ADS-Wocheninformation, 10.05.2021

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Konsequenzen aus der Corona-Pandemie

Pflegeexpertise in Gesundheitsämtern gefordert

07.05.2021 / News – Nach Ansicht der Pflegekammer Schleswig-Holstein sind Pflegemanagerinnen und Pflegemanager in Gesundheitsämtern, eine regionale Netzwerkkoordination sowie der Einsatz von School Nurses „dringend“ nötig, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Im vergangenen Pandemie-Jahr sei es nicht gelungen, die besonders vulnerablen Gruppen vor der Pandemie zu schützen. Viele Menschen seien gestorben. Die Pflegekammer hat deshalb die Landesregierung in einer Anhörung im Sozialausschuss zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie aufgefordert, gegenzusteuern.

Kammerpräsidentin Patricia Drube betonte am Donnerstag:

„Um die Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger mit notwendigen Pflegeleistungen (nicht nur) in einer Pandemiesituation sicherzustellen, benötigen wir flächendeckend Pflegefachpersonen in den Gesundheitsämtern. Sie kennen den Alltag in Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und Krankenhäusern. Und sie sind in der Lage, pragmatische und fachlich tragfähige Lösungen im Interesse des Bevölkerungsschutzes zu initiieren.“

Pflegende in kommunalem Krisenmanagement berücksichtigen

Eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Gesundheitsdiensts müsse künftig sein, regionale Netzwerke aufzubauen, die in Krisen sofort aktiviert werden könnten. Wissenschaftlich sei belegt, dass regionale Netzwerke ein zentraler Erfolgsfaktor in der Krisen- und Pandemiebewältigung seien.

Nur vernetzt und einrichtungsübergreifend könnten Pflegethemen bewältigt werden. Denn auch künftig werde es Situationen geben, „in denen plötzlich pflegerische Leistungserbringer die Versorgung nicht mehr sicherstellen können“. Der Mangel an Pflegepersonal werde sich noch zuspitzen.

Schulgesundheitspflege stärken

Diesen Entwicklungen müsse auch in der Struktur und der Aufgabenzuweisung des öffentlichen Gesundheitsdiensts Rechnung getragen werden.

Wichtig sei ebenfalls der Einsatz von School Nurses. In Großbritannien, Finnland und Schweden habe sich der flächendeckende Einsatz dieser Schulgesundheitspflegerinnen und -pfleger auch in der Pandemie bewährt. Als spezialisierte Pflegefachpersonen übernehmen sie an Grund- und weiterführenden Schulen die Gesundheitsversorgung, Gesundheitsförderung und Prävention. Dieses von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Konzept sollte auch hierzulande (noch viel stärker) etabliert werden.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflegeexpertise-in-gesundheitsaemtern-gefordert


Diakonie-Zitat: Vorschlag für Pflegereform vergisst Pflegebedürftige

Berlin, 7. Mai 2021 – Das Bundesgesundheitsministerium hat neue Vorschläge für eine Pflegereform gemacht, die kurz vor dem Ende der Wahlperiode noch durch den Bundestag gebracht werden soll. Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Leider ist die lange angekündigte Pflegereform der Bundesregierung nur noch  eine sehr magere Variante, die nun im Schnellverfahren durch das Parlament geschickt werden soll. So  fehlt eines der wichtigsten Kernelement einer zukunftsfesten Pflegereform, nämlich die sinnvolle Begrenzung und Planbarkeit der Eigenanteile für die pflegebedürftigen Menschen.

Ohne eine Deckelung der schon jetzt kaum noch bezahlbaren Eigenanteile der Pflegebedürftigen bleiben die Vorschläge Flickwerk. Denn jede Kostensteigerung für Verbesserungen im Pflegesystem bleibt damit weiterhin an den Betroffenen hängen – oder die Kommunen müssen mit Hilfe zur Pflege einspringen.

Wichtig wäre deshalb eine Verteilung der Lasten auf alle Versicherten, nicht nur auf die Pflegebedürftigen. Dies ist nur mit einer Pflegevollversicherung möglich, welche die Eigenanteile klar begrenzt. Die Diakonie Deutschland hat dazu umfangreiche und finanzierbare Vorschläge gemacht.

Die Diakonie Deutschland unterstützt grundsätzlich die Reformbemühungen der Bundesregierung, weil sie dringend notwendig sind und schon lange erwartet werden. Eine Reform muss aber zum Nutzen aller sein und darf nicht zum Schaden der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen werden. Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Eine Reform in dieser Legislaturperiode darf kein schlechter Schnellschuss werden.“

Quelle: PM Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., 07.05.2021


Betriebliche Prävention für beruflich Pflegende –

ein Anliegen der Wohlfahrtspflege

Hierzu hat die BAGFW eine Arbeitshilfe erarbeitet und veröffentlicht.

