ADS-Wocheninformation, 26.10.2020

ADS-Wocheninformation, 26.10.2020

Testverordnung statt Teststrategie

Seit dem 15. Oktober gilt die neue Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Nach Ansicht des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) lässt die zugehörige Handlungshilfe des BMG zur Erstellung eines einrichtungsbezogenen Testkonzepts noch viele Fragen offen.

Im Zuge der nationalen Teststrategie werden nun auch Antigen-Schnelltests für Gesundheitseinrichtungen vorgesehen. Pflegeeinrichtungen sollen pro Bewohnerin oder Bewohner je 20 Tests pro Monat erhalten, ambulante Dienste 10 Tests pro Klienten bzw. Klientin. Damit sollen die Pflegebedürftigen, Besucherinnen und Besucher sowie das Personal getestet werden können. Die Einrichtungen müssen ein eigenes Testkonzept vorlegen, um die Tests aus Mitteln des Gesundheitsfonds erstattet zu bekommen. „Es wurde dringend Zeit, dass für den Pflegebereich eine Teststrategie entwickelt wird“, sagt Stefan Werner, Vizepräsident des DBfK. „Es ist aber weiterhin noch vieles unklar. Die Verordnung und die dazugehörige Handlungshilfe fordert viel Geschick von den Leitungen der Einrichtungen und der ambulanten Dienste. Insbesondere der immense Personalaufwand bei vielen Tests ist weder organisierbar noch finanzierbar.“

Für eine sinnvolle Teststrategie ist es laut DBfK wichtig, dass es verlässliche Schnelltests gibt. Daneben kommt es darauf an, dass die Testabstriche korrekt erfolgen. Hier müssen Schulungen für die Mitarbeitenden angeboten werden. Aus Sicht des DBfK brauchen die Einrichtungen Unterstützung bei der Umsetzung. „Wenn Pflegefachpersonen beispielsweise eine Besucherin testen und das Ergebnis positiv ist, muss sie das Ergebnis an das zuständige Gesundheitsamt melden. Hier wird ein schnelles und unbürokratisches Meldesystem gebraucht, das datenschutzkonform ist. Außerdem müssen die Personen Informationen bekommen, wie sie sich nun verhalten müssen. Schließlich dürfen die Testungen nicht dazu führen, dass es zu Einbußen in der Versorgung der Menschen mit Pflegebedarf kommt, da die Tests nur von Pflegefachpersonen durchgeführt werden dürfen“, gibt Werner zu bedenken.

Aus der Verordnung geht auch nicht hervor, wie stationäre Hospize, ambulante Hospizdienste und andere Dienste, die in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen eine Rolle spielen, in die Teststrategie eingebunden sind.

„Um die Strategie schnell und sinnvoll in den Einrichtungen umsetzen zu können, brauchen wir zügig konkrete Informationen zu den offenen Fragen. Bei der Entwicklung der Konzepte in den Einrichtungen müssen die Pflegefachpersonen von Anfang an eingebunden werden, da sie die Kapazitäten und Notwendigkeiten in den Einrichtungen am besten einschätzen können“, so Werner.

Anja Kathrin Hild, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570 Fax: 030-21915777, hild@dbfk.de, www.dbfk.de


Sars-Cov-2

Übersicht: MDK-Prüfungen während der Pandemie

Eine diesbezügliche Übersicht finden Sie unter:  http://www.haeusliche-pflege.net/Infopool/Nachrichten/Uebersicht-MDK-Pruefungen-waehrend-der-Pandemie/


Aus dem Reförmchen muss eine Reform werden

Die Vorschläge machen es (noch) nicht besser

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) nimmt zu dem Reformvorstoß von Bundesgesundheitsminister Spahn Stellung und warnt vor zu kleinen Schritten:

„Wir freuen uns, dass unsere Arbeit der letzten Monate und Jahre langsam Früchte trägt“, so Dr. Bodo de Vries, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP). „Dass in dieser Intensität über die Pflege debattiert wird, ist ein großer Fortschritt. Die Chance ist da, eine zukunftsweisende Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen.“

