Übergabe – Der Podcast für die Pflege
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie zu den Sondierungsgesprächen
Berlin, den 3. Oktober 2021 – Zu den Sondierungsgesprächen äußert sich Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Auf die künftige Bundesregierung warten wichtige Weichenstellungen: Der Klimaschutz und die Erneuerung des Sozialstaats nach Corona dulden keinen Aufschub mehr. Alle notwendigen Maßnahmen müssen sehr sorgfältig unter dem Aspekt ihrer sozialen Auswirkungen gegengelesen sein. Die Parteien haben es nun in der Hand, aus den 2020er-Jahren ein zukunftsfähiges soziales Jahrzehnt der Innovation, der Freiheit und der Gerechtigkeit zu machen und den sozial-ökologischen Kurswechsel zu schaffen. Baustellen gibt es viele: Hunderttausende Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte können nicht mehr länger auf eine echte Pflegereform warten. Auch haben wir jetzt die Chance, Chancengerechtigkeit zu schaffen und die Kinderarmut in unserem reichen Land endlich zu überwinden. Dazu braucht es eine unbürokratische Kindergrundsicherung und eine echte Bildungsoffensive. Zudem gilt es, die Demokratie gegen Populisten zu stärken und Geflüchteten faire und sichere Zuwanderungswege zu eröffnen.“ Forderungen der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/bundestagswahl-2021
Quelle: PM Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., 03.10.21
Pressemitteilung zur Bundestagswahl:
Pflegepersonaluntergrenzen verfehlen ihren Zweck
Die neue Bundesregierung muss sich sehr schnell der weiterhin kritischen Situation in der Pflege stellen: Das Bundesgesundheitsministerium will die Pflegepersonaluntergrenzen ausweiten. Da sich die Selbstverwaltungspartner – Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband – nicht einigen konnten, soll erneut eine Ersatzvornahme greifen. Eine entsprechende Verordnung ist in Vorbereitung. Demnach sollen ab dem 1. Januar 2022 erstmalig Untergrenzen in Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe gelten. Die Positionen der Landespflegekammer zu diesem und weiteren Aspekten lesen Sie in der aktuellen Pressemitteilung
Quelle: PM Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, 01.10.21
DPR POSITIONEN
Nach der Bundestagswahl 2021 gilt es nun Koalitionen zu schmieden, Aufgabenpakete zu schnüren und Lösungsvorschläge zur Bewältigung dieser Aufgaben zu entwickeln.
In diesem Zusammenhang hat der Deutsche Pflegerat für die Koalitionsverhandlungen Forderungen zur Sicherung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung formuliert, damit die Pflege ihrer gesellschaftlichen Aufgabe wieder gerecht werden kann.
Wir bitten daher um Beachtung unseres beigefügten Positionspapiers „Forderungen des Deutschen Pflegerats für die Koalitionsverhandlungen“: https://deutscher-pflegerat.de/category/forderungen-koalitionsverhandlungen/
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Pflegende skandieren vor dem Landtag NRW „Ja zur Pflegekammer!“
Pflegende aus ganz Nordrhein-Westfalen machten sich am 29.09.2021 dafür stark, dass die NRW Pflegefachkräfte ihre Interessen endlich in einem angemessenen Gremium vertreten können. Sie forderten in Sprechchören, auf Bannern und Plakaten: „Ja zur Pflege, Ja zur Pflegekammer!“ und skandierten: „Kein Gejammer, Pflegekammer!“
Heute tagt der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales im NRW Landtag. Die Demonstrierenden nutzen diesen Tag, um von der Öffentlichkeit wahrgenommen und von den Politiker*innen gehört zu werden. Gesundheitsminister Laumann sprach mit den Demonstrierenden über die Situation in der Pflege. Landtagsabgeordnete mehrerer Parteien diskutierten mit den Pflegfachkräften und hörten sich interessiert die Forderungen für eine Verbesserung der Situation in der Pflege und den Wunsch der Anwesenden, eine Pflegekammer als Interessenvertretung zu bekommen, an.