Diese ist zu finden unter: http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/fcd6041d7d534018c12586cb004209e8/$FILE/2021-04-30%20Betriebliche%20Pr%C3%A4vention%20in%20der%20Pflege.pdf


COVID-19 und Impfen:

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) (Gesamtstand: 04.05.21)

RKI – Impfen – COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Aktualisierungen erfolgten bei den Fragen Warum empfiehlt die STIKO, den AstraZeneca-Impfstoff für Personen ≥60 Jahre zu verwenden?“; „Warum empfiehlt die STIKO für bereits mit der 1. Impfstoffdosis Vaxzevria (AstraZeneca) geimpfte Personen im Alter von < 60 Jahren ein heterologes Impfschema (2. Impfstoffdosis mit mRNA-Impfstoff)?“; „Wie erklären sich die unterschiedlichen Bewertungen von STIKO und EMA zur Anwendung des Impfstoffs Vaxzevria (AstraZeneca)?“ und „Impfschema: (Wann und) Wie sollte gegen COVID-19 geimpft werden?“


DEKV: Beschlüsse des Ärztetags zum assistierten Suizid sind das richtige Zeichen

Mitwirkung bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe

Der 124. Deutsche Ärztetag hat das Verbot der Suizidhilfe aus der (Muster-)Berufsordnung gestrichen. Notwendig wurde dies, da das Bundesverfassungsgericht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben abgeleitet hat. Als Konsequenz daraus ist Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und somit ungültig. Zugleich betont der Deutsche Ärztetag, dass „ärztliches Handeln von einer lebens- und gesundheitsorientierten Zielrichtung geprägt ist“. Paragraf 1 Abs. 2 der (Muster)Berufsordnung definiert die Aufgaben von Ärztinnen und Ärzten eindeutig dahingehend das Leben und die Gesundheit zu schützen oder wiederherzustellen, Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten. „Der DEKV begrüßt die Beschlüsse des Ärztetags zum assistierten Suizid, die mit der Streichung des Verbotes der Suizidbeihilfe aus der Berufsordnung zugleich beschließen, dass die Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe sei. Damit wird in begründeten Einzelfällen bei terminal Erkrankten eine Ausnahme ermöglicht“, erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).

Palliativmedizinische Betreuung als Alternative zum Suizid

„Die Haltung des Ärztetages entspricht dem Beschluss des Vorstandes des DEKV, dass der assistierte Suizid kein Regelangebot der evangelischen Krankenhäuser sein kann. Die moderne Palliativmedizin bietet vielfältige Möglichkeiten als Alternative zum Suizid. Dabei schließen die palliativmedizinischen Möglichkeiten auch Therapiebegrenzungen bis hin zur palliativen Sedierung sowie einen Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen ein“, so Radbruch weiter. Er betont: „In den wenigen Fällen, in denen es trotz qualitativ hochwertiger Palliativmedizin dazu kommt, dass Menschen mit schweren Erkrankungen kurz vor dem Tod um Hilfe beim Suizid bitten, kommen die handelnden Personen in eine Dilemmasituation. Diese wenigen begründeten Ausnahmefälle entziehen sich als Grenzfall des menschlichen Lebens der moralischen Beurteilung. Die genauen organisationsethischen Implikationen dieser Grenzfälle können erst geklärt werden, nachdem die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderung des Gesetzes vorliegt. Dabei sollte aber sichergestellt werden, dass es sich einerseits um eine Ausnahmesituation handelt und andererseits eine ethisch begründete Handlung eines Arztes nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führt.“

Quelle: DEKV, 6. Mai 2021 in Presse


DGP-Präsidentin Claudia Bausewein: Ein Mensch mit einem Sterbewunsch braucht verlässliche Gesprächsangebote

DGP begrüßt Beschluss des Deutschen Ärztetages: Suizidassistenz keine ärztliche Aufgabe

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin unterstreicht Forderung nach Ausbau der Suizidprävention

06.05.2021 / „Wir begrüßen die Klarstellung, dass die Mitwirkung an einem Suizid keine ärztliche Aufgabe ist!“ erklärt Prof. Dr. Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zur gestrigen Entscheidung des 124. Deutschen Ärztetages: Dieser lehnt eine Verpflichtung von Ärztinnen und Ärzten zur Mitwirkung beim assistierten Suizid ab und bestätigt die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung der Bundesärztekammer. Auch wenn der Wunsch zu sterben aus einer Vielzahl von Gründen erwachsen könne, von denen Krankheit nur einer sein, habe die Ärzteschaft verdeutlicht: „Das vertrauensvolle und wertschätzende Gespräch über den Wunsch zu sterben oder das eigene Leben zu beenden, gehört zum Kern ärztlicher Tätigkeit.“ Zudem seien laut DGP entscheidende Signale in Richtung Politik bezüglich der dringend notwendigen Förderung und des Ausbaus von Angeboten der Suizidprävention gesetzt worden.

