‚Junge Pflege‘ befürchtet Ausbildungsmängel durch Corona
Die Pandemie ist für das Gesundheitssystem eine schwer zu bewältigende Herausforderung und wird das noch lange bleiben. Auszubildende und Studierende der Pflegeberufe trifft sie aber besonders hart und für viele unter ihnen zu einem äußerst ungünstigen Zeitpunkt: für manche mitten in der Prüfungsvorbereitung, für andere am Ausbildungsstart bzw. in ihrer Probezeit. Dazu in einer Reformphase der Pflegeausbildung, die noch nicht überall vollständig abgeschlossen werden konnte.
Mit der bundesweiten Schulschließung Mitte März wurden auch die Pflegeschulen und Hochschulen geschlossen. Unterricht und Vorlesungen können allenfalls eingeschränkt oder gar nicht stattfinden. Viele Schüler/innen wurden stattdessen – ungeachtet ihres Ausbildungsstands – in den praktischen Einsatz auf die Stationen geschickt.
Welche Risiken das birgt für alle Beteiligten, welche Folgen eine derart defizitäre Ausbildungsqualität dauerhaft nach sich zieht und welche Lösungsansätze dies verhindern können, ist Inhalt eines Impulspapiers der Junge-Pflege-Lenkungsgruppe im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). Sie benennt und begründet die zu beobachtenden Mängel, verweist auf gesetzliche Verpflichtungen der Ausbildungsträger und stellt gut begründete Forderungen, u.a. nach systematischer Praxisanleitung und -begleitung, psychologischer Betreuung der Auszubildenden während der Pandemie, Förderung digitaler Ausstattung, Anpassung der Probezeitregelung usw.
Mit dem Titel „Pflegeausbildung darf der COVID-19 Pandemie nicht zum Opfer fallen“ ist das 2-seitige Papier als Download unter dbfk.de > Veröffentlichungen > Positionspapiere abzurufen.
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, redaktion@dbfk.de, www.dbfk.de
APS zeichnet herausragende Initiativen für die Patientensicherheit aus
Berlin. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) vergibt nun schon zum siebten Mal den Deutschen Preis für Patientensicherheit. Die in diesem Jahr prämierten Projekte haben eines gemeinsam: Sie verbessern nicht nur die Patientensicherheit in der eigenen Einrichtung, sondern sind darauf ausgerichtet, auch darüber hinaus zu einer sicheren Versorgung beizutragen. So bietet der Erstplatzierte, die Klinik und Poliklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München, eine kostenlose überregionale Anlaufstelle für ÄrztInnen, ApothekerInnen und Pflegekräfte bezüglich der Arzneimitteltherapie in Palliativsituationen an. Den Sonderpreis erhält das Evangelische Klinikum Bethel, das einen in den sozialen Medien beliebten Clip erstellt hat, mit dem die Bevölkerung über das richtige Verhalten bei Verdacht auf Schlaganfall informiert wird.
„Ansätze für Verbesserungen der Patientensicherheit sind dann besonders wertvoll, wenn sie möglichst breit, also über die eigene Einrichtung hinaus, die Versorgung besser und sicherer machen. Das bedeutet aber auch, dass sie sich finanziell nicht immer rechnen. Wir freuen uns deshalb besonders, dass wir den Preis an Projekte vergeben können, die dieser gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden“, sagt Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende im Aktionsbündnis Patientensicherheit. Die Verleihung des Preises, der von B. Braun, dem Ecclesia Versicherungsdienst, der MSD Sharp & Dohme GmbH sowie der Thieme Gruppe unterstützt wird, war eigentlich anlässlich der Jahrestagung des APS am 14. und 15. Mai vorgesehen, die aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden musste.
Der erste Platz, der mit 10.000 Euro dotiert ist, geht an die Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin der LMU München für das Projekt „Arzneimittelinformation Palliativmedizin“. Hier können sich ÄrztInnen, ApothekerInnen und Pflegekräfte aus dem gesamten deutschsprachigen Raum bezüglich einer sicheren Arzneimitteltherapie für die von ihnen betreuten palliativen PatientInnen beraten lassen. Mehr als 1000 Anfragen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wurden bereits beantwortet. Die Befragung der Anfragenden hat ergeben, dass die Praxisrelevanz der Auskünfte als hoch eingeschätzt wird und auch positive Effekte auf die Symptomkontrolle und somit die Lebensqualität der PatientInnen zu verzeichnen waren. „Mit der Verleihung des Preises wollen wir die Anlaufstelle noch bekannter machen und das zweckgebundene Preisgeld soll dazu beitragen, dass das kostenfreie Angebot weiter fortgesetzt werden kann“, erklärt Ruth Hecker die Entscheidung der zehnköpfigen Preisjury, die sich aus den Bereichen Ärzteschaft, Pflege, Apotheke, Selbsthilfe und Kostenträger zusammensetzt.
