ADS-Wocheninformation, 28.09.2020

ADS-Wocheninformation, 28.09.2020

Deutscher Pflegerat: Zukunftsgesetz – Gesetzgeber vergisst erneut die Rehabilitation

Corona-Prämie auch in der Reha zahlen

Berlin (22. September 2020, Nr. 32/2020) – „Die Profession der Pflegenden in den Rehabilitationseinrichtungen bleibt bei der Corona-Prämie erneut unberücksichtigt. Das ist unverständlich und ein kapitales Versäumnis, denn die Hygieneanforderungen und Auflagen betreffen die Reha in der Corona-Pandemie genauso wie den Krankenhausbereich oder die Langzeitpflege. Auch in der Reha wurden infizierte oder potenziell infizierte Patientinnen und Patienten versorgt“, betonte heute in Berlin die Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR), Irene Maier.

Der Deutsche Pflegerat fordert eine Nachbesserung des  Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG), mit Aufnahme der Corona-Prämie für die in der Rehabilitation Beschäftigten.

Ausdrücklich weist der Deutsche Pflegerat darauf hin, dass die Prämie eine generell gute Bezahlung der Profession Pflege in der Reha nicht ersetzen kann. Hier besteht dringender, großer Nachholbedarf. Dies betrifft besonders die mangelnde Bereitschaft der Kostenträger, in der Reha bessere Vergütungen der Beschäftigten zu refinanzieren. Der Deutsche Pflegerat fordert vom Gesetzgeber, in der Reha zeitnah einen Rahmen zu setzen, der die Refinanzierung für die Einrichtungen sichert, um eine angemessene Bezahlung in der Reha zu ermöglichen.

Die Rehabilitationseinrichtungen sind nicht die Stiefmütterchen in der pflegerischen Versorgungskette. Sie dürfen nicht im Stich gelassen werden, so wie in der Pflegeausbildung, wo die Träger der Rehabilitationskliniken in der praktischen Ausbildung nicht vorgesehen sind. Die Reha nimmt in der pflegerischen Versorgung in unserem Land eine wichtige Funktion wahr. Dank ihrer Hilfe tragen sie zur Entlastung des Krankenhausbereichs und der Langzeitpflege bei. Die Einrichtungen der Reha brauchen jetzt endlich einmal ein entscheidendes und positives Signal der Politik. Mit dem  jetzigen Krankenhauszukunftsgesetz wurde hierzu eine gute Chance  vergeben.“

Ansprechpartnerin: Irene Maier, Vizepräsidentin  des Deutschen Pflegerats,
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Diakonie-Zitat: Mehr Pflegekräfte in der Altenhilfe nötig –

Personalbemessung muss zügig erfolgen

Berlin, den 23. September 2020 – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will heute im Kabinett den Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“ (Versorgungsverbesserungsgesetz) vorlegen.  Damit sollen Tausende zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte geschaffen werden. Das Gesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die zusätzlichen 20.000 Pflegehilfskräfte für mehr als 14.000 Pflegeheime in Deutschland sollten ausdrücklich nur der Beginn einer grundlegenden bedarfsgerechten Personalaufstockung in der Altenpflege sein. Seit Anfang des Jahres liegt das wissenschaftlich fundierte Konzept zur Personalbemessung in der Altenpflege von Professor Rothgang vor. Dieses Konzept zeigt einen umsetzbaren Weg auf und würde endlich zu der erforderlichen Entlastung in den Pflegeheimen führen. Der Kabinettsentwurf, der heute verabschiedet wird, kann nur der Anfang sein. Die weitere Umsetzung der Personalbemessung muss zügig erfolgen und darf nicht auf die lange Bank der nächsten Legislaturperiode geschoben werden.  Die zusätzlichen Personalstellen dürfen nicht zu weiteren finanziellen Belastungen der pflegebedürftigen Menschen führen. Deswegen muss die Finanzierung der Pflege neu geregelt werden. Die Bundesregierung muss eine umfassende Pflegereform auf den Weg bringen.“

Weitere Informationen: Stellungnahme der Diakonie Deutschland:https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-zum-referentenentwurf-des-bundesministeriums-fuer-gesundheit-entwurf-eines-gesetzes-zur-verbesserung-der-gesundheitsversorgung-und-pflege-versorgungsverbesserungsgesetz-gpvg