Sandra Postel, Vorsitzende des Errichtungsausschusses NRW: „Ich habe viel Respekt davor, dass sich die Pflegefachkräfte heute, trotz ihrer oft kraftzehrenden Arbeit, persönlich für die Pflegekammer NRW engagiert haben. Das macht uns noch einmal deutlich, wie wichtig in Zukunft eine Interessenvertretung der Pflegenden in Nordrhein-Westfalen sein wird. Auch mehrere Landtagsabgeordneten haben uns heute nochmal ihre Unterstützung zugesichert – das gibt der Pflegekammer NRW zusätzlich Rückenwind.“
Auch Ludger Risse, Vorstandsmitglied des Errichtungsausschusses, freut sich über die zahlreichen Pflegekräfte, die nach Düsseldorf gekommen sind: „Wir sind fest entschlossen, uns mit einer starken gemeinsamen Stimme dafür einzusetzen, dass es zukünftig in der Pflege bessere Rahmenbedingungen, klarere Personalschlüssel und ein Mitspracherecht in Entscheidergremien gibt. Jedes Kammer-Mitglied kann sich zur Wahl stellen und bei uns mitwirken. Natürlich akzeptieren wir auch die Stimmen, die sich heute gegen eine NRW Pflegekammer ausgesprochen haben und laden alle Akteur*innen herzlich zu einem gemeinsamen Gespräch mit uns ein!“
Quelle: Veröffentlicht am 1. Oktober 2021 | Von Pflegekammer NRW
Corona-Impfentscheidung
DKG appelliert an „wichtigen Akt der Solidarität“
01.10.2021 / News – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat sich mit deutlichen Worten an die noch nicht gegen SARS-CoV-2 geimpften Menschen in Deutschland gerichtet.
90 % der Covid-Patienten auf Intensivstationen nicht geimpft
Jedes Intensivbett und jede Beatmungseinheit, die von einer ungeimpften Person in Anspruch genommen werde, stehe in diesem Moment einem anderen schwerkranken Menschen nicht zur Verfügung, so die eindrückliche Beschreibung des DKG-Vorstandsvorsitzenden Gerald Gaß am Donnerstag. Jede Pflegefachperson, jede Ärztin und jeder Arzt, die oder der sich um die hoch aufwendigen COVID-Betroffenen kümmere, könne ihre Hilfe und Zuwendung nicht gleichzeitig anderen lebensbedrohlich kranken Personen zukommen lassen. 90 % der an COVID erkrankten Personen auf den Intensivstationen seien nicht geimpft; nur bei den Wenigsten sprächen medizinische Gründe gegen eine Impfung.
„Deshalb kann ich die Empörung vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerade in den Intensivstationen nachvollziehen, die den ungeimpften COVID-Patienten rücksichtsloses Verhalten vorwerfen.“
Das individuelle Recht auf Krankheit habe dort Grenzen, wo es die Behandlung anderer Patientinnen und Patienten sowie damit deren Gesundheit gefährde und das Personal im Krankenhaus überfordere.
Solidarität und Verantwortungsbewusstsein gefragt
Pflegepersonal und Ärzteschaft befänden sich vielfach seit rd. 18 Monaten in einem „sehr belastenden Ausnahmezustand“, so Gaß weiter. Sie sorgten sich in ihrer Empörung um die Möglichkeit, auch in den kommenden Wochen und Monaten für alle Patientinnen und Patienten die maximale Gesundheitsversorgung leisten zu können. Und sie sorgten sich zudem darum, dass ein Teil der Mitarbeitenden, die in den Intensivstationen ihren Dienst leisten, frustriert und enttäuscht den Kliniken den Rücken kehren.
„Wir müssen gemeinsam anerkennen, dass wir auch im Gesundheitswesen über endliche Ressourcen verfügen und unser gesellschaftliches Zusammenleben nur dann funktioniert, wenn sich der allergrößte Teil der Bürgerinnen und Bürger solidarisch und verantwortungsbewusst gegenüber der Gemeinschaft verhält.“
Wenn die Gesellschaft insgesamt oder in großen Teilen das Prinzip der Solidarität missachte, sei das Klinikpersonal nicht mehr in der Lage, eine bestmögliche Gesundheitsversorgung für alle diejenigen zu ermöglichen, die diese Ressourcen im Notfall bräuchten.
