Personalbemessungsinstrument für das Krankenhaus nicht weiter auf die lange Bank schieben
Deutscher Pflegerat fordert schnelle Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums
Berlin (25. November 2020, Nr. 36/2020) – „Viele wichtige Entscheidungen wurden in diesem Jahr unter beträchtlicher Hilfe des Bundesgesundheitsministeriums getroffen. Eine der wesentlichsten Kursrichtungen lässt jedoch nicht nachvollziehbar auf sich warten: Und zwar die Entscheidung, mit welchem Personal ein Krankenhaus künftig die Patientensicherheit gewährleisten soll“, macht Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), anlässlich der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zur Pflegepersonalbemessung in Krankenhäusern am heutigen Mittwoch (25.11.2020) deutlich.
„Viel zu lange ist der prekäre Mangel an Pflegepersonal erkennbar. Der gemeinsame Vorschlag des Deutschen Pflegerats, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und ver.di für eine Interimslösung für die Personalbemessung im Krankenhaus liegt seit Januar 2020 im Bundesministerium für Gesundheit – bisher ohne Ergebnis.
Das vorgelegte Pflegepersonalbemessungsinstrument (Pflegepersonal-Regelung: PPR 2.0) darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Das Bundesgesundheitsministerium muss sich entscheiden, was es will. Die PPR 2.0 leitet den Personalbedarf vom tatsächlichen Pflegebedarf der Patienten/innen ab und definiert somit die notwendige Pflegepersonalausstattung für die unmittelbare Patientenversorgung auf allen bettenführenden, somatischen Stationen eines Krankenhauses. Davon abgeleitet könnten Abweichungen definiert werden.
Die PPR 2.0 ist wissenschaftlich fundiert und geeignet, die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals und die Versorgung der Patienten/innen deutlich zu verbessern. Sie bildet die Voraussetzung für die dringend benötigten flankierenden Maßnahmen für einen Personalaufbau in der Pflege und stellt einen erheblichen Fortschritt zu den bisherigen Regelungen dar. Eine Entscheidung für die PPR 2.0 wäre ein deutliches Signal in die Berufsgruppe.
Es ist zu hoffen, dass das Bundesgesundheitsministerium sich nunmehr schnell und positiv zum vorgelegten Personalbemessungsinstrument äußert. Die Profession Pflege braucht Vertrauen, dass sich etwas in ihren Arbeitsbedingungen nachhaltig zum Besseren verändert. Die schnell umsetzbare PPR 2.0 ist hierbei auch in ihrer Eigenschaft als Interimslösung ein wesentlicher Pfeiler.“
Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Übergabe – Der Podcast
ÜG058 – Pflegende Angehörige in der COVID-19-Krise
Der Podcast für die Pflege.
Diakonie Hamburg unterzeichnet Charta zur Betreuung Sterbender
Am 26.11.2020 hat Landespastor Dirk Ahrens die ‚Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen‘ für das Diakonische Werk Hamburg gezeichnet. Die Charta wurde vor 10 Jahren in einem einzigartigen nationalen Prozess auf dem Weg gebracht. Ihr Ziel ist es, in allen gesellschaftlichen Bereichen auf die Belange schwerstkranker und sterbender Menschen hinzuweisen, für deren Bedürfnisse zu sensibilisieren und das Recht eines jeden Menschen auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen zu verwirklichen. Die Relevanz und die ungebrochene Aktualität der Charta zeigt sich gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der aktuell veränderten Rechtslage zum assistierten Suizid.
Die Ziele der Charta decken sich mit den Handlungsfeldern, in denen sich die Diakonie Hamburg seit vielen Jahren engagiert. Zahlreiche Einrichtungen unter dem Dach der Diakonie Hamburg haben eine palliativsensible Haltung als festen Bestandteil in ihrer Arbeit eingenommen. Der Verband fördert seit den 2000er Jahren einen systematischen und kontinuierlichen Ausbau seiner palliativen Kompetenz. Fünf der neun Hamburger Hospize sowie 13 der 20 Hamburger Hospizdienste zählen zu den Mitgliedseinrichtungen der Diakonie Hamburg.