Gutachten Prof. Dr. Heinz Rothgang:  https://www.gs-qsa-pflege.de/wp-content/uploads/2020/02/2.-Zwischenbericht-Personalbemessung-%C2%A7-113c-SGB-XI.pdf

Quelle: PM Diakonie Deutschland, 23.09.2020


Übergabe – Der Podcast

ÜG053 – Das Corona-Virus im Kontext der Pflege
(Interview mit Prof. Dr. Christian Drosten)

anzuhören unter: https://uebergabe.de/podcast/ug053/?mc_cid=976bc65218&mc_eid=f2bce588f0


Online-Befragung zu betrieblichen Maßnahmen gegen SARS-CoV-2

BAuA evaluiert betriebliche Schutzmaßnahmen und sucht Beispiele guter Praxis

Dortmund – Noch bis Ende Oktober 2020 lässt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Rahmen eines Forschungsprojektes eine Online-Befragung durchführen. Sie richtet sich an Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dabei geht es um betriebliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor einer CoViD-19-Infektion. Die Daten sollen Erkenntnisse liefern, wie in der betrieblichen Praxis die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, darauf basierende Empfehlungen oder auch andere Maßnahmen des Infektionsschutzes umgesetzt werden. Zudem werden Beispiele guter Praxis gesucht.

Angesprochen sind insbesondere Akteure wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Kleinunternehmer, aber auch Fachleute der Sozialpartner und aus dem Bereich der Aufsicht. Sie werden unter anderem dazu befragt, ob und wie Schutzmaßnahmen im Betrieb umgesetzt werden, welche Probleme es bei der Umsetzung gab und welche Maßnahmen gut funktionieren.

Die Teilnahme an der Befragung ist anonym und nimmt rund 40 Minuten in Anspruch. Die Online-Befragung läuft noch bis zum 30. Oktober 2020 unter der Adresse www.unipark.de/uc/coronAS/.

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 700 Beschäftigte.

Quelle: Presse-Newsletter der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Nr. 35/20, 23. September 2020


Mögliche Neuregelung zur Sterbehilfe

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung strebt nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Sterbehilfe eine gesetzliche Neuregelung an. In Reaktion auf die Gerichtsentscheidung vom 26. Februar 2020 habe der Bundesgesundheitsminister Experten angeschrieben, um ihre Stellungnahme in einen politischen Meinungsbildungsprozess für eine mögliche Neuregelung der Suizidhilfe einbeziehen zu können, heißt es in der Antwort (19/22407) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21973) der FDP-Fraktion.

Auch die Bundesärztekammer und die Ärztekammern berieten über das in der Musterberufsordnung verankerte Verbot der ärztlichen Suizidhilfe. Dies sei Ausdruck eines dynamischen Meinungsbildungsprozesses zu einem gesellschaftlich und ethisch sensiblen Thema, heißt es in der Antwort weiter.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar entschieden, das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verletze den Menschen in seinem Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Die Richter erklärten den entsprechenden Strafrechtsparagrafen 217 für nichtig.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 994, 23.09.2020


Nordrhein-Westfalen

Aufbau der Pflegekammer startet

23.09.2020 – Ein Errichtungsausschusses zur Gründung einer Landespflegekammer in Nordrhein-Westfalen wurde einberufen. Dieser soll die Pflegekammer in NRW als Interessenvertretung der Pflege aufbauen.

Im vergangenen Juni hatte der nordrhein-westfälische Landtag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen die Errichtung einer Pflegekammer beschlossen .

Um die Aufbauarbeit leisten zu können, wurden aus dem Kreis der Berufsangehörigen, Fachverbänden und Gewerkschaften nun in Düsseldorf 19 Mitglieder und 19 stellvertretende Personen in den Errichtungsausschuss berufen. Dabei sind Frauen sowie Pflegefachpersonen aus dem Bereich der ambulanten sowie stationären Altenpflege berücksichtigt. Zu den Mitgliedern des Errichtungsausschusses gehört auch die zur Vorsitzenden gewählte Sandra Postel, bisherige Vizepräsidentin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Mit ihr, so heißt es in einer Pressemitteilung der Bundespflegekammer, stehe eine ausgewiesene Pflegeexpertin an der Spitze des Errichtungsausschusses, die ihre umfänglichen Erfahrungen im Aufbau einer Pflegekammer mit einbringen werde.

