aufgrund der hohen Inzidenzwerte hoffen wir, dass sich der positive Trend aus der Vergangenheit fortsetzt und sich weitere freiwillige Helfer bei uns melden. Durch die Corona-Pandemie steht die berufliche Pflege vor einer noch nie da gewesenen großen Herausforderung. Mit unserem Freiwilligen-Pflegepool möchten wir weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Coronavirus leisten.“
Im Frühjahr 2020 hat die Landespflegekammer in Zusammenarbeit mit dem Land Rheinland-Pfalz eine zentrale Meldestelle für Pflegefachpersonen und Pflegehilfskräfte eingerichtet, die für einen befristeten Zeitraum wieder in den Pflegeberuf zurückkehren möchten, um bei der Bewältigung dieser gesellschaftlichen Ausnahmesituation zu unterstützen. Eine Anmeldung zur Aufnahme in den Freiwilligen-Pflegepool kann über unsere Corona-Homepage oder auch telefonisch unter der Rufnummer 06131 – 327 38 50 erfolgen. Auch per Mail ist eine Meldung möglich. Schreiben Sie uns hierfür bitte eine Nachricht an corona@pflegekammer-rlp.de unter Angabe folgender Daten: Name, Kontaktdaten (mobil + E-Mail), Adresse, Art der pflegerischen Ausbildung und Erfahrung, bevorzugtes Einsatzgebiet.
Quelle: PM Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, 17.11.2021
Bayern: Anmeldung zum Pflegepool
Auch Bayern bereitet sich in dieser Corona-Krise darauf vor, die pflegerische Versorgung der Menschen sicherzustellen. Die Pandemie ist noch lange nicht vorüber. Und immer noch ist jede Unterstützung hier gefragt!
Quelle/ Anmelden unter: https://www.pflegepool-bayern.de/anmeldung-zum-pflegepool/
„Altenpflege im Fokus“-Umfrage:
Politische Maßnahmen für die Pflege bisher kaum spürbar
15. Nov 2021 | Personal – Die Maßnahmen der scheidenden Bundesregierung zur Verbesserung der Situation in der Pflege sind für die Pflegenden bislang kaum spürbar. Das hat die Umfrage „Altenpflege im Fokus“ der Fachzeitschrift Altenpflege ergeben.
Die 686 befragten Beschäftigten aus der stationären Altenpflege fällen ein vernichtendes Urteil über die Pflegepolitik der vergangenen Jahre: Nur 3 Prozent sind der Meinung, dass die Politik „wirklich verstanden“ hat und zuverlässig bemüht ist, die Situation in der Pflege zu verbessern.
Eine große Mehrheit der Befragten (95 Prozent) gab an, dass sich der Mangel an Pflegefachpersonen in den letzten zwei Jahren weiter verschärft habe. 94 Prozent gaben an, dass es zunehmend schwerer sei, eine qualitätsvolle Pflege zu gewährleisten. Die negativen Auswirkungen davon strahlen nach Angaben der Befragten auch auf ihre Familien- und Privatleben aus.
Auf die Frage, was es braucht, um mehr Pflegefachpersonen im Beruf zu halten oder neu zu gewinnen, geben die Befragten eine sehr eindeutige Antwort: Eine bessere Personalausstattung (99 Prozent). Den vollständigen Bericht zur Umfrage können Sie hier herunterladen. Die Ergebnisse werden ausführlich in der Dezember-Ausgabe der Fachzeitschrift Altenpflege vorgestellt.
Deutscher Pflegerat fordert Steuerfreibetrag von 18.000 Euro für die Profession Pflege
4-Punkte-Papier für sofortige Maßnahmen zur Behebung des Personalmangels vorgelegt
Berlin (15. November 2021, Nr. 44/2021) – „Alle bisherigen Maßnahmen zur Behebung des Personalmangels in der Pflege sind lediglich Symptombehandlungen anstatt an die tatsächlichen Ursachen heranzugehen“, hat Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin hingewiesen.
„Der Deutsche Pflegerat fordert in einem 4-Punkte-Papier sofortige Maßnahmen zur Behebung des Personalmangels in der Pflege. Wir sind zuversichtlich, dass diese vier Punkte dazu führen werden, private Lebensmodelle in einen besseren Einklang mit dem Arbeiten in der Pflege zu bringen. Und diese Arbeit attraktiver zu gestalten. Dann sind wieder mehr Menschen bereit, in der Pflege zu arbeiten und auch im Beruf zu bleiben.
Erstens müssen die professionell Pflegenden, die direkt an den Patient*innen und Pflegebedürftigen arbeiten, rückwirkend für das Jahr 2021 bis zum Ende des Pflegenotstands wesentliche Steuervergünstigungen in Form eines Steuerfreibetrags von jährlich 18.000 Euro erhalten. Das Instrument ist direkt umsetzbar und führt sofort zu mehr Gehalt. Es ist ein unmittelbarer Anreiz, ohne finanzielle Belastung für die Kostenträger, Patienten und Pflegebedürftigen. Lohn- und Tarifverhandlungen sind dafür nicht nötig.
Zweitens benötigt der Pflege- und Gesundheitsbereich im Sinne einer wirksamen Work-Life-Balance und einer personalorientierten Wertschätzung neue Instrumente einer gerechten und zugleich refinanzierten Lohn- und Zuschlagsfindung.
Notwendig ist ein wesentlich höherer finanzieller Ausgleich für die schlechten, ungünstigen Arbeitszeiten der Mitarbeiter*innen. Weit über tarifliche Regelungen hinausgehende Zuschläge für Spätdienst und Nachtarbeit sowie für die Arbeit am Wochenende und an Feiertagen müssen refinanziert werden. Dieser Zuschlag sollte 100 bis 150 Prozent betragen. Warum kann es nicht Mitarbeiter geben, die ausschließlich am Wochenende arbeiten und für diese „schlechten Zeiten“ besonders gut bezahlt werden? Das entlastet andere professionell Pflegende und deren Familien.
Drittens ist der Gesetzgeber gefordert, für innovative Projekte, deren Löhne deutlich über bestehende Tarifverträge hinausgehen, die Finanzierung sicherzustellen.
Viertens müssen gleichzeitig die bereits bestehenden Personalbemessungsinstrumente im Krankenhausbereich und in der Langzeitpflege sofort vollumfänglich umgesetzt werden. Das dient dem Personalaufbau und zeigt Vertrauen und Wertschätzung.“
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
8. Christlicher Gesundheitskongress: Darauf kannst Du Dich verlassen!
Der 8. Christliche Gesundheitskongress vom 16. – 22. Januar 2022 wird eine virtuelle Kongresswoche mit Plenarbeiträgen an den Wochenenden. Mit vielen Seminaren zur Auswahl an den Abenden der Wochentage. Mit Programminhalten „on demand“ bis 6 Monate nach dem Kongress und natürlich auch mit persönlichen Begegnungen.
Viel Spaß beim Durchstöbern des Programms!
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