Deutscher Pflegerat unterstützt umfangreiche Testungen in der Pflege
Auch die Pflege selbst muss diese veranlassen können
Berlin (11. Juni 2020, Nr. 20/2020) – Die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zum Anspruch auf Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wurde am 9. Juni 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und gilt rückwirkend zum 14. Mai 2020.
Hierzu äußerte sich heute in Berlin der Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), Franz Wagner:
„Eine umfangreiche Testung des Pflegepersonals in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist seit langem unabdingbar. Jetzt herrscht hierzu endlich Gewissheit. Damit werden wichtige Bausteine für einen höheren Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der von diesen gepflegten und betreuten Menschen gesetzt.
Wir müssen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern, dass es zu Ansteckungen bei den von der Profession Pflege versorgten Patienten und Pflegebedürftigen kommt. 60 Prozent aller Verstorbenen waren laut einer Befragung der Universität Bremen von Pflegeheimen oder Pflegediensten betreute Menschen; dabei betrage deren Anteil an allen infizierten Personen nur 8,5 Prozent.
Allein das zeigt die wesentliche Bedeutung einer umfassenden, regelmäßigen und präventiven Testung im Bereich der Pflege. Die Veranlassung von Reihentests darf dabei nicht allein in den Händen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes liegen. Hier ist eine klare Direktive von oberster Seite nötig, dass auch die Profession Pflege selbst eine Testung veranlassen kann. Dem Virus muss jede Chance der Ausbreitung genommen werden.“
Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Niedersachsen: Befragung stoppen – Der Pflegekammer eine Chance geben
Berlin (12. Juni 2020, Nr. 21/2020) – Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) fordert die Landesregierung Niedersachsen dazu auf, die „unsägliche Befragung“ zur Evaluation der Arbeit der Pflegekammer in Niedersachsen zu stoppen. „Diese Befragung ist schlecht gemacht, sie kommt zur Unzeit und die Frage zur beitragsfreien Pflegekammer ist nicht eindeutig zu beantworten“, betont DPR-Präsident Dr. h.c. Franz Wagner.
„Eine Evaluation nach kurzer Zeit seit Gründung, in der die Pflegekammer ihre Arbeitsstrukturen aufbauen musste, ist eine Farce. Entweder sucht die Landesregierung einen Vorwand, die Pflegekammer abzuwickeln, oder sie versucht ein ungelenkes Manöver, um die unbequemen Kritiker zu befrieden und sich hinter einem scheinbaren ‚Mandat‘ der befragten Mitglieder zu verstecken. Verantwortliche Politik sieht anders aus!
Der Deutsche Pflegerat fordert die Sozialministerin Carola Reimann und den Ministerpräsidenten Stephan Weil auf, der Pflegekammer – und damit der Profession Pflege – eine Chance zu geben. Eine Evaluation kann ja sinnvoll sein. Aber nur dann, wenn sie gut gemacht ist und bei der Frage nach der Zukunft auch ehrlich alle Optionen aufgreift. Und sie sollte der Pflegekammer die Chance geben, ihre gesetzlichen Aufgaben umzusetzen.
Demnach macht eine Evaluation frühestens Ende 2021 Sinn. Es gibt eine große schweigende Mehrheit von Kammermitgliedern. Diese sollten die Chance haben, sich qualifiziert zu äußern. Das wäre echte Wertschätzung. Wenn die Landesregierung die Pflegekammer so kritisch sieht, müssten dann nicht auch die anderen Heilberufekammern evaluiert und ihre Mitglieder befragt werden?
Die aktuelle Regierungstaktik zur möglichen Abschaffung oder Neutralisierung der Pflegekammer in Niedersachsen durch wirtschaftliche Abhängigkeit, wird nicht dazu beitragen, den Konflikt zu befrieden. Sie wird das Thema auch nicht aus dem Wahlkampf heraushalten. Denn auch die Kammerbefürworter können Kampagnen!“
Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Hauptstadtkongress Digital – 17. Juni 2020 von 11:00 bis 12:30 Uhr (online)
Die Krise als Innovationstreiber: Zeitenwende im Gesundheitswesen?
