Kritik an geplanter Pflegereform
Berlin: (hib/PK) Die von der Koalition geplanten Neuregelungen in der Pflege werden von Fachverbänden zum Teil heftig kritisiert. Vermisst wird eine langfristige strukturelle und finanzielle Absicherung der Pflege. Das ergab eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über Änderungsanträge von Union und SPD zum Entwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) (19/26822) am Montag in Berlin. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.
Die Neuregelungen sollen dazu beitragen, Pflegekräfte besser zu bezahlen und zugleich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Die Koalition will dazu den Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent anheben. Auch soll sich der Bund ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung beteiligen.
Ferner sollen ab September 2022 Versorgungsverträge an Tarifzusagen gekoppelt werden. In Pflegeheimen soll der Eigenanteil der Pflegebedürftigen durch einen Zuschlag der Pflegekassen schrittweise verringert werden.
Geplant ist ferner ein neuer Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Qualifizierte Pflegefachkräfte sollen zudem für bestimmte Leistungen der häuslichen Krankenpflege selbst über die erforderlichen Maßnahmen bestimmen können.
Der GKV-Spitzenverband erklärte, mit den Regelungen werde sich die kritische Finanzlage weiter zuspitzen und voraussichtlich schon 2022 zu einer Beitragssatzerhöhung führen. In der Pflegeversicherung müsse 2022 mit einem Defizit von mehr als zwei Milliarden Euro gerechnet werden. Das Pflegepaket sei nicht ausreichend gegenfinanziert, ein Teil der Gegenfinanzierung basiere aus dem Verzicht auf die Dynamisierung der Leistungsbeträge.
Ähnlich kritisch äußerte sich der Sozialverband VdK. Durch die mangelnde Gegenfinanzierung landeten die Kosten am Ende bei den Pflegebedürftigen. Die Gesamtkosten des Pflegepakets lägen geschätzt bei sechs Milliarden Euro, nur 1,4 Milliarden Euro seien solide gegenfinanziert, 1,8 Milliarden Euro stammten aus einer Umwidmung verplanter Gelder. Angesichts dieser Unterdeckung sei es Zeit, über eine tiefgehende Finanzierungsreform der Pflege nachzudenken.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sprach sich für eine Pflegebürgervollversicherung aus. Die vorgelegten Schritte zur Verbesserung der Pflege stünden in keinem Verhältnis zu der ursprünglich angekündigten Strukturreform. Die Kostenerstattung von Pflegeleistungen bei Tarifbindung bringe den meisten Beschäftigten nichts, solange nicht bundesweit ein guter, allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gelte. Eine Tarifanbindung ohne diesen Tarifvertrag sei ein zahnloser Tiger.
Arbeitgebervertreter wandten sich entschieden gegen die Koppelung der Versorgungsverträge für Pflegeeinrichtungen an eine tarifliche Entlohnung. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sprach von einer willkürlichen Regelung und warnte vor einer existenziellen Gefährdung der Betriebe. Damit würden die Prinzipien der Tarifautonomie aufgegeben.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 748
Long-Covid als Herausforderung in der Medizin
Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (19/29270), Long-Covid als Berufskrankheit anzuerkennen. Covid-19 sei nicht nur eine akut gefährliche Krankheit, sondern führe auch oft zu schweren Langzeitfolgen. Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/29267) zusätzliche Behandlungskapazitäten für die Betreuung von Patienten mit Spätfolgen einer Corona-Infektion.
Jördis Frommhold von der Median Klinik in Heiligendamm unterscheidet unterschiedliche Gruppen von Patienten. Problematisch sind demnach Patienten mit einem schweren Corona-Verlauf, die anschließend einen weiteren Rehabilitationsbedarf haben. Es habe sich gezeigt, dass in dieser Gruppe sechs Monate nach einem Krankenhausaufenthalt ohne weitere Nachsorge bei 76 Prozent der Patienten weiter Symptome bestünden.
Eine andere Gruppe umfasst laut Frommhold Patienten mit einem milden oder moderaten Akutverlauf, die nach einem bis vier Monaten Long-Covid-Symptome entwickeln, darunter vor allem das Fatigue-Syndrom. Patienten dieser Gruppe seien jung (20 bis 50 Jahre) und ohne Vorerkrankungen. Die Ursache für die Beschwerden sei unklar, möglich sei eine Autoimmunreaktion.
Von Long-Covid sind nach Auskunft des Universitätsklinikums Jena auch Kinder betroffen. Bei rund 550.000 Infizierten in der Gruppe der Kinder und Jugendlichen bis 19 Jahre müsse selbst unter der Annahme einer geringen Prävalenz mit mehr als 10.000 Betroffenen gerechnet werden. Da die Primärinfektion bei Kindern oft mild verlaufe und Symptome falsch eingeschätzt würden, sei das Long-Covid-Syndrom in der Altersgruppe vermutlich stark unterdiagnostiziert.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sprach sich für die Behandlung solcher Fälle in Kliniken und für eine verstärkte Forschung aus. Bei Long-Covid zeichne sich schon jetzt eine kommende Herausforderung für das Gesundheitswesen ab. Es fehlten flächendeckend verfügbare Einrichtungen, in denen Betroffene umfassend behandelt werden könnten. Um der Gefahr chronischer Folgen zu begegnen, sollten Rehabilitationskliniken an dem Behandlungskonzept beteiligt werden. Zudem gelte es, die Sensibilität der Ärzte für das Problem zu erhöhen.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 749, 07.06.2021
Pflegeberatung hilft dabei, sich auf veränderte Corona-Lage einzustellen
Die Hilfe für pflegebedürftige Menschen muss in der Pandemie immer wieder an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Das gilt auch jetzt wieder, wenn die Infektionszahlen vielerorts deutlich sinken. Dabei den Überblick zu behalten, ist nicht immer einfach. Beratung zur Pflege kann hier helfen. Zugang zu über 4.500 Beratungsangeboten findet man kostenlos über das ZQP.
