Deutscher Pflegerat: Profession Pflege bei der Neuausrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes maßgeblich beteiligen
Berlin (24. April 2020, Nr. 13/2020) – Zur Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR):
„Die Corona-Pandemie zeigt deutlich, dass das Thema Public Health in Deutschland stark vernachlässigt wurde und im öffentlichen Gesundheitsdienst ein erheblicher Investitions- und Reformbedarf besteht. Jetzt besteht die Chance, den öffentlichen Gesundheitsdienst auch inhaltlich umfassend zu stärken.
Die erforderliche Neuorientierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes darf sich daher nicht nur auf die erforderliche technische Modernisierung und die Digitalisierung beschränken. Die Profession Pflege muss neben den ärztlichen Aufgabenfeldern in den Mittelpunkt gestellt werden.
Die Pflegefachpersonen und insbesondere Community Health Nurses können als Mitarbeitende im öffentlichen Gesundheitsdienst einen wichtigen Beitrag zur besseren Gesundheit und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung leisten. Deren Wissen und Können muss mit berücksichtigt werden. Das fehlt im vorliegenden Entwurf.
Mit der maßgeblichen Beteiligung der Profession Pflege im öffentlichen Gesundheitsdienst wäre somit auch ein wichtiger Baustein für eine Stärkung der Rolle der Kommunen in der Gesundheitsversorgung und bei Pflegebedürftigkeit gesetzt.“
Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat: Corona-Prämie zügig und unbürokratisch auszahlen
Prämienzahlung auch auf den Krankenhausbereich und die Rehabilitationseinrichtungen erstrecken
Berlin (24. April 2020, Nr. 14/2020) – Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR) zur aktuellen Diskussion einer Prämienzahlung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens im Rahmen der Corona-Pandemie:
„Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass sich Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaft ver.di auf einen Vorschlag für eine angemessene Prämienzahlung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie geeinigt haben.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Vorgaben für eine zeitnahe und bundesweit einheitliche Auszahlung der Prämie zu schaffen. Diese muss steuer- und abgabenfrei sein. Auch darf es zu keiner finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen wie auch der Einrichtungen kommen. Letztere sollten nicht in Vorkasse gehen müssen.
Der Deutsche Pflegerat plädiert für eine Finanzierung der Prämie aus Steuermitteln. Denn es geht um die Anerkennung der Leistungen für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Die Prämie darf auch nicht allein auf die Langzeitpflege beschränkt werden. Sie muss auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen übertragen werden.
Sollten die besonderen Belastungen durch die Corona-Pandemie länger anhalten, kann diese Prämie nicht eine einmalige Aktion bleiben.
Die Prämie ersetzt nicht die dringend gebotene deutliche Erhöhung des Gehaltsniveaus in den Berufen der Pflege insgesamt. Nach der Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung muss zudem eine angemessene und in den Sektoren gleichwertige Bezahlung erfolgen. Die professionell Pflegenden in den Pflegediensten und Pflegeheimen müssen mit denen der bisher höher bezahlten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Krankenhäusern finanziell gleichgestellt werden. Denn die Leistungen der Profession Pflege sind überall gleich viel wert.“
Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Der kurzfristige warme Händedruck wird nicht reichen
Das Bundeskabinett hat heute angekündigt, die ‚Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche‘ zu erlassen und damit u.a. die Erhöhung des Pflegemindestlohns für die Altenpflege auf den 1. Mai 2020 vorzuziehen. Parallel laufen Gespräche für Bonuszahlungen an Pflegende auf Bundes- und Länderebene.
Aus Sicht des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) dürfen die in jüngster Zeit hochgelobten „systemrelevanten“ Pflegeberufe erheblich mehr erwarten als Gehälter auf dem Niveau eines Mindestlohnes, der sich in der Lohntüte kaum bemerkbar macht. „Die Zahlung eines Mindestlohns, ob für Pflegefachpersonen oder für Pflegehelfer/innen, ist kein Anreiz, um diesen Beruf zu wählen oder über lange Jahre darin tätig zu sein. Für eine höhere und spürbare Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs braucht es erheblich mehr, vor allem eine nachhaltige Entlastung bei den Arbeitsbedingungen vor Ort. Nur damit könnten Politik und Arbeitgeber in und nach der Pandemie wieder Vertrauen aufbauen und Glaubwürdigkeit erreichen. Die als Anerkennung angekündigte Bonuszahlung wäre immerhin ein Anfang. Sie muss jetzt bundeseinheitlich und für alle Pflegenden kommen – und sollte aus Steuermitteln finanziert werden, denn nicht nur Versicherte profitieren von der Arbeit der beruflich Pflegenden“, erklärt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein.
