Übergabe
ÜG173 – Erwartungen und Realität internationaler Pflegefachpersonen (Debora
Primärversorgung neu denken
DBfK, vdää* und VdPP fordern Primärversorgungszentren statt Primärarztsystem
Berlin, 01.09.2025 – Die ambulante Versorgung in Deutschland steht vor dem Kollaps: In fast einem Viertel aller Landkreise gilt die hausärztliche Versorgung bereits heute als gefährdet, in weiteren zwölf Prozent ist sie stark gefährdet. Nachwuchsmediziner:innen übernehmen immer seltener bestehende Praxen – viele bevorzugen multiprofessionelle Strukturen mit geregelten Arbeitszeiten.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Verein demokratischer Ärzt*innen (vdää*) und der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) legen deshalb ein gemeinsames Positionspapier vor. Darin fordern sie: Deutschland darf nicht länger ausschließlich „Praxenland“ bleiben, sondern muss Primärversorgungszentren als neue Versorgungsform vorsehen und gesetzlich verankern.
„Klassische Einzel- und Gemeinschaftspraxen werden die Versorgungslücken nicht schließen. Wir brauchen jetzt multiprofessionelle Primärversorgungszentren, die eine koordinierte, patient:innenzentrierte Versorgung ermöglichen“, erklärt Michael Janßen, Mitglied des Vorstands im vdää*.
Primärversorgungszentren bündeln die Kompetenzen unterschiedlicher Gesundheitsberufe unter einem Dach. Sie ermöglichen Prävention und Public-Health-Angebote, nutzen digitale Anwendungen effizienter und verbessern die Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen –damit entlasten sie auch die Ärzt:innen.
„Die Arzneimitteltherapiesicherheit für die Patient:innen kann weiter verbessert werden, wenn in interdisziplinären Teams gut ausgebildete Apotheker*innen in festen Strukturen der Primärversorgung einbezogen werden“, ist Dr. Udo Puteanus vom VdPP überzeugt. In Krankenhäusern hätten sie dies als Stationsapotheker*innen bereits zeigen können.
In multiprofessionellen Teams bringen Ärzt:innen, Pflegefachpersonen – vor allem auf Masterniveau ausgebildete Community Health Nurses (CHN) –, Apotheker:innen und andere Gesundheitsberufe ihre fachliche Expertise ein: von der eigenständigen Bedarfserhebung, über Medikationsmanagement bis hin zur Prävention und Vermittlung von Gesundheitskompetenzen. Internationale Studien belegen, dass dies die Versorgungsqualität verbessert.
„Ohne eine gesetzliche Grundlage für Primärversorgungszentren werden wir die Krise der ambulanten Versorgung nicht bewältigen. Pflegefachpersonen müssen in diesen Teams einen definierten Aufgabenbereich in eigener Verantwortung übernehmen können – das ist multiprofessionell ausgerichtete, zeitgemäße Versorgung“, so Vera Lux, Präsidentin des DBfK.
Die drei Verbände fordern deshalb:
- Gesetzliche Einführung von Primärversorgungszentren als weitere Regelform der ambulanten Primärversorgung.
- Investitionsmittel von Bund und Ländern, um die notwendigen Strukturen aufzubauen.
- Finanzielle Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen, die bisher an überholten kleinteiligen Strukturen festhalten.
- Gesetzliche Verankerung multiprofessioneller Kompetenzen, damit Community Health Nurses, Pflegefachpersonen (Advanced Practice Nurses) und Apotheker:innen eigenverantwortlich tätig werden können.
- Ein einheitliches Vergütungssystem, das unabhängig vom Versicherungsstatus gilt und gleiche Behandlungsqualität für alle sicherstellt.
Fazit: Ohne eine grundlegende Neuaufstellung der Primärversorgung drohen Versorgungsengpässe und Qualitätsverluste. Mit Primärversorgungszentren eröffnen vdää*, VdPP und DBfK einen Weg, der Patient:innen in den Mittelpunkt stellt und die Ressourcen aller Gesundheitsberufe sinnvoll nutzt.