Der DEVAP weist schon lange auf die stetig steigenden Eigenanteile der Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen hin. „Der Ansatz von Minister Spahn ist richtig, den Eigenanteil zu begrenzen“, so Dr. de Vries. „Es muss aber hervorgehoben werden, dass es sich bei diesem maximalen Eigenanteil lediglich um den Eigenbetrag für den pflegebedingten Aufwand handelt, also den Betrag, den nach ursprünglicher Zielsetzung ohnehin die Pflegeversicherung tragen sollte. Beachtet man die übrigen, nicht unwesentlichen Kosten für Investitionen sowie Unterkunft und Verpflegung, dann sollte, um die angesprochene Planungssicherheit wirklich zu erreichen, der Eigenanteil für die pflegebedingten Aufwendungen deutlich niedriger liegen: unserer Auffassung nach zwischen 300 und 400 €.“

Was nicht kommuniziert wird ist die Tatsache, dass überhaupt nur in acht der 16 Bundesländer der durchschnittliche Eigenanteil des pflegebedingten Aufwands heute über der Grenze von 700 €, in einem weiteren bei 702 € liegt. Damit profitiert fast die Hälfte der Pflegebedürftigen in Deutschland gar nicht von dieser Entlastung. „Und auch die Begrenzung auf drei Jahre hilft kaum einem Pflegebedürftigen“, kommentiert Dr. de Vries weiter. „Die Pflegebedürftigen, die 36 Monate nach Einzug noch in der stationären Pflege leben, sind im Wesentlichen keine Selbstzahler mehr, da ihr Vermögen bereits aufgebraucht ist. Das Finanzreförmchen entlastet zudem die Kommunen, wenn auch nur marginal. Diese Einsparungen sollten verpflichtend in die örtliche Pflegeinfrastruktur investiert werden.“

Insgesamt muss sich die geplante Reform mit mehr befassen als dem pflegebedingten Eigenanteil.

„Das kürzlich veröffentlichte Strategiepapier des DEVAP sieht unter anderem eine Modularisierung der Pflege vor“, resümiert Dr. de Vries. „Eine Reform ohne die Ansätze der sektorenfreien Pflege führt zum Heimsog, da die ambulante Versorgung nicht mitberücksichtigt wird.“

Das „Strategiepapier DEVAP Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ zeigt ganzheitliche Lösungen für eine legislaturübergreifende Finanz- und Strukturreform in der Pflege auf, bei der alle Betroffenen deutlich stärker von den Pflegekosten entlastet werden würden. https://www.devap.de/unsere-positionen/positionspapiere/

Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 20.10.2020


Corona-Pandemie

Westerfellhaus kündigt einheitliches Besucherkonzept für Heime an

22.10.2020 – Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat ein einheitliches Besucherkonzept für Heime auf Grund der Coronavirus-Pandemie angekündigt. „In wenigen Wochen“ werde man eine Handreichung vorlegen, „um dem Flickenteppich mehr Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit zu geben“, sagte er in einem Zeitungsinterview.

„Der Rahmen wird von wissenschaftlichen Grundlagen untermauert sein und den Einrichtungen, die ihn anwenden, Sicherheit geben“, sagte Westerfellhaus gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ), „wir arbeiten mit Hochdruck, denn die Zeit drängt.“

Auch Schnelltests sollten mit eingebunden werden, kündigte er in einem weiteren Gespräch mit dem ARD-Morgenmagazin an. „Wir sind doch jetzt erst in der Lage, dass wir geeignete Schnelltestverfahren haben, und darüber bin ich sehr, sehr froh“, so Westerfellhaus, „die müssen jetzt auch eingesetzt werden und alles andere jetzt bei der Verschärfung der Pandemie, was die Besucherkonzepte angeht – möglichst einheitlich, natürlich individualisierbar in einer Region, wenn es da zum Ausbruch kommt.“

Grund für seine Initiative ist die Angst Hunderttausender Pflegebedürftiger vor neuen Besuchsverboten in Heimen. „Diese Isolation, wie wir sie im Frühjahr hatten, darf es nicht noch einmal geben“, so Westerfellhaus in der ARD, „wir dürfen die Pflegebedürftigen nicht in die Verzweiflung treiben, das wäre fürchterlich – auch für ihre Angehörigen.“

Der in Bonn heimatete Pflegeschutzbund Biva beobachtet bereits erste entsprechende Schritte von Heimen. „Uns erreichen bereits jetzt Nachrichten unserer Mitglieder, dass einzelne Einrichtungen wieder zugemacht haben, etwa in Hessen oder Bayern“, sagte der Vorstandsvorsitzende Manfred Stegger der Tageszeitung „Welt“, „viele Einrichtungen erlassen aus ihrer Angst heraus unverhältnismäßige Besuchs- und Ausgangsregeln, die in ihrem Bundesland gar nicht vorgesehen sind.“

Quelle: http://www.altenpflege-online.net/Infopool/Nachrichten/Westerfellhaus-kuendigt-einheitliches-Besucherkonzept-fuer-Heime-an/


Corona-Pandemie

„Der Pflegemangel ist unser Hauptproblem“

Zwar müssten Kliniken in Deutschland keinen Kollaps befürchten angesichts steigender COVID-19-Patientinnen und -Patienten. Der Engpass sei allerdings das Personal. Diese Auffassung vertrat Stefan Kluge, Chef der Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, am Dienstag im NDR-Podcast „Coronavirus-Update“.