Für palliativmedizinisch tätige Ärztinnen und Ärzte ist außerdem der Beschluss von Bedeutung, dass in der Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer im §16 „Beistand für Sterbende“ der dritte Satz „Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ gestrichen wurde. Nun heißt es allein: „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten.“ Die DGP befürwortet den Wegfall des dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entgegenstehenden Satzes. DGP-Geschäftsführer Heiner Melching appelliert an die Landesärztekammern, dies so in ihre Berufsordnungen zu übernehmen, um bundeslandübergreifende Rechtssicherheit zu schaffen: „Die derzeitige Uneinheitlichkeit der Berufsordnungen hinsichtlich des §16 und die damit einhergehende Unklarheit über berufsrechtliche Konsequenzen verunsichert Ärztinnen und Ärzte.“

Der einhellige Beschluss „Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die Politik auf, die Suizidprävention in Deutschland in den Fokus zu nehmen, zu unterstützen, auszubauen und zu verstetigen.“ entspricht den kürzlich veröffentlichten Eckpunkten der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zu einer möglichen Neuregulierung der Suizidassistenz und Stärkung der Suizidprävention. DGP-Präsidentin Claudia Bausewein: „Menschen mit einem Sterbewunsch sollten vor allem wissen, mit wem sie darüber sprechen können.“

Gesellschaft, Ärzteschaft und weitere Berufsgruppen seien laut DGP spätestens ab der ersten Äußerung eines Sterbewunsches gefordert: „Als fürsorgende Gemeinschaft dürfen wir es uns nicht zu leicht machen und den Todeswunsch unmittelbar als Handlungsaufforderung verstehen“, so DGP-Vizepräsident Urs Münch, Psychoonkologe und Psychologischer Psychotherapeut, Berlin: „Wir brauchen im ambulanten wie im stationären Bereich flächendeckende und niedrigschwellige Beratungs- und Gesprächsangebote, in denen – z.B. mehrfach erkrankte alte – Menschen offen über ihre Lebensmüdigkeit sowie mögliche Sterbewünsche sprechen können.“

Unmissverständlich äußert sich auch DGP-Vizepräsident Dr. Bernd-Oliver Maier, Chefarzt für Interdisziplinäre Onkologie und Palliativmedizin, Wiesbaden: „Suizidprävention muss Normalität werden, Suizidassistenz absolute Ausnahme bleiben!“ Die Palliativmedizin versteht sich als ein Teil der Suizidprävention, da sie Sterbewünschen durch Linderung von Leidenszuständen, die ganzheitliche Begleitung der schwerkranken Menschen in ihrem Umfeld und eine Verbesserung der Lebensqualität in sehr vielen Fällen wirksam begegnen kann.

ECKPUNKTE der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zu einer möglichen Neuregulierung der Suizidassistenz und Stärkung der Suizidprävention (24.02.2021)

KONTAKT: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, Karin Dlubis-Mertens, Tel: 030 / 30 10 100 13, E-Mail: redaktion@palliativmedizin.de , www.palliativmedizin.de


Spahn forciert eigenen Vorschlag für höhere Pflegelöhne

5. Mai 2021 | Politik – Nach einem Gesetzesvorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sollen Altenpflegekräfte von Juli 2022 an grundsätzlich Tariflöhne erhalten. Den Zeitungen der Funke Mediengruppe (5. Mai) zufolge hat Spahn entsprechende Änderungen in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Vorgesehen sei, sie an ein Gesundheitsgesetz anzukoppeln, über das der Bundestag derzeit berät, damit sie noch in dieser Wahlperiode beschlossen werden können.

Dem Zeitungsbericht zufolge sollen auch Bezahlungen nach den kirchenrechtlichen Regelungen zulässig sein. Sie liegen in der Regel über anderen tariflichen Vergütungen. Spahn hatte seine Vorschläge bereits im März vorgestellt. Sie sehen auch Entlastungen für Heimbewohner vor, damit sie nicht über ihre Eigenanteile für die Kosten ihres Heimplatzes für die steigenden Lohnausgaben der Heimbetreiber aufkommen müssen.

Außerdem sei zur Gegenfinanzierung unter anderem eine Erhöhung des Pflegebeitrags für Kinderlose von 0,1 Prozentpunkten vorgesehen, berichten die Funke-Zeitungen. Kinderlose zahlen bereits einen um 0,25 Prozent höheren Beitrag an die Pflegekassen als Beschäftigte mit Kindern.

