ADS-Wocheninformation 13.10.2025

ADS-Wocheninformation 13.10.2025

Übergabe – Pflege-Podcasts

ÜG176 – School Nursing in Wien (Franziska Rumpf & Karin Klenk)

Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission:

Pflegereform ohne Finanzierungsbasis läuft ins Leere

Die Bund-Länder-Kommission zur Reform der Pflegeversicherung will diese Woche ihren Zwischenbericht vorlegen. Die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) warnen im Vorfeld vor einer Reformdiskussion ohne gesicherte Finanzierung.

„Eine Pflegereform ohne eine langfristige Finanzierung läuft ins Leere“, sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Die coronabedingten Mehrausgaben von rund sechs Milliarden Euro müssen endlich an die Pflegekassen erstattet werden. Es kann nicht sein, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler für staatlich veranlasste Kosten aufkommen. Langfristig braucht es zudem einen verlässlichen Bundeszuschuss aus Steuermitteln für die sogenannten versicherungsfremden Leistungen – etwa die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und die Kosten der Pflegeausbildung. Diese Aufgaben sind im gesamtgesellschaftlichen Interesse und dürfen nicht länger allein den Pflegeversicherten aufgebürdet werden.“

Anna Leonhardi, Vorständin des DEVAP e.V., betont die besondere Chance der Bund-Länder-AG in Bezug auf eine umfassende Strukturreform: „Die Finanzierungsfrage in der Pflegeversicherung ist momentan am dringendsten. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Frage nach der tatsächlichen Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung durch Strukturreformen dahinter zurücksteht. Die Erosion des Solidarsystems gefährdet mittelfristig die gesellschaftliche Akzeptanz und Legitimität der Pflegeversicherung. Zudem droht das Versprechen, im Alter vor Armut und sozialer Not geschützt zu sein, zur Worthülse zu werden. Angesichts des demografischen Wandels muss die Politik hier groß denken. Kommunen haben eine Verantwortung für eine Altenhilfe und Pflegeplanung, aber hierfür müssen diese auch entsprechend befähigt werden. Sie dürfen nicht länger als ‚letzte Rettung‘ der Pflegekrise ohne entsprechende Unterstützung dienen: Ohne finanziellen und strukturellen Beitrag von den Ländern und vom Bund drohen eine Überforderung und ein ‚Regularienwildwuchs‘ in den Regionen.“ Die diakonischen Träger der Altenhilfe sind bereits jetzt vielerorts aktiv, um mit Kommunen Konzepte zu entwickeln und diese umzusetzen.

Besonders kritisch sieht Ronneberger aktuelle Überlegungen, die Leistungen für Menschen mit Pflegegrad 1 zu streichen, um Geld einzusparen. „Dass freihändig über die Abschaffung der Leistungen bei Pflegegrad 1 diskutiert wird, zeigt die Hilflosigkeit der Politik“, sagt sie. „Es besteht das Risiko, am falschen Ende zu sparen. Hier sollte die Bund-Länder-Kommission gegensteuern.“ Es sei wichtig, Menschen schon ganz am Anfang der Pflegebedürftigkeit zu erreichen. „Aus der Praxis wissen wir, dass es für viele ältere Menschen schwierig ist, Unterstützung zu bekommen. Die Antragstellung ist kompliziert, viele Menschen fühlen sich nicht gut beraten und die Suche nach einem passenden Pflegedienst oder einer Tagespflege ist in vielen Regionen ein großes Problem“, so Ronneberger. Viele Betroffene versuchten dann, allein zurechtzukommen. „Das ist für pflegebedürftige Menschen wie auch für pflegende Angehörige oft der falsche Weg. Er führt in eine belastende Situation für alle Beteiligten – und das Pflegegeld ändert an dieser Situation wenig.“

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Diakonie Deutschland und der DEVAP,  PM Pressestelle Diakonie Deutschland, 13.10.2025


DBfK unterstützt Initiative zur Beibehaltung der gedruckten Packungsbeilage

Plädoyer für ein hybrides Modell, ergänzt durch ein sinnvolles digitales Format

Berlin, 13.10.2025 – Vor dem Hintergrund der auf EU-Ebene geplanten Reform des Arzneimittelrechts und deren bevorstehender nationaler Umsetzung appelliert der DBfK zusammen mit weiteren Gesundheitsverbänden an die Gesetzgebenden für eine Regelung, die den Zugang zu Gesundheitsinformationen für alle Bevölkerungsgruppen sicherstellt.

Dazu betont Vera Lux, die Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), in ihrem Statement: „Gesundheitsrelevante Informationen müssen uneingeschränkt und barrierefrei verfügbar sein. Wir können insbesondere bei älteren Menschen weder verpflichtend noch selbstverständlich voraussetzen, dass sie einen digitalen Zugang haben. Deshalb sehen wir die geplante elektronische Packungsbeilage (ePI) als sinnvolle Ergänzung, vorausgesetzt, sie erfolgt datenschutzkonform und stellt die Patient:innensicherheit in den Mittelpunkt. Der gedruckte Beipackzettel muss bleiben als analoge Möglichkeit, sich über den Gebrauch und die Sicherheit von Arzneimitteln zu informieren – übrigens auch ein Wunsch von 79 Prozent der Verbraucher:innen. Dieser Appell muss von den politisch Verantwortlichen gehört und umgesetzt werden.“

Die Gemeinsame Erklärung zur elektronischen Packungsbeilage (ePI) 

Die unterzeichnenden Organisationen neben dem DBfK:
Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS)
Das PatientenForum e.V.
Bundesverband für Patienten- und Versicherteninteressen Adexa
Die Apothekengewerkschaft
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG Selbsthilfe)
Deutsche Gesellschaft für Öffentliche Gesundheit und Bevölkerungsmedizin e.V. (DGÖGB)
Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e.V. (ABiD)

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de


Bayern: 4,4 Millionen Euro für neues „Kompetenzcluster innovative Pflege“

Mit einer Förderung von rund 4,4 Millionen Euro startet in Bayern ein neues Innovationsprojekt für die Pflege: Das „Kompetenzcluster innovative Pflege“ (KiPf) soll Forschung, Praxis und Wirtschaft enger verzahnen und neue Technologien schneller in den Versorgungsalltag bringen. weiterlesen

Quelle: NL care konkret daily, 13.10.2025


Gesundheitsversorgung nach Corona fast normal – Risiken für Ältere bleiben

Heidelberg, 13. Oktober 2025 – Während der Corona-Pandemie brach die Zahl der Arztbesuche in Europa dramatisch ein – besonders bei älteren Menschen und chronisch Kranken. Eine Studie des Heidelberg Institute of Global Health der Medizinischen Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg zeigt: Die Versorgung hat sich zwar in fast allen Ländern wieder erholt, doch gerade die genannten Risikogruppen brauchen weiterhin besondere Aufmerksamkeit. Die Studie erschien jüngst in der Fachzeitschrift „The Lancet Regional Health – Europe“.