Darüber hinaus müssen alle Pflegefachpersonen endlich eine angemessene Vergütung erhalten. Das ist zeitnah in Angriff zu nehmen und muss primär zwischen den Tarifpartnern verhandelt werden. Aus Sicht des DBfK ist dabei ein Einstiegsgehalt in Höhe von 4.000 EURO brutto für eine Vollzeitstelle anzustreben. Von der Bundesregierung erwarten wir, im Anschluss einen solchen Tarifabschluss für allgemeingültig zu erklären, damit auch nicht tarifgebundene Bereiche davon profitieren. Zulagen für Schichtdienst etc. sollten zudem grundsätzlich der Belastung angemessen sein und von Steuern befreit werden. Die Refinanzierung aller Personalkostenerhöhungen durch die Kassen muss dabei gesichert sein.
Was Pflegende von ihren Arbeitsplätzen weg und oft auch aus ihrem Beruf treibt, sind vor allem die seit Jahren schlechten Bedingungen im beruflichen Alltag: Zeitdruck, Arbeitsverdichtung, Arbeit im Eiltempo ohne Pause, unzureichende Ausbildungsqualität, schlechte Führung, interprofessionelle Konflikte, fehlender Respekt, geringe Wertschätzung, wenig Autonomie. Durch diese Bedingungen ausgelaugt sind die beruflich Pflegenden Anfang März in die jetzige Krise eingetreten und engagieren sich seitdem auf höchstem Niveau im Dienst der Menschen, die auf sie angewiesen sind. Das verdient mehr als abendlichen Applaus vom Balkon, mehr als den steuerfreien Einmalbonus, die kostenlose Pizza aus der Hand oder das Freitaxi zu Schichtbeginn. Die Aufwertung des Pflegeberufs als Lehre aus der Corona-Pandemie beginnt mit angemessener Pflegepersonalausstattung, verlässlichem Arbeitsschutz und politischer Beteiligung auf allen Ebenen – und hört mit einer gerechten, motivierenden Vergütung längst nicht auf.
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, redaktion@dbfk.de, www.dbfk.de
Diakonie begrüßt Prämie für besonders belastete Mitarbeitende in der Pflege
Berlin, 22. April 2020 – Die früheren Mitglieder der Pflegekommission empfehlen der Bundesregierung Sonderprämien für Mitarbeitende in der Pflege für deren besonderen Einsatz in der Corona Krise. Dazu erklären Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, und der Hauptgeschäftsführer des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD), Ingo Dreyer:
„Wir begrüßen die Empfehlung der ehemaligen Pflegekommission, Prämien für die in der Corona-Krise besonders belasteten Mitarbeitenden in der Pflege zu zahlen.“ Loheide erklärt: „Solche einmaligen Prämien von 500 Euro bis 1.500 Euro unterstreichen die in der Krise noch einmal deutlich gewordene große Bedeutung guter Pflege für unsere gesamte Gesellschaft. Diese Wertschätzung muss sich möglichst bald auch in besseren Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte niederschlagen, für die sich die Diakonie schon lange einsetzt. Eine Einmalzahlung in der Corona-Krise reicht nicht aus.“
Die jetzt vorgeschlagenen Prämien sollten besonders den Beschäftigten im Pflegebereich zugute kommen, die im direkten Kontakt mit Menschen arbeiten und Quarantäne- und Isolationsvorschriften umsetzen müssen. Gedacht wird an eine bundeseinheitliche steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung, die in Abhängigkeit von der Belastung und den gesundheitlichen Risiken 500 Euro, 1.000 Euro oder 1.500 Euro betragen soll; für Auszubildende sind 900 Euro vorgesehen. Dabei sollen nicht nur Pflegekräfte, sondern auch andere Berufsgruppen berücksichtigt werden, die im Pflegebereich arbeiten, zum Beispiel in der Hauswirtschaft.
Die Diakonie weist nachdrücklich darauf hin, dass auch in anderen sensiblen Bereichen wie der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vergleichbare Corona-Belastungen und -Risiken wie in der Pflege bestehen. Loheide dazu: „Wir fordern die Bundesregierung auf, ähnliche Modelle wie für die Pflege auch für andere Berufsgruppen zu suchen, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind.“
Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD), Ingo Dreyer, unterstreicht: „Die Pflege-Prämie wäre ein erster wichtiger Schritt, gute Pflege braucht aber auch dauerhaft eine bessere finanzielle Basis und deshalb eine Reform des gesamten Systems der Pflegeversicherung. Diese Reform muss trotz Corona-Krise jetzt zügig angegangen werden. Bei der Neubewertung der politischen Prioritäten nach der Krise brauchen wir eine breite gesellschaftliche Debatte darüber, was uns allen die von vielen endlich als systemrelevant erkannten Berufe künftig wert sind.“
Loheide zeigt sich zudem erfreut, dass die gefundene Prämien-Lösung keine Belastung der pflegebedürftigen Menschen oder ihrer Angehörigen nach sich ziehen würde: „Die Finanzierung muss maßgeblich aus Steuermitteln erfolgen, weil es sich bei der Pflege um eine Solidarleistung für die gesamte Gesellschaft handelt.“ Auch die Einrichtungsträger, die finanziell bereits stark unter der Krise leiden, würden nicht belastet, weil die Zahlungen erst geleistet werden sollen, wenn die Bundesregierung das Prämien-Geld tatsächlich bereitgestellt hat.