Das sollten Sie nicht verpassen: Der Hauptstadtkongress Digital startet mit Online-Veranstaltungen zur Gesundheitspolitik. In der Auftakt-Veranstaltung geht es um die Konsequenzen der COVID19-Pandemie für das Gesundheitswesen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn stellt sich im Live-Interview kritischen Fragen. Anschließend diskutieren Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Vera Lux, ehemalige Pflegedirektorin der Uniklinik Köln, Prof. Dr. Axel Ekkernkamp, Chef des Unfallkrankenhauses Berlin, und der Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann.
Die Veranstaltung wird am 17. Juni 2020 von 11:00 bis 12:30 Uhr live als Videostream übertragen. Für den kostenlosen Empfang können Sie sich vorab auf der Website des Hauptstadtkongresses registrieren.
Registrierung und alle weiteren Infos unter: https://www.hauptstadtkongress.de/hsk-digital
Quelle: Reminder HSK Digital, 11.06.2020
Pandemie trifft Pflegenotstand
Seit Längerem ist auch politisch klar, dass in der Pflege Personalnotstand herrscht. CoViD-19 verschärft die Lage und öffnet damit quasi „die Büchse der Pandora“. Lesen Sie mehr darüber, welche Maßnahmen in Krisenzeiten helfen sollen und welche Rückschlüsse wir für die Zukunft der Profession ziehen müssen.
Lesen Sie weiter unter: https://www.thieme.de/de/pflege/pandemie-trifft-pflegenotstand-157236.htm
Quelle: Thieme News Pflege, 09.06.2020
Corona-Warn-App wird vorgestellt
News des Tages/08.06.2020 – In der kommenden Woche soll die Corona-App vorgestellt werden. Während andere Länder wie Spanien oder Italien schon eine App haben, brauchte die Entwicklung in Deutschland etwas Zeit, da man hohe Anforderungen stelle, so Jens Spahn im Interview mit der Rheinischen Post. So müsse sie auf allen Endgeräten funktionieren und die Vorgaben zum Datenschutz, zur Datensicherheit und zur Energieeffizienz erfüllen. „Eine App, die in wenigen Stunden den Akku des Handys leerzieht, nutzt keiner“, so der Minister.
Mit der sogenannten „Tracing-App“ sollen Infektionsketten von Covid-19 besser erkannt werden und es soll dafür gesorgt werden, dass die Ausbreitung nicht wieder stark ansteigt, wenn es zu Lockerungen kommt. Wird ein Nutzer positiv auf das Virus getestet und dieser Status in der App erfasst, werden andere Anwender darüber informiert, dass sie sich in der Vergangenheit in der Nähe von infizierten Personen aufgehalten haben. Mit einer breit angelegten Kampagne soll die App beworben werden. „Das Virus einzudämmen ist ein Teamspiel“, sagt Spahn. Jeder Nutzer helfe dabei, das Virus einzudämmen. Die Personalfragebögen in Restaurants soll die App jedoch nicht ersetzen, obwohl die App für den Datenschutz besser sei.
Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/hohe-anforderungen-an-die-app
COVID-19 gilt als Berufskrankheit
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind berufliche Risiken. Dazu gehören im Gesundheitswesen auch Infektionen mit Krankheitserregern. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt im Schadensfall die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation. Gilt das auch im Falle einer COVID-19-Erkrankung?
Im Rahmen der Corona-Pandemie sind besonders die Beschäftigten im Gesundheitswesen dem erhöhten Risiko ausgesetzt, an COVID-19 zu erkranken. Was viele nicht wissen: Die COVID-19-Erkrankung von Mitarbeitern im Gesundheitsdienst kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Über die entsprechenden Voraussetzungen, wer versichert ist und welche Leistungen übernommen werden, informieren der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) in einer gemeinsamen Information für Betriebe und Beschäftigte.
Demnach müssen grundsätzlich drei Voraussetzungen vorliegen:
Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit im Gesundheitswesen undrelevante Krankheitserscheinungen, wie zum Beispiel Fieber oder Husten, undpositiver Nachweis des Virus durch einen PCR-Test.
Bei Verdacht auf eine COVID-19–Infektion, sollte der Arzt oder Betriebsarzt auf einen möglichen beruflichen Zusammenhang angesprochen werden. Ist die Erkrankung im beruflichen Kontext als Berufskrankheit anerkannt, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der anstehenden Heilbehandlung sowie der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Bei einer bleibenden Minderung der Erwerbsfähigkeit kann sie auch eine Rente zahlen. Im Todesfall können Hinterbliebene eine Hinterbliebenenrente erhalten. Unter bestimmten Umständen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung auch die Kosten für einen SARS-CoV-2-Test bei einem möglicherweise infizierten Mitarbeiter.