Eine europaweite Studie unter Leitung des Heidelberg Institute of Global Health (HIGH) der Medizinischen Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg zeigt: Der Zugang zur ambulanten Gesundheitsversorgung für Menschen ab 50 Jahren hat sich nach den massiven Einschränkungen während der COVID-19-Pandemie in fast allen Ländern wieder normalisiert. Besonders ältere Menschen und Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen waren jedoch überproportional von Versorgungslücken betroffen. Gerade sie benötigen jedoch regelmäßige Arztkontakte. Die Forschenden um Ko-Studienleiterin Dr. Anna Reuter, ehemals Wissenschaftlerin am Heidelberg Institute of Global Health, jetzt am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), betonen, dass diese Gruppen in Zukunft enger überwacht werden müssen, um gesundheitliche Folgen von Versorgungsunterbrechungen frühzeitig zu erkennen und durch gezielte Strategien abzufedern.

Internationaler Vergleich ermöglicht umfassende Einschätzung

Für die Studie wurden die Daten von mehr als 147.000 Personen ab 50 Jahren aus 27 europäischen Ländern aus dem Zeitraum 2004 bis 2022 analysiert. Grundlage war der europaweit vergleichende „Survey of Health, Ageing and Retirement in Europe“ (SHARE). Damit liegt erstmals ein länderübergreifendes, langfristiges Bild der Versorgungslage älterer Bevölkerungsgruppen vor.

Für eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Ländern ermittelte das Team anhand der Daten vor der Pandemie die Anzahl der Arztbesuche für eine Referenzperson im Alter von 75 Jahren ohne chronische Beschwerden. Demnach lag 2019 die Anzahl der Arztbesuche einer solchen „Vergleichsperson“ in Schweden am niedrigsten und in Luxemburg am höchsten. Deutschland belegte einen der oberen Plätze. Frauen hatten im Schnitt mehr Arztbesuche zu verzeichnen als Männer.

Drastischer Einbruch der Arztbesuche während der Pandemie

Während der Pandemie war der Rückgang in Italien am stärksten; hier kamen die Arztbesuche fast zum Erliegen. Am geringsten brachen die Arztbesuchszahlen während der Pandemie in Deutschland ein: Es fanden etwas weniger als die Hälfte der ohne Pandemie üblichen Arztbesuche statt. Die Studie zeigte auch, dass in Ländern mit höheren Gesundheitsausgaben die Anzahl an Arztbesuchen während der Pandemie weniger stark zurückging.

Versorgung erholt sich – aber nicht für alle

Nach der Pandemie erholten sich die Arztbesuchszahlen zumeist wieder. In Slowenien, Luxemburg und Polen blieben sie jedoch mit 64 bis 85 Prozent teils deutlich unter den Vor-Pandemie-Werten.

Vor allem ältere und chronisch kranke Menschen reduzierten ihre Arztkontakte überproportional, obwohl sie regelmäßige Untersuchungen am dringendsten benötigen. Ebenso war die Erholung der Arztbesuche im Jahr 2022 in diesen Gruppen nicht gleichmäßig. Vor allem Menschen, die älter als 75 Jahre waren oder an chronischen Erkrankungen litten wie Diabetes, Bluthochdruck, vorausgegangenem Herzinfarkt oder Schlaganfall, gingen nach der Pandemie seltener zum Arzt, 50- bis 60-Jährige hingegen etwas häufiger, vermutlich wegen Nachholbedarfs bei Vorsorgeuntersuchungen, ebenso wie Menschen mit Krebs.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass sich der Zugang zur Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung ab 50 Jahren in Europa weitgehend normalisiert hat. Doch gerade ältere Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen dürfen nach einer solchen Krise nicht aus dem Blick geraten. Nach dieser Pandemie muss sichergestellt werden, dass sie dauerhaft in der Versorgung bleiben – und für künftige Pandemien brauchen wir Strategien, um Unterbrechungen der Behandlung frühzeitig abzufedern“, erklärt Ko-Studienleiterin Dr. Anna Reuter.

Die Studie ist Teil des europäischen Forschungsprojekts SHARE COVID-19 und wurde im Rahmen von Horizon 2020 von der Europäischen Union gefördert.

Literatur

Nguyễn VK, Reuter A, Abd El Aziz M & Bärnighausen T (2025) Trends in outpatient healthcare visits among adults aged 50 years and older in 27 European countries: analysis of population-based survey data, 2004-2022. The Lancet Regional Health – Europe, 57, 101407. https://doi.org/10.1016/j.lanepe.2025.101407

URL : https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/newsroom/gesundheitsversorgung-nach-corona-fast-normal–risiken-fuer-aeltere-bleiben/

Quelle: PM Universitätsklinikum Heidelberg, 13.10.2025


Angehörige leisten unbezahlte Pflege im Wert von 206 Milliarden Euro

  • VdK kritisiert aktuelle Debatte um Sparpläne in der Pflege
  • Bentele fordert stärkere Anerkennung und Unterstützung pflegender Angehöriger

Pflegende Angehörige in Deutschland leisten weit mehr als nur private Fürsorge. Laut einer Studie der Hochschule Zittau/Görlitz hätten die informellen Pflegeleistungen im Jahr 2023 – wären sie von angelernten Pflegehilfskräften erbracht worden – einen Wert von rund 206 Milliarden Euro gehabt. „Angesichts dieser enormen Summe unentgeltlich erbrachter Pflegeleistungen sind aktuelle Debatten um Einsparungen in der Pflege ein Schlag ins Gesicht der pflegenden Angehörigen“, kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Sparpläne sind kein Ersatz für politische Fantasielosigkeit, und vor allem nicht für fehlende Strategien. Wenn sich nichts ändert, werden es auch in Zukunft die pflegenden Angehörigen sein, die den Laden am Laufen halten.“

