Wagner: 4000 Euro Einstiegsgehalt für Pflegekräfte
- Mrz 2021 | Politik – Um den Pflegeberuf konkurrenzfähig zu machen, fordert der Präsident des Deutschen Pflegerates eine bessere Entlohnung der Pflegekräfte.
Der Präsident des Deutschen Pflegerates, Franz Wagner, fordert ein Einstiegsgehalt von 4.000 Euro für Pflegekräfte. Das wäre eine angemessene Entlohnung, sagte er der „Passauer Neuen Presse“. Damit wäre der Pflegeberuf konkurrenzfähig mit anderen Berufsgruppen, sagte Wagner, der auch Geschäftsführer des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe ist. Der Mindestlohn, der in einem kürzlich gescheiterten Flächentarifvertrag vorgesehen war, habe unter der Forderung gelegen.
Die Rahmenbedingungen müsse die Politik so setzen, dass der Beruf wieder attraktiver werde, erklärte Wagner. „Dann können wir Pflegende auch motivieren, ihre Teilzeitstellen aufzustocken oder in den Beruf zurückzukehren.“ Alleine in der Langzeitpflege fehlten heute schon mehr als 100.000 Pflegende.
Das Finanzielle sei aber nicht alleine ausschlaggebend, so Wagner weiter. Pflegekräfte wünschten sich auch mehr Personal in Kliniken und Heimen, um der hohen Belastung entgegenzuwirken. „Die Pflegenden sind erschöpft“, sagte der Pflegerats-Präsident. Die Erschöpfung gehe bei einigen so tief, dass sie unter posttraumatischen Erschöpfungszuständen litten. Die Belastungen würden auch nach der Pandemie fortbestehen. (epd)
Quelle: https://www.careinvest-online.net/artikel/kw_11_21/150321_wagner
Westerfellhaus: „Karriere in der Pflege muss sich lohnen“
20. DRG-FORUM | DIGITAL
19.03.2021 / News – Pflegende müssen besser bezahlt werden – das steht außer Frage. Dazu müssten Pflegefachpersonen aber auch neue Rollen sowie mehr und ausdifferenziertere Verantwortlichkeiten zugestanden werden. Das war ein Tenor der Diskussionsrunde auf dem Pflegemanagementforum im Rahmen des DRG-FORUM | DIGITAL am Freitagnachmittag.
Verdienstmöglichkeiten deutlicher an unterschiedlichen Qualifikationen ausrichten
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, sieht einen Ansatzpunkt darin, auch die Verdienstmöglichkeiten deutlicher an unterschiedlichen Qualifikationen auszurichten.
„Ausbildung und Karriere in der Pflege müssen sich lohnen. Pflegende, die nach ihrer Ausbildung noch ein Studium oder eine Weiterbildung absolvieren, müssen nicht nur eine Perspektive nach mehr Autonomie haben, sondern auch für andere Verdienstmöglichkeiten. Dafür müssen wir kämpfen – auch bei denen, die das refinanzieren müssen.“
Westerfellhaus zeigte sich „mehr als ernüchtert“ von der konkreten Umsetzung der Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege. Zwar seien die erforderlichen Maßnahmen nun bekannt, aber es hapere an der Umsetzung.
„Es macht mich sehr, sehr unruhig, dass bei den Pflegenden keine Verbesserungen und Entlastungen ankommen.“
Der Pflegebevollmächtigte betonte eindringlich:
„Der Einbruch und Abbruch an Personal im Pflegeberuf muss uns mehr als aufrütteln. Wir müssen jetzt handeln und in Strukturen einsteigen. Wir haben keine Zeit mehr.“
Eigenständig arbeitende Pflegefachpersonen fördern
Pflegeleistung müsse in der Gesellschaft transparenter dargestellt werden, verdeutlichte die Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Kordula Schulz-Asche.
„Gute Leistung kostet Geld. Eigenständige Tätigkeiten der Pflege helfen, Pflege aufzuwerten und gleichzeitig Geld in der Gesundheitsversorgung umzuverteilen.“
So sei z. B. wichtig, dass auch auf Städte- und Gemeindeebene eigenständig arbeitende Pflegefachpersonen arbeiten könnten und sich etwa um Prävention und Gesundheitsförderung kümmerten – unabhängig von ärztlichen Berufen und vielmehr auf Augenhöhe mit diesen.