Welcher Versicherungsträger zuständig ist, hängt vom Arbeitgeber ab: Für Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft ist das die regional zuständige Unfallkasse beziehungsweise der regional zuständige Gemeinde-Unfallversicherungsverband. Für Einrichtungen in privater oder kirchlicher Trägerschaft ist es die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
DIVI-Generalsekretär Professor Felix Walcher: „Wer nach dem Kontakt mit COVID-19-Erkrankten selbst an COVID-19 erkrankt, den dürfen wir nicht alleinlassen.“ (JB)
Quelle: https://www.springerpflege.de/sars-cov-2/covid-19-gilt-als-berufskrankheit-/18064942; Abruf 10.06.2020 // 09.06.2020 | Sars-CoV-2 | Nachrichten
Studie der Universität Bremen
Pflegebedürftige und Personal häufig von COVID-19 betroffen
12.06.2020 / News – Pflegebedürftige Menschen, die in einem Pflegeheim oder von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, sind bei einer Infektion mit dem Coronavirus von schweren Krankheitsverläufen und einer hohen Sterblichkeit bedroht. Auch die sie versorgenden Pflegenden sind durch erhöhte Infektionsrisiken gefährdet. Sie können ihre dringend notwendigen Dienstleistungen am Menschen häufig nicht unter Einhaltung der generellen Schutzmaßnahmen erbringen.
Dies sind die zentralen Ergebnisse einer Online-Befragung der Universität Bremen. Eine Forschergruppe unter Leitung von Professorin Karin Wolf-Ostermann vom Institut für Public Health und Pflegeforschung und Professor Heinz Rothgang vom SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik analysierten dabei Befragungsdaten von 824 Pflegeheimen, 701 Pflegediensten und 96 teilstationären Einrichtungen.
Hälfte aller COVID-19-Todesfälle im Pflegeheim
„Werden die Befragungsergebnisse auf die Bundesrepublik hochgerechnet, zeigt sich, dass rund 60 Prozent aller Verstorbenen von Pflegeheimen oder Pflegediensten betreute Pflegebedürftige sind, wobei deren Anteil an allen infizierten Personen nur insgesamt 8,5 Prozent beträgt“, kommentierte Rothgang. „Pflegeheime sind damit der wichtigste Ort in Bezug auf mit COVID-19 Verstorbenen. Hier treten die Hälfte aller Todesfälle auf, obwohl nur knapp ein Prozent der Bevölkerung in dieser Wohnform lebt.“ Die Sterblichkeit unter Pflegebedürftigen sei somit mehr als 50-mal so hoch wie im Rest der Bevölkerung.
Hohe Infektionsraten zeigen sich laut Studie auch beim Pflegepersonal. Der Anteil infizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei in ambulanten Pflegediensten doppelt so hoch wie in der Normalbevölkerung, in stationären Einrichtungen sogar sechsmal so hoch, so die Autoren der Studie.
Tests und Schutzmaterial nicht ausreichend verfügbar
Drei Fünftel der Pflegedienste und drei Viertel der Pflegeheime hätten noch keinen COVID-19-Fall zu verzeichnen. Dort, wo eine erste Infektion auftrete, seien die Folgen jedoch schnell gravierend. Zur Eindämmung der Infektion seien schnelle Testergebnisse zur Identifikation potenzieller Infektionsherden und ausreichende Schutzmaterialien zur Vorbeugung der Übertragung erforderlich, mahnten die Autoren.
Auch die anfangs mangelnde Versorgung mit Schutzmaterialien an Bedeutung verloren habe, gebe es immer noch in jedem vierten Pflegedienst und jeder sechsten stationären Einrichtung diesbezüglichen Engpässe. Zudem seien Tests teilweise noch schwer zugänglich. „Die Übermittlung der Ergebnisse erfolgt erst nach drei bis vier Tagen – zu spät, um ihr Potenzial als Teil eines wirkungsvollen Schutzkonzeptes voll zu entfalten“, so Wolf-Ostermann. Erforderlich seien daher Reihentests, deren Ergebnisse schneller zur Verfügung stehen.
