ADS-Wocheninformation 20.10.2025

ADS-Wocheninformation 20.10.2025

Oktober-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen

Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:

  • Editorial. Mutige Ziele (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
  • Im Fokus. #PflegeBleibt (von Jana Luntz, Vize-Präsidentin des DPR)
  • Statement des Deutschen Pflegerats. Pflegepersonal auch in Leistungsgruppen sichern (DPR)
  • Pflege als Schlüssel für die Zukunft. Gemeinsame Linie für Zukunftspakt Pflege (DPR)
  • Aus den Verbänden. Pflegequalität darf nicht fehlen (DBfK)
  • Akuter Handlungsbedarf. Geriatrie zukunftsfest machen (Bundesverband Geriatrie)

Ansprechpartner:innen: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR) Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky


Übergabe – Pflege-Podcasts

PU104 – Zukunftspakt Pflege und Befugniserweiterungen

Zahl der Demenzkranken zurückgegangen

Die Zahl der Demenzkranken ist zwischen 2019 und 2023 um 100.000 gesunken. Zuvor, zwischen  2013 und 2018, war sie rasant gestiegen: von 1,3 Millionen auf 1,8 Millionen. Das zeigt eine Auswertung der Barmer. Die Krankenkasse führt die augenblickliche Stagnation in ihrem Krankenhausreport 2025 auf die Pandemie zurück: Es habe weniger Arztkontakte und damit auch weniger Diagnosen gegeben. Für den Rückgang bieten sich aber noch andere Erklärungen an. Care vor9

Quelle: NL care vor9, 20.10.2025


Rekordandrang: Deutscher Pflegetag 2025 bereits ausverkauft

Vom 5.-6. November 2025 kommt wieder die geballte Pflege-Power in Berlin auf dem Deutschen Pflegetag zusammen. Der Zuspruch ist so groß, dass die Kapazitätsgrenze des hub27 auf der Messe Berlin für beide Tage bereits erreicht ist. Wir freuen uns an den beiden Tagen auf 10.000 Besucher:innen.
Leider sind aus sicherheitstechnischen Gründen keine weiteren Anmeldungen mehr möglich!
Das Programm des DPT wird aber aufgezeichnet und kann ab dem 10.11 2025 unter www.deutscher-pflegetag.de angeschaut werden. Voraussetzung ist ein „On-Demand“-Ticket. Die Registrierung ist hier möglich: Zum On-Demand Ticket

Quelle: NL DPT, 17.10.2025


Fachnews:

G-BA passt Häusliche Krankenpflege-Richtlinie nach Hinweisen aus der Versorgung an

Berlin, 17. Oktober 2025 – Nach verschiedenen Hinweisen von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie von Stellungnahmeberechtigten hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Häusliche Krankenpflege-Richtlinie angepasst.

Der G-BA stellte klar, dass die Verantwortung für die Durchführung der verordneten Maßnahmen der Behandlungspflege bei den Pflegekräften resp. Pflegefachkräften liegt. Folgerichtig wurde der bisher verwendete Begriff „delegieren“ durch „übertragen“ ersetzt. Damit zeichnet der G-BA die bestehende Rechtslage nach und schafft Klarheit. Außerdem streicht der G-BA die in dieser Richtlinie nicht mehr nötigen Übergangsregelungen zur außerklinischen Intensivpflege sowie die Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie.

Angepasst wurde auch das Leistungsverzeichnis der verordnungsfähigen Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege. Beispielhaft zu nennen sind diese Änderungen:

