ADS-Wocheninformation, 14.06.2021

ADS-Wocheninformation, 14.06.2021

Juni-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen

Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:

  • Editorial. Gefallene Helden (von Franz Wagner, Präsident des DPR)
  • Im Fokus. Personalbemessung jetzt regeln! (von Christine Vogler, Vize-Präsidentin des DPR)
  • PTHV will Pflegewissenschaftliche Fakultät schließen. Herber Rückschlag für Professionalisierung der Pflege (Deutscher Pflegerat)
  • News. Deutscher PflegeTALK (Deutscher Pflegerat); Deutscher Pflegetag 2021 (Deutscher Pflegetag); Junge Pflege Preis 2021 (DBfK Nordwest)
  • Schulung. Online-Modul Pflege bei Hitze (Ludwig-Maximilian-Universität München)
  • Erste DiGASs verfügbar. Pflegeanwendungen in der Entwicklung (Deutscher Pflegerat)

Die Juni-Ausgabe der „PflegePositionen“ können Sie hier abrufen.

Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Weiter hohe Nachfrage nach Pflegefachkräften

Berlin: (hib/PK) Die Nachfrage nach Pflegefachkräften übersteigt weiter deutlich das verfügbare Angebot am Markt. Das geht aus der Antwort (19/30221) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29732) der AfD-Fraktion hervor.

Demnach standen im vergangenen Jahr in der Altenpflege rund 3.400 Arbeitslose mit entsprechender Qualifikation rund 13.200 gemeldete Stellen gegenüber. Ähnlich war das Bild in der Gesundheits- und Krankenpflege. In dem Sektor wurden 2020 rund 5.600 Arbeitslose registriert und rund 11.800 gemeldete Stellen.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 785, 11.06.2021


Diakonie und DEVAP: Pflege hat mehr verdient!

Berlin, den 10. Juni 2021 – Am Freitag will der Bundestag die Pflegereform beschließen. Damit wird zum Ende dieser Wahlperiode ein Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, das aus Sicht der Diakonie Deutschland und des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) den Namen Reform nicht verdient.

„Angesichts der drängenden Probleme in der Pflege begrüßen wir selbstverständlich auch kleine Fortschritte. Dass alle Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeitenden ab September 2022 nach Tarif bezahlen müssen, ist längst überfällig und muss selbstverständlich sein. Richtig ist aber auch: Die notwendige, umfassende Reform des Pflegesystems ist nicht erreicht! Eine demografiefeste und für alle Menschen bezahlbare Pflege ist nicht in Sicht. Die Bundesregierung hat im Schnellverfahren eine der wichtigsten sozialpolitischen Weichenstellungen der Gegenwart beerdigt und lediglich ein Reförmchen zustande gebracht“, kritisiert Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Das jahrelange Ringen um konstruktive Lösungen, die dringend notwendigen und finanzierbaren Verbesserungen für die pflegebedürftigen Menschen zu Hause und in den Einrichtungen wurden aufgegeben. Das größte Dilemma sind nach wie vor die unkalkulierbaren Eigenanteile der pflegebedürftigen Menschen. Die vorgesehene Regelung eines Zuschusses verhindert nicht, dass bei jeder Kosten- und Tarifsteigerung die Pflegebedürftigen zur Kasse gebeten werden. In dieser Wahlperiode wurde die Pflegereform nur halbherzig angepackt – die nächste Regierung muss mehr Mut beweisen.“

„Ein breiter gesellschaftlicher Konsens darüber, dass die Pflegeversicherung ernsthaft und zukunftssicher umgestaltet werden muss, damit auch zukünftige Generationen davon profitieren können, wurde einfach ignoriert“, ergänzt Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. „Dieses Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die sich seit Jahren für pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige und Pflegekräfte einsetzen. Das Signal, das damit in die Gesellschaft gesandt wird, ist fatal.“

Die Pflege wird teurer aber die Strukturen werden nicht besser. Nach Ansicht von Diakonie und DEVAP wird es schwer werden, nun weiterzumachen, weil die Forderungen der Expertinnen und Experten zwar von vielen Seiten unterstützt, aber letztendlich nicht umgesetzt werden. Dabei geht es um einen immer größer werdenden Anteil an Menschen unserer Gesellschaft. „Die 4,1 Millionen pflegebedürftigen Menschen, die Millionen von Angehörigen, die für die Pflegebedürftigen sorgen, Verantwortung übernehmen und dafür finanzielle und strukturelle Nachteile in Kauf nehmen; und auch die ambulanten und stationären Träger und ihre Mitarbeitenden haben auf Verbesserungen gehofft“, so Maria Loheide.

