Mehr Leistungen, bessere Bezahlung
Kabinett verabschiedet Siebten Pflegebericht
- Mai 2021 – Von den jüngsten Pflegereformen haben sowohl Pflegebedürftige wie auch Pflegekräfte stark profitiert. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesgesundheitsministerium im Siebten Pflegebericht, den das Bundeskabinett heute verabschiedet hat. Für den Berichtzeitraum 2016 bis 2019 sind sowohl die Leistungen in der Pflegeversicherung ausgeweitet wie auch die Bezahlung der Pflegekräfte verbessert worden.
Die zentralen Ergebnisse des Berichts
- Von 2015 bis 2017 wurde mit den drei Pflegestärkungsgesetzen (PSG I bis III) die bisher größte Reform der Pflegeversicherung in Bezug auf Leistungen, den Zugang pflegebedürftiger Personen zu den Leistungen und das Begutachtungsverfahren eingeleitet. Die wichtigsten Ergebnisse werden im Bericht dargestellt: Ein erheblicher Anstieg der Zahl der Anspruchsberechtigten auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung – plus 50 Prozent auf rund 4 Millionen von 2015 bis 2019 – geht mit vielfach deutlich höheren Leistungsansprüchen einher. Allen Pflegebedürftigen konnte ein gleichberechtigter Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung ermöglicht werden, unabhängig davon, ob sie körperlich, kognitiv oder psychisch beeinträchtigt sind.
- Im Jahr 2017 wurde mit dem Pflegeberufegesetz der Grundstein für eine zukunftsfähige qualitativ hochwertige Pflegeausbildung gelegt.
- Mit der 2018 ins Leben gerufenen Konzertierten Aktion Pflege (KAP) wurden in einem umfassenden Prozess gemeinsam mit allen an der Pflege beteiligten Akteuren zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungs-, Arbeits- und Entlohnungsbedingungen und zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs erarbeitet, die Schritt für Schritt umgesetzt werden.
- Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde das Sofortprogramm Pflege u.a. mit zusätzlichen Stellen für Pflegefachkräfte in der vollstationären Pflege umgesetzt. Darüber hinaus wurde die Vereinbarkeit von Familie und Pflegeberuf gestärkt, die betriebliche Gesundheitsförderung für Pflegekräfte gezielt unterstützt und zur Entlastung der beruflich Pflegenden die technische und digitale Ausstattung in Pflegeeinrichtungen gefördert. Ambulante Betreuungsdienste können infolge des Terminservicegesetzes als neues professionelles Versorgungsangebot zugelassen werden. Hierdurch wurde das Leistungsangebot für Pflegebedürftige erweitert. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) regelte den freiwilligen Anschluss der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur und konnte die Digitalisierung des Pflegebereichs weiter stärken.
- Verbesserte Gehälter für Pflegekräfte wurden durch Regelungen im PSG I und III sowie im PpSG ermöglicht. Sie stellen eine vollständige Finanzierung von Gehältern mindestens bis Tarifniveau durch die Kostenträger in den Pflegesatz- bzw. Vergütungsverhandlungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen sicher. Zudem wurden die Pflegemindestlöhne in der Langzeitpflege erhöht und erstmals differenzierte Vorgaben für Pflegefachkräfte vorgesehen. Die Pflegelöhne werden dadurch insbesondere in ländlichen Gebieten und in den neuen Bundesländern zum Teil deutlich angehoben.
Quelle: PM BGM, 19.05.2021
Zum Leben, nicht zum Tod, gehört die Sterbezeit
Caritas-Präsident Peter Neher zum heutigen Gastbeitrag zum assistierten Suizid in der FAZ
Berlin, 25. Mai 2021. „Einen Sterbewunsch anzuerkennen ist etwas anderes, als die Mittel zum Suizid zur Verfügung zu stellen: Die Gesellschaft muss sich noch viel stärker um eine respektvolle und kompetente Hospiz- und Palliativversorgung bemühen, statt Hilfen zum Suizid zu diskutieren“, kommentiert Caritas-Präsident Peter Neher den heutigen Gastbeitrag zum Thema „assistierter Suizid“ in der FAZ.