„Wir unterstützen die Ziele der Charta und wollen mit der offiziellen Zeichnung ein Signal setzen: Krankheit und Sterben gehören zum Leben und wir tun alles dafür, Leid und Schmerzen zu mindern“, so Dirk Ahrens, Leiter des Diakonischen Werkes Hamburg, in seiner Rede anlässlich der Unterzeichnung. Jeder Mensch verdiene unsere ungeteilte Aufmerksamkeit und unser ganzes Engagement bis zum letzten Atemzug.
Verbunden mit der Zeichnung der Charta ist auch ein Angebot an die diakonischen Einrichtungen, ob stationär oder ambulant, ob Hospiz oder Pflegedienst, die Leitsätze der Charta noch stärker aufzugreifen und umzusetzen. Dazu gestaltet die Diakonie ab Anfang 2021 das “Jahr der Charta“ mit Vorträgen, Workshops und Austauschmöglichkeiten für interessierte Leitungskräfte und Mitarbeitende. In ihrem Statement zum Start des Jahres der Charta hob Anne Hansen hervor, dass die Intention der Leitsätze der Charta zwar verständlich, ein Herunterbrechen auf konkrete Handlungen zunächst nicht selbsterklärend sind und einer konzeptionellen Erarbeitung bedürfen. Das „Jahr der Charta“ soll Mut machen, den eingeschlagenen Weg – unterstützt durch das Diakonische Weg und Erfahrungsträger – zu gehen um die palliativ-hospizliche Kompetenz weiter zu entwickeln. Anne Hansen ist Referentin Ambulante Dienste und Palliative Care bei der Diakonie Hamburg.
Insgesamt haben das Engagement und auch die Professionalisierung im Bereich der palliativen und hospizlich deutlich zugenommen. Allerdings haben noch immer nicht alle Menschen in Deutschland gleichermaßen Zugang zu palliativen und hospizlichen Versorgungsmöglichkeiten. Versorgungsstrukturen müssen aus Sicht der Diakonie Hamburg noch deutlich ausgebaut und besser finanziert werden, vor allem im Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen.
Hintergrund:
Weitere Informationen zum Thema: www.diakoniehh.de/charta-palliativ
Link zur Rede von Landespastor Dirk Ahrens vom 26.11.2020
Link zur Rede von Anne Hansen, Referentin Ambulante Dienste und Palliative Care vom 26.11.2020
Informationen zur Charta: www.charta-zur-betreuung-sterbender.de
Quelle: Presseinformation Diakonie Hamburg, 27.11.2020
Anhörung zur Pflegepersonalplanung
Bedarfsgerechte Personalvorgaben jetzt umsetzen
25.11.2020 / News – Am Mittwochnachmittag haben sich mehrere Verbände und Organisationen während einer Anhörung des Ausschusses für Gesundheit im Bundestag zur Pflegepersonalplanung in Krankenhäusern geäußert. Anlass dafür war ein Antrag der Linksfraktion, die PPR 2.0 per Verordnungsermächtigung zum 1. Januar 2021 einzuführen und die Pflegepersonaluntergrenzen aufzuheben.
PPR 2.0 unter pflegewissenschaftlicher Begleitung entstanden
Erwartungsgemäß warben Deutscher Pflegerat (DPR), Deutsche Krankenhausgesellschaft und Verdi für die PPR 2.0. Gemeinsam hatten sie das Instrument entwickelt, in 44 Krankenhäusern getestet und Anfang 2020 dem Bundesgesundheitsministerium vorgestellt. Das Instrument soll Personaluntergrenzen und Pflegequotienten künftig überflüssig machen.
