Deutscher Pflegerat: Echte Pflegekammern braucht das Land!
Gegen die Aushöhlung der Unabhängigkeit der Pflegekammer Niedersachsen
Berlin (2. Dezember 2019, Nr. 33/2019) – Die niedersächsische Landesregierung hat den Geburtsfehler der dortigen Pflegekammer geheilt und eine finanzielle Unterstützung beschlossen. Damit wird die bei Gesetzesbeschluss fehlende Anschubfinanzierung teilweise nachgeholt. „Der Deutsche Pflegerat begrüßt den Beschluss der Landesregierung. Die Gründung der Pflegekammer ohne jegliches Startkapital zu beschließen war ein Fehler.“ sagt DPR-Präsident Franz Wagner.
„Jetzt hat die Pflegekammer Niedersachsen die Chance, sich stärker auf ihre gesetzlichen Aufgaben zu konzentrieren. Soll die Pflegekammer ihren Auftrag im Sinne einer echten Selbstverwaltung erfüllen können, muss sie alle Berufsangehörigen umfassen, es bedarf also einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft für alle Berufsangehörigen. Und die Kammer muss vollständig autonom sein – also auch in finanzieller Hinsicht von Dritten unabhängig sein. Denn nur bei vollständiger Autonomie kann sie ihren Auftrag erfüllen und den Schutz der Bevölkerung gewährleisten. Und nur dann kann sie auch Mitglied der Bundespflegekammer sein.
Neben einem soliden strukturellen Fundament braucht die Pflegekammer aber auch mehr politische Rückendeckung angesichts der teilweise sehr emotionalen Angriffe von Kammergegnern. So ist die vorgezogene Evaluation ein Jahr nach Gründung angesichts der Fülle und Dimension der Aufgaben wenig sinnvoll.
Die berufliche Pflege in Deutschland steckt in einer tiefen Krise. Es wird immer schwieriger, die Versorgung sicherzustellen. Politische Initiativen zur Verbesserung der Situation zeigen (noch) keine Wirkung. Die Erfahrung, dass Politik in Bund und Ländern über viele Jahre die Warnungen und Vorschläge aus der Berufsgruppe ignoriert hat, ist ein starkes Argument zur Gründung einer pflegerischen Selbstverwaltung.
Mit der durch die Anschubfinanzierung erreichbaren Entspannung der überhitzten Debatte besteht jetzt die Chance, dass alle Beteiligten zu mehr Gelassenheit finden und zu sachbezogenen und lösungsorientierten Gesprächen zurückfinden. Den zu Pflegenden wie den Pflegefachpersonen in Niedersachsen ist dies zu wünschen.“
Ansprechpartner: Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304,
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Neuer ZQP-Report Pflege und digitale Technik veröffentlicht
Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat seinen neuen Report „Pflege und digitale Technik“ veröffentlicht. Das kostenlose Buch bietet ein umfassendes Themenpanorama und geht der Frage nach, welche Rolle digitale Technik in der Pflege zukünftig spielen kann, welche Chancen aber auch welche Herausforderungen dabei bestehen.
Berlin, 26. November 2019. Die Zahl älterer pflegebedürftiger Menschen wird in den kommenden Jahrzehnten weiter erheblich steigen. Gleichzeitig wächst die Pflegelücke. Zu wenige junge Menschen werden voraussichtlich auch zukünftig den Pflegeberuf ergreifen, das familiale Pflegepotenzial wird absehbar schrumpfen. Schon heute ist die Pflegekrise spürbar. Es stellt sich also die Frage, wie in Zukunft eine sichere und gute pflegerische Versorgung gewährleistet werden soll.
Zur Bewältigung dieser Herausforderung beizutragen, haben digitale Anwendungen relevantes Potenzial. Doch es gibt auch Stimmen, für die zugewandte Pflege und sachliche Technik nicht zusammenpassen. Im Pflege-Diskurs ist darum oft Verunsicherung zu spüren. Gleichzeitig sind Pflegefachleute, wie andere Gesundheitsberufe auch, dringend gefragt, das Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen maßgeblich mitzugestalten.
Der ZQP-Report bietet darum eine Einführung zum Thema digitale Technik in der Pflege. Dabei stehen auch folgende Aspekte im Mittelpunkt: Welche Unterstützungssysteme gibt es heute – und wie könnte die Pflege der Zukunft aussehen? Was ist dabei ethisch zu bedenken? Wie stehen Pflegefachleute und Bevölkerung zum Technikeinsatz in der Pflege? Welche Kompetenzen und Partizipationsräume brauchen sie?