„Pflegebedürftige Menschen müssen immer mehr Zusatzbeiträge zahlen, die Pflegeversicherung übernimmt immer weniger“, so Wesemann abschließend. „Jede Gehaltssteigerung für die Pflegekräfte, die wir ausdrücklich begrüßen und fordern, wirkt sich auf die Eigenanteile der pflegebedürftigen Menschen aus. Mit diesen Gesetzen werden diejenigen weiter benachteiligt, die ohnehin wenig haben.“

Kontakt:

  • Kathrin Klinkusch, Pressestelle Diakonie Deutschland, Telefon 030 65211-1780, pressestelle@diakonie.de, www.diakonie.de

Anna Leonhardi, Geschäftsführerin Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V., Telefon 030 83001-277, info@devap.de, www.devap.de


Übergabe: Der Podcast für die Pflege

ÜG074 – Schulgesundheitspflege / School Nursing (Andreas Kocks)

PU001 – Tag der Pflegenden 2021


Corona-Sonderregeln verlängern sich

Berlin, 11. Juni 2021 – Einige Corona-Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verlängern sich, nachdem der Bundestag heute weiterhin eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat. Die Dauer dieser Sonderregeln ist an das Fortbestehen der epidemischen Lage geknüpft. Sie gelten damit nun bis zum 30. September 2021, es sei denn, der Bundestag hebt das Fortbestehen der epidemischen Lage vorher auf. Ziel ist es, weiterhin unnötige Kontakte zu reduzieren und die mit Impfungen ausgelasteten Arztpraxen nicht zusätzlich zu belasten, da trotz zurückgehender Inzidenzen Infektionsrisiken nicht auszuschließen sind. Über die Corona-Sonderregeln, für die der G-BA eine davon unabhängige Befristung festgelegt hat, wird er rechtzeitig vor Ablauf erneut beraten. So steht z. B. die telefonische Krankschreibung am 17. Juni 2021 auf der Tagesordnung des G-BA-Plenums.

Zum vollständigen Text und Download

Quelle: PM G-BA, 11.06.2021


DEKV: Abschlüsse in der Pflegeausbildung stärken

Erfolgreiche Auszubildende sind die Fachkräfte von morgen

Berlin, den 10. Juni 2021 – Gut ausgebildete Pflegekräfte sind wichtig, denn jede:r kann erkranken oder pflegebedürftig werden. Voraussetzung für eine Tätigkeit in diesem systemrelevanten Beruf ist eine qualifizierte Ausbildung. Mit der seit 2020 modernisierten Pflegeausbildung wurde die Ausbildung zukunftsfähig neu gestaltet: Sie führt die Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in der gemeinsamen Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann zusammen. Zudem sind primärqualifizierende Pflegestudiengänge eingeführt worden. Damit sollen Pflegende für die Beschäftigung in allen Versorgungsbereichen qualifiziert vorbereitet und eine neue Weiterbildungskultur für Pflege in den Krankenhäusern etabliert werden. Fakt ist aber auch: Je nach Region beenden bis zu 25 Prozent der angehenden Pflegefachpersonen ihre Ausbildung nicht. „Ziel der evangelischen Krankenhäuser, von denen mehr als 80 Prozent in den Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufen ausbilden, ist es, den Anteil derjenigen deutlich zu senken, die ihre Ausbildung wechseln oder vorzeitig beenden“, betont Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV. Wie das gelingen kann, stand im Mittelpunkt des Parlamentarischen Frühstücks „Pflegeausbildung – durchhalten lohnt!“ des DEKV anlässlich der bundesweiten Aktionswoche „Take care! Zur Attraktivität sozialer Berufe“.