Spahn reagiert mit seinem Vorstoß auf Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der am Wochenende mit einem Pflege-Tariftreue-Gesetz für höhere Altenpflegelöhne an die Öffentlichkeit gegangen war und damit bei Spahn für Verärgerung gesorgt hatte. (epd)

Quelle: https://www.haeusliche-pflege.net/artikel/2021/5_2021/spahn-forciert-eigenen-vorschlag-fuer-hoehere-pflegeloehne?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=AHI_HP_NL_20210506


Besserstellung pflegender Angehöriger gefordert

Berlin: (hib/PK) Die Vorschläge von Linken und Grünen für eine praktische Entlastung und rentenrechtliche Besserstellung pflegender Angehöriger finden bei Betroffenen und Fachverbänden viel Zustimmung. Anlässlich einer Anhörung über Vorlagen der beiden Fraktionen am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages wiesen die Experten auf die enorme Arbeitsleistung hin, die von Angehörigen in der Pflege erbracht wird. Zugleich riskierten die ehrenamtlichen Pfleger, durch Gehaltseinbußen in die Altersarmut zu rutschen. Sachverständige forderten in ihren schriftlichen Stellungnahmen substanzielle Verbesserungen für pflegende Angehörige.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (19/25349) höhere Rentenleistungen für pflegende Angehörige. Die Grünen-Fraktion schlägt in ihrem Antrag (19/28781) vor, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu einem Gesetz für mehr Zeitsouveränität für pflegende Angehörige weiterzuentwickeln.

Der Sozialverband VdK mahnte, die langjährige Betreuung dürfe für pflegende Angehörige im Alter nicht zur Armutsfalle werden. Deshalb müssten die Pflegezeiten rentenrechtlich verbessert werden. Von den rund 4,1 Millionen Pflegebedürftigen würden 80 Prozent zu Hause versorgt. Nur 673.000 Personen seien 2018 als nichterwerbsmäßig Pflegende in der Rentenversicherung pflichtversichert gewesen. Somit werde die Pflegearbeit von einem Großteil der Angehörigen gar nicht rentenrechtlich anerkannt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG Selbsthilfe) erklärte, ohne pflegende Angehörige wäre die Corona-Pandemie kaum zu bewältigen. Schon vor der Pandemie seien viele pflegende Angehörige ausgebrannt gewesen, dieses Gefühl habe sich seither erheblich verstärkt. Die Übernahme der Pflege bedeute für viele Angehörige erhebliche finanzielle Einbußen bei der Rente. Die Betroffenen bräuchten eine bessere rentenrechtliche Absicherung.

Nach Einschätzung der Stiftung pflegender Angehöriger haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Pflege stark verändert und erfordern neue Lösungen. Die finanziell nicht dotierte Angehörigenpflege sei Basis für die Pflege. Es gebe aber weder eine Begriffsdefinition noch eine Tätigkeitsbeschreibung für die Sorge- und Pflegearbeit der Angehörigen. Es stelle sich die Frage, wie ohne Anspruch auf finanziellen Leistungsausgleich für die Pflegearbeit eine auskömmliche Altersversorgung zu erwirtschaften sei.

Der Arbeitgeberverband BDA hält die Unterstützung pflegender Angehöriger grundsätzlich für richtig. Die Pflegezeitgesetze kämen den Bedürfnissen pflegender Angehöriger schon heute weit entgegen und ermöglichten Freistellungen von der Arbeit. Darüber hinausgehende Freistellungsansprüche können zu einer übermäßigen Belastung insbesondere kleiner und mittelgroßer Firmen führen.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 610, 05.05.2021


Deutsche Alzheimer Gesellschaft ist neuer Mitherausgeber des Demenz-Podcast

„Wir freuen uns, dass die Deutsche Alzheimer Gesellschaft künftig als Herausgeberin mitwirken wird. Dieser schon bewährte Podcast bereitet viele Themen rund um das Thema Demenz mit Kompetenz und Empathie auf.“
– Sabine Jansen, Geschäftsführerin Deutsche Alzheimer Gesellschaft

Seit 2019 informiert der Demenz-Podcast monatlich über sämtliche Themenfelder rund um Demenz und bietet so ganz konkrete Unterstützung für An- und Zugehörige und Pflegekräfte von Menschen mit Demenz. In jeder Folge widmet sich die Autorin und Moderatorin Christine Schön mit gleich mehreren Experten in etwa 30 Minuten einem Schwerpunktthema: z.B. Beginn & Diagnose, Kommunikation, Selbstfürsorge, Rechtliches, Sinn & Sinnlichkeit, Wechsel ins Pflegeheim, mit Demenz im Krankenhaus, Literatur, Kunst- und Musiktherapie.

„Als ich vor einigen Jahren den Demenz-Podcast konzipierte, hoffte ich, damit möglichst viele Menschen zu erreichen und auf starke Partner an meiner Seite. Beides ist wahr geworden: Die Rückmeldungen der Hörerinnen und Hörer berühren mich sehr und dass nun eine so wichtige Institution wie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft Mitherausgeberin ist, erfüllt mich mit Stolz und Freude.“
– Christine Schön, Hörfunkautorin und Redakteurin des Demenz-Podcasts.