Das gemeinsame Positionspapier Primärversorgungszentren statt Primärarztsystem steht hier zum Download bereit: Positionspapier
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
BGW-Gesundheitspreis 2026:
Gute Praxis aus der Altenpflege gesucht!
Hamburg – Nur mit gesunden Beschäftigten ist gute Pflege möglich. Mit dem BGW-Gesundheitspreis zeichnet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) engagierte Mitgliedsunternehmen aus: Wer geht beim Einsatz für Gesundheit am Arbeitsplatz mit gutem Beispiel voran? Die jetzt gestartete Wettbewerbsrunde 2026 richtet sich an die ambulante und stationäre Altenpflege. Bewerbungsschluss ist der 15. Dezember 2025.
Insgesamt 45.000 Euro Preisgeld gibt es für durchdachte Basisarbeit und innovative Ideen. Nicht alles muss schon umgesetzt sein. Aber die Grundlagen für sicheres und gesundes Arbeiten müssen stimmen. Das Preisgeld wird unter den Gewinnerinnen und Gewinnern aufgeteilt und kann für weitere Aktivitäten im Gesundheitsschutz genutzt werden. Darüber hinaus profitieren alle, die sich bewerben, von Feedback zu ihrem betrieblichen Vorgehen.
Voraussetzungen prüfen und online bewerben
Das Bewerbungsverfahren ist dreistufig: Zunächst wird über ein Online-Formular geprüft, ob interessierte Einrichtungen die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Ist dies der Fall, beschreiben sie ebenfalls per Online-Formular ihr Vorgehen zur Gesundheitsförderung der Beschäftigten. Änderungen und Ergänzungen sind bis zur Abgabe der Bewerbung jederzeit möglich. Eine Jury bewertet die eingegangenen Bewerbungen und nominiert die Einrichtungen für die Endrunde. Diese werden vor Ort besucht (Audit).
Der BGW-Gesundheitspreis wird als Kategorie „Guter Arbeitsplatz“ des Deutschen Pflegepreises am Rande des Deutschen Pflegetags 2026 verliehen. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich unter: www.bgw-online.de/gesundheitspreis
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Sebastian Grimm und Mareike Berger, Kommunikation, Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07-27 14, Fax: (040) 202 07-27 96, E-Mail: presse@bgw-online.de
Zahl der Demenzerkrankungen in Schleswig-Holstein in den letzten zwei Jahrzehnten verdoppelt
Kompetenzzentrum Demenz liefert aktuelle Planungsgrundlagen
01.09.2025 – Deutschlandweit leben etwa 1,8 Millionen Menschen mit Demenz und jährlich kommen rund 445.000 Neuerkrankungen im Alter ab 65 Jahren hinzu. Über 70.000 Menschen sind derzeit in Schleswig-Holstein betroffen – eine Zahl, die sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten mehr als verdoppelt hat.
Neben der Gesamterhöhung im Bundesland zeigt die Berechnung auch die regionalen Demenzzahlen. So können das Land, die Kommunen, Institutionen, Verbände und weitere Akteure Angebote schaffen, die auf die spezifischen Herausforderungen vor Ort eingehen. Dies betrifft nicht nur die medizinische und pflegerische Versorgung, sondern auch Bereiche wie Mobilität, gesellschaftliche Teilhabe sowie niedrigschwellige Präventions- und Beratungsangebote.
Die Entwicklung der Demenzzahlen verdeutlicht, wie präsent das Thema in unserem Alltag ist und wie wichtig es bleibt, die Versorgung und Unterstützung weiter auszubauen. Der demografische Wandel lässt die Zahl der Betroffenen auch künftig steigen. Gleichzeitig zeigen erste Entwicklungen, dass Prävention und ein bewusster Umgang mit Risikofaktoren positive Effekte haben können.
