Übergabe – Pflege-Podcasts
PU110 – Stand des BEEP / Diskussionen um PK RLP und den Zukunftspakt Pflege
Pflegekompetenzgesetz könnte doch schnell kommen
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird am Mittwochabend, dem 17. Dezember, über das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) beraten, genauer über das darin enthaltene GKV-Sparpaket für Krankenhäuser. Im Falle einer Einigung könnte der Bundesrat am Freitag, dem 19. Dezember, zustimmen. Das Gesetz würde dann zum Jahreswechsel in Kraft treten. Der Bundesrat hatte das BEEP Ende November wegen des Sparpakets abgelehnt und in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Bibliomed
Quelle: NL care vor9, 15.12.2025
Zwischen Stationsalltag und Lichtmomenten – Weihnachten auf Station mit Nancy
13. Folge des Podcasts „PflegeKraft HD“
Wie fühlt es sich an, Weihnachten im Krankenhaus zu verbringen – nicht nur als Patientin oder Patient, sondern als Pflegekraft im Dienst? Hier geht´s direkt zur Weihnachtsfolge von Pflegekraft HD
In dieser Weihnachtsfolge von PflegeKraft HD, dem Pflege-Podcast aus dem Universitätsklinikum Heidelberg, spricht Jana Wagner mit Nancy Schlenter über genau diese besondere Dezemberzeit zwischen Dienstplan, Herzenswärme, Zusammenhalt und dem Zauber von Weihnachten – auch im Klinikalltag. (…)
Quelle: PM Universitätsklinikum Heidelberg, 15.12.2025
Grippewelle: Jetzt vor Sepsis schützen
Berlin, 15. Dezember 2025 – Während die Grippewelle in Deutschland anrollt, ruft die vom Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) initiierte Kampagne #DeutschlandErkenntSepsis dazu auf, sich aktiv zu schützen. Denn Atemwegsinfektionen wie eine Lungenentzündung, Grippe, Bronchitis oder COVID-19 sind in 40 Prozent aller Fälle der Auslöser für eine Sepsis. In Deutschland ist Sepsis mit mindestens 85.000 Todesfällen jährlich eine der häufigsten Todesursachen – doch viele dieser Todesfälle wären vermeidbar.
„Infektionsprävention ist Sepsis-Prävention“, erklärt Dr. Ruth Hecker, Initiatorin von #DeutschlandErkenntSepsis. „Wer sich impfen lässt, auf Hygiene achtet und jede Infektion ernst nimmt, senkt sein Risiko für eine Sepsis. Gerade jetzt, in der Erkältungssaison, ist das besonders wichtig.“
Eine Sepsis entsteht immer als Folge einer Infektion. Dabei gerät die Immunreaktion des Körpers außer Kontrolle und schädigt die eigenen Organe. Unbehandelt endet eine Sepsis immer tödlich. Jede Stunde ohne Behandlung verschlechtert die Überlebenschancen.
Dr. Matthias Gründling, Leiter des SepsisDialogs an der Universitätsmedizin Greifswald und Intensivmediziner, betont: „Die Grippeimpfung ist auch jetzt noch sinnvoll. Es dauert etwa zwei Wochen, bis der volle Schutz aufgebaut ist. Für Menschen über 60 Jahre und chronisch Kranke empfehlen wir zusätzlich die Pneumokokken-Impfung, da eine bakterielle Lungenentzündung häufig als Komplikation einer Grippe auftritt und die häufigste Sepsis-Ursache darstellt.“
Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst: Geimpfte Menschen übertragen Erreger seltener und schützen so auch ihr Umfeld. Das ist besonders wichtig für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder bei denen Impfungen weniger gut wirken.
Besonders gefährdet für eine Sepsis sind Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Dazu gehören Menschen über 60 Jahre, Schwangere sowie Früh- und Neugeborene. Auch chronische Erkrankungen erhöhen das Sepsis-Risiko, etwa Asthma, COPD oder andere Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Diabetes oder Krebs.
Das APS e. V. empfiehlt: Empfohlene Impfungen gegen Grippe, Pneumokokken und COVID-19 wahrnehmen. Regelmäßig und gründlich Hände waschen: mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife. Jede Infektion ernst nehmen und bei Verschlechterung ärztlichen Rat suchen. Chronische Erkrankungen gut einstellen lassen. Die Sepsis-Warnzeichen kennen und bei Verdacht sofort handeln.
Die wichtigsten Warnsignale einer Sepsis sind: Atemnot oder schnelles Atmen, Herzrasen, extremes Krankheitsgefühl, Verwirrtheit oder Wesensveränderung sowie feucht-kalte, manchmal bläulich-fleckige Haut. Bei Auftreten dieser Symptome im Zusammenhang mit einer Infektion sollte sofort der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 oder der Notruf 112 gewählt werden. Wichtig ist die Frage: „Könnte es Sepsis sein?“
Quelle: PM Artur Krutsch, #DeutschlandErkenntSepsis | APS e. V., presse@deutschland-erkennt-sepsis.de | +49 (0)30 3642816 05 | Weitere Presseinfos, 15.12.2025
Wohlfahrtsbasierte Versorgungsplanung:
Ein Modell zur Ermittlung der optimalen Anzahl und Lokation von Behandlungsorten
Martin Rößler, Laura Korthauer, Isabelle Petrautzki, Christoph Bobeth, Claudia Schulte, Dagmar Hertle, Uwe Repschläger, Christoph Straub, Danny Wende
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) soll die Behandlungsqualität in Kliniken verbessern und die flächendeckende medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten sicherstellen. Dabei sollten Erreichbarkeit und Behandlungsqualität gemäß den Präferenzen der Bürgerinnen und Bürger in Einklang gebracht werden. Doch wie viele Behandlungsorte sind unter Berücksichtigung dieser Aspekte optimal? Und wo liegen diese Behandlungsorte?