Nach dem Desaster um die Pflegekammer in Niedersachsen , zeigen sich andere Kammervertretungen nun wieder optimistisch. „Für die Weiterentwicklung unseres Berufsstandes ist die Gründung effektiver Selbstverwaltungen sehr wichtig, da wir nur so ohne Fremdbestimmung bei pflegepolitischen Fragen mitsprechen können“, so Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.

„Mit der Pflegekammer erhalten die beruflich Pflegenden in Nordrhein-Westfalen nun eine starke Standesvertretung, die auf Augenhöhe mit der Politik und den anderen verkammerten Berufen, wie beispielsweise den Ärzten, die Rolle der professionellen Pflege gestalten kann. Das ist ein gutes Signal für die Pflege“, so Patricia Drube, Präsidentin der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein.

Nadya Klarmann, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen, wünschte den Kollegen in NRW „vor allem die dauerhafte Unterstützung der Landespolitik“.

Quelle: http://www.careinvest-online.net/Branchennews/Politik/Aufbau-der-Pflegekammer-startet


Startschuss zur Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie

Breites gesellschaftliches Bündnis trägt die Initiative „Teamgeist für Menschen mit Demenz“

Die Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie ist gestartet. Bei einer digitalen Veranstaltung im Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) unterzeichneten Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundesforschungsministerin Anja Karliczek und 57 Partnerinnen und Partner die Nationale Demenzstrategie. Damit haben sich alle wichtigen Akteure auf die Umsetzung der insgesamt der 160 beschlossenen konkreten Maßnahmen verpflichtet. Ziel ist, dass Menschen mit Demenz Teil der Gesellschaft bleiben können und ein offenes Klima für den Umgang mit dieser Erkrankung geschaffen wird. 1,6 Millionen Menschen sind hierzulande von der Krankheit betroffen, im Jahr 2050 könnte die Zahl schon bei etwa 2,8 Millionen Menschen liegen.

Bundesministerin Giffey: „An Demenz erkrankte Menschen können noch sehr lange aktiver Teil der Gesellschaft bleiben, wenn die Gesellschaft sich darauf einstellt. Das bedeutet: Busfahrerinnen, Schaffner, Ärztinnen oder Mitarbeiter von Behörden müssen speziell geschult werden, genauso wie sich Sportvereine oder Kirchenchöre auf Menschen mit Demenz vorbereiten müssen. Um das zu schaffen brauchen wir Teamgeist für Menschen mit Demenz. Darum starten wir die Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie mit einem breiten gesellschaftlichen Bündnis. Mit der Strategie wollen wir bundesweit mehr Vor-Ort-Netzwerke aus Kommunen, Vereinen, Kirchen oder Unternehmen schaffen, Familien von Menschen mit Demenz unterstützen und mit einem breiten Bündnis die Gesellschaft darauf einstellen, für Menschen mit Demenz da zu sein.“

Bundesminister Spahn: „Der Umgang mit Demenz gehört für sehr viele Menschen in Deutschland zum familiären oder beruflichen Alltag. Es geht darum, Demenzkranken respektvoll und hilfsbereit zu begegnen. Ein breites gesellschaftliches Bündnis ist ein wichtiger Schritt, dieses neue Bewusstsein zu schaffen. Und auch die ärztliche und pflegerische Betreuung kann noch besser werden. Entsprechende Qualifikation und koordinierte Abstimmung zwischen den Leistungserbringern kann helfen, Demenzkranke optimal zu versorgen.“

Bundesministerin Karliczek: „Demenz ist eine große Herausforderung für unsere Gesellschaft. Angesichts der zunehmenden Alterung müssen wir dementielle Erkrankungen in Zukunft sogar noch stärker in den Blick nehmen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt die Wissenschaft darin, Ursachen der Erkrankungen besser zu verstehen und wirksame Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. Damit wird eine Grundlage gelegt, die Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Angehörigen zu verbessern. Mein Haus fördert daher das Deutsche Zentrum für neurodegenerative Erkrankungen e.V. (DZNE) mit rund 80 Millionen Euro im Jahr.“

Die Nationale Demenzstrategie: 160 konkrete Maßnahmen

Die Nationale Demenzstrategie wurde gemeinsam mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, den Ländern und Kommunen, den Verbänden des Gesundheitswesens und der Pflege, den Sozialversicherungsträgern, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft erarbeitet. Am 01. Juli wurde sie durch das Bundeskabinett beschlossen. Heute, am 23. September, erfolgt der Start der Umsetzung mit allen Beteiligten.In den kommenden Jahren werden insgesamt 160 konkrete Maßnahmen umgesetzt, um Deutschland demenzfreundlicher zu machen – 2026 wird Bilanz gezogen.