Laut Statistischem Bundesamt wurden im Dezember 2023 etwa 86 Prozent (4,9 Millionen Menschen) der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, überwiegend durch Angehörige. Wer die Abschaffung des Pflegegrads 1 befürwortet, übersieht nicht nur den aktuellen gesellschaftlichen Wert und das Engagement der pflegenden Angehörigen, sondern ignoriert auch die zukünftigen Herausforderungen, so Bentele: „Mit dem demografischen Wandel, insbesondere dem Eintritt der Babyboomer-Generation ins Pflegealter, und dem anhaltenden Fachkräftemangel in der professionellen Pflege wird der Bedarf an pflegenden Angehörigen massiv steigen.“

Der Sozialverband VdK fordert eine deutliche Stärkung und Anerkennung pflegender Angehöriger ebenso wie verbindliche und nachhaltige Lösungen zur Absicherung der Pflegeversicherung. Dazu gehört, dass Angehörige entlastet werden — finanziell, institutionell und durch bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Der Verband setzt sich zudem für eine einheitliche Pflegeversicherung ein, in die alle Bürgerinnen und Bürger einzahlen und die alle Einkommensarten berücksichtigt.

Erwartungen an Einsparungen in der Pflege zu hoch

Das RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung hat ein theoretisches Einsparpotenzial von rund 1,8 Milliarden Euro jährlich errechnet, sollten alle Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1 sämtliche ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen. In der Realität lagen die Ausgaben 2024 laut GKV-Spitzenverband jedoch bei nur 640 Millionen Euro, da viele Pflegebedürftige die ihnen zustehenden Leistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch nahmen. Diese Zahlen belegen, dass die Erwartungen an Einsparungen bei einer Abschaffung des Pflegegrads 1 zu hoch gegriffen sind. Gleichzeitig verunsichert die Diskussion Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.

Weitere Informationen

Die Studie „Der monetäre Wert der Pflegeleistungen von An- und Zugehörigen in Deutschland“ von Prof. Dr. Andreas Hoff, Prof. Dr. Steffi Höse, Prof. Dr. Martin Knoll und Prof. Dr. Notburga Ott steht auf der Website des GAT Institut für Gesundheit, Altern, Arbeit und Technik an der Hochschule Zittau/Görlitz (HSZG) zum Download bereit.

Quelle: PM Sozialverband VdK Deutschland, 11.10.2025


Pflegefachassistenz

Bundestag beschließt einheitliche Ausbildung

Der Bundestag hat das Gesetz zur Einführung des neuen Berufsbilds Pflegefachassistenz beschlossen. Die bundeseinheitliche Ausbildung startet 2027. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 10.10.2025


Auszeichnung

Bundesverdienstkreuz für Andreas Westerfellhaus

Andreas Westerfellhaus erhält das Verdienstkreuz 1. Klasse für sein langjähriges Engagement in der Pflege. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 10.10.2025


48. Deutscher Krankenhaustag vom 17. bis 20. November 2025

Korrektur: Krankenhaustag diskutiert neue Wege in der Pflege

10.10.2025Am dritten Tag des 48. Deutschen Krankenhaustags, Mittwoch, 19. November 2025, steht die Pflege im Fokus. Unter dem Motto „Neustart Krankenhauspolitik – Mut zur Veränderung für neue Wege in der Pflege“ diskutieren namhafte Expertinnen und Experten die dringenden Herausforderungen und notwendigen Reformen im Pflegebereich der deutschen Kliniken.

Dr. Sabine Berninger, Vorsitzende des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe Südost und stellv. Vorsitzende des Bayerischen Landespflegerats und die Präsidentin der Pflegekammer NRW Sandra Postel eröffnen den Tag. Im Anschluss folgt eine Reihe von Fachvorträgen, die wichtige Themen der Pflegepolitik und deren praktische Umsetzung aufgreifen.

Im Folgenden referieren u.a. Leah Dörr, Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW, Eduard Klukas von der Universität Bielefeld, Barbara Steffens von der Techniker-Krankenkasse NRW und Dr. Dr. Peter-Johann May, Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen.

Am Nachmittag geht es in einem Panel um die sektorenübergreifende Versorgung. Beitragen werden Kristina Engelen aus dem Vorstand der Pflegekammer NRW und selbst Pflegefachperson, Lina Gürtler vom DBfK-Bundesvorstand, Thomas Meißner, Vorstand Anbieterverband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen, Heike Hoffer, Leitung Projektgruppe „Zukunftspakt Pflege“ im Bundesgesundheitsministerium und Ulrike Döring, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeverbände. Prof. Frank Weidner, Pflegewissenschaftler an der Universität Koblenz hält einen Vortrag über Aufgaben in der Pflege.

Mit dem dritten Veranstaltungstag wird ein wichtiger Beitrag zur Debatte um die Zukunft der Pflege im Krankenhaus geleistet. Ziel ist es, konkrete Wege aufzuzeigen, wie Pflegeberufe gestärkt, die Arbeitsbedingungen verbessert und die Versorgungsqualität langfristig gesichert werden können.

Detaillierte Informationen zum Kongressprogramm und weitere Informationen finden Sie unter www.deutscher-krankenhaustag.de. Tickets zum kostenlosen Besuch des Deutschen Krankenhaustages und dem damit verbundenen freien Messeeintritt auf der MEDICA sind unter https://eveeno.com/deutscher-krankenhaustag erhältlich.

Quelle: PM DKG e.V., 10.10.2025


Bundestag verabschiedet Gesetz zur Einführung eines neuen Berufsbildes Pflegefachassistenz

Der Deutsche Bundestag hat am 9. Oktober das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung verabschiedet, dessen Entwurf Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ins Kabinett eingebracht hatten. Die einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland.

Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Damit können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln: Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen – aus 27 mach 1. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass der Bundestag heute in einem sehr zügigen Verfahren über dieses Gesetz entschieden hat und damit dem Wunsch von Ländern und professionell Pflegenden nach einem schnellen Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Regelung Rechnung trägt. Die Sicherung guter Pflege ist eine der großen gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Das Pflegefachassistenzgesetz leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Die neue Ausbildung ist modern, vergütet und bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Sie steht dabei auch Menschen ohne Schulabschluss offen. Das schafft Bildungschancen und erschließt neue Ausbildungspotentiale.

“Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „In einer älter werdenden Gesellschaft brauchen wir ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen und klaren beruflichen Perspektiven, um die Pflege auch in Zukunft zu sichern. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz schaffen wir die Grundlage für eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz und sorgen bereits in der Ausbildung für eine angemessene Vergütung. Die Ausbildung eröffnet neue Karrierewege in der Pflege. Gemeinsam wollen wir so mehr Menschen für diesen Beruf begeistern.“

Die wichtigsten Regelungen:

  • Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen
  •  Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
  • Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
  • Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
  • Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
  • Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung

Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat. Web-Ansicht: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/pressemitteilungen/bundestag-verabschiedet-gesetz-zur-einfuehrung-eines-neuen-berufsbildes-pflegefachassistenz-271754

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums , Pressemitteilung 28 , Veröffentlicht am 09.10.2025


Deutscher Pflegerat zum Kabinettsbeschluss zur Krankenhausreform

Ohne Pflege in den Leistungsgruppen droht Qualitätsverlust im Krankenhaus

Berlin (09. Oktober 2025, Nr. 41/2025) – Der Deutsche Pflegerat (DPR) warnt vor einem Qualitätsverlust durch die Krankenhausreform. Nach dem Kabinettsbeschluss zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sollen die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) nicht mehr als Qualitätskriterium in der Leistungsgruppensystematik gelten.

„Damit verliert die Pflege an Bedeutung in der Qualitätsbewertung von Krankenhausleistungen“, sagt DPR-Präsidentin Christine Vogler. „Pflegepersonaluntergrenzen werden nicht abgeschafft, aber sie gelten künftig nur noch als begleitende Vorschrift, nicht mehr als Voraussetzung für die Abrechnung von Leistungen. Das schwächt ihre Wirkung erheblich.“

Bisher war klar: Nur wer bestimmte Qualitätsmindeststandards erfüllt, hat einen Anspruch auf Abrechnung von Entgelten. Dazu gehörte auch eine Mindestbesetzung mit Pflegefachpersonen. Damit wird den Qualitätskriterien der Leistungsgruppen eine stärkere Verbindlichkeit zugemessen als den PpUG in ihrer heutigen Konzeption mit einem monetären Sanktionssystem. Es ist von enormer Bedeutung, dass in den Leistungsgruppen die pflegerische Personalbemessung verankert wird. Damit wird die Verbindlichkeit zur Einhaltung der PpUG und der PPR 2.0 zusätzlich zur weiterhin geltenden PpUG-Verordnung gestärkt.

„Dieser Bezug ´Pflegepersonal zur Leistungsgruppe´ fehlt im Kabinettsbeschluss. Damit können Krankenhäuser künftig theoretisch Entgelte abrechnen, obwohl zu wenig Pflegepersonal eingesetzt ist. Dies gefährdet die Patient:innensicherheit“, so Vogler.

Der Deutsche Pflegerat fordert, die Pflegepersonaluntergrenzen verbindlich in der Leistungsgruppensystematik zu belassen, bis sie durch weitere Qualitätsmerkmale wie die der PPR 2.0 ersetzt werden. „Die Profession Pflege ist die Basis jeder Krankenhausleistung. Wenn Qualität das Ziel der Reform ist, muss die berufliche Pflege im Zentrum des Systems stehen, wo Qualität definiert wird“, betont Vogler.

Das Positionspapier des Deutschen Pflegerats „Pflegepersonal auch in den Leistungsgruppen verbindlich sichern“ liegt der Anlage bei und ist hier abrufbar.

Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky


Pflegekammer Rheinland-Pfalz fasst wichtige Beschlüsse für 2026

Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz hat Wahlverfahren, Haushaltsplan und zentrale Projekte für 2026 beschlossen. ►weiterlesen

Quelle: NL Altenpflege, 09.10.2025


Anhörung im Gesundheitsausschuss

Deutscher Pflegerat begrüßt Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung als wichtigen ersten Schritt

Berlin (08. Oktober 2025, Nr. 40/2025) – Der Deutsche Pflegerat (DPR) bewertet den Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege als einen wichtigen ersten Schritt zur Stärkung der pflegerischen Fachkompetenz und Eigenverantwortung. Der Entwurf verankert die Pflegeprozessverantwortung erstmals ausdrücklich im Leistungsrecht. Dennoch bleibt er in zentralen Punkten hinter seinen Ansprüchen zurück.

„Der Gesetzgeber erkennt an, dass Pflegefachpersonen über eigenständige Kompetenzen verfügen“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, anlässlich der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages. „Das ist überfällig und ein klares Signal. Doch an entscheidenden Stellen bleibt das Gesetz zu stark an ärztlicher Diagnostik orientiert und verfehlt so den eigentlichen Anspruch einer echten Befugniserweiterung.“

Der Gesetzentwurf bleibt noch zu stark in einer Gesundheitsversorgung behaftet, die seit über 100 Jahren von ärztlicher Dominanz und Logik geprägt ist und dadurch bedingt neue Versorgungsmodelle erschwert. Die pflegerische Versorgung darf nicht länger nur aus ärztlicher Perspektive betrachtet werden. Um die Chancen der Befugniserweiterung zu nutzen, braucht es Mut und den Willen, sich von alten Strukturen zu lösen. „Wir müssen verstehen, dass die Befugniserweiterung funktioniert und eine große Chance für eine moderne, interprofessionelle Versorgung bietet. Pflegefachpersonen müssen ihre Kompetenzen eigenverantwortlich und selbstständig einbringen können und so die Versorgungsqualität gemeinsam mit allen Gesundheitsfachberufen sichern.“

Der DPR begrüßt die vorgesehene Pflegeprozessverantwortung, kritisiert jedoch, dass der neue § 15a SGB V zu stark an ärztlicher Diagnostik orientiert bleibt und keine eigenständige heilkundliche Ausübung durch Pflegefachpersonen vorsieht. Pflegefachliches Handeln darf nicht auf ärztlich abgeleitete Diagnosen reduziert werden. Pflege muss über ärztliche Maßnahmen hinaus gedacht und eigenständig im Versorgungsgeschehen abgebildet werden.