Für den Vorstandsvorsitzenden der Ameos Gruppe, Axel Paeger, ist es nicht verwunderlich, dass Pflege so schlecht dasteht wie aktuell.
„Was Pflegeausbildung und Berufsordnung anbelangt, ist in den vergangenen Jahren in die falsche Richtung gearbeitet worden.“
Gleichstellung zum Ärzteberuf sei nicht gefördert worden.
Pflegemangement braucht mehr Mut
Angesichts dessen forderte die mit dem Vordenker Award ausgezeichnete Pflegedirektorin am Klinikum Oldenburg, Sabine Brase, mehr unternehmerischen Mut vom Pflegemanagement ein.
„Pflegemanagement muss den Mut haben, verschiedene Qualifikationen im Beruf zuzulassen und Umsetzungsmodelle auf den Weg zu bringen.“
Besondere Kompetenzen sollten für besondere Patientenfälle genutzt werden. Dabei müsse sektorenübergreifend im Sinne des Pflegeversorgungsprozesses gedacht werden.
Allerdings gab Brase auch zu bedenken, dass derzeit „kreative und experimentelle Wege“ gegangen werden müssten, um z. B. akademisiertes Pflegepersonal „ordentlich“ bezahlen zu können, denn Tarifverträge bildeten dies nicht ab.
Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler widersprach und betonte:
„Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist eine Vergütung von akademischen Pflegenden vorgesehen. Aber die Arbeitgeber müssen die Aufgaben für dieses Personal auch genau definieren.“
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/westerfellhaus-karriere-in-der-pflege-muss-sich-lohnen
Einladung zum digitalen Seminar „Gelassenheit in der Pflege“
Aufgrund der positiven Resonanz und des großen Zuspruchs setzen wir gemeinsam mit der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) Rheinland-Pfalz die Digital-Seminarreihe „Gelassenheit in der Pflege“ fort.
Die Pflege eines Menschen kann sehr bereichernd sein. Gleichzeitig kostet diese Tätigkeit aber auch sehr viel Kraft. Die demografische Entwicklung und der sich verschärfende Fachkräftemangel verlangt Menschen, die in der Pflege tätig sind, zusätzlich viel ab. Umso wichtiger ist es, den Herausforderungen des Alltags mit einer gewissen Gelassenheit zu begegnen.
Wie das gelangen kann, zeigt Ihnen Trainer und Moderator Felix Gaudo am 21.04.2021 ab 14:30 Uhr im Rahmen der Fortsetzung „Gelassenheit in der Pflege – Stressbewältigung & Kommunikation mit Patienten & Kollegen“.
Anmeldungen werden bis zum 12.04.2021 per E-Mail an christina.crook@tk.de entgegengenommen.
Quelle: Mitgliedermailing Pflegekammer Rheinland-Pfalz, 19.03.2021
Langzeitpflege: Was kommt nach der Impfung?
Berlin, 18. März 2021- Weil die COVID-Impfungen in der stationären Langzeitpflege relativ gut vorangehen, werden die Rufe nach einer schnellen Öffnung der Einrichtungen lauter. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) warnt vor voreiligen Schritten, in denen die individuellen Bedingungen vor Ort nicht berücksichtigt werden.
„Selbstverständlich wünschen wir alle uns, dass die Pflegeeinrichtungen schnell wieder zur Normalität zurückkehren können, mehr Teilhabe und auch Besuche bei den Bewohnerinnen und Bewohnern wieder leichter möglich werden“, sagt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Man darf hier aber keine unbedachten Schritte in Richtung Öffnung machen, ohne die Situation in den jeweiligen Einrichtungen im Blick zu haben. Ich warne daher vor allgemeinverbindlichen Standardregelungen auf Länderebene, die dies nicht berücksichtigen. Eine große Hürde für gute Lösungen ist nach dem DBfK vorliegenden Berichten zudem die Zuständigkeit unterschiedlicher Behörden.“
Es gibt weiterhin Einrichtungen, in denen nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner und auch nicht das gesamte Personal geimpft sind. Außerdem ziehen immer wieder Menschen neu in die Einrichtungen, die noch nicht geimpft wurden. „Wenn hier nun schnelle Lockerungen der Besuchsregelungen verordnet werden, ist all das Erreichte, wofür die beruflich Pflegenden in der Langzeitpflege sich nun seit einem Jahr über die Maßen engagieren, schnell wieder dahin. Es steigt das Risiko für Infektionen und auch für schwere Verläufe“, so Bienstein weiter. „Die Einrichtungen vor Ort können am besten abschätzen, welche Öffnungsschritte möglich sind, wenn sie den Infektionsschutz und die soziale Teilhabe im Sinne ihrer Bewohnerinnen und Bewohner vereinen wollen. Hier gilt es sorgfältig abzuwägen zwischen dem berechtigten Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner und ihrer Angehörigen nach mehr Lebensqualität und dem Risiko einer schweren Erkrankung. Eine gewisse Flexibilität der Vorgaben ist hier unerlässlich und es ist notwendig, auf die Fachlichkeit der Pflegefachpersonen zu hören“, mahnt Bienstein.