Damit Betroffene möglichst lange selbständig bleiben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, braucht es das Engagement vieler. Handlungshilfe bei der Umsetzung bieten hierfür der bereits 2017 verabschiedete Demenzplan Schleswig-Holstein und die Nationale Demenzstrategie.
Das Kompetenzzentrum Demenz, gefördert vom Spitzenverband der Pflegekassen und dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, ist dabei ein zentraler Baustein: Es unterstützt die Umsetzung des Demenzplans, hilft Versorgungslücken zu erkennen und trägt dazu bei, die Versorgungsstrukturen im Land weiter zu verbessern.
Die aktuellen Berechnungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Demenz-Experten Jochen Gust erstellt und sind unter https://www.demenz-sh.de/demenz/demenzzahlen/ abrufbar.
Jedes Jahr im September rücken der Welt-Alzheimertag am 21. September und die Woche der Demenz die Lebensrealität von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen in den Fokus. An vielen Orten finden weltweit Veranstaltungen statt. Etliche Termine im Land und online hat das Kompetenzzentrum Demenz unter https://www.demenz-sh.de/aktuelles/veranstaltungen-in-schleswig-holstein/ zusammengetragen.
Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein, Hans-Böckler-Ring 23c, 22851 Norderstedt, Telefon: 040/ 23 83 044 29, Fax: 040/ 23 83 044 99, @: prepernau@demenz-sh.de, www.demenz-sh.de, www.facebook.com/KompetenzzentrumDemenz, https://www.instagram.com/demenz_tagram/
Zwischen Berufung und Bauchkribbeln:
Valeries erster Tag auf Station
Siebte Folge des Podcasts „PflegeKraft HD“
Wie fühlt sich der allererste Tag auf Station an? In dieser Folge von PflegeKraft HD, dem Pflege-Podcast aus dem Universitätsklinikum Heidelberg, geht es um genau diesen Moment – voller Aufregung, Eindrücke und kleiner Meilensteine.
Moderatorin Jana Wagner spricht mit Valerie Orth, Auszubildende im zweiten Lehrjahr, über deren Start in die Pflege. Gedanklich gehen die beiden zurück an Valeries ersten Tag in der Klinik. Was hat sie überrascht? Welche Aufgaben durfte sie übernehmen? Und was hat ihr Sicherheit gegeben? Valerie erzählt ehrlich und lebendig von ihren Unsicherheiten, dem ersten Messen von Vitalzeichen – und dem Gefühl, endlich angekommen zu sein.
Zu Beginn der Folge hat Jenny Knapp, Praxisanleiterin in der Kopfklinik, ermutigende Wort für Pflege-Neulinge und gibt persönliche Tipps, was Azubis beim Start auf Station wirklich hilft. Jetzt reinhören!
Quelle: NL Universitätsklinikum Heidelberg, 01.09.2025
Richtlinien für Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten veröffentlicht
Essen, 28. August 2025 – Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinien für die Qualitätsprüfung in ambulanten Pflegediensten veröffentlicht. Sie wurden am 19. Mai 2025 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 7. August 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Die Richtlinien treten am 1. Juli 2026 in Kraft.