  • Neu fügte der G-BA als Nummer 32 die „(POCT-)INR-Messung zur Anpassung der Antikoagulationstherapie“ (Gerinnungskontrolle) ein. Bei Patientinnen und Patienten, die blutverdünnende Vitamin-A-Antagonisten erhalten, sollen Pflegekräfte resp. Pflegefachkräfte den Gerinnungswert des Blutes mit einem zuvor ärztlich verordneten Messgerät (Koagulometer) ermitteln und bewerten. Dafür soll auf den International Normalized Ratio (INR) zurückgegriffen werden, einem Wert für die Gerinnungsdauer des Blutes. Geregelt werden zudem die Durchführung, die Verordnungsvoraussetzungen sowie die Dauer und die Häufigkeit der Maßnahme.
  • In der Leistungsnummer 16 „Infusionen i. v.“ wurde bei den Vorgaben zur parenteralen Ernährung klargestellt, dass die alleinige Flüssigkeitssubstitution und die alleinige parenterale Ernährung, gegebenenfalls inklusive der bedarfsabhängigen Zugabe von Vitaminen und Spurenelementen, Leistungen der häuslichen Krankenpflege sein können.
  • Aus der Leistungsnummer 6 wurde die „Bronchialtoilette (Bronchiallavage)“ gestrichen; da die Leistungsgruppe allgemein Maßnahmen zum Absaugen umfasst, muss die Bronchialtoilette nicht gesondert dargestellt werden. Die mittels Bronchoskop durchgeführte Bronchiallavage hingegen stellt eine ärztliche Leistung dar, die als risikobehafteter Eingriff nicht an Pflegefachpersonen übertragbar ist.
  • In der Leistungsnummer 26.2 wurde im Hinblick auf Einreibungen der Haut mit ärztlich verordneten Medikamenten klarer formuliert, dass es auf den akut behandlungsbedürftigen Zustand der dermatologischen Erkrankung ankommt, nicht darauf, dass es sich um eine ausschließlich akut auftretende Erkrankung handeln muss.

Quelle: G-BA-Infodienst, 17.10.2025


Erklärung der DKG zu Krankenhausreform und Sparplänen

„Bund will Anschein erwecken, dass Krankenhausreform keine tiefgreifenden Strukturveränderungen zur Folge hätte“

17.10.2025 – Zu der Krankenhausreform der Bundesregierung und den aktuellen Sparplänen zulasten der Krankenhäuser gibt das Präsidium der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) die folgende Erklärung ab.

Die Politik muss endlich Verantwortung übernehmen und sich öffentlich zu den wahren Zielen der Krankenhausreform bekennen.

Die Krankenhausträger sind nicht mehr bereit, sich von der Politik hinhalten zu lassen. Angesichts der Ankündigungen erwarten die Krankenhäuser von der Bundesregierung klare Aussagen zur Zukunft der Krankenhauslandschaft. Es heißt, jetzt Verantwortung zu übernehmen und Farbe zu bekennen.

Mit dem Kabinettsbeschluss zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) und den jüngst avisierten Kürzungen, die mit 1,8 Milliarden Euro nahezu einseitig zulasten der Krankenhäuser ausfallen, macht die Bundesregierung den Krankenhausträgern unmissverständlich klar, dass die Politik massive Einsparungen sowie eine deutliche Reduktion von Krankenhausstandorten und Krankenhausbetten und damit verbunden insgesamt stationären Leistungen vornehmen möchte und Qualitätsverbesserung für sie nicht mehr im Vordergrund steht. Die Verantwortung dafür möchte bislang aber scheinbar niemand übernehmen. Der Bund will den Anschein erwecken, dass die Krankenhausreform keine tiefgreifenden Strukturveränderungen zur Folge hätte.

Tatsächlich werden die Krankenhäuser über ausufernde Regulierungen und nachweislich untaugliche Maßnahmen immer stärker in die Enge getrieben. Der kalte Strukturwandel soll zum deutlichen Abbau von Krankenhausstandorten führen, zu dem sich die Politik selbst nicht bekennen möchte.