Zu Annäherungen an diese Fragen tragen aktuelle Studienergebnisse, Analysen und Einschätzungen von Expertinnen und Experten im ZQP-Report bei: Forschungsergebnisse aus einem Kooperationsprojekt von Charité – Universitätsmedizin und ZQP beleuchten etwa, wieweit technische Unterstützungssysteme in der professionellen Pflege verbreitet sind und wie Pflegefachleute über deren Einsatz denken. Zudem stellt eine ZQP-Analyse dar, welche Chancen und Probleme die Bevölkerung beim Thema Digitalisierung in der Pflege sieht.
Über die Bedeutung digitaler Kompetenzen in der Pflegeausbildung klärt Prof. Dr. Ursula Hübner von der Hochschule Osnabrück und Mitautorin der Empfehlung der Fachgesellschaften zu digitalen Kernkompetenzen in Pflegeberufen auf.
Prof. Dr. Claudia Müller von der Kalaidos Fachhochschule Schweiz und Mitglied der Achten Altersberichtskommission erklärt, warum pflegebedürftige Menschen und Pflegende stärker in den Entwicklungsprozess von digitalen Anwendungen einbezogen werden müssen – aber auch, warum das nicht immer einfach ist.
Wie die Pflegepraxis 2050 aussehen könnte, wenn die heute bereits existierenden Technologien vollständig entwickelt wären, skizzieren Expertinnen und Experten des Oldenburger Informatikinstituts OFFIS.
Prof. Dr. Sami Haddadin, Direktor der Munich School of Robotics and Machine Intelligence, erläutert im Interview unter anderem, warum Roboterassistenten als Alltagshelfer in einigen Jahren so selbstverständlich sein werden wie unsere heutigen Haushaltsgeräte und wie ein sicherer Einsatz gewährleistet werden kann.
Worum es sich bei sozialen und emotionalen Robotern überhaupt handelt, welche Geräte bereits heute zur Verfügung stehen und welche Erfahrungen im Einsatz gemacht wurden, beschreibt Prof. Dr. Barbara Klein, Sprecherin des Forschungszentrums „FUTURE AGING“ an der Frankfurt University of Applied Sciences.
Welche ethischen Herausforderungen sich aus dem Einsatz digitaler Technik in der Pflege ergeben, beleuchten die Medizinethikerin und Vorsitzende des Europäischen Ethikrates Prof. Dr. Christiane Woopen und der Gesundheitsökonom Marc Jannes – beide von der Universität Köln.
PD Dr. Urs-Vito Albrecht, Leiter der Arbeitsgruppe MedAppLab am Peter L. Reichertz Institut für Medizinische Informatik an der Medizinischen Hochschule Hannover, ordnet ein, wofür professionell Pflegende Pflege-Apps einsetzen können, wie Pflegebedürftige sie nutzen können und was die wichtigsten Qualitätskriterien sind.
Der Report kann kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt und als PDF-Datei direkt heruntergeladen werden: www.zqp.de/bestellen.
Pressekontakt: Torben Lenz, Tel.030-275 93 95 15, torben.lenz@zqp.de
Mehr Schutz für medizinisches Personal
Berlin: (hib/PK) Die zunehmende Gewalt gegen medizinisches Personal, insbesondere bei ärztlichen Notdiensten und in Notfallambulanzen, wird von der Bundesregierung mit Sorge gesehen. Es bestehe Anlass, den strafrechtlichen Schutz für Hilfeleistende des ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme zu verstärken, heißt es in der Antwort (19/14266) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/13756) der AfD-Fraktion. Derzeit werde geprüft, wie dies zeitnah umgesetzt werden könne.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 1333, 26.11.2019
Gute Pflege stärken: Informations- und Schulungsmaterial zur Pflege-Charta
Die Rechte pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen wurden in den letzten Jahren ausgeweitet und gestärkt – unter anderem durch die Pflege-Charta. Sie ist ein Rechtekatalog für pflegebedürftige Menschen und beschreibt konkret und praxisnah, wie diese Rechte im Alltag umgesetzt werden sollen.
Um ihre Umsetzung in der Pflegepraxis zu unterstützen, stellt das ZQP in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Webseite multimediale Informations- und Schulungsmaterialien zur Pflege-Charta zur Verfügung. Das Arbeitsmaterial umfasst unter anderem animierte Erklärfilme, Präsentationsfolien, Arbeitsblätter und interaktive Elemente wie ein Online-Quiz sowie Druckvorlagen für Plakate und Informationsblätter. Die Materialien sind vielfältig einsetzbar, etwa an Pflegeschulen sowie in Fortbildungen, Workshops oder Qualitätszirkeln. Sie können je nach Bedarf einzeln oder zusammenhängend angewendet werden.