„Es ist deshalb ein wichtiger Akt der Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts, durch die eigene Impfung die knappen und wertvollen personellen und medizintechnischen Ressourcen in unseren Krankenhäusern für die schwerkranken Patientinnen und Patienten zu schonen, die dringend darauf angewiesen sind.“
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/dkg-appelliert-an-wichtigen-akt-der-solidaritaet
Führungswechsel beim DBfK
Bernadette Klapper übernimmt Bundesgeschäftsführung von Franz Wagner
Berlin, 30. September 2021 – Nach 22 Jahren verlässt Dr. h. c. Franz Wagner Anfang November den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) in den Ruhestand. Die Nachfolge übernimmt Dr. Bernadette Klapper ab dem 1. Oktober.
„Wir freuen uns sehr, dass wir mit Bernadette Klapper eine würdige Nachfolgerin für Franz Wagner gewinnen konnten“, sagt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Es stehen gerade jetzt nach der Bundestagswahl viele anspruchsvolle Aufgaben vor uns und Bernadette Klapper hat den richtigen Hintergrund, viel Erfahrung und politisches Gespür, um diese erfolgreich zu meistern.“
Dr. Bernadette Klapper ist Krankenschwester und Soziologin. Sie hatte zuletzt die Bereichsleitung Gesundheit der Robert Bosch Stiftung in Stuttgart inne. Dort verantwortete sie unter anderem zusammen mit der Agnes-Karll-Gesellschaft und dem DBfK das Projekt „Community Health Nursing“.
„Mir liegt eine gute Gesundheitsversorgung für die Menschen am Herzen. Pflege ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels das wichtigste Thema der nächsten Jahre“, so Bernadette Klapper zu ihrer Motivation. „Ganz persönlich freue ich mich sehr, wieder zu meinem ursprünglichen Beruf zurückzukehren. Es ist extrem reizvoll, etwas für den Beruf zu bewegen, zumal uns in den kommenden Jahren auch Themen wie der Klimawandel und die Digitalisierung vor viele neue Aufgaben stellen. Wir wollen hier tatkräftig mitgestalten.“
Franz Wagner und Bernadette Klapper werden im Oktober noch gemeinsam den DBfK führen. „Es ist eine tolle Position, in der man Themen auf die Tagesordnung setzen kann. Das ist in einem politischen System schon der erste machtvolle Schritt, die Dinge in die gewünschte Richtung zu bewegen“, so Wagner über die Aufgabe. Klapper will erst einmal gut zuhören und verstehen, um die Interessen der professionellen Pflege zu bündeln. „Wir müssen gemeinsam und mit aller Kraft vorangehen, um für die Pflege etwas zu erreichen. Jens Spahn hat es in der Anhörung zur Pflegepetition des STERN ja auf den Punkt gebracht, als er sinngemäß sagte, dass die Pflege eigentlich am längeren Hebel säße. Uns muss es darum gehen, diesen Hebel noch stärker zu bewegen.“
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
Social Talk 2021:
Abwarten als Option? Nachhaltigkeit als Aufforderung zum strategischen Handeln in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft!
Fachtagung | 09.11.2021, 9:00 bis 15:30 Uhr, Digital im Netz; Programm und Anmeldung zum Social Talk 2021
Quelle: PM Institut für Zukunftsfragen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft (IZGS) der Evangelischen Hochschule Darmstadt, 27.09.2021
ÜBERREGIONALER HESSISCHER ZUKUNFTSDIALOG 2021
3. November 2021 – 9.30 Uhr bis 12 Uhr – im virtuellen Format
„MOBIL & DIGITAL: Arbeitgeberattraktivität verbessern und Fachkräfte nachhaltig sichern in den Regionen Hessens“
Corona hat das Arbeiten für viele Beschäftigte in Hessen verändert. Zeitlich und räumlich flexibles Arbeiten ist inzwischen vielfach gelebte Praxis. Die meisten Beschäftigten wünschen sich, dass digitales und mobiles Arbeiten auch nach der Pandemie möglich bleiben soll. Das stellt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die im Wettbewerb um Arbeits-, Fach- und Führungskräfte erfolgreich sein wollen, vor die Herausforderung, möglichst schnell entsprechende Arbeitsformen zu etablieren.
