Ethik in der Pflege
Weiterbildungsseminar für Lehrende in Gesundheitsberufen
Münster (13. Juli 2020). Ethische Fragen gehören zum Alltag für alle, die in Gesundheitsberufen arbeiten. Nicht nur zum Lebensende, sondern regelmäßig geht es um Entscheidungen, die die Autonomie von Patientinnen und Patienten betreffen. Das hat auch Folgen für die Bildung in den Gesundheitsberufen. „Ethik muss als Grundlage pflegerischen Handelns vermittelt werden“, sagt Dr. Marianne Rabe, Leiterin der Fortbildungsreihe Ethik-Kompetenz an der Charité in Berlin. Nun hat der Fachbereich Gesundheit der FH Münster die Ethik-Trainerin als Dozentin für ein zweitägiges Fortbildungsseminar gewonnen.
Themenschwerpunkte sind neben den Grundlagen der Ethik-Theorie Bildungsziele für Auszubildende und Inhalte im Curriculum, die exemplarische Planung einzelner Lehreinheiten sowie die didaktischen Methoden der Vermittlung. „Ethik in der Pflege – Lernen und Lehren“ findet am 15. und 16. September am Johann-Krane-Weg 21 in Münster statt, Anmeldungen sind ab sofort bis zum 15. August möglich unter www.fh-muenster.de/gesundheit/weiterbildung. Ob das Seminar in Präsenz oder per Videokonferenz stattfindet, hängt von der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Situation ab, Infos dazu gibt es ebenfalls auf der Website und per Mail nach der Anmeldung.
Fachbereich Gesundheit: Online-Weiterbildungskatalog: https://www.fh-muenster.de/gesundheit/weiterbildung/
Quelle: PM Fachbereich Gesundheit der FH Münster, 13.07.2020
Präventiver Hausbesuch – gerade jetzt
DEVAP fordert die Verankerung des präventiven Hausbesuchs in den Hilfestrukturen
Mit einem Positionspapier fordert der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) nachdrücklich die Verankerung des präventiven Hausbesuches in den Hilfestrukturen sowie die gemeinwesenorientierte Altenarbeit weiter zu entwickeln.
„Die derzeit erkennbaren Folgen der Covid-19-Pandemie für alte und alleinlebende Menschen unterstreichen die Notwendigkeit deutlich, niedrigschwellige Hilfeangebote zu Beginn des Rentenalters gesetzlich zu etablieren“, so Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des DEVAP. „Wir halten es gerade jetzt für unverzichtbar, die kommunale Verantwortung im Hinblick auf die Sicherstellung der Altenhilfe- und Pflegeinfrastruktur zu erweitern und diese zur Pflichtaufgabe zu machen. Dies beinhaltet auch die leistungsrechtliche Einbettung und den Abgleich neuer Konzepte, wie des präventiven/aktivierenden Hausbesuchs, mit vorhandenen Beratungs- und Hilfestrukturen.“
Bereits im dritten Altenbericht (2003) der Bundesregierung wurde der präventive Hausbesuch bei alten Menschen in ihrer häuslichen Umgebung beschrieben als eine „geeignete Methode der Früherkennung bzw. Intervention bei bestehenden Risikofaktoren zur gezielten Beeinflussung von Merkmalen des Lebensstils, der Lebenslage und der Umwelt mit dem Ziel der Vermeidung von Risikofaktoren, Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit“.
„Trotz dieser Erkenntnis ist der präventive Hausbesuch bis heute kaum in kommunalen Hilfestrukturen für alte Menschen verankert“, kritisiert Dr. de Vries. „Auch die Reform des Präventionsgesetzes (2015), bei dem erstmals das Präventionsziel „Gesund im Alter“ formuliert worden ist, hat daran wenig geändert. Wir sehen hier akuten Handlungsbedarf.“
Das Positionspapier „Der Präventive/Aktivierende Hausbesuch – Bestandteil gemeinwesenorientierter Altenarbeit“ finden Sie auch unter www.devap.de. Dort finden Sie auch ein Statement von Franz Müntefering, Vorsitzender der BAGSO, zur Initiative des DEVAP.
Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 20.07.2020
„Sepsis geht alle an“ –
APS informiert über Symptome, Behandlung und Prävention der „Blutvergiftung“
Berlin – 75.000 Deutsche sterben jährlich an einer Sepsis. Viele Betroffene könnten gerettet werden, doch oft werden die Symptome zu spät erkannt. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) hat nun eine Handlungsempfehlung für Ärzt*innen und medizinisches Personal sowie eine Patienteninformation herausgegeben. Sie sollen die Früherkennung und Behandlung von Sepsis verbessern und so dazu beitragen, Leben zu retten.
Etwa 15.000 bis 20.000 durch Sepsis bedingte Todesfälle pro Jahr in Deutschland gelten als vermeidbar. Ziel der aktuellen Handlungsempfehlung und Patienteninformation ist es, die Sepsissterblichkeit in Deutschland zu verringern. „Sepsis ist nach Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und Krebserkrankungen die dritthäufigste Todesursache in Deutschland“, so Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende im APS. „Dennoch ist die Erkrankung nach wie vor kaum bekannt. Noch immer gibt es das falsche Bild der Blutvergiftung mit dem roten Strich, der Richtung Herz wandert. Das muss sich endlich ändern, damit weniger Patienten an Sepsis sterben oder schwere Langzeitfolgen erleiden.“
„Eine Sepsis ist immer ein Notfall und muss als solcher behandelt werden, wie ein akuter Herzinfarkt oder akuter Schlaganfall“, erklärt Professor Dr. Dr. Rainer Petzina vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, einer der Hauptautoren der Handlungsempfehlung und der Patienteninformation. „Die Erkrankung wird jedoch häufig nicht rechtzeitig erkannt; somit werden die notwendigen Maßnahmen oft zu spät eingeleitet“, so der Leiter der AG Sepsis im APS.
Die Autoren klären über das Krankheitsbild der Sepsis, seine Ursachen, Symptome, Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten auf. Während sich die Handlungsempfehlung primär an Ärzt*innen, Pflegekräfte und Angehörige weiterer Gesundheitsberufe richtet, soll die Patienteninformation vor allem das Bewusstsein für Sepsis in der Bevölkerung stärken, denn ein Großteil der Sepsis-Fälle entsteht – ganz entgegen der landläufigen Meinung – nicht im Krankenhaus, sondern zuhause.
„Auch wenn eine Sepsis manchmal schwer von anderen Erkrankungen wie einem grippalen Infekt zu unterscheiden ist, gibt es doch bestimmte Warnhinweise“, betont Dr. Antje Erler von der Sepsis-Stiftung, stellvertretende Leiterin der AG Sepsis und ebenfalls Hauptautorin der veröffentlichten Broschüren. „Dazu gehören unter anderem Fieber und Schüttelfrost, Kurzatmigkeit, Herzrasen, extremes Krankheitsgefühl und Verwirrtheit. Wenn mindestens zwei dieser Symptome vorhanden sind, sollten Betroffene und Angehörige an eine Sepsis denken.“
Bestätigt sich der Verdacht, muss mit der Behandlung sofort – möglichst innerhalb der ersten Stunde – begonnen werden. Studien zeigen, dass mit jeder Stunde, die ohne Behandlung vergeht, die Überlebenschance signifikant sinkt. In der Handlungsempfehlung wird Schritt für Schritt beschrieben, wie medizinisches Personal bei der Diagnostik und Therapie einer Sepsis vorgehen sollte. Zudem enthält sie eine Kitteltaschenkarten zur Diagnose und Behandlung von Sepsis.
