Zwischen Reanimation und Studium – Elea hilft Herzen in Not
Fünfte Folge des Podcasts „PflegeKraftHD“
Heidelberg, 21. Juli 2025 – Wie sieht der Weg in die Pflege auf einer kardiologischen Intensivstation aus – und was motiviert junge Pflegekräfte, sich weiter zu spezialisieren? In dieser Folge von PflegeKraft HD erzählt Pflegefachfrau Elea Wörner von ihrem Einstieg auf der „Kardio-Intensiv“, ihrem dualen Studium und ihrem nächsten Schritt: dem Master
Elea Wörner berichtet von ihrem persönlichen Berufswechsel, dem Reiz der Intensivpflege und der anspruchsvollen Arbeit mit Patientinnen und Patienten mit schweren Herzerkrankungen. Sie erklärt, was ihr beim Einstieg geholfen hat, welche Belastungen dazugehören – und warum sie trotz Stress und Verantwortung jeden Tag gerne zur Arbeit geht.
Ein zentrales Thema ist auch das neue Projekt „Aufnahmedienst Intensivzentrum“, mit dem Elea Wörner gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen die Notfallversorgung auf zwei Intensivstationen verbessern will. Und sie erzählt, warum Selbstfürsorge in der Pflege kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit ist.
Eine Folge über Berufsethos, Weiterentwicklung – und die Frage, wie Pflege Zukunft gestaltet. Jetzt reinhören!
Quelle: PM Universitätsklinikum Heidelberg, 21.07.2025
Pflegebevollmächtigte veröffentlicht Gutachten zu Pflegestrukturplanung
17.07.2025 – Die kommunale Pflegestrukturplanung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine zukunftssichere Pflege. 2024 wurde ein Gutachten von der Geschäftsstelle der Pflegebevollmächtigten in Auftrag gegeben. Ziel war es, einen Überblick über die unterschiedlichsten Umsetzungen in den Bundesländern sowie einzelnen Kommunen zu erhalten und den Handlungsbedarf zu identifizieren.
Das Gutachten des IGES-Instituts liegt nun vor.
Dazu erklärt Katrin Staffler, Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung: „Wir brauchen bundesweit verbindliche kommunale Pflegestrukturplanungen. Gute Planung ist die Grundlage für die Weiterentwicklung der Quartiere und für eine gute Versorgung – egal ob in der Stadt oder auf dem Land. Anders als im Gesundheitsbereich wurde in der Pflegeversicherung bislang auf eine verbindliche kommunale Bedarfsplanung als Voraussetzung für Versorgungsverträge und zur Investitionskostenfinanzierung verzichtet. Das muss sich ändern.“
Aus dem Gutachten ergeben sich folgende 5 Kernpunkte:
- Mehr Verbindlichkeit und Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen
 - Mehr Ressourcen – auch personell
 - Konkretere Vorgaben zu den Pflegeplanungen durch die Länder
 - Bessere Verfügbarkeit von (kleinräumigen) Daten der Kranken- und Pflegekassen als notwendige Planungsgrundlage
 - Hoher Stellenwert der regionalen und fachlichen Vernetzung und Zusammenarbeit
 
Katrin Staffler sieht Handlungsbedarf und Chance zugleich: „Wer plant, muss auch umsetzen können. Für die Umsetzung braucht es kommunale Steuerungsmöglichkeiten. Mögliche Instrumente sind aus meiner Sicht eigene Case-Manager als Organisatoren vor Ort, eigene Förderprogramme, Zustimmungserfordernisse bei anderen Förderungen oder die Beteiligung der Kommunen beim Abschluss von Versorgungsverträgen. Dabei muss nicht jeder das Rad neu erfinden. Vernetzung ist eine Grundvoraussetzung, um Synergien zu generieren.“
Das Gutachten der Pflegebevollmächtigten und weitere Informationen zur Arbeit der Pflegebevollmächtigten finden Sie unter www.pflegebevollmaechtigte.de.
Quelle: PM der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, 17.07.2025
Schnellere Anerkennung auch für Assistenzkräfte
Auch für Pflegeassistenzkräfte aus Drittländern soll es künftig möglich sein, das Anerkennungsverfahren zu beschleunigen. Der Pflegeassistenzgesetz-Entwurf sieht vor, dass sie auf die oft langwierige Prüfung ihrer diversen Unterlagen, etwa Arbeitszeugnisse, verzichten können, wenn sie sofort eine Fachkenntnisprüfung ablegen. Pflegefachkräften steht dieser Weg schon seit 2023 offen. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 17.07.2025
Pflegekompetenzgesetz
Deutscher Pflegerat fordert klare Ausrichtung auf pflegefachliche Autonomie und Mitgestaltung
Berlin (16. Juli 2025, Nr. 30/2025) – Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Pflegekompetenzgesetz als wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflegeberufe. „Der Entwurf zeigt: Pflegefachpersonen sind qualifiziert, kompetent und übernehmen eigenverantwortlich Aufgaben in einer modernen, multiprofessionellen Gesundheitsversorgung“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.