Der Hessische Zukunftsdialog 2021 zeigt wie das gelingen kann. Anmeldeformular
Neue Episode "Podcast WissenstransFair" erschienen (Eps. 020)
… Vom Blog ins Ohr … Das Dialogzentrum Leben im Alter (DZLA) gibt Ihnen die Möglichkeit, viele auf dem Blog geposteten Inhalte des DZLA und zudem exklusive Podcast-Beiträge auch unterwegs auf Ihrem Handy und/oder im Auto oder „wo auch immer“ zu hören. – Episode 020/2021 – Themen: Episode 020 (30.09.2021): Schuld an allem ist immer die Demenz!! Wider die erzwungene Eindimensionalität …
Quelle: Newsletter DZLA, 29.09.2021
DIVI-Positionspapier
Grundrecht auf Angehörigenbesuche im Krankenhaus
27.09.2021 / News – Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hat in einem 8-seitigen Positionspapier eine Hilfestellung veröffentlicht, wie Angehörigenbesuche im Krankenhaus strukturiert und pandemiekonform möglich sein können. Denn mittlerweile komme es wieder zu strikteren Besuchsregeln aufgrund der Corona-Krise. Angehörigenbesuche müssten aber als ein Grundrecht und integraler Bestandteil der Patientenbehandlung – insbesondere auf Intensivstationen – verstanden werden. DIVI-Präsidiumsmitglied und Mitautorin des Papiers, Teresa Deffner, verdeutlichte:
„Natürlich erfordert die Pandemie notwendige Einschränkungen. Dies darf aber keinesfalls zu einer Isolation von Patientinnen und Patienten führen.“
Besucherregelung gehört auf Tagesordnung von Krisenstäben
Deshalb der Appell im Positionspapier: Krankenhäuser sollen verbindliche Konzepte vorlegen, die die „außerordentliche Relevanz von Angehörigenbesuchen“ berücksichtigen. Entsprechend notwendige personelle und materielle Ressourcen gelte es, für die Besuchskonzepte bereitzustellen.
Laut DIVI gehört das Thema Besucherregelung „immer“ auf die Tagesordnung der Entscheidungsträger in Krisenstäben. Nur dann könne die zum aktuellen Zeitpunkt besucherfreundlichste Regelung erarbeitet und umgesetzt werden.
Wichtig seien z. B. die Priorisierung von Besucherinnen und Besuchern sowie eine patientenorientierte Besuchszeitengestaltung statt einer starren Einheitsregelung. Dazu gehöre die Begleitung von Angehörigen ebenso wie das Angebot von Videobesuchen. Das Abschiednehmen von sterbenden sowie verstorbenen Patientinnen und Patienten müsse generell möglich sein.
Angehörigenbesuche als Teil der Patientenbehandlung verstehen
In der Konsequenz bedeute die Umsetzung eines gut ausgearbeiteten und an die aktuellen Regelungen adaptierten Besuchskonzepts minimale Einschränkungen für Patientinnen, Patienten und Angehörige sowie Entlastung für das Personal.
Einschränkungen von Besuchen seien aber regelmäßig auf das aktuelle Infektionsrisiko abzustimmen. Sobald der Grund für Beschränkungen entfalle – z. B. durch Impfungen oder hinreichend sicheren Ausschluss einer Infektion durch eine Testmethode –, seien diese entsprechend unverzüglich wieder zu lockern.
Fehlender Besuch hat negative Auswirkungen auf die Genesung
Im Positionspapier skizziert die DIVI ebenfalls die Auswirkungen, wenn Angehörigenbesuche nicht möglich sind. V. a. in der intensivmedizinischen Behandlung zeige sich, dass fehlender Besuch negative Auswirkungen auf die Genesung von Patientinnen und Patienten habe. Aktuelle Studien belegten, dass reduzierter Angehörigenkontakt z. B. mit einem erhöhten Delirrisiko einhergehe und damit den Genesungsprozess verzögere.