Auch wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) für kirchliche Rechtsträger verbindlich ist, werden wir weiter auf die Unschlüssigkeit und Problematik eines überzogenen Autonomie-Begriffs des Urteils verweisen. Dieses Urteil muss sich der Kritik stellen und kann nach wie vor nicht unwidersprochen bleiben.
Seelsorgerliche Begleitung und Hilfe auch ohne assistierten Suizid
Es ist unbenommen, dass Menschen für sich ab einem gewissen Punkt entscheiden: ich möchte und kann die letzte Wegstrecke nicht mehr gehen. Aber es kann nie ein Akt christlicher Barmherzigkeit sein, bei einem Sterbewunsch die Mittel zum Suizid bereitzustellen. Assistierter Suizid kann nicht der Weg sein, Schmerz und Einsamkeit zu überwinden. Dabei geht es nicht darum, Hilfe ´vorzuenthalten`, sondern etwas nicht anzubieten, was mit einer christlichen Grundhaltung nicht in Übereinstimmung zu bringen ist.
Es muss möglich sein als Seelsorger, als Medizinerin, als Pflegekraft oder als Einrichtung uneingeschränkt zum Lebensschutz zu stehen. Die Grundhaltung bei der Caritas ist: Suizid können wir nicht unterstützen. Aber wir werden alles zu tun versuchen, damit jemand keine Schmerzen hat, Angst und Einsamkeit überwindet und im Sterben seine Würde behält.
Menschen könnten unter Druck geraten
Oft „täten sich Ehepartner der Kinder schwer mit der Entscheidung eines Angehörigen, eine Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen,“ schreiben die Autoren des Gastbeitrags. Das stimmt. Richtig ist aber auch, dass Angehörige einen Sterbenskranken in die Situation bringen können – ob direkt oder indirekt, gewollt oder ungewollt – den Suizid zu wünschen. Vielleicht gibt es auch Situationen, in denen der Sterbenskranke vor diesem Ansinnen geschützt werden muss. Wie aber soll das geschehen, wenn der assistierte Suizid in den Einrichtungen als Mittel zugelassen würde, wenn auch als letztes? Und was ist mit Menschen, die offenkundig in ihrem freien Willen eingeschränkt sind und nach einem assistierten Suizid verlangen?
Sobald eine Einrichtung den assistierten Suizid anbietet, zählt dieser unmittelbar zum regulären Aufgabenportfolio und kann nicht mehr nur zum äußersten Grenz- und Ausnahmefall erklärt werden. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie in einer kirchlichen Einrichtung nicht mit der Möglichkeit assistierten Suizids konfrontiert werden. Und die Mitarbeitenden der Caritas müssen sich darauf verlassen können, dass solche Handlungen nicht von ihnen erwartet werden. Für alle Einrichtungen sollte gelten, dass assistierter Suizid eben keine ´reguläre` Form der Leid- bzw. Altersbewältigung darstellt.
Quelle: PM Deutscher Caritasverband 25.05.2021
Diakonie und Caritas: Endspurt bei der Pflegereform – GroKo muss vor Sommerpause liefern
Gemeinsame Pressemeldung von
Diakonie Deutschland und Deutscher Caritasverband
Berlin, 21. Mai 2021. Die Pflegereform war ein großes Versprechen dieser Koalition und wurde in dieser Wahlperiode bisher nicht eingelöst. Bis zur Sommerpause bleibt nicht mehr viel Zeit, im September wird ein neuer Bundestag gewählt. In diesen für alle erschöpfenden und belastenden Corona-Monaten fordern die Präsidenten von Caritas und Diakonie ein deutliches Zeichen für die Pflegebedürftigen und die Pflegenden. Die Pflegereform darf jetzt nicht der Wahlkampftaktik zum Opfer fallen.
Die Corona-Pandemie hat einmal mehr gezeigt, wie sehr die Pflege am Limit ist. Das System krankt an vielen Stellen: Der Job gilt als schlecht bezahlt, es fehlen Fachkräfte und die Finanzierung der Pflege braucht eine nachhaltigere Grundlage. Derweilen steigen die Kosten für die Pflegebedürftigen und viele Menschen tun sich zum Teil schwer, sich einen Platz im Pflegeheim zu leisten.
