Juni-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen
Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
- Editorial. Podcast macht Pflege hörbar (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
 - Im Fokus. Poster-Aktion 2025 gestartet (von Annemarie Fajardo)
 - Bericht zum Förderprojekt. Interessenvertretung professionalisiert (DPR)
 - News. DPR-Präsidium neu gewählt (DPR) | Ticket sichern für den DPT25 (DPT)
 - News. Nachhaltigkeit beim DPR (DPR) | Auf dem Laufenden bleiben (DPR)
 - DPR fordert klare gesetzliche Regelungen. Mehr IT-Sicherheit (DPR)
 
Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: info@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Übergabe – Pflegeupdate
PU99 – Warkens Pläne / ICN Definition „Nurse“ & „Nursing“ / GMK 2025
Und was es sonst so Neues gibt…
Kleiner Trump-Effekt auch in der Pflegebranche
Der indische Gesundheitsunternehmer Sashi Baliyan (Foto) beobachtet einen Trump-Effekt in der Pflegebranche: Junge Inder zieht es zunehmend nach Deutschland. Wegen Sprache und Kultur haben sie sich bis vor Kurzem vor allem Richtung USA und Großbritannien orientiert. Doch seit der rigiden Einreisepolitik dieser beiden Länder interessieren sich immer mehr Fachkräfte und Ausbildungskandidaten für Deutschland. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 16.06.205
„Helsinki-Kommuniqué“
Weltweite Pflegekrise: ICN skizziert Lösungsstrategien
Der Weltbund der Pflegefachpersonen adressiert im „Helsinki-Kommuniqué“ drängende Probleme in der Pflege und skizziert Lösungsstrategien. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 13.06.2025
Zahl der Heimbewohner stagniert seit 2014
Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich seit 2014 auf 5,6 Millionen verdoppelt, doch im Heim leben von ihnen nach wie vor unter einer Million. Hoch ist dagegen der Anteil derjenigen, die Pflegegeld beziehen, wie es im „Report Pflegebedürftigkeit 2025“ des Medizinischen Dienstes (MD) heißt. Das sind mit rund 57 Prozent gut über die Hälfte. Care vor9
Quelle: NL care vor 9, 13.06.2025
Sommerliche Temperaturen
Immer mehr Arbeitsausfälle in Pflege wegen Hitze
Der Sommer ist endgültig da: Noch in dieser Woche sollen die Temperaturen in weiten Teilen Deutschlands auf über 30 Grad steigen, teilweise sogar deutlich darüber. Die große Hitze kann jedoch erheblichen Einfluss auf Arbeitsausfälle haben: Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage fühlt sich jeder Dritte durch Hitze stark oder sehr stark beeinträchtigt; laut einer Auswertung der AOK Rheinland/Hamburg seien im Jahr 2023 seien zudem über 3000 Arbeitsunfähigkeitstage wegen Hitze und Sonnenlicht unter ihren Versicherten gezählt worden – mehr als doppelt so viele wie zehn Jahre zuvor.
Besonders betroffen ist die Pflege, denn dort treffen würden mehrere Faktoren aufeinander: die hohen Temperaturen, körperlich anstrengende Arbeit, enge Zeitpläne – und gleichzeitig eine besonders von sommerlicher Hitze gefährdete Gruppe der Alten und chronisch Kranken. Daher sei es gerade hier wichtig, technische, organisatorische und persönliche Schutzvorkehrungen zu treffen. HIER erfahren Sie alles weitere – außerdem haben wir für Sie unseren Service-Artikel für das Arbeiten auf Station an heißen Tagen verlinkt!