Professionelles Pflegehandeln folgt einer eigenen Fachlogik, orientiert sich an individuellen Zuständen und pflegerischen Phänomenen der Patient:innen und Pflegebedürftigen. Wenn diese Kompetenzen vollumfänglich berücksichtigt und rechtlich verankert werden, entsteht eine moderne, professionsübergreifende Versorgungsstruktur.

Auch für die Berufsbilder Advanced Practice Nursing (APN) und Community Health Nursing (CHN) fordert der DPR eine Weiterentwicklung hin zu pflegeautonomen Leistungen und klaren Handlungsfeldern in allen Versorgungssettings. Die geplante Erarbeitung eines Muster-Scope-of-Practice kann dabei nur ein erster Schritt sein. Sie muss pflegetheoretisch und pflegewissenschaftlich fundiert erfolgen.

„Die Richtung stimmt, aber der Weg ist noch lang“, betont Vogler. „Der Gesetzentwurf legt eine gute Basis. Doch er muss um verbindlichere Zuständigkeiten, pflegewissenschaftliche Expertise und eine klare Perspektive auf eine eigenständige Pflegekompetenz ergänzt werden.“

Download Stellungnahme des DPR zum Gesetzentwurf

Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky


DEKV fordert echte Entkopplung der Krankenhausfinanzierung von Fallzahlen

Berlin, 08. Oktober 2025 –  Das Bundeskabinett hat heute Änderungen an der geplanten Krankenhausreform beschlossen. Doch diese Anpassungen bleiben deutlich hinter dem zurück, was für eine zukunftsfähige Versorgung notwendig wäre. „Eine wirklich nachhaltige Reform gelingt nur, wenn die Krankenhausbudgets vollständig von der Menge der behandelten Fälle entkoppelt werden“, betont Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.

Tatsächlich bleibt die Finanzierung weiterhin stark an Fallzahlen gebunden: 40 Prozent der Vergütung richten sich direkt nach den aktuell erbrachten Leistungen, die übrigen 60 Prozent – als sogenannte Vorhaltepauschalen bezeichnet – orientieren sich an den Fallzahlen der Vorjahre.

„Wir brauchen eine verlässliche, bedarfsorientierte und planungssichere Finanzierung – unabhängig von Fallzahlen. Nur so lassen sich Versorgungsqualität und wirtschaftliche Stabilität langfristig sichern“, fordert Radbruch. Der DEKV plädiert deshalb für eine grundlegende Überarbeitung der Vorhaltefinanzierung.

Darüber hinaus erschwert die komplizierte Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung es Bürgerinnen und Bürgern, die Krankenhausfinanzierung zu verstehen. Der geplante Transparenzatlas ändert daran nichts – er schafft eher neue Diskussionen, statt für echte Verständlichkeit und Orientierung zu sorgen.

Quelle: PM DEKV, 08.10.2025


Deutscher Pflegerat zieht Bilanz zur Anhörung zur Pflegefachassistenzausbildung

DPR: 18 Monate sind organisatorisch machbar, aber fachlich nicht ausreichend. Zugang ohne Schulabschluss gefährdet Ausbildungsqualität

Berlin (07. Oktober 2025, Nr. 39/2025) – Nach der öffentlichen Anhörung im Bildungsausschuss des Deutschen Bundestags am 6. Oktober 2025 zieht der Deutsche Pflegerat (DPR) ein Fazit: Die bundeseinheitliche Einführung der Pflegefachassistenzausbildung ist ein wichtiger Schritt, um Qualität, Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit in der Pflegebildung zu sichern. Entscheidend ist, dass das notwendige Qualifikationsniveau nicht unterschritten wird.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die bisher zersplitterten Landesregelungen nun vereinheitlicht werden sollen“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Nur mit bundeseinheitlichen Standards schaffen wir Transparenz, Mobilität und Verlässlichkeit in der Ausbildung. Doch Qualität braucht Zeit: Eine zweijährige Ausbildungsdauer auf DQR-Niveau 3 ist die ideale Voraussetzung, um die erforderlichen Kompetenzen zu erwerben und die Patientensicherheit zu gewährleisten. “

Kathrina Edenharter, Präsidiumsmitglied des DPR, betont die Bedeutung einer fundierten Ausbildung: „18 Monate sind organisatorisch möglich, fachlich aber nicht ausreichend. Kompetenz entsteht durch die Verbindung von Theorie, Praxis und Reflexion. Wer die Ausbildung zu stark verkürzt, gefährdet den Kompetenzaufbau und damit auch die Versorgungsqualität.“

Zugang ohne Schulabschluss gefährdet Qualität

Der DPR kritisiert die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, die Ausbildung ohne Schulabschluss zu beginnen, wenn die Pflegeschule eine positive Prognose stellt. „Pflege erfordert Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit und Fachwissen. Ohne Schulabschluss steigt das Risiko von Ausbildungsabbrüchen deutlich“, erklärt Edenharter. „Eine Prognoseentscheidung ersetzt keine solide Grundlage. Mindestvoraussetzung für die Ausbildung sollte ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss sein.“

Vogler ergänzt: „Ein gesetzlich vorgeschriebener Prognoseentscheid verengt den Weg zur Berufseinmündung und läuft Gefahr, Menschen auf einen Berufsweg festzulegen, ohne dass ihnen ausreichend Zeit bleibt, sich persönlich zu orientieren und zu entwickeln. Das widerspricht dem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf freie Berufswahl und öffnet die Tür für unnötige Barrieren bei der Ausbildungsaufnahme. Deshalb sollte der Passus zur Prognoseentscheidung im Gesetzentwurf gestrichen werden.“

Gezielte Förderung sichert Ausbildungserfolg

Der DPR sieht in gezielter Sprachförderung und individueller Lernbegleitung zentrale Instrumente, um die Ausbildung zu sichern. „Fehlende Sprachkenntnisse gehören zu den häufigsten Abbruchgründen“, sagt Edenharter. „Deshalb braucht es verbindliche Sprachstandards auf Niveau B2, die auch die pflegerische Fachsprache berücksichtigen. So lassen sich Kommunikationsfehler vermeiden und die Patientensicherheit gewährleisten.“

Viele Auszubildende mit geringem schulischen Vorwissen benötigten zudem gezielte Unterstützung. „Schulsozialarbeit und individuelle Lernbegleitung sind keine Kür, sondern Voraussetzung für den Ausbildungserfolg“, betont sie.