Die Prämie soll bis zum 31. Dezember 2020 direkt ohne weitere arbeitsrechtliche Regelungen gezahlt werden, um sicherzustellen, dass alle Bezieher einer Prämie diese steuer- und abgabenfrei erhalten.
Quelle: PM Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. , 22.04.2020
Finanzierungsstreit
Pflege-Bonus: Spahn verspricht schnelle Klärung
22.04.2020 – Woher soll das Geld für die versprochene Bonuszahlung für Pflegepersonen in der Altenhilfe kommen? In dieser Frage will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach eigener Aussage schnell Klarheit schaffen. Nach einer Sitzung des Gesundheitsausschusses stellte er ein konkretes Ergebnis in den nächsten zwei Wochen in Aussicht.
Spahn strebe eine faire Verteilung der Kosten an. Es sei zu klären, welche Anteile Pflegekassen, Länder und Arbeitgeber jeweils übernehmen könnten. Zum Hintergrund: Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) hatten sich Anfang April auf eine Sonderprämie von 1 500 Euro für Pflegepersonen in der Altenhilfe geeinigt. Anschließend war ein Streit um die Kosten entbrannt.
Die pflegepolitische Sprecherin der Linkspartei, Pia Zimmermann, bezeichnete das Gerangel um die Finanzierung der Bonuszahlung als unwürdig. „Herr Spahn heimst den Applaus ein, aber den Bonus für Altenpflegekräfte sollen Menschen mit Pflegebedarf selbst bezahlen – so geht das nicht!“, kritisierte Zimmermann.
Kordula Schulz-Asche, pflegepolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, forderte zudem, die Prämie berufsgruppen- und sektorübergreifend auszuweiten. „Sich nur auf die Altenpflege zu fokussieren, wird weder der Pflege in ihrer Fachlichkeit noch den Pflegefachkräften gerecht, die in dieser Krise allerorten als Leistungsträger auftreten“, gab Schulz-Asche zu bedenken.
Pflegende Angehörige stellen der Politik die „Vertrauensfrage“:
Corona -Maßnahmenpaket für die häusliche Pflege
Diese Woche muss der Bundestag Farbe bekennen. Wird die Politik endlich Maßnahmen beschließen zur Unterstützung der häuslichen Pflege in der Corona Pandemie? Über 75% aller Pflege findet im häuslichen Bereich statt. Als tragende Säule unseres Pflegesystems sind pflegende Angehörige systemrelevant, wurden jedoch bisher vernachlässigt. Die Not ist groß, denn für viele Angehörige sind wichtige Hilfen weggebrochen. Deshalb muss die Politik dringend Maßnahmen ergreifen, die die kritische Situation und Ängste der pflegenden Angehörigen und der Pflegebedürftigen mildern.
Dazu hat der Bundesverband wir pflegen e.V. dringende Forderungen von hunderten pflegenden Angehörigen aufgegriffen und diese Woche als Maßnahmenkatalog zur Unterstützung der häuslichen Pflege den Bundestagsfraktionen und Ministerien vorgelegt.
Die 11 konkreten Forderungen umfassen u.a.:
- Sofort-Hilfe zur Unterstützung bei Versorgungsengpässen
 - Corona Schnelltests und Schutzmaterialien für pflegende Angehörige
 - Beratung, Information und Begleitung
 - Pflegezeit mit Lohnersatz für berufstägige pflegende Angehörige
 - Frei verfügbare Budgets und Unterstützung bei Armut und Armutsgefährdung
 
Die Sorge um Infektionen der pflegebedürftigen Kinder, Partner, Freunde oder Eltern ist groß, denn die Möglichkeiten der Risikominimierung fehlen aufgrund ausbleibender Schutzkleidung. Viele berufstätige pflegende Angehörige können derzeit ohne Unterstützung Beruf und Pflege nicht vereinbaren. Viele verzweifeln, da die Tagespflege, ambulante Pflegedienste oder osteuropäische Pflegekräfte weggebrochen sind. Für Armutsgefährdete und von Armut betroffene pflegende Angehörige sind alternative Hilfen oft nicht finanzierbar.