Konkret sind es Maßnahmen, wie

  • Festhalten an einer untauglichen Vorhaltefinanzierung, die die eigentlichen Probleme der Vorhaltung nicht löst und vor allem kleinere Krankenhäuser im Regen stehen lässt,
  • weitere Regulierung des Leistungsgeschehens durch umfassende Struktur- und Personalvorgaben, unter anderem im Zusammenhang mit der Einführung der Leistungsgruppen und der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst, von denen die Politik weiß, dass sie für viele Krankenhäuser unerfüllbar bleiben,
  • umfassende Verschiebung von bisher stationären Krankenhausleistungen in den ambulanten Sektor zulasten der Kliniken, verbunden mit dem Aufbau investorengetriebener ambulanter OP-Zentren mit Fehlanreizen zur Leistungsausweitung statt Umwandlung stationärer Leistungen,
  • Festhalten an der Regel, dass Gebäude eines Standorts nicht weiter als 2000 Meter voneinander entfernt sein dürfen. Dies verteuert die Leistungserbringung durch entsprechende Doppelvorhaltungen massiv und verhindert damit sinnvolle Kooperationen zum Weiterbestehen von Standorten.
  • Einführung neuer Personalvorgaben im ärztlichen Bereich und darüber hinaus, die ebenso zu deutlich höheren Kosten beitragen und von denen die Politik weiß, dass ein Teil der Standorte sie nicht mehr erfüllen kann,
  • erhebliche Ausweitung der ohnehin bereits ausufernden Bürokratie sowie
  • erneutes Aufreißen von Finanzierungslücken durch die jüngsten politischen Entscheidungen, bei den Krankenhäusern in den Folgejahren jährlich 1,8 Milliarden Euro einzusparen.

Diese Maßnahmen verdeutlichen, dass die Bundesregierung eine fundamental andere Versorgunglandschaft erzwingen möchte, bei der es vor allem um Reduzierung geht. Das alles soll nicht in einem geordneten Prozess geschehen, bei dem Bund und Länder die Verantwortung für die planvolle Reduktion von Krankenhausstandorten übernehmen, sondern durch das Vorantreiben des kalten Strukturwandels, bei dem alle verlieren – allen voran unsere Patientinnen und Patienten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Häusern.

Der Bund muss jetzt dringend Verantwortung übernehmen und offen und ehrlich eine ganz zentrale Frage beantworten: Wie viele Krankenhäuser und Betten sollen seiner Einschätzung nach in den jeweiligen Bundesländern künftig an welchen Standorten mit welchem stationären Leistungsvolumen noch zur Verfügung stehen und wie soll dieser Reduktionsprozess ablaufen? Lippenbekenntnisse, wie dass jeder Standort erhalten bleiben solle oder dass man aktiv keine Krankenhäuser schließe, sind nicht mehr zu akzeptieren.

Die DKG fordert die Politik auf, jetzt endlich Farbe zu bekennen und einen Krisengipfel einzuberufen, um klar und verbindlich über diese und weitere Fragen der künftigen Krankenhausversorgung, notwendiger Vorhaltung und Versorgungsplanung zu beraten. Die Krankenhäuser benötigen endlich Klarheit, wie es nach der Verabschiedung der Krankenhausreform weitergeht und was die entsprechenden Auswirkungen sind. Zu dieser Planungsunsicherheit kommt noch hinzu, dass durch die aktuellen Sparmaßnahmen weniger als ein Quartal vor dem Beginn des neuen Jahres die Wirtschaftsplanung der Krankenhäuser zusammenbricht.

Im weiteren parlamentarischen Verfahren werden auch Bundestag und Bundesrat gefragt sein, Initiative zu zeigen und den Krankenhäusern und vor allem ihren Patientinnen und Patienten das zu geben, was sie in den vergangenen Jahren so schmerzlich versäumt haben: Einen planvollen Transformationsprozess und eine verlässliche Finanzierung – fundiert, partnerschaftlich und transparent. Es muss das gemeinsame Ziel sein, das Vertrauen in die Krankenhäuser durch einen zielorientierten Prozess zu stärken und nicht das Gegenteil zu bewirken.

