Dezember-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen
Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
- Editorial. Vertrauen in Profession Pflege gestärkt (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
- Im Fokus. Pflege braucht Raum (von Jana Luntz, Vize-Präsidentin des DPR)
- 12.Deutscher Pflegetag. Mit mehr Verantwortung zu einer gestärkten Pflege (DPR)
- Deutscher Pflegepreis 2025 für Cagla Kurtçu. Für eine Pflege, die Brücken schlägt (DPR)
- Aus den Verbänden. Bundesverdienstkreuz für Andreas Westerfellhaus (DPR)
- Gesetz zur Befugniserweiterung verabschiedet. DPR fordert verbindliche Zuständigkeiten (DPR)
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BEEP beschlossen. Pflegekompetenzen stärken: Umsetzung jetzt entschlossen vorantreiben
Zum Jahresabschluss zieht der Deutsche Pflegerat Bilanz
Berlin (19. Dezember 2025, Nr. 53/2025) – Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung (BEEP) in der Pflege durch Bundestag und Bundesrat findet ein zentrales pflegepolitisches Vorhaben seinen formalen Abschluss. Damit ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung professioneller Pflegekompetenzen getan.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärt: „Wir sind erleichtert, dass dieses Gesetz nun verabschiedet wurde. Es ist in diesem ersten Schritt ein wichtiger Meilenstein für die Pflege und ein klares Signal, dass ihre fachliche Rolle im gesamten Versorgungssystem ernst genommen wird.“
Der Beschluss markiert einen besonderen Zeitpunkt: Am 19. Dezember 2023, genau vor zwei Jahren, wurden die Eckpunkte zu einem Pflegekompetenzgesetz veröffentlicht. Der nun erreichte Abschluss zeigt, wie lang der Weg von der politischen Ankündigung bis zur gesetzlichen Realität ist.
„Zwei Jahre sind eine lange Zeit“, so Vogler. „Es ist gut, dass wir diesen Punkt jetzt erreicht haben. Zugleich müssen wir daraus lernen: Pflegepolitische Reformen müssen konsequenter, schneller und vor allem verbindlich umgesetzt werden. Die Herausforderungen in der Versorgung warten nicht; und sie kümmern sich auch nicht um Regierungsbrüche und Vermittlungsausschüsse.“
Entscheidend sei nun, die Umsetzung konsequent voranzubringen. Dabei gehe es nicht allein um gesetzliche Regelungen, sondern um ein grundlegendes Verständnis professioneller Handlungskompetenz.
„Pflegefachpersonen brauchen eine klare, rechtssichere Handlungskompetenz, die sich an ihren beruflichen Qualifikationen orientiert. Nicht an abstrakten Abgrenzungen, sondern an den konkret beschriebenen beruflichen Kompetenzen und dem, was fachlich geleistet werden kann. Dieses Verständnis für eine bestmögliche Gesundheitsversorgung muss für alle Gesundheitsfachberufe gelten. Das muss jetzt deutlich stärker zur Richtschnur werden.“
Eine moderne Versorgung erfordert klare Zuständigkeiten, Transparenz und Vertrauen in die Qualifikation der jeweiligen Professionen.
Zum Jahresende dankt der Deutsche Pflegerat allen, die Pflege unterstützen, ihre Bedeutung für die Versorgung erkennen und seine Arbeit in diesem Jahr begleitet haben. „Mit diesem Rückhalt gehen wir zuversichtlich ins neue Jahr“.
Ansprechpartner:innen: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky
Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2025
Pflegekompetenzgesetz gebilligt – Länder bestätigen Kompromiss zu Klinikvergütungen
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege hat am 19. Dezember 2025 den Bundesrat passiert. Die Länder haben damit den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses angenommen.