Alle Materialien sind kostenfrei verfügbar unter: www.zqp.de/pflege-charta
Quelle: ZQP Newsletter, 27.11.2019
Pressemitteilung: BARMER-Pflegereport 2019 – Deutscher Pflegemarkt steht vor Umbruch
Berlin, 28. November 2019 – Auf dem deutschen Pflegemarkt gibt es immer häufiger betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften. Diese Wohnformen waren im Vergleich zum Pflegeheim allein im Jahr 2018 um knapp 400 Millionen Euro teurer, ohne dass es einen gesicherten Nachweis der Pflegequalität gäbe. Das geht aus dem heute in Berlin vorgestellten BARMER-Pflegereport 2019 hervor. Aktuell leben in diesen Einrichtungen bereits 181.000 Pflegebedürftige, 150.000 davon in betreutem Wohnen. „Immer mehr Menschen entscheiden sich als Alternative zum Pflegeheim für betreutes Wohnen oder Pflege-Wohngemeinschaften. Diese Wohnformen sind für die Bewohner und Betreiber zwar finanziell attraktiv, unterliegen aber keinem Qualitätssicherungsverfahren wie die Heime. Daher müssen nun zeitnah Qualitätsmaßstäbe für neue Wohn- und Pflegeformen entwickelt werden“, so Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Außerdem müssten die Bundesländer schnell für transparente Übersichten über die Angebote vor Ort und deren Qualität sorgen.
Trotz Mehrausgaben kein Plus an Pflegequalität
Aktuell existierten bundesweit bis zu 8.000 betreute Wohnanlagen und 4.000 Pflege-Wohngemeinschaften. Etwa jede dritte dieser Anlagen sei in den letzten zehn Jahren entstanden. Allein im Jahr 2018 seien weitere 340 Anlagen des betreuten Wohnens mit 10.000 Pflegeplätzen in Bau oder zumindest in Planung gewesen. „Wer sich für betreutes Wohnen oder eine Wohngemeinschaft entscheidet, sucht vor allem mehr Lebensqualität im Vergleich zu einem Heim. Doch dabei darf die Qualität der Pflege nicht auf der Strecke bleiben“, so Straub. Der Report zeige, dass betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften im Vergleich zu Pflegeheimen nicht mit mehr Pflegequalität aufwarten könnten. Indizien dafür seien zum Beispiel weniger Arztkontakte. Während 86,6 Prozent der Pflegeheimbewohner einmal im Monat ihren Hausarzt sähen, wäre dies in betreutem Wohnen und in Wohngemeinschaften nur bei rund 80 Prozent der Bewohner der Fall. Neue Fälle von Wundliegen, dem sogenannten Dekubitus, seien in betreutem Wohnen zu 66 Prozent wahrscheinlicher als im Pflegeheim. Zugleich müssten 3,6 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner des betreuten Wohnens wegen Erkrankungen ins Krankenhaus, die sich eigentlich ambulant sehr gut behandeln ließen. In Pflegeheimen träten nur 2,4 Prozent solcher Fälle je Monat auf. Als Ursache dafür sieht die BARMER vor allem das Fehlen gleichartiger Qualitätsanforderungen. „Wir fordern eine Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen den Bundesländern und einen Pflege-TÜV für die neuen Wohn- und Pflegeformen“, so Straub. Außerdem sollten die Länder generell für die Pflege die Aufsicht übernehmen und für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen. Dazu benötigten die Pflegebedürftigen und ihre Familien Übersichten über Angebote, deren Qualität und Anbieter.
Neue Wohn- und Pflegeformen finanziell attraktiv
Dass die neuen Wohn- und Pflegeformen sowohl für Bewohner als auch Betreiber finanziell attraktiv sind, resultiert laut Studienautor Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen aus ihrer besonderen Konstruktion. Die neuen Shooting-Stars des Pflegemarktes kombinierten Elemente der ambulanten und stationären Pflege mit Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, etwa der häuslichen Krankenpflege. So ließen sich in neuen Wohn- und Pflegeformen maximale Leistungssummen erzielen, die doppelt so hoch seien wie in der vollstationären Pflege. Das entlaste die Pflegebedürftigen und mache die Alternative zum Pflegeheim auch für die Betreiber wirtschaftlich hoch interessant. „Betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften richten sich immer mehr an der Pflege aus und werden in steigendem Maße direkt von Pflegeeinrichtungen angeboten. Wir sprechen deshalb zu Recht von einer Ambulantisierung der Pflege“, so Rothgang. Während nach aktuellen Daten im Jahr 2018 jede vierte betreute Wohnanlage unabhängig von Pflegeeinrichtungen betrieben worden sei, sei es 15 Jahre zuvor noch fast jede zweite gewesen. Insgesamt trage die Entwicklung neuer Wohn- und Pflegeformen im Einklang dazu bei, dass die Pflege ambulanter werde. So hätten sich die Ausgaben für die ambulante Pflege in den Jahren 2000 bis 2018 von acht Milliarden auf 22,6 Milliarden Euro fast verdreifacht. In der stationären Pflege habe es hingegen nicht einmal eine Verdoppelung der Leistungsausgaben gegeben, von 7,5 auf 14,3 Milliarden Euro.