Quelle/ Weiterlesen unter: https://md-bund.de/presse/pressemitteilungen/neueste-pressemitteilungen/richtlinien-fuer-qualitaetspruefungen-in-ambulan-ten-pflegediensten-veroeffentlicht.html
Für einen solidarischen und zukunftsfesten Sozialstaat
DBfK zur Debatte um Reformen der Sozialsysteme
Berlin, 28.08.2025 – Am Donnerstag und Freitag kommen Union und SPD zur Klausurtagung in Würzburg zusammen. Ein Thema sollen Reformen der Sozialsysteme sein. Dazu das Statement von Vera Lux, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK):
„Ein starker Sozialstaat ist das Rückgrat unseres Zusammenlebens. Wer hier vorschnell den Rotstift ansetzt, riskiert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und trifft zuerst die Schwächsten – das erleben Pflegefachpersonen Tag für Tag. (Struktur-)Reformen sind notwendig, aber sie müssen solidarisch und zukunftsfest gestaltet werden. Einfache Kürzungen sind keine Lösung – wir brauchen eine ehrliche Debatte darüber, wie wir unsere Sozialsysteme gerecht und nachhaltig finanzieren. Es reicht nicht, immer nur über Ausgaben zu reden – wir brauchen auch den Mut, über die Einnahmen zu sprechen. Eine zukunftssichere Finanzierung erfordert Weitsicht: Erweiterung der Einnahmeseite, kluge Einsparungen – im Gesundheitswesen beispielsweise durch Umverteilung von Aufgaben, Digitalisierung und Entbürokratisierung – bei einem klaren Bekenntnis: Das Prinzip der Solidargemeinschaft ist nicht verhandelbar.“
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
Richtlinien für Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten veröffentlicht
Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinien für die Qualitätsprüfung in ambulanten Pflegediensten veröffentlicht. Sie wurden am 19. Mai 2025 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 7. August 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Die Richtlinien treten am 1. Juli 2026 in Kraft.
Die „Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1a – Ambulante Pflegedienste“ (QPR ambulante Pflege Teil 1a) sind die Grundlage für die Prüfung der Qualität der allgemeinen ambulanten Pflege, der außerklinischen Intensivpflege und der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden. Sie regeln zudem die Prüfung der Abrechnungen von ambulanten Pflegediensten mit den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Die Prüfung der Qualität von ambulanten Betreuungsdiensten wird in einem gesonderten Teil 1b der QPR ambulante Pflege geregelt werden.
Die neue Prüfsystematik für ambulante Pflegedienste folgt der Prüfphilosophie, die für die vollstationäre Pflege und die Tagespflege bereits umgesetzt wurde und berücksichtigt die Besonderheiten der ambulanten Pflege.
„Mit den neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien wird der Fokus noch stärker auf die Versorgungsqualität gerichtet. Neu ist beispielsweise, ob Pflegedienste eine drohende Überforderung von pflegenden Angehörigen im Blick haben und ansprechen, um die Pflegesituation stabil zu halten. Dies soll dazu beitragen, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Zugleich verschlanken die neuen Richtlinien die zukünftigen Qualitätsprüfungen und fördern und stärken die Fachlichkeit der Pflegeeinrichtungen und der Prüfinstitutionen“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund.
Im Mittelpunkt steht die Qualität, die bei der versorgten Person ankommt
Die Qualitätsprüfung wird nochmals deutlich stärker auf die Ergebnisqualität ausgerichtet, während einrichtungsbezogene Strukturkriterien – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht mehr prüfrelevant sein werden. Entfallen sind zum Beispiel Prüfaspekte, die Erste-Hilfe-Schulungen der Mitarbeitenden betreffen. Zudem wird nicht mehr eine Vielzahl von Einzelkriterien kleinschrittig bewertet, sondern die zentralen Themen werden anhand zusammenfassender Qualitätsaspekte bewertet.
Um die Versorgungsqualität beurteilen zu können, werden vom Pflegedienst versorgte Personen vom Prüfdienst besucht und in Augenschein genommen. Diese Personen werden vom Prüfdienst zufällig ausgewählt. Die Richtlinien regeln, wie viele Personen für die allgemeine ambulante Pflege, die außerklinische Intensivpflege und die psychiatrische häusliche Krankenpflege in die Prüfung einzubeziehen sind.