In der Patienteninformation zur Sepsis werden vor allem die Erkrankung und ihre Ursachen erklärt sowie Risikogruppen genannt. Hierzu gehören beispielsweise Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, chronisch Erkrankte, ältere Menschen über 60 Jahre und Kinder unter einem Jahr. Die Broschüre klärt auch darüber auf, wie einer Sepsis am besten vorzubeugen ist. Hier sind neben allgemeinen Hygienemaßnahmen vor allem Impfungen zu nennen, die vor Infektionen schützen, wie die Pneumokokken-Impfung, die Grippe-Impfung sowie alle weiteren von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (RKI) empfohlenen Impfungen.
Die Notwendigkeit der Aufklärung über Sepsis zeigt sich besonders dann, wenn neuartige Erreger wie SARS-CoV-2, Ebola oder MERS auftreten, die grundsätzlich auch zu einer „Blutvergiftung“ führen können. Doch unabhängig von Pandemien durch neue Erreger ist bei allen kritischen Krankheitsverläufen immer die Frage zu stellen: „Kann es Sepsis sein?“
Zu einer Sepsis kommt es, wenn die körpereigenen Abwehrmechanismen nicht mehr in der Lage sind, eine zunächst lokal begrenzte Infektion einzudämmen. Wenn dieser Fall eintritt, entsteht im Körper eine Kettenreaktion, welche die körpereigenen Organe und Gewebe schädigt. Ohne Behandlung führt dies zum Versagen der Lunge, des Herzkreislaufsystems, der Niere und anderer Organe und schließlich zum Tod.
Links:
Handlungsempfehlung Sepsis für medizinisches Personal
Sepsis-Infoboxen zum Ausdrucken
Quelle: APS PRESSEMITTEILUNG, 15.07.2020
Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege
Trotz Gesetz: Weiterhin Fachkräftemangel in der Pflege
News des Tages / 16.07.2020 – In der Pflege herrscht weiterhin ein hoher Personalmangel. Nur ein Fünftel der geplanten neuen Stellen sei besetzt, berichtet die Tagesschau.
2018 wurde das „Sofortprogramm Pflege“ angekündigt, mit dem Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch bessere Personalausstattungen und Arbeitsbedingungen erreicht werden soll. 13.000 Stellen sollten in der Pflege geschaffen werden, die von den Kostenträgern finanziert werden sollten. Besetzt sind jedoch nur 2.600 neue Stellen in der Altenpflege, also jede fünfte, berichtet die Tagesschau. Für die Kliniken lägen noch keine Zahlen vor. Ursache für den Fachkräftemangel sei neben der öffentlichen Wertschätzung auch die Bezahlung. „Wir sind der Meinung, es sollte auf jeden Fall flächendeckende Tariflöhne geben, in der Langzeitpflege, in Pflegeheimen, für mobile Pflegedienste“, wird Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes zitiert. Hauptgeschäftsführer Georg Baum sieht eine positive Perspektive, weil das Geld für die Pflege nicht mehr über Fallpauschalen, sondern über das Jahresbudget gegeben werde.
Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/trotz-gesetz-weiterhin-fachkraeftemangel-in-der-pflege
Umfrage zu Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Sozialwirtschaft
Angespannte finanzielle Situation und steigender Investitionsbedarf erhöhen Konsolidierungsdruck
- Die Träger haben teilweise erhebliche Ertragsausfälle und sehen deren Kompensation durch die Schutzschirme als unzureichend an.
- Es gibt eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich möglicher Rückzahlungsforderungen der geleisteten Ausgleichszahlungen.
- Die nicht kompensierten Einnahmeausfälle werden schon jetzt auf 5 bis 20 Prozent beziffert.
- Mehr als die Hälfte der Befragten erwarten durch die Pandemie eine Refinanzierungslücke.
- Rund zwei Drittel gehen von einer verschlechterten Liquiditätssituation aus.
- Der Fachkräftemangel ist darüber hinaus die größte Herausforderung.
- Der Konsolidierungsdruck steigt.
