ADS-Wocheninformation, 07.09.2020

ADS-Wocheninformation, 07.09.2020

Deutscher Pflegerat: Referentenentwurf bleibt weit hinter den Erwartungen zurück

Der Entwurf eines Versorgungsverbesserungsgesetzes muss nachgebessert werden

Berlin (01. September 2020, Nr. 27/2020) – Zu den Inhalten des vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG) erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz sollen bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in Pflegeheimen über einen Vergütungszuschlag finanziert werden. Finanzielle Belastungen soll es dadurch für die Bewohnerinnen und Bewohner nicht geben. Auch sollen die Stellenzuwächse nach den Pflegegraden differenziert werden. Ebenso geplant ist ein Hebammenstellen-Förderprogramm.

Die Finanzierung ausschließlich aus SGB XI und die Staffelung nach Pflegegraden  sowie das Förderprogramm für Hebammen begrüßen wir. Die 20.000 Stellen sind ein erster, wenn auch viel zu kleiner Schritt in Richtung der Einführung eines verbindlichen Personalbemessungsinstruments für Pflegeeinrichtungen und geburtshilfliche Abteilungen, mehr jedoch nicht. Der Referentenentwurf ist noch nicht der dringend erforderliche, längst überfällige große Wurf für mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und der Geburtshilfe. Der Deutsche Pflegerat wünscht sich vom Gesetzgeber mehr Mut und entschiedenere Vorgaben für die notwendigen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Hebammen und die Profession Pflege.

Fakt ist, dass die Stellenförderprogramme ihr Ziel meilenweit verfehlt haben, da auch sie zu kurz gedacht waren. Das hat der Deutsche Pflegerat vorausgesehen. In der Pflege konnten weniger als 3.000 der vorgesehenen 13.000 Stellen besetzt werden.

Nun sollen Stellen für 20.000 Pflegehilfskräfte geschaffen werden. Also für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ohne oder mit begrenzter pflegerischer Qualifikation. Die Pflegehilfskräfte ohne Qualifikation sollen innerhalb von zwei Jahren eine Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich durchlaufen. Weitere Fragen zum Referentenentwurf sind noch offen, insbesondere zur Art und zum Umfang der Qualifizierung der Pflegehilfskräfte. Aus Sicht des DPR muss es sich dabei um indestens einjährige Pflegeassistenzqualifizierungen nach Landesrecht handeln.

Auch als erster Schritt sind die geplanten 20.000 Stellen zu wenig. Durch zusätzlich höchstens 4,2 Minuten pro Tag für die Versorgung Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 und 9,5 Minuten mit Pflegegrad 5 werden die Pflegefachpersonen nicht entlastet, zumal sie die unqualifizierten neuen Pflegehilfskräfte anleiten müssen. Ebenfalls würden die geplanten 0,5 Stellen je 500 Geburten im dreijährigen Förderprogramm für Hebammen zu keiner spürbaren Entlastung führen. Bei einem solchen Stellenzuwachs wird niemand im Beruf verbleiben, der ihn wegen der unzureichenden Arbeitsbedingungen verlassen will und niemand wird deshalb in den Beruf zurückkehren.

Dringend geboten ist es, das nach § 113c SGB XI zu entwickelnde Verfahren zur einheitlichen Personalbemessung in Pflegeheimen in einem überschaubaren Umsetzungsprozess zu etablieren, der einer klaren Roadmap folgt. Die Studienergebnisse zur Personalbemessung liegen vor. Demnach liegt der Personalmehrbedarf in vollstationären Pflegeeinrichtungen bei 36 Prozent. Auch zeigt ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums einen wesentlich höheren Bedarf an zusätzlichen Hebammenstellen in der klinischen Geburtshilfe.

Davon ist der jetzt vorgelegte Referentenentwurf noch weit entfernt. Er ist noch nicht der Schlüssel für tatsächlich mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und Geburtshilfe. Ohne ein Gesamtkonzept, das auch die gravierenden Unterschiede in der Personalausstattung der Pflegeheime zwischen den Ländern ausgleicht, führen die vorgeschlagenen zusätzlichen Stellen nicht zur Entlastung der angespannten Gesamtsituation in der stationären Langzeitpflege und Geburtshilfe.“

Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Deutscher Pflegerat: „Corona-Prämie für alle ist richtig und wichtig“

Zum heute vorgelegten Konzept des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft für eine Corona-Prämie für Pflegende im Krankenhaus erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Es ist der richtige Schritt und ein wichtiger dazu, dass jetzt auch Pflegende im Krankenhaus eine Corona-Prämie erhalten sollen. Das völlig unnötige und nicht nachvollziehbare, lange Hin und Her um die Corona-Prämienzahlungen im Krankenhausbereich hat bei der Profession Pflege für viel Unmut und Enttäuschung gesorgt. Die Umsetzung muss nun auch tatsächlich schnellstmöglich erfolgen.