Besuchsverbote seien nicht nur für Patientinnen und Patienten eine große Belastung, sondern hätten auch „gravierende Folgen“ für Angehörige. Entfalle etwa die persönliche Verabschiedung von einer sterbenden Person, könne dies zu komplizierten Trauerreaktionen führen.
Auch für das Personal stellten strenge Besuchseinschränkungen eine erhebliche Belastung dar, v. a. wenn Patientinnen und Patienten ohne Angehörigenkontakt sterben müssten.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/grundrecht-auf-angehoerigenbesuche-im-krankenhaus
DGP: Teams und Einrichtungen brauchen dringend Konzepte zum Umgang mit Suizidwünschen
Anfragen nach assistiertem Suizid nehmen zu – Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin veröffentlicht Empfehlungen für Mitarbeitende der Hospizarbeit und Palliativversorgung – Praxisnahe Handreichung betont Informationsanspruch von Patient:innen
Sterbenskranke Menschen wie auch deren Angehörige wenden sich zunehmend mit Anfragen nach einem assistierten Suizid an Mitarbeitende in der Hospiz- und Palliativversorgung. Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 deutlich spürbar. Deshalb hat die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) heute eine Handreichung für haupt- und ehrenamtliche Fachkräfte der Hospizarbeit und Palliativversorgung wie auch andere im Gesundheitswesen Tätige zum Umgang mit Anfragen zur Suizidassistenz veröffentlicht. DGP-Präsidentin Prof. Dr. Claudia Bausewein: „Suizidwünschen sollte immer mit Professionalität und Mitgefühl begegnet werden.“ Zum Ausdruck zu bringen sei laut der erfahrenen Palliativmedizinerin die Haltung: „Wenn Du sterben willst, berührt es mich und ich will Dir als Mensch beistehen“. Dabei kann es eine große Herausforderung für Fachkräfte der Hospizarbeit und Palliativversorgung darstellen, die Würde eines Menschen bis ins Äußerste – unter Umständen bis zum Wunsch, dieses Leben selbst zu beenden – zu bewahren.
Hospiz- und Palliativteams müssen Haltung zur Suizidhilfe entwickeln
In der öffentlichen Wahrnehmung werden Mitarbeitende und Institutionen der Hospizarbeit und Palliativversorgung – auch aufgrund der ursprünglichen im Jahr 2015 geführten Diskussion um Suizidhilfe als Ausnahmetatbestand für den Fall schwerer, unheilbarer Erkrankung – häufig als kompetent und sogar zuständig wahrgenommen, was in dieser Allgemeinheit in Frage gestellt werden muss. Dennoch: Mitarbeitende und Institutionen der Hospizarbeit und Palliativversorgung sollten sowohl die eigene Haltung zum Suizid reflektieren als auch auf institutioneller Ebene der einzelnen Einrichtungen, der Verbände und der jeweiligen Trägerstrukturen an der Positionsklärung und öffentlichen Darstellung der Haltung zum Thema Suizidhilfe mitwirken.
„Aufgrund vieler offener Fragen zur möglichen gesetzgeberischen Ausgestaltung und praktischen Umsetzung ist eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema wichtig.“ erklärt DGP-Geschäftsführer Heiner Melching heute bei Veröffentlichung der Handreichung. Neben Hintergrundinformationen zur aktuellen Gesetzgebung und Suizidalität finden Gesundheitsfachkräfte hier Empfehlungen für die Praxis, was in Gesprächen zu beachten ist und wie mit Anfragen verantwortungsvoll umgegangen werden kann. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin und die von ihr geführte Koordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland unterstützen gern Einrichtungen, die für ihre Teams Veranstaltungen zu diesem Thema planen.
Im konkreten Umgang mit Patient:innen, die nach Suizidhilfe fragen, empfiehlt die DGP diese Grundpfeiler: Wahrnehmen und Erkennen der Wünsche, Verstehen oder Akzeptieren der Ursachen und Funktionen des Todeswunsches, Angebot der palliativen Begleitung und Beratung sowie Suizidprävention. Wie das in der Praxis aussehen kann, wird in dem bei den DGP-Mitgliedertagen am 25. September 2021 finalisierten Papier dargelegt.