Daten aus dem Pflegereport 2019
Einnahmen und Ausgaben: Die Leistungsausgaben der sozialen Pflegeversicherung sind vom Jahr 2017 zum Jahr 2018 um 2,71 Milliarden Euro von 35,54 auf 38,25 Milliarden Euro gestiegen. Hierin enthalten sind nicht nur Ausgabensteigerungen durch die jüngsten Pflegereformgesetze, sondern auch solche, die aufgrund der demografischen Entwicklung ohnehin entstanden wären. Die Einnahmen stiegen um 1,62 Milliarden Euro auf 37,72 Milliarden Euro an. Allerdings lagen die Gesamtausgaben bei 41,27 Milliarden Euro im Jahr 2018. Damit erhöhte sich das Defizit in der Pflegeversicherung von 2,42 Milliarden Euro im Jahr 2017 auf 3,55 Milliarden Euro im Jahr 2018 (im Report auf Seite 92 bis 96).
Zahl der Pflegebedürftigen: Die Pflegestatistik dokumentiert seit Inkrafttreten der Pflegeversicherung eine stetige Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen. Bundesweit stieg deren Zahl vom Jahr 1999 bis zum Jahr 2017 um 69 Prozent. Im Achtjahreszeitraum von 1999 bis 2007, in dem die Leistungsansprüche weitgehend konstant geblieben sind, ist die Zahl der Pflegebedürftigen nur moderat um 11,4 Prozent gestiegen, von 2,02 Millionen Pflegebedürftigen auf 2,25 Millionen. Im nachfolgenden Zeitraum von 2007 bis 2017 stieg die Zahl der Pflegebedürftigen dagegen um knapp 52 Prozent von 2,25 auf 3,41 Millionen (Seite 12).
Pflegeleistungen: Von den 3,41 Millionen Pflegebedürftigen im Jahr 2017 erhielten 1,76 Millionen beziehungsweise 51,7 Prozent Pflegegeld. 830.000 Personen, das entspricht 24,3 Prozent der Pflegebedürftigen, bezogen Pflegesachleistungen. Gut 792.000 Betroffene und damit 23,2 Prozent wurden in Pflegeheimen versorgt. Betrachtet man die Jahre 1999 und 2017, dann ist der Anteil der Pflegegeld-Bezieher fast konstant geblieben (Seite 12 und 49).
Pflegedienste und Personal: Die Zahl der ambulanten Pflegedienste ist von 10.820 im Jahr 1999 auf 14.050 im Jahr 2017 und damit um 29,9 Prozent gestiegen. Dabei hat sich die Zahl der Beschäftigten von 183.800 auf 390.300 mehr als verdoppelt. Im selben Zeitraum hat sich die Anzahl der Pflegeheime von rund 8.900 auf 14.480 erhöht, wobei die Heimplätze von
645.500 um 47,5 Prozent auf 952.400 gestiegen sind. Die Zahl der Beschäftigten in stationären Einrichtungen ist dabei von 440.900 im Jahr 1999 um 73,4 Prozent auf 764.600 im Jahr 2017 gestiegen (Seiten 13, 75 und 79).
Quelle: PM Barmer, 28.11.2019
Niedersachsen: Pflegekammer soll fortan beitragsfrei sein
27.11.2019 – Unerwartete Wende rund um die Pflegekammer Niedersachsen: Die beiden Regierungsfraktionen SPD und CDU haben sich am 26. November darauf geeinigt, dass die umstrittene Pflegekammer für die Mitglieder künftig beitragsfrei werden und auch dauerhaft bleiben soll. Bereits bezahlte Beiträge sollen die Mitglieder zurückbekommen.
Das Land, so haben es die Koalitionsparteien SPD und CDU in ihren Haushaltsberatungen beschlossen, werde nach dem Wegfall der Mitgliedsbeiträge die Finanzierung der Kammer nun garantieren. Die Politiker kündigten an, der Pflegekammer sechs Millionen Euro aus dem Etat 2020 zur Verfügung stellen zu wollen. Damit übernehmen die Steuerzahler die Kosten für die Pflegekammer.