Die fehlenden Hilfsmaßnahmen bedeuten eine akute Gefährdung für die pflegerische und gesundheitliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen. Dazu sagt Susanne Hallermann, Medienbeauftragte des Vereins:„Pflegende Angehörige sind systemrelevant, genauso wie beruflich Pflegende. Die Bundesregierung, Länder und Kommunen dürfen Ihnen daher das Recht auf Unterstützung und Absicherung nicht verweigern. Wir haben den politischen Entscheidungsträgern viele gute Vorschläge vorgelegt, die es jetzt umzusetzen gilt: von Schnelltests für pflegende Angehörige und pflegebedürftige Menschen, über niedrigschwellige Beratungsangebote bis hin zu finanzieller Unterstützung. Wer jetzt politisch taktiert, lässt pflegende Angehörige im Stich. In dieser Krise zeigt sich, wer wirklich Verantwortung für die Pflege übernimmt.“
Quelle: PM wir pflegen –Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V., 20.04.2020
Veranlasste Leistungen
Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen können vorerst weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen
Berlin, 20. April 2020 – Zur aktuellen Diskussion um die Verlängerung der Möglichkeit der telefonischen Bestätigung von Arbeitsunfähigkeit erklärte der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, am Montag in Berlin:
„Aufgrund der aus der Versorgungspraxis am Wochenende vorgetragenen unterschiedlichen Einschätzungen zur Gefährdungslage für Patientinnen und Patienten in den Arztpraxen wegen zum Teil noch fehlender Schutzausrüstungen wird sich der G-BA heute erneut mit der Frage der Möglichkeit der Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon ohne persönliche Inaugenscheinnahme der Patientinnen und Patienten durch den Arzt beschäftigen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden wir bei dieser erneuten Beschlussfassung eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 mit der Modifikation beschließen, dass eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund telefonischer Anamnese nur für die maximale Dauer von einer Woche bescheinigt werden und bei fortdauernder Erkrankung einmal verlängert werden kann.
Die Entscheidung zur Nicht-Verlängerung wurde am vergangenen Freitag nach Konsultation und in Kenntnis des für die Aufsicht zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit getroffen.
Aber: Alle Verantwortlichen müssen derzeit tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwägen und entscheiden, wie eine schrittweise Herstellung des regulären Medizinbetriebes unter Wahrung des gebotenen Infektionsschutzes möglich ist. Denn es geht ja darum, Versicherten und Patienten auch in der aktuellen Situation solide Diagnosen und umfassende Behandlungen aller Erkrankungen zu ermöglichen.
Der G-BA wird nun voraussichtlich rückwirkend zum heutigen Tag eine Beschlussfassung zur Verlängerung der Ausnahmeregelung herbeiführen. Damit besteht vorerst weiterhin die Möglichkeit, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch nach einer telefonischen Befundaufnahme von der Ärztin oder dem Arzt bescheinigt werden kann.
Selbstverständlich gilt auch weiterhin – dies kann derzeit nicht oft genug betont werden –, dass Versicherte bei typischen COVID-19-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können im Vorgriff auf diese Entscheidung bis zum 4. Mai 2020 weiterhin aufgrund telefonischer Anamnese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit Gültigkeit für jeweils eine Woche ausstellen. Rechtzeitig vor Auslaufen der voraussichtlich verlängerten Ausnahmeregelung wird über eine mögliche erneute Verlängerung entschieden.“ (…)
Quelle: PM Gemeinsamer Bundesausschuss, 20.04.2020
Corona-Pandemie:
Caritas-Präsident: Pflegekräfte nicht verheizen
17.04.2020 – Der Präsident des Deutschen Caritasverbands (DCV) dringt auf eine bessere Krisenprävention im Gesundheitswesen.
Peter Neher, DCV-Präsident sagte angesichts der Bekämpfung der Corona-Pandemie: „Tatsächlich hat man viele Notfallsituationen in der Vergangenheit eher kleingeredet und nicht weiterverfolgt.“
Aus seiner Sicht sei der Alltag in der Pflege und in den Krankenhäusern „knapp an der Kante entlanggenäht“ und eine solche Krise würde die aktuell bestehenden Probleme noch weiter verschärfen.
Neher forderte eine langfristige Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegekräften. Aktuell laufe die „Pflege im Krisenmodus, es geht, so drastisch es klingt, um das nackte Überleben“.
„Wir dürfen die Menschen, die in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten, nicht verheizen, sondern müssen dafür sorgen, dass sie ihren Dienst gut tun können.“
Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen seien „letztlich zulasten der Pflegekräfte“ gegangen, sagte Neher.
Ehrlicherweise müsse man sagen, dass die Politik schon vor dem Coronavirus heftig gegengesteuert habe, „ob es nun die gemeinsame Pflegeausbildung ist, ob es die zusätzlichen Pflegekräfte sind, ob es das Pflegestärkungsgesetz ist“. „Nur wirken diese vielen Maßnahmen nicht von heute auf morgen“, so der Caritas-Präsident abschließend. (epd)
Übergabe – Der Podcast
CORONA SPEZIAL #8: Gehalt von Pflege und die Rolle der Kammern in der Krise (Dr. Markus Mai)
zu finden unter: https://uebergabe.de/podcast/ug041/?mc_cid=d0afa85d1e&mc_eid=f2bce588f0
CORONA SPEZIAL #9: Lage auf Intensivstationen (Interview mit Carsten Hermes)
zu finden unter: https://uebergabe.de/podcast/ug042/?mc_cid=3559920298&mc_eid=f2bce588f0
Mitarbeitende in der Pflege leisten in dieser Krise Herausragendes!