FÜR ABONENNTEN: DAS STECKT HINTER DER PPR 2.0
Im Gegensatz zu den Pflegepersonaluntergrenzen sei die PPR 2.0 mithilfe pflegerischer Expertise und pflegewissenschaftlicher Begleitung erarbeitet worden, betonte der DPR in seiner Stellungnahme. Die PPR 2.0 sei nicht nur geeignet, die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals und somit die Patientenversorgung deutlich zu verbessern, sondern bilde die Voraussetzung, um die dringend benötigten flankierenden Maßnahmen für einen Personalaufbau in der Pflege – u. a. Schaffung von Ausbildungsplätzen und Initiativen für die (Rück)Gewinnung von Personal – in Angriff nehmen zu können.
PPR 2.0 praktikabler als Pflegepersonaluntergrenzen
Die Einzelsachverständige Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands, und der Deutsche Städtetag sprachen sich ebenfalls für den Antrag der Linken aus. Laut Rümmelin ist die PPR 2.0 weitaus praktikabler als die aktuellen Pflegepersonaluntergrenzen, auch wenn sie nicht als abschließendes Instrument angesehen werden dürfe.
Unabhängige Evaluation nötig
Auch das Aktionsbündnis Patientensicherheit sah noch Nachbesserungsbedarf. Zwar bedeute die PPR 2.0 eine Verbesserung der aktuellen Situation in der Pflege. Dennoch sei eine unabhängige pflegewissenschaftliche sowie gesundheitsökonomische Begleitforschung und Evaluation nötig, um das Instrument kritisch zu überprüfen und inhaltlich weiterzuentwickeln.
Der GKV-Spitzenverband und der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) vertraten kritischere Standpunkte.
Bedarf, aber nicht Verfügbarkeit an Pflegefachpersonen berücksichtigt
Die PPR 2.0 definiere kein pflegerisches Mindestversorgungsniveau und könne deshalb die eigenständige Bedeutung für den Patienten- und Mitarbeiterschutz nicht ersetzen, wie sie von der Pflegepersonaluntergrenzenregelung erfüllt werde, so der GKV-Spitzenverband.
Die PPR 2.0 definiere eine Soll-Vorgabe an erforderlichem Pflegepersonal, die anhand des eingestuften Pflegebedarfs ermittelt worden sei. Sie adressiere also eine bedarfsgerechte Personalbesetzung, die dementsprechend höher sei, als eine Minimalvorgabe. Im Fall knappen Pflegepersonals sei jedoch diese Minimalvorgabe als eine nicht zu unterschreitende „rote Linie“ erforderlich, um zu jedem Zeitpunkt eine entsprechende Personalbesetzung sicherzustellen.
Der BDPK sah eine Schwachstelle des Personalbemessungsinstruments darin, „dass genau wie bei den Pflegepersonaluntergrenzen auf Bundesebene Vorgaben entwickelt werden müssen, die den realen Entwicklungen in den Krankenhäusern nicht gerecht werden können“. Das Personalbemessungssystem berücksichtige den Bedarf, nicht aber die Verfügbarkeit von möglichen Pflegefachpersonen.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/bedarfsgerechte-personalvorgaben-jetzt-umsetzen
Live-Session beim Deutschen Pflegetag –
Anbindung der Pflege/Hebammen an die Telematikinfrastruktur
Seit Juli 2020 kann sich die Pflege freiwillig an die Telematikinfrastruktur anschließen. Damit tun sich Chancen auf – aber auch Fragen und Erwartungen bei allen Beteiligten. Die gematik ging beim Deutschen Pflegetag, der am 11. und 12. November 2020 vollständig digital stattfand, den Fragen nach und diskutierte mit Experten und Publikum.
zu finden unter: https://www.youtube.com/watch?v=OmOGAHfPGJQ&feature=youtu.be
GPVG verabschiedet
Mehr Pflegehilfskräfte in der Altenpflege
27.11.2020 / News – Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat der Bundestag am Donnerstag das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) verabschiedet. Damit sollen u. a. in der vollstationären Altenpflege 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte geschaffen und vollständig über die Pflegeversicherung finanziert werden.