Quelle: PM DKG e.V., 17.10.2025


Pflegekammer Rheinland-Pfalz:

Gesellschaftsjahr kann Pflege und Zusammenhalt stärken

Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz hat sich in einem Positionspapier unter bestimmten Voraussetzungen für ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr ausgesprochen. Ziel ist es, junge Menschen früh für Pflegeberufe zu gewinnen und die gesellschaftliche Verantwortung zu fördern. Voraussetzung sei jedoch die gleichzeitige Wiedereinführung der Wehrpflicht für alle Geschlechter.
→ weiterlesen

Quelle: NL care konkret daily, 17.10.2025


Ministerin verspricht stabile Kassenbeiträge – Sparpaket beschlossen

Trotz Milliardenlücken in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung verspricht Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stabile Beiträge im nächsten Jahr. Damit werde die politische Zusage an Beitragszahlende und Unternehmen eingehalten, sagte sie am Mittwoch in Berlin. Den Krankenkassen soll ein Sparpaket helfen, das im Kabinett beschlossen wurde. Wie es bei der Pflegeversicherung weitergeht, ist hingegen offen. → weiterlesen

Quelle: NL care konkret daily, 17.10.2025


Zustimmung zur Pflegefachassistenzausbildung

Ein einheitliches bundesweites Berufsbild für Pflegefachassistentinnen und -assistenten: das sieht das Gesetz zur Pflegefachassistenzausbildung vor, dem der Bundesrat am 17. Oktober 2025 zugestimmt hat. Ziel des Gesetzes sei es, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und zusätzliche Fachkräfte zu gewinnen, so die Bundesregierung.

Einheitliche Ausbildung ab 2027

Das Gesetz sieht für diesen Beruf ab dem 1. Januar 2027 eine bundesweit einheitliche Ausbildung vor. Es ersetzt damit die bisher 27 unterschiedlichen Landesregelungen und legt gemeinsame Standards für die Ausbildung in der Pflege fest.

Generalistische und praxisnahe Ausbildung

Die neue Ausbildung ist generalistisch angelegt und umfasst alle zentralen Versorgungsbereiche – die stationäre Langzeitpflege, die ambulante Pflege sowie die stationäre Akutpflege. Auszubildende erhielten dadurch einen umfassenden Einblick in das Berufsfeld und könnten flexibel in verschiedenen Einrichtungen eingesetzt werden, heißt es in der Begründung.

Dauer, Zugang und Vergütung

Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeitmodelle sowie Verkürzungen bei einschlägiger Berufserfahrung sind möglich. Voraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss. Bewerberinnen und Bewerber können auch ohne formalen Schulabschluss zugelassen werden, wenn die Pflegeschule eine positive Eignungsprognose stellt. Erstmals ist im Gesetz eine verbindliche Ausbildungsvergütung für alle Auszubildenden vorgesehen.

Erleichterte Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Das Gesetz vereinfacht außerdem die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: Künftig genügt eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang – eine aufwendige Gleichwertigkeitsprüfung ist nicht mehr erforderlich.

Wie es weitergeht

Da der Bundesrat zugestimmt hat, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am 1. Januar 2027 in Kraft.

Quelle: PM 1058. Sitzung des Bundesrates am 17. Oktober 2025


Zukunft der Pflege sichern: Sozialstation 2.0 als Schlüsselmodell

Berlin, 16.10.2025 Anlässlich des heutigen Fachtages der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) legen die Spitzenverbände ein „Konzept zur Weiterentwicklung der ambulanten Pflege – Konzeptionelle Überlegungen für eine Sozialstation 2.0“ vor. Das Konzept beschreibt ein innovatives Zukunftsmodell, das eine wohnortnahe, bedarfsgerechte und koordinierte häusliche Pflege sicherstellt.

Angesichts des demografischen Wandels und steigender Pflegebedarfe braucht es neue, tragfähige Strukturen für die ambulante Versorgung. Die Sozialstation 2.0 fungiert als erste Anlaufstelle im Gesundheitswesen – insbesondere für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige. Durch ihre regionale Verankerung erkennt sie frühzeitig Versorgungslücken und koordiniert Unterstützungsangebote. In enger Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten stärkt sie die Rolle der Pflege als zentraler Akteur der Gesundheitsversorgung.