Der DEVAP würdigt die aufopfernde Arbeit des Pflege – und Betreuungspersonals – und fordert die zeitnahe Neuordnung der Personalbemessung
Trotz der angespannten Lage durch das Covid-19-Virus werden Pflegebedürftige in der ambulanten und stationären Pflege weiter professionell und gut versorgt. Um dies sicher zu stellen, arbeiten tausende Mitarbeitende in Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft am Limit. „Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin leistet derzeit herausragendes“ so Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege e. V. (DEVAP). „Wir können gar nicht hoch genug würdigen, mit welcher Hingabe und Aufopferung die Mitarbeitenden die Versorgung der Pflegebedürftigen gewährleisten. Dabei gehen viele über ihre eigenen Grenzen hinaus und riskieren täglich, sich selbst zu infizieren.“
Die Corona-Pandemie verschärft dabei eine Situation, die schon ohne Ausnahmezustand seit Jahren angespannt ist. „Jetzt wird deutlich, was wir schon seit geraumer Zeit immer wieder bemängeln. Es herrscht ein massiver Pflegenotstand in Deutschland, der dringend bewältigt werden muss“, so Dr. de Vries weiter. „Es muss nach der Bewältigung dieser akuten Situation Gespräche darüber geben, wie wir diesen bestehenden und durch die Pandemie verschärften Notstand ein für alle Mal in den Griff bekommen.“ Aktuell versuchen die Einrichtungen, fehlende Mitarbeitende durch die Einstellung neuer Mitarbeitende oder die Aufstockung von Stellenanteilen zu kompensieren. Alle diese Neueinstellungen und Aufstockungen sind aber nur befristet und an den Notstand gekoppelt, der durch Covid-19 begründet ist.
In einem Brief an Gesundheitsminister Spahn fordert der DEVAP, dass die Anstrengungen in dieser akuten Situation zeitnah bewertet werden und die aktuelle Krise als Chance genutzt wird, die Personalausstattung in der Altenpflege endlich auf eine neue, auskömmliche und zukunftssichere Grundlage zu stellen.
Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 22.04.2020
Internationale Erfahrungen
Wie die BO der australischen Pflege den Rücken stärkt
Februar 2020 – Pflegekammer und Berufsordnung steigern das Ansehen der Pflege und fördern die Sicherheit der Menschen mit Pflegebedarf. Vor allem in Australien lässt sich das gut beobachten.
Pflegekammer ist lange Tradition im Ausland
In England hat die Pflegekammer gerade ihr hundertjähriges Bestehen gefeiert, in den US-Bundesstaaten New York und Virginia gibt es sie seit 1903, in Australien seit den 20er-Jahren, in Neuseeland seit 1972. Es ist typisch für diese Länder, dass der Pflegeberuf dort hochangesehen ist. Das hängt vor allem mit dem Selbstbewusstsein der Mitglieder zusammen: Sie wissen, was sie können, was sie erwarten dürfen und was von ihnen erwartet wird. Das wissen sie, weil ihre Kammer alle diese Dinge klar und unmissverständlich formuliert hat. In einem „Code“, wie es in englischsprachigen Ländern heißt, oder wie wir in Deutschland sagen: in einer Berufsordnung.
Selbstbewusst dank Kammer und Berufsordnung
Doch wie äußert sich dieses Selbstbewusstsein im Alltag? Eine Frage, die die Pflegewissenschaftlerin Bettina Flaiz von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg gut beantworten kann: Schließlich hat sie für eine Promotionsarbeit Interviews mit australischen und deutschen Pflegefachpersonen geführt. Für unser Magazin baten wir sie um ein kurzes Statement zur Berufsordnung:
Berufsordnung stärkt die Patientensicherheit in Australien
Im Zuge meiner Dissertation habe ich mir die Berufsordnungen verschiedener Länder angeschaut – am intensivsten die australische. Was mir hier aufgefallen ist, ist die enorm regulierende Kraft der Pflegekammer, beziehungsweise der Berufsordnung. Die Rechte und Pflichten sind hier sehr stark ausformuliert: So wird etwa die Patientensicherheit von der Aufnahme bis zum Entlassungstag gedacht und von den Pflegefachpersonen als ihre berufliche Pflicht, für die Patientensicherheit zu sorgen, betont.