Das bifg stellt ein aus verschiedenen Teilmodellen bestehendes Modell zur Beantwortung dieser Fragen vor. Hierzu gehören eine Volume-Outcome-Analyse, aus der die Stärke der möglichen Qualitätsverbesserungen durch Zentralisierung resultiert, ein Gravitationsmodell, das potenziellen Patientinnen und Patienten einen neuen Behandlungsort zuweist, und ein Befragungsexperiment, das Aufschluss gibt über die Bereitschaft der potenziellen Patientinnen und Patienten, weitere Wegstrecken für Qualitätsgewinne in Kauf zu nehmen. Ergebnis des Modells sind regionale Verteilungen von Behandlungsorten, deren Wohlfahrtsgewinne für die Bevölkerung sich auch untereinander vergleichen lassen.
Das Modell ist als englischsprachiger Preprint auf der Plattform Research Square erschienen. Das vorliegende deutschsprachige ePaper gibt eine kurze Einführung in das Modell.
Zum Originalpapier: https://www.researchsquare.com/article/rs-6169339/v1
Deutschsprachige ePaper herunterladen
Quelle: bifg-Newsletter 20/2025, 15.12.2025 // https://www.bifg.de/publikationen/epaper/10.30433/ePGSF.2025.001?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=Newsletter+20%2F2025+-+Value+in+Health
„Zukunftspakt Pflege“: Fachlich ein Fortschritt, politisch eine Hängepartie – DEVAP, Initiative Pro-Pflegereform und SONG fordern verbindliche Zusagen
Umfassende Struktur- und Finanzreform muss weiterhin Ziel aller Beteiligten sein
Berlin, 15. Dezember 2025 – Der DEVAP, die Initiative Pro-Pflegereform und das Netzwerk SONG bewerten die am 11. Dezember 2025 veröffentlichten Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum „Zukunftspakt Pflege“ als Fortschritt, warnen aber eindringlich vor einer Verwässerung im politischen Prozess.
„Deutschland steht vor der größten sozialpolitischen Herausforderung der kommenden Jahrzehnte. Jetzt ist nicht die Zeit für halbherzige Lösungen“, appelliert Dr. Bodo de Vries, Kuratoriumsmitglied des DEVAP, Sprecher der Initiative Pro Pflegereform und Vorsitzender des Netzwerks SONG an die politischen Entscheidungsträger. „Die zivilgesellschaftlichen Ressourcen gilt es im Reformprozess zu berücksichtigen und die gesellschaftlichen Solidaritäten zu stärken.“
Nur Sockel-Spitze-Tausch schafft echte Kalkulierbarkeit
Das zentrale Problem des Eckpunktepapiers sehen die drei pflegepolitischen Akteure darin, dass zwei Varianten zur Begrenzung der Eigenanteile weiterhin gleichwertig nebeneinander zur Entscheidung gestellt werden: Zum einen der Sockel-Spitze-Tausch im stationären Bereich, den die Initiative Pro Pflegereform gemeinsam mit vielen anderen Unterstützern seit 2016 fordert, und zum anderen lediglich eine Dynamisierung der Leistungsbeträge. „Diese Gleichstellung ist strategisch gefährlich und lädt zu politischem Feilschen ein. Eine Dynamisierung vermag den Anstieg der Eigenanteile in der Pflege bestenfalls zu dämpfen, sie schafft aber nicht die Planungssicherheit, die Menschen brauchen. Nur der Sockel-Spitze-Tausch garantiert eine echte Begrenzung der Zuzahlungen für den pflegebedingten Aufwand“, betont de Vries. „Menschen, die ihr Leben lang in die Pflegeversicherung eingezahlt haben, müssen wissen, mit welchen maximalen Belastungen sie im Pflegefall zu rechnen haben. Nur so wird das ‚Lebensrisiko Pflege‘ für den Einzelnen kalkulierbar.“
Viele positive Ansätze, aber Lücken bleiben
Positiv bewerten DEVAP, Initiative Pro-Pflegereform und SONG den umfassenden Präventionsansatz, die Stärkung der häuslichen Pflege durch das neue Angebot der „Fachlichen Begleitung und Unterstützung“ sowie die geplante Bündelung der ambulanten Leistungen in flexiblen Budgets. Auch die konsequente Förderung von Digitalisierung und Innovation sowie die in den Entwürfen vom November noch vorgeschlagenen Finanzierungsinstrumente, durch einen Finanzausgleich in der Pflegeversicherung, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die Verbeitragung von Kapitalerträgen werden begrüßt.
Kritisch wird gesehen, dass zentrale Maßnahmen am föderalen Dissens gescheitert sind. „Im Eckpunktepapier ist der vom Bund vorgeschlagene Investitionskostenzuschuss von 200 Euro pro Monat nicht mehr enthalten. Hier ist eine konkrete Entlastungsmaßnahme im harten Aushandlungsprozess zwischen Bund und Ländern bereits auf der Strecke geblieben“, warnt Thomas Neeb, Vorstandsvorsitzender des DEVAP. „Auch wurden zentrale Finanzierungsfragen ausgelagert und Entscheidungen auf Februar 2026 verschoben.“
„Die Ergebnisse der Bund-Länder-AG sind mutiger, als wir zu hoffen wagten. Entscheidend ist jedoch, dass die Politik diesen Reformmut nicht durch faule Kompromisse ausbremst. Der Vergleich zwischen den konkreten Entwürfen aus dem November und der nun vorliegenden, deutlich vageren Beschlussfassung ist bereits ein Alarmsignal. Wir warnen davor, hinter den erreichten Sachstand zurückzufallen“ so Anna Leonhardi, Mitglied des Vorstandes des DEVAP.