Versorgungssicherheit gefährdet
Im Hinblick auf die quantitative Versorgung habe knapp die Hälfte aller Pflegedienste von deutlichen Veränderungen berichtet, die dadurch entstünden, dass Leistungen von den Pflegebedürftigen nicht mehr in Anspruch genommen würden und teilstationäre Angebote oder Betreuungskräfte in den Haushalten nicht mehr zur Verfügung stünden. Dies führe dazu, dass einerseits 4 von 10 Pflegediensten unter wirtschaftlichen Folgen zu leiden haben und andererseits die Versorgung von Klientinnen und Klienten gefährdet, instabil oder sogar aktuell nicht sichergestellt sei. Hier bestehte, so die Autoren, dringender Unterstützungsbedarf, um die „oft äußerst fragilen privaten Pflegearrangements“ zu stabilisieren.
Autoren fordern höhere Aufmerksamkeit für Langzeitpflege
Der Langzeitpflege durch ambulante Pflegedienste und in stationären Einrichtungen müsse – auch mit Blick auf eine mögliche zweite Infektionswelle – eine höhere Aufmerksamkeit zukommen, so das Fazit von Wolf-Ostermann und Rothgang.
Um über die akute Pandemiesituation hinaus Versorgungssicherheit gewährleisten zu können, sei den Forderungen der Pflegedienste und stationäre Einrichtungen nachzukommen. Dazu gehörten bundesweite und praktikable Handlungsempfehlungen, eine dauerhafte ausreichende Bereitstellung von Schutz- und Desinfektionsmitteln, die systematische Testung der pflegebedürftigen Menschen und des Personals, eine bessere Vergütung der Pflegenden und eine bessere Personalausstattung.
Oma trotzt Corona – Die Krisenexpert*innen
Nächste Webkonferenz 01.07. 2020 von 17.00 – 17.45 Uhr
Eben noch „Best Agers“ und jetzt „Risikogruppe“ – sind Sie auch irritiert über die Altersbilder in Zeiten von Corona?
Viele, die gerade 60 sind, finden sich selbst nicht wieder in den Beschreibungen von gefährdeten und schutzbedürftigen Älteren. Schließlich waren wir es, die jungen Alten, die in den letzten Jahren die Zivilgesellschaft (mit)getragen haben – bei Hausaufgabenhilfen und Demenzbetreuung, mit Stadtführungen oder in der Arbeit mit Geflüchteten.
Geht es Ihnen auch so, dass Sie in den letzten Wochen erschrocken waren über die Situation in den Pflegeeinrichtungen? Was können wir tun, um einschränkenden Fremdbildern zu begegnen? Wie können wir stattdessen die Kräfte mobilisieren, die gerade ältere Frauen und Männer mitbringen: Krisenerfahrung, Resilienz, gute Netzwerke, Zeit und Engagement?
Wir laden herzlich ein, sich über diese Fragen auszutauschen. An jedem ersten Mittwoch im Monat von 17.00 bis 17.40 Uhr in einer Webkonferenz zum Thema „Oma trotzt Corona. Die Krisenexpert*innen“. Mit eigenen Impulsen zu Beginn werden jeweils zwei Expert*innen das Gespräch anregen. Vielleicht können wir gemeinsam eine Bewegung anstoßen.
Zur Technik: Die Webkonferenz läuft auf der Basis von GoToWebinar. Sobald Sie sich anmelden, erhalten Sie eine Einladung.
Quelle: Seele & Sorge, Cornelia Coenen-Marx: https://www.seele-und-sorge.de/; Abruf 15.06.2020
DBfK-Aktionsprogramm 2030 veröffentlicht
Berufspolitische Ziele der nächsten 10 Jahre formuliert
Die große Linie für die Verbandsarbeit der nächsten zehn Jahre ist abgesteckt: Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat heute sein Aktionsprogramm 2030 veröffentlicht.
„Es setzt eine lange Tradition von Aktionsprogrammen fort, die Orientierung und Grundlage für die berufspolitische Arbeit und Initiativen des Verbands sind“, sagt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK.