Klare Aufgabenbereiche und mehr Sicherheit
Dass die Verantwortungs- und Aufgabenbereiche grundsätzlich klar geregelt sind (und nicht – wie so oft in Deutschland – abhängig vom Krankenhaus- oder Heimträger) gibt den Pflegefachpersonen enorme Sicherheit. Hinzu kommt: Der Personalschlüssel ist gesetzlich für alle Bereiche definiert. Wenn das Haus ihn unterschreitet, melden die Pflegefachpersonen das beim Nursing Board. Das ist keine Denunziation, das machen sie zum Schutz der Patienten, weil Pflegefachpersonen wie gesagt, durch die Berufsordnung für die Patientensicherheit verantwortlich sind.
Ein großer Vorteil der Berufsordnung ist in Australien auch, dass die Pflegefachpersonen nicht so viel diskutieren müssen wie in Deutschland. Wenn sie etwa zu Bedenken geben, dass eine weitere Neuaufnahme auf ihrer Station die Patientensicherheit gefährden würde (wegen Unterschreitung des Personalschlüssels), kommt es in der Regel tatsächlich zu keiner weiteren Aufnahme.
Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der digitalen Ausgabe des Kammermagazins.
Quelle und Abruf des Beitrages: https://www.pflegemagazin-rlp.de/wie-die-bo-der-australischen-pflege-den-ruecken-staerkt
Coronavirus & Recht
FAQs zu SARS-CoV-2 in Pflege und Betreuung – Antworten hat Rechtsanwältin Bierther
15.04.2020 – Wie verändert das Coronavirus die Betreuungsarbeit? Was tun, wenn Schutzausrüstung fehlt? Welche Rechte haben Bewohner? Was ändert sich arbeitsrechlich? Diese Fragen und mehr beantwortet Rechtsanwältin Isabel Romy Bierther, Fachanwältin für Arbeits- und Medizinrecht, in der neuen Rubrik „Coronavirus & Recht“ auf Altenpflege online.
Die Redaktion hat die wichtigsten Fragen, die sich Pflege- und Betreuungskräfte aktuell stellen, für die Leser zusammengefasst. Behandelt werden die Bereiche Soziale Betreuung, Bewohnerrechte sowie Mitarbeiterrechte, insbesondere Arbeitsrecht mit Kurzarbeit und der Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz. Diese hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) infolge der COVID-19-Pandemie zunächst bis zum 30.6.2020 erlassen.
Aufgrund der dynamischen Lage wird die FAQ-Liste fortlaufend erweitert.
Lesen Sie auch den Beitrag zum Arbeitsrecht & Corona von Isabel Bierther in der April-Ausgabe der Zeitschrift Altenpflege.
Unterstützung der BGW zur Bewältigung der Belastung durch die Corona-Pandemie
- 
Raus aus dem Krisenmodus – Tipps für Beschäftigte
 
Häufig „funktionieren“ Menschen, die unter hohem Druck arbeiten, im Job sehr gut und ignorieren dabei ihre persönlichen Belastungsgrenzen. Unter www.bgw-online.de/krisen-basics zeigen wir Tipps und Strategien auf, die Mitarbeitenden helfen können, mit der vorhandenen Belastung konstruktiv umzugehen.
- 
Telefonische Krisenberatung für BGW-Versicherte
 
Die momentane Situation kann Führungskräfte und Beschäftigte psychisch stark belasten. Um dies bereits frühzeitig abzufedern, bieten wir eine telefonische Krisenberatung an.
Die telefonische Krisenberatung ist ein Angebot zur Frühintervention durch erfahrene Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Unbürokratisch und kostenlos können BGW-Versicherte in Krisensituationen bis zu fünf Termine telefonischer Einzelberatung à 50 Minuten in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen und ein Kontaktformular zur unbürokratischen Inanspruchnahme des Angebots finden Sie unter: www.bgw-online.de/telefon-krisenberatung
- 
Krisen-Coaching für Führungskräfte
 
In der aktuellen Ausnahmesituation unterstützen wir Führungskräfte und Personen in besonderer Verantwortung mit bis zu fünf kostenfreien Coaching-Einheiten (bis zu je 90 Minuten) per Telefon oder Video. Sie sollen gezielt in ihrer verantwortlichen Rolle für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb gestärkt werden – ohne dass sie dabei die eigene Gesundheit aus dem Blick verlieren.