Berlin, 07. Juni 2021. Für viele der schätzungsweise 6,6 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland bedeutet die Corona-Pandemie auch, zahlreiche Aspekte der pflegerischen Versorgung von Familienmitgliedern immer wieder neu organisieren zu müssen. Sei dies zum Beispiel, weil sich Zugangsmöglichkeiten zu den verschiedenen professionellen Unterstützungsangeboten ändern, Ausnahmeregelungen für bestimmte Leistungen gelten oder die Beantragung eines neuen Pflegegrades ansteht. Auch wenn sich eine Pflegesituation verändert, treten häufig neue Fragen und Herausforderungen auf. Den Überblick über die aktuell geltenden Regeln rund um die Pflegeversicherung und mögliche Unterstützungsangebote behalten zu müssen, ist zusätzlich anstrengend. Dabei kann professionelle Beratung zur Pflege entlasten. Doch viele Menschen wissen nach wie vor nicht, dass es zum Beispiel ein Recht auf kostenlose Pflegeberatung gibt, oder wo diese in Anspruch genommen werden kann.
Darum bietet das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) eine frei zugängliche und werbefreie Datenbank mit über 4.500 nicht kommerziellen Beratungsangeboten rund um die Pflege an. Mit dem kostenlosen Angebot können Ratsuchende bundesweit schnell und einfach nach Beratungsmöglichkeiten suchen. Die Datenbank richtet sich vor allem an pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.
„ZQP-Studien aber auch die persönlichen Rückmeldungen Betroffener zeigen, dass sich in der Corona-Krise die Situation vieler pflegebedürftiger Menschen sowie ihrer Angehörigen zugespitzt hat. Das führt nicht selten zu neuem Beratungsbedarf. Gute Beratung hilft, die Pflege bestmöglich zu organisieren. Unsere Datenbank unterstützt darum schnell und leicht dabei, die entsprechenden Angebote zu finden“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.
Mit der ZQP-Datenbank kann man nicht nur gezielt nach einem Beratungsangebot in der Nähe suchen. Die Ergebnisse lassen sich zudem ganz einfach filtern – je nachdem, ob die Beratung speziell zur Pflege, zum Wohnen, zum Betreuungsrecht, zur Selbsthilfe oder zur Demenz erfolgen soll. Auch Beschwerdestellen sind in der Datenbank eigens aufgelistet. Über eine Karte können die Ratsuchenden auf einen Blick erkennen, wo sich die Beratungsstelle befindet. Neben den Kontaktdaten werden zusätzliche Informationen zur Verfügung gestellt, zum Beispiel, ob die Beratung telefonisch erfolgen kann oder eine fremdsprachige Beratung möglich ist. Außerdem ist jeweils kurz zusammengefasst, zu welchen Themen beraten wird. Einer Übersicht sind zudem Anbieter von Online-Beratung und bundesweite Beratungstelefone zu entnehmen.
Daneben finden Ratsuchende viele weitere Informationen rund um das Thema Beratung zur Pflege. Dazu gehört etwa der ZQP-Einblick, der kurz und bündig zusammenfasst, was eine gute professionelle Beratung zur Pflege im Einzelnen ausmacht und was man von den Angeboten erwarten kann. Darüber hinaus sind weitere Datenbanken zur Suche nach Pflegeanbietern oder nach Angeboten der Palliativversorgung verlinkt.
Alle in der Datenbank enthaltenen Informationen wurden vom ZQP selbst recherchiert. Um die Qualität der Daten zu sichern, wurden vor deren Veröffentlichung alle Beratungseinrichtungen kontaktiert. Diese Abfrage wird jährlich wiederholt. Mit keinem von den in der Datenbank aufgeführten Beratungsangeboten ist das ZQP organisatorisch verbunden. Die Stiftung hat keine Informationen zur Qualität der jeweiligen Beratungen oder Einfluss auf deren Qualität.
Die neu gestaltete Datenbank ist kostenlos zugänglich unter: www.zqp.de/beratungsdatenbank.
Pflegereform braucht parlamentarischen Feinschliff
Deutscher Caritasverband zur heutigen Anhörung im Bundestag
Berlin, 7. Juni 2021. „Es tut sich doch noch was in der Pflegepolitik, und das ist sehr zu begrüßen,“ so Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestag zu Reformvorhaben in der Pflege. “Das ist insbesondere nach den Erfahrungen der Pandemie bitter nötig.“
Tariftreue absolut notwendig
„Es ist sehr gut, dass Träger von Pflegeeinrichtungen sich zukünftig bei der Bezahlung ihrer Mitarbeitenden – auch wenn sie selbst keinen Tarifvertrag abgeschlossen haben – an einem geltenden Tarifvertrag oder den Arbeitsbedingungen der Kirchen orientieren müssen. Damit wird ergänzend zum Pflegemindestlohn ein dringend notwendiges, wirksames Instrument geschaffen, um faire Löhne in der Pflege zu sichern,“ so Neher.