Christine Schön bringt mehr als 20 Jahre Erfahrung als Hörfunkautorin zum Schwerpunkt Alter und Demenz mit ein und erreicht mit ihrer ruhigen, kompetenten und verständnisvollen Art mit dem Demenz-Podcast mittlerweile schon mehr als 10.000 Abonnentinnen und Abonnenten. Seit dem 1. Mai 2021 ist die Deutsche Alzheimer Gesellschaft Mitherausgeberin des Podcast. Unter ihrem Namen engagieren sich im gemeinsamen Bundesverband 137 Selbsthilfeorganisationen für ein besseres Leben mit Demenz, indem sie Unterstützung und Beratung von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen anbieten.

„Vor zwei Jahren sind wir als Verlag mit dem Format ‚Demenz-Podcast‘ neue Wege gegangen. Von Anfang an, waren wir begeistert von Christine Schöns Idee, Angehörigen und Pflegenden von Menschen mit Demenz in Form eines Podcasts Rat und Hilfestellung zu geben. Dass der Demenz-Podcast den 2. Preis beim Open Innovation Wettbewerb von digiDEM Bayern gewonnen hat, ist eine schöne Bestätigung unseres gemeinsamen Tuns.“
– Julia Rondot, Geschäftsführerin medhochzei Verlag.

Den Demenz-Podcast finden Sie auf allen gängigen Plattformen oder unter www.demenz-podcast.de.

Hörerinnen und Hörer können Themenvorschläge für weitere Folgen einreichen. Dazu reicht eine E-Mail an: info@deutsche-alzheimer.de.

Quelle: https://www.deutsche-alzheimer.de/index.php?id=1223 / PM 05.05.2021


Studierenden kämpfen mit Petition um Fakultät an der PTHV

05.05.2021 / News – Studierende der Philosophisch-Theologischen Hochschule in Vallendar (PTHV) setzen sich jetzt mit einer Petition für den Erhalt der pflegewissenschaftlichen Fakultät ein. Anfang April war überraschend deren Aus bekanntgegeben worden. Seitdem regt sich heftige Kritik aus der Profession Pflege.

Die Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) Fachschaft Pflegewissenschaft und Initiatorin der Petition, Karin Herrmany-Maus, betont gegenüber BibliomedPflege: „Pflegewissenschaft ist kein Selbstzweck, sondern eine unverzichtbare Antwort auf gesamtgesellschaftliche Herausforderungen.“

Die pflegewissenschaftliche Fakultät an der PTHV biete deutschlandweit eine der wenigen Möglichkeiten zur Promotion in der Pflegewissenschaft. Auch die Möglichkeit zur Habilitation, die Ausbildung angehender Lehrender für das Fach Pflege an berufsbildenden Schulen oder exponierte Studiengänge wie der Masterstudiengang in Community Health Nursing verdeutlichten, wie unverzichtbar die Fakultät für die Pflege sei.

„In Zeiten des Fachkräftemangels diejenigen nicht mehr akademisch auszubilden, die diesem Mangel entgegenwirken können, ist unverantwortlich und widerspricht allen politischen Versprechungen der vergangenen Jahre.“

Unter den Studierenden und Promovierenden der pflegewissenschaftlichen Fakultät sei nach dem ersten Schock ein Kampfesgeist entbrannt – nicht zuletzt auch angetrieben von der „großen Welle an Solidarität und Zusammenhalt“ namhafter Persönlichkeiten aus der Pflegeszene, Berufsverbänden, Fachgesellschaften und der Pflegekammer in Rheinland-Pfalz.

„Diese Unterstützung zeigt uns deutlich, dass die Entscheidung der Schließung nicht unwidersprochen hingenommen werden kann.“

Befürworter aus dem gesamten Bundesgebiet können die Petition noch bis 15. Juni unterzeichnen. Eine Mindestzahl sieht das Land Rheinland-Pfalz zwar nicht vor. Aber:

„Je mehr mitmachen, desto deutlicher wird die gesellschaftliche Relevanz und desto höher wird der Handlungsruck für die Landesregierung. Jede einzelne Mitzeichnerin und jeder einzelne Mitzeichner erhöht die Erfolgschancen der Petition.“

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/studierenden-kaempfen-mit-petition-um-fakultaet-an-der-pthv


Digitales Event der AG Junge Pflege

Selbst- und Teampflege in Krisenzeiten stärken

05.05.2021 / News – „Me Time We Time“ – unter diesem Motto laden die Arbeitsgemeinschaften (AG) Junge Pflege des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe am 14. und 15. Mai zu einer kostenfreien digitalen Veranstaltung (d’Event) ein.