Caritas-Präsident Peter Neher: „Hunderttausende Pflegekräfte in der Altenhilfe verdienen nur einen geringen Lohn. Der Pflegemindestlohn ist in den vergangenen Jahren zwar kräftig gestiegen, er ist aber eben nur eine Lohnuntergrenze. Wir wollen, dass künftig nur noch Anbieter, die Tarifregelungen vorweisen können, durch die Kassen zur Pflege zugelassen werden. Diese Regelung muss kommen – in dieser Legislatur, ohne Wenn und Aber. Sie darf nicht auf den letzten Metern verwässert werden. Und es muss darum gehen, dass die Kosten für die Pflegebedürftigen überschaubar bleiben. Daher braucht es eine Regelung zur Begrenzung der Eigenanteile der Betroffenen. Der Deutsche Caritasverband bringt sich hier schon lange mit Vorschlägen ein.“
Nachdem der große Wurf bislang ausblieb, unterstützen Caritas und Diakonie die Bemühungen der Politik, jetzt noch Schritte zu unternehmen, auch wenn es kleine Schritte sind – solange die Richtung stimmt. Neben einer Tariftreue-Regel braucht es die Einführung eines fundierten Systems für die Bemessung des Personalbedarfs in jeder Einrichtung und eine Begrenzung der Eigenanteile, um die Kosten nicht den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen allein aufzubürden. Durchschnittlich zahlt ein Pflegebedürftiger 2.068 Euro monatlich für einen Platz im Pflegeheim.
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Die Kosten für die pflegebedürftigen Menschen liegen längst jenseits jeder vernünftigen Grenze. Wenn Einrichtungen gute Tariflöhne zahlen und hohe Personalschlüssel einsetzen, liegen die monatlichen Eigenanteile bald über 3.000 Euro. Es darf nicht passieren, dass Pflege zum Luxusgut wird. In unserer älter werdenden Gesellschaft muss Pflege in einer solidarischen Gesellschaft von allen getragen und unterstützt werden. Eine ausgewogene und zukunftsfähige Finanzierung der Pflegereform ist möglich. Die Diakonie hat dazu ein Konzept vorgelegt und dieses Konzept mit wissenschaftlicher Expertise durchgerechnet. Mit einem Finanzierungsmix aus moderaten Beitragssteigerungen und Steuerzuschüssen, einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze sowie der Berechnung anderer Einkommensarten kann eine tragfähige Pflegereform auch finanziert werden. Daneben müssen mehr Pflegekräfte eingestellt werden, der Pflegeberuf muss wirklich attraktiver werden. Das schließt ausdrücklich faire Tariflöhne ein. Diakonie und Caritas müssen sich hier nicht verstecken. Verbesserungen bei den Löhnen und der Pflegequalität dürfen aber nicht mehr nur allein den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen oder den klammen Kommunen auf die Schultern gepackt werden.“
Gemeinsam mit anderen Verbänden und Verbündeten werden sich Diakonie und Caritas auch in der nächsten Wahlperiode für eine echte Pflegereform stark machen.
„In der alternden Gesellschaft lässt sich die Pflegereform nicht mehr auf die lange Bank schieben. Deshalb setzen wir uns weiter für eine zukunftsfähige, verlässliche Absicherung aller Menschen ein – unabhängig von ihrem Einkommen“, so Lilie und Neher.
Quelle: PM Deutscher Caritasverband, 21.05.2021
Bessere Löhne in der Pflege
Gesetz für Tariflöhne von Tagesordnung genommen
20.05.2021 / News – Nachdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erst Anfang des Monats Druck gemacht hat, scheint jetzt die Weiterentwicklung der Pflegereform wieder ins Stocken zu geraten.
Spahn hatte eine Gesetzesinitiative angekündigt, nach der Pflegedienste und -heime vom 1. Juli 2022 an nur noch dann mit der gesetzlichen Pflegeversicherung zusammenarbeiten dürfen sollen, wenn sie ihre Pflegenden nach Tarif bezahlen.