Bei der geplanten Ausgestaltung der Begrenzung der Kosten für die Pflegebedürftigen sieht der Deutsche Caritasverband Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren. „So sehr wir das Prinzip einer Deckelung der Eigenanteile begrüßen, haben wir doch Zweifel an der konkreten Ausgestaltung,“ so der Caritas-Präsident. Die Caritas macht sich schon lange für eine einfach kalkulierbare Regelung stark, die verhindert, dass die z.B. durch Tarifsteigerungen entstehenden Zusatzlasten allein von den Pflegebedürftigen oder ihren Ehepartnern getragen werden müssen. Die Caritas befürwortet, dass diese Deckelung nach sechs Monaten in einer Einrichtung greift.
Fragezeichen bei der Finanzierung
„Die Finanzierung der vorgeschlagenen Reformschritte ist auf Kante genäht – um es freundlich zu sagen. Wir werden als Gesellschaft nicht umhin kommen, uns über grundlegende Fragen Gedanken zu machen: Zu welchem Preis ist gute Pflege zu haben und wer soll dafür zahlen? Das wird eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode,“ so Neher.
Unbeantwortet bleibt im vorliegenden Reformentwurf auch die Frage nach Standards für Live-In-Kräfte, die Menschen zuhause pflegen. „Und es fehlen Verbesserungen für die pflegenden Angehörigen. Das ist bitter,“ so Neher weiter.
Reha-Einrichtungen unter die Arme greifen
In seiner Stellungnahme zum Gesetzvorhaben moniert der Deutsche Caritasverband auch das Auslaufen des Corona-Schutzschirms für die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen zum 15. Juni 2021. „Reha- und Vorsorgeeinrichtungen werden mitnichten ab Mitte Juni wieder normal arbeiten und ihre vollen Einnahmen generieren können,“ so der Caritas-Präsident. „Sie brauchen dringend einige Monate lang weiter Unterstützung, wenn wir sicher gehen wollen, dass es sie auch 2022 noch gibt. Und es muss sie unbedingt geben, denn für viele Patienten_innen und Familien waren die vergangenen Monate hart, sie sind auf die Hilfe der Reha-Einrichtungen und der Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen dringend angewiesen.“
Quelle: PM Deutscher Caritasverband, 07.06.2021
Pflegereform. Besser als nichts, aber Probleme sind nicht gelöst
Berlin (03. Juni 2021, Nr. 21/2021) – Zum gestrigen Bundeskabinettsbeschluss zur aktuellen Pflegereform sagt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Die Pflegereform 2021 ist Stückwerk einer Politik, die sich nicht auf das Gesamte konzentriert, sondern versucht, einzelne Baustellen in Minischritten zu schließen. Die Reform ist zwar besser als nichts, aber viele Probleme bleiben.
In ihren Einzelteilen sind in der Reform sowohl in der geplanten Bezahlung der Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif, in der Anwendung bundeseinheitlicher Pflegepersonalschlüssel, in der Kompetenzerweiterung der Pflegefachpersonen wie auch in der Entlastung der Pflegebedürftigen in der vollstationären Pflege die richtigen Themen angesprochen. Deren Umsetzung ist aber zu wenig ehrgeizig und die Effekte sind abzuwarten. Es fehlt die große Vision für eine Gesamtreform. Hierzu gehört u.a. die Klärung der Finanzierung, die Investitionskostenfrage wie auch eine stärker sektorenübergreifende Leistungserbringung sowie eine noch weitreichendere Kompetenzverlagerung hin zu den Pflegefachpersonen als diese jetzt geplant ist.
Die jetzige Reform verlangt insbesondere den Mitarbeitenden der vollstationären Pflegeeinrichtungen enorm viel ab. Gleichzeitig fehlen klare Aussagen zur vollständigen Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens und diese stehen zudem unter Genehmigungsvorbehalt der Bundesregierung und des Bundesrats. Das dadurch gegebene Signal an die Profession ist kein gutes. Zugleich fehlt die Perspektive für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der ambulanten Pflege. Für sie geht die Arbeit mit ihren enormen Belastungen so weiter wie bisher.
Der nächsten Bundesregierung bleibt ein enormer Reformauftrag. Die jetzigen Vorschläge müssen ergänzt und wo nötig miteinander verknüpft werden. Das muss in den kommenden Koalitionsverhandlungen Bestandteil dieser sein. Als zwei der wesentlichsten Punkte müssen dabei die finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen und die Sicherung der Versorgung durch die Profession Pflege durch Investitionen in den Beruf aufgenommen werden.“
Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Schnell noch die Pflege retten?
DBfK kritisiert Pflegereform als laues Reförmchen
Berlin, 03. Juni 2021 – Die Bundesregierung will kurz vor Ende der Legislatur über das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) noch etwas für die beruflich Pflegenden tun. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) wertet den Vorstoß als Wahlkampf statt Pflegereform.