„Ein nicht optimaler Start, mangelnde auskömmliche Finanzierung und auch unglückliche, fehlerhafte Versendung von Beitragsbescheiden sowie die Kommunikation der Kammer mit ihren Mitgliedern haben es erschwert, das Vertrauen bei den Pflegekräften zu stärken“, zitiert die in Oldenburg erscheinende Nordwest-Zeitung (NWZ) Johanne Modder, die Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag von Hannover, „wir verstehen die Unzufriedenheit der niedersächsischen Pflegekräfte. Wir müssen einräumen, dass es ein Fehler war, die Pflegekammer in Niedersachsen bei ihrer Einrichtung nicht mit einer Anschubfinanzierung zu unterstützen und so eine größere Akzeptanz zu erreichen.“ An der Zwangsmitgliedschaft der bis zu 100 000 Pflegenden in Niedersachsen werde indes nicht gerüttelt, so Modder: „In vielen Zusendungen wurde auch deutlich, dass viele Pflegekräfte sich eine starke Stimme wünschen und eine Pflegekammer grundsätzlich befürworten.“
Die Pflegekammer selbst äußerte sich sehr nüchtern zu den neuesten Entwicklungen. „Die Kammerversammlung der Pflegekammer Niedersachsen nimmt die Entscheidung der Regierungsfraktionen SPD und CDU zur Kenntnis“, heißt es in einer Erklärung, „mit dieser finanziellen Unterstützung holt das Land die zum Start der Pflegekammer fehlende Anschubfinanzierung verspätet, aber rechtzeitig nach.“ Die Beibehaltung der Pflichtmitgliedschaft begrüße man als „essenziellen Baustein der unabhängigen Selbstverwaltung“. Die finanzielle Hilfe ermögliche es der Kammer, sich im kommenden Jahr „voll und ganz auf die inhaltliche Arbeit zu konzentrieren, um die vielen Pflegenden in Niedersachsen mitzunehmen auf unserem Weg, die Situation der beruflich Pflegenden in Niedersachsen zu verbessern“.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (verdi), die seit jeher auf Seiten der Kammergegner gestanden hat,begrüßt die Entscheidung der beiden Koalitionsparteien. Detlef Ahting, Leiter des verdi-Landesbezirks Niedersachsen-Bremen: „Das ist ein Riesen-Erfolg der Kolleginnen und Kollegen, die das mit vielfältigen Aktionen erkämpft haben.“ Reinhold Siefken vom „Pflegebündnis Niedersachsen“ kündigte gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) an, trotz der Entscheidung zur Beitragsfreiheit den Kampf gegen die Kammer fortsetzen zu wollen. Stein des Anstoßes bleibe weiterhin die Pflichtmitgliedschaft, an der laut SPD und CDU ja nicht gerüttelt werden solle.
Quelle: http://www.altenpflege-online.net/Infopool/Nachrichten/Pflegekammer-soll-fortan-beitragsfrei-sein/
Bundesrat stimmt Angehörigen-Entlastung zu
Die finanzielle Entlastung für unterhaltsverpflichtete Angehörige von Pflegebedürftigen kommt: Am 29. November 2019 stimmte der Bundesrat dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zu, das der Bundestag am 7. November verabschiedet hatte. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz wie geplant zum Jahresbeginn in Kraft treten.
Unterhaltspflicht erst ab 100 000 Euro Jahreseinkommen
Sozialhilfeträger dürfen künftig auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen, wenn deren Bruttoeinkommen 100 000 Euro übersteigt. Umgekehrt gilt dies auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern. Der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe wird damit eingeschränkt.
Vermutungsregel zur Bürokratieentlastung
Das Gesetz enthält eine Vermutungsregel: Nur in Ausnahmefällen, in denen die Behörden ein Einkommen über der Schwelle vermutet, müssen Betroffene ihr Einkommen offenlegen – dies soll Bürger und Verwaltung entlasten.
Unterstützung für Ältere, Entlastung für Jüngere
Bisherige Rechtslage: Wenn Pflegebedürftige die Kosten nicht selbst aufbringen können, werden in der Regel ihre erwachsenen Angehörigen zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Um die jüngere Generation zu entlasten, hat der Bundestag die Einkommensgrenze eingeführt – so wie sie bereits jetzt für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt.
Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
Profitieren werden auch Menschen, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben – zum Beispiel für Gebärdendolmetschung oder für den Umbau einer barrierefreien Wohnung.
Das Gesetz enthält zudem weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung: so erhalten sie intensivere Teilhabeberatung und ein Budget für Ausbildung, um leichter eine reguläre Berufsbildung antreten zu können.