Bedauerlich ist, dass die Lösung in Teilen anders ausfällt als die in der Langzeitpflege. Es gibt hier eine deutliche Gerechtigkeitslücke. Denn zum einen sind nicht nur die belastet, die diagnostizierte Infizierte gepflegt haben – jeder Patient, jede Patientin ist potenziell infiziert. Und es waren und sind nicht nur die Pflegenden belastet. Es ist zu hoffen, dass hier noch nachgebessert wird. Zudem wäre zu wünschen, dass die Umsetzung unbürokratischer als in der Langzeitpflege erfolgen wird.

Nicht verkannt werden darf, dass es deutlich gerechter und angemessener wäre, wenn anstatt einer einmaligen Prämie endlich überall dort, wo Pflegende arbeiten, gute und gerechte Gehälter gezahlt würden. Es ist generell an der Zeit, dass alle den Stellenwert der professionell Pflegenden anerkennen – unabhängig vom Versorgungsgebiet und Einordnung in Strukturen der Sozialgesetzgebung. Ungerechtigkeiten sind sowohl bei Prämienzahlungen als auch bei Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht mehr hinnehmbar.“

Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Gewalt in der Pflege:

So helfen Zeugen richtig

Eine neue Ausgabe der ZQP-Kurzratgeberreihe EINBLICK vermittelt klar und übersichtlich, was man über Gewalt in der Pflege wissen muss und was zu tun ist, wenn man Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen beobachtet.

Die Folgen von Gewalt in der Pflege können für Betroffene schwerwiegend sein, so drohen Schäden für die körperliche oder psychische Gesundheit. Besonders fatal ist: Pflegebedürftige Menschen können sich häufig schlecht wehren oder auch gar nicht mitteilen, wenn sie Opfer von Gewalt geworden sind. Sie sind auf Hilfe von außen angewiesen – das ist nicht nur ein Thema für Fachleute. „Wer auch immer Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen beobachtet, muss etwas tun. Darum haben wir einen Kurzratgeber entwickelt, der dabei helfen kann“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des ZQP, Dr. Ralf Suhr.

Die Broschüre vermittelt unter anderem zehn zentrale Tipps. Dazu gehört, genau hinzuschauen und Anzeichen für mögliche Gewalt wahrzunehmen. Zum Beispiel können Kratzer, Platzwunden oder Abdrücke von Schnallen oder Gurten auf Gewalt hindeuten. Aber auch deutlich verändertes Verhalten der pflegebedürftigen Person kann ein entsprechendes Indiz sein – etwa wenn die Person plötzlich schreckhaft, scheu oder teilnahmslos wirkt. Auch Vernachlässigung ist Gewalt: Durch mangelhafte Pflege kann es unter anderem zu Flüssigkeitsmangel, Infektionen oder Druckgeschwüren kommen. Falls entsprechende Beobachtungen gemacht werden, sollte man die pflegebedürftige Person soweit möglich darauf ansprechen, um herauszufinden, was genau geschehen ist, und Hilfe anbieten. Darüber hinaus ist ein sachlicher und präziser Bericht an die Leitung der Einrichtung beziehungsweise des ambulanten Dienstes nötig. Vorsichtshalber sollten die Beobachtungen so genau wie möglich durch Notizen dokumentiert und bei körperlichen Verletzungen umgehend eine ärztliche Untersuchung angeregt werden. Zudem vermittelt die Broschüre, welche Beratungs- oder Beschwerdestellen genutzt werden können, wenn man Zeuge oder Betroffener von Gewalt in der Pflege geworden ist.

Der ZQP-Kurzratgeber hält darüber hinaus weitere Informationen bereit, die einen Verdachtsfall einordnen helfen. So klärt der EINBLICK beispielsweise auch darüber auf, welche unterschiedlichen Gewaltformen im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen auftreten können. Denn: Gewalt in der Pflege fängt eben nicht erst beim Schlagen an, sondern bedeutet zum Beispiel auch, pflegebedürfte Menschen lange auf Hilfe warten zu lassen, sie zum Essen zu zwingen, anzuschreien oder zu beschämen.

