DPR: Dezember-Ausgabe der PflegePositionen erschienen
Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
- Editorial. Nun sind andere am Zug – Taten sind gefragt (von Franz Wagner, Präsident des DPR)
- Im Fokus. Pflegeberufe attraktiv für Berufseinsteiger (von Christine Vogler, Vize-Präsidentin des DPR)
- Konzertierte Aktion Pflege. Deutscher Pflegerat im Gespräch mit der Bundeskanzlerin (DPR, Bundesregierung)
- Deutscher Pflegerat zum Pflegegipfel. Worte und Applaus wohlfeil, Handeln muss folgen (DPR)
- Neuer Expertenstandard. Aufruf zur Bewerbung (DNQP)
- Rückblick zum Deutschen Pflegetag. Weichenstellung nötig (DPR)
Die Dezember-Ausgabe der „PflegePositionen“ können Sie hier abrufen.
Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Pflege und Hauswirtschaft – wie kann die Zusammenarbeit aussehen?
Deutscher Pflegerat und Deutscher Hauswirtschaftsrat legen Grundsatzpapier vor
Berlin (07. Dezember 2020, Nr. 38/2020) – Die Konzertierte Aktion Pflege (KAP) hat die Stärkung der Berufsgruppe der Pflegenden und die Verbesserung deren Arbeitsbedingungen zum Ziel. Im gleichen Zug geht es um die Stärkung der Berufsgruppe der Hauswirtschaft. Um diese Ziele zu erreichen ist die bessere Zusammenarbeit beider Berufsgruppen wesentlich. Vor diesem Hintergrund haben der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) und der Deutsche Hauswirtschaftsrat e.V. (DHWiR) gemeinsam ein Grundsatzpapier in Form einer Broschüre über „Anforderungen, Leistungen und Qualifikationen von Hauswirtschaft und Pflege in unterschiedlichen Settings“ als Diskussionsgrundlage veröffentlicht. Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats:
„Die Berufsgruppe der Hauswirtschaftsfachkräfte kann die Profession der Pflegenden wesentlich unterstützen und entlasten und trägt somit für eine nachhaltige und gesicherte Versorgung bei. Dieses Potenzial wird derzeit zu wenig genutzt, dabei setzt mit Beginn der pflegerischen Versorgung immer auch die Versorgung durch hauswirtschaftliche Leistungen ein.
Die Antwort auf die Frage, wie professionell Pflegende von für sie fachfremden Tätigkeiten entlastet werden können, ist eine der wesentlichsten Bausteine für die künftige Gestaltung und Sicherung der pflegefachlichen Versorgung. Zugleich geht es darum, welche wichtigen Aufgaben hauswirtschaftliche Fachkräfte im Setting der Pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung erfüllen können.
Die Broschüre und die dazu gehörenden Poster des Deutschen Pflegerats und des Deutschen Hauswirtschaftsrats geben einen Überblick über die Anforderungen, Leistungen und notwendigen Qualifikationen der Pflege und Hauswirtschaft. Diese werden erstmals in Deutschland in acht Settings der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung gegenübergestellt. Zu diesen Settings zählen Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen mit Wohngruppen- und Hausgemeinschaftskonzept, ambulante betreute Wohngemeinschaften, häusliche Krankenpflege und Pflegehilfe sowie Privathaushalte.
Aufgezeigt werden die Schnittstellen der notwendigen Zusammenarbeit. Vor Augen geführt wird, dass es einer konkreten Sicherung und Ausbau der Leistungen der Hauswirtschaft über das SGB XI hinaus bedarf. Gestärkt werden muss die multiprofessionelle Fachkräftebasis, die Hauswirtschaftskräfte einschließt, ebenso wie die kontinuierliche Weiterentwicklung von Qualität und Mindeststandards auch im Bereich der Hauswirtschaft.
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegenden und damit ihre Entlastung bauen auf ein Miteinander der Professionen, auf eine bessere interprofessionelle Zusammenarbeit von Pflege und Hauswirtschaft. Deutlich wurde, dass mit einer stärkeren Häuslichkeit eine Zunahme und Vielfalt an wichtigen hauswirtschaftlichen Dienstleistungen und Unterstützungsleistungen einhergeht. Diese gilt es auszubauen. Die Leistungen der Hauswirtschaft müssen in den Sozialgesetzbüchern stärker verankert werden und dürfen sich nicht nur auf den Leistungsprozess der Pflege beziehen.“
Hintergrund: Zur Umsetzung der Vorgabe der Konzertierten Aktion Pflege hat der Deutsche Pflegerat die „Arbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft“ im Rahmen des „Expertenbeirats des Deutschen Pflegerats zur Begleitung der Verbesserung der Rahmenbedingungen pflegerischen Arbeitens in der Langzeitpflege“ gegründet.
Die Broschüre, die Poster sowie das Positionspapier „Stärkung der Hauswirtschaft und Entlastung der Pflege“ stehen auf den Seiten des Deutschen Pflegerats zum Download zur Verfügung. Sie fließen ein in gemeinsame Beratungen mit dem Bundesgesundheitsministerium und weiteren Partnern.
Ansprechpartnerin: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Forschungsförderung
BMBF fördert Technologien für Gesundheit und Pflege mit 350 Millionen Euro
Innovation / 08.12.2020 – Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das neue Forschungsprogramm „Miteinander durch Innovation“ gestartet, mit dem in den nächsten fünf Jahren die Forschung interaktiver Technologien gefördert wird.
Im Fokus stehen Projekte, die die Gesundheitsversorgung und die Pflege verbessern sollen. Gerade in diesen beiden Bereichen würden interaktive Technologien in Zukunft einen wichtigen Anwendungsbereich haben, heißt es in einer Mitteilung. Technische Assistenzsysteme könnten in der Pflege die Fachkräfte zunehmend bei ihrer Arbeit entlasten und für pflegende Angehörige eine wichtige Hilfestellung sein.
„Die Corona-Pandemie führt uns deutlich vor Augen, wie hilfreich neue Technologien für unser Zusammenleben sind“, erklärt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek. Bei dem Förderprogramm gehe es um „Technik, die Nähe über Distanz schafft.“ Gerade in den schwierigen Zeiten einer Pandemie habe man deutlich gespürt, dass innovative Lösungen aus der Forschung nötig sind. Mit dem Programm sollen bis 2025 jährlich rund 70 Millionen Euro für die Förderung interkativer Technologien ausgeschüttet werden. Im Bundesanzeiger wurde bereits die erste Fördermaßnahme veröffentlicht. Mit der Bekanntmachung „Hybride Interaktionssysteme zur Aufrechterhaltung der Gesundheit auch in Ausnahmesituationen“ sollen Lösungen gefördert werden, die in Krisen Präsenzinteraktionen in der Gesundheitsversorgung kurzfristig ersetzbar machen und langfristig ergänzen. Das Programm zielt auf Gesundheitsanwendungen und Interaktionstechnologien ab, die ohne Kontakt auskommen sollen.
COVID-19-Impfungen
STIKO: Ambulante Pflege wird mit als erstes geimpft
07.12.2020 – Pflegekräfte in der ambulanten Pflege sollen mit als erstes geimpft werden. Das sieht eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zum Einsatz eines Corona-Impfstoffes vor.
Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) läuft jetzt ein dreitägiges Stellungnahme-Verfahren, das am Donnerstag (10. Dezember 2020) abgeschlossen sein wird. Dann wir die Empfehlung veröffentlicht. Auf Basis dieser Empfehlung erstellt das BMG eine Rechtsverordnung. Diese Rechtsverordnung soll noch im Dezember veröffentlicht werden. Laut RKI-Empfehlung sollen im ersten Schritt folgende Personen geimpft werden:
- Bewohner von Senioren/Pflegeheimen
- Personen über 80 Jahren
- Personal mit hohem Expositionsrisiko (Notaufnahmen)
- Personal mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen (Transplantationsmedizin)
- Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
- Personal in Heimen mit Kontakt zu Bewohnern.
Das sind laut BMG mehr als 8,6 Millionen Menschen.
GKV und MDS
Verlängerung der gemeinsamen Verlautbarung von GKV-Spitzenverband und MDS zum Umgang mit der Pflegebegutachtung und den Qualitätsprüfungen während der aktuell verlängerten Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie
Vor dem Hintergrund der durch die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder verlängerten Kontaktbeschränkungen wollen Pflegeversicherung und Medizinische Dienste ihren Beitrag zur Eindämmung der COVID-19-Pandemiefortführen.GKV-Spitzenverband und Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen empfehlen in Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 15. Januar 2021 regelhaft
- keine Pflegebegutachtungen im häuslichen Umfeld nach § 18 SGB XI und stattdessen eine Begutachtung auf Basis von vorliegenden Informationen(schriftliche Unterlagen) und eines strukturierten Telefoninterviews und
- keine Regelprüfungen (Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI)in Pflegeeinrichtungen durchzuführen.
Pflegeforschung zur Bewältigung der Pandemie nutzen
Förderung und Nutzung pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse würden bei Bewältigung der Pandemie, insbesondere in der Langzeitpflege helfen Pflegefachpersonen
Berlin, 10. Dezember 2020 – Die Langzeitpflege ist besonders stark von der Pandemie betroffen. Es gibt bisher keine systematische Datenerhebung zur Bewertung von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Deutschland. Deshalb muss ein spezifischer Fokus auf die wissenschaftliche Untersuchung dieses Bereiches höchste Priorität erhalten, wobei die Pflegewissenschaft eine Führungsrolle übernehmen sollte.
„Wir wissen spätestens seitdem Frühjahr 2020, dass vor allem hochaltrige und pflegebedürftige Menschen die COVID-19 Todesraten bestimmen. So sind insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen betroffen. Pflegende in Altenpflegeeinrichtungen schützen diese Risikogruppe mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, „sagt Dr. Martin Dichter, Mitglied des DBfK-Bundesvorstandes und Vorsitzender des DBfK Nordwest.
„Insgesamt wissen wir viel zu wenig über die ergriffenen präventiven Maßnahmen des Infektionsschutzes und deren Folgen. Deshalb unterstützt der DBfK die Forderung des EbM Netzwerks, die bisher kaum geförderte Pflegeforschung viel stärker zu involvieren, um so zu einer umfassenden Datengrundlage für praxisrelevante Empfehlungen zu gelangen,“ so Dichter weiter.
Weitere Informationen: Deutsches Netzwerk Evidenzbasierten Medizin e.V. https://www.ebm-netzwerk.de
Bundesverband, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Ansprechpartnerin: Susanne Adjei, T +49 30 219 157 – 0, F +49 30 219 157 – 77, dbfk@dbfk.de, www.dbfk.de
Übergabe – Der Podcast für die Pflege
ÜG059 – Jahresrückblick mit Jens Spahn