Mit einem Brandbrief ist der DEVAP verbändeübergreifend mit einer Vielzahl von Akteuren und Betroffenen der Langzeitpflege an Bundeskanzler Merz und Vizekanzler Klingbeil mit der Forderung nach einem Pflegegipfel 2026 herangetreten. „Pflege muss zur Chefsache 2026 werden. Wir brauchen für eine umfassende Pflegereform einen ehrlichen Diskurs auf Augenhöhe und eine von Vertrauen geprägte Zusammenarbeit auf einer Ebene mit der Politik“, so Leonhardi.
Der DEVAP, die Initiative Pro-Pflegereform und das Netzwerk SONG werden den weiteren Prozess kritisch begleiten und sich entschieden für eine Reform einsetzen, die Planungssicherheit für die Betroffenen schafft und die Pflegeversicherung zugleich generationengerecht für die Zukunft aufstellt.
Quelle: Pressemitteilung von Deutscher Evangelischer Verband für Altenhilfe und Pflege e.V. (DEVAP), Initiative Pro-Pflegereform und Netzwerk: Soziales neu gestalten (SONG) e.V. , 15.12.2025
Zukunftspakt Pflege: Analyse ohne Konsequenzen –
Deutscher Pflegerat fordert konkrete Entscheidungen und klare Rolle der Pflege
Berlin (12. Dezember 2025, Nr. 49/2025) – Der Deutsche Pflegerat (DPR) sieht in den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ zwar wichtige Problembeschreibungen, vermisst aber klare politische Entscheidungen. Als verantwortliche Akteurin ist die Pflegeprofession in diesem kaum sichtbar.
„Das Papier beschreibt vieles, was wir seit Jahren wissen – es bleibt aber bei einer unverbindlichen Sammlung von Möglichkeiten stehen“, sagt DPR-Präsidentin Christine Vogler. „Für Millionen pflegebedürftige Menschen, ihre An- und Zugehörigen und alle, die in der Pflege arbeiten, schafft das keine Sicherheit für die nächsten Jahre.“
Damit scheut die Politik aus Sicht des Pflegerats genau die Debatte, die jetzt notwendig wäre: Wer trägt künftig welche Verantwortung für die Finanzierung von Pflege, für die Versorgungssicherheit und die spürbare Entlastung der Pflegebedürftigen?
„In den nächsten zehn Jahren geht rund ein Viertel der Pflegefachpersonen in Rente, gleichzeitig steigt die Zahl der Pflegebedürftigen weiter an. Das ist Demografie, keine Überraschung. Gleichzeitig fehlt in den Eckpunkten die systemische Verankerung der Pflegeprofession und ihrer Expertise als wesentlicher Pfeiler der Lösung“, so Vogler. „Das würde die Versorgungssicherheit stärken und verhindern, dass Ressourcen im System verloren gehen. Stattdessen bleiben Finanzierungswege und strukturelle Entscheidungen unpräzise. Damit verlieren wir wertvolle Zeit.“
Positiv hebt der Deutsche Pflegerat hervor, dass Prävention, fachliche Begleitung und digitale Unterstützung im Zukunftspakt deutlich benannt werden. Die stärkere Ausrichtung auf vorausschauende, häusliche Versorgung und die Entlastung pflegender An- und Zugehöriger gehen in die richtige Richtung. Entscheidend ist aus Sicht des Pflegerats jedoch, dass diese Ansätze verbindlich mit pflegefachlichen Zuständigkeiten hinterlegt werden – in der häuslichen und stationären Pflege und im Zusammenspiel mit der kommunalen Gesundheitsversorgung. Ohne klar definierte Rollen und erweiterte Kompetenzen für Pflegefachpersonen bleiben auch gute Ideen im Alltag wirkungslos.
Kritisch sieht der DPR zudem die im Papier vorgesehenen erweiterten Entscheidungsspielräume beim Personaleinsatz. Mehr Flexibilität kann helfen, Versorgungsengpässe abzufedern – sie darf aber nicht dazu führen, dass Qualifikationsniveaus abgesenkt und pflegesensitive Qualitätsstandards ausgehöhlt werden. „Wer an der Qualifikation spart, riskiert vermeidbare Komplikationen, zusätzliche Krankenhausaufenthalte und am Ende höhere Kosten im System“, warnt Vogler. „Eine moderne Gesundheitsversorgung braucht gut ausgebildete Pflegefachpersonen – in ausreichender Zahl und mit klaren Entscheidungsspielräumen.“
Die Eckpunkte fokussieren sich zudem zu stark auf die Strukturen der Pflegeversicherung und greifen das sektorenübergreifende Versorgungssystem zu wenig auf. Für eine stabile Versorgung ist dieser umfassende Blick jedoch notwendig.
Der Deutsche Pflegerat fordert Bund und Länder deshalb auf, aus dem Zukunftspakt ein echtes Arbeitsprogramm zu machen: mit verbindlichen Entscheidungen zur Begrenzung der Eigenanteile, zu einer solidarischen und tragfähigen Finanzierung, zu erweiterten pflegerischen Kompetenzen und zu einer stärkeren Verankerung von Pflege in Public-Health- und sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen.
„Wir reden hier nicht nur über die Arbeitsbedingungen einer Berufsgruppe, sondern über die Frage, wie wir Pflege und Gesundheitsversorgung für kommende Generationen sichern“, so Vogler. „Dafür braucht es mehr als eine Sammlung bekannter Probleme – es braucht jetzt den politischen Mut zu klaren Entscheidungen und einen Zukunftsvertrag mit der Pflege.“
Ansprechpartner:innen: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky
Pflegepreis Rheinland-Pfalz 2025
Innovatives Onboarding für angehende Pflegefachpersonen
Ein spezielles Trainee-Konzept erleichtert Auszubildenden den Einstieg in die Intensivpflege – und wurde dafür mit dem Pflegepreis Rheinland-Pfalz 2025 ausgezeichnet. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 12.12.2025
Beschluss der Bund-Länder-AG zur Pflege:
Zurkuhlen befürchtet weiteren Vertrauensverlust
Die Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), Dr. Alexia Zurkuhlen, zeigte sich wegen der erneut verschobenen Reform der Pflege besorgt. „Der Beschluss bietet nicht den erwarteten Fahrplan zu einer grundlegenden Reform“, betonte sie. Dabei lägen Konzepte für eine Zukunftsreform der Pflege längst von Experten durchgerechnet auf dem Tisch, sagte Zurkuhlen.
Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/beschluss-der-bund-laender-ag-zur-pflege-zurkuhlen-befuerchtet-weiteren-vertrauensverlust/
Quelle: NL KDA, 12.12.2025
Der Zukunftspakt Pflege muss seine Chance nutzen
DBfK kritisiert Eckpunkte der vorliegenden Ergebnisse, sieht aber auch Potenzial.
Berlin, 12.12.2025 – Das vorliegende Ergebnispapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zukunftspakt Pflege enthält wichtige Ansatzpunkte für eine nachhaltige Strukturreform in der Pflegeversicherung. Positiv hebt der DBfK die Förderung der Gesundheitskompetenz und Prävention sowie die Stärkung der Rehabilitation hervor. In Verbindung mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung, das für Pflegefachpersonen mehr Autonomie und Verantwortung vorsieht, kann das bisher nicht ausgeschöpfte Potential professioneller Pflege für eine bessere Versorgung zum Einsatz kommen. Die Eckpunkte betonen zudem, dass eine frühzeitige Erkennung von Risiken und ein stärker präventionsorientiertes Vorgehen künftig eine größere Rolle in der häuslichen Versorgung spielen sollen.
Mit dem Zukunftspakt Pflege liegen Eckpunkte vor, die Pflegefachpersonen und ambulante Dienste in eine deutlich verantwortungsvollere Rolle rücken sollen. Der Ansatz eröffnet der Profession Pflege erstmals eine systemisch benannte Aufgabe innerhalb der häuslichen Versorgung. Fachlich betrachtet kann dies die Qualität der Versorgung steigern, komplexe Versorgungssituationen stabilisieren und unnötige Krankenhausaufenthalte vermeiden. Die Arbeitsgruppe weist darauf hin, dass bisherige Beratungs- und Unterstützungsangebote zu wenig präventionsorientiert wirken und deshalb ein zusammenhängendes Begleitungskonzept notwendig wird. Vorgesehen ist außerdem eine kurzfristig nutzbare Unterstützung in akuten Belastungssituationen, um Pflegesituationen stabil zu halten.
Präventive Pflege stärken – und im Leistungsrecht verankern
„Wir freuen uns, dass das Papier die Themen Prävention, pflegerisch-therapeutische Versorgungsansätze und Rehabilitation in den Fokus rückt“, erklärt Vera Lux, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). „Das Ziel jedes pflegerischen Handelns muss es sein, Autonomie und Selbständigkeit soweit es geht zu fördern, zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Für die Profession Pflege schafft der Zukunftspakt damit ein Leitbild, in dem Pflege nicht ausschließlich reagiert, sondern vorausschauend agiert.“
Und dennoch, so Lux weiter, griffen die Ansatzpunkte zu kurz. Damit dieser Anspruch Wirkung entfalten könne, brauche es verbindliche strukturelle Rahmenbedingungen, die pflegerische Leistungen im Leistungsrecht abbilden und vergüten. Die vorgesehenen Instrumente – etwa regelmäßige Einschätzungen, strukturierte Begleitung, Angehörigenberatung oder die Stabilisierung von Pflegesituationen – setzten voraus, dass diese Leistungen nicht nur fachlich erbracht, sondern auch rechtlich und finanziell eindeutig verankert seien und als eigenständig anerkannt werden. Die inhaltliche Verantwortung für solche Prozesse müsse eindeutig in der Pflege verortet bleiben. Ohne eine Erweiterung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, wie sie im Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege vorgesehen ist, könne eine wirksame Prävention nicht erfolgen. Das Gesetz liegt wegen der unseligen Verknüpfung mit dem GKV-Sparpaket derzeit im Vermittlungsausschuss. Die geplante Bündelung von Leistungen zu flexibleren Budgets kann dazu beitragen, Zugänge zu vereinfachen und pflegerische Prozesse klarer im Leistungsrecht abzubilden.
Chance für die ambulante Pflege
Für ambulante Dienste ergibt sich aus den Eckpunkten des Papiers mehr als nur eine organisatorische Chance. Werden begleitende Leistungen wie Anamnese, Verlaufseinschätzungen, Fallsteuerung und die koordinierte Einbindung weiterer Angebote als eigene fachliche Leistung anerkannt und verlässlich vergütet, wird eine wirtschaftliche Grundlage geschaffen, um Zeit für Begleitung, Beratung und Stabilisierung bereitzustellen – ohne dass dies zulasten von Personal, Fahrzeiten oder Betreuung anderer Kundinnen und Kunden geht.
„Das würde Transparenz für die Versicherten schaffen, Planungssicherheit für Dienste ermöglichen und die professionelle Rolle der Pflegefachperson in der häuslichen Versorgung betonen“, so Lux weiter. „Der – zu Recht – im Papier geforderte Ausbau der (digitalen) Pflegeinfrastruktur in den Ländern muss damit einhergehen, Pflegefachpersonen in ihrer Professionalität und in ihren eigenständigen Handlungsmöglichkeiten zu stärken, und nicht, Klasse durch Masse zu ersetzen, indem die Kriterien für eine professionell-pflegerische Tätigkeit herabgesetzt werden.“
Die Eckpunkte enthalten zudem Ansätze zur Stärkung der regionalen Versorgungssicherung, indem Pflegekassen oder Kommunen unterstützen oder selbst aktiv werden sollen, wenn Versorgungsangebote fehlen. Positiv hebt der DBfK auch den vorgesehenen Bürokratieabbau hervor, der die pflegerische Arbeit spürbar entlasten soll.
Zukunftspakt als Impuls und Prüfstein
Die Eckpunkte weisen in die richtige Richtung: mehr fachliche Verantwortung, mehr pflegerisch-therapeutische Versorgungsansätze, mehr strukturierte Begleitung und eine stärkere Positionierung der Pflege im häuslichen Versorgungsgeschehen. Aber, so betont Lux: „Ob daraus ein nachhaltiger Entwicklungsschub wird, hängt nun davon ab, ob die vorgesehenen Aufgaben wirklich als eigenständige pflegerische Leistungen anerkannt und finanziell abgesichert werden. Die Wertschöpfung von professioneller Pflege muss sichtbar werden und dazu gehört, dass Leistung einen Wert hat und entsprechend vergütet wird.“
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
„Kölner Pflegetalk“ zu Praxisanleitung
Wie kommt die Pflegeausbildung aus Stimmungskrise?
Die Praxisanleitung ist ein Leidthema vieler Pflegeazubis – und das, obwohl sie eigentlich einen zentralen Teil der Ausbildung ausmacht (oder vielmehr: ausmachen sollte!). Doch häufig findet die Anleitung überhaupt nicht, oder nur „auf dem Papier“ statt. Dies belegte unter anderem der im Herbst veröffentlichte Pflege-Ausbildungsreport der Gewerkschaft ver.di. Nicht zuletzt die mangelhafte Anleitung, sowie unbezahlte Überstunden, tragen zum geringen Zufriedenheitsgrad von Auszubildenden in der Pflege bei – der, bereits auf niedrigem Niveau, im Vergleich zu 2021 nochmals gesunken ist.
Wie aber ließen sich die Zustände verbessern? Hierüber sprach Prof. Dr. Volker Großkopf in der neuesten Ausgabe des „Kölner Pflegetalk“ mit Florence Harzheim. Die Pflegefachkraft und Praxisanleiterin ist seit mehreren Jahren als Ausbildungskoordinatorin tätig und widmet sich mit großer Leidenschaft der Begleitung und Förderung von Azubis. „Wir verbrennen die Auszubildenden schon, bevor sie ihren Fuß richtig in der Praxis haben, wenn wir so mit ihnen umgehen“, warnt sie. So könne man die Nachwuchskräfte aber nicht dauerhaft im Unternehmen halten. In ihrer Einrichtung versucht sie, andere Wege zu gehen. Das Video erreichen Sie HIER
Quelle: NL Rechtsdepesche, 11.12.2025
DKI-Blitzumfrage: Aktuelle Bürokratiebelastung in den Krankenhäusern
Ärzte und Pflegekräfte in den deutschen Krankenhäusern verbringen im Schnitt rund 3 Stunden oder mehr als ein Drittel ihrer täglichen Arbeitszeit mit Dokumentationsaufgaben und Nachweispflichten. Rein rechnerisch sind rund 137.000 Pflegekräfte und 66.300 Ärzte ausschließlich mit Dokumentationstätigkeiten befasst.
Das ist das Ergebnis einer Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bei 400 Krankenhäusern bundesweit. Durch einen Abbau von Bürokratie würde – ohne weiteren Stellenausbau – die verfügbare Zeit für die unmittelbare Patientenversorgung etwa am Bett deutlich zunehmen:
Würde man beispielsweise den Dokumentationsaufwand um durchschnittlich eine Stunde pro Tag und Vollkraft reduzieren, stünden rein rechnerisch rund 22.000 Ärzte und fast 49.000 Pflegekräfte für patientennahe Tätigkeiten in Behandlung und Pflege zusätzlich zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie ➜ hier.
Quelle: DKI-NEWS, 11.12.2025
Klinik-Verband legt Vorschläge zur Entbürokratisierung vor
Quelle: DKG zu Überbürokratisierung 11. Dezember 2025 // https://www.dkgev.de/dkg/presse/
DKG zu Überbürokratisierung
Klinik-Verband legt Vorschläge zur Entbürokratisierung vor
Berlin, 15. Dezember 2025 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat erneut umfangreiche Positionen zur Bekämpfung der ausufernden Bürokratie im Klinik-Sektor vorgelegt. Die DKG fordert unter anderem, Nachweispflichten auf das Wesentliche zu reduzieren und zu vereinfachen. Die Bürokratiefolgenabschätzung ist zu stärken, und Fristen sind so zu gestalten, dass die Krankenhäuser neue Anforderungen rechtzeitig umsetzen können. Digitalisierung muss unter der Maßgabe vorangetrieben werden, dass sie die Beschäftigten tatsächlich entlastet statt sie mit neuen Hürden zu konfrontieren. In 55 Punkten zeigt der Verband zudem detailliert Einzelprobleme und ihre Lösungsmöglichkeiten auf. Sie reichen von redundanten Übermittlungspflichten beim Personal über komplizierte Anerkennungsprozesse bei ausländischen Fachkräften bis hin zu komplexen Nachweispflichten bei der Übergangspflege. Das aktualisierte Positionspapier folgt auf die Neubildung der Koalition und die weiterhin intensiv geführte politische Debatte um Entbürokratisierung. (…)
Das Positionspapier und die Ergebnisse der Blitzumfrage finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung und auf der Website der DKG unter www.dkgev.de.
Quelle: PM DKG, 11.12.2025
Zukunftspakt Pflege
DPR-Präsidentin Christine Vogler: „Gesundheitskompetenz stärkt Prävention. Pflegefachpersonen sind der zentrale Hebel“
Berlin (10. Dezember 2025, Nr. 48/2025) – Der Deutsche Pflegerat (DPR) betont in einem aktuellen Positionspapier die Bedeutung von Gesundheitskompetenz für Prävention und sichere Versorgung. Pflegefachpersonen spielen dabei eine unverzichtbare Rolle. Gesundheitskompetenz befähigt Menschen, Gesundheitsinformationen zu finden, zu verstehen und im Alltag anzuwenden. Sie hilft, Risiken früh zu erkennen, bessere Entscheidungen zu treffen und Unsicherheiten zu vermeiden.
„Gesundheitsinformationen helfen dann, wenn sie verstanden werden“, sagt DPR-Präsidentin Christine Vogler. „Pflegefachpersonen begleiten Menschen täglich. Sie geben Orientierung, erklären Zusammenhänge und schaffen Sicherheit. Diese Unterstützung ist entscheidend für den Aufbau und die Nutzung von Gesundheitskompetenz.“
Das Positionspapier beschreibt Gesundheitskompetenz als lebenslange Fähigkeit – von der frühen Bildung im Kindergarten und in der Schule bis hin zur Pflegebedürftigkeit im Alter. Pflegefachpersonen vermitteln sie im direkten Kontakt, erklären Zusammenhänge und unterstützen Menschen aller Altersgruppen sowie An- und Zugehörige dabei, Wissen praktisch im Alltag umzusetzen.
Zukunftspakt Pflege: Prävention braucht die Profession
Der am Donnerstag erwartete Zukunftspakt Pflege setzt stark auf Prävention und frühe pflegefachliche Begleitung. Viele der dafür notwendigen Aufgaben – wie die Einschätzung von Gesundheitsrisiken, Orientierung im Versorgungssystem und das frühzeitige Erkennen von Belastungen im Alltag – gehören bereits heute zum beruflichen Handeln der Pflegefachpersonen.
Damit sie effektiv wirken können, müssen Pflegefachpersonen im Zukunftspakt und seiner Umsetzung klar benannt werden. Das Positionspapier zeigt deutlich, dass dafür passende Rahmenbedingungen notwendig sind: klare Aufgaben und Kompetenzen, verlässliche Bildungsstrukturen und Zeit für Beratung und Anleitung.
Christine Vogler: „Der Zukunftspakt Pflege gelingt, wenn die Profession Pflege umfassend einbezogen wird. Sie ist der entscheidende Hebel für Umsetzung und Wirkung.“
Weitere Hinweise:
Das Positionspapier „Förderung von Gesundheitskompetenz als Aufgabe der professionellen Pflege“ wurde von der „Fachkommission Gesundheitskompetenz“ des Deutschen Pflegerats erarbeitet. Es liegt der Anlage bei und steht hier zum Download zur Verfügung.
Die Fachkommissionen des DPR zählen zu den zentralen Säulen seiner Arbeit. Sie bündeln Wissen aus Pflegepraxis, Pflegewissenschaft und Management, analysieren die Versorgungsrealität und entwickeln Positionen und Lösungen aus der Profession Pflege heraus.
Ansprechpartner:innen: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky
Für eine sichere und bezahlbare pflegerische Versorgung auch in Zukunft!
10.12.2025 – Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ will noch im Dezember ihren Abschlussbericht vorlegen, der die Grundlage für eine Pflegereform im nächsten Jahr bilden soll. Der Deutsche Verein wird den Reformprozess auf Grundlage seiner aktuellen Empfehlungen zur Weiterentwicklung und nachhaltigen Finanzierung der Pflege begleiten, die am 3. Dezember 2025 durch das Präsidium verabschiedet wurden.
In regional unterschiedlicher Ausprägung bestehen bereits heute Versorgungsengpässe in der Langzeitpflege, da bedarfsgerechte Pflege- und Unterstützungsangebote nicht ausreichend vorhanden sind. Um die pflegerische Versorgung auch in Zukunft flächendeckend sicherzustellen, sind Weiterentwicklungen und wesentliche Reformen dringend notwendig.
„Es gilt, die Potenziale von Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation besser zu nutzen, die häusliche Pflege weiter zu stärken, pflegende An- und Zugehörige zu entlasten und den Einsatz digitaler Kommunikations- und Unterstützungstechnologien voranzubringen“, so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Gleichzeitig müssen die pflegebedingten Eigenanteile reduziert und die Finanzierungsgrundlage der Pflegeversicherung zukunftsfähig ausgestaltet werden. Der Deutsche Verein macht in seinem Empfehlungspapier dafür Vorschläge. Weitere Empfehlungen werden zudem zur Sicherung der pflegerischen Versorgung, zur Flexibilisierung des Leistungsrechts, zur Sicherung der pflegerischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen sowie zum kompetenzorientierten Einsatz von Pflegefachpersonen ausgesprochen.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Weiterentwicklung und nachhaltigen Finanzierung der Pflege sind unter https://www.deutscher-verein.de/fileadmin/user_upload/dv/pdfs/Empfehlungen_Stellungnahmen/2025/DV-4-25_Finanzierung_der_Pflege.pdf abrufbar.
Quelle: PM DV, 10.12.2025
Vermittlungsausschuss tagt
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kommt am Mittwoch, den 17. Dezember 2025, zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und berät das Pflegekompetenzgesetz. Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss in seiner Sitzung am 21. November 2025 angerufen.
Da es sich um das erste Gesetz handelt, zu dem der Vermittlungsausschuss in der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages angerufen wurde, muss sich der Ausschuss zu Beginn der Sitzung zunächst konstituieren. Er wählt sowohl aus den 16 Abgeordneten des Bundestages als auch aus den 16 Mitgliedern des Bundesrats einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende, die sich alle drei Monate in der Amtsführung abwechseln. In der vergangenen Legislaturperiode hatten der niedersächsische Abgeordnete Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU) und die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig (SPD) den Vorsitz inne.
Pflegekompetenzgesetz
Der Bundesrat hatte in seinem Novemberplenum den Vermittlungsausschuss aufgrund einer Regelung zur Finanzierung der Krankenkassen angerufen. Diese war erst im parlamentarischen Verfahren in das Gesetz aufgenommen worden. Sie sieht vor, die Meistbegünstigungsklausel bei der Vergütung der Krankenhäuser für das Jahr 2026 zu streichen. Die Länder kritisieren, dass die Krankenhäuser so mit Einnahmeverlusten von 1,8 Milliarden Euro rechnen müssten. Zudem hätte die Maßnahme negative Auswirkungen auf die Finanzierung in den kommenden Jahren.
Weitere Informationen zu den einzelnen Vermittlungsverfahren unter www.vermittlungsausschuss.de
Quelle: NL Bundesrat, 10.12.2025
Notfallreform: DEKV fordert Begrenzung der Planungsregionen und breit angelegte Informationskampagne
10. Dezember 2025 – Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) unterstützt die geplante Notfallreform. weiter
Quelle: https://dekv.de/presseinformationen/
Abbruchquote in der Pflegeausbildung steigt deutlich
Seit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung 2020 ziehen laut einer epd-Erhebung deutlich mehr Auszubildende ihre Lehre nicht bis zum Schluss durch. Fachleute loben zwar die breitere Qualifizierung, bemängeln aber zu viele Fremdeinsätze und fehlende Spezialisierungsmöglichkeiten. → weiterlesen
Quelle: care konkret daily, 10.12.2025
Nachhaltigkeit
Pflegeausbildungsprojekt erhält Nachhaltigkeitspreis
Der Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe hat den Deutschen Nachhaltigkeitspreis für sein Projekt zur Fortbildung von Praxisanleitenden erhalten. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 09.12.2025
Rheinland-pfälzischer Pflegepreis für Korian Haus am Kurpark
Das Korian Haus am Kurpark in Dahn ist Preisträger des rheinland-pfälzischen Pflegepreises 2025 in der Kategorie „Innovatives Versorgungsprojekt“. Ausgezeichnet wurde das Konzept „Kinderbetreuung durch Senioren – Generationen verbinden“, das während der Corona-Pandemie entstand und sich inzwischen als dauerhaftes, generationenverbindendes Versorgungsmodell etabliert hat. ►weiterlesen
Quelle: Altenpflege, 09.12.2025
Hessischer Pflegemonitor mit neuen Daten und in neuem Design
Auch im Jahr 2024 gab es ausgeprägte Mismatches auf den regionalen Pflegearbeitsmärkten in Hessen. Die neuen Ergebnisse des Hessischen Pflegemonitors werden auf einer neu gestalteten Website präsentiert. Schwerpunktthema der letzten Erhebung war die Situation in der Pflegeausbildung. Zur Projektseite: https://hessischer-pflegemonitor.de/
Quelle: NL IWAK, 09.12.2025
Sind weniger Demenzdiagnosen ein Grund zur Hoffnung?
In letzter Zeit ist es häufiger zu hören: Hausärzte stellen deutlich weniger Demenzdiagnosen. Studien zeigen sinkende Inzidenzen und Prävalenzen, vor allem bei jüngeren älteren Menschen und Frauen. Doch Altenpflegeexperten warnen vor voreiligen Schlüssen. Der Rückgang betrifft nur bestimmte Altersgruppen und die absolute Zahl der Betroffenen dürfte weiter steigen. Auch die ärztliche Versorgung könnte dabei eine Rolle spielen. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 09.12.2025
GKV-Spitzenverband:
Erprobung der Telepflege (Modellprogramm nach § 125a SGB XI)
Mit dem am 9. Juni 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) wurde das Modellprogramm zur Erprobung von Telepflege nach § 125a SGB XI eingerichtet und im Zeitraum von 2022 bis Ende 2025 durchgeführt. Hierfür standen fünf Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zur Verfügung. Der GKV-Spitzenverband konzipierte die Ziele, Dauer, Inhalte und Durchführung des Modellprogramms.