Vertagt auf Ende Mai
Eingefügt werden sollte diese Regelung in das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, das an diesem Freitag verabschiedet werden sollte.
Die Beratung dieses Gesetzes wurde jetzt kurzfristig von der Tagesordnung genommen, wie das Deutsche Ärzteblatt am Mittwoch berichtete und sich dabei auf Aussagen der Unionsfraktion im Bundestag bezog.
Voraussichtlich am 31. Mai soll nun zunächst eine weitere Anhörung im Gesundheitsausschuss angesetzt werden.
Arbeitgeber wehren sich gegen „Tarifzwang“
Verabschiedet werden könnte das Gesetz dann in der zweiten Juniwoche, laut Ärzteblatt. Das wäre die vorletzte Parlamentswoche vor der Bundestagswahl.
Kritiker des Gesetzesvorschlags fürchten, dass auch Unternehmens- oder Haustarifverträge als Standard genommen werden könnten, sodass Pflegende mit geringen Löhnen abgespeist würden.
Die Arbeitgeberseite in der Pflege wehrt sich gegen einen „Tarifzwang“.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/gesetz-fuer-tarifloehne-von-tagesordnung-genommen
Call for Abstracts
12. DGP-Hochschultag – Pflegewissenschaft im Dialog
12.11.2021, Frankfurt University of Applied Science, Frankfurt am Main
Die Einreichung von Abstracts ist vom 20.05.2021 bis 09.07.2021 hier über die Homepage der DGP möglich. Hier finden Sie auch ausführliche Hinweise zu formalen Anforderungen: https://dg-pflegewissenschaft.de/events/12-dgp-hochschultag-frankfurt-university-of-applied-science/
Gute Pflegeteams für beste Versorgung
DBfK veröffentlicht 10-Punkte-Papier zum »Skill-Grade-Mix« im Krankenhaus
Berlin, 20. Mai 2021 – Die Rolle der Pflegeberufe und der Mangel an Pflegepersonal sind spätestens in der Pandemie allen bewusst geworden, doch hat sich nichts an der Situation der beruflich Pflegenden verbessert. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zeigt in einem 10-Punkte-Papier, was für die Qualifikationszusammensetzung zu beachten ist, um die pflegerische Versorgung in Zukunft zu verbessern.
„Die optimale Versorgung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus ist immer Teamarbeit“, sagt Dr. Sabine Berninger, Vizepräsidentin des DBfK. „Es ist dabei entscheidend, wie diese Teams zusammengesetzt sind, welche Fähigkeiten, Erfahrungen und welches Können die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Die Frage nach dem sogenannten Skill-Grade-Mix ist für uns hochaktuell. Mit den neuen akademischen und beruflichen Ausbildungen, dem vermehrten Einsatz von spezialisierten Pflegefachpersonen, aber auch von Assistenzpersonal und den dringend notwendigen weiteren Maßnahmen, um den Beruf attraktiver zu machen, muss hier schnell gehandelt werden.“
Unter »Skill-Grade-Mix« wird die Mischung verschiedener beruflicher Qualifikationsniveaus (Grade) sowie Erfahrungen und Expertisen (Skills) in den Pflegeteams verstanden. Internationale Erfahrungen zeigen, dass die Versorgung durch sinnvoll gemischte Teams sicherer und besser wird. Dem DBfK zufolge müsse die Steuerung und Zusammenstellung der Teams unter wissenschaftlich begründeten Gesichtspunkten erfolgen. Pflegefachpersonen koordinieren die Versorgung der Patientinnen und Patienten in multiprofessionellen Teams. „In diesen Teams tragen alle Pflegenden mit ihren unterschiedlichen Kompetenzen zu einer guten pflegerischen Versorgung bei. Man erreicht mit der richtigen Mischung und insgesamt diesen Schritten eine höhere Professionalität in der pflegerischen Versorgung, die international längst Standard ist“, so Berninger.