Bundesrat hatte Vermittlungsausschuss angerufen
Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss am 21. November 2025 wegen eines Artikels des Gesetzes angerufen, der die Klinikvergütungen für 2026 regelt. Danach sollten durch Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel Ausgaben der Krankenkassen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro eingespart werden. Die Länder kritisierten diese Pläne zu Lasten der Krankenhäuser und verwiesen auf negative finanzielle Auswirkungen für die Krankenhäuser in 2026 und in den folgenden Jahren.
Meistbegünstigungsklausel bleibt ausgesetzt — Folgen für 2027 werden ausgeglichen
Der nun auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses beschlossene Kompromiss sieht vor, die Auswirkungen der Einsparungen auf das kommende Jahr zu begrenzen. Die Meistbegünstigungsklausel bleibt für das Jahr 2026 ausgesetzt. Um jedoch negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren auszuschließen, soll bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für das Jahr 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Landesbasisfallwert für 2026 zugrunde gelegt werden.
Protokollerklärung der Bundesregierung
Für die meisten Krankenhäuser konnte der Kompromiss durch Änderung dieses Gesetzes umgesetzt werden. Damit er für alle Krankenhäuser gilt, müssen jedoch auch psychiatrische und psychosomatische Kliniken einbezogen werden. Für diese hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zugesichert, auch die Bundespflegesatzverordnung schnellstmöglich entsprechend zu ändern.
Erweiterung der Befugnisse für Pflegekräfte
Den eigentlichen Schwerpunkt des Gesetzes, der nicht Teil des Vermittlungsverfahrens war, bildet die Pflege. Das Gesetz sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um diese auf mehr Schultern zu verteilen, die Versorgung in der Fläche zu sichern, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und Bürokratie abzubauen.
Das Gesetz bringt eine Reihe weiterer Änderungen mit sich, darunter einen verbesserten Zugang zu Präventionsdiensten für Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Pflegekräfte erhalten mehr medizinische Befugnisse, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind oder von diesen angeordnet werden müssen. Außerdem werden Anträge und Formulare für Pflegeleistungen vereinfacht.
Wie es weitergeht
Nachdem der Bundestag den Änderungen zugestimmt und der Bundesrat das Gesetz gebilligt hat, tritt es nach Ausfertigung und Verkündung zum überwiegenden Teil zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Plenarsitzung des Bundesrates am 19.12.2025
Quelle: NL Bundesrat, 19.12.2025
Landespflegerat Baden-Württemberg
„DPR als maßgebliche Organisation ist historische Chance“
Der DPR als „maßgebliche Organisation“ sei eine historische Chance, um die Pflegeprofession erstmals geschlossen zu vertreten. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 19.12.2025
Übergabe
10 Erkenntnisse aus 2025
Das Jahr 2025 geht zu Ende. Zeit, innezuhalten, Entwicklungen einzuordnen und den Blick nach vorn zu richten. Wir danken euch fürs Mitlesen, Mitdenken und Mitdiskutieren und wünschen erholsame Feiertage sowie einen guten Start in das Jahr 2026.
Quelle: NL Übergabe, 19.12.2025
Auf einen Blick: Was 2026 auf Pfleganbieter zukommt
Ob MD-Prüfungen für Pflegedienste, Entfernungspauschalen, Beratungsbesuche, Modellvorhaben für die Flexibilisierung der Leistungserbringung, E-Auto-Förderung oder, oder, oder… Der Trägerverband VDAB hat für 40 Themenbereiche auf zwölf Seiten alle Änderungen aufgeführt, die im nächsten Jahr anstehen. Der knappe und präzise Jahresüberblick 2026 kann per Mail beim Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe angefordert werden. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 19.12.2025
Gewalt
Angriff auf Arzt in Darmstadt: Ruf nach mehr Sicherheit in Kliniken
Nach einem brutalen Angriff auf einen Arzt in Darmstadt fordern Klinik und KVH mehr Sicherheit für medizinisches Personal. Lesen
Quelle: NL BibliomedManager, 18.12.2025
„Nicht befriedigend“: Merz weist Ergebnisse der Pflege-Arbeitsgruppe zurück
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich unzufrieden mit den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegeversicherung gezeigt. Für das kommende Jahr stellt er weitreichende Beratungen in Aussicht. ►weiterlesen
Quelle: NL Altenpflege, 18.12.2025
AOK zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses:
Kuhhandel zulasten der Beitragszahlenden
Der AOK-Bundesverband übt zum Teil deutliche Kritik an der Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat. Gut sei allerdings, dass wichtige Regelungen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) endlich in Kraft treten können. 18.12.2025 ᛫ AOK-Bundesverband ᛫ GKV-Finanzierung
Quell: AOK Presse- und Politik-Newsletter, 18.12.2025
Bericht zur Fachtagung „Demenz morgen, beginnt heute“
Am 26. November durften wir rund 120 Gäste im Hospitalhof in Stuttgart zu unserer Fachtagung „Demenz morgen, beginnt heute“ begrüßen. Bei uns kamen Betroffene mit ihren persönlichen Perspektiven zu Wort, Expert:innen eröffneten Einblicke in die Zukunft und Start-ups zeigten Innovationen im Bereich Digitalisierung. Wir haben den Tag für Sie in einem Bericht zusammengefasst. Zum Bericht
Quelle: NL Demenz Support Stuttgart, 18.12.2025
Studie zeigt: Jüngere Generationen liegen beim Faktenwissen zu Organspende vorn
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit veröffentlicht Gesamtbericht zur Repräsentativbefragung zur Organ- und Gewebespende
Köln, 18. Dezember 2025. Die Organ- und Gewebespende ist ein Thema, zu dem viele Menschen klare, verlässliche Informationen wünschen. Eine aktuelle repräsentative Befragung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) gibt nun einen umfassenden Überblick darüber, wie gut Bürgerinnen und Bürger in Deutschland tatsächlich informiert sind – und zeigt bemerkenswerte Unterschiede zwischen den Generationen. Besonders die Altersgruppen bis 35 Jahre sind über das Thema gut informiert, wie der aktuelle Gesamtforschungsbericht zur Repräsentativbefragung Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende zeigt. Fast die Hälfte der befragten 26- bis 35-Jährigen (49 %) wird in der Studie als „gut informiert“ eingestuft.
Ebenfalls auffällig ist der Wissenszuwachs der „Generation Z“: Der Anteil der 14- bis 25-Jährigen, die „gut informiert“ sind, ist seit 2016 deutlich gestiegen. Während 2016 lediglich 32 Prozent der 14- bis 25-Jährigen als „gut informiert“ galten, stieg dieser Anteil in der neuesten Erhebung auf 45 Prozent. Der Wissensstand der Gesamtbevölkerung ist seit 2016 laut Studie dagegen nur leicht angestiegen.
Insgesamt sind knapp 40 Prozent der Befragten „gut informiert“, während etwas mehr als die Hälfte (57 %) als „mäßig informiert“ eingestuft werden. Vier Prozent der Befragten zeigen deutliche Wissenslücken und werden daher als „schlecht informiert“ eingeschätzt. Fast die Hälfte der Befragten (48 %) weiß nicht, dass es keine Altersgrenze für die Organ- oder Gewebespende gibt.
79 Prozent der Befragten wissen, dass der irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen – der sogenannte Hirntod – die zentrale Voraussetzung für eine Organentnahme ist. 17 Prozent hingegen denken, der Herztod sei Voraussetzung – das ist jedoch falsch. Zudem zeigt die Studie: Bei den Befragten gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen dazu, was der Hirntod eigentlich ist. Um hier mehr Orientierung zu geben, hat das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit vier Erklärfilme produziert – darunter ein Film, der Social-Media-Diskussionen zum Thema Hirntod aufgreift.
Dr. Johannes Nießen, Kommissarischer Leiter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit: „Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende ist sehr persönlich. Wer jedoch die medizinischen Grundlagen kennt, kann diese Entscheidung besser im Einklang mit den eigenen Werten treffen. Wer sich bereits zu Lebzeiten mit dem Thema beschäftigt, erspart zudem seinen Angehörigen die Last, im Ernstfall unter großer emotionaler Belastung entscheiden zu müssen. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und den eigenen Willen zu dokumentieren – im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder im Organspende-Register.“
Für die Studie Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende hat das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit im vergangenen Jahr 4001 Personen im Alter zwischen 14 und 75 Jahren befragt. Während eine erste Auswertung Anfang des Jahres bereits Trends zeigte, ermöglicht der neu veröffentlichte Abschlussbericht tiefergehende Analysen.
Der barrierefreie Bericht zum Download: Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende 2024
Die Erklärvideos zum Hirntod sind auf der Video-Plattform Youtube zu sehen:
- Teil 1: Was du wissen musst, um den Hirntod zu verstehen.
www.youtube.com/watch?v=9G-QxIzWpXg - Teil 2: Was passiert beim Hirntod?
www.youtube.com/watch?v=YEv7EryPzCg - Teil 3: Wie wird der Hirntod festgestellt?
www.youtube.com/watch?v=gE602SvNQzo - Teil 4: Hirntod? Herztod? Es gibt nur einen Tod.
www.youtube.com/watch?v=VmOVtJA91Xg
Weitere Informationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit zur Organ- und Gewebespende unter: www.organspende-info.de
Dokumentation der eigenen Entscheidung im Organspende-Register www.organspende-register.de oder im Organspendeausweis.
Zum Download oder zur kostenfreien Bestellung unter: www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen.
Wer Fragen zur Organ- und Gewebespende hat und diese gerne persönlich besprechen möchte, kann unser gebührenfreies Infotelefon Organspende unter der Rufnummer 0800 90 40 400 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr nutzen.
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Maarweg 149-161, 50825 Köln, Tel. 0221 8992-332, E-Mail pressestelle@bioeg.de ,www.bioeg.de, Instagram: www.instagram.com/bioeg/, LinkedIn: www.linkedin.com/company/bioeg/, Facebook: www.facebook.com/bioeg.de/, Mastodon: social.bund.de/@bioeg
Historischer Meilenstein
Erste Prüfung nach neuer Weiterbildungsordnung
Am 10. Dezember 2025 fand an der Akademie der Mathias-Stiftung in Rheine erstmals eine Abschlussprüfung nach der neuen Weiterbildungsordnung der Pflegekammer NRW statt. Damit hat die Pflege in NRW zum ersten Mal ihre eigenen Absolvent*innen geprüft.
Die Verantwortung für Fachweiterbildungsprüfungen liegt nun vollständig bei der Pflege selbst. ZUR PRESSEMITTEILUNG
Quelle: NL Pflegekammer NRW, 18.12.2025
Einigung im Vermittlungsausschuss macht Weg für das Pflegekompetenzgesetz (weitgehend) frei
Nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss ist der Weg für das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ – das sogenannte Pflegekompetenzgesetz – weitgehend frei. Bevor der gefundene Kompromiss wirksam werden kann, müssen Bundestag und Bundesrat darüber abstimmen. Die Abstimmung für den 19. Dezember vorgesehen. → weiterlesen
Quelle: NL care konkret Daily, 18.12.2025
Gesetzentwurf
KHAG: Mindestbesetzung in der Pflege ist Patient:innensicherheit – nicht Bürokratie
Berlin (17. Dezember 2025, Nr. 52/2025) – Der Deutsche Pflegerat (DPR) warnt davor, zentrale Sicherheitsstandards für Patient:innen im Zuge des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) zu schwächen. Eine Reform, die Qualität verbessern will, darf ausgerechnet bei der pflegerischen Personalausstattung keine Rückschritte machen.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, betont: „Pflege ist kein Kostenfaktor. Pflege ist ein zentraler Qualitäts- und Sicherheitsfaktor. Wer Versorgungsqualität verspricht, muss Mindeststandards für Pflege verbindlich absichern – und nicht aus dem System herauslösen.
Warum ist das wichtig? Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) sind gesetzlich festgelegte Mindestvorgaben, wie viele Pflegefachpersonen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen pro Schicht mindestens eingesetzt werden müssen. Sie sind ein Sicherheitsnetz gegen Unterbesetzung: Wenn zu wenig Pflegepersonal da ist, steigt das Risiko für längere Liegezeiten, vermeidbare Komplikationen und Todesfälle. Internationale Studien und nationale Qualitätsberichte zeigen diesen Zusammenhang konsistent.
Die PpUG ersetzen keine bedarfsgerechte Personalbemessung. Aber sie setzen eine Untergrenze – und diese Untergrenze schützt Patient:innen.“
Bürokratieabbau darf nicht Deregulierung bedeuten
Umso schwerer wiegt die geplante Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) aus der Leistungsgruppensystematik. Der DPR bewertet dies als gravierendes Versäumnis. Zugleich unterstützt der Pflegerat die Entlastung von unnötiger Bürokratie – aber nicht, indem man Sicherheitsregeln aushebelt. Gerade bei Personalvorgaben braucht es klare, überprüfbare Mindeststandards.
Es passt nicht zusammen, Pflegekompetenzen politisch auszubauen und Pflege im zentralen Steuerungsinstrument der Reform strukturell zu schwächen. Wer Verantwortung erweitert, muss auch Qualifikation und Personal in den Qualitätskriterien abbilden.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, klare Anforderungen an Umfang und Qualifikation der Profession Pflege verbindlich festzulegen. Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) stärkt die eigenverantwortliche Leistungserbringung durch Pflegefachpersonen im Krankenhaus. Dieser Paradigmenwechsel muss sich in den Leistungsgruppen widerspiegeln. Andernfalls drohen Fehlanreize, Unterforderung und Versorgungsbrüche.
„Es ist zudem nicht mehr nachvollziehbar, dass die Leistungsgruppensystematik fast ausschließlich ärztlich definiert wird, während Pflegekompetenzen gleichzeitig erweitert werden. Wer Versorgungsqualität verbessern will, muss die Profession Pflege konsequent berücksichtigen“, weist Vogler hin.
Der Deutsche Pflegerat stellt klar: Flexibilität darf nicht zulasten von Qualität und Sicherheit gehen, und fordert:
- PpUG als verbindliches Qualitätskriterium in der Leistungsgruppensystematik beibehalten – mindestens so lange, bis ein valides Instrument zur bedarfsgerechten Personalbemessung in den Leistungsgruppen abgebildet ist (z. B. PPR 2.0 und Kinder(intensiv)-PPR 2.0)
- Wirksame, digitale und unabhängige Kontrolle der personellen Mindestbesetzung, nicht nur über Datenlieferungen, sondern mit belastbaren Prüfmechanismen
- Beauftragung des Leistungsgruppenausschusses, pflegerische Struktur- und Prozesskriterien für die Leistungsgruppen auszuarbeiten und weiterzuentwickeln, damit die Profession Pflege nicht nur formal vertreten ist, sondern auch inhaltlich wirksam mitgestalten kann.
Die DPR-Stellungnahme zum Gesetzentwurf des KHAG steht hier zum Download zur Verfügung.
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Kompetenzvermutung gesetzlich verankern
DPR fordert praxisnahe Anerkennung internationaler Pflegefachpersonen
Berlin (17. Dezember 2025, Nr. 51/2025) – Der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert in einem aktuellen Positionspapier eine schnellere und qualitätsgesicherte Anerkennung ausländischer Pflegefachpersonen. Angesichts des anhaltenden Fachpersonalmangels ist ihre Integration zentral für eine stabile pflegerische Versorgung in Deutschland.
Das Papier schlägt die Einführung einer gesetzlichen Kompetenzvermutung im Pflegeberufegesetz vor. Die Gleichwertigkeit einer ausländischen Pflegeausbildung soll unter klar definierten Voraussetzungen als festgestellt gelten, wenn eine internationale Pflegefachperson eine mindestens dreijährige Ausbildung oder ein gleichwertiges primärqualifizierendes Studium absolviert hat und eine Berufszulassung im Herkunftsland vorliegt.
Der DPR schlägt weiter vor, die Kompetenzvermutung verbindlich an einen Defizitbescheid im Anerkennungsverfahren sowie an eine Sprachkompetenz auf dem Niveau von mindestens B2 zu knüpfen.
„Ohne internationale Pflegefachpersonen ist eine verlässliche pflegerische Versorgung in Deutschland nicht mehr möglich“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Die Kompetenzvermutung schafft Klarheit und Tempo im Anerkennungsverfahren. Der Defizitbescheid sorgt dafür, dass Unterschiede fachlich systematisch geprüft, transparent benannt und gezielt ausgeglichen werden können. So verbinden wir eine beschleunigte Anerkennung mit Qualität und Sicherheit.“
Werden im Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede zur deutschen Pflegeausbildung festgestellt, sollen diese im Defizitbescheid benannt und durch gezielte Ausgleichsmaßnahmen oder eine Gleichwertigkeitsprüfung innerhalb von zwei Jahren ausgeglichen werden. Während dieser Zeit soll eine vorläufige Berufserlaubnis zur Tätigkeit als Pflegefachperson unter Auflagen erteilt werden – inklusive entsprechender Vergütung und Anerkennung auf die Stellenschlüssel der Pflegeeinrichtungen und Kliniken.
Der Deutsche Pflegerat sieht die Kompetenzvermutung als wichtigen Beitrag zur Entlastung der Pflegepraxis, zur Sicherung der pflegerischen Versorgung in ambulanten, akut- und stationären Einrichtungen sowie als Signal für eine moderne, verantwortungsvolle Anerkennungskultur.
Download Positionspapier, Download Pressemitteilung
Ansprechpartner:innen: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky
Vermittlungsausschuss unterbreitet Einigungsvorschlag zum Sparpaket bei Klinik-Vergütungen
In seiner konstituierenden Sitzung am 17. Dezember 2025 hat der Vermittlungsausschuss einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege verabschiedet.
Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss am 21. November 2025 wegen eines Artikels des Gesetzes angerufen, der die Klinikvergütungen für 2026 regelt. Danach sollen durch Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel Ausgaben der Krankenkassen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro eingespart werden. Der Bundesrat kritisierte diese Pläne zu Lasten der Krankenhäuser und verwies auf negative Auswirkungen auf deren finanzielle Situation in 2026 und den folgenden Jahren.
Meistbegünstigungsklausel bleibt ausgesetzt – Folgen für 2027 werden ausgeglichen
Der nun im gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat gefundene Einigungsvorschlag sieht vor, die Auswirkungen der Einsparungen auf das Jahr 2026 zu begrenzen.
Konkret soll die Meistbegünstigungsklausel für das Jahr 2026 ausgesetzt bleiben. Um jedoch negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren auszuschließen, soll bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für das Jahr 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Landesbasisfallwert für 2026 zugrunde gelegt werden.
Für die meisten Krankenhäuser kann dies durch eine Ergänzung der Regelungen zum Krankenhausentgeltgesetz geschehen, wie vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagen.
Damit dies für alle Krankenhäuser gilt, müssen auch psychiatrische und psychosomatische Kliniken einbezogen werden. Für diese hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zugesichert, die Bundespflegesatzverordnung – die nicht Gegenstand der Vermittlungsverfahrens war – schnellstmöglich entsprechend zu ändern.
Bundestag und Bundesrat am Zug
Bevor der gefundene Kompromiss wirksam werden kann, müssen Bundestag und Bundesrat darüber abstimmen. Im Bundestag ist die Abstimmung für den 19. Dezember 2025 vorgesehen. Gleich im Anschluss, am selben Tag, entscheidet dann auch der Bundesrat, ob er das geänderte Gesetz billigt oder Einspruch einlegt. (…)
Quelle: NL Bundesrat, 17.12.2025
DEKV bringt praxisnahe Vorschläge in Bundestagsanhörung ein
17. Dezember 2025 in Presse – Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) bekräftigt seine zentrale Forderung: Die Finanzierung der Krankenhäuser muss vollständig von Fallzahlen entkoppelt werden. weiter
Quelle: https://dekv.de/presseinformationen/
Schleppender TI-Start liegt nicht nur an Pflegeeinrichtungen
Die Digitalisierung in der Pflege kommt nur langsam voran. Das liegt jedoch nicht allein an den Pflegeheimen und Pflegediensten. Softwareanbieter kommen mit der Implementierung nicht nach und Arztpraxen bremsen fortschrittliche Pflegeeinrichtungen aus. Oft werden die Vorteile der Telematikinfrastruktur (TI) schlichtweg nicht erkannt. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 17.12.2025
Referentenentwurf
Notfallreform bleibt ohne Pflegefachkompetenz unvollständig
Berlin (16. Dezember 2025, Nr. 50/2025) – Der Deutsche Pflegerat (DPR) warnt, dass die geplante Reform der Notfallversorgung ohne die Einbindung pflegefachlicher Kompetenzen ihre Ziele verfehlen wird. Der aktuelle Referentenentwurf für das Gesetz behandelt wichtige strukturelle Fragen, ignoriert jedoch die wesentlichen Beiträge der professionellen Pflege. Damit bleibt ein wesentliches Steuerungs- und Qualitätsdefizit bestehen, das insbesondere die Versorgung pflegebedürftiger, geriatrischer, palliativer und psychiatrischer Patient:innen betrifft.
Pflegefachpersonen arbeiten sektorenübergreifend in allen Versorgungsbereichen und tragen entscheidend zu sicheren und effizienten Notfallabläufen von Menschen aller Altersgruppen bei. Sie sind im ambulanten Bereich, in akut- und langzeitstationären Pflege- und Gesundheitseinrichtungen sowie an den Schnittstellen der Versorgung tätig. Dort erkennen sie frühzeitig kritische Situationen und verhindern Eskalationen, bevor die Notaufnahmen der Klinken unnötig belastet werden.
DPR-Präsidentin Christine Vogler erklärt: „Die Notfallreform bleibt unvollständig, solange die pflegerische Expertise nicht gesetzlich verankert wird. Pflegefachpersonen erkennen oft als Erste kritische Situationen wie Stürze, Verschlechterungen chronischer Erkrankungen, Infektionen, Dehydration oder palliative Krisen. Viele dieser Notfälle betreffen primär pflegerische Versorgungssituationen und -bedarfe.
Wer diese Kompetenzen in der Notfallversorgung nicht systematisch einbindet und Zuständigkeiten nicht klar regelt, nimmt Fehlsteuerungen, unnötige Transporte und weitere vermeidbare Belastungen der Betroffenen und ihrer An- und Zugehörigen sowie den Notaufnahmen in den Kliniken in Kauf. Der Referentenentwurf erkennt die Versorgungsrealität bislang nicht ausreichend an und verengt den Notfallbegriff überwiegend auf ärztlich-medizinische Interventionen.
Der Deutsche Pflegerat erwartet, dass Pflegefachpersonen mit entsprechender Qualifikation gesetzlich als eigenständige Akteure der Notfallversorgung anerkannt werden und nicht unter der Sammelbezeichnung ’nichtärztliches Fachpersonal‘ verschwinden. Sie müssen für evidenzbasierte strukturierte Ersteinschätzungen, telemedizinisch unterstützte Entscheidungen und sektorenübergreifende Notfallabläufe für ihren Kompetenzbereich verantwortlich eingesetzt werden. Dafür braucht es einen verbindlichen Qualifikationsrahmen und eine eindeutige Rollenbeschreibung im Notfallmanagement.“
Ohne eine klare gesetzliche Verankerung pflegefachlicher Kompetenzen droht die Notfallreform an den Versorgungsrealitäten vorbeizugehen – mit negativen Folgen für Patientensicherheit, Versorgungsqualität und die Effizienz des Gesamtsystems. Der DPR fordert daher eine verbindliche Nachsteuerung im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Die Stellungnahme des Deutschen Pflegerats zum Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung steht hier zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartner:innen: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky
Digitalisierung
Erster „Chief Nursing Information Officer“ geht an den Start
Die Universitätsmedizin Frankfurt führt die erste Stelle eines „Chief Nursing Information Officer“ (CNIO) in Deutschland ein. Ziel: digitale Entlastung für Pflegefachpersonen und bessere Patientenversorgung. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 16.12.2025
Pflegepolitik
Streit um Pflegevertretung auf Bundesebene
Das BMG will den Deutschen Pflegerat als alleinige Pflegevertretung festschreiben. Der DVLAB warnt vor einem Machtverlust der Langzeitpflege. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 16.12.2025
DBfK fordert: Keine Krankenhausreform ohne die Pflege
DBfK zur morgigen Anhörung im Gesundheitsausschuss
Berlin, 16.12.2025 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) mahnt an, das Ziel des Gesetzesentwurfs zur Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG), eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in Deutschland, wörtlich zu nehmen. Im Vorfeld der am morgigen Mittwochabend bevorstehenden Anhörung des Gesundheitsausschusses erneuert der DBfK seine Forderung, die Pflege als zentrale Berufsgruppe in der Versorgung von Patient:innen in den Qualitätskriterien der Leistungsgruppen zu berücksichtigen und betont: Der Leistungsgruppenausschuss muss sich zwingend mit der Pflegequalität beschäftigen.
„Der Gesetzgeber ist dazu aufgefordert, dem Leistungsgruppenausschuss unmissverständlich den Auftrag zur Festlegung von pflegerischen Qualitätskriterien zu geben. Das darf nicht optional sein, sondern muss verpflichtend gesetzlich geregelt werden“, so Vera Lux, Präsidentin des DBfK.
Der Leistungsgruppenausschuss hat den gesetzlichen Auftrag, Empfehlungen für die Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität der Leistungen im Krankenhaus festzulegen und ist damit zentral, um eine qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung medizinisch wie auch pflegerisch sicherzustellen.
„Eine sichere und hochwertige Krankenhausversorgung steht und fällt mit einer gut ausgebildeten und ausreichend besetzten Pflege“, erklärt DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Wird die Pflege als größte Berufsgruppe bei der Reform jedoch weiterhin außen vorgelassen, kann dieses Ziel nicht erreicht werden. Im Gegenteil: Um die Qualität der Versorgung tatsächlich zu verbessern, muss den Pflegeberufen und deren Expertise in der Reform mehr Bedeutung beigemessen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Krankenhausversorgung langfristig den Bedürfnissen der Patient:innen gerecht wird. Die Pflege ist die Berufsgruppe, die nah am Patienten ist und einen wesentlichen Beitrag im behandelnden Team leistet. Sie darf nicht länger als ‚Kostenfaktor‘ in der Reform behandelt werden.“
Die aktuelle Stellungnahme des DBfK zum KHAG finden Sie hier oder bei unseren Stellungnahmen.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
Wichtige Termine:
Pro Care 10. – 11. Februar 2026 | Hannover
DAMIT PFLEGE ZUKUNFT HAT – Frisch – Dynamisch – Innovativ
Infos unter: https://www.pro-care-hannover.de/
3. Pflegeethik‐Kongress: Verantwortung – Haltung – Dialog
25.-‐ 27.02.2026, Göttingen
28. Netzwerk-Workshop „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden
27. Februar 2026, Osnabrück
Infos und Anmeldung zur Veranstaltung auf der DNQP-Website
Gesundheitskongress des Westens
6. und 7. Mai 2026 in Köln, Kongressanmeldung für 2026
Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit (HSK)
23. bis 25. Juni 2026 im hub27 (Messe Berlin), Tickets zum Super-Frühbuchertarif