Praxisanleitung stärken

Mit der Einführung der generalistischen Ausbildung ist die Gruppe der Auszubildenden heterogener geworden: Altersstruktur, Leistungsniveau und kultureller Hintergrund unterscheiden sich heute stärker als früher. Die Altersspanne beispielsweise reicht von 15 bis 55 Jahre. Zudem ist der Anteil der ausländischen Auszubildenden in den Gesundheits- und Pflegeberufen von 6,5 Prozent im Jahr 2010 auf 16,6 Prozent im Jahr 2019 angestiegen. Auf diese Veränderungen müssen Praxisanleiter:innen eingehen können, um die Auszubildenden dort abzuholen, wo sie stehen und herausfordernde oder belastende Situationen in der praktischen Ausbildung aufzuarbeiten. Im Rahmen der dreijährigen Ausbildung sind 2.500 Praxisstunden vorgesehen, zehn Prozent davon als Praxisanleitung. Um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden, muss der Anteil der Praxisanleitung auf 20 Prozent (500 Stunden) erhöht werden. Die hinzugewonnenen 250 Stunden sollen flexibel einsetzbar sein und Praxisanleiter:innen ermöglichen, Gespräche flexibel, alters- und leistungsgerecht zu gestalten. Sie bieten zudem die Möglichkeit, betreuungsintensive Auszubildende zu fördern und ermöglichen es, sensibel und adäquat auf die kulturelle Vielfalt unter den Auszubildenden einzugehen. Konsens der Diskussionspartner:innen war es, dass eine gute und umfassende Praxisanleitung ein wichtiger Baustein für eine qualifizierte Ausbildung ist und wesentlich zu dem Ziel beiträgt, Ausbildungsabschlüsse zu stärken.

Berufsorientierung und Praxiseinblick intensivieren

Die Erwartungen an eine Tätigkeit in der Pflege sind vielfältig. Umso wichtiger ist es, vor der Entscheidung für oder gegen eine Ausbildung einen umfassenden Einblick in den Berufsalltag zu erhalten. Das unterstreichen auch die Erfahrungen der ausbildenden Krankenhäuser und der Pflegeschulen: Die meisten Ausbildungswechsel oder -abbrüche erfolgen in der Probezeit oder den ersten eineinhalb Ausbildungsjahren. Daher sind Berufsorientierungstage, Praktika oder auch die längeren Praxiseinblicke in Form eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) wertvolle Erfahrungen, um eine fundierte und individuell passende Entscheidung zu treffen. Dies gilt umso mehr, wenn Praktika fachlich betreut und anschließend gemeinsam reflektiert werden. Daher müssen die Möglichkeiten, vor der Entscheidung für eine Ausbildung in der Pflege Einblicke in die berufliche Praxis zu erhalten, erweitert und in ihrer zeitlichen Dauer flexibler gestaltet werden, beispielsweise in Form eines halb- oder vierteljährlichen FSJs.

Pflegeassistenz und Pflegehelfer bundeseinheitlich regeln

Einen niederschwelligen Einstieg in das Berufsfeld Pflege bietet die Ausbildung zur Pflegehelferin beziehungsweise zum Pflegehelfer oder zur Pflege(fach)assistenz. Seit 2003 sind diese Berufe nicht mehr bundeseinheitlich geregelt, sondern unterliegen der Zuständigkeit der Länder. Die Entwicklungsmöglichkeiten in einem Berufsfeld sind ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für eine Ausbildung. Daher ist in den Pflegeberufen ein durchgängiges Qualifikationsmodell, das sich am europäischen beziehungsweise deutschen Qualifikationsrahmen orientiert, wichtig. Um dieses zu etablieren und eine Durchlässigkeit von der Assistenzqualifikation bis zur Promotion zu erreichen, ist eine bundesweit einheitliche generalistische Regelung der Ausbildung zur Pflegehelferin oder zum Pflegehelfer beziehungsweise zur Pflegeassistenz eine notwendige Voraussetzung. Nur so sind lebenslanges Lernen und attraktive Karrieren im Berufsfeld möglich.

Organisation der Pflegeausbildung flexibilisieren

Alter und Lebenslagen der Auszubildenden sind heute oft heterogen und Lebenswege nicht immer geradlinig. Daher gewinnen flexible Ausbildungsformen an Bedeutung, um den unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht zu werden. Die Praxis zeigt schon heute, dass Modelle wie eine Teilzeitausbildung mit verlängerter Ausbildungszeit gut angenommen werden. Das zeigt: Es müssen die Grundlagen für eine weitere Flexibilisierung beispielsweise in Form von Abendschule oder Ausbildungen mit flexibler Zeit- und Urlaubsgestaltung geschaffen werden. Zudem muss eine Unterbrechung der Ausbildung innerhalb der maximalen Ausbildungsdauer von fünf Jahren möglich sein. Neben einer flexiblen Ausbildungsorganisation benötigen die Auszubildenden je nach persönlichem und familiärem Hintergrund weitere Unterstützung, beispielsweise eine seelsorgerische oder sozialpsychologische Betreuung. Daher sollte das in einigen Bundesländern an allgemeinbildenden Schulen etablierte Modell der Schulsozialarbeit auf die Pflegeschulen ausgeweitet und regelhaft finanziert werden.