Der DPR fordert außerdem eine deutlich bessere Betreuungsrelation: „Eine Lehrkraft sollte idealerweise rund zehn Auszubildende betreuen, organisatorisch sind bis zu 15 vertretbar – nicht zwanzig, wie im Entwurf vorgesehen. Gute Ausbildung braucht pädagogische Präsenz“, so Vogler.

Einheitlichkeit und klare Rollen in der Pflegebildung

Mit dem Gesetz wird eine überfällige Lücke geschlossen: Bisher existieren 27 verschiedene Landesausbildungen. „Das neue Gesetz schafft gleiche Voraussetzungen in ganz Deutschland und ermöglicht Mobilität“, erklärt Vogler. „Wichtig ist, die Ausbildung in die Bildungsarchitektur Pflege in Deutschland (BAPID) einzubetten. Das DPR-Projekt BAPID zeigt, wie klare Rollenprofile definiert und Bildungswege von der Pflegefachassistenz bis zur akademisch qualifizierten Pflegefachperson sinnvoll verknüpft werden. Das sichert auch den notwendigen Skill-Mix der Pflegeberufe untereinander.“

Reha-Einrichtungen als Ausbildungsträger und faire Vergütung

Der DPR unterstützt die Forderung, dass auch Rehabilitationseinrichtungen als Träger der Ausbildung zugelassen werden. „Diese Einrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag zur pflegerischen Versorgung und können Ausbildungskapazitäten erweitern“, so Edenharter.

Gleichzeitig müsse die Ausbildung auch finanziell attraktiv sein. „Das muss in den Einrichtungen und in der Tarif-Treue-Regelung der Langzeitpflege berücksichtigt werden.“

Christine Vogler fasst zusammen: „Wir brauchen eine Ausbildung, die Menschen befähigt, Verantwortung zu übernehmen, Qualität zu sichern und Perspektiven zu entwickeln. Das gelingt nur mit klaren Standards und guten Rahmenbedingungen, die Theorie und Praxis sinnvoll verbinden und ausreichend Zeit für den Kompetenzerwerb lassen.“

Der Deutsche Pflegerat steht bereit, die Umsetzung der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung gemeinsam mit Politik, Ländern und Bildungsträgern fachlich zu begleiten.

Anlagen:

Download Schriftliche Stellungnahme des DPR zum Gesetzentwurf

Eingangsstatement von Kathrina Edenharter, Präsidiumsmitglied des DPR, zur Anhörung im Bildungsausschuss

Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Kathrina Edenharter Präsidiumsmitglied des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky


Pflegearbeitsmarkt

Mehr zufriedene Pflegekräfte wechseln den Job

Eine aktuelle Auswertung liefert neue Einblicke in die Wechselbereitschaft von Pflegepersonal und zeigt, dass Fluktuation nicht ausschließlich auf Unzufriedenheit zurückzuführen ist. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 07.10.2025


28. Netzwerk-Workshop „Chronische Wunden“

Am Freitag, den 27. Februar 2026 findet ein Netzwerk-Workshop zum Thema „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ an der Hochschule Osnabrück statt. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.

Im Rahmen dieses Workshops werden die Ergebnisse der zweiten Aktualisierung des Expertenstandards vorgestellt sowie Erkenntnisse aus einem Praxisprojekt zur Arbeit mit dem Expertenstandard und themenspezifischen Indikatoren präsentiert und diskutiert.

Die Programmbroschüre, weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie auf der DNQP-Website.

Quelle: NL DNQP 07.10.2025


Neudefinition des ICN von „Nurse“ und „Nursing“ jetzt in deutscher Übersetzung

Die aktuelle Potenzialanalyse der beruflichen Pflege ist überfällig und ein Meilenstein für die Profession.

Berlin, 06.10.2025 – Was bedeutet es, Pflegefachperson zu sein? Wie definiert sich die Berufsgruppe? Welche Bedeutung hat das für pflegerisches Handeln, aber auch für die Gesellschaft und Politik? Antworten liefert die Neudefinition der Begriffe „Nurse“ und „Nursing“, veröffentlicht anlässlich des diesjährigen Kongresses des International Council of Nurses (ICN). Die drei deutschsprachigen Mitgliedsverbände aus Deutschland, Österreich und der Schweiz legen jetzt eine gemeinsam erarbeitete und vom ICN autorisierte Übersetzung vor.

„Die Definitionen beschreiben umfassend das Spektrum dessen, was professionelle Pflege heute leisten kann“, sagt Vera Lux, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), einer der drei beteiligten Verbände. „Damit geben wir beruflich Pflegenden eine Hilfestellung an die Hand, um ihre Rolle reflektieren und selbstbewusst ausüben zu können. Darum geht es im Kern: um eine Selbstbeschreibung, aber auch Selbstermächtigung.“

Die Versorgungsrealität, in der beruflich Pflegende wirken, hat sich in den vergangenen Jahren massiv verändert. Diese Veränderungen greift die Neudefinition auf und liefert damit auch eine Blaupause für die Politik, wie das Potenzial der beruflichen Pflege für die Versorgung genutzt werden kann. Gleichzeitig machen die ausführlichen Beschreibungen auch der Öffentlichkeit deutlich, welchen Beitrag Pflegefachpersonen in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung leisten und welche Werte sie dabei leiten. Für die Pflegefachausbildung stellen die Definitionen einen Referenzpunkt dar, neben den bestehenden Rahmenlehrplänen und Curricula.