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 0 | Fax 030-219157-77
G-BA verlängert Corona-Sonderregeln
Berlin, 18. März 2021 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Corona-Sonderregeln für die Ausstellung von Krankschreibungen, für ärztlich verordnete Leistungen und Krankentransporte sowie für die telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung über den 31. März hinaus um weitere drei bzw. sechs Monate verlängert. Er reagiert damit auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen. Ziel ist es, Arztpraxen zu entlasten und direkte Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten. Außerdem erweiterte der G-BA die Frist für pharmazeutische Unternehmen zur Einreichung der Dossiers für die Nutzenbewertung von Arzneimitteln gegen COVID-19. Wenn sich diese Arzneimittel in einem beschleunigten Zulassungsverfahren bei der Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) befinden, können die Dossiers nun auf Antrag bis zu 5 Monate nach der Zulassung an den G-BA übermittelt werden.
Zum vollständigen Text und Download
Quelle: G-BA Infodienst, 18.03.2021
Tipps gegen soziale Isolation und Einsamkeit
Soziale Isolation und Einsamkeit sind negative Stressfaktoren mit erheblichem Gesundheitsrisiko. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) gibt Tipps, wie ältere und pflegebedürftige Menschen unterstützt werden können, um sozialer Isolation und Einsamkeitsgefühlen entgegenzuwirken.
Berlin, 17. März 2021. Positive soziale Kontakte fördern die psychische und körperliche Gesundheit – und helfen, Krankheit und Pflegebedürftigkeit besser zu bewältigen. Mit dem Alter steigt das Risiko für soziale Isolation. Die derzeitigen Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie stellen hierbei zusätzliche Risikofaktoren dar. Laut Auswertungen des Deutschen Alterssurvey fühlen sich deutlich mehr Menschen hierzulande einsam als vor der Pandemie. Das gilt auch für ältere Menschen. Außerdem könnten Pflegeheimbewohner durch die derzeitigen Kontaktbeschränkungen besonders betroffen sein, wie eine aktuelle Studie des ZQP zeigt. Vor diesem Hintergrund bietet das ZQP auf www.pflege‑praevention.de Tipps zur sozialen Einbindung älterer pflegebedürftiger Menschen.
Viele der Anregungen sind niedrigschwellig und trotz pandemiebedingter Einschränkungen umsetzbar. „Kontakt- und Aktivitätsangebote, Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit sind zentrale Aspekte für die soziale Einbindung von älteren pflegebedürftigen Menschen“, so Daniela Sulmann, Bereichsleiterin und Pflegeexpertin im ZQP. „Wichtig ist etwa, dass das Telefon oder andere Kommunikationsmittel der pflegebedürftigen Person gut erreichbar und zu bedienen sind. Zudem sind feste Telefon- und Besuchstermine sowie regelmäßige Aktivitäten, etwa kleine Ausflüge machen, zusammen Zeitung lesen, Rätsel lösen oder kochen relativ einfache Möglichkeiten, soziale Einbindung zu fördern“, erklärt Sulmann.