„Gerade weil die Erscheinungsformen und die Folgen von Gewalt nicht immer eindeutig erkennbar sind, bedarf es mehr Aufklärung. Aber es ist eben auch Zivilcourage gefordert, wenn man Zeuge geworden ist“, sagt der ZQP-Vorstandsvorsitzende. Nur so könnte das Schweigen gebrochen, Gewalt erkannt und vor allem vorgebeugt werden, so Suhr weiter.

Der ZQP-EINBLICK – Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen verhindern ist werbefrei. Kommerzielle Interessen werden damit nicht verfolgt. Der Kurzratgeber kann kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt oder als PDF-Datei heruntergeladen werden: www.zqp.de/bestellen. Im Bestellbereich finden sich zudem weitere kostenfreie Publikationen zum Thema Gewalt in der Pflege sowie aus der ZQP-Ratgeber- und EINBLICK-Reihe. Umfangreiche Informationen und Tipps zur Gewaltprävention in der Pflege sowie die Kontaktdaten zu Krisentelefonen bietet das ZQP-Onlineportal www.pflege-gewalt.

Quelle: PM ZQP, 01.09.2020


Akuthilfen für pflegende Angehörige in der COVID-19-Pandemie werden verlängert

Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe von Ministerin Giffey für Gesetzentwurf für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser

Die Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen schwer. Pflegende Angehörige benötigen auch weiterhin flexible Unterstützungsangebote. Daher sollen die Akuthilfen für pflegende Angehörige, die zunächst bis zum 30. September 2020 gelten, verlängert werden. Konkrete Vorschläge von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey im Rahmen der Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz, Federführung BMG) wurden heute durch das Bundeskabinett beschlossen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Für Familien ist die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in der COVID-19-Pandemie mehr denn je ein Drahtseilakt. Deshalb werden wir auch weiterhin den Familien die Unterstützung zukommen lassen, die sie jetzt brauchen. Pflegende Angehörige leisten in der Corona-Krise Enormes und springen ein, wenn die professionelle Pflege zum Beispiel wegen Schließungen von Tagespflegeeinrichtungen ausfällt. Sie haben unseren großen Dank, aber auch konkrete Unterstützung verdient. Deshalb habe ich mich sehr dafür eingesetzt, dass die Akuthilfen, die im Mai in Kraft getreten sind, bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert werden. Wer coronabedingt Angehörige pflegt und erwerbstägig ist, erhält durch die Verlängerung auch weiterhin bis zum 31.12.2020 das Recht, bis zu 20 Arbeitstage pro Akutfall der Arbeit fernzubleiben. Auch das Pflegeunterstützungsgeld wird für diese Zeit verlängert. Die Regelungen sind für viele Angehörige von großer Bedeutung, um durch diese schwierige Zeit zu kommen.“

Flexiblere Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit

Darüber hinaus soll die Möglichkeit der flexibleren Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit in den kommenden Monaten Spielräume für berufstätige pflegende Angehörige eröffnen. Sie sollen so leichter die Möglichkeit haben, eine Freistellung in Anspruch zu nehmen, sei es vollständig oder verbunden mit einer Teilzeitbeschäftigung. Geregelt wird auch, dass nach Auslaufen der Sonderregelungen verbliebene Restzeiten bis zu 24 Monate lang nicht verfallen. Da pflegende Angehörige das Pflegesystem in der Pandemie entlasten, benötigen sie Planungssicherheit auch für die Zeit nach der Akutlage.

Folgende Maßnahmen für pflegende Angehörige wurden durch das Kabinett beschlossen:

  • Die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung von bis zu 20 Arbeitstagen pro Akutfall – wenn die akute Pflegesituation aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgetreten ist – wird bis 31. Dezember 2020 verlängert. Auch das Pflegeunterstützungsgeld (Federführung BMG) kann weiterhin für 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.
  • Die Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familien-pflegezeitgesetz (FPfZG) wie etwa eine kürzere Ankündigungsfrist der Familienpflegezeit, die Möglichkeit der Ankündigung per Email, aber auch die Nichtberücksichtigung von Monaten mit einem aufgrund der Pandemie geringeren Einkommen bei der Ermittlung der Darlehenshöhe nach dem Familien-pflegezeitgesetz werden bis 31. Dezember verlängert.
  • Beschäftigte, die aufgrund der Sonderregelungen zu COVID 19 Freistellungen in Anspruch genommen haben oder nehmen, können verbleibende Monate der Freistellungsansprüche nach dem Familienpflegezeit- und Pflegezeitgesetz nach Auslaufen dieser Regelungen weiterhin in Anspruch nehmen.
Zahlen zu pflegenden Angehörigen

Gut 3,4 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, drei Viertel davon werden zu Hause versorgt. Derzeit geht man von etwa 4,8 Millionen pflegenden Angehörigen aus. Von den 4,8 Millionen Pflegenden sind rund 2,5 Millionen erwerbstätig und müssen Pflege und Beruf gleichzeitig schultern. Mehr als 70% der Hauptpflegepersonen sind dabei Frauen, häufig in sogenannten Sandwich-Positionen (Kinderbetreuung und Pflegeverantwortung).