Zusammenfassende Bewertung eines Qualitätsaspekts anhand von Leitfragen
Der Prüfkatalog besteht zukünftig aus umfassenden Qualitätsaspekten. Zu jedem Qualitätsaspekt erfasst das Prüfteam zunächst Informationen. Anhand von Leitfragen wertet das Prüfteam die Informationen aus und gibt eine zusammenfassende Bewertung für den jeweiligen Qualitätsaspekt ab. Dabei werden vier Bewertungskategorien unterschieden:
- Keine Auffälligkeiten oder Defizite
- Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen für die versorgte Person erwarten lassen
- Defizit mit Risiko negativer Folgen
- Defizit mit eingetretenen negativen Folgen.
Für die Qualitätsdarstellung sind nur die Bewertungskategorien C und D relevant. Die Regeln für die Qualitätsdarstellung werden von den Kostenträgern und den Leistungserbringerverbänden vereinbart. Sie treten zeitgleich mit den Qualitätsprüfungs-Richtlinien in Kraft.
Beratungsorientierter Prüfansatz wird gestärkt
Die Richtlinien basieren wie bisher auf einem beratungsorientierten Prüfansatz. Dieser sieht vor, dass die Prüferinnen und Prüfer die Pflegeeinrichtung und ihre Mitarbeitenden während der Prüfung zu möglichen Qualitätsverbesserungen beraten. Das Fachgespräch mit den Mitarbeitenden des Pflegedienstes nimmt bei der Bewertung der individuellen Versorgungsqualität zukünftig einen höheren Stellenwert ein.
Um Pflegedienste für bestimmte Themen zu sensibilisieren, wurden Qualitätsaspekte aufgenommen, die ausschließlich der Beratung dienen. Dabei geht es um die Zusammenarbeit zwischen dem Pflegedienst und den pflegenden An- und Zugehörigen sowie den Umgang mit Anzeichen von Gewalt, Vernachlässigung oder Unterversorgung der Pflegebedürftigen.
Hintergrund
Der Gesetzgeber hatte den Qualitätsausschuss Pflege beauftragt, durch wissenschaftliche Projekte neue Prüfverfahren sowie eine Alternative zur bisherigen Darstellung der Qualität von Pflegeeinrichtungen in Form von Pflegenoten zu entwickeln. Für die stationäre Pflege gibt es bereits seit 2019 ein neues Qualitätssystem.
Nun liegt auch für die ambulante Pflege ein vergleichbares Qualitätssystem vor, das im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege von Wissenschaftlern der Hochschule Osnabrück (Prof. Dr. Andreas Büscher) sowie des Institutes für Pflegewissenschaft an der Uni Bielefeld (Prof. Dr. Klaus Wingenfeld) entwickelt und anschließend einem intensiven Evaluationsprozess unterzogen worden ist. Im Anschluss wurden die „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie die Vereinbarung zur Qualitätsdarstellung in der ambulanten Pflege“ von den Vereinbarungspartnern (Verbände der Kostenträger und der Einrichtungsträger) überarbeitet. Die jetzt für die Qualitätsprüfung von ambulanten Pflegediensten nach 114a Absatz 7 SGB XI vorgelegten Richtlinien hat der Medizinische Dienst Bund auf Basis des wissenschaftlich entwickelten Prüfkonzeptes und der Maßstäbe und Grundsätze erstellt und erlassen. Die Qualitätsprüfungen werden vom Medizinischen Dienst und vom Verband der privaten Krankenversicherung durchgeführt.