Kostenfolgen darlegen
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Kosten und Folgekosten, die Ländern und Kommunen durch das Gesetz entstehen, auf einer realistischen Datengrundlage darzulegen. Eine Vertreterin der Bundesregierung hatte im Plenum bereits durch eine Protokollerklärung angekündigt, sich dazu mit den Ländern ins Benehmen zu setzen.
Plenarsitzung des Bundesrates am 29.11.2019
Quelle: Bundesrat Kompakt, 29.11.2019
Bundesrat möchte Geburtshilfe stärken
Der Bundesrat setzt sich für Verbesserungen in der Geburtshilfe ein. Mit einer am 29. November 2019 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, die Arbeitsbedingungen und Personalausstattung durch ein Geburtshilfestärkungsgesetz zu verbessern.
Bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen
Nach Ansicht der Länder muss sich insbesondere die Finanzierung der Hebammenversorgung verbessern: Sie möchten, dass die in der Pflege geplante Refinanzierung von Stellen auch bei Hebammen im Kreißsaal Anwendung findet. Gleiches gilt für die beabsichtigte Einführung von Pflegebudgets. Außerdem sprechen sie sich dafür aus, Hebammen in die für die Pflege geplante Tarifsteigerung einzubinden. Auch beim Personalschlüssel sehen sie Verbesserungsbedarf, um die Arbeitsbedingungen für Hebammen wieder attraktiver zu machen.
Geburtshilfe vor großen Schwierigkeiten
Zur Begründung seiner Initiative verweist der Bundesrat auf die gegenwärtigen Schwierigkeiten in der Hebammenversorgung: Trotz steigender Geburtenzahlen seien in der Vergangenheit vermehrt Geburtshilfen geschlossen worden. Fast jedes zweite Krankenhaus habe Schwierigkeiten, offene Hebammenstellen zu besetzen. Außerdem gebe es zu wenige Hebammen-Planstellen. Infolgedessen würden immer mehr Gebärende zeitgleich von einer einzelnen Hebamme betreut. Eine noch weitere Reduzierung der klinischen Geburtshilfe gefährde die flächendeckende Versorgung, warnen die Länder.
Entscheidung liegt bei der Bundesregierung
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Plenarsitzung des Bundesrates am 29.11.2019
Quelle: Bundesrat Kompakt, 29.11.2019
Diskussion: Was wird aus der Pflegeversicherung?
Dass sich in der Pflegeversicherung etwas ändern muss, scheint allen Beteiligten klar, über das Wie herrscht allerdings noch reger Diskussionsbedarf.
Deutlich steigende Versicherungsbeiträge, politische Uneinigkeit über Steuerzuschüsse und beinahe wöchentlich neue Reformvorschläge zur Pflegeversicherung – dass sich etwas ändern muss, scheint allen Beteiligten klar, über das Wie herrscht allerdings noch reger Diskussionsbedarf.
Erst am Montag veröffentlichte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Untersuchungsergebnisse, wonach Zuzahlungen für Pflege um bis zu 78 % gestiegen sind: Am deutlichsten erhöhte sich der Pflege-Eigenanteil in Mecklenburg-Vorpommern von 292 Euro monatlich im vergangenen Jahr auf aktuell 520 Euro. Bundesweit sind die Zuzahlungen zwischen 2018 und 2019 durchschnittlich knapp 17 % gestiegen.
Fast 2.000 Euro müssen Versicherte durchschnittlich im Monat für Pflege ausgeben
Den geringsten Anstieg für Pflege gab es laut IW-Studie in Berlin mit lediglich 8,8 % auf 915 Euro.
Am höchsten sind aktuell aber die Zuzahlungen mit 953 Euro monatlich in Baden-Württemberg. Das sind 15 % mehr als 2018.
Mit zusätzlichen Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung belaufen sich die Kosten, die Versicherte aus eigener Tasche zahlen müssen, im Bundesschnitt derzeit auf knapp 1.900 Euro.
Nachdem Mitte November ein neues Gutachten des Bremer Gesundheitsökonoms Heinz Rothgang eine Pflegewelt ohne Sektoren entworfen hat, die nach „Wohnen“ und „Pflegen“ organisiert ist, hat vor wenigen Tagen, die Bertelsmann Stiftung einen neuen Vorschlag gemacht: Sie verlangt einen „Generationenausgleich“ innerhalb des bestehenden Systems der Pflegeversicherung. Angesichts der sich abzeichnenden Mehrausgaben reiche der Vorsorgefonds ebenso wenig aus wie eine von der Versicherungswirtschaft vorgeschlagene stärkere Privatvorsorge. Nötig seien andere Wege v.a. zur Entlastung jüngerer Beitragszahler. Denn diese würden einer Studie des Prognos-Instituts für die Bertelsmann Stiftung zufolge besonders stark belastet. Bis 2050 sei mit einem Anstieg des Satzes von derzeit gut 3 % auf knapp 5 % zu rechnen.