„Tariflöhne in den Pflegeberufen fordern wir schon lange. Dabei muss aber eine faire Bezahlung festgeschrieben werden, die nach unserer Überzeugung bei einem Einstiegsgrundgehalt von 4.000 Euro brutto liegt. Ortsübliche Tarife sind davon meist weit entfernt und sie sorgen darüber hinaus dafür, dass die regional ungleichen Gehälter der Pflegefachpersonen bestehen bleiben“, kritisiert DBfK-Präsidentin Christel Bienstein.
„Auch die Entlastung der Menschen mit Pflegebedarf bleibt mit einem gestaffelten Zuschuss zum Eigenanteil hinter dem zurück, was Minister Spahn im letzten Jahr angekündigt hat“, so Bienstein. „Es braucht einen Systemwechsel in der Pflegeversicherung hin zu einer solidarischen Finanzierung von Pflege mit einem dynamisch steigenden Steuerzuschuss, der dem Bedarf angepasst ist. Pflege muss endlich als Gemeinschaftsaufgabe verstanden werden.“
Was dem DBfK aber vor allem fehlt, sind sofortige und spürbare Verbesserungen der Personalsituation. Für die Langzeitpflege brauche es eine verbindliche Aussage zum Personalausbau. Die Roadmap bleibe weit hinter dem zurück, was notwendig wäre, um den in der Studie ermittelten Personalbedarf zu decken. Für die Pflege im Krankenhaus sieht der DBfK ebenfalls keine schnelle Verbesserung. „Minister Spahn hat die Entwicklung eines Personalbemessungsinstruments im Krankenhaus beauftragt, das ab 2025 zum Einsatz kommen soll. Bis dahin sollen die Pflegepersonaluntergrenzen und die Refinanzierung jeder neuen Stelle ausreichen. Das stimmt aber so nicht! Die Untergrenzen stellen lediglich eine rote Linie dar, ab wann keine sichere Versorgung mehr möglich ist. Die PPR 2.0 wäre kurzfristig umsetzbar und würde Verlässlichkeit signalisieren“, kritisiert die DBfK-Präsidentin.
Insgesamt gehen dem DBfK die Maßnahmen nicht weit genug, um den beruflich Pflegenden gerade nach den massiven Belastungen bereits vor und in der Pandemie eine Perspektive zu bieten. „Wir brauchen jetzt Maßnahmen, durch die wirkliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, der Personalsituation und der Gehälter auf den Weg gebracht werden, statt lauer Reförmchen, die nur zeigen sollen, dass irgendetwas getan wurde, um die Konzertierte Aktion Pflege und die Roadmap als Erfolg zu propagieren“, fordert Bienstein „Der Minister ignoriert die Forderungen und das mangelnde Vertrauen der Berufsgruppe konsequent.“
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e.V., presse@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-30 | Fax 030-219157-77
Diakonie: Das war nur ein Anfang –
Pflegereform bleibt auf der Agenda
Berlin, den. 2. Juni 2021 – Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Weg freigemacht für ihre Pflegereform. Vorgesehen ist unter anderem, dass Pflegeinrichtungen ihre Mitarbeitenden ab September 2022 nach Tarif bezahlen müssen. Die Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Pflegeeinrichtungen sollen nach Jahren gestaffelt sinken. Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:
„Der Entwurf einer demografiefesten Pflegeversicherung bleibt trotz dieser Beschlüsse, die in die richtige Richtung weisen, eine der wichtigsten Aufgaben auch der nächsten Bundesregierung. Die Anhebung der Gehälter für alle Pflegekräfte auf das Niveau von Tarifverträgen oder kirchlichen Vereinbarungen ist zwar ein wichtiger Schritt, um die Pflege zukunftsfest zu machen. Es müssen aber noch verbindliche Personalbemessungsrichtlinien folgen. Außerdem müssen die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte deutlich verbessert werden.
Es muss eines der Hauptziele eines demografiefesten Sozialstaates sein, für eine sichere und bedarfsgerechte pflegerische Versorgung aller Menschen im Land zu sorgen – unabhängig von ihrem Einkommen. Die Kosten dafür dürfen deshalb nicht länger auf die ins Absurde gestiegenen Eigenanteile der Pflegebedürftigen umgelegt werden. Deshalb brauchen wir auch eine wirksame Deckelung der Eigenanteile, die bisher fehlt. Mein Fazit: Die Regierung geht kleine Schritte in die richtige Richtung. Eine nachhaltige Reform, mit der die Pflege für alle Menschen im Land dauerhaft finanzierbar gemacht wird, steht als die dringend zu nehmende sozial – und gesundheitspolitische Hürde nun vor der nächsten Bundesregierung, an die der Staffelstab weitergegeben wurde.“
Quelle: PM Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., 02.06.2021
Pflegereform: besser als nichts, aber Caritas sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf
Berlin, 2. Juni 2021. „Wir begrüßen, dass die Regierungskoalition auf den letzten Metern der Legislaturperiode doch noch Verbesserungen für die Pflege auf den Weg bringt, und zwar sowohl für Pflegekräfte als auch für Pflegebedürftige,“ kommentiert Caritas-Präsident Peter Neher die heute im Kabinett verabschiedeten Reformvorhaben in der Pflege. „Mit der vorliegenden Tariftreueregelung, der angestrebten besseren Personalausstattung und der Bezuschussung der Eigenanteile greift die Große Koalition wichtige Themen auf. Die Maßnahmen gehen in die richtige Richtung, auch wenn es in wichtigen Details noch deutlichen Nachbesserungsbedarf gibt. Das zu regeln, bleibt vorrangige Aufgabe einer künftigen Bundesregierung.“
Der Deutsche Caritasverband plädiert schon lange für eine Deckelung des Anteils an den Pflegekosten, den die Pflegebedürftigen selbst zahlen. Denn Pflegebedürftigkeit darf kein Armutsrisiko sein. Dass eine Begrenzung der Eigenanteile nun eingeleitet wird, ist ein positives Signal, auch wenn sich die Caritas für eine klarere Ausgestaltung eingesetzt hat. „Anstelle der geplanten prozentual gestaffelten Zuschüsse ab dem 1. Monat, votiert die Caritas nach einer sechsmonatigen Karenzzeit für eine leichter kalkulierbare Deckelung der Eigenanteile,“ so Neher. Die Finanzierung des von der Regierung gewählten Ansatzes scheint sehr unsicher.