PRESSEMITTEILUNG MDB, Essen, 28. August 2025
Pressekontakt: Elke Grünhagen, Pressestelle Medizinischer Dienst Bund, Tel.: 0201 8327-116, E-Mail: elke.gruenhagen@md-bund.de
Pflege-Azubis sind Spitzenverdiener unter den Berufen
Auszubildende in Gesundheits- und Pflegeberufen zählen zu den Spitzenverdienern unter den Azubis in Deutschland. Im April 2024 betrug ihr durchschnittlicher Bruttomonatsverdienst 1.310 Euro. Damit lagen sie deutlich über dem Gesamtdurchschnitt aller Ausbildungsberufe von 1.238 Euro. Zum Vergleich: Auszubildende im Handwerk erhielten 1.008 Euro, in künstlerischen Berufen nur 914 Euro. Laut dem Statistischen Bundesamt verdienten Frauen mit 1.302 Euro im Durchschnitt mehr als Männer mit 1.187 Euro. Destatis
Quelle: NL Care vor9, 28.08.2025
„Von gleichwertigen Lebensverhältnissen in der Pflege weit entfernt!“
Unter dem Titel „Flickenteppich Pflege“ diskutierten Pflegearbeitgeber und Betroffene mit Vertretern aus Behörden, Politik und Verbänden beim digitalen Pflegeinfrastrukturgipfel 2025 der Ruhrgebietskonferenz-Pflege und des Netzwerks „ZukunftPflege NRW“ über die Bedeutung der Kommunen für die Pflegeversorgung in Nordrhein-Westfalen. Deutlich wurde: Pflege in Nordrhein-Westfalen ist trotz bundes- und landesweiter Rahmenreglungen ein Flickenteppich. Kommunale Unterschiede erschweren vielerorts die Versorgung – von der Bedarfsplanung über Demenz-Wohngemeinschaften bis hin zur Integration ausländischer Arbeitskräfte. „Von gleichwertigen Lebensverhältnissen sind wir in der Pflege in NRW leider weit entfernt“, fasst Ulrich Christofczik, Sprecher der Ruhrgebietskonferenz-Pflege und Geschäftsführer der Evangelischen Dienste Duisburg gGmbH zusammen.
Demenz-Wohngemeinschaften zwischen Anerkennung und Unsicherheit
Besonders deutlich wird das bei der Ermöglichung von Wohngemeinschaften für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf. Kerstin Schönlau und Marina Kranich vom Diakonischen Werk Gladbeck-Bottrop-Dorsten stellten beispielhaft die Entwicklung von Demenz-WGs in ihrem Einzugsgebiet vor. Trotz erfolgreicher Projekte verhindern uneinheitliche Rechtsauslegungen in Bottrop und Gladbeck eine verlässliche Umsetzung. Unterschiedliche Zuständigkeiten, grundverschiedene Rechtsauslegungen von Sachbearbeitern, lange Wartezeiten und komplizierte Abrechnungen führen zu Unsicherheit bei Anbietern, Bewohnern und Angehörigen. Gefordert wird die rechtsverbindliche Anerkennung von Demenz-WGs als besondere Wohnform sowie eine einheitliche, praxisnahe Regelung der Vertragsgestaltung. Read more →
Posted by Tanja Ehret, Redaktion CareTRIALOG on 28 August, 2025
Quelle: Aktuelles – Die neuesten Meldungen auf CareTRIALOG, 28.08.2025
PeBeM in der Praxis – Impulse aus dem Projekt GAP
Donnerstag, 11. September, 11 Uhr – Das neue Personalbemessungsverfahren (PeBeM) verändert die vollstationäre Pflege – und wirft viele praktische Fragen auf: Wie gelingt der neue Qualifikationsmix? Welche Ansätze helfen bei Personalentwicklung und Arbeitszeitorganisation? Im digitalen Praxisdialog berichten Michael Groß und Carolin Gurisch vom Projekt „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege“ (GAP) aus vier Jahren Erfahrung mit mehr als 600 Einrichtungen. Sie zeigen, wie GAP dazu beitragen kann, PeBeM praxisnah und mitarbeiterorientiert umzusetzen. MELDEN SIE SICH AN!