Neben Austausch, Humor, Resilienz und Kennenlernen neuer Energiequellen stehen auf der Agenda auch praktische Gesundheitssessions in Kooperation mit der Krankenkasse DAK sowie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

Das Mitglied der Lenkungsgruppe Junge Pflege, Lina Gürtler, erläutert: „Wir sind aktuell gesättigt von grauer Theorie, allein und ohne Austausch an unseren Schreibtischen, und gleichzeitig extrem belastenden Praxiseindrücken auf Stationen und in den verschiedensten Lernorten. Was wir neben politischem Support benötigen, sind Ladestationen für unsere eigenen Ressourcen.“

Zum vielfältigen Programm gehören neben Themen wie Bewerbung oder Fortbildung auch Fokustalks zu einzelnen Einsatzfeldern. Internationale Referentinnen und Referenten steuern ihr Wissen in teils englischsprachigen Workshops bei.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/selbst-und-teampflege-in-krisenzeiten-staerken


Investiert in Hebammen!

Der 5. Mai ist der Internationale Welthebammentag

Anlässlich des diesjährigen Welthebammentages, der unter dem Motto „Die Daten sprechen für sich: investiert in Hebammen!“ steht, appelliert Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerates e.V. (DPR), an die Regierungen in Bund und Ländern, in Hebammen, deren Arbeitsbedingungen und Ausbildung zu investieren.
„Hebammen ermöglichen Neugeborenen einen guten und gesunden Start ins Leben. Sie begleiten, unterstützen und beraten die Mütter vor und nach der Geburt und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zu deren Gesundheit und der Gesundheit ihrer Kinder“, betont Wagner.

„Hebammen sind aber hoch belastet. Viele Hebammen arbeiten in Teilzeit und denken daran, den Beruf aufzugeben. Deshalb müssen sich die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit – die Stellenschlüssel, aber auch das Einkommen – deutlich verbessern.
Zukünftig findet die Ausbildung von Hebammen ausschließlich an Hochschulen statt. Dies ist ein wichtiger Schritt für eine gute Versorgung. Es braucht aber auch hier weitere Investitionen, damit die Umstellung gut gelingt.

Der Deutsche Pflegerat gratuliert allen Hebammen zum Internationalen Welthebammentag!“

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Vogler: „Deutschland befindet sich im Pflegenotstand“

Das Klein-Klein reicht schon lange nicht mehr

Im ZDF Morgenmagazin hat Christine Vogler, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), gestern (03.05.2021) deutlich gemacht, dass Deutschland sich „im Pflegenotstand befindet“.

„Wenn es um die Attraktivität des Pflegeberufs geht, dann müssen wir aufhören, defizitär über den Beruf zu sprechen“, fordert Vogler. „Es geht nicht um Mindestlöhne, es geht um eine angemessene Bezahlung. Das Einstiegsgehalt in den Pflegeberuf muss 4.000 Euro betragen.“

Vogler will eine Klärung, wie viele Pflegende benötigt werden, um eine angemessene pflegerische Versorgung zu gewährleisten. Das stehe einer Diskussion um pflegerische Untergrenzen entgegen.

„Das Klein-Klein reicht schon lange mehr. Tatsächlich müssen wir gesellschaftlich diskutieren, wie wir Pflege in Deutschland bezahlen wollen. Das wird auch ein volkswirtschaftliches Problem werden. Denn wenn wir keine Pflegenden mehr haben, wer wird dann die Pflegebedürftigen versorgen?“

Vogler spricht sich dafür aus, die Gewinne im Gesundheits- und Pflegesystem zu reglementieren. Hierfür benötige es gesetzliche Rahmenbedingungen.

Unbedingt müsse es eine Deckelung der finanziellen Eigenanteile der Pflegebedürftigen in der Pflegeversicherung geben. Die gebotene Erhöhung der Löhne in der Pflege dürfe finanziell nicht auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden.

Link: Beitrag im Morgenmagazin ansehen.

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Nutzer:innenversion der Leitlinie zur ambulanten Pflege unter Bedingungen der Pandemie erschienen –

Was können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von ambulanten Pflegediensten erwarten?

Seit Dezember 2020 liegt die S1- Leitlinie „Häusliche Versorgung, soziale Teilhabe und Lebensqualität bei Menschen mit Pflegebedarf im Kontext ambulanter Pflege unter den Bedingungen der COVID19-Pandemie – Living Guideline“ vor, die unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft erarbeitet wurde.

Zu dieser Leitlinie ist nun eine Version für Nutzer:innen ambulanter Pflegedienste erschienen. Sie stellt pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen Informationen zur Verfügung, was sie von ambulanten Pflegediensten beim Umgang mit der COVID-19-Pandemie erwarten können. In gut verständlicher Sprache bietet sie pflegebedürftigen Personen so eine Grundlage, um sich auf das Gespräch und die Zusammenarbeit mit dem ambulanten Pflegedienst vorzubereiten.