Breites gesellschaftliches Bündnis trägt die Initiative „Teamgeist für Menschen mit Demenz“Die Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie (NDS) wird begleitet von einem breiten gesellschaftlichen Bündnis, das die Initiative „Teamgeist für Menschen mit Demenz“ trägt. Ziel ist ein neues Bewusstsein in allen Bereichen des Lebens, soziale Unterstützungsnetzwerke vor Ort, gute medizinische Versorgung und erstklassige Forschung. Getragen wird die Initiative durch unterschiedlichste gesellschaftliche Akteure. Um den öffentlichen Verkehr demenzfreundlicher zu machen, beteiligen sich die Deutsche Bahn (DB), die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und auch die Regensburger Stadtwerke, weitere sollen folgen. Die mehr als 27 Millionen Mitglieder in knapp 90.000 Turn- und Sportvereinen will der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) erreichen, um die Vereinsstrukturen demenzfreundlicher zu machen.

Mit der Bundestrainerin der Frauen-Fußball-Nationalmannschaft, Martina Voss-Tecklenburg, ist auch der Deutsche Fußballbund vertreten. Die Supermarktketten „Netto Marken-Discount“ und „Alnatura“ bringen sich ein, indem sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Umgang mit Menschen mit Demenz im Alltag aufklären. Die katholische und die evangelische Kirche machen sich auf den Weg, ihre Strukturen vor Ort demenzfreundlicher zu gestalten. Der Deutsche Kulturrat wirbt dafür, Museen, Konzerte und Veranstaltungen für Menschen mit Demenz zu öffnen und gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesärztekammer (BÄK) soll die Ärzteschaft in die Umsetzung der Strategie einbezogen werden.

Auf der neu gestalteten Seite www.wegweiser-demenz.de finden Sie weitere Informationen über das Bündnis und die Initiative „Teamgeist für Menschen mit Demenz“. Außerdem sind dort Informationen über die Krankheit und konkrete Möglichkeiten zum Engagement zu finden. Detailinformationen zur Nationalen Demenzstrategie und den Partnerinnen und Partnern finden Sie hier: www.nationale-demenzstrategie.de

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums, Pressemitteilung 064, Veröffentlicht am 23.09.2020


Pflegebegutachtung

Ab Oktober wieder Hausbesuche und MDK-Prüfungen

24.09.2020 / News – In der kommenden Woche starten wieder die persönlichen Pflegebegutachtungen und die Qualitätsregelprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Beides war zum Schutz vor Corona-Infektionen seit Mitte März ausgesetzt. Die Wiederaufnahme erfolgt nun unter Einhaltung der jeweils geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

„So richtig es war, beides aus Infektionsschutzgründen auszusetzen, so richtig ist es nun, beides unter Wahrung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufzunehmen“, sagte der Geschäftsführer des Medizinischen Diensts des GKV-Spitzenverbandes (MDS), Peter Pick, in der vergangenen Woche.

Der MDS koordiniert und fördert die Umsetzung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK. Dabei geht es z. B. auch um bundesweit einheitliche Kriterien für die Begutachtung.

Gute Pflegeversorgung unter Pandemie-Bedingungen sicherstellen

Heime und ambulante Pflegedienste hätten während der Pandemie vielerorts gute Arbeit geleistet und z. B. kreative Lösungen entwickelt, um der Vereinsamung pflegebedürftiger Menschen entgegenzuwirken.

„Gleichwohl ist nicht überall alles gut gelaufen. Die Prüfungen sind ein wichtiges Korrektiv, um unerwünschten Entwicklungen vorzubeugen. Mit Corona leben, bedeutet auch eine qualitativ gute Pflegeversorgung unter Pandemie-Bedingungen sicherzustellen“, verdeutlichte Pick.