Entwicklung und Aufstiege in der Pflege konsequent fördern

Wie geht es nach der Ausbildung weiter? Diese Frage nach der beruflichen Perspektive stellt sich spätestens im dritten Ausbildungsjahr. Für Arbeitgeber bietet sie die Chance, Auszubildende über eine Weiterbildungskultur zu binden. Diese muss die gewünschten Perspektiven und die Vielfalt der Pflegekarrieren, beispielsweise in Form von Fachweiterbildungen, Fortbildung in der Praxisanleitung, zur Stationsleitung oder einem Pflegestudium, bereits während der Ausbildung aufzeigen. Auch hier sind flexibel gestaltete Angebote wichtig, um auf die Lebenssituationen der Teilnehmer:innen einzugehen. Durch die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung müssen sowohl die geltenden Fort- und Weiterbildungsordnungen als auch die personellen Anforderungen der Qualitätsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) so überarbeitet werden, dass sie generalistisch anschlussfähig sind.

Rahmenbedingungen in der Pflege verbessern

Gute Rahmenbedingungen in der Pflege fangen in der Ausbildung an: Auszubildende brauchen verlässliche Strukturen, um ihre Fähigkeiten und Kompetenzen zu entwickeln. Daher darf der Fachkräftemangel Ausbildungszeiten nicht negativ beeinflussen. Das bedeutet, Krankenhäuser müssen ein ausbildungssensibles Ausfallmanagement etablieren, um personellen Engpässen zu begegnen. Darüber hinaus brauchen Auszubildende eine emphatische Begleitung durch die Praxisanleiter:innen sowie bei Bedarf unterstützende seelsorgerische sowie soziale Angebote. Für den langfristigen Verbleib im Beruf sind Erfahrungen der Selbstwirksamkeit und eine eigenverantwortliche Tätigkeit wichtig. Eine aktive Einbindung der Pflegefachkräfte in die Abläufe und Organisation der Stationen erhöht die Selbstwirksamkeit und die Wertschätzung für das eigene Tun. Die in der neuen Pflegeausbildung verankerten vorbehaltenen Tätigkeiten unterstreichen die Qualifikation und Eigenverantwortlichkeit der Pflege. Für eine interprofessionelle Teamarbeit aller pflegerischen, therapeutischen und medizinischen Professionen müssen diese vorbehaltenen Tätigkeiten (Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege) gestärkt und vom Gesetzgeber konkretisiert werden.

„Pflege ist ein attraktives und zukunftsorientiertes Berufsfeld. Die OECD bezeichnet die Gesundheitsund Sozialdienstleistungen als Boombranche der nächsten Jahrzehnte. Für diese Entwicklung brauchen wir qualifizierte Beschäftigte in der Pflege und eine gute und umfassende Ausbildung ist dafür eine Grundlage. Deshalb müssen Politik, Krankenhäuser, Pflegeschulen und die Gesellschaft als Ganzes zusammen daran arbeiten, die Ausbildung und das Berufsbild Pflege attraktiv zu gestalten. Als evangelische Krankenhäuser setzen wir uns dafür ein, die Ausbildungsabschlüsse in der Pflege zu stärken. Was dazu notwendig ist, haben wir in einem Sechs-Punkte-Plan zur Stärkung von Abschlüssen in der Pflegeausbildung zusammengefasst“, erklärt Radbruch.

Quelle: PM DEKV, 10.06.2021

Positionspapier: Sechs-Punkte-Plan zur Stärkung von Abschlüssen in der Pflegeausbildung


Generalistik

BMG verpflichtet G-BA, neue Pflegeausbildung anzuerkennen

09.06.2021 / News – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eine umstrittene Richtlinienänderung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Kinderonkologie in Teilen beanstandet. Das BMG bemängelt in seinem Schreiben von Ende Mai einen ungerechtfertigten Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit, eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Pflegefachpersonen sowie einen unzulässigen Eingriff in die Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern. Der G-BA müsse die generalistische Pflegeausbildung anerkennen, so das BMG.

BMG betont Kompetenzorientierund der neuen Pflegeausbildung

Der G-BA hatte im Dezember 2020 per Richtlinienänderung versucht, generalistisch ausgebildete Pflegefachpersonen nach dem neuen Pflegeberufegesetz aus Teilbereichen der pflegerischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen auszuschließen, da sie angeblich gegenüber den Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden nach dem Krankenpflegegesetz aus 2003 ein „Defizit“ in der theoretischen Ausbildung aufwiesen.