Quelle/Weiterlesen unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/forschung/modellprogramm_125a_sgb_xi/pflege_modellprojekte_125a.jsp
Deutscher Nachhaltigkeitspreis Gesundheit 2025 für Projekt zur Pflegebildung
Gewinner in der Kategorie „Umwelt schützen“
Berlin, 08.12.2025 – Das Verbundprojekt „Praxisanleitende in Pflege- und Gesundheitsberufen als Schlüsselpersonen für Berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BBNE-PfleGe) des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V. (KLUG) und des Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe (BBG) ist der Träger des diesjährigen Deutschen Nachhaltigkeitspreises Gesundheit (DNP). Der Preis würdigt Vorreiter, die die Transformation im Gesundheitswesen voranbringen, er wurde am 5. Dezember 2025 in Düsseldorf verliehen.
Bildung in den Pflegeberufen sein“, so die Reaktion von DBfK-Präsidentin Vera Lux auf den Preis. „Mit unserem Verbundprojekt BBNE-PfleGe sind wir auf dem richtigen Weg, indem wir Praxisanleitende fit machen und als Multiplikator:innen schulen. Damit können sie flächendeckend sensibilisieren und das Thema planetare Gesundheit im Pflegealltag verankern. Ich danke unseren Projektpartnern KLUG und BBG für die konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit und insbesondere unseren Mitarbeitenden im Verband, die das Projekt koordiniert und daran aktiv mitgewirkt haben. Mein herzlicher Glückwunsch geht an alle, die zu diesem Preis beigetragen und ihn letztendlich errungen haben. Wir als DBfK begreifen die Auszeichnung als Ermunterung, dem Thema Nachhaltigkeit in unserer Verbandsarbeit weiter hohe Priorität einzuräumen.“
Hintergrund zum Projekt
BBNE-PfleGe wird im Programm „Nachhaltig im Beruf – zukunftsorientiert ausbilden“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und die Europäische Union (ESF+) gefördert. Die fachliche Begleitung erfolgt durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). In der Laufzeit von Juli 2024 bis Juni 2026 wird das Ziel verfolgt, nachhaltigkeitsbezogene und transformative Handlungskompetenzen in der Pflege- und Gesundheitsausbildung bundesweit zu stärken. Herzstück ist eine bundesweit angebotene berufspädagogische Fortbildung, ergänzt um Train-the-Trainer-Angebote. Ziel ist, die Kompetenzen direkt in die praktische Ausbildung zu bringen und so spürbare Veränderungen in den Einrichtungen zu bewirken.
Mehr zum Thema Nachhaltigkeit im DBfK
Deutscher Nachhaltigkeitspreis
Zum 18. Mal zeichnet der DNP Vorreiter des nachhaltigen Wandels aus. Mit dem DNP Gesundheit rückt das Gesundheitswesen in den Fokus. Die Auszeichnung wurde am 5. Dezember 2025 in Düsseldorf vergeben – gemeinsam mit der BARMER und der Stiftung Gesunde Erde – Gesunde Menschen von Dr. Eckart von Hirschhausen. Der DNP ist Deutschlands größte professionelle Plattform für den Austausch von Ideen, Best Practices und Strategien zur nachhaltigen Transformation.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
Medizinischer Dienst Bund:
Neue Richtlinien für Betreuungsdienste
Essen, 5. Dezember 2025 – Zum 1. Juli ändern sich die Qualitätsprüfungen in ambulanten Betreuungsdiensten in der Pflege. Grundlage sind die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien, die der Medizinische Dienst Bund heute veröffentlicht hat.
Weiterlesen unter: https://md-bund.de/presse/pressemitteilungen/neueste-pressemitteilungen/neue-richtlinien-fuer-betreuungsdienste.html
Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien finden Sie unter: https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/SPV/PV_Qualitaetspruefung/QPR_Teil_1b_Ambulante_Betreuungsdienste_05_12_2025.pdf
Pflege
Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Weiterentwicklung und nachhaltigen Finanzierung der Pflege
In Deutschland sind 6 Mio. Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Die demografische Entwicklung und die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs führten zu einem starken Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen seit Einführung der Pflegeversicherung. Dabei ist anzumerken, dass der Anstieg über das allein aus der demografischen Entwicklung erwartbare Maß hinausgeht und auch deutlich höher ausfällt, als bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs berechnet wurde. Aktuelle Vorausberechnungen gehen von einem weiteren Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen auf 6,8 – 7,6 Mio. im Jahr 2055 aus. Neben der Anzahl der pflegebedürftigen Menschen nimmt auch die durchschnittliche Pflegedauer zu.
Quelle: https://www.deutscher-verein.de/positionen/; Abruf 10.12.2025
Wichtige Termine:
Pro Care 10. – 11. Februar 2026 | Hannover
DAMIT PFLEGE ZUKUNFT HAT – Frisch – Dynamisch – Innovativ
Infos unter: https://www.pro-care-hannover.de/
3. Pflegeethik‐Kongress: Verantwortung – Haltung – Dialog
25.-‐ 27.02.2026, Göttingen
28. Netzwerk-Workshop „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden
27. Februar 2026, Osnabrück
Infos und Anmeldung zur Veranstaltung auf der DNQP-Website
Gesundheitskongress des Westens
6. und 7. Mai 2026 in Köln, Kongressanmeldung für 2026
Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit (HSK)
23. bis 25. Juni 2026 im hub27 (Messe Berlin), Tickets zum Super-Frühbuchertarif