Der DBfK fordert, dass bei der längst überfälligen Einführung eines wissenschaftlich gestützten Personalbemessungsinstruments auch der Skill-Grade-Mix berücksichtigt wird. „Fehlendes Personal unabhängig vom tatsächlichen Pflegebedarf und der Qualifikation der Pflegenden ersetzen zu wollen, führt zu Qualitätseinbußen und wird dem Fachkräftemangel auf Dauer nichts entgegensetzen“, konstatiert Berninger.
Das Positionspapier steht hier zum Download bereit.
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
Pflegebericht des BMG
Pflegende profitieren „stark“ von Pflegereformen
19.05.2021 / News – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zieht eine positive Bilanz seiner Arbeit in den vergangenen Jahren. Von den Pflegereformen 2016-2019 hätten Pflegende wie Pflegebedürftige gleichermaßen „stark profitiert“. Zu diesem Ergebnis kommt das BMG in seinem siebten, knapp 270 Seiten starken Pflegebericht, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat.
Pflegemindestlöhne in der Langzeitpflege erhöht
Darin weist die Regierung u. a. darauf hin, dass mit der bisherigen Pflegegesetzgebung (PSG I-III sowie PpSG) die Gehälter für Pflegende verbessert worden seien. Damit habe die Koalition eine vollständige Finanzierung von Gehältern durch die Kostenträger mind. bis auf Tarifniveau sichergestellt. Zudem seien die Pflegemindestlöhne in der Langzeitpflege erhöht und erstmals differenzierte Vorgaben für Pflegefachpersonen vorgesehen worden. V. a. in ländlichen Gebieten und in den neuen Bundesländern hätten sich die Pflegelöhne damit teilweise deutlich erhöht.
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), das 2019 in Kraft getreten ist, sei das Sofortprogramm Pflege u. a. mit zusätzlichen Stellen für Pflegefachpersonen in der vollstationären Pflege umgesetzt worden. Darüber hinaus sei die Vereinbarkeit von Familie und Pflegeberuf gestärkt sowie die betriebliche Gesundheitsförderung für Pflegende gezielt unterstützt worden.
Digitalisierung der Pflege vorangetrieben
Um beruflich Pflegende zu entlasten, sei die technische und digitale Ausstattung in Pflegeeinrichtungen gefördert worden. Das Digitale-Versorgung-Gesetz regelte u. a. den freiwilligen Anschluss von Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur. Das habe die Digitalisierung der Pflege weiter gestärkt.
Mit der 2018 gestarteten Konzertierten Aktion Pflege (KAP) seien in einem umfassenden Prozess gemeinsam mit allen an der Pflege Beteiligten zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungs-, Arbeits- und Entlohnungsbedingungen sowie zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs erarbeitet worden.
Kritik aus der Pflege an den Reformen der Regierung
Den Grundstein für eine zukunftsfähige qualitativ hochwertige Pflegeausbildung habe die Regierung 2017 mit dem Pflegeberufegesetz gelegt.
Dass nicht alles so positiv gelaufen ist, wie das BMG gerne hätte, zeigen u. a. die aktuellen Diskussionen um ein Einstiegsgrundgehalt von 4.000 Euro brutto für Pflegefachpersonen oder die geforderte Pflegeoffensive der Bundespflegekammer.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflegende-profitieren-stark-von-pflegereformen
Öffentliche Petition für Erhalt der PTHV
Die Stilllegung der Pflegewissenschaftlichen Fakultät der Philosophisch-Theologischen Hochschule in Vallendar (PTHV) aus Kostengründen ist ein harter Rückschlag für die so dringend benötige Ausbildung von Lehrenden für Pflegeberufe und die pflegerische Versorgung der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz. Seit 15 Jahren besteht die Fakultät als ein (inter-)national renommiertes universitäres Qualifikations- und Innovationszentrum für Pflegewissenschaft.
Die Studiengänge befähigen zur pflegewissenschaftlichen Forschung an hochkomplexen Herausforderungen der gesundheitlichen Versorgung einer älter werdenden Gesellschaft. Für die Bewältigung der Herausforderungen in der direkten Pflege sind Pflegefachpersonen mit qualifizierter akademischer Ausbildung zwingend erforderlich!