Zum Hintergrund: Soziale Einbindung fördert die Gesundheit und bietet die Chance auf praktische und emotionale Unterstützung. Umgekehrt sind ungewollte soziale Isolation und Einsamkeitsgefühle psychisch sehr belastend und stellen erhebliche Gesundheitsrisiken dar. Folgen können zum Beispiel ein hohes Stressniveau durch Sorgen oder Angst, Schlafprobleme, Depressionen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sein. Während soziale Isolation ein objektiver Zustand weniger sozialer Kontakte ist, ist Einsamkeit das subjektive Gefühl, allein zu sein. Es kann also auch auftreten, wenn jemand viele Kontakte hat – oder nicht auftreten, obwohl wenige Kontakte bestehen.
Pressekontakt: Torben Lenz, Tel.: 030-275 93 95 15, E-Mail: torben.lenz@zqp.de
3. Diakonisches Kamingespräch
Assistierter Suizid im Kontext von Hospiz und Palliative Care
- April 2021, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr; ANMELDUNG. Bitte schicken Sie für die Übersendung des Zoom-Links eine Mail an grp@diakonie.de
Gesundheitsausschuss befasst sich mit Impfstoff-Nebenwirkung
Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich nach der Aussetzung der Impfungen mit dem Vakzin von AstraZeneca mit der neuen Lage befasst. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), Klaus Cichutek, erläuterten den Abgeordneten in der Sondersitzung am Mittwoch die Gründe für die Entscheidung.
Spahn sagte, die Ausgangslage habe sich nach Bekanntwerden weiterer Fälle von schweren Nebenwirkungen verändert. Experten hielten einen Zusammenhang zwischen den Impfungen mit dem Mittel von AstraZeneca und den aufgetretenen sogenannten Hirnvenenthrombosen für plausibel. Daraufhin seien die Impfungen mit dem Vakzin vorsorglich ausgesetzt worden. Die Empfehlung des PEI sei dabei maßgeblich. Die europäische Arzneimittelbehörde (EMA) prüfe die Sachlage, sammle weitere Informationen und wolle in Kürze eine Bewertung geben.
Spahn betonte, es gehe auch um das Vertrauen in den Impfstoff und die Pharmakovigilanz, also die Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln. Die Reaktion auf die jetzt aufgetretenen Fälle zeige, dass das Sicherheitsnetz funktioniere. Sollte mit dem hochwirksamen Vakzin von AstraZeneca weiter geimpft werden können, sei eine spezielle Aufklärung und Information der Patienten sinnvoll.
Cichutek sprach von bislang acht gemeldeten Fällen mit schweren Hirnvenenthrombosen in Deutschland, darunter drei Todesfälle. Betroffen seien jüngere Menschen im Alter zwischen 20 und 50 Jahren, zumeist Frauen. Auffällig sei, dass die Thrombosen erst vier bis 16 Tage nach der Impfung aufgetreten seien. Es gebe insgesamt ein charakteristisches Muster.
Die Analyse habe ein Risikosignal aufgezeigt, dies habe zu der Empfehlung geführt, die Impfungen mit dem Mittel auszusetzen. Solche Nebenwirkungen mit dem Impfstoff sind nach Angaben von Cichutek auch in anderen Ländern aufgetreten. Es gebe ein noch höheres Risikosignal in Norwegen. Weitere Einzelfälle seien etwa aus Spanien und Großbritannien gemeldet worden.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 345, 17.03.2021
Pflege
Steuervorteile für Pflegekräfte gefordert
News des Tages / 17.03.2021 – Die Diakonie fordert Steuervorteile für Pflegekräfte. Ein Freibetrag von 500 Euro monatlich könnte nach Ansicht der bayerischen Diakonie den Pflegeberuf attraktiver machen. „Das wäre ein erster Schritt in eine richtige Richtung“, zitiert die Zeit Diakonie-Vorständin Sandra Schuhmann. Eine Umsetzung wäre schnell möglich und würde sich direkt auf den Geldbeutel der Pflegekräfte auswirken.
2050 werden nach Schätzungen allein in Bayern 60.000 bis 150.000 Vollzeitkräfte in der Pflege fehlen. Deshalb müssten die Arbeitsbedingungen verbessert werden, auch um zu verhindern, dass angesichts der Belastungen der Pandemie weitere Pflegekräfte aus ihrem Beruf aussteigen. Auch der Deutsche Pflegerat appelierte vor kurzem an die Politik, dringend die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die Pflegepersonalregelung PPR 2.0 müsse dringend umgesetzt werden, so DPR-Präsident Franz Wagner. Der demographische Wandel verschärft die Situation zusätzlich: Allein in den nächsten zehn bis zwölf Jahren werden etwa 500.000 Pflegekräfte das Rentenalter erreichen.
Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/steuervorteile-fuer-pflegekraefte-gefordert
Handreichung für Pflegeausbildung
11. Mrz 2021 | Nachrichten – Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat eine umfangreiche „Handreichung für die Pflegeausbildung am Lernort Praxis“ veröffentlicht. Sie soll darin unterstützen, die praktische Pflegeausbildung nach den neuen Regelungen umzusetzen.
Die Umsetzungshilfe für die praktische Ausbildung aus der Reihe „Pflegeausbildung gestalten“ soll Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sowie weitere für die praktische Ausbildung Verantwortliche bei ihrer Arbeit unterstützen. Enthalten sind die für die praktische Ausbildung relevanten gesetzlichen Grundlagen. Zudem wird der bundesweit empfehlende Rahmenausbildungsplan erläutert.
Ergänzt wird die Handreichung um Formulare als Downloads, die für die eigene Nutzung angepasst werden können. Die Umsetzungshilfe basiert auf dem Pflegeberufegesetz vom 17. Juli 2017 und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung vom 02. Oktober 2018.
Hier können Sie die Handreichung direkt herunterladen.
Entwurf für eine Pflegereform bleibt in wichtigen Punkten hinter den Erwartungen zurück
Tarifbindung darf keine Mogelpackung sein
Berlin, 16. März 2021. Der jetzt bekannt gewordene Entwurf eines Gesetzes für eine umfassende Reform der Pflege aus dem Bundesgesundheitsministerium enthält zahlreiche gute Ansätze, enttäuscht aber in einem wesentlichen Punkt: Der Mechanismus der Tarifbindung, der Pflegekräfte vor Dumpinglöhnen schützen soll, ist gegenüber früherer Ankündigungen stark aufgeweicht. Der Deutsche Caritasverband fordert hier dringend Nachbesserungen.
„Wir erwarten eine Tarifbindung, die diesen Namen verdient – sprich: Wer keine Tarifbindung vorweisen kann, darf nicht am Markt agieren,“ so Caritas-Präsident Peter Neher. Das fordert der Deutsche Caritasverband seit langem und eine solche Regelung wurde vom Bundesgesundheitsminister seit einem halben Jahr angekündigt. Auch private Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, faire Löhne zu zahlen. „Die Tarifbindung muss ohne Wenn und Aber gelten. Eine Aushöhlung durch den Verweis auf ein ‚ortsübliches Entlohnungsniveau‘, wie jetzt im Entwurf zu lesen ist, ist nicht akzeptabel,“ so Neher. Nicht zuletzt sei völlig unklar, wie dieses zu bestimmen ist. „Bleibt es bei dieser Regelung, ist die Tarifbindung ein Etikettenschwindel,“ so Neher. „Das können wir nicht hinnehmen“.
Deckelung der Kosten für die Pflegebedürftigen greift zu spät
Für die Caritas ist eine Deckelung der Kosten, die die Pflegebedürftigen in der stationären Altenhilfe selbst tragen, ein zentrales Anliegen der Pflegereform: Pflegebedürftigkeit darf kein Armutsrisiko sein
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Pflegebedürftige dank eines Zuschusses zu den Pflegekosten entlastet werden, der mit jedem Jahr steigt. Die stufenweise Entlastung beginnt nach Ende des ersten Jahres in der stationären Altenhilfe. „Wir begrüßen mit Nachdruck eine stufenweise Entlastung bei den Eigenanteilen. Zugleich darf die Entlastung kein Erbenschutzprogramm sein,“ so Neher. Die Idee einer Karenzzeit entspricht grundsätzlich den Vorschlägen der Caritas. „Allerdings sind 12 Monate zu lang. Die Zeit, in der die Eigenanteile in vollem Umfang von den Pflegebedürftigen zu übernehmen sind, darf sechs Monate nicht überschreiten.“
Hintergrund
Am Dienstag tagte die Arbeitskonferenz der Sozialpolitischen Sprecher_innen des Caritas-Verbandes. Sie hat den informellen Gesetzentwurf des Gesundheitsministers beraten und eine erste Bewertung vorgenommen.
Quelle: PM Deutscher Caritasverband 16.03.2021