Der mit 6000 Euro dotierte zweite Platz geht an das Interdisziplinäre Ultraschallzentrum und Ultraschallforschungslabor der Klinik für Radiologie an der Charité für ein Projekt zur Erhöhung der Patientensicherheit durch automatisierte Aufbereitung von semikritischen Ultraschallsonden. Ultraschallsonden, über die trotz Schutzhülle Erreger verbreitet werden können, werden üblicherweise mittels manueller Wischdesinfektion gereinigt, was bereits von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) als bisher ungelöstes Infektionsrisiko identifiziert wurde. Das automatisierte Verfahren mit möglicher Integration in die Dokumentation im Krankenhausinformationssystem, das von den Preisträgern entwickelt und mittlerweile schon auf weitere Krankenhäuser ausgerollt wurde, verspricht wesentliche Verbesserungen beim Schutz der Patienten vor Infektionen während einer interventionellen Untersuchung. „Hier wird eine schon lange bekannte Lücke in der Hygiene praxistauglich geschlossen“, lobt Ruth Hecker das Projekt von Dr. Lerchbaumer und seinem Team an der Charité.
Der dritte Platz und damit 3500 Euro Preisgeld gehen dieses Jahr an ein Projekt in der Anästhesiologie. Die elektronische Gedächtnis- und Entscheidungshilfe für Notfälle in Anästhesie (eGENA) ist eine elektronische Gedächtnisunterstützung, die per Computer oder Tablet im Operationssaal bei Notfällen hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Sie stellt Informationen und Entscheidungshilfen zur Verfügung, die für die PatientInnen lebensrettend seinen können. „In einem Flugzeug gibt es Checklisten, um im Notfall zu helfen – wenn alles schnell gehen muss und die handelnden Personen unter Druck stehen – keine wichtigen Schritte oder entscheidungsrelevante Fragen zu vergessen. Eine solche Hilfe entlastet auch im Operationssaal und erhöht so die Sicherheit der Patientinnen und Patienten“, weiß Ruth Hecker, selbst Anästhesistin, aus eigener Erfahrung.
Auch in diesem Jahr hat sich die Preisjury entschlossen, einen Sonderpreis zu vergeben. Der Preis geht an das Evangelische Klinikum Bethel, das zusammen mit dem bekannten Cartoonisten Ralph Ruthe ein Aufklärungsvideo zur Erkennung und richtigen Reaktion bei Schlaganfallsymptomen erstellt und anlässlich verschiedener Aktionstage über die Sozialen Medien verbreitet hat. Insgesamt wurde das Video seit Mai 2017 auf den unter-schiedlichen Kanälen 1.337.978 Mal (Stand: 30.10.2019) aufgerufen. Das Video wurde seit Veröffentlichung insgesamt 36.920 Mal von Usern geteilt. Es ist verfügbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=SmZZLGnbWxc. „Genauso stellen wir uns eine gelungene Aufklärung der Bevölkerung vor“, fasst Ruth Hecker die Einschätzung der Preisjury zusammen.
Die Vorstellung der prämierten Projekte findet sich auch auf der Webseite des APS unter: https://www.aps-ev.de/Preistraeger/dpfp2020/
Quelle: APS P R E S S E M I T T E I L U N G, 19.05.2020
Studie: Corona hat die Krise der Pflege noch verstärkt
Viele Leitungskräfte aus deutschen Pflegeeinrichtungen sind in der Corona-Krise mit psychischen, aber auch ganz praktischen Zusatzbelastungen konfrontiert. So das Ergebnis einer Studie der Universität zu Köln, die den aktuellen Herausforderungen und Bewältigungsstrategien in der Pflege nachging.
Von insgesamt 4333 per E-Mail angeschriebenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen nahmen 525 Leitungspersonen an einer Befragung vom Institut für Medizinsoziologie, Versorgungsforschung und Rehabilitationsforschung der Universität zu Köln teil. Ziel der Studie war es herauszufinden, welchen Einfluss die Corona-Pandemie auf die Arbeitsbelastung in der Pflege hat. Einige Ergebnisse der Befragung hob der Studienleiter Professor Dr. Holger Pfaff besonders hervor.