Quelle: BMG Pflegenetzwerk Deutschland, Pflege im Blick | Nr. 11: Neustart nach der Sommerpause und Ankündigung der neuen Praxisdialoge, 27.08.2025
Digitale Kompetenzen für Lehrende und Praxisanleitungen an Pflegeschulen
Dienstag, 11. November, 16 Uhr – Das Bundesinstitut für Bildungsforschung (BIBB) fördert im Themenschwerpunkt „den digitalen Wandel gestalten“ unterschiedliche Projekte im Pflegebereich. Im zweijährigen Projekt DigiK-Part wurden Fortbildungsinhalte für Lehrpersonal (an Pflegeschulen) zum Thema Digitalisierung entwickelt und im Rahmen einer Pilotfortbildung getestet. Auf Basis der vorliegenden Ergebnisse erfolgte die Entwicklung von drei webbasierte Online-Modulen zur Förderung digitaler Kompetenzen sowie die Entwicklung von Weiterbildungsinhalten für schulisches und betriebliches Bildungspersonal im Bereich der Pflege. Im digitalen Praxisdialog stellt Projektleiterin Prof. Dr. Martina Hasseler von der Ostfalia Hochschule die Ergebnisse vor. MELDEN SIE SICH AN!
Quelle: BMG Pflegenetzwerk Deutschland, Pflege im Blick | Nr. 11: Neustart nach der Sommerpause und Ankündigung der neuen Praxisdialoge, 27.08.2025
Evaluationsbericht zum Verbundprojekt „Pflege:Zeit“ veröffentlicht
Organisationale Resilienz und die Mitarbeitendenzufriedenheit in der stationären Langzeitpflege durch eine angepasste Arbeitszeitgestaltung fördern
Mit dem Abschluss des INQA-Projekts „Pflege:Zeit – Organisationale Resilienz durch flexible Arbeitszeitgestaltung in der Pflege“ liegen nun Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation vor.
Das Projekt ging der Frage nach, wie eine angepasste Arbeitszeitgestaltung in der stationären Langzeitpflege lebensphasengerecht und bedürfnisorientiert gestaltet werden kann, um die Zufriedenheit der Beschäftigten zu erhöhen und gleichzeitig die organisationale Resilienz von Pflegeeinrichtungen zu stärken. Die Projektziele waren: die Zufriedenheit mit der Zuverlässigkeit, Transparenz und Flexibilität der Arbeitszeitgestaltung zu verbessern sowie die organisationale Resilienz durch ein Ansetzen an den Stellschrauben Führung und Gesundheit zu steigern und dabei die Versorgungsqualität zu sichern.
Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie als Anhang.
Details zum Projekt finden sich in der Abschlussveröffentlichung des Experimentierraum-Projektverbunds: Abschlussveröffentlichung
Ausführliche Langfassung des Evaluationsberichts: Evaluationsbericht (Langfassung)
DIP-Zentrale, Dienstleistung, Innovation, Pflegeforschung GmbH, Hülchrather Str. 15, 50670 Köln, dip@dip.de, www.dip.de, www.dip-gmbh.org
Arztpraxen und Technikprobleme bremsen den TI-Einsatz
Pflegeeinrichtungen sehen in der Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI), insbesondere des Messengers KIM, klare Vorteile: E-Rezepte lassen sich schneller weiterleiten, Arztvisiten transparenter vorbereiten und Wundberichte sicher dokumentieren. Der Abschlussbericht der TI-Modellregion Franken zeigt jedoch auch: Viele Arztpraxen halten an Fax und Telefon fest. Fehlende Akzeptanz, technische Probleme und unklare Abläufe bremsen den Nutzen der TI. Für die Einrichtungen bleibt der Aufwand hoch, doch das Potenzial ist erkennbar. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 27.08.2025
Rheinland-Pfalz
Kooperation zwischen DIVI und Landespflegekammer
Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz erhalten ab 2025 vergünstigten Zugang zur DIVI-Mitgliedschaft. Die Kooperation mit der Landespflegekammer soll Fortbildung und interdisziplinären Austausch in der Intensivpflege stärken. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 26.08.2025
Begleitforschung des Veränderungsprozesses zur Einführung der neuen Pflegeausbildungen (BENP II)
Aus der ersten Begleitforschung (2021-2024) haben sich weiterführende Forschungsfragen zum Veränderungsprozess der beiden Ausbildungsstränge und der Berufsentwicklung ergeben. Unter anderem, welche Erfahrungen zur Berufseinmündung bislang gemacht wurden, welche Einschätzungen zum Berufsverbleib abgeleitet werden können und welche Erfolgsfaktoren bei Ausbildungsstrukturen und -verbünden identifiziert werden können und welche speziellen Herausforderungen im Kontext der neuen Ausbildungen in den Bereichen Langzeitpflege und Pädiatrie bestehen.