Keine Schlupflöcher bei der Tariftreue
Die geplante Tariftreueregelung bedeutet, dass künftig nur noch Anbieter, die tarifgebunden sind oder eine tarifliche Entlohnung anwenden, durch die Kassen zur Versorgung zugelassen werden. „Das ist der richtige Weg, um die Entlohnung der Pflegekräfte zu verbessern,“ betont der Caritas-Präsident. Die Regelung weist aber in der jetzigen Fassung noch Schlupflöcher auf. Es muss grundsätzlich in allen Regionen möglich sein, auch bundesweite Flächentarife anzuwenden.
Bitter: Häusliche Pflege geht leer aus
„Enttäuschend ist die Tatsache, dass sich in der gesamten Reform keine Verbesserungen für pflegende Angehörige finden,“ so der Caritas-Präsident. Bis zuletzt bestand die Hoffnung, dass das Pflegegeld, die Leistungen für Verhinderungspflege und die Tagespflege, die pflegende Angehörige zur punktuellen Entlastung nutzen wollen und müssen, erhöht werden. Dass das nun nicht geschieht, ist bitter. Ebenso fehlt eine Regelung für Live-in-Kräfte, die Pflegebedürftige zuhause betreuen. Der Deutsche Caritasverband setzt sich dafür ein, diese Form der häuslichen Pflege, die Angehörige entlastet, fair zu gestalten und aus dem Graubereich heraus zu holen.
„Bei den jetzt beschlossenen Schritten darf es nicht bleiben. Nach der Bundestagswahl wird die neue Regierung die Baustellen in der Pflege schnell in Angriff nehmen müssen. Das sind wir allen Beteiligten in der Pflege nach den zehrenden Corona-Monaten schuldig,“ so Neher.
„Die grundsätzliche Frage der Finanzierung – wie viel ist uns Pflege als Gesellschaft wert und wer muss dafür aufkommen – ist auch noch nicht geklärt,“ erinnert der Caritas-Präsident. „Wir brauchen Antworten und dabei darf ein Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung kein Tabu sein“.
Quelle: PM Caritasverband, 02.06.2021
PHOENIX
Ulrike Döring (Vorsitzende ADS):
„Langzeitpflegekräfte müssen von ihrer Arbeit leben können“
Bonn/ Wiesbaden (ots) – 02.06.2021 – 10:33
Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland e.V. (ADS) sowie Delegierte im Deutschen Pflegerat (DPR), Ulrike Döring, fordert von der Politik, die Bezahlung von Langzeitpflegekräften so anzupassen, dass diese von ihrer Arbeit auch leben können. „Es muss endlich geregelt werden, dass in Regionen und innerhalb von Tarifverträgen die Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege, in stationären Einrichtungen und in Krankenhäusern, gleich bezahlt werden. Es darf nicht sein, dass man in der Langzeitpflege weniger verdient und man, wenn man dort richtig ist im Pflegeberuf, nur wechselt, weil es so nicht mehr geht, finanziell“, sagte Döring bei phoenix.
Der heute im Kabinett diskutierte Gesetzentwurf für die Pflegereform sei bestenfalls ein „ganz kleines Signal an die Pflegenden“, so Döring. „Wir haben in dieser Legislatur eine grundlegende Pflegereform erwartet und das ist es jetzt ganz bestimmt nicht“, sagte die ADS-Vorsitzende. Dass neue Tarifvertragsregelungen oder Zahlungen, die Tarifverträgen gleichen, erst im September 2022 in Kraft treten sollen und ein bundeseinheitliches Stellenbemessungssystem erst im Juli 2023 umgesetzt werden soll, sei „absolut nicht ausreichend“. Auch über die Tarifverträge hinaus müsse die Bezahlung von Pflegekräften neu geregelt werden, forderte Döring weiter. „Die Bezahlung muss auch in den Bereichen, wo Tarifverträge angewandt werden, nochmal ein ganzes Stückchen höher werden, damit dieser Beruf überhaupt wieder attraktiv wird und man in diesen Beruf auch reingehen und bleiben will.“
Das komplette Interview sehen Sie unter: https://www.youtube.com/watch?v=U98RbsI257k
Tariflöhne in der Altenpflege
Spahn: „Pflegepaket löst nicht alle Probleme, aber geht entscheidende an“
02.06.2021 / News – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Pflegereform für höhere Löhne in der Altenpflege auf den Weg gebracht. Als nächstes steht die parlamentarische Beratung an. Noch vor dem Sommer soll der Bundestag die Pflegereform verabschieden.