„Es ist uns ein Anliegen, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in ihrer Selbstbestimmung zu stärken. Klar verständliche Informationen über professionelle pflegerische Leistungen sind dafür eine wichtige Grundlage“, erklärt Prof. Dr. Thomas Fischer dazu. Er hat gemeinsam mit Prof. Dr. Kirsten Kopke auch die Erstellung der Nutzer:innenversion koordiniert.

Die Leitliniengruppe hat außerdem aktuelle Informationen zum Tragen einer FFP-2-Maske, zur Unterstützung bei der Organisation der Schutzimpfungen für Pflegebedürftige und den Umgang mit bereits geimpften pflegebedürftigen Menschen aktualisiert.

Wissenschaftliche Ansprechpartner: Prof. Dr. Thomas Fischer, Prof. Dr. Kirsten Kopke

Kontakt zur Leitlinienkommission der DGP:  E-Mail: leitlinien@dg-pflegewissenschaft.de

>>> Link zur Nutzer:innenversion „Häusliche Versorgung, soziale Teilhabe und Lebensqualität bei Menschen mit Pflegebedarf im Kontext ambulanter Pflege unter den Bedingungen der COVID19-Pandemie – Living Guideline“

Quelle: PM DGP 28.04.2021
https://dg-pflegewissenschaft.de/aktuelles-zu-leitlinien/pressemitteilung-nutzerinnenversion-der-leitlinie-zur-ambulanten-pflege-unter-bedingungen-der-pandemie-erschienen-was-koennen-pflegebeduerftige-und-ihre-angehoerigen-von-ambulanten-pflegediensten/


Arbeitsminister schlägt neues Pflege-Tariftreue-Gesetz vor

4. Mai 2021 | Politik – Ein bundesweiter Tarifvertrag in der Altenpflege ist zuletzt gescheitert, weil die kirchlichen Wohlfahrtsverbände nicht zustimmten. Nun prescht Arbeitsminister Heil mit einem Gesetzesvorschlag vor. Gesundheitsminister Spahn ist irritiert.

Nach dem Scheitern eines bundesweiten Tarifvertrags in der Altenpflege will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit einem neuen Gesetz für eine bessere Bezahlung der Beschäftigten sorgen. Das geht aus einer Formulierungshilfe des Ministers für ein Pflege-Tariftreue-Gesetz vor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Ziel ist, dass die Pflegekassen nur noch jenen Pflegeanbietern die Leistungen erstatten, die ihren Beschäftigten tarifvertragliche oder vergleichbare Löhne zahlen. Auch die kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen werden demnach berücksichtigt. Diese Bedingungen sollen nach Willen von Heil ins Sozialgesetzbuch eingefügt werden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der für die Pflege eigentlich zuständig ist, zeigte sich am Montag in Berlin irritiert. Das Vorgehen seines Kabinettskollegen nannte er „betrüblich“. Das Thema sei zu wichtig, um es mit solchen „Manövern“ zu verknüpfen, zumal er bereits einen Vorschlag vorgelegt habe. Grundsätzlich sei es möglich, in den Verträgen zwischen der Pflegeversicherungen und denen, die die Leistungen anbieten, beispielsweise Tariflöhne zur Bedingung zu machen, fügte er hinzu.

Allerdings dürften zusätzliche Kosten nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen und ihrer Familien gehen. Dazu müsse sich somit Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) verhalten, weil es einen Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt brauche, betonte Spahn.

Vor einigen Wochen hatte die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas die Zustimmung zu einem Antrag auf eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags Altenpflege abgelehnt, der zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche ausgehandelt worden war. Nach dem Beschluss der Caritas stimmten die Gremien der Diakonie nicht mehr darüber ab. Da dem Verfahren beide kirchlichen Wohlfahrtsverbände zustimmen mussten, scheiterte der Flächentarif in der Pflege.

Die Kirchen und ihre Sozialverbände handeln Löhne und Gehälter nicht mit Gewerkschaften, sondern in eigener Regie in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen aus. Auf die rund 300.000 Beschäftigten bei Caritas und Diakonie hätte der angestrebte Flächentarif zunächst keine Auswirkungen gehabt, da ihre Vergütungen darüber liegen.

Die Diakonie Deutschland begrüßte Heils Vorstoß nun als wichtigen ersten Schritt. Präsident Ulrich Lilie sprach von einem konstruktiven Vorschlag, „bei dem die Diakonie Deutschland sehr gut mitgehen kann“. Mit einer Tarifbindung von über 90 Prozent im Pflegebereich könne sich die Diakonie hier sehen lassen. In dem Gesetz müsse aber auch festgelegt werden, dass die Pflegeversicherung nicht die niedrigsten Tarifverträge in der Branche als Basis für ihre Abrechnungen heranziehe. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass eventuell höhere Kosten der Pflegeversicherung nicht durch steigende Eigenanteile auf die Pflegebedürftigen oder auf die Kommunen abgewälzt würden.