Erster Schritt zur Umsetzung der Personalbemessung
Die zusätzlichen Stellen seien ein erster Schritt zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.
Die Einführung des Personalbemessungsverfahrens erfordere eine neue Aufgabenverteilung zwischen Pflegefachpersonen und Pflegehilfskräften. Mit einem Modellprogramm sollen diese Personal- und Organisationsentwicklungsprozesse sowie die weitere Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens künftig begleitet werden, kündigte das Ministerium an.
DBfK: Verbindliches Konzept und Zeitplan fehlen
Dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) geht dieser Schritt nicht weit genug. Im Gesetz fehle ein verbindliches Konzept zur Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens inklusive eines Zeitplans, wie die Personalsituation in der stationären Langzeitpflege nachhaltig zu verbessern sei.
„Wir halten grundsätzlich die Schaffung der 20.000 Stellen für sinnvoll, aber nicht für ehrgeizig genug. 20.000 Stellen bei rund 14.500 Einrichtungen fallen nur begrenzt ins Gewicht. Uns fehlt aber vor allem eine verbindliche Aussage zu den weiteren Schritten in der Umsetzung des entwickelten Personalbemessungsverfahrens. Dies wäre ein wichtiges Signal für die Berufsgruppe“, sagte DBfK-Geschäftsführer Franz Wagner in der Anhörung zum Gesetz Mitte November.
Bereits in der Vorwoche hatte der Deutsche Pflegerat betont, dass die zusätzlichen Stellen noch deutlich zu knapp bemessen seien.
bpa sieht Qualifikationshürden
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) zeigte sich skeptisch angesichts der „Qualifikationshürden“ für die zusätzlichen Assistenzkräfte.
Es werde schwierig, die zusätzlichen Assistenzkräftestellen zur dauerhaften Entlastung der Pflegefachpersonen in Heimen tatsächlich zu besetzen.
„Die hohen Anforderungen an die Qualifikation dieser neuen Stellen können dazu führen, dass wir eine reine Luftbuchung sehen werden. Einen ähnlichen Effekt gab es bereits bei der Besetzung der 13.000 Fachkraftstellen. Der heutige Arbeitsmarkt und die stark steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen zeigen sehr deutlich, dass allein die Finanzierung weiterer Stellen nicht zu einer Entlastung vor Ort führt“, kritisierte bpa-Präsident Bernd Meurer.
Das GPVG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats und soll voraussichtlich im Januar 2021 in Kraft treten.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/mehr-pflegehilfskraefte-in-der-altenpflege
Bericht vom 11. DGP-Hochschultag
Unter dem Motto „Pflegewissenschaft im Dialog“ fand – erstmalig digital – am 13.11.2020 der 11. DGP-Hochschultag mit rund 200 Teilnehmer*innen statt. Der wissenschaftliche Diskurs war somit nicht nur multiperspektivisch, sondern auch multidimensional.
Mit Beiträgen von Studierenden von über 20 Hochschulen in Deutschland ist es gelungen ein abwechslungsreiches Programm zu gestalten. Nach einleitenden Grußworten zur Eröffnung der Veranstaltung durch die Vorsitzende der DGP Prof. Dr. Renate Stemmer hielt Prof. Peter Griffiths von der University of Southampton den Keynote-Vortrag mit dem Titel „Nurse staffing, skill mix and organisation for patient safety: results from a longitudinal patient level observational study“. Er berichtete von verschiedenen Forschungsprojekten zum Einfluss der Pflegepersonalbesetzung auf die Patientensicherheit. Neben Ergebnissen zum inzwischen mehrfach gezeigten Einfluss der Anzahl akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen auf die Krankenhausmortalität, stellte er aktuelle Forschungsergebnisse zum Einsatz von Pflegehilfspersonen vor. Hier zeigt sich eindrucksvoll, dass mehr Pflegehilfspersonen unter bestimmten Bedingungen mit einer erhöhten Mortalität assoziiert sein können. In der anschließenden Diskussion, die u.a. in Kleingruppen erfolgte, wurden sowohl die Limitationen als auch die Bedeutung der Ergebnisse lebhaft diskutiert.