Beschaffung von Infektionsschutz ist ein zentrales Problem
Die Beschaffung und der Verbrauch von Schutzausrüstung, die Einhaltung von Hygienevorschriften, die Widersprüchlichkeit und Intransparenz arbeitswichtiger Informationen und Einnahmeausfälle zählen zu den starken Herausforderungen und Belastungen und resultieren in einer Arbeitsverdichtung. Diese werden oft kreativ und improvisiert gelöst, aber wenig systematisch.
Sorge um das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die negativen Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden der Pflegebedürftigen und vor allem demenziell erkrankter Menschen sind nach den Angaben der Leitungskräfte bereits sichtbar. Zudem bereite die mögliche Infektion von Mitarbeiterninnen und Mitarbeitern Sorgen. Dies hänge besonders mit den drohenden Konsequenzen für die Einrichtung wie ihrer Schließung zusammen.
Schlechterer Gesundheitszustand der Leitungskräfte, aber hohe Arbeitsmotivation
Das Wohlbefinden der befragten Leitungskräfte hat sich im Zuge der Pandemie deutlich verschlechtert. Die Leitungskräfte kommen dennoch 20 Prozent häufiger als vor Ausbruch der Pandemie krank zur Arbeit. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass die pandemiebedingte Mehrbelastung oft von den Leitungskräften aufgefangen werden muss.
Sozialer Zusammenhalt als Schlüsselfaktor für die Krisenbewältigung
Die Befragungsergebnisse verdeutlichen, dass der soziale Zusammenhalt in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen eine der stärksten Ressourcen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ist. In Anbetracht knapper finanzieller und personeller Ressourcen, gewinnen gegenseitiges Miteinander, Unterstützung und Vertrauen an Bedeutung. Deutlich wird auch, dass sowohl Arbeitsverdichtungen als auch Überlastungszustände bereits vor der Pandemie bestanden und generell in einem Missverhältnis zu der mangelnden gesellschaftlichen sowie finanziellen Anerkennung stehen (Gratifkationskrise).
14.05.2020 | Quelle: Universität zu Köln
Akademie für Ethik in der Medizin
Die Akademie für Ethik in der Medizin hat ein Diskussionspapier zur pflegeethischen Reflexion der Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 erstellt. Das Papier ist zu finden unter:
https://www.aem-online.de/fileadmin/user_upload/2020_05_12_Pflegeethische_Reflexion_Papier.pdf
Neue Regeln für die Intensivpflege
Berlin: (hib/PK) Die Intensivpflege soll mit neuen Regelungen eine bessere Versorgung ermöglichen und weniger anfällig sein für Fehlanreize. Der Gesetzentwurf (19/19368) der Bundesregierung sieht einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege vor, die nur von besonders qualifizierten Ärzten verordnet werden darf.
Die außerklinische Intensivpflege kann in Pflege- und Behinderteneinrichtungen, in Intensivpflege-Wohneinheiten, zu Hause oder auch in Schulen, Kindergärten oder Werkstätten erbracht werden. Die Medizinischen Dienste sollen jährlich prüfen, ob die Versorgung sichergestellt werden kann.
Damit eine Unterbringung nicht aus finanziellen Gründen scheitert, sollen Intensivpatienten in stationären Pflegeeinrichtungen weitgehend von Eigenanteilen entlastet werden. Die Krankenkassen können die Kostenübernahme als Satzungsleistung auch für den Fall anbieten, dass sich der Gesundheitszustand des Versicherten bessert und eine außerklinische Intensivpflege nicht mehr nötig ist.
Wenn bei Beatmungspatienten eine Entwöhnung von der Beatmung möglich erscheint, soll dies vor der Entlassung aus dem Krankenhaus versucht werden. Dazu werden Anreize gegeben und eine zusätzliche Vergütung gezahlt. Ohne einen Entwöhnungsversuch drohen Vergütungsabschläge. Nur geprüfte Pflegedienste sollen eine außerklinische Intensivpflege erbringen dürfen.