Quelle: NL Rechtsdepeche, 12.06.2025
DKG zur Gesundheitsministerkonferenz
Starkes Signal für die Krankenhäuser
12.06.2025 – Zum Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), die Krankenhäuser mit vier Milliarden Euro Soforthilfen zu unterstützen, erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):
„Es ist ein starkes und wichtiges Signal, dass Bund und Länder sich gemeinsam auf diese Soforthilfe verständigt haben. Die vier Milliarden Euro tragen dazu bei, die akuteste wirtschaftliche Not vieler Kliniken zu lindern und ihnen die notwendige Luft zum Atmen zu verschaffen. Nur so besteht überhaupt die Chance, dass die Kliniken die geplante Krankenhausreform erleben und langfristig die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen.“
Dr. Gaß betont, dass die Kliniken durch den ausbleibenden Inflationsausgleich der vergangenen Jahre in eine existenzielle Krise geraten seien: „Die wirtschaftliche Lage vieler – insbesondere kleinerer – Krankenhäuser ist katastrophal. Ohne die nun beschlossene Finanzspritze hätte sich der kalte Strukturwandel und die Insolvenzwelle ungebremst fortgesetzt. Das hätte dramatische Folgen für die flächendeckende Versorgung gehabt.“
Gleichzeitig mahnt der DKG-Vorstandsvorsitzende an, dass die vier Milliarden Euro zur Verbesserung der Erlöslage nur ein erster Schritt sein können: „Es ist unbedingt notwendig, dass die Krankenhäuser auch in die Lage versetzt werden, den bürokratischen Aufwand bei der Patientenversorgung auf das notwendige Maß zu begrenzen. Aktuell müssen die Kliniken unendlich viele kleinteilige kostenintensive Vorgaben erfüllen, deren Nutzen für die Patientinnen und Patienten niemals belegt wurde. Die Bundesregierung muss jetzt zügig für echte Deregulierung und Entbürokratisierung sorgen. Weniger kleinteilige Personalvorgaben, weniger Verwaltungsaufwand und mehr Gestaltungsspielraum für die Verantwortlichen in den Kliniken bedeutet mehr Effizienz und Ressourcen für die Versorgung und ist damit eine der wirksamsten Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Kliniken.“
Quelle: PM DKG e. V., 12.06.2025
Pflegebegutachtung modernisieren, Vernetzung für die Versicherten voranbringen
Der Medizinische Dienst hat heute den ersten „Report Pflegebedürftigkeit“ vorgestellt: Die Anzahl der Pflegebedürftigen hat sich seit 2014 auf 5,6 Millionen Menschen verdoppelt. Tendenz weiter steigend. Die Anzahl der Pflegebegutachtungen beim Medizinischen Dienst ist auf über 3 Millionen angewachsen. Der Medizinische Dienst spricht sich für eine Modernisierung der Pflegebegutachtung aus, damit für die Versicherten auch in Zukunft der zeitnahe Zugang zu einer möglichst bedarfsgerechten pflegerischen Versorgung sichergestellt werden kann.
„Das Thema Pflege ist endlich auf der Agenda angekommen. Neben der finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung brauchen wir nachhaltige Reformen. Die Modernisierung der Pflegebegutachtung hin zu einem initialen Fallmanagement wäre der entscheidende Schritt, damit sie einen Beitrag zur bedarfsgerechten Versorgungsplanung der Pflegebedürftigen leisten kann“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund.
Knapp 90 Prozent der Pflegebedürftigen leben in eigener Häuslichkeit, mehr als jeder zweite davon organisiert die Versorgung ohne professionelle Unterstützung. „Die Pflegebegutachtung sollte sich auf diese Pflegesituationen fokussieren, um im Zusammenwirken mit Pflegekassen, Kommunen und weiteren Akteuren, die Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen besser unterstützen und entlasten zu können“, erläutert Engler.
Die Pflegebedürftigkeit nimmt zu und sie wird weiter steigen
Die Ursache für die steigende Anzahl der Pflegebedürftigen liegt zum einen in der demografischen Entwicklung, zum anderen in der Pflegereform 2017: Damals wurde das Begutachtungsverfahren grundlegend verändert: Körperliche, kognitive, psychische und psychiatrische Beeinträchtigungen können seitdem bei der Feststellung des Pflegegrades umfassend berücksichtigt werden. Auch Menschen mit psychischen und psychiatrischen Einschränkungen können einen Pflegegrad erhalten.