Quelle/ Weiterlesen unter: https://www.bibb.de/de/189119.php
Entgelte von Pflegekräften 2024
(von Jeanette Carstensen, Holger Seibert und Doris Wiethölter)
Die Entgelte in den Pflegeberufen sind seit 2012 deutlich stärker gewachsen, als die über alle Berufe hinweg gesehen. In den letzten Jahren konnten zudem die lange bestehenden Entgeltabstände zwischen Alten- und Krankenpflege kontinuierlich verringert werden. Dies ist vor allem auf die Einführung des Pflegemindestlohns im Jahr 2010 und der Tarifpflicht in der Langzeitpflege im Jahr 2022 zurückzuführen. Im Jahr 2024 profitierten vor allem die öffentlichen Krankenhäuser von zweistelligen Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst (TVöD). Dies sorgte zuletzt für ein sichtliches Wachstum bei der Bezahlung in der Krankenpflege.
https://iab.de/daten/entgelte-von-pflegekraeften-2024/
Quelle: IAB-Newsletter Nr. 34/2025 vom 25. August 2025
Wenn Pflegemaßnahmen unerledigt bleiben –
Empfehlung der Ethikkommission für Berufe in der Pflege Niedersachsen rückt ethische Dilemmata verdeckter Rationierung in den Fokus und fordert offene Debatte sowie Orientierung im Umgang mit knappen Pflegeressourcene
Die Ethikkommission für Berufe in der Pflege Niedersachsen hat ihre zweite Empfehlung veröffentlicht. Sie beleuchtet ein bislang wenig thematisiertes, aber drängendes Problem: die verdeckte Rationierung notwendiger Pflegeleistungen bei knappen Ressourcen – und deren Auswirkungen auf Pflegequalität, Gerechtigkeit und Berufsethos. Mehr lesen…
Quelle: Pressemitteilung der Ethikkommission für Berufe in der Pflege – Niedersachsen, Göttingen, den 11.08.2025
Wichtige Termine:
Europäischer Gesundheitskongress München
21. und 22. Oktober 2025; Hier anmelden und Sonderpreis sichern.
Deutscher Pflegetag 2025
05.-06.11.2025, hub 27, Berlin; Infos unter: https://www.deutscher-pflegetag.de/
Deutscher Krankenhaustag (MEDICA)
Neustart Krankenhauspolitik – Mut zur Veränderung für neue Wege in der Pflege, 17.11 – 20.11.2025 | Düsseldorf, ZUR ANMELDUNG
16. DGP-Hochschultag
28.11.2025, 10:30 bis 17:00 Uhr, Institut für Pflegewissenschaft und Interprofessionelles Lernen, Universität Greifswald
Hier gelangen Sie zum Call for Abstracts sowie zur Teilnehmendenanmeldung
Pflegetag Rheinland-Pfalz
04.12.2025 | Mainz, ZUM KONGRESS
Pro Care 10. – 11. Februar 2026 | Hannover
DAMIT PFLEGE ZUKUNFT HAT – Frisch – Dynamisch – Innovativ
Infos unter: https://www.pro-care-hannover.de/
Gesundheitskongress des Westens
6. und 7. Mai 2026 in Köln, Kongressanmeldung für 2026