„Der Pflegemangel ist unser Hauptproblem“, betonte Kluge. Das sei schon vor Corona so gewesen. Wenn mehr COVID-19-Betroffene auf Intensivstationen behandelt werden müssten, müsse Personal innerhalb einer Klinik umverteilt werden „und das führt zu einer Leistungseinschränkung der übrigen Bereiche, das muss uns ganz klar sein.“

Aktuell würden 6 % der „Testpositiven“ stationär im Krankenhaus aufgenommen, so Kluge. Ungefähr 2 % der Infizierten müssten auf eine Intensivstation. Die Gesamtzahl dieser Patientinnen und Patienten mit COVID-19 sei aktuell „noch relativ moderat“. Freie Intensivbetten gebe es derzeit genug. Selbst wenn die Zahlen weiter stiegen, müsse niemand in Deutschland sterben, weil er kein Beatmungsbett bekomme.

Infiziertes Personal arbeitet weiter

Wie dramatisch der Personalmangel in der Pflege mancherorts ist, verdeutlicht ein Beispiel aus Bayern: In einer Lebenshilfe-Einrichtung im unterfränkischen Mellrichstadt arbeiten sogar mit Corona infizierte Pflegende weiter, damit die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sichergestellt ist.

Sie hätten sich freiwillig dazu entschieden und hätten bislang keine Symptome, berichtete der Bayerische Rundfunk vor wenigen Tagen unter Berufung auf Aussagen des Geschäftsführers Jens Fuhl.

Ausnahmeregelungen in Bayern und Bremen

Deshalb habe das zuständige Gesundheitsamt eine Ausnahmeregelung erlassen. Das infizierte Personal kümmere sich ausschließlich um die ebenfalls infizierten Bewohnerinnen und Bewohner.

Dennoch würden für die Mitarbeitenden strenge Auflagen gelten: So dürften sie ihre Wohnungen nur verlassen, um zur Arbeit zu gehen. Außerdem gebe es einen separaten Ein- und Ausgang für die betreffenden Personen.

Strenge Auflagen

Das Landratsamt Bad Neustadt betonte ausdrücklich, dass es sich um eine Ausnahmeregelung handelt. Die positiv getesteten Pflegenden seien symptomfrei und versorgten unter Vollausstattung ausschließlich positiv Getestete. Die negativ getesteten Bewohnerinnen und Bewohner, die in einem gesonderten Trakt unter Quarantäne stünden, würden von negativ getestetem Personal versorgt.

Eine ähnliche Ausnahmeregelung erteilte die Gesundheitsbehörde in Bremen für ein Wohnheim für Menschen mit geistigen Behinderungen. 9 der 15 Menschen seien mit dem Corona-Virus angesteckt. Die Heimbewohner verstünden nicht, dass sie Abstand halten müssten, so ein Sprecher der Gesundheitsbehörde gegenüber dem Bremer Regionalmagazin „buten un binnen“ in der vergangenen Woche. Sie in ihrem Zimmer zu isolieren, sei ebenfalls nicht möglich. Daher sollten nun einige der 10 ebenfalls positiv getesteten Mitarbeitenden die Versorgung dieser Menschen übernehmen. Voraussetzung sei jedoch, dass die Mitarbeitenden keine Krankheitssymptome hätten und eine FFP2-Maske trügen.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/der-pflegemangel-ist-unser-hauptproblem


Isolation verhindern

Westerfellhaus plant einheitliche Corona-Regeln

23.10.2020 / News – Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, will schnellstmöglich für einheitliche Corona-Regeln in Pflegeheimen sorgen.

Noch „deutlich“ vor Weihnachten werde Westerfellhaus mit Unterstützung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und dem Robert Koch-Institut eine Handreichung vorlegen, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ von Donnerstag.