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, nannte die verabschiedete Pflegereform einen Schritt mit „Siebenmeilenstiefeln in die richtige Richtung“.
Konkret beinhaltet die Reform v. a.:
- die Einführung bundeseinheitlicher Personalschlüssel in der stationären Pflege
- die verpflichtende Entlohnung von Pflegepersonal und Betreuungspersonal nach Tarif
- die verpflichtende Durchführung von Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen
„Kein Träger in der Langzeitpflege wird mehr Tariflöhne verweigern können.“
Appell an Pflegende: Engagiert euch!
Allerdings verwies Westerfellhaus auch darauf, dass der Gesetzgeber nur den Rahmen vorgeben könne. Was faire Gehälter seien, legten die Sozialpartner vor Ort fest. Wie hoch ein Tariflohn ausfalle, hänge dabei vom Verhandlungsgeschick und auch von der Verhandlungsmacht der jeweiligen Gewerkschaft ab.
„Damit am Ende gute Löhne herauskommen, werden Gewerkschaften deshalb erheblich mehr Pflegekräfte unter ihren Mitgliedern brauchen. Ich rufe auch die Pflegekräfte dazu auf, für ihre Interessen einzustehen und sich stärker zu engagieren. Auch von Euch hängt ab, wie der gesetzliche Rahmen wirkt!“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte am Mittwoch im WDR 5 Morgenecho:
„Das ist jetzt ein Pflegepaket, das, ja, nicht alle Probleme löst, aber doch zwei entscheidende Probleme angeht: eine regelhaft bessere Bezahlung in der Altenpflege für alle Pflegekräfte, die dort nicht nur in der Pandemie, sondern auch vorher schon jeden Tag Großartiges, Wichtiges leisten, und gleichzeitig keine Überforderung, Überlastung von Pflegebedürftigen vor allem bei längerer Pflegebedürftigkeit.“
Kritik von Verdi an der Pflegereform
Die Gewerkschaft Verdi sieht noch „dringenden“ Nachbesserungsbedarf an der Pflegereform.
Verdi-Bundesvorstand Sylvia Bühler bemängelte:
„Es gibt im Gesetzentwurf keinen Mechanismus, der Gefälligkeitstarifverträge zwischen Pseudogewerkschaften und Pflegeanbietern, die weiterhin keine fairen Löhne zahlen wollen, ausschließt. Auch mit solchen Tarifverträgen wäre dann die Voraussetzung für einen Versorgungsvertrag erfüllt.“
Andere Arbeitgeber könnten angesichts dessen ebenfalls auf einen solchen Dumpingtarifvertrag für die Bezahlung abstellen, so Bühlers Befürchtung. Das alles sei mehr als „missbrauchsanfällig“. Alternativ sollte ausschließlich auf „relevante“ Flächentarifverträge Bezug genommen werden.
Ob eine examinierte Altenpflegerin künftig mehr verdiene als den Pflegemindestlohn, könne jedoch nicht beantwortet werden, sagte Bühler.
Arbeitgeber sprechen von „fatalem Irrtum“ der Bundesregierung
Private Arbeitgeber bleiben bei ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Reformvorhaben. Der Präsident des bpa-Arbeitgeberverbands, Rainer Brüderle, bekräftigte am Mittwoch:
„Mit ihrer Tariftreueregelung in der Pflege riskiert sie (die Bundesregierung, Anm. d. Red.) Existenzen von Unternehmen, stagnierende oder sogar sinkende Löhne und den Verfassungsbruch. Jens Spahn und Hubertus Heil legen mit diesem Gesetz die Axt an die private Pflege in Deutschland.“
Die Löhne für Pflegefachpersonen seien in den vergangenen 10 Jahren um rd. 40 % gestiegen. Das, so Brüderle, sei beinahe doppelt so stark, wie in allen anderen Branchen.
Brüderle kündigte an, den Rechtsweg einschlagen zu wollen, sollte der Gesetzgeber den „fatalen Irrtum“ der Regierung nicht korrigieren. Denn die geplante Tariftreueregelung verletze mehrere Grundrechte und verstoße gegen Tarifautonomie und Tariffreiheit.
Podcast Sprechende Medizin| 01.06.2021
Neuer Podcast mit BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt: Was kann die Medizin?
Berlin – Es gibt Menschen, die erwarten, dass die moderne Medizin jede Krankheit heilen kann und das auch noch schnell. Andere sind skeptisch und sehen überall nur Risiken und Nebenwirkungen lauern. Was dürfen Patientinnen und Patienten eigentlich von der Medizin (und den Medizinern) erwarten? Wie kommt es, dass die Medizin in manchen Bereichen riesige Fortschritte gemacht hat, aber dennoch vieles nicht heilen kann? Über all das sprechen wir in dieser Folge.