„Wir als DBfK hoffen sehr, dass mit der Neudefinition das volle Spektrum pflegerischer Kompetenz von den politisch Verantwortlichen, aber auch von der breiten Öffentlichkeit und Gesellschaft erkannt wird“, betont Vera Lux. „Das könnte die Umsetzung in die heutige Versorgungsrealität in Deutschland befördern, auch vor dem Hintergrund, dass eine umfassende Reform der Versorgungsstrukturen in unserem Gesundheitssystem zwingend geboten ist und professionelle Pflege als relevanter Leistungserbringer anerkannt wird. Dazu braucht es eine inklusive Aufgabenverteilung unter den Gesundheitsprofessionen und mehr Autonomie für Pflegefachpersonen. Das Handbuch dafür liegt jetzt vor.“  (…)

Die Broschüre im Download

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de


DEVAP zeigt Konsequenzen der Kürzungen in „Liste des Grauens“

Die Pflegereform muss zur Würde, Gerechtigkeit und Solidarität beitragen

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich in seiner Pressemitteilung zum zweiten geplanten Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Oktober 2025:

Berlin, 06.10.2025 „Die Arbeitsaufträge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und auch die aktuellen Diskussionen um die Streichung des Pflegegrades 1 zeigen, dass Finanzierungsfragen im Fokus der Pflegereform stehen, weniger System- und Strukturfragen bzw. diese immer unter dem Finanzierungsvorbehalt“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. „Damit werden jedoch das Potential der Gesundheitswirtschaft mit 12 Prozent vom BIP als wichtiger Wirtschaftsmotor und die Wirksamkeit einer frühzeitigen Unterstützung in der häuslichen Umgebung zum Hinauszögern von Pflegebedürftigkeit verkannt.“

„Der DEVAP befasst sich intensiv mit den Konsequenzen von Sparmaßnahmen und Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung“, so Wesemann weiter. Hieraus ist die sogenannte „Liste des Grauens“ entstanden:

  1. Sparmaßnahmen im Sozialbereich

Die bisher gewährten und auch die geplanten Darlehen für die Sozialversicherungen verkennt die prekäre Lage, weil sie nicht nachhaltig sind und die Finanzierungslast lediglich in die Zukunft verschieben. Einsparungen allein steigern zudem das Versorgungsdefizit und retten das System nicht; dies gelingt nur durch tatsächliche Reformen. Pflegefachpersonen und junge Mediziner werden – trotz vieler gelungener Reformen, wie dem Pflegeberufegesetz – prekärer werdende Arbeitssituationen verlassen, weil sie weiterhin nur als Kostentreiber gesehen werden.

  1. Leistungsreduzierung

Streichungen in den unteren Pflegegraden lässt Menschen mit beginnendem Unterstützungsbedarf allein und verhindert wichtige präventive Maßnahmen. Dies kann den pflegerischen Bedarf langfristig noch verstärken. Eine bessere Ausgabensteuerung wäre sinnvoll, indem der Fokus auf Ausgaben für Prävention, Beratungsangebote, Pflegekurse, Hilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vor Ort liegt.

  1. Kommunen weitere verpflichtende Aufgaben übertragen ohne entsprechende finanzielle und strukturelle Ausstattung

Kommunen haben eine Verantwortung für eine Altenhilfe und Pflegeplanung, aber hierfür müssen diese auch entsprechend befähigt werden. Sie dürfen nicht länger als „letzte Rettung“ der Pflegekrise ohne entsprechende Unterstützung dienen: ohne finanziellen und strukturellen Beitrag von den Ländern und vom Bund droht eine Überforderung und ein „Regularienwildwuchs“ in den Regionen.

  1. Verpflichtende private Vorsorge

Junge Generationen könnten eine private Vorsorge finanziell tragen, aber ältere Generationen würde dies teils massiv überfordern. Es müssen gesamtgesellschaftliche Lösungen gefunden werden; auch um die Wirtschaft zu stabilisieren und die Angehörigen nicht als Arbeitskräfte zu verlieren. Ein möglicher Ansatz wäre ein befristeter Solidaritätsbeitrag der Babyboomer: dies geht bewusst über technische Systemkorrekturen hinaus und schafft einen neuen Generationenvertrag für die Pflege, der finanzielle Stabilität mit gesellschaftlichen Solidaritäten verbindet.

  1. Finanzierungsfrage vor Strukturfrage

Zwar stellt sich die Finanzierungsfrage in der Pflegeversicherung momentan am dringendsten. Das darf aber nicht dazu führen, dass die wichtigste Frage – nämlich die nach der tatsächlichen Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung durch Strukturreformen – dahinter zurücksteht. Die Erosion des Solidarsystems gefährdet mittelfristig die gesellschaftliche Akzeptanz und Legitimität der Pflegeversicherung. Zudem droht das Versprechen, im Alter vor Armut und sozialer Not geschützt zu sein, zur Worthülse zu werden. Dies motiviert auch nicht dazu selbst Vorsorge zu treffen.

„Die Verantwortung für eine professionelle, ausfinanzierte und zukunftsfähige Pflege in Deutschland darf nicht in das private Umfeld der Betroffenen verschoben werden“, so Wesemann abschließend. „Wir müssen gesamtgesellschaftlich Lösungen finden. Notwendig sind Sofortmaßnahmen, wie die Überführung der Behandlungspflege in der stationären Pflege ins SGB V, die Erstattung der Coronakosten, die soziale Absicherung der Pflegenden und die Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen. Langfristig ist eine umfassende Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung erforderlich. Hierzu geben die für Dezember 2025 angekündigten Eckpunkte der Bund-Länder-AG hoffentlich konkrete Antworten.“

Der DEVAP bringt sich mit seinem Strategiepapier „Trotzdem Pflege: Für jeden, zu jeder Zeit“ auf Bundesebene auch weiterhin aktiv für eine umfassende Struktur- und Finanzreform der Pflegeversicherung ein.

Kontakt: Anna Leonhardi, Mitglied im Vorstand // 030 83001-277 // info@devap.de

Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), Invalidenstraße 29, 10115 Berlin, Tel.: 030 83001 267, Fax: 030 83001 25277, www.devap.de


Übergabe

Debatten um Pflegegrad 1 & die Pflege-Informatik-Initiative

Pflege im Umbruch: Während die Streichung von Pflegegrad 1 massive Einschnitte für Betroffene und Angehörige bedeuten könnte, setzt die Pflegeinformatik-Initiative auf Digitalisierung und Daten, um Pflege sichtbar zu machen. Gleichzeitig fordern Verbände eine deutliche Entbürokratisierung. Im Browser ansehen

Quelle: NL Übergabe, 04.10.2025


Pflegegrad 1 konsequent auf Prävention ausrichten?