Die Bank für Sozialwirtschaft (BFS) hat die Ergebnisse ihrer bundesweiten Umfrage zu den wirtschaft-lichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Sozial- und Gesundheitswesen veröffentlicht. Die Befragung zeigt eine große Unsicherheit der Träger hinsichtlich ihrer zukünftigen finanziellen Situation. Die Kompensation von Ertragsausfällen durch die Schutzschirme wird als unzureichend angesehen. Daher rechnen rund zwei Drittel der befragten Einrichtungen und Organisationen mit einer Ver-ringerung ihrer Liquidität. Rund 81 % gehen von einer zum Teil erheblichen negativen Abweichung in ihrer Planung zur Gewinn- und Verlustrechnung aus.
„Trotz der Schutzpakete und Hilfsprogramme besteht bei vielen Organisationen im Sozial- und Gesundheitswesen ein finanzieller Engpass. Daher sind schon jetzt wirtschaftliche Defizite zu erwarten, die je nach Dauer der Pandemie drastische Formen annehmen können und auch den Konsolidierungsdruck in der Branche spürbar verschärfen werden“, kommentiert Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorstandsvorsitzender der Bank für Sozialwirtschaft. Mit Blick auf die Auslastung zeichnen sich jedoch auch deutliche Unterschiede ab. Die Tagespflege, die Kinder- und Jugendhilfe sowie die ambulante und stationäre Pflege sind am stärksten von Auslastungsschwierigkeiten betroffen. Die ambulanten Wohnformen (ABWG, Betreutes Wohnen) haben dagegen vergleichsweise geringe Auslastungsrückgänge zu verzeichnen.
Den größten Unterstützungsbedarf sehen die Befragten bei der qualifizierten Personalgewinnung und der Personalentwicklung. „Durch die Corona-Krise haben sich die Anforderungen an die Mitarbeiter in der Sozialwirtschaft abermals erhöht. Wir gehen auf der Basis unserer Erhebung davon aus, dass der Mangel an qualifiziertem Personal infolge der Pandemie weiter zunehmen wird, was die Träger zusätzlich unter wirtschaftlichen Druck setzt und zu Versorgungsengpässen führen kann“, so Schmitz weiter.
Unsicherheit besteht auch über etwaige Rückzahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit geleisteten Ausgleichszahlungen. Ein Großteil der Befragten erwartet eine wachsende Refinanzierungslücke. Bei den meisten Organisationen bewegen sich die nicht kompensierten Einnahmeausfälle bisher in einer Größenordnung zwischen 5 und 20 Prozent.
Die bundesweite Erhebung hat die BFS in Kooperation mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste und der Universität zu Köln im Zeitraum 15. Mai bis 15. Juni 2020 durchgeführt.
Neben den wirtschaftlichen Folgen wurden auch die Einflüsse der Corona-Krise auf die Beschäftigten, auf die Immobiliensituation, auf die Digitalisierung sowie die mittel- und langfristigen Folgen der Pandemie für das Sozial- und Gesundheitswesen abgefragt. Beschleunigend hat die Pandemie auf die Digitalisierung gewirkt. Die grundsätzliche positive Öffnung für neue Wege in der Arbeitsorganisation wird viele Organisationen jedoch auch unter erhöhten Zugzwang bei Investitionen in technische Innovationen setzen. Hier sieht sich die Bank für Sozialwirtschaft aufgrund der eigenen Erfahrungen bei der Digitalisierung von Prozessen nicht nur als Finanzdienstleister, sondern auch als Sparringspartner ihrer Kunden. An der Umfrage haben rund 1.000 Akteure des Sozial- und Gesundheitswesens teilgenommen.
Die Ergebnisse stehen auf der Website der Bank für Sozialwirtschaft zum Download bereit: www.sozialbank.de/covid-19/umfrage.html
Quelle: Presseinformation der Bank für Sozialwirtschaft AG, Köln, 16.07.2020
Übergabe – Der Podcast
ÜG048 – Gesundheitskompetenz der Bevölkerung während der COVID-19 Pandemie
(Interview mit Dr. Orkan Okan)
Der Podcast für die Pflege anzuhören unter: https://uebergabe.de/podcast/ug048/?mc_cid=6a3d21a24f&mc_eid=f2bce588f0