Der Deutsche Caritasverband fordert die Bundesregierung auf, sich schnell auf Teilreformen in der Pflege zu einigen. „Wir erwarten von den Regierungsparteien die Verständigung auf eine Regelung, welche die Arbeitgeber in der Pflege verpflichtet, Tariflöhne zu zahlen,“ erklärte Caritas-Präsident Peter Neher. Lohnsteigerungen in der Pflege dürften aber die Pflegebedürftige nicht zusätzlich belasten. Was in dieser Legislaturperiode nicht mehr gelinge, werde in der nächsten doppelt dringlich auf der Agenda stehen. (epd)

Quelle: https://www.haeusliche-pflege.net/artikel/2021/5_2021/arbeitsminister-schlaegt-neues-pflege-tariftreue-gesetz-vor?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=AHI_HP_NL_20210506


Pflege-Tariftreue-Gesetz:

DBfK ist skeptisch

Berlin, 4. Mai 2021 – Bundesarbeitsminister Heil hat einen Vorstoß zur Tarifbindung für Mitarbeitende in der Langzeitpflege vorgelegt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt höhere Gehälter in den Pflegeberufen, sieht in dem Vorstoß aber einige Schwächen.

„Dass die Gehälter in den Pflegeberufen viel zu niedrig sind, sagen wir schon lange“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Und wir begrüßen eine bessere Bezahlung daher natürlich. Ohne eine umfassende Pflegereform sehe ich aber das Risiko, dass die Menschen mit Pflegebedarf dann diese Kosten tragen müssen. Wenn die Tarifbindung kommt, muss gleichzeitig eine Deckelung der Eigenanteile kommen.“

Unklar sei bislang auch noch, welcher Tarif in Heils Vorstoß die Grundlage bilden solle. „Wenn lediglich ortsübliche Tarife eingehalten werden müssen, haben wir wenig gewonnen. In vielen Regionen würden bessere Tarifverträge ausgehöhlt“, so Bienstein.

Der DBfK sieht in einer Tarifbindung auch nur einen allerersten Schritt für massiv benachteiligte Pflegende auf dem Weg zu einer fairen Bezahlung der beruflich Pflegenden. „Die Qualifikation, das Wissen und Können, die Verantwortung sowie die physische und psychische Belastung rechtfertigen ein wesentlich höheres Gehalt“, so Bienstein. „Mit einem Einstiegsgrundgehalt von 4.000 Euro brutto für Pflegefachpersonen hätten wir eine konkurrenzfähige Bezahlung. Damit könnte man Kolleginnen und Kollegen im Beruf halten und leichter Nachwuchs gewinnen. Auch für Pflegefachpersonen, die wieder in den Beruf zurückkehren wollen, wäre der Anreiz bei fairen Gehältern erheblich höher.“

Wichtig ist für den DBfK, dass es schnell zu spürbaren Verbesserungen für alle beruflich Pflegenden komme. „Es muss jetzt eine Reform auf den Weg gebracht werden, die auf einer solidarischen Finanzierung der Pflege gründet und so höhere Gehälter und mehr Stellen sichert, ohne die Menschen mit Pflegebedarf zusätzlich zu belasten“, fordert Bienstein.

Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
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Wahlkampfbedingtes Gezerre beenden

Lösungen für mehr Gehalt und Begrenzung der Eigenanteile regeln

„Lösungen und keine wahlkampfbedingten Streitereien zwischen den Koalitionsfraktionen sind gefragt“, mahnt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR).

Gesagt hat er dies angesichts der am Wochenende bekannt gewordenen Unstimmigkeiten zum Thema Gehälter in der Pflege und deren Finanzierung im Rahmen der Pflegeversicherung. Dies zwischen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) auf der einen Seite und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf der anderen Seite.

„Es ist allzu offensichtlich, dass es um Wahlkampf und nicht um nachhaltige Lösungen geht“, betont Wagner weiter. „Das hat wenig mit Wertschätzung zu tun. Denn die dringend notwendigen höheren Gehälter für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege kann es vernünftigerweise nur geben, wenn auch deren Finanzierung gesichert ist. Und diese ist nur dann sicher und nachhaltig, wenn geklärt ist, dass die Kosten für die höheren Gehälter nicht die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zu tragen haben. Deren finanzielle Eigenanteile müssen begrenzt werden.

Der Deutsche Pflegerat fordert die Regierungsparteien auf, jetzt Worten Taten folgen zu lassen und endlich gemeinsam umsetzbare Lösungen auf den Tisch zu legen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege merken mittlerweile sehr wohl, wenn es nicht wirklich um ihre Interessen geht.“

Ohnehin, macht Wagner deutlich, sei „eine große Pflege- und Lohnreform für diese Legislaturperiode realistisch kaum mehr umsetzbar. Hierfür hätte sich die Koalition früher bewegen müssen. Das ist wieder einmal enttäuschend“.

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