Der Gesetzentwurf sieht auch neue Regelungen für die medizinische Rehabilitation vor. So soll der Zugang dazu erleichtert werden. Wenn Ärzte die medizinische Notwendigkeit einer geriatrischen Rehabilitation feststellen, sind die Krankenkassen daran gebunden. Die Regeldauer der geriatrischen Rehabilitation wird auf 20 Behandlungstage (ambulant) beziehungsweise drei Wochen (stationär) festgelegt.
Außerdem wird das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten gestärkt. So soll der Mehrkostenanteil, den Versicherte tragen müssen, wenn sie eine andere als die von der Krankenkasse zugewiesene Einrichtung zur Reha wählen, halbiert werden. Die Mindestwartezeit für eine erneute Reha von Kindern und Jugendlichen wird gestrichen.
Um Pflegekräfte in Reha-Einrichtungen besser bezahlen zu können, wird die Grundlohnsummenbindung für Vergütungsverhandlungen aufgehoben. Auf Bundesebene sollen Rahmenempfehlungen geschlossen werden, um einheitliche Vorgaben für Versorgungs- und Vergütungsverträge zu schaffen.
Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 526, 22.05.2020
Pflegepersonaluntergrenzen: Gut gemeint, bislang schlecht gemacht
Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) in den Krankenhäusern – seit 4. März 2020 sind sie pandemiebedingt vorläufig ausgesetzt, die Pflegepersonalbemessung ist seitdem willkürlich. Was die Politik als wichtiges Instrument zur Stärkung des Pflegepersonals und der Patientensicherheit in den Kliniken ab 1. Januar 2019 eingeführt hatte, wurde mit Beginn der Krise als verzichtbar eingestuft.
Bis zur Aussetzung konnten allerdings in allen Krankenhäusern bereits die Auswirkungen der PpUG beobachtet werden und es zeigte sich schon früh, dass die angekündigten Verbesserungen für alle Betroffenen weitestgehend ausblieben.
Im letzten Quartal des 1. PpUG-Jahres, vom 1. Oktober bis 30. November 2019, hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) eine Online-Umfrage unter beruflich Pflegenden aus den Krankenhäusern durchgeführt. Die ausgewerteten Antworten werden jetzt unter dem Titel „Ziel erreicht? Ergebnisse einer Online-Umfrage zu Effekten der Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus“ veröffentlicht. Wir wollten wissen, welche Effekte im täglichen Pflegealltag spürbar werden und wie die Betroffenen sie einschätzen und bewerten.
Knapp 1000 Antworten konnten ausgewertet werden. Das Meinungsbild zeigt deutlich, dass die Umsetzung der PpUG vielfach zu mehr negativen als positiven Effekten geführt hat und keineswegs mehr Patientensicherheit, Versorgungsqualität oder Mitarbeiterzufriedenheit garantiert. Stattdessen kam es zu gestiegenem Dokumentationsaufwand und Verschiebungen von Personal und Patient/innen.
„Auf dem verordnet niedrigen Niveau und begrenzt auf bestimmte Teilbereiche können die PpUG keine Patientensicherheit gewährleisten oder die Pflegenden vor Überlastung schützen. Dass in vielen PpUG-Bereichen Pflegefachpersonal aufgestockt werden musste, um die Vorgaben zu erfüllen, zeigt aber, dass Untergrenzen wirken. Besonders deutlich wird dadurch, wie schlecht die Personalausstattung vorher gewesen sein muss. Und immer wieder wurde in der Einrichtung kein Pflegepersonal aufgestockt, sondern nur verschoben. Die von der Politik versprochenen Verbesserungen verpuffen“, erklärt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Ohne ein verbindlich anzuwendendes Pflegepersonalbemessungsinstrument, das auch als Referenzsystem für Personaluntergrenzen verwendet wird, ändert sich an der kritischen Situation der professionell Pflegenden in den Krankenhäusern nichts. Eine verbindliche Personalbemessung muss umgehend eingeführt werden. Die Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch. Und mit der Rückkehr zur Normalität in den Krankenhäusern müssen jetzt auch umgehend die Schutzregelungen für Arbeitszeit und Personaluntergrenzen wieder eingesetzt werden.“
Der 18-seitige Abschlussbericht zu den Umfrageergebnissen ist als Download unter www.dbfk.de aufzurufen.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e.V., presse@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-13 | Fax 030-219157-77
Übergabe – Der Podcast
ÜG044 – CORONA SPEZIAL #10: Isolation im Heim (Interview mit Prof. Dr. Markus Zimmermann)
zu finden unter: https://uebergabe.de/podcast/ug044/?mc_cid=83a0bd7a46&mc_eid=f2bce588f0
„Mehr als zu Hause, mehr als im Heim“ –
Der Mehrwert neuer Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf. Arbeitshilfe zur Umsetzung neuer Wohnformen erschienen
Im Rahmen des Modellprogramms zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen für Pflegebedürftige nach § 45f SGB XI wurden vom GKV-Spitzenverband 53 Projekte in einem Zeitraum von Januar 2015 bis März 2018 gefördert. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe hat zusammen mit der PROGNOS AG die Modellprojekte im Hinblick auf ihre Konzeption und Angebotsstruktur, Umsetzung und Kostenstruktur sowie Rahmenbedingungen untersucht und vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner gefragt, was sie von diesen neuen Wohnformen erwarten und ob sich ihre Erwartungen erfüllt haben.