Die zu Beginn der Corona-Krise entwickelten strukturierten Telefoninterviews, die helfen, den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen, sollen in Ausnahmefällen weiterhin Gültigkeit haben – etwa in Corona-Hotspots – im Falle von akuten Ansteckungsrisiken oder bei immenser Immunschwäche versicherter Personen. Damit sei sichergestellt, dass diese Versicherten weiterhin zeitnahen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhielten. Allerdings sei wegen der fehlenden Inaugenscheinnahme der Pflegebedürftigen vor Ort die gutachterliche Einschätzung zu therapeutischen Leistungen und zu Wohnumfeld-verbessernden Maßnahmen dann weiterhin nur begrenzt möglich.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/ab-oktober-wieder-hausbesuche-und-mdk-pruefungen


Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und der Pflege

20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte

24.09.2020 – In den Alten- und Pflegeheimen in Deutschland sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Assistenzkräfte in der Pflege finanziert werden. Das Bundeskabinett billigte am 23. September in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Mit dem Votum für mehr Assistenzkräfte in der stationären Altenpflege, deren Stellen vollständig von den Pflegekassen finanziert werden sollen, reagiert Spahn auf Studien zur Vorbereitung eines bundesweit einheitlichen Personalbemessungsverfahrens. Diese hatten ergeben, dass in den Heimen die Arbeiten besonders häufig liegenbleiben, die üblicherweise Pflegehilfskräfte verrichten. Als ersten Schritt hatten die Wissenschaftler daher die Rekrutierung von mehr Assistenzkräften empfohlen.

Die Weichenstellung für das „Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege„, das am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, rief unterschiedliche Reaktionen hervor. Die Diakonie Deutschland erklärte, 20.000 Pflegehilfskräfte für 14.000 Pflegeheime in Deutschland könnten nur der Beginn einer bedarfsgerechten Personalaufstockung in der Altenpflege sein. Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion der Linkspartei im Deutschen Bundestag, zeigt sich weniger optimistisch: „Das Gesundheitsministerium versucht weiterhin, mit Symbolpolitik von den Problemen in der Pflege abzulenken. Dabei ist klar: Assistenzkräfte können den Fachkräftemangel in der Pflege nicht auflösen.“

Auch die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) hält das Gesetz für wenig zielführend. „Dieses Anliegen wird ebenso misslingen wie schon zuvor der Versuch, 13.000 neue Fachkraftstellen in der stationären Langzeitpflege einzurichten“, so VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner.

Quelle: http://www.altenpflege-online.net/Infopool/Nachrichten/20.000-zusaetzliche-Stellen-fuer-Pflegehilfskraefte/


Abschlussbericht: Wie viel und welches Personal braucht gute Pflege?

25.09.2020 – Deutlich mehr Assistenzkräfte und eine neue Aufgabenverteilung innerhalb einer Pflegeeinrichtung – das sind zwei Empfehlungen von Wissenschaftlern der Universität Bremen unter der Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang. Sie haben mehrere Jahre zum Personalbedarf in der Pflege geforscht. Jetzt liegt der Abschlussbericht vor.

„Obwohl ausreichendes und qualifiziertes Personal in Pflegeeinrichtungen eines der wichtigsten Strukturmerkmale ist, um gute Pflegequalität zu erzielen, gab es bisher in Deutschland kein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsverfahren“, betont Prof. Rothgang vom SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik. Die bestehende Personalausstattung sei vielmehr historisch gewachsen und regional sehr unterschiedlich, ohne dass die zugrundeliegenden Personalschlüssel inhaltlich gerechtfertigt sind.
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz vom 21.12.2015 wurde daher ein Entwicklungs- und Erprobungsauftrag für ein einheitliches Personalbemessungsverfahren in das SGB XI aufgenommen. „Die Ergebnisse zeigen – im Verhältnis zur heutigen Personalausstattung der Pflegeheime – durchgehend Pflegepersonalmehrbedarfe“, so Rothgang. Diese seien abhängig vom Bewohnermix und der Ausgangspersonalausstattung. Nach Qualifikationsniveaus differenziert entstehen sehr unterschiedliche Effekte: Bezogen auf die derzeitige bundesdurchschnittliche Personalausstattung gemäß den landesspezifischen Pflegepersonalschlüsseln liegt der Pflegepersonalmehrbedarf bei 69% für die Assistenzkräfte und bei 3,5% für die Fachkräfte.

Quelle: https://www.springerpflege.de/rahmenbedingungen/personalbemessung/18415106