Junge Beitragszahler sollen entlastet werden
Um den Ausgabensteigerungen zu begegnen und mehr Generationengerechtigkeit zu schaffen, plädiert die Stiftung für eine baldige, aber moderate Anhebung des Beitragssatzes. Sie solle verbunden werden mit einem Zuschuss aus Steuermitteln. Dieser müsse über die Jahre steigen – von anfangs jährlich 9,6 Mrd. Euro auf 24,5 Mrd. Euro im Jahr 2050.
Die zunächst überschüssigen Mittel könnten in den Pflegevorsorgefonds fließen und dazu dienen, den Beitragssatz stabil bei 3,5 % zu halten.
Ein Zuschuss aus allgemeinen Steuermitteln hätte laut Stiftung auch den Vorteil, dass Besserverdienende über der Beitragsbemessungsgrenze mit zur Finanzierung herangezogen würden. Aktuell sei diese Bevölkerungsgruppe oftmals privat versichert und beteilige sich somit nicht am Solidarausgleich der sozialen Pflegeversicherung.
Entscheidung 2020 erwartet
Arbeiterwohlfahrt, Diakonie und Gewerkschaft Verdi forderten unterdessen in einer gemeinsamen Mitteilung von Montag, den Ausbau der Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung. Damit solle der Eigenanteil der Pflegebedürftigen mittelfristig abgeschafft werden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte an, 2020 eine Entscheidung in Sachen Zukunft der Pflegeversicherung fällen zu wollen.
„Wir müssen die Balance zwischen der familiären Verantwortung und der Gesellschaft neu justieren. Die Kosten der Pflege sollen für die Familien wieder planbarer werden.“
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/alle-news/detailansicht/39395-was-wird-aus-der-pflegeversicherung/
Start des dreijährigen Forschungsprojekts zum Einsatz von Klinikclowns in Altenpflegeeinrichtungen
CAsHeW- Studie (Studie zu Clownsinterventionen in Altenhilfeeinrichtungen – soziale Hilfeleistung unter Berücksichtigung emotionaler Wesensaspekte)
Klinikclowns sind regelmäßige Gäste in Altenpflegeeinrichtungen. Sie bescheren den Heimbewohnern im Rahmen ihrer „Visiten“ emotionale Zuwendung. Die Wirkung dieser Einsätze in der Altenpflege ist in Deutschland bisher kaum erforscht. Diese Lücke hat auch das Bundesministerium für Gesundheit erkannt und stellt für ein Forschungsprojekt der Technischen Hochschule Deggendorf (THD) zusammen mit dem Dachverband Clowns in Medizin und Pflege Deutschland e.V. Mittel in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung.
Die Zuwendungen des Bundesministeriums für Gesundheit ermöglichen die CAsHeW- Studie an der Fakultät Angewandte Gesundheitswissenschaften der THD zum Einsatz von Klinikclowns in der Altenpflege unter Leitung des Pflegewissenschaftlers Prof. Dr. Michael Bossle. Im Bereich der Forschungsmethodologie ist Prof. Dr. Irmgard Tischner, Professorin für Qualitative Gesundheits- und Sozialforschung in das Projekt eingebunden. In Kooperation mit dem Dachverband Clowns in Medizin und Pflege wird die Wirkungsweise erfolgreicher „Klinikclowns-Visiten“ bundesweit in größeren stationären Altenpflegeeinrichtungen analysiert, in denen die Einsätze der Klinikclowns seit mehreren Jahren stattfinden, um die Erfolgsfaktoren dieser emotionalen Zuwendung zu den Heimbewohnern festzuhalten. Zweck der dreijährigen Forschungsarbeit ist es, Qualifikationsanforderungen und Rahmenbedingungen der Clownsvisiten sowie der Aus- und Weiterbildung von Klinikclowns abzuleiten. Ihr Resultat dient der weiteren Professionalisierung und Qualitätssicherung der Arbeit der Klinikclowns im Altenpflegebereich. Prof. Dr. Michael Bossle erhofft sich, dass sich aus dem Projekt wesentliche Qualitätsmerkmale für die Beziehungsgestaltung mit älteren Menschen ableiten lassen: „Humor und Clownerie sind Türöffner für gute und gelingende Begegnungen. Wir erhoffen uns aus der Studie evidente Belege, die zeigen sollen, dass dieser Ansatz aus der stationären Altenhilfe nicht mehr wegzudenken ist. Wir freuen uns deswegen sehr auf die Zusammenarbeit mit dem Dachverband Clowns und Medizin und Pflege“, so Prof. Dr. Michael Bossle.