In zehn weiteren Vorträgen und 25 Kurzvorträgen zeigte sich ein breites Themenspektrum pflegewissenschaftlicher Fragestellungen. Dieses reichte vom Einsatz digitaler Technik in verschiedenen Pflegesettings sowie der Ausbildung über Fragen des Einsatzes akademisierter Pflegefachpersonen bis zu klinischen Fragestellungen wie z.B. Mangelernährung bei geriatrischen Patient*innen im Krankenhaus oder Schlafförderung bei onkologischen Patient*innen.
Als neues Format wurde erstmalig ein Science Slam von Mitgliedern der Sektion Nachwuchs Pflegewissenschaft gestaltet, eine Präsentationsform mit hohem Unterhaltungswert. Beiden Vortragenden gelang es in herausragender Weise dem wissenschaftlichen Anspruch kommunikativ-innovativ gerecht zu werden. Das war kreative Originalität auf höchst wissenschaftlichem Niveau!
Der 11. DGP-Hochschultag endete mit der Vergabe von Preisen für die drei besten Vorträge, die zuvor von einer wissenschaftlichen Jury bewertet worden waren.
Die Preise erhielten:
- Maria Biniok, Prof. Dr. Johannes Gräske, Theresa Forbrig, Prof. Susanne Brandhorst, Alice Salomon Hochschule Berlin
- Extended Reality in der akademischen Pflegeausbildung – eine Literaturübersicht
- Amrei Christin Klamt, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
- Therapiezieländerung auf der Intensivstation – eine Befragung mit involvierten Berufsgruppen
- Bianca Kötz, Prof. Dr. Anke Helmbold, Katholische Hochschule NRW
- „Wenn der Körper fremd wird“ – Körperbildstörung bei Mammakarzinom und Möglichkeiten professioneller pflegerischer Begleitung
Die überaus positive Resonanz am Ende der Veranstaltung zeigte, dass der DGP-Hochschultag auch in digitaler Form ein erfolgreiches Format ist und seiner Intention gerecht wird, inhaltliche und methodische Fragen zu diskutieren und den Austausch mit Kolleg*innen zu fördern. Damit leistet der DGP-Hochschultag einen kontinuierlichen Beitrag zum notwendigen Transfer von wissenschaftsbasiertem Wissen in die Pflegepraxis und damit zu einer professionellen, qualitätsorientierten Versorgung.
Save the Date: Der 12. DGP-Hochschultags wird am 12. November 2021 an der Frankfurt University of Applied Science stattfinden, geplant als Präsensveranstaltung
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft – Newsletter November 2020, 26.11.2020
S1-Leitlinie zur Schulung von Mitarbeitenden im Gesundheitswesen während COVID-19-Pandemie
Unter Mitwirkung der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft ist die S1-Leitlinie zur Schulung von Mitarbeitenden im Gesundheitswesen während COVID-19-Pandemie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) erschienen.
Die Leitlinie ist hier abrufbar.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft – Newsletter November 2020, 26.11.2020
Palliativversorgung in der Pandemie
Begleitung Sterbender muss möglich sein
26.11.20 – Die Kontaktbeschränkungen und Besuchsregulierungen sind für Menschen, die Hospiz- oder Palliativversorgung erhalten, besonders schwerwiegend. Die Bedürfnisse der schwerstkranken und sterbenden Menschen dürften in den Hygienekonzepten nicht vernachlässigt werden, fordert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).