Das sieht das BMG anders und argumentiert, dass die seit 2020 geltende generalistische Pflegeausbildung nun kompetenzorientiert ausgestaltet sei. Die erforderlichen Kompetenzen würden im theoretischen und praktischen Unterricht sowie in der praktischen Ausbildung über die Ausbildung hinweg aufgebaut.

„Anti-generalistischen Lobbyaktivitäten“ den Riegel vorgeschoben

Der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) begrüßte die Entscheidung des BMG am Montag ausdrücklich. Sie sei ein „wichtiger Schritt in Richtung bildungspolitische Normalität für die Pflegeausbildung“. BLGS-Vorsitzender Carsten Drude betonte:

„Die Richtlinien und pauschalen anti-generalistischen Lobbyaktivitäten aus der Ärzteschaft haben Pflegeschulen und Ausbildungsträger in den letzten Monaten erheblich verunsichert und vor allem destruktive Wirkung entfaltet. Nun können wir uns hoffentlich wieder in Ruhe den relevanten Aufgaben der Ausbildung zuwenden. Der Beschluss ist (…) ein deutliches Signal insbesondere an diejenigen berufspolitischen Vertreter der Ärzteschaft, die meinen, in unzulässiger Weise in die Ausbildung anderer Berufsgruppen eingreifen zu können. Wir hoffen, dass diese Botschaft nun unmissverständlich angekommen ist.“

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/bmg-verpflichtet-g-ba-neue-pflegeausbildung-anzuerkennen


Wenig Einfluss auf Arbeitszeit

9. Jun 2021 | Personal – Mehr als die Hälfte der Beschäftigten in der Altenpflege arbeitet regelmäßig während der Nachtstunden und am Wochenende. Zudem haben die Beschäftigten einen geringeren Einfluss auf ihre Arbeitszeit als in anderen Berufen.

Altenpflegerinnen und Altenpflegern fehlt damit eine wichtige Ressource, um die hohen körperlichen und psychischen Anforderungen ihres Berufs zu bewältigen.

Dies sind Ergebnisse einer Analyse von Daten der Arbeitszeitbefragung 2019, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt im baua: Fakten „Hohe Anforderungen, wenig Ressourcen: Arbeitszeiten in der Alten- und Krankenpflege“ veröffentlicht hat. Dabei wurden die arbeitszeitlichen Anforderungen von Beschäftigten in der Kranken- und Altenpflege mit den Anforderungen von Mitarbeitenden in anderen Berufen verglichen.

57 Prozent der Beschäftigten in der Altenpflege arbeitet regelmäßig zwischen 19 bis 7 Uhr. In anderen Berufen beträgt der Anteil nur 19 Prozent. Zudem ist in den Pflegeberufen die Arbeit an Wochenenden deutlich stärker verbreitet. Das gilt auch für die Rufbereitschaft, die in der Altenpflege mit 20 Prozent um fünf Prozentpunkte höher liegt als in der Krankenpflege. Bei anderen Berufen liegt sie bei sechs Prozent.

Jede vierte Altenpflegekraft hat mindestens einmal im Monat eine verkürzte Ruhezeit. In den Pflegeberufen gibt es Ausnahmeregelungen, die eine Verkürzung der Mindestruhezeit von elf Stunden ermöglichen. Altenpflegekräfte haben darüber hinaus vergleichsweise wenig Einfluss auf die Gestaltung ihrer Arbeitszeit. So können beispielsweise fast zwei Drittel der Altenpflegekräfte kaum Einfluss auf den Zeitpunkt ihrer Pausen nehmen.

Quelle: https://www.altenpflege-online.net/artikel/2021_06/2021_06_09_wenig_einfluss_auf_arbeitszeit?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=AHI_AP_NL_20210610