Quelle: Mitgliedermailing Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, 19.05.2021
Vorsicht bei allzu freudigen Zahlen
Deutscher Pflegerat zu aktuellen Zahlen zur Beschäftigungssituation in der Pflege
Berlin (18. Mai 2021, Nr. 20/2021) – „Statistische Zahlen müssen immer sogfältig geprüft und in einen Kontext gestellt werden“, mahnt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), angesichts der Interpretation der jüngst veröffentlichten offiziellen Zahlen. Beispielsweise hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet, dass die Zahl der Beschäftigten in der Pflege zwischen Oktober 2019 und Oktober 2020 um 43.300 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte auf rund 1,77 Millionen gestiegen ist.
„Erfolgsmeldungen wie diese müssen vorsichtig interpretiert werden. Denn die Kenntnis zu Details relativiert die vermeintlichen Erfolgsmeldungen“, sagt Wagner weiter. Die Berufekennziffern der BA sind im Bereich der Pflege nicht sehr differenziert. Es wird zum Beispiel nicht zwischen Pflegefachpersonen und Pflegeassistent/innen unterschieden.
Zudem ist die Unterscheidung zwischen Vollzeit und Teilzeit nur sehr grob, denn Teilzeit ist jegliche Arbeitszeit mit weniger als Vollzeit – das können 35, aber auch nur 5 Stunden sein.
Weiter geht es in der Statistik der BA um „Köpfe“. Der Zuwachs an Köpfen, z.B. 18.500 in den Krankenhäusern, könnte also durch Verschiebungen im Bereich der Mitarbeitenden in Teilzeit, im Saldo der Vollzeitäquivalente sogar ein Stellenminus bedeuten. Die vorliegenden Statistiken lassen eine Klärung dieser Frage nicht zu. Die Erhebung und Analyse der Daten muss dringend verbessert werden. Dazu könnten Pflegekammern einen ausgezeichneten Beitrag liefern.
Die Bewertung, dass trotz Pandemie die Zahl der Beschäftigten in der Alten- und Gesundheitspflege gestiegen sei, zeigt sich nach Ansicht des DPR nicht in der Realität. Die Rückmeldungen, die der Deutsche Pflegerat erhält, wie auch die hierzu erhobenen Umfragen, ergeben ein anderes Bild.
„Meldungen wie die der Bundesagentur für Arbeit führen schnell zur Entwarnung und lassen den Eindruck entstehen, dass die Situation sich verbessert. Das ist natürlich für die Regierung am Ende der Legislatur willkommen. Nur aussagekräftig ist es nicht. Die Arbeitsbedingungen müssen sich jetzt ändern. Hier ist weiterhin ein dringender Handlungsbedarf“, mahnt Wagner abschließend vor allzu viel Freude angesichts der Zahlen.
Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Wir brauchen zukunftsorientierte, mutige Handlungskonzepte!
Pflegebevollmächtigter legt Forderungen für eine selbstbestimmte Pflege vor
Mai 2021 – Staatssekretär Andreas Westerfellhaus: „Der Gesundheitsminister hat für die Pflege viel angepackt: von der Konzertierten Aktion Pflege über das Pflegesofortprogramm bis zum Strategieprozess zur interprofessionellen Zusammenarbeit. Seine neusten Gesetzentwürfe liegen auf dem Tisch und werden von mir mit aller Kraft unterstützt. Damit die Versorgung Pflegebedürftiger zeitgemäß, sicher und bezahlbar bleibt, braucht es zurecht mutige Konzepte.“
Denn die Herausforderungen sind immens. Eine bedarfsgerechte Pflege muss sichergestellt werden, jeder muss sich darauf verlassen können, dass Selbstbestimmung und Würde mit einer Pflegebedürftigkeit nicht abgegeben werden, und zugleich müssen die finanziellen Lasten fair verteilt werden – eine Herkulesaufgabe. Hierfür legt der Pflegebevollmächtigte Vorschläge vor:
- Selbstbestimmt mit Pflegebedürftigkeit zu leben, heißt für die meisten, so lange wie möglich zu Hause zu wohnen. Aus vielen Haushalten mit Pflegebedürftigen sind dabei sogenannte 24-Stunden-Kräfte nicht mehr wegzudenken. Was viele aber nicht wahr haben wollen: es bestehen erhebliche rechtliche Risiken bis hin zur Strafbarkeit. Daher muss die 24-h-Betreuung rechtssicher ausgestaltet werden.