Weitere Informationen und ein Formular zur schnellen und unbürokratischen Kontaktaufnahme finden Sie unter: www.bgw-online.de/krisen-coaching
- 
Versicherungsschutz bei BK-Verdacht (Covid-19-Erkrankung)
 
Wir bieten Versicherungsschutz bei beruflich bedingten Coronainfektionen. Von der Akutbehandlung über therapeutische Maßnahmen bis hin zur Wiedereingliederung in den Beruf können wir Betroffene mit allen erforderlichen Mitteln unterstützen. Um Beschäftigte zum bestmöglichen Rehabilitationsergebnis zu begleiten, sind wir jedoch auf eine Berufskrankheiten (BK)-Verdachtsanzeige durch den Betrieb oder den behandelnden Arzt beziehungsweise die behandelnde Ärztin angewiesen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bgw-online.de/corona, ein Formular zur BK-Verdachtsanzeige steht bereit unter: www.bgw-online.de/formulare-bk-verdacht
Quelle: PM BGW, 23.04.2020
Pflegewissenschaft
Pflegeexpertise spielt in COVID-19-Diskursen nur geringe Rolle
24.04.2020 / News – Zwar ist die öffentliche Wertschätzung von Pflege in Deutschland in Zeiten der Corona-Krise gestiegen. Eine explizite Einbeziehung pflegewissenschaftlicher Expertise in das Management der Krise, z. B. im Rahmen der Erstellung von nationalen Pandemieplänen, der Entwicklung von Leitlinien und Präventionsmaßnahmen, lasse sich jedoch nicht erkennen, so die Kritik der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP).
Nach wie vor werde an einem tradierten Rollenbild des „hands-on-nursing“ festgehalten. Die verschiedenen Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie zeigten lediglich, dass in erster Linie „zahlreiche helfende Hände“ gesucht würden. Unbeachtet bleibe, dass Pflegende aktuell aber über eine hohe Kompetenz verfügen müssten, etwa im Beatmungsmanagement oder beim Monitoring instabiler Kreislaufsituationen.
„Ein solches Wissen lässt sich nicht in Kurzfortbildungen vermitteln und ein Einsatz solchermaßen fortgebildeter, nicht intensiverfahrener Pflegefachpersonen birgt das Risiko einer Patientengefährdung“, so die DGP in ihrer Stellungnahme.
Diskussion auf Augenhöhe erfolgt nicht
In Talkshows würden gelegentlich Pflegende eingeladen. Allerdings „nur“, um aus ihrem hochbelasteten Arbeitsalltag zu berichten, eine Diskussion auf Augenhöhe mit anderen wissenschaftlichen Disziplinen erfolge nicht.
So bleibe trotz erkannter „Systemrelevanz“ von Pflege das tradierte Rollenbild der Berufsgruppe in Gesellschaft, Politik und Medien unverändert.
Die DGP fordert deshalb Berufsverbände, Gewerkschaften sowie Pflegewissenschaftlerinnen und -wissenschaftler auf, sich nachdrücklich zu Wort zu melden, um Veränderungen von Arbeitsbedingungen durchzusetzen und Pflegewissenschaft künftig stärker in solchen Diskursen zu verankern.
S1-Leitlinie
Empfehlungen für Altenhilfe während Corona-Zeit in Arbeit
23.04.2020 / News – Unter Federführung der Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) wird derzeit eine S1-Leitlinie zur „Sozialen Teilhabe und Lebensqualität in der stationären Altenhilfe unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie“ entwickelt.
Koordiniert wird die Leitlinie von Daniela Holle von der DGP-Leitlinienkommission sowie Margareta Halek von der Universität Witten/Herdecke. Darüber hinaus sind weitere Vertreterinnen und Vertreter aus relevanten Fachgesellschaften, Interessengruppen und Einrichtungen der stationären Altenhilfe beteiligt.
Bis Mai 2020 sollen erste Handlungsempfehlungen für die stationäre Altenhilfe vorliegen.
Diese multidisziplinäre Leitlinie ist die erste, von der DGP als federführende Fachgesellschaft verantwortete Leitlinie unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, kurz AWMF.
Themen-Special Coronavirus
Das neuartige Coronavirus stellt Pflegende und alle im Gesundheitssystem Tätigen vor enorme Herausforderungen. Was ändert sich mit COVID-19 konkret für Pflegende in ihrer Arbeit? Was ist hinsichtlich Desinfektion, Reinigung und Abfallentsorgung zu beachten? Wie ist Schutzausrützung richtig an- und auszuziehen? Welche Empfehlungen gibt das Robert Koch-Institut? Das und mehr erfahren Sie in Fachbeiträgen und einem E-Learning.