Damit die Ruhepausen der Pflegenden nicht wieder ausfallen

Neue Broschüre der BAuA zeigt, wie sich Pausen in der Pflege gestalten lassen

Dortmund – Oft geht es für Pflegende atemlos durch den Arbeitstag. Zu wenig Personal, viele Überstunden, Zeitdruck und aufwändige Schreibarbeiten sowie Fragen von Patienten und Angehörigen lassen oft keine Zeit für eine Ruhepause. Viele Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege lassen ihre Pausen ausfallen, obwohl das Arbeitszeitgesetz Pausenzeiten verpflichtend vorschreibt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat jetzt die baua: Praxis „Pausen in der Pflege gut gestalten“ veröffentlicht. Die neue Handlungshilfe zeigt nicht nur die Bedeutung von Ruhepausen für die Beschäftigten auf, sondern auch Wege zu einer erfolgreichen Pausenorganisation im Pflegebereich. Die Arbeitszeitbefragung 2019 der BAuA zeigt, dass etwa die Hälfte der Beschäftigten in der Kranken- und Altenpflege von Pausenausfall berichtet. An erster Stelle geben sie eine hohe Arbeitsmenge als Grund an. Zudem haben Pflegekräfte vergleichsweise wenig Einfluss auf die Gestaltung ihrer Arbeitszeit. So können beispielsweise mehr als die Hälfte aller Krankenpflegekräfte und fast zwei Drittel der Altenpflegekräfte kaum Einfluss auf den Zeitpunkt ihrer Pausen nehmen. Doch Ruhepausen sind gesetzlich vorgeschrieben, da sie zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beitragen. Zudem wirken sie sich positiv auf die Leistungs- und Arbeitsfähigkeit aus. Die Pflegebranche ist hierbei besonders gefordert. Es gibt immer mehr Menschen in hohem Alter, die oft pflegebedürftig sind. Jedoch fehlen bereits heute Fachkräfte und Nachwuchs in der Alten- und Krankenpflege, während vorhandene Belegschaften altern. Dabei können gute Arbeitsbedingungen die Chance auf pflegerischen Nachwuchs erhöhen und dafür sorgen, dass Pflegekräfte lange im Beruf verbleiben. Eine gute Gestaltung von Pausen und Arbeitszeit kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Die baua: Praxis „Pausen in der Pflege gut gestalten“ wendet sich darum vor allem an verschiedene Zielgruppen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie ambulanten Pflegediensten. Damit spricht sie Leitungskräfte ebenso an wie Verantwortliche für betriebliches Gesundheitsmanagement, betriebliche Interessenvertretungen sowie beruflich Pflegende selbst.Dazu gibt die Broschüre einen Überblick über die Funktion von Pausen sowie den Folgen von Pausenausfall. Vertiefend geht die baua: Praxis auch auf die Rechtslage ein. Anschließend betrachtet sie die bestehenden Herausforderungen in Pflegeberufen und gibt Hinweise für das Vorgehen und auf Erfolgskriterien bei einer Neuorganisation von Pausen. Beispiele guter Praxis zeigen erfolgreiche Umsetzungen auf. Zudem enthält die Broschüre Hinweise für die eigene Erholung und Pausengestaltung von Pflegekräften. Empfehlungen für Führungskräfte und zur Entwicklung einer Erholungskultur runden die Broschüre ab, die auch zahlreiche Hinweise auf praxisnahe Instrumente sowie einen Pausencheck und weiterführende Literatur enthält. Die baua: Praxis „Pausen in der Pflege gut gestalten“ kann in gedruckter Form über den Webshop der BAuA bezogen werden. Eine Fassung im PDF-Format gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/dok/8840000.

Quelle: Presse-Newsletter der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Nr. 23/21, 9. Juni 2021


Frauen verdienen schlechter als Männer in der Pflege

Auch wenn die weibliche Pflegekraft genauso qualifiziert ist wie der Mann und genauso viele Wochenstunden arbeitet: Sie erhält im Durchschnitt weniger Gehalt.

Unterschied im Krankenhaus am größten

Quelle: Pflegebrief NL, 09.06.2021


Pflegeforschung

Pflege-Thermometer untersucht häusliche Intensivversorgung

08.06.2021 / News – Die renommierte Pflegeforschungsreihe „Pflege-Thermometer“ des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung (DIP) befasst sich in seiner aktuell 10. Studie mit der bislang größten Befragung in der häuslichen Intensivversorgung in Deutschland.

Ziel der Studie ist nach DIP-Angaben, unterschiedliche Perspektiven der betroffenen Menschen zu erfassen, ihrer Angehörigen, der versorgenden Dienste sowie der Pflegefachpersonen.

Auch Chancen der Digitalisierung werden untersucht

Im Zentrum stehen dabei die sozialen und versorgungsbezogenen Aspekte der Betreuung, Teilhabe und Lebenswirklichkeit in den Haushalten. Auch die Chancen der Digitalisierung für diese besondere Gruppe sollen untersucht werden.