- Die Pflege zu Hause ist oft auch nur mit der Unterstützung Angehöriger möglich. Sie können sich für die Pflege zwar von der Arbeit teilweise freistellen lassen. Viele können sich das aber schlicht nicht leisten, weil sie auf den Lohn ihrer Arbeit angewiesen sind. Deshalb sollte die Familienpflegezeit durch eine Geldleistung ergänzt werden.
- Um die Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen zu stärken braucht es zudem eine Entbürokratisierung und Vereinfachung des Leistungszugangs durch ein Entlastungsbudget. Pflegebedürftige sollten bei häuslicher Pflege Anspruch auf zwei Budgets haben – ein Pflege- und ein Entlastungsbudget. Damit könnten Leistungen endlich flexibel je nach Lebenssituation passend abgerufen werden. Das wird unter anderem die Situation jüngerer Pflegebedürftiger und pflegebedürftiger Kinder verbessern. Sie müssen sich derzeit viel zu oft passende Lösungen „basteln“, weil es an Versorgungsangeboten fehlt.
- Der Verbraucherschutz in der ambulanten Pflege lässt die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu oft im Regen stehen. Da es häufig nicht einfach ist, einen neuen Pflegedienst zu finden, haben viele Pflegebedürftige Bedenken, Wünsche oder sogar Beschwerden anzusprechen. Zudem sind vertragliche Rechte und Pflichten nicht klar genug geregelt. Hier bedarf es gesetzlicher Nachbesserungen.
- In den Krankenhäusern muss eine verbindliche, einheitliche Personalbemessung Realität werden. Das Problem: Wir haben zu wenige Pflegekräfte und Ärzte. Deshalb müssen sich die Krankenhäuser bedarfsorientierter aufstellen – auch wenn das heißt, dass nicht jede Station und jedes Krankenhaus erhalten bleibt.
- Richtigerweise immer wieder in aller Munde: die Arbeitsbedingungen in der Pflege. Sie müssen endlich grundlegend verbessert werden – durch faire Tarifverträge und mehr Berufsautonomie. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Pflegekräfte sich selber eine verlässliche Stimme durch eine Kammer geben sollten. Die Politik hat für die Pflege in den letzten Jahren unglaublich viel getan. Die Weiterentwicklung des Pflegeberufs muss aber auch in wichtigen Teilen aus der Profession heraus getragen und getrieben werden. Ohne eigenes Engagement der Pflegekräfte wird es nicht gehen!
Staatssekretär Andreas Westerfellhaus: „Wir brauchen zukunftsorientierte, mutige Handlungskonzepte für den professionellen wie für den ehrenamt¬lichen Bereich. Leistungen der Pflegeversicherung, die Individualität und Selbstbestimmung unterstützen, statt Pflegebedürftige in das Korsett einer Standardpflege zu zwängen, Verbraucherschutz und eine angemessene Finanzausstattung für die familiale Pflege und nicht zuletzt gute Arbeits¬bedingungen für die professionelle Pflege sind meine Themen. Darüber hinaus wünsche ich mir, dass wir offen darüber diskutieren, die bisherigen Freiwilligendienste verpflichtend auszugestalten. Das würde nicht nur jungen Menschen erlauben, eine wichtige Erfahrung zu machen, sondern auch dazu beitragen, die Pflege da zu verankern, wo sie hingehört: in der Mitte der Gesellschaft.“
Quelle: https://www.pflegebevollmaechtigter.de/details/pflegebevollmaechtigter-legt-forderungen-fuer-eine-selbstbestimmte-pflege-vor.html // PM 17.05.2021
Die Broschüre „Forderungen für eine selbstbestimmte Pflege“ des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung ist zu finden unter www.pflegebevollmaechtigter.de.