Die meisten Versicherten beantragen Pflegegeld: Sie setzen auf die Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch An- und Zugehörige ohne professionelle Hilfe. Auch diese Entwicklung nimmt zu. Im vergangenen Jahr beantragte mehr als die Hälfte der Antragstellenden Pflegegeld (57,4 Prozent); 11,6 Prozent beantragten ambulante Leistungen und 20,4 Prozent Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Sachleistungen; nur 10,2 Prozent stellten einen Antrag auf vollstationäre Pflege.
Fokus auf Pflegebedürftige und Angehörige ohne professionelle Unterstützung legen
Die meisten Versicherten beantragen erst dann Pflegeleistungen, wenn bereits erhebliche oder schwere Beeinträchtigung vorliegen. Schaut man sich die Ergebnisse bei den Erstbegutachtungen an, so erhielt mehr als ein Drittel der Antragstellenden (36,1 Prozent) Pflegegrad 2; 12,9 Prozent erhielten Pflegegrad 3 und rund 3,1 Prozent Pflegegrad 4. Pflegegrad 5 erhielt 1 Prozent der Antragstellenden.
Pflegegrad 1 bekamen 28,4 Prozent der Antragstellenden. Bei knapp einem Fünftel (18,5 Prozent) kamen die Gutachterinnen und Gutachter zum Ergebnis, dass zum Begutachtungszeitpunkt noch kein Pflegegrad vorlag.
Die überwiegende Mehrheit der Pflegebedürftigen lebt im eigenen Zuhause und wird von An- und Zugehörigen versorgt: Rund 85 Prozent der pflegebedürftigen Frauen und 88 Prozent der pflegebedürftigen Männer leben allein oder mit weiteren Personen in der eigenen Häuslichkeit und dies ändert sich auch bei höheren Pflegegraden nicht.
„Bei der Erstbegutachtung kommt es ganz besonders darauf an, die Weichen für die Versicherten so zu stellen, dass die Pflegesituation stabilisiert und bedarfsgerecht ausgestaltet werden kann“, sagt Dr. Tatjana Hardes, Geschäftsbereichsleitung Pflegeversicherung beim Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe.
Empfehlungen des Medizinischen Dienstes helfen, die Selbstständigkeit zu erhalten
In der Pflegebegutachtung stellen die Gutachterinnen und Gutachter nicht nur den Pflegegrad fest, sondern sie sprechen individuelle Empfehlungen aus, um die Selbstständigkeit der Versicherten zu erhalten und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit vorzubeugen: So erhält jede zweite bis dritte pflegebedürftige Person (62,8 Prozent) in der Erstbegutachtung eine Heilmittelempfehlung wie zum Beispiel Physiotherapie oder Ergotherapie. Knapp jede zweite pflegebedürftige Person (43 Prozent) bekommt in der Erstbegutachtung eine Hilfsmittelempfehlung zum Beispiel Gehhilfen, Dusch- und Badehilfen, Kranken- und Behindertenfahrzeuge.
„In vielen Fällen sind die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes die ersten professionellen Kräfte mit denen die Pflegehaushalte Kontakt haben. Entsprechend hoch muss deren pflegefachliche Kompetenz sein, weil sie Hinweise geben, wie sich die Pflegesituation verbessern lässt. Die Pflegebegutachtung benötigt Vertrauen und muss weiterhin unabhängig, neutral, verlässlich und qualitätsgesichert erfolgen“, sagt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK.
Qualität in Pflegeheimen zufriedenstellend – Defizite in der Behandlungspflege
Im Rahmen der heutigen Pressekonferenz stellte der Medizinische Dienst zudem Kernergebnisse seines 8. Pflegequalitätsberichts vor. Im Jahr 2023 hat der Medizinische Dienst 9.819 Pflegeheime bundesweit überprüft. Dabei untersuchten die Qualitätsprüferinnen und -prüfer die Versorgungsqualität bei über 72.100 Bewohnerinnen und Bewohnern. Das geschieht anhand von Personenstichproben: Die Qualitätsprüferinnen und -prüfer schauen sich an, wie gut die pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen versorgt werden: bei Mobilität, Körperpflege, Essen und Trinken, Behandlungspflege und vielem anderen mehr