Mit Einbindung der Perspektiven der Leistungsanbieter sowie Pflegenden sollen zudem Hinweise zu Schulungsbedarfen, Möglichkeiten der Mitarbeiterbindung und der Qualitätsentwicklung identifiziert und beschrieben werden.

Am Montag startete die erste bis Ende August laufende Online-Befragung, die sich gezielt an die in diesem Sektor versorgten Menschen und deren Familien richtet.

Ergebnisse im Frühjahr 2022 erwartet

Weitere Befragungen der Dienstleitungen und ihrer Mitarbeitenden sollen im Sommer folgen.

Die Studie wird überwiegend mit Fördermitteln der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) realisiert. Zu den weiteren Förderern gehört u. a. die Deutsche Fachpflege Gruppe.

Zahlreiche Patientenorganisationen, Betroffenenverbände und Selbsthilfegruppen unterstützen die bundesweite Studie. Denn, wie DGF-Vorsitzender Lothar Ullrich erläuterte:

„Gerade im Feld der häuslichen Intensivversorgung bestehen Risiken der Fehlsteuerung und der Fehlversorgung, wenn konkrete Unterstützungsbedarfe unklar bleiben und die pflegerische Expertise sowie die Chancen digitaler Innovationen nicht genutzt werden.“

DIP-Studienleiter Michael Isfort ergänzte:

„Wir wollen im ersten Schritt unter anderem die unterschiedlichen Formen der Beteiligung und der Mitentscheidung an der Therapie in den Familien sichtbar machen. Oftmals sind soziale Aspekte der Teilhabe gleichrangig zu denen der medizinisch-pflegerischen Versorgung zu sehen. Dem muss bei der Versorgung und Betreuung auch Rechnung getragen werden können.“

Die Veröffentlichung der Studienergebnisse ist für das Frühjahr 2022 vorgesehen.

Hintergrund der Pflegeforschungsarbeit ist, dass mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz 2020 neue Regelungen der Versorgung in der häuslichen Intensivversorgung in Kraft getreten sind, die es nun auszugestalten gelte, teilte das DIP mit.

Zugleich bestünden in diesem Versorgungssektor keine systematischen Datenerfassungen und kein öffentliches Berichtssystem, sodass keine Folgenabschätzung vorliege.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflege-thermometer-untersucht-haeusliche-intensivversorgung


Pflegekammern: „Zu spät und falsch gestartet“

7. Jun 2021 | News – Der Koblenzer Sozialwissenschaftler Stefan Sell sieht die Idee der Berufskammern in einem „Sterbeprozess“.

Angesichts des Scheiterns der Pflegekammern in Niedersachsen und Schleswig-Holstein sagte der Koblenzer Sozialwissenschaftler Stefan Sell gegenüber dem Evangelischen Pressedienst, dass der Prozess für die „nachholende Verkammerung“ der Pflege zu spät und falsch gestartet sei.

Eine Hauptursache der aktuellen Misere liege darin, dass die Verkammerung der Pflege nicht in allen Bundesländern gleichzeitig angestoßen wurde, so Sell. Es gab von Anfang an mächtige Gegenspieler. Arbeitgeber und die Gewerkschaft Verdi waren sich einig in ihrer Ablehnung. Viele Pflegefachpersonen aus der Kranken- und Altenpflege lehnten die Pflichtmitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge ab.

Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, sieht in Berufskammern dennoch den einzigen Weg, damit die Pflege als Verhandlungspartner auf Augenhöhe akzeptiert wird: „Pflegeleute sind nicht wie Autobauer und Metaller, die sich hinstellen und streiken.“ Das sieht auch Stefan Sell ähnlich. Die Pflege werde von niemandem ernstgenommen, solange weniger als zehn Prozent der Fachkräfte gewerkschaftlich organisiert seien: „Bis heute warten ganz viele Pflegekräfte auf den weißen Ritter aus der Politik, der ihre Probleme löst.“

Rheinland-Pfalz war 2014 das erste Bundesland, das den Aufbau einer Berufskammer für Pflegefachkräfte beschlossen hatte. Nun drohe es erneut zu einem einsamen „gallischem Dorf“ zu werden, glaubt Sell. Während Niedersachsen und Schleswig-Holstein ihre Kammern bis Ende des Jahres abwickeln, steckt Nordrhein-Westfalen gerade mitten im Aufbau.