Ein erweitertes Aufgabenprofil in Prävention, Beratung, Vernetzung und Koordination macht die Sozialstation 2.0 zu einem wichtigen Bindeglied zwischen medizinischer und pflegerischer Versorgung. Gleichzeitig wird das Berufsfeld Pflege durch mehr Verantwortung und Entscheidungsspielräume nachhaltig aufgewertet. Als Teil lokaler Sorgestrukturen arbeitet die Sozialstation 2.0 eng mit regionalen ambulanten Pflegediensten, Kommunen, Pflegekassen, Leistungserbringern und Ehrenamtlichen zusammen. So entsteht ein solidarisches System, das Selbstständigkeit im Alter fördert und die Versorgung in der Fläche sichert.

Für die Träger und Einrichtungen bietet das Modell der regionalen engen Zusammenarbeit von ambulanten Pflegediensten und einer Sozialstation 2.0 zusätzliche Vorteile: Es ermöglicht durch die Bündelung von Funktionalitäten Entlastungen zum Beispiel bei Ruf- und Bereitschaftsdiensten, reduziert ungeplante Notfalleinsätze, verbessert die Koordination komplexer Versorgungssituationen und stärkt die Planbarkeit im Pflegealltag.

Das Konzept “Weiterentwicklung der ambulanten Pflege” stellt das Ergebnis einer Denkwerkstatt der BAGFW dar. Eingebunden waren Vertreter:innen der Länder, der Kommunen, der Zivilgesellschaft, der Sozialversicherungsträger, der Fach- und Berufsverbände sowie der Wissenschaft und Forschung.

Unter folgenden Link kann das Konzept aufgerufen werden: https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/Veroeffentlichungen/Publikationen/Konzept_Sozialstation_2.0_SK1_final.pdf

Quelle: P R E S S E M E L D U N G BAGFW; https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/Veroeffentlichungen/Pressemeldungen/PM_2025/2025-10-15_PM_Sozialstation_2.0.pdf


„Echte Reformimpulse sehen anders aus“

Träger- und Kassenverbände kritisieren den Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Pflegeversicherung vor allem als vage: Es fehlten eine klare Richtung und konkrete Vorschläge, zu viel werde auf die lange Bank geschoben. Zwar findet der Fokus auf Prävention und sektorenübergreifendes Handeln Zustimmung, doch viele Fragen – etwa zur Entlastung der Pflegeeinrichtungen, zu Eigenanteilen oder zur Schaffung neuer Pflegeplätze – blieben offen. Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 16.10.2025


Profession Pflege braucht Gestaltungsraum – nicht nur Effizienzvorgaben

Deutscher Pflegerat: Zukunftspakt Pflege muss Pflegeberufe strategisch einbinden

Berlin (15. Oktober 2025, Nr. 42/2025) – Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim „Zukunftspakt Pflege“ als wichtigen ersten Schritt zur Neugestaltung der Pflegeversicherung. Die vorgelegten Zwischenergebnisse bleiben jedoch hinter den Erwartungen zurück: Die Profession Pflege wird weiterhin überwiegend als Ressource zur Effizienzsteigerung und als demografisches Problem betrachtet, nicht als gestaltende Profession mit strategischer Verantwortung.

Pflege ist mehr als eine Ressource

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, warnt, dass eine Pflegereform ohne verbindliche Einbindung der Pflegeberufe scheitern wird. Die Pflegeprofession kann weit mehr leisten als nur die Grundversorgung absichern. „Wer Pflege nur verwaltet, aber nicht gestaltet, wird die Versorgungsprobleme nicht lösen“, sagt Vogler.