Im Dachverband Clowns in Medizin und Pflege Deutschland e.V., dem einzigen bundesweiten Zusammenschluss regional arbeitender Klinikclowns-Vereine, sind aktuell 16 Vereine Mitglied, die den Einsatz von „Clowndoktoren“ organisieren. Regelmäßige Clownsvisiten finden in verschiedenen klinischen, pflegenden und therapeutischen Einrichtungen statt: bei Kindern in Krankenhäusern, Senioren in Altenheimen und auf geriatrischen und gerontopsychiatrischen Stationen, bei Menschen mit Beeinträchtigung, in der Palliativmedizin und im Hospiz. Mehr als 17.600 Einsätze pro Jahr der Clowns in Medizin und Pflege, die zum großen Teil durch Spenden finanziert werden, können so derzeit deutschlandweit realisiert werden. Seit seiner Gründung 2004 setzt sich der Dachverband für Professionalität und Qualitätssicherung der Clownerie in diesen sensiblen Arbeitsbereichen ein und konnte im Lauf der letzten 15 Jahre viele Unterstützer und Fürsprecher in Gesellschaft und Politik, Wissenschaft und Medizin gewinnen. www.dachverband-clowns.de
Quelle: PM Dachverband Clowns in Medizin und Pflege Deutschland e.V.,26.11.2019
‚Pflichtdienst‘ – nur freiwillig!
Berlin, 02.12.2019 – In der CDU wird die Einführung eines Pflichtdienstes für alle jungen Bürgerinnen und Bürger diskutiert. Neu ist das Thema nicht. Der Bundesvorstand des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) hat sich vor kurzem intensiv mit den Vorschlägen für ein verpflichtendes oder ein freiwilliges Jahr für alle befasst.
„Der DBfK hält die Einführung eines verpflichtenden Dienstjahres für alle Bürgerinnen und Bürger nicht für zielführend. Wir unterstützen ausdrücklich die Förderung von Engagement im Dienst der Gesellschaft und zum Gemeinwohl. Allerdings sollte dieser Dienst freiwillig erfolgen und nicht auf eine bestimmte Altersgruppe begrenzt sein,“ sagt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK.
„Angesichts des verbreiteten Fachkräftemangels in fast allen Branchen ist es kontraproduktiv, ausgerechnet Menschen, die gerade eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnen wollen, durch ein verpflichtendes Dienstjahr davon abzuhalten. Die vorhandenen Möglichkeiten für einen Freiwilligendienst müssen dagegen ausgebaut und vor allem attraktiver gestaltet werden, dann würden sie auch besser angenommen als bisher. Insgesamt sollte ehrenamtliches Engagement deutlich stärker gewürdigt werden, zum Beispiel indem es besser vergütet wird oder Vorteile bei Rentenbezügen oder einer Berufsausbildungs- bzw. Studienzulassung bringt.
Anbieter für den Freiwilligendienst benötigen entsprechende finanzielle Unterstützung, da für eine sinnvolle Erfahrung der Teilnehmenden eine gute Anleitung und Begleitung erforderlich ist. Dafür werden qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort gebraucht, die dies übernehmen können. “
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, presse@dbfk.de, www.dbfk.de
Interessante Tagungen/Kongresse:
7. Christlicher Gesundheitskongress
23. – 25. Januar 2020 in Kassel
Infos unter: www.christlicher-gesundheitskongress.de
Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)
22. Netzwerk-Workshop zur 2. Aktualisierung
des Expertenstandards „Entlassungsmanagement in der Pflege“
Hochschule Osnabrück, 21.Februar 2020
Weitere Informationen unter: https://www.dnqp.de/de/veranstaltungen
Gesundheitskongress des Westens
Gemeinsam die großen Herausforderungen bewältigen!
10. und 11. März 2020, Köln
Infos unter: http://www.gesundheitskongress-des-westens.de
Pflege stärken mit starken Partnern
Deutscher Pflegetag 2020 findet vom 12. bis 14. März 2020 wieder in der STATION Berlin statt
Infos unter: https://www.deutscher-pflegetag.de/
ALTENPFLEGE
24.03.2020 – 26.03.2020, Hannover
Infos unter: http://altenpflege-messe.de/
Pflege Plus in Stuttgart
26. – 28. Mai 2020
Infos unter: https://www.messe-stuttgart.de/pflege/
Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit
Deutscher Pflegekongress: Steht auch 2020 im Zeichen der Pflege?
17. bis 19. Juni 2020 in Berlin
Infos unter: http://www.hauptstadtkongress.de/deutscher-pflegekongress