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums, Pressemitteilung 059, Veröffentlicht am 02.09.2020


Beschluss des Bundeskabinetts

Pflege-Rettungsschirm bis 31. Dezember 2020 verlängert

03.09.2020  – Das Bundeskabinett hat den Schutzschirm, der die coronabedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen in der Pflege refinanziert, bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Damit gelten wesentliche Bestimmungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung weiter fort.

Der Rettungsschirm für die Pflege wird bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Das geht aus den am 1. September im Bundeskabinett verabschiedeten Änderungen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) hervor. Irritationen gab es allerdings um die Dauer der Verlängerung. Der Gesetzentwurf sah noch eine Verlängerung bis Ende März 2021 vor. „In der Pflegeversicherung wird die Geltung eines Großteils der durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz und durch das Zweite Bevölkerungsschutzgesetz zur Un­terstützung und Entlastung von Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftigen getrof­fenen und dort bis 30. September 2020 befristeten Regelungen bis zum 31. März 2021 verlän­gert“, hieß es dort. In letzter Sekunde wurde dieser Zeitraum jetzt verkürzt auf Ende Dezember. Das hat das Bundesgesundheitsminsterium jetzt gegenüber der Zeitschrift „Altenheim“ bestätigt.

Die Verlängerung des Rettungspaketes wurde in der Branche mit großer Erleichterung aufgenommen. Viele der Reaktionen bezogen sich allerdings noch auf den alten Zeitraum der Verlängerung bis Ende März 2021. „Wir alle würden uns nichts mehr wünschen, als dass ein Rettungsschirm für die Pflegeeinrichtungen überflüssig würde“, sagte etwa Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) in Berlin. Der laxe Umgang mit Abstandsregelungen oder dem Tragen von Masken in der Öffentlichkeit lasse aber befürchten, dass die Infektionsgefahr auch für pflegebedürftige Menschen und für Mitarbeiter weiter besteht.

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt die Verlängerung des Rettungsschirms. „Insbesondere vulnerable Patienten, wie chronisch kranke Menschen und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, müssen weiterhin vor einer Ansteckung mit COVID-19 geschützt werden“, betont Geschäftsführer Gerhard Timm.

Quelle: http://www.altenpflege-online.net/Infopool/Nachrichten/Pflege-Rettungsschirm-bis-31.-Dezember-2020-verlaengert/


Pflege-Report 2020

Rund ein Viertel der Pflegehaushalte „hoch belastet“

Befragung zeigt: Finanzielle Eigenbeteiligungen bei Pflege zu Hause im Durchschnitt gering

Etwa ein Viertel der Pflegehaushalte fühlt sich durch die Pflege zeitlich und psychisch sehr stark belastet. Gleichzeitig tragen Haushalte, in denen Angehörige zu Hause gepflegt werden, im Durchschnitt nur geringe finanzielle Eigenbeteiligungen. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Befragung für den Pflege-Report 2020 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Im Mittel geben die befragten Pflegehaushalte eine zeitliche Belastung von mehr als achteinhalb Stunden (8,6 Stunden) pro Tag für die Unterstützung der Pflegebedürftigen an (Abbildung). Fast drei Viertel dieser Zeit übernehmen die Haupt-Pflegepersonen. Etwa 1,5 Stunden werden von anderen – nicht bezahlten – Personen und nur knapp eine Dreiviertelstunde (0,7 Stunden) pro Tag von Pflegediensten oder über andere Leistungen der Pflegeversicherung erbracht. Für die Studie befragte das Institut Forsa im Auftrag des WIdO von Dezember 2019 bis Januar 2020 rund 1.100 pflegende Angehörige.