In den bisherigen Zwischenergebnissen kommen die beruflich Pflegenden kaum vor. Wenn überhaupt, werden sie auf beratende und begleitende Rollen reduziert. Die Ziele Prävention, Rehabilitation, längerer Verbleib in der Häuslichkeit und Akutversorgung sind zwar formuliert, doch die Profession erhält dafür keine eigenen Strukturen und keine Entscheidungskompetenzen. Damit wird das Potenzial der Pflege erneut nicht als Chance für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems verstanden, sondern lediglich als Mittel zur Stabilisierung bestehender Strukturen. Das macht die Pflege erneut zum Erfüllungsgehilfen einer rein systemischen Steuerungslogik.

Arbeitsaufträge bislang nicht eingelöst

Der Zukunftspakt hat im Juli seine eigenen Aufträge klar formuliert: Die Reformmaßnahmen sollen zeigen, wie sie sich auf Leistungsangebote und Personalbedarf auswirken. Knappes Pflegepersonal soll gezielt dort eingesetzt werden, wo es am meisten gebraucht wird und seine Kompetenzen die größte Wirkung entfalten. Dafür sollen Pflegeeinrichtungen und Pflegepersonal vor Ort Handlungs- und Entscheidungsspielräume erhalten.

Davon ist bislang nichts erkennbar. Die Profession wird erwähnt, aber weder bei der Versorgungssteuerung, noch bei der Weiterentwicklung von Berufsbildern oder digitalen Prozessen eingebunden. Das steht im Widerspruch zum eigenen Anspruch des Zukunftspakts Pflege.

Zukunft braucht Gestaltungswillen

Pflege kann Versorgung steuern, koordinieren und Innovationen voranbringen – wenn sie verbindliche Entscheidungsrechte bekommt. „Bund und Länder müssen jetzt die Weichen richtig stellen“, fordert Vogler. „Die Pflegeprofession darf nicht am Katzentisch sitzen, während andere über sie entscheiden.“

DPR fordert klare politische Entscheidungen

Der Deutsche Pflegerat fordert, die Pflegeprofession als gleichwertigen Partner in die Steuerung des Versorgungssystems einzubinden, verbindliche Entscheidungsräume für Pflegefachpersonen zu schaffen und pflegerische Expertise in Versorgungsplanung, Care- und Case-Management sowie Innovationsprozesse fest zu verankern.

Die Zwischenergebnisse decken nur einen Teil der Arbeitsaufträge ab. Die Beteiligten des Zukunftspakts Pflege stehen nun in der Verantwortung, die Pflegeprofession konsequent in die Gestaltung der Reform einzubeziehen. Ohne diese Einbindung wird der Zukunftspakt an der entscheidenden Stelle der Versorgungssicherheit scheitern.

Ansprechpartner:innen: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR) Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky


Verschenktes Potenzial beim Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform

Pflegequalität muss als Kriterium in den Leistungsgruppen verbindlich verankert werden.

Berlin, 15.10.2025 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht in dem jetzt vom Kabinett verabschiedeten Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) starke Defizite. Anstelle einer sektorenübergreifenden, qualitätsorientierten und interprofessionellen Versorgung steht jetzt doch wieder die Fokussierung auf teure Krankenhäuser. Hinzu kommen ein regionaler Flickenteppich und die Aufweichung von Qualitätsstandards, was die Pflegesicherheit gefährdet.

„Wir sehen hier wieder einmal eine vertane Chance, die Gesundheitsversorgung grundlegend zu reformieren“, sagt Vera Lux, die Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). „Ohne eine flankierende Reform der Primärversorgung mit struktureller Einbindung pflegerischer Expertise bleibt das Stückwerk. Statt früher anzusetzen, um Krankenhausaufenthalte zu vermindern oder bestenfalls zu vermeiden, wird das teure Krankenhaussystem gestärkt, auch wenn es künftig weniger Häuser geben wird.“