Quelle: https://www.altenpflege-online.net/artikel/2021_06/2021_06_07_pflegekammern_zu_spaet_und_falsch_gestartet?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=AHI_AP_NL_20210608


Klimawandel beeinflusst massiv die Gesundheitsversorgung

Aus, Fort- und Weiterbildungen der Pflegeberufe müssen angepasst werden

Berlin (08. Juni 2021, Nr. 22/2021) – Anlässlich der heutigen Veröffentlichung (08.06.2021) des Versorgungs-Reports „Klima und Gesundheit“ des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) sagt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Die Aufrechterhaltung eines intakten Klimas und Ökosystems und der Gesundheitsschutz gehören unabdingbar zusammen. Sie müssen oberste Priorität in allen gesellschaftlichen Bereichen haben. Die durch den Klimawandel hervorgerufenen gesundheitlichen Probleme müssen bereits heute beachtet und durch kluges Handeln vermieden bzw. gelindert werden.

Als Pflegefachpersonen haben wir eine entscheidende Verantwortung für uns und für die uns anvertrauten Menschen. Der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die Information sowie das Eintreten für die Gesunderhaltung sind unabdingbar mit unserer Profession und unserem Berufsverständnis verbunden.

Nicht von der Hand zu weisende Forschungsergebnisse und vor allem unsere Umwelt selbst mahnen uns eindeutig, dass gehandelt werden muss. Jeder von uns ist gefragt, was er für den Klimaschutz tun kann. Zudem müssen die Entscheider in der Politik und aller Institutionen in Deutschland deutlich aktiver werden. Die Bundespolitik scheint so langsam die Brisanz des Themas verstanden zu haben. Auch wenn sie nach wie vor nur in Trippelschritten anstatt in den notwendigen 7-Meilen-Stiefeln unterwegs ist.

Um den Klimawandel noch aufhalten zu können, ist es aber auch an uns, aktiv zu werden. Wir tragen eine große Verantwortung für uns und die kommenden Generationen.

Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen sind deutlicher hervorzuheben. Fakt ist: Klimaverschlechterungen führen zu Gesundheitsbeeinträchtigungen und damit auch zu mehr Personal in allen Gesundheitsberufen. Personal, welches wir bereits heute händeringend suchen. Mit Blick auf den Gesundheitsschutz muss dieses besser ausgebildet werden. Das Thema Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie was getan werden kann, muss mit in die Aus-, Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden aufgenommen werden.“

Mehr Informationen: Aufruf „Gesundheit braucht Klimaschutz!“ von „Health for Future“

Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Zahl der Pflegebedürftigen stark gewachsen

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hat ihren siebten Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in Deutschland vorgelegt. In dem fast 400 Seiten starken Bericht werden die wichtigsten Entwicklungen und Eckdaten sowie die gesetzlichen Änderungen dargestellt, wie aus der Unterrichtung (19/30300) der Bundesregierung hervorgeht.

Eingeführt wurde die soziale Pflegeversicherung (SPV) 1995. Der siebte Pflegebericht umfasst den Zeitraum von Anfang 2016 bis Ende 2019. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung einiger Institutionen ist die Frist zur Vorlage des Berichts bis 2021 verlängert worden.

Wie aus dem Bericht hervorgeht, waren 2019 in der sozialen Pflegeversicherung rund 73,3 Millionen Menschen versichert, das entspricht knapp 89 Prozent der Bevölkerung. Hinzu kamen rund 9,2 Millionen Versicherte oder etwa elf Prozent der Bevölkerung, die privat kranken- und pflegeversichert sind. Die Zahl der Versicherten in der SPV ist den Angaben zufolge in den vergangenen vier Jahren um etwa zwei Millionen gestiegen.

Bei Einführung der SPV 1995 nahmen etwa 1,06 Millionen Menschen die Leistungen in Anspruch. Ende 2015 waren rund 2,67 Millionen Menschen leistungsberechtigt. Mit der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der damit einhergehenden höheren Zahl von Anspruchsberechtigten galten 2019 rund vier Millionen Menschen als pflegebedürftig.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 759, 08.06.2021


Digitalisierung in der Pflege

Digitale Transformation in der Pflege – zwischen Anspruch und Wirklichkeit Nach Forderungen von unterschiedlichen Seiten, etwa des „Deutschen Pflegerates“ und des Verbändebündnis „Digitalisierung in der Pflege“ (1) hat der Bundestag Anfang Mai 2021 das „Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)“ beschlossen. (2) Das Gesetz will die Voraussetzung für die digitale Transformation verbessern. Ein neues Verfahren soll die …

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Quelle: PM DZLA, 08.06.2021