Pflege-Report 2020 zur strukturellen Neuausrichtung von Pflegeversorgung und -finanzierung

Die Befragung zur Situation in der ambulanten Pflege ist Gegenstand eines Beitrags im Pflege-Report 2020 des WIdO, der heute veröffentlicht wird. Die in Zusammenarbeit mit Prof. Adelheid Kuhlmey von der Charité Berlin und Prof. Stefan Greß von der Hochschule Fulda herausgegebene Publikation, die auch zum kostenfreien Download angeboten wird, hat in diesem Jahr das Schwerpunktthema „Neuausrichtung von Versorgung und Finanzierung“. In insgesamt 15 Beiträgen ausgewiesener Fachleute werden erforderliche Reformmaßnahmen zur strukturellen Neuausrichtung der Pflegeversorgung und -finanzierung beleuchtet. Entgegen dem in der aktuellen Reformdebatte oftmals vorherrschenden Eindruck betrifft das keineswegs allein Reformen der Finanzierungsstrukturen, sondern vor allem auch notwendige Reformen der Leistungs- und Steuerungsstrukturen der Pflegeversorgung.

Quelle: WIdO – Newsletter 2. September 2020


Corona und die Folgen für die Psyche: ein differenzierter Blick ist nötig

fzm, Stuttgart, September 2020 – Die Annahme, psychische Erkrankungen hätten als Folge des Lockdowns zugenommen, kann ein Forscherteam am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) in Mannheim nicht bestätigen. Ausprägungen und Häufigkeiten psychischer Erkrankungszeichen zur Zeit des Covid-19-bedingten Lockdowns im April 2020 unterscheiden sich im Vergleich zu 2018 nicht. Das ergab eine Studie, die aktuell in der Fachzeitschrift „Psychiatrische Praxis“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2020) zu lesen ist, und sich auf eine Umfrage unter der Mannheimer Bevölkerung bezieht.

Forscherinnen und Forscher des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI) haben in einer Mannheimer Bevölkerungsstichprobe das psychische Befinden während des Lockdowns im April 2020 mit dem im Jahr 2018 verglichen. Beiden Umfragen liegt ein identisches Studiendesign zugrunde. Das ermöglicht einen direkten Vergleich des psychischen Befindens im Hinblick darauf, ob sich der Anteil relevanter psychischer Beeinträchtigungen im Kontext der Lockdown-Maßnahmen verändert hat.

Keine dramatische Zunahme an psychischen Erkrankungen

Es ergaben sich zwischen 2018 und 2020 keine statistisch signifikanten Unterschiede bezogen auf die psychische Befindlichkeit, die die Forscher nach dem „WHO-5-Wohlbefindens-Index“ gemessen haben. Die Befragten können hier angeben, ob sie in den vergangenen drei Wochen guter Laune waren, sie sich ruhig und entspannt gefühlt und sich als aktiv und an bestimmten Dingen interessiert erlebt haben. Die sechsstufige Bewertungsskala reicht von null (zu keinem Zeitpunkt) bis zu fünf (die ganze Zeit). Auch bei der Auswertung des „Gesundheitsfragebogens für PatientInnen“ (PHD-Q), mit denen Depression und Angststörungen sowie der Verdacht auf Essstörungen und Alkoholmissbrauch diagnostiziert werden, konnten die Experten keine statistisch signifikante Zunahme während des Lockdowns feststellen.

Medienberichte, die eine globale und dramatische Zunahme psychischer Erkrankungen durch die Lockdown-Maßnahmen beschreiben, können durch die Untersuchung demnach nicht bestätigt werden. Allerdings zeigt eine differenzierte Analyse der Studienergebnisse, dass ältere Menschen und solche mit höherem Bildungsabschluss sowie Personen, die sich gut über die Covid-19-Pandemie informiert fühlten, ein besseres psychisches Wohlbefinden zeigten. Zudem haben individuelle psychische Risiko- und Resilienzfaktoren große Bedeutung für das psychische Befinden während der Krise.

Differenzierte Prävention nötig

Die Ergebnisse der Studie unterstreichen die Notwendigkeit differenzierter Präventions- und Interventionsstrategien. Neben einem verstärkten Informationsangebot für sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen müssen sich Hilfsangebote gezielt an Personen richten, die unter den Folgen der Covid-19-Pandemie, zum Beispiel durch finanzielle Einbußen oder Schwierigkeiten bei der Kinderbetreuung, besonders leiden und an solche, die in der Krise generell psychisch stärker belastet sind.

Für die Studie wurden 2000 Fragebögen an Frauen und Männer aus Mannheim im Alter von 18 bis 65 Jahren versandt. Die Untersuchung ist repräsentativ für die Stadt Mannheim. Die Daten sind aber nicht ohne Weiteres auf ganz Deutschland übertragbar.