Sprechende Medizin – Der Podcast mit BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer, 01.06.2021
BMG-Referentenentwurf
Rettungsschirm läuft Mitte Juni aus
News des Tages / 01.06.2021 – Die Regierungskoalition verlängert den Rettungsschirm für Kliniken heute noch einmal um einen halben Monat – danach soll es keine Ausgleichszahlungen für frei gehaltene Betten mehr geben. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hat Gesundheitsminister Jens Spahn vorgelegt und will ihn heute verabschieden. Für den kommenden halben Monat Juni rechnet die Koalition „bei einem angenommenen Belegungsrückgang von 20 Prozent gegenüber dem entsprechenden Zeitraum im Jahr 2019“ noch einmal mit Kosten von 550 Millionen Euro für den Bund.
Der Rettungsschirm in seiner jetzigen Form lief offiziell noch bis Ende Mai. Zwar liege die Anzahl gemeldeter intensivmedizinisch behandelter COVID-19-Fälle (Stand 28. Mai) bei 2.702 und damit weiterhin nahezu so hoch wie bei der ersten Infektionswelle am 18. April 2020 – allerdings wirkten sich die zurückgehenden Infektionszahlen erst mit Verzögerung auf die Zahl der Intensivbehandlungen aus. Eine Verlängerung des Rettungsschirms über den 15. Juni hält das Ministerium nach derzeitigem Stand für nicht erforderlich.
Im Kliniklager formiert sich Kritik über die Entscheidung, den Rettungsschirm aufzulösen. „Ein hastiges Ende des Rettungsschirms würde die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen besonders hart treffen,“ bemerkt Katharina Nebel, Präsidentin des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken (BDPK). Bei diesen liege die aktuelle Belegung nach aktuellen Umfragen unter den BDPK-Mitgliedskliniken teilweise unter 70 Prozent, gleichzeitig werden die Ausfälle und Mehrkosten auch nach den bisherigen Regelungen höchstens zu 50 Prozent ausgeglichen. Wenn diese Hilfen jetzt auch noch wegfielen, müssten viele Reha- und Vorsorgeeinrichtungen ihren Betrieb wohl einstellen, moniert die BDPK-Präsidentin.
Quelle: Newsletter Bibliomedmanager, 01.06.2021
DNQP:
Implementierung des Expertenstandards„ Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“
Der neue Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ wird von September 2021bis März2022inca. 25 Einrichtungen der stationären Altenhilfe, ambulanten Pflegediensten, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen, in denen eine pflegerische Unterstützung durch examinierte Pflegefachkräfte erfolgt (Kurzzeitpflege, Tagespflege, Wohngruppen, Einrichtungen der Behindertenpflege) unter fachlicher und methodischer Begleitung des wissenschaftlichen Teams des DNQP modellhaft implementiert. Ziel der modellhaften Implementierung ist, Aufschluss und Erkenntnisse über Praxistauglichkeit und Akzeptanz des Expertenstandards und förderlichen Voraussetzungen für seine Einführung zu gewinnen Bewerbungen zur Teilnahme am Implementierungsprojekt nimmt das DNQP bis zum25. Juni 2021entgegen.Wenn Sie an einer Teilnahme an der modellhaften Implementierung interessiert sind, bitten wir Sie um eine aussagekräftige, schriftliche Bewerbung. Diese sollte beinhalten:
- eine kurze Darstellung Ihrer Einrichtung.
- eine kurze Beschreibung der in Frage kommenden Modellpflegeeinheit(en). Wir empfehlen nicht, den Expertenstandard sofort in der gesamten Einrichtung einzuführen, sondern für die modellhafte Implementierung Bereiche mit einem großen Interesse an dem Thema auszuwählen.
- Hinweise über den Entwicklungsstand der Pflege (wie wird pflegerische Qualität dargestellt, überprüft, verstetigt?).
- Hinweise zu Erfahrungen mit systematischer Qualitätsentwicklung in der Pflege, z. B. der Implementierung und dauerhaften Anwendung von Expertenstandards, der Anwendung der Methode der Stationsgebundenen Qualitätsentwicklung, der Durchführung von Fallbesprechungen oder Pflegevisiten.
- Hinweise zum Vorhandensein eines pflegerischen Qualitätsmanagements.
- die Zusicherung der strategischen Unterstützung durch das leitende Einrichtungsmanagement und der entsprechenden Bereitstellung personeller und zeitlicher Ressourcen für Projektbeauftragte, Arbeitsgruppensitzungen, Fortbildungen und Anleitung der beteiligen Pflegefachkräfte und die abschließende Audit-Durchführung.
- die Benennung einer projektverantwortlichen Person, die über Erfahrungen mit Qualitäts-oder Pflegeentwicklungsprojekten verfügt, wenn möglich aber keine Leitungsfunktion ausübt.