Infobedarf: Behandlungsbeendigung? Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken? Palliative Sedierung?
Vielen Patient:innen, die einen Todeswunsch äußern, ist zudem nicht bekannt, dass jede medizinische und pflegerische Maßnahme nur bei entsprechender Indikation und mit ihrem Einverständnis begonnen und weitergeführt werden darf, ergänzt DGP-Vorstandsmitglied Alexandra Scherg, Ärztin in Weiterbildung. Patient:innen und Ärzt:innen befürchten zudem, dass die Nichteinleitung oder Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen zwangsläufig mit stark belastenden Symptomen behaftet ist, so ihre Erfahrung – auch diese Fehleinschätzung muss korrigiert werden.
Außerdem unterstreicht DGP-Vizepräsident Dr. Bernd Oliver Maier: „Es ist wichtig, Patientinnen und Patienten Informationen über die Option der Beendigung lebenserhaltender Behandlungsmaßnahmen anzubieten.“ Dieser Anspruch auf Informationen müsse ebenso bezüglich des freiwilligen Verzichts auf Essen und Trinken (FVET) gelten. „Wenn die Last der Symptome auf physischer oder psychischer Ebene als unerträglich empfunden wird und eine ausreichende Symptomkontrolle auch mit allen Möglichkeiten der Symptomlinderung nicht oder nicht ausreichend schnell erreicht werden kann, ist zudem mit der Patientin oder dem Patienten die Option einer gezielten Sedierung zur Leidenslinderung zu besprechen.“, so Maier, Chefarzt für Palliativmedizin und interdisziplinäre Onkologie am St. Josefs-Hospital Wiesbaden.
Assistenz beim Suizid ist weder ärztliche Aufgabe noch Aufgabe der Hospiz- und Palliativversorgung
Prof. Dr. Claudia Bausewein, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin am LMU Klinikum München, fasst zusammen: „Die Assistenz beim Suizid, also die direkte Hilfe bei der Durchführung, ist grundsätzlich keine ärztliche Aufgabe oder Aufgabe der Hospiz- und Palliativversorgung. Dennoch dürfen wir nicht weghören, wenn Sterbewünsche geäußert werden.“ Es sei absolut wichtig, dass Mitarbeitende und Institutionen der Hospizarbeit und Palliativversorgung die eigene Haltung zum Suizid reflektieren und sich mit dem Themenfeld der Suizidhilfe und der Suizidprävention auseinandersetzen. Dazu gehört das achtsame Erfragen und Dokumentieren von Todeswünschen bei hospizlich und palliativ begleiteten Menschen sowie die Kompetenz, darüber wertfrei zu kommunizieren. Wesentlich ist auch die differenzierte Aufklärung und Beratung über Möglichkeiten der Symptomkontrolle und des freiwilligen Verzichts auf Essen und Trinken am Lebensende.
Fazit der DGP: Teams und Einrichtungen benötigen zeitnah Konzepte zum Umgang mit Suizidwünschen, auch wenn die Kooperation mit Akteuren der Suizidhilfe von Einzelpersonen, Palliative Care-Teams oder Institutionen abgelehnt werden kann. Bei Kooperationsbereitschaft mit Sterbehilfeorganisationen sind zudem äußerst konkrete Fragen zu klären wie: Zutritt in eine Einrichtung, Duldung des assistierten Suizids in der Einrichtung und aktive Beteiligung von Mitarbeitenden an der Durchführung sowie die Definition verbindlicher “roter” Linien, die keinesfalls überschritten werden dürfen. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin ist sich bewusst, dass die vorgelegten Empfehlungen regelmäßig hinsichtlich der Notwendigkeit von Anpassungen überprüft werden müssen.
KONTAKT: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, Karin Dlubis-Mertens, Tel: 030 / 30 10 100 13, E-Mail: redaktion@palliativmedizin.de