Die Debatte um die Abschaffung von Pflegegrad 1 entzündet sich an der Frage: sparen oder vorbeugen? Fachleute betonen, der Pflegegrad sei ein wichtiges Instrument zur Prävention und dürfe nicht für kurzfristige Haushaltsmaßnahmen geopfert werden.  → weiterlesen

Quelle: NL care konkret daily, 02.10.2025


DZA-Stellungnahme:

Die Streichung von Pflegegrad 1 würde vor allem Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörige treffen

Oktober 1, 2025 – Mit der Pflegereform 2017 wurde die bisherige Einstufung von Menschen mit Pflegebedarfen reformiert. Die damals bestehenden Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Ziel der Reform war es, dass nicht nur körperlich eingeschränkte Menschen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben, sondern auch Menschen mit psychischen oder kognitiven Einschränkungen. Deshalb galt die große Pflegereform und die Einführung von fünf Pflegegraden 2017 als wichtige Errungenschaft.

Nun hat die Bundesregierung eine mögliche Streichung des Pflegegrads 1 ins Spiel gebracht. Das wäre eine Abkehr von dem gegangenen Schritt und würde insbesondere Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen hart treffen. Ende 2024 waren etwa 860.000 Menschen in Pflegegrad 1 eingestuft. Ein Großteil davon sind Menschen mit beginnender Demenz.

In Pflegerad 1 stehen den Menschen Vergütung oder Zuschüsse für einfache Hilfsmittel zur Sicherheit, wohnraumverbessernde Maßnahmen, Beratungen und Schulungen für Angehörige und ein Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung, der monatlich verwendet werden kann, um beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen oder eine Alltagsbegleitung zu bezahlen.

„Diese Leistungen sind für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen besonders relevant, da eine Demenz das gesamte Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen verändert. Informationen über die Erkrankung und Beratung zum richtigen Umgang damit sind gerade deshalb sehr wichtig. Auch die Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes sind eine Unterstützung, um die Sicherheit zu Hause zu gewährleisten. Das Entfallen des Entlastungsbeitrages wäre ein großer Einschnitt für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen“, erklärt Astrid Lärm, Leiterin der Geschäftsstelle Nationale Demenzstrategie. Denn bei Demenz steht die zeitintensive Begleitung und Betreuung im Vordergrund. Pflegende Angehörige sind auch bei einer beginnenden Demenz oft viele Stunden am Tag gefordert. Haushaltsnahe Dienstleistungen und stundenweise Betreuung, die mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden, ermöglichen den pflegenden Angehörigen in regelmäßigen Abständen Entlastung und Zeit für sich. „Auswertungen auf Basis des Deutschen Alterssurveys zeigen, dass sich pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz zeitlich intensiver kümmern und zu höheren Anteilen belastet fühlen als pflegende Angehörige von Menschen mit anderen Erkrankungen“, ergänzt Dr. Ulrike Ehrlich, Wissenschaftlerin am Deutschen Zentrum für Altersfragen. Mit dem Entlastungsbetrag würden Maßnahmen entfallen, die einer besonders geforderten Gruppe von pflegenden Angehörigen zugutekommen. Um die Betreuung über einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten zu können, sind diese Maßnahmen aber immens wichtig – für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen.

Eine Streichung von Pflegegrad 1 hätte gravierende Folgen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen – jetzt und in Zukunft. Entlastungsleistungen sind wichtig, damit die Pflege zu Hause gelingt. Fallen sie weg, müssen viele Betroffene womöglich früher stationär untergebracht werden. Das wäre ungleich teurer für das Pflegesystem. Gleichzeitig steigt das Risiko, dass pflegende Angehörige ausbrennen, selbst krank werden oder aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Vermeintliche kurzfristige Einsparungen würden hier langfristig somit zu höheren Kosten führen – gesellschaftlich wie volkswirtschaftlich.

Quelle: PM DZA, 02.10.2025


Neue Wege der Prävention in der ambulanten Pflege und der Tagespflege

Modellvorhaben health4care geht an den Start

Das Modellvorhaben health4care, in dem es um Ansätze einer praxisnahen Entwicklung und Erprobung der Prävention und Gesundheitsförderung in ambulanten und teilstationären Lebens- und Arbeitswelten der Pflege geht, tritt jetzt in die Erprobungsphase ein. Aus insgesamt 54 Einrichtungen, die Interesse an der Projektteilnahme gezeigt hatten, wurden im Rahmen eines mehrstufigen Auswahlverfahrens in den vergangenen Monaten acht Projektpartnereinrichtungen ausgewählt – fünf aus Nordrhein-Westfalen und drei aus Rheinland-Pfalz. Health4care wird vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP-Institut) mit Förderung der BARMER bis Ende 2028 gemeinsam mit den jetzt ausgewählten Einrichtungen umgesetzt. Projektziele bestehen in der Förderung der Gesundheitskompetenz und des Wohlbefindens von Menschen mit Pflegebedarf sowie deren Zu- und Angehörigen.

zur Pressemitteilung
zur Website www.health4care.de
zur Website www.barmer.de
zur Website www.dip.de

Quelle: PM DIP, 01.10.2025


Wichtige Termine:

Europäischer Gesundheitskongress München

21. und 22. Oktober 2025; Hier anmelden und Sonderpreis sichern.


Deutscher Pflegetag 2025

05.-06.11.2025, hub 27, Berlin; Infos unter: https://www.deutscher-pflegetag.de/


Deutscher Krankenhaustag (MEDICA)

Neustart Krankenhauspolitik – Mut zur Veränderung für neue Wege in der Pflege, 17.11 – 20.11.2025 | Düsseldorf, ZUR ANMELDUNG


16. DGP-Hochschultag

28.11.2025, 10:30 bis 17:00 Uhr, Institut für Pflegewissenschaft und Interprofessionelles Lernen, Universität Greifswald

Hier gelangen Sie zum Call for Abstracts sowie zur Teilnehmendenanmeldung


Pflegetag Rheinland-Pfalz

04.12.2025 | Mainz, ZUM KONGRESS


8. NÜRNBERGER Wundkongress

04.–05. Dezember 2025, Meistersingerhalle Nürnberg

https://wund-kongress.de/programm-abstracts/wissenschaftliches-programm


Pro Care 10. – 11. Februar 2026 | Hannover

DAMIT PFLEGE ZUKUNFT HAT – Frisch – Dynamisch – Innovativ

Infos unter: https://www.pro-care-hannover.de/


Gesundheitskongress des Westens

6. und 7. Mai 2026 in Köln, Kongressanmeldung für 2026