In einer neu vom KDA erstellten und vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Arbeitshilfe sind diese Erkenntnisse praxisnah aufbereitet worden. Die Arbeitshilfe beschreibt zusammenfassend den Mehrwert, aber auch die Grenzen neuer Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf. Ausführlich werden Praxisbeispiele und Wege der Umsetzung bei der Planung, Durchführung und Verstetigung neuer Wohnformen beschrieben. In einer Checkliste werden Hilfestellungen zur konkreten Umsetzung gegeben. Weiterführende Hinweise zu Fördermöglichkeiten und anderen Unterstützungs-möglichkeiten für Initiatorinnen und Initiatoren neuer Wohnformen werden aufgezeigt. Wir freuen uns, dass wir mit der vom KDA entwickelten Arbeitshilfe den Praktikerinnen und Praktikern ein Instrument an die Hand geben können, die Umsetzung neuer Wohnformen zu meistern und so ihren Mehrwert zu generieren (Helmut Kneppe, KDA-Geschäftsführender Vorstand).
Hintergrund
In den vergangenen Jahren hat sich ein breites Spektrum an Wohn- und Versorgungsmöglichkeiten für Menschen mit Pflegebedarf entwickelt – auch gefördert durch verschiedene Reformen bei der Pflege- und Heimgesetzgebung. Zwischen Heim und Häuslichkeit sind viele neue Wohnformen entstanden, wie selbstorganisierte gemeinschaftliche Wohnformen/Mehrgenerationenwohnprojekte, Betreutes/ ServiceWohnen, ambulante Pflegewohn- und Hausgemeinschaften sowie integrierte Konzepte einschließlich der Quartierskonzepte. Nach Schätzungen wohnen heute zwischen 180.000 und 250.000 Menschen mit Pflegebedarf in solchen neuen Wohnformen und damit schon mindestens ein Viertel so viele Menschen wie in stationären Einrichtungen. Die Projektleiterin Ursula Kremer-Preiß stellt fest: Es ist also kein Nischenangebot mehr für wenige ausgewählte Interessierte, sondern neue Wohnformen etablieren sich zunehmend als weitere Säule im Wohn- und Versorgungsspektrum für Menschen mit Pflegebedarf.
Quelle: KDA Pressemitteilung, Berlin, 18. Mai 2020
Corona-Pandemie:
Weltärztepräsident: „Kein Mensch hat an die Altenpflege gedacht“
20.05.2020 – Frank Ulrich Montgomery, Präsident des Weltärztebundes (World Medical Association / WMA) und Ehrenvorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, hat der Politik massive Verfehlungen beim Schutz alter Menschen vor der Corona-Pandemie vorgeworfen: „Kein Mensch hat an die Altenpflege gedacht!“
Die Politik habe lange Zeit den Fokus nur darauf gelegt, Krankenhäuser mit Masken und Kitteln zu versorgen, sagte Montgomery den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Essen). Niemand habe die alten Menschen und ihre Betreuer im Blick gehabt. In der Altenpflege hätten die Schutzkonzepte „komplett versagt“.
Der Mediziner, bis 2019 über Jahre auch Präsident der Bundesärztekammer, forderte flächendeckende Corona-Tests für Senioreneinrichtungen und Flüchtlingsunterkünfte. Auf diese Weise könnten die Gesundheitsämter frühzeitig sehen, wo sich ein neuer Infektionsherd bilde.
Es wundere ihn zudem sehr, wie viele Menschen sich Gedanken über junge gesunde Fußballer machten, während gleichzeitig in Kauf genommen würde, dass alte Menschen noch lange in sozialer Isolation leben müssten.