Kritisch sieht der DBfK, dass innerhalb der Krankenhausreform Pflegequalität keine Rolle spielt, sondern Pflege wieder primär als Kostenfaktor gesehen wird. Dabei ist sie kein optionaler Luxus, sondern die Grundlage jeder sicheren Patient:innenversorgung. Statt das Pflegebudget zur Disposition zu stellen, plädiert der DBfK für eine Reformierung und deutlichere Abgrenzung pflegerischer Tätigkeiten unter Sicherstellung der Refinanzierung der Pflegepersonalkosten. Ein klarer Rückschritt ist die Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium in den Leistungsgruppen im KHAG. Damit entfällt die rote Linie als Untergrenze für eine Mindestbesetzung, die bisher wenigstens in einigen Leistungsgruppen eingehalten werden musste. Auch dies geht eindeutig zulasten der Pflegequalität und einer sicheren Versorgung.

„Wenn wir nicht alles tun, um wenigstens den derzeitigen Status Quo aufrechtzuerhalten, gefährden wir die pflegerische Versorgung der Bevölkerung“, warnt Vera Lux. „Wir wissen aus vielen Studien, dass bei zu wenig Pflegepersonal auf den Stationen Komplikationsraten, Verweildauer und sogar die Mortalität steigen.“

Deshalb fordert der DBfK die verbindliche Verankerung der Pflegequalität als Kriterium in den Leistungsgruppen der Krankenhäuser sowie eine stärkere Einbeziehung pflegefachlicher Perspektiven bei der Gestaltung der im Gesetz vorgesehenen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Dort und in der Primärversorgung gibt es die Chance neuer Rollen für Advanced Practice Nurses (APN) und Community Health Nurses (CHN), deren Heilkundeausübung dann als nächstes dringend gesetzlich geregelt werden muss. Wenigstens dieses Potenzial sollte laut DBfK genutzt werden.

„Die Krankenhausreform hat unmittelbar Auswirkungen auf die ambulante Versorgung. Daher sind Reformen sektorenübergreifend zu denken. Es nutzt nichts, Regelungen für den Krankenhaussektor zu treffen, die Konsequenzen für den nachversorgenden Sektor aber außer Acht zu lassen. Was wir brauchen, ist eine sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung und keine Problemverlagerung – aber genau das geschieht mit dem KHAG,“ so Vera Lux abschließend.

Die Kernpunkte des DBfK kurz zusammengefasst:
  • Primärversorgung: muss flankierend reformiert und pflegerische Expertise darin strukturell verankert werden.
  • Pflegequalität: Verankerung als verbindliches Kriterium in den Leistungsgruppen.
  • Refinanzierung der Pflegepersonalkosten: sicherstellen durch ein Drei-Säulen-System aus den Rest-DRGs, der Vorhaltevergütung und des (reformierten) Pflegebudgets.
  • Sektorenübergreifende Versorgung: pflegefachliche Perspektiven einbeziehen und neue Rollen schaffen für Community Health Nurses (CHN) und Advanced Practice Nurses (APN).
  • Das Pflege- und Gesundheitsexperten-Einführungsgesetz (APN-Gesetz) : muss dringend verabschiedet werden, damit die Heilkundeausübung gesetzlich und haftungsrechtlich geregelt ist.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de


ZQP-Studie zu finanzieller Ausbeutung

Finanzielle Ausbeutung ist eine wesentliche Form von Gewalt gegen ältere Menschen. In einer bundesweiten Studie hat das ZQP pflegende Angehörige zu ihrer Unterstützung von pflegebedürftigen Personen bei der Erledigung finanzieller Angelegenheiten sowie zu ihren Wahrnehmungen rund um das Thema finanzielle Ausbeutung Pflegebedürftiger befragt.