Alle Einrichtungen in der stationären und ambulanten Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf müssen Hygiene- und Testkonzepte erarbeiten und umsetzen, um die betreuten Personen vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu schützen. Dazu gehören aktuell auch Regulierungen der Besuchsmöglichkeiten in den Einrichtungen.
„Während im Frühjahr vor allem durch den Mangel an Schutzausrüstung viele Einrichtungen für Besucherinnen, Besucher aber auch Ehrenamtliche oder Therapeutinnen und Therapeuten ganz geschlossen waren, muss dies jetzt auf jeden Fall vermieden werden“, fordert Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Eine solche strikte Isolierung über einen langen Zeitraum betrifft nicht nur die Menschen in Pflegeheimen, sondern in unzumutbarem Maße auch Menschen in Hospizen oder auf Palliativstationen“, so Bienstein. Gerade für schwerstkranke und sterbende Menschen ist die Begleitung durch ihre An- und Zugehörigen essenziell. „In der letzten Lebensphase können Gespräche und gemeinsame Zeit nicht aufgeschoben werden“, bringt Bienstein die Situation auf den Punkt. „Im zweiten Leitsatz der ‚Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland‘ ist die Einbeziehung der An- und Zugehörigen sowie die vernetzte Versorgung klar formuliert. Dies muss auch in einer Pandemie möglich sein.“
Dem DBfK zufolge sind hier Politik, Einrichtungsleitungen und Gesundheitsämter gefragt, um Konzepte zu entwickeln, die den besonderen Bedürfnissen der Menschen in ihrer letzten Lebensphase gerecht werden. „Mit der S1 Leitlinie zur sozialen Teilhabe in der stationären Langzeitpflege liegen schon konkrete Handlungsempfehlungen vor, die in Teilen auch für die Palliativversorgung adaptiert werden können“, erläutert Bienstein. „In der Palliativversorgung arbeiten multiprofessionelle Teams zusammen mit ehrenamtlichen Hospizbegleiterinnen und ‑begleitern. Eine gute Versorgung ist darauf angewiesen, dass diese Zusammenarbeit möglich ist. Und dies muss in den Hygiene- und Teststrategien berücksichtigt werden.“
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, hild@dbfk.de, www.dbfk.de
Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung
Westerfellhaus: Heimbewohner sollten selbst über Besuch entscheiden
24.11.2020 – Bewohner von Pflegeheimen sollten nach Ansicht des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, während der Corona-Pandemie selbst über Besuch entscheiden dürfen: „Wir sollten älteren Menschen in den Pflegeeinrichtungen nicht die Fähigkeit absprechen, ihre eigenen Prioritäten zu setzen.“
Pflegebedürftige müssten selbst entscheiden dürfen, was ihnen wichtiger sei, sagte Westerfellhaus im Gespräch mit der Tageszeitung „Passauer Neue Presse“ (PNP): „Wir haben ausreichend medizinische Schutzausrüstung. Da gibt es keinen Mangel mehr.“
An die Pflegeheime appelliert der Pflegebevollmächtigte, einer möglichen Isolation ihrer Bewohner vorzubeugen: „Mit einem vernünftigen Hygienekonzept mit den vorhandenen Schnelltests und intelligentem Besuchermanagement sollte Besuch von Angehörigen im Regelfall weiter möglich sein.“
Autonomie und Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner müssten geachtet werden und einen hohen Stellenwert behalten, so Westerfellhaus. Viele Einrichtungen hätten die Besuchsmöglichkeiten wegen der stark steigenden Infektionszahlen teils stark eingeschränkt.
Masern-Impfung: Pflicht für alle Pflegekräfte bis 50
Seit März müssen alle, die in einer Arztpraxis, einem Pflegeheim oder einem Krankenhaus arbeiten, der Leitung einen Nachweis vorlegen, dass sie gegen Masern geimpft oder immun sind
Quelle und weitere Infos: Pflegebrief Newsletterausgabe 25. November 2020