Die Originalarbeit ist frei zugänglich und unter folgendem Link abrufbar:
https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/html/10.1055/a-1222-9067

Kuehner, K. Schultz, P. Gass, A. Meyer-Lindenberg, H. Dreßing: Psychisches Befinden in der Bevölkerung während der COVID-19-Pandemie, Psychiatrische Praxis 2020; online erschienen am 21.8.2020

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Quelle: https://www.thieme.de/de/presse/folgen-des-lockdowns-psyche-159425.htm


Hauptstadtkongress Digital am 24. September 2020 – per Videostream

Vom Krankheits- zum Gesundheitssystem: Gesundheitsvorsorge der Zukunft

Prominente Initiative fordert Umdenken in der Gesundheitsprävention!

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Pflege während Corona

Kammerpräsidentin warnt vor steigendem Druck auf Pflegende

02.09.2020 / News – Die Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen, Nadya Klarmann, hat vor steigendem Druck auf beruflich Pflegende und damit verbundenen Berufsausstiegen gewarnt. Die schlechte Versorgung mit persönlicher Schutzausrüstung, die psychischen Folgen der Pandemie, die ungerechte Verteilung von Corona-Zulagen und die mangelhafte Kinderbetreuung würden bei den Pflegenden sichtbare Spuren hinterlassen.

Pflegende hätten während der heißen Phase der Corona-Pandemie ambulant und stationär „fast Übermenschliches“ geleistet, sagte Klarmann in Hannover. Es seien Überstunden gemacht, Bereitschaftsdienste für alle Fälle eingerichtet und die Betreuung der Kinder organisiert worden. Sogar aus dem Beruf ausgestiegene Pflegefachpersonen hätten sich zu Tausenden gemeldet, um im Bedarfsfall die pflegerische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Die Hoffnung vieler Kolleginnen und Kollegen auf eine deutliche Aufwertung der Pflege habe sich indes nicht bewährt. „Mehr als Lavendel und Applaus hat´s bisher leider nicht gegeben“, so Klarmann. Pflegende seien wieder angekommen in ihrem Pflegealltag mit 12-Tage-Schichten, ausgedünnten Dienstplänen und bescheidener Bezahlung. Rückmeldungen an die Pflegekammer zeigten, dass viele Pflegefachpersonen sich überlastet fühlen und konkret planen, aus dem Beruf auszusteigen. „Wenn jetzt nicht ganz schnell etwas passiert, werden in den nächsten Monaten und Jahren viele Kolleginnen und Kollegen den Beruf hinschmeißen“, so Klarmann weiter.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/kammerpraesidentin-warnt-vor-steigendem-druck-auf-pflegende


Corona und Grippe

BARMER-Hotline für alle Bundesbürgerinnen und -bürger

Berlin, 4. September 2020 – Die wochenlang gestiegenen Fallzahlen bei Corona-Infektionen, teils kontroverse Diskussionen um Covid-19 und die nahende Grippesaison sorgen für Unsicherheit quer durch die Republik. „Die Symptome einer simplen Erkältung, der echten Grippe oder einer Infektion mit dem Coronavirus ähneln sich stark. Allein dadurch entstehen zum Beispiel bei Eltern kleiner Kinder viele Unsicherheiten und Fragen zu möglichen Zusammenhängen zwischen beiden Krankheitserregern. Deshalb beantworten wir jetzt an unserer Corona-Hotline auch Fragen rund um Grippe und Erkältung“, sagt Dr. Ursula Marschall, Leitende Medizinerin der BARMER. Gestartet sei die Hotline bereits Ende Januar. Deren Expertinnen und Experten stünden seither allen Interessenten offen.

Medizinisch fundierte Ratschläge

Seit dem Start der BARMER-Corona-Hotline Ende Januar hätten weit über 25.000 Anruferinnen und Anrufer medizinisch fundierte Antworten zu ihren Fragen bekommen. „Immer wieder geht es an der Hotline um praktisches Wissen darüber, wie man sich im Alltag vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen kann. Dieses Wissen bietet auch bei der Grippe oder Erkältungen einen guten Schutz“, betont Marschall. Die kostenlose Hotline stehe allen Interessierten rund um die Uhr offen unter 0800 84 84 111.

Quelle: Pressemitteilung: Corona und Grippe – BARMER-Hotline für alle Bundesbürgerinnen und -bürger, 04.09.2020