„Es wird anerkannt, dass Pflegefachpersonen nicht nur auf ärztliche Anordnung hin arbeiten, sondern über eigene, fundierte Kompetenzen verfügen, die für die Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar sind“, fügt Vogler hinzu.
Der DPR unterstützt ausdrücklich die geplante Erweiterung der pflegerischen Aufgabenbereiche, insbesondere die Stärkung der Pflegeprozessverantwortung und die Einführung eines Muster-Scope-of-Practice. Wissenschaftliche Konzepte wie das BAPID-Projekt des DPR können dabei eine zentrale Grundlage für die Weiterentwicklung eines evidenzbasierten professionsbezogenen Leistungsprofils bilden.
Kompetenzerweiterung muss pflegefachlich und -wissenschaftlich fundiert sein und qualifikationsbezogen erfolgen
Bedauerlich ist, dass viele der vorgesehenen pflegerischen Leistungen weiterhin zu stark an ärztliche Diagnosen orientiert bleiben und eine eigenständige heilkundliche Ausübung verhindern. Pflegefachpersonen müssen entsprechend ihrer Qualifikation pflegefachlich und -wissenschaftlich fundierte, heilkundliche Handlungs- bzw. Aufgabenfelder eigenverantwortlich ausüben können. Das Pflegekompetenzgesetz darf nicht bei der Teilübernahme ärztlicher Aufgaben stehenbleiben: Das Verständnis professionellen Pflegehandelns und die Qualifikationsniveaus der Profession müssen vollumfänglich berücksichtigt werden. Nur so kann die notwendige Autonomie der Pflegeberufe und damit auch ihre Anerkennung gestärkt werden.
Pflege muss entsprechend ihrer Kompetenzen mitgestalten können
Die im Gesetz angelegte Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene muss verbindlich, strukturiert und mit Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechten ausgestaltet sein. Die reine Anhörung reicht keinesfalls aus. Dies gilt insbesondere bei der Erarbeitung von Aufgaben- und Leistungsprofilen sowie bei wissenschaftlichen Expertisen. Für eine verlässliche Interessenvertretung bedarf es zudem einer dauerhaft finanzierten, hauptamtlich strukturierten Organisation auf Bundesebene.
Pflege braucht eine digitale Infrastruktur
Pflegekompetenz entfaltet ihre volle Wirkung, wenn sie auch digital umgesetzt wird. Pflegerische Handlungs- und Verantwortungsbereiche müssen durch spezifische digitale IT- und KI-Strukturen unterstützt werden, in Echtzeit, sektorenübergreifend und entlang der Versorgungsprozesse in den jeweiligen Settings. Deshalb braucht es eine eigenständige Digitalinitiative, die digitale Pflegekompetenz stärkt, systematisch verankert und in alle Digitalstrategien des Gesundheitswesens integriert.
Heilkunde klar definieren
Der DPR fordert eine klare, rechtssichere Regelung und Benennung der pflegerischen Heilkunde als selbstständiges und eigenverantwortliches Handlungsfeld im Gesetz. Gleichzeitig muss das Pflegekompetenzgesetz die Stärkung des Begriffs der Heilkunde für andere Gesundheitsfachberufe aufgreifen.
Pflege will und kann mehr
Das Pflegekompetenzgesetz schafft eine Grundlage für mehr Verantwortung, Autonomie und Sichtbarkeit der Pflegeberufe. Für eine nachhaltige Wirkung braucht es:
- Klare gesetzliche Regelungen zur eigenständigen, qualifikationsbezogenen Heilkundeausübung durch Pflegefachpersonen
 - Verbindliches Mitgestalten der Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene durch eine dauerhaft institutionalisierte und angemessen ausgestattete Interessenvertretung mit Mitwirkungsrechten
 - Eine eigenständige Digitalinitiative, die digitale Pflegekompetenz stärkt und verbindlich in alle Digitalstrategien integriert.
 
„Pflege kann mehr. Pflege will mehr. Das Pflegekompetenzgesetz ist eine historische Chance. Voraussetzung ist eine konsequente Umsetzung der selbstständigen und eigenverantwortlichen Heilkundeausübung an die Pflegefachpersonen“, so Christine Vogler.
Die vollständige Stellungnahme des DPR zum Referentenentwurf finden Sie hier.
Informationen zum BAPID-Projekt des DPR
Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: info@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Mindeststandards in der Pflegefachassistenzausbildung nötig
Niedersächsisches Negativbeispiel droht bundesweit Realität zu werden
Berlin, 16.07.2025 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und sein Regionalverband DBfK Nordwest warnen ausdrücklich vor der bundesweiten Einführung einer stark verkürzten Pflegefachassistenzausbildung nach niedersächsischem Vorbild. Der aktuell vorliegende Referentenentwurf für das Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) ermöglicht umfangreiche Anrechnungen beruflicher Vorerfahrungen, die zu drastischen Ausbildungsverkürzungen und damit Qualitätseinbußen führen können – in Niedersachsen bereits Realität.
„Das, was wir in Niedersachsen seit einiger Zeit erleben, könnte bald bundesweit zur Regel werden: Eine Pflegeassistenzausbildung, die durch massive Verkürzung kaum noch theoretische Grundlagen vermittelt und fast ausschließlich auf praktischer Erfahrung basiert. So werden wir weder die dringend benötigte Qualität in der pflegerischen Versorgung noch die Patient:innensicherheit gewährleisten können“, mahnt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Regionalverbands Nordwest.
Der Referentenentwurf sieht unter anderem vor, dass die Pflegefachassistenzausbildung bei entsprechenden Vorerfahrungen auf lediglich 320 Unterrichtsstunden zur Prüfungsvorbereitung reduziert werden kann. Diese Regelung gefährdet nach Einschätzung des DBfK nachhaltig die Versorgungsqualität. Fachlich ist es aus Sicht des Verbands nicht vertretbar, die bestehende Lücke an Pflegefachpersonen im Bereich der stationären Pflege durch den Einsatz von Pflegeassistenzpersonal zu schließen – so das Ziel des Bundesgesetzes -, die in verkürzter oder gar ohne Ausbildung künftig auch medizinische Behandlungspflege übernehmen sollen.
Vera Lux, Präsidentin des DBfK, ergänzt: „Gerade mit Blick auf die Personalbemessung droht nun ein fatales Signal: Mit dem Abschluss ‚Pflegefachassistent:in‘ würde bundesweit das Qualifikationsniveau 3 (QN3) attestiert – teilweise ohne fundierte theoretische Ausbildung. Für Menschen mit Pflegebedarf bedeutet dies ein hohes Risiko, und für beruflich Pflegende einen weiteren Rückschlag bei der Professionalisierung.“
Der DBfK fordert daher dringend eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs und die Festlegung verbindlicher, qualitätssichernder Mindeststandards, insbesondere:
- Eine verbindliche Ausbildungsdauer von mindestens 24 Monaten
 - Eindeutige Definition der Kompetenzen und Aufgabenbereiche von Pflegefachassistenzpersonen
 - Keine Ausbildungsverkürzungen allein aufgrund von Berufserfahrung, sondern Kompetenzentwicklung durch fundierte Theorie und Praxis
 - Integration allgemeinbildender Inhalte zur Sicherstellung einer echten Bildungsdurchlässigkeit und Anschlussfähigkeit an die Pflegefachausbildung.
 
„Es darf nicht zugelassen werden, dass mit der bundeseinheitlichen Einführung des Pflegefachassistenzberufs das Niedersächsische Modell Schule macht. Es geht um die Versorgung von Menschen und es wäre unverantwortlich, das Niveau immer weiter abzusenken bei gleichzeitig steigenden pflegerischen Anforderungen. Dies wäre ein herber Rückschritt für die professionelle Pflege in ganz Deutschland“, so Vera Lux abschließend.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
Freiwilligendienste als Sprungbrett in Pflegeberufe
Demografischer Wandel Zuwanderung und Integration
Neue Studie 16.07.2025 – Die demografische Alterung Deutschlands treibt den Personalbedarf in der Pflege in die Höhe und macht Engpässe in vielen Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe spürbar. Gleichzeitig absolvieren jedes Jahr tausende Menschen aus dem In- und Ausland in diesen Branchen Freiwilligendienste. Ein Teil von ihnen nutzt diesen Dienst als Sprungbrett und entscheidet sich im Anschluss für eine fachbezogene Ausbildung oder ein einschlägiges Studium. Die aktuelle Studie „Sprungbrett Freiwilligendienst – Wie junge Menschen ihren Weg in soziale und Pflegeberufe finden“ zeigt, dass dafür vor allem positive Erfahrungen während des Freiwilligendienstes sowie eine verlässliche Begleitung und Unterstützung maßgeblich sind.
Laut Statistischem Bundesamt werden Pflege-, Alten- und Behindertenheime 2039 rund 710.000 Fachkräfte benötigen, 110.000 mehr als bereits heute nötig sind. „Während die politischen Parteien seit Monaten über einen neuen Wehrdienst oder gar die Rückkehr zur Wehrpflicht diskutieren, geraten die Probleme in kritischen Bereichen der alternden Gesellschaft aus dem Blick“, so Adrián Carrasco Heiermann, einer der Studienautor:innen. In Programmen wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Bundesfreiwilligendienst haben sich seit 2012 jedes Jahr zwischen 82.000 und 97.000 überwiegend junge Menschen engagiert, darunter zuletzt rund 3.400 internationale Freiwillige. Die Studie des Berlin-Instituts beleuchtet, unter welchen Bedingungen Freiwillige aus dem In- und Ausland sich für eine Ausbildung oder ein Studium im Berufsfeld ihrer Einsatzstelle entscheiden.
Freiwilligendienste als Baustein für eine nachhaltige Nachwuchsentwicklung
Für die qualitative Studie sprachen die Forschenden vor allem mit Freiwilligen sowie Verantwortlichen in Einsatzstellen in der Alten- und Behindertenpflege. Die Interviewten berichteten gleich von mehreren Vorteilen, wenn ehemalige Freiwillige eine Laufbahn in sozialen Berufen wählen: Sie seien sehr motiviert und brächten Reife im Umgang mit den Älteren mit. Frühere Freiwillige würden außerdem ihre Ausbildung seltener abbrechen und später länger in den Einrichtungen verbleiben. Die ehemaligen Freiwilligen berichteten, sie seien persönlich gewachsen und hätten gut informierte Entscheidungen über ihre berufliche Zukunft treffen können. Auf die herausfordernden Ausbildungsgänge sahen sie sich durch den Dienst besonders gut vorbereitet.
Die Berufswahl steht und fällt mit guten Erfahrungen
Positive Erfahrungen, wie sie die Befragten schilderten, waren insbesondere das Ergebnis von guten Begleitstrukturen, in denen die Begleitenden ausreichend Zeit für diese Aufgabe hatten und in denen Freiwillige Fragen stellen und eigene Ideen einbringen konnten. Darüber hinaus gilt es für die Leitungen und Teams in den Einsatzstellen, Freiwillige als Lernende mit eigenständigen Lebens- und Berufsplänen ernst zu nehmen. Das beinhaltet, Personen zu finden, gegenüber denen die Freiwilligen ihre berufliche Zukunft ohne Druck zur Sprache bringen können. Geeignet sind dabei vor allem Menschen, die nicht direkt im Alltag mit den Freiwilligen zusammenarbeiten.
Freiwilligendienste bringen einen Mehrwert für Freiwillige, Einrichtungen und Gesellschaft
„Freiwilligendienste können sich vor allem dann positiv auf die Nachwuchsgewinnung auswirken, wenn die Teilnehmenden ausreichend Zeit und Gelegenheit haben, im Umgang mit hilfebedürftigen Menschen zu lernen und sich mit ihrem Engagement einzubringen. So können sie wertvolle Einblicke in einen wichtigen sozialen Beruf erhalten“, so Catherina Hinz, Direktorin des Berlin-Instituts. Doch weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Wenn Arbeitsabläufe zu starr, Schichtpläne kaum mit dem Privatleben vereinbar sind und die Entlohnung niedrig ausfällt, dürften selbst motivierte Freiwillige selten den dauerhaften Einstieg in einen Pflegeberuf erwägen. „Eines ist klar, Freiwilligendienste sind kein Allheilmittel gegen akute Personalengpässe, aber wenn Freiwillige sie als Sprungbrett für das Berufsfeld nutzen, liefern die Dienste einen zusätzlichen Baustein auf dem Wege zu einer nachhaltigen sozialen Infrastruktur“, so Hinz.
Die Studie wurde von der Software AG Stiftung (SAGST) aus Darmstadt initiiert, einer gemeinnützigen Organisation, die u. a. zukunftsfähige Konzepte in der Alten- und Behindertenhilfe fördert. Vor diesem Hintergrund unterstützt sie Projekte, die älteren und pflegebedürftigen Menschen ein würdevolles Leben ermöglichen und generationenübergreifende Begegnungen stärken. „Freiwilligendienste ebnen den Weg in soziale und pflegerische Berufe und fördern zugleich die persönliche Entwicklung der Teilnehmenden. Der direkte Kontakt mit hilfsbedürftigen Menschen schult Empathie und soziale Kompetenzen – Qualitäten, die weit über den beruflichen Alltag hinauswirken. Ganz gleich, welchen Berufsweg sie einschlagen, leisten Freiwillige einen wertvollen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander“, so SAGST-Projektleiter Konrad Lampart.
Pressekit
Quelle: https://www.berlin-institut.org/presse/detail/freiwilligendienste-als-sprungbrett-in-pflegeberufe
Hohe Abbruchquoten in der Pflegeausbildung:
Pflegekammer fordert verlässliche Strukturen
Mainz, 16. Juli 2025 – Rund 30 Prozent der Auszubildenden in der Pflege lösen ihren Ausbildungsvertrag vorzeitig auf. Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz sieht darin ein ernstzunehmendes Warnsignal.
Ein häufiger Grund für den Ausbildungsabbruch ist laut Fachleuten der sogenannte Realitätsschock: Die tatsächlichen Anforderungen im Pflegealltag weichen oft deutlich von den Erwartungen der Auszubildenden ab. Belastungen und Verantwortung werden vielfach unterschätzt. Um Abbrüchen vorzubeugen, sei es wichtig, das Berufsbild bereits vor Ausbildungsbeginn realistisch zu vermitteln.
Innerhalb der Pflegekammer wird daher diskutiert, ob ein soziales Jahr vor der Ausbildung zur Orientierung beitragen könnte. Während eine verpflichtende Einführung unterschiedlich bewertet wird, gilt ein freiwilliges Engagement im Vorfeld als sinnvoller Weg zur Berufsorientierung.
Zugleich berichten Ausbildungsbetriebe zunehmend von Jugendlichen, die nur unzureichend vorbereitet in die Ausbildung starten. Zur Unterstützung bietet das Land Rheinland-Pfalz bereits das Projekt „Assistierte Ausbildung in der Krankenpflegehilfe“ an. Es richtet sich gezielt an junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf und soll helfen, Abbrüche zu vermeiden und den Einstieg in die Pflege zu erleichtern.
Darüber hinaus, so die Landespflegekammer, könnte ein flächendeckendes sozialpädagogisches Angebot in den Pflegeschulen nützlich sein. Dieses Angebot kann helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen, Unterstützung anzubieten und die Erfahrungen im Berufsalltag gemeinsam zu reflektieren.
Pflegekammerpräsident Dr. Markus Mai fordert zusätzliche strukturelle Verbesserungen: „Im Praxisfeld müssen für Auszubildende geeignete Unterstützungen geschaffen und vollständig finanziert werden. Ausbildung ist eine wesentliche Voraussetzung zur Gewährleistung von sicheren Pflegesettings in der Zukunft. Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, um im Wettbewerb um Fachkräfte zu bestehen.“ Dazu zählten auch planbare Arbeitszeiten, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie ausreichend Personal, um spontane Einsätze zu reduzieren.
Stellungnahmen
Verbände fordern Nachbesserungen im Pflegefachassistenzgesetz
DPR, DKG und BLGS begrüßen den überarbeiteten Referentenentwurf zum Pflegefachassistenzgesetz, fordern aber Verbesserungen bei Dauer und Zugang. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 15.07.2025
Gewaltprävention
Bundesregierung plant härtere Strafen bei Gewalt gegen Pflegepersonal
Die Bundesregierung will Gewalt gegen Pflegekräfte und medizinisches Personal künftig strenger ahnden. Ein Gesetzentwurf soll im Herbst vorgelegt werden. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege,15.07.2025
Pflegebevollmächtigte: Klingbeil muss mehr Geld für Pflege geben
Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), dringt auf mehr finanzielle Unterstützung des Bundes für die Pflegeversicherung. ►weiterlesen
Quelle: NL Altenpflege, 15.07.2025
Wichtige Termine:
Europäischer Gesundheitskongress München
21. und 22. Oktober 2025; Hier anmelden und Sonderpreis sichern.
Deutscher Pflegetag 2025
05.-06.11.2025, hub 27, Berlin; Infos unter: https://www.deutscher-pflegetag.de/
16. DGP-Hochschultag
28.11.2025, 10:30 bis 17:00 Uhr, Institut für Pflegewissenschaft und Interprofessionelles Lernen, Universität Greifswald; Hier gelangen Sie zum Call for Abstracts sowie zur Teilnehmendenanmeldung
Pflegetag Rheinland-Pfalz
04.12.2025 | Mainz, ZUM KONGRESS
Gesundheitskongress des Westens
6. und 7. Mai 2026 in Köln, Kongressanmeldung für 2026