Zu finden unter: https://www.bibliomed-pflege.de/themen-special/coronavirus/
Heimbewohner vor Corona-Infektion schützen
„Eine mögliche Lockerung der Besuchsverbote in Altenheimen lehnen wir derzeit ab. In diesen Einrichtungen gehört der Großteil der Bewohner zur Risikogruppe. Sowohl der Schutz der Bewohner als auch der Pflegefachpersonen muss kontinuierlich gewährleistet sein. Vielmehr müssen daher Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausbruch einzudämmen, in der Hoffnung, dass in den nächsten Wochen die Infektionszahlen zurückgehen und es damit wieder zu einer vollständigen Öffnung kommen kann.“
Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Quelle: Coronavirus: Update Ihrer Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, 24.04.2020
Versorgungslücken während der Pandemie –
APS appelliert: Oberstes Gebot ist Patientensicherheit für alle Patienten in allen Versorgungsprozessen
Berlin. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) hat das aktuell geplante Gesetz zur Pandemiebekämpfung zum Anlass genommen, um eine wesentliche Weiterentwicklung der derzeitigen Krisenbewältigung anzuregen. Ausgangspunkt sind Meldungen über schwerwiegende Versorgungslücken sowohl bei der Nachsorge von Corona-Patienten nach der Intensivbehandlung als auch von Menschen mit anderen Erkrankungsbildern. Diese Lücken können im Interesse der Patientensicherheit keinesfalls über die zu erwartende Dauer der Corona-Krise hinweg toleriert werden. Dazu stellt das APS vor, wie Methoden, Ansatzpunkte und Sichtweisen der Patientensicherheit auf jeder Ebene zur besseren Patientenversorgung während der Krise beitragen können.
Aller Voraussicht nach wird sich die Corona-Krise noch viele Monate fortsetzen und kann demnach nicht als kurzfristige Ausnahmesituation behandelt werden. Das APS regt mit seiner Stellungnahme an, schon jetzt Maßnahmen zu ergreifen, die das Gesundheitswesen bestmöglich auf die Bewältigung dieser lang andauernden Krise einstellen können („Coping-Strategie“). Wichtig ist dabei, das entstandene Missverhältnis aufzulösen: Denn während wir auf der eine Seite Lücken bei der Versorgung von Notfällen, chronisch Kranken und in der Nachsorge der Covid-Patienten haben, gibt es andererseits vollkommen unausgelastete Kliniken und Einrichtungen, die sogar Kurzarbeit anmelden müssen. Dazu macht das APS in seiner Stellungnahme konkrete Vorschläge mit folgenden Kernpunkten:
- Strukturierte Erhebung von Versorgungslücken durch eine zentrale Meldestelle, an die sich Patienten, Angehörige, Beschäftigte und Institutionen des Gesundheitswesens melden können
 - Klares Vorgehen bei der Aufforderung zum Handeln an die lokalen Akteure und Nachhalten von Resultaten
 - Einfordern von regionalen Kooperationen statt Konkurrenz innerhalb und zwischen den Versorgungssektoren
 - Herstellung von öffentlicher Transparenz über die Versorgungsangebote, damit gezielt Corona-spezifische und andere Versorgungsangebote aufgesucht werden können
 - Neuausrichtung bei der Aufklärung und Information der Bevölkerung
 - Gezielter Einsatz von Digitalisierung und Qualitätsprüfungen, um vermeidbare Risiken abzuwenden
 
„Wir dürfen nicht während der Corona-Krise Menschenleben gefährden, weil sie in Versorgungslücken geraten, oder weil Kriterien der Patientensicherheit und Qualitätssicherung ohne Not über Bord geworfen werden“, appelliert Dr. med Ruth Hecker, Vorsitzende im APS. „Ich höre jetzt täglich von dramatischen Versorgungsabbrüchen für Patienten: stationär, ambulant oder auch in den Pflegeheimen. Mit unseren Hinweisen und konstruktiven Vorschlägen wollen wir dazu beitragen, eine sichere Versorgung für alle Patienten zu ermöglichen.“ Dazu müsse konsequent nach den Prinzipien und Methoden der Patientensicherheit gehandelt werden – auf jeder Ebene bis hin zur Bundespolitik.
„Wir möchten unseren Dank und unsere Hochachtung für das bisherige Krisenmanagement der Regierung und den vielen Institutionen des Gesundheitswesens zum Ausdruck bringen“, betont Heike Morris, stellvertretende Vorsitzende im APS. Aber gerade in der Krise gelten die Maxime des APS besonders, aus Fehlern und Erfahrungen zu lernen. Fehlentwicklungen und Übersteuerung in der jetzigen Ausnahmesituation seien verständlich, wichtig sei aber auch, sehr schnell daraus zu lernen und zu reagieren.
„Mir ist besonders wichtig, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Krise gezielt und sinnvoll eingesetzt werden“, sagt Marcel Weigand, Generalsekretär im APS und nennt ein Beispiel: „Die Ansätze und Verordnungen der Bundesregierung zur Ermöglichung von digitalen Arzt-Patienten-Kontakten sind sehr sinnvoll. Das Infektionsrisiko für Patienten und das medizinische Personal wird aber nur dann konsequent reduziert, wenn weder das Papier-Rezept in der Arztpraxis abgeholt noch die Krankenversichertenkarte dort eingesteckt werden muss.“
Die gesamte Stellungnahme des APS zur Formulierungshilfe für ein Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist abrufbar unter:
https://www.aps-ev.de/Presse/sn_aps_formulierungshilfe_corona/
Quelle: Pressemitteilung APS, 27.04.2020