Die Studie und Hintergrundwissen sind ab sofort frei zugänglich. Zur Studie

Quelle: ZQP-Newsletter, 15.10.2025


Bis 2030 gehen 40 Prozent der Pflegefachkräfte in Rente

Dass der Fachkräftemangel die Altenpflege härter trifft als die Krankenpflege, würde jeder Betreiber bestätigen. Doch nun gibt es dazu erstmals Zahlen von der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen – und die zeichnen ein düsteres Bild: In Kürze werden vielerorts vier von zehn Pflegefachkräften in der stationären Langzeitpflege in Rente gehen, aber nur wenige junge Kräfte hinzukommen. „Es liegt absolut nahe, dass die Situation in anderen Bundesländern ganz ähnlich aussieht“, sagt Kammerpräsidentin Sandra Postel (Foto). Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 15.10.2025


Expert:innen sehen Pflegekammern als Schlüssel für mehr Einfluss und Professionalität

Wie kann die Pflege zukunftsfähig gestaltet werden? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Veranstaltung care:next am 13. und 14. Oktober in Bremen. Vertreter:innen aus Politik, Pflegepraxis, Krankenkassen und Technologieunternehmen diskutierten über strukturelle Veränderungen, Digitalisierung und die Rolle einer stärkeren Selbstverwaltung. weiterlesen

Quelle: NL care konkret daily, 15.10.2025


DEKV: Ungesundes Sparen

  1. Oktober 2025 – Chance auf Entbürokratisierung vertan: Sparvorschläge des BMG verkomplizieren Patient:innenversorgung im Krankenhaus weiter

Quelle: https://dekv.de/presseinformationen/


Zukunftspakt Pflege legt erste Reformvorschläge vor – Pflegegrad 1 soll bleiben

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat erste Zwischenergebnisse zur Reform der Sozialen Pflegeversicherung vorgelegt. Die Vorschläge umfassen unter anderem die Beibehaltung des Teilleistungssystems und eine Vereinfachung des Leistungsrechts.  → weiterlesen

Quelle: NL care konkret daily, 14.10.2025


ÜBERGABE

Miteinander statt nebeneinander – ein Ruf nach Symbiose / Gastbeitrag von Ingrid Riederer & Dr. Magdalena Riederer

Dieser Gastbeitrag beleuchtet Spannungen und Chancen in der Zusammenarbeit zwischen Pflege und Ärzt:innen. Er zeigt strukturelle, kulturelle und kommunikative Hürden auf und bietet konkrete Ansätze für ein respektvolles, interprofessionelles Miteinander zum Wohl der Patient:innen.

Quelle: NL Übergabe, 14.10.2025


Wichtige Termine:

Europäischer Gesundheitskongress München

21. und 22. Oktober 2025; Hier anmelden und Sonderpreis sichern.


Deutscher Pflegetag 2025

05.-06.11.2025, hub 27, Berlin; Infos unter: https://www.deutscher-pflegetag.de/


Deutscher Krankenhaustag (MEDICA)

Neustart Krankenhauspolitik – Mut zur Veränderung für neue Wege in der Pflege, 17.11 – 20.11.2025 | Düsseldorf, ZUR ANMELDUNG


DEVAP Salongespräch „Gemeinsam in Verantwortung: Langzeitpflege sicherstellen!“

20.11.2025 von 18 bis 20 Uhr, Hotel Albrechtshof, Albrechtstraße 8, 10117 Berlin

Anmeldung bis 12.11.2025: https://eveeno.com/375505469


16. DGP-Hochschultag

28.11.2025, 10:30 bis 17:00 Uhr, Institut für Pflegewissenschaft und Interprofessionelles Lernen, Universität Greifswald

Hier gelangen Sie zum Call for Abstracts sowie zur Teilnehmendenanmeldung


Pflegetag Rheinland-Pfalz

04.12.2025 | Mainz, ZUM KONGRESS


8. NÜRNBERGER Wundkongress

04.–05. Dezember 2025, Meistersingerhalle Nürnberg

https://wund-kongress.de/programm-abstracts/wissenschaftliches-programm


Pro Care 10. – 11. Februar 2026 | Hannover

DAMIT PFLEGE ZUKUNFT HAT – Frisch – Dynamisch – Innovativ

Infos unter: https://www.pro-care-hannover.de/


Gesundheitskongress des Westens

6. und 7. Mai 2026 in Köln, Kongressanmeldung für 2026