Im Rahmen des Implementierungsprojekts werden vier ganztägige Sitzungen der Projektbeauftragten in Osnabrück stattfinden. Die erste Sitzung findet am 06.September.2021in Osnabrück statt. Weitere Sitzungen sind für den 18. Oktober2021, den 14. Januar2022 und den 04. April 2022geplant. Auf die teilnehmenden Einrichtungen kommen ausschließlich Kosten für die Implementierung des Expertenstandards in der Einrichtung und die Reisekosten der Projektbeauftragten zu den Projektsitzungen in Osnabrück zu. Weitere Hinweise über das Auswahlverfahren und das Vorgehen beider modellhaften Implementierung finden Sie im „Methodenpapier“ unter www.dnqp.de.Natürlich können Sie sich mit Fragen zum Bewerbungsverfahren und zum Implementierungsprojekt auch direkt an Petra Blumenberg vom wissenschaftlichen Team des DNQP wenden(E-Mail: p.blumenberg@hs-osnabrueck.de, Telefon: 0541/969-3147).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an: Dipl.-Pflegewirtin (FH) Petra Blumenberg Hochschule Osnabrück Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), Postfach 1940D-49009 Osnabrück
Pflegereform
Heil rechnet mit bis zu 300 Euro mehr Gehalt für Pflegende
01.06.2021 / News – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verspricht sich von der geplanten Pflegereform steigende Löhne in der Branche. Im Inforadio des rbb sagte Heil am Dienstag, dass bis zu 300 Euro Lohnsteigerung möglich seien.
„Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Das ist auskömmlich refinanziert. Das heißt, die Tarifsteigerungen werden von der Pflegeversicherung bezahlt.“
Dabei solle nicht am niedrigsten Tarifvertrag angesetzt werden, sondern bei einem höheren Schnitt, sagte der SPD-Politiker und weiter: „Die Konstruktion ist so, dass es eine Aufwärtsspirale gibt für die Löhne.“ Das führe zu steigenden Löhnen, v. a. in den Betrieben, die bisher nicht nach Tarif zahlten. „Das kann innerhalb eines Jahres für eine ordentliche Pflegekraft tatsächlich eine Lohnsteigerung von bis zu 300 Euro sein.“ Heil äußerte sich zuversichtlich, dass die Reform bereits am Mittwoch im Kabinett und noch vor dem Sommer im Bundestag beschlossen werde. „Das ist ein wichtiges Signal für Pflegerinnen und Pfleger.“ Langfristig sind laut Bundesarbeitsminister weitere Reformen der Pflegeversicherung nötig: „Der Weg, den ich dann richtig finde, ist eine Pflegebürgerversicherung, in die alle einzahlen, damit wir das auf ein Fundament stellen, das breiter ist.“
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/heil-rechnet-mit-bis-zu-300-euro-mehr-gehalt-fuer-pflegende
Neues Projekt:
Sexuelle Gewalt in der stationären Langzeitpflege (SeGEL)
Auch in Pflegeheimen lebende ältere Menschen können Opfer verschiedener Erscheinungsformen sexueller bzw. sexualisierter Gewalt durch verschiedene Personengruppen werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen der stationären Langzeitpflege können ebenfalls entsprechenden Übergriffen ausgesetzt sein.
Pflegeeinrichtungen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen daher eine große Verantwortung in Bezug auf die Prävention von sexueller oder sexualisierter Gewalt. Das ZQP und die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) führen vor diesem Hintergrund das Projekt „Sexuelle/Sexualisierte Gewalt in Einrichtungen der stationären Langzeitpflege in Deutschland (SeGEL)“ durch. Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse zur Prävention von sexueller oder sexualisierter Gewalt in stationären Pflegeeinrichtungen zu erweitern und Arbeitsmaterialien für die Aus- und Fortbildung von professionell Pflegenden zu entwickeln.
Den Arbeitsmaterialien werden neben einer systematischen Literaturrecherche qualitative Interviews mit Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und Experteninterviews zugrunde liegen. Zudem werden staatsanwaltschaftliche Verfahrensakten analysiert und eine deutschlandweite quantitative Befragung von Leitungspersonen stationärer Einrichtungen zu Präventionsbedingungen durchgeführt. Die Materialen werden in der Praxis erprobt und stehen voraussichtlich Anfang 2023 der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung.
Das Projekt wird vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Quelle: ZQP Newsletter | Ausgabe Mai 2021, 31.05.2021
ZQP-Ratgeber:
Scham – Praxistipps aus dem Pflegealltag
Schamgefühle kommen in der Pflege regelmäßig vor – sowohl bei pflegebedürftigen Menschen als auch bei Pflegenden. Etwa Nacktheit und Gebrechlichkeit oder Unterstützung bei intimen Handlungen sind für die meisten Menschen mit Scham besetzt.
Schamgefühle helfen im Prinzip, persönliche Dinge zu schützen und die Privatsphäre zu wahren. In der Pflege können diese Intimgrenzen jedoch nicht immer eingehalten werden, z. B. wenn eine Person von Inkontinenz betroffen ist. Von den Pflegenden ist in solchen Situationen besonderes Feingefühl gefordert. Gleichzeitig haben sie häufig mit eigenen Schamgefühlen zu kämpfen.
Der ZQP-Ratgeber „Scham – Praxistipps für den Pflegealltag“ bietet pflegenden Angehörigen fundiertes Wissen und praktische Tipps, damit sie mit ihren eigenen Schamgefühlen besser umgehen können und zugleich Schamgefühlen bei pflegebedürftigen Angehörigen vorbeugen können.
Quelle: ZQP Newsletter | Ausgabe Mai 2021, 31.05.2021