Die Ziele der Aktionsprogramme sind immer auf zehn Jahre angelegt und haben damit eine mittel- bis langfristige Perspektive über drei Amtsperioden von Vorständen hinweg. Bienstein ergänzt: „Es ist eine Charakteristik des DBfK, dass neben der aktuellen Situation immer auch die große Linie gesehen wird. Der rote Faden der Arbeit des Verbands und seiner ehrenamtlichen Akteure und Mitarbeitenden ist das Projekt Professionalisierung der Pflege.“Der DBfK versteht sich als starke Stimme der professionell Pflegenden, die alle Bereiche pflegerischer Arbeitsfelder repräsentiert. „Wir setzen uns ein für gute Rahmenbedingungen, weil nur damit gute Pflegequalität möglich ist. Wir wollen eine gute Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Pflegefachpersonen, damit diese über fundiertes Wissen für ihre Arbeit verfügen. Wir gestalten politische Entscheidungen mit und wollen den Einfluss der Profession durch die Schaffung von Pflegeberufekammern in ganz Deutschland stärken“, so die Präsidentin weiter.
Viele ehrenamtlich im DBfK Aktive und Mitarbeitende haben das Aktionsprogramm 2030 in einem längeren Prozess entwickelt. Es ist in vier Bereiche gegliedert:
- Profession
 - Bildung
 - Organisation
 - Gesundheitssystem
 
Das Aktionsprogramm 2030 ist auf der DBfK-Website als Download verfügbar: www.dbfk.de
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e.V., presse@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-13 | Fax 030-219157-77
Lockerung der Corona-Regeln – der aktuelle Stand
Was ist wo erlaubt? Die Bundesländer können weitgehend in Eigenverantwortung über Lockerungen entscheiden. Hier der aktuelle Stand der Lockerungen in ausgewählten Lebensbereichen:
Quelle: NetDoktor Newsletter vom 15.06.2020
Institut für Gesundheitssystemforschung gegründet
Berlin, 9. Juni 2020 – Die BARMER bündelt und intensiviert ihre Aktivitäten im Bereich der Versorgungsforschung und gründet ein eigenes Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg). Das Institut verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen sollen Defizite und Fehlentwicklungen in der medizinischen und pflegerischen Versorgung gezielter aufdeckt werden. Zum anderen werden umfangreiche Datenanalysen zum Gesundheitswesen gebündelt zur Verfügung gestellt. „Das bifg als Kompetenzzentrum soll Wissenslücken schließen und objektive Antworten darauf geben, wie sich die Versorgung der Versicherten verbessern lässt. Damit nimmt die BARMER aktiv Einfluss auf die Gestaltung der Gesundheitsversorgung in Deutschland“, sagt der BARMER-Vorstandsvorsitzende, Prof. Dr. Christoph Straub. Seit vielen Jahren nehme die Kasse hier eine Vorreiterrolle ein, indem sie anonymisierte Versichertendaten für die Forschung einsetze.
Nüchterne Daten lebendig machen
Als Kernanliegen der Institutsarbeit sieht Straub, die nüchternen Daten des Gesundheitswesens in den Augen ihrer Betrachter lebendig und verständlicher zu machen. „Es gibt bereits heute eine sehr große Menge an Daten, in denen sich die gesundheitliche Versorgung der Menschen in Deutschland widerspiegelt. Sie werden jedoch an unterschiedlichen Stellen vorgehalten, sind mitunter sehr komplex und somit nicht immer optimal nutzbar. Das ändern wir mit dem neuen Institut der BARMER.“
Beirat mit wissenschaftlicher Kompetenz
Neben Grunddaten des Gesundheitswesens, etwa zur Versicherten- oder Finanzentwicklung, gebe es aus einer Hand auch Sonderanalysen, die sich speziellen Fragestellungen der Versorgung widmen. Weit zurückreichende Zeitreihen und interaktive Karten machten Trends und Besonderheiten der Versorgung sichtbar. Die BARMER verfolge dabei stets den Anspruch höchstmöglicher Objektivität und Transparenz. Dem wissenschaftlichen Beirat des BARMER-Instituts gehören Prof. Dr. Boris Augurzky, Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Prof. Dr. Thomas Mansky, Prof. Dr. Leonie Sundmacher, Prof. Dr. Petra Thürmann und Prof. Dr. Jürgen Wasem an.
Das bifg im Internet: www.bifg.de
Quelle: Barmer Pressemitteilung, 09.06.2020