„Der Rahmen wird von wissenschaftlichen Grundlagen untermauert sein und den Einrichtungen, die ihn anwenden, Sicherheit geben. Wir arbeiten mit Hochdruck, denn die Zeit drängt.“

Als Grund dieser Initiative nannte Westerfellhaus die Angst vor einem weiteren Lockdown der Heime.

Westerfellhaus sei in Kontakt mit Verbänden und Trägern, um die verschiedenen, teils sehr effizienten Regelwerke übereinanderzulegen und die besten Praktiken zu identifizieren.

Mehr Neuinfektionen als prognostiziert für Oktober

Der Präsident der Pflegekammer Rheinland-Pfalz, Markus Mai, unterstützt die Forderung nach mehr Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit. „Eine wie im Frühjahr praktizierte Isolation wäre unsäglich“, sagte er am Donnerstag in einer Mitteilung der Kammer.

Die steigenden Infektionszahlen seien mehr als besorgniserregend. Daher müssten schnellstmöglich weitere Maßnahmen getroffen werden, um die Ausbreitung in Pflegeeinrichtungen in den Griff zu bekommen.

Bund und Länder sollten finanziell unterstützen

„Mit mehr als 10.000 Neuinfektionen am Tag haben wir in Deutschland bereits jetzt schon einen Wert erreicht, den Experten erst im Dezember erwartet hätten. (…) Besuchsverbote sollten gerade hinsichtlich der anstehenden Weihnachtszeit vermieden werden“, so Mai weiter.

Bund und Länder forderte er gleichsam auf, Einrichtungen „bei der Bewältigung dieser so verheerenden Situation“ auch ggf. mit Steuermitteln zu unterstützen. Sicherheit sei das oberste Gebot, sowohl für das Personal als auch für Bewohnerinnen, Bewohner und Besucher. Eine erhöhte finanzielle Belastung für Einrichtungen, Bewohnerinnen und Bewohner müsse kategorisch ausgeschlossen werden.

„Die Versorgung unserer älteren pflegebedürftigen Mitbürger ist eine gesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung.“

Schnelltests für mehr Sicherheit

Für den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sind die Massen-Schnelltests in Heimen ein richtiger Ansatz. Sie seien wichtig, um „Besuche in Heimen auch in der schnell wachsenden Zahl an Regionen mit einem hohen Anteil infizierter Menschen zu ermöglichen“, sagte bpa-Präsident Bernd Meurer.

Der bpa arbeite daran, Schnelltests für seine Mitglieder in den nächsten 2–3 Wochen bereitzustellen.

Klare Besuchsregeln wichtig

Eine Pflegefachperson benötige für einen Schnelltest ca. 20 Minuten. Deshalb seien „sehr klare Besuchsregelungen“ wichtig. Kämen z. B. 5 Personen gleichzeitig zu Besuch, sei mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen.

„Das Beispiel macht deutlich, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit Lockerungen der Einschränkungen nur dann möglich sein wird, wenn Regeln diszipliniert eingehalten werden. Hierzu zählt auch die vorherige Terminvereinbarung bei Besuchen“, betonte Meurer.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/westerfellhaus-plant-einheitliche-corona-regeln


Zwanzig Jahre Pflegeforschung im DIP

Institut hat seit dem Jahr 2000 mehr als 150 Projekte durchgeführt

Köln 20. Oktober 2020 – In diesem Jahr feiert das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP) sein 20-jähriges Bestehen. Im Jahr 2000 wurde es gemeinsam von katholischen Hochschulen und Verbänden als gemeinnütziges und unabhängiges Pflegeforschungsinstitut gegründet und hat sich seither deutschlandweit einen Namen gemacht. Mehr als 150 Projekte im Volumen von mehr als 15 Mio. Euro wurden eingeworben und bearbeitet, und dies ohne jegliche staatliche oder private Grundfinanzierung. Projektförderer und Auftraggeber sind zahlreiche Bundes- und Landesministerien, Kosten- und Einrichtungsträger, Stiftungen und Verbände und weitere Organisationen. Gründungsdirektor und heutiger Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Frank Weidner freut sich: „Wir haben uns vor zwanzig Jahren vorgenommen, die Situation und Potenziale der Pflege in Deutschland gründlich zu erforschen und innovative Konzepte zu entwickeln. Rückblickend freut es uns sehr, dass wir so viele Beiträge haben leisten können.“

Quelle und weitere Infos unter: https://www.dip.de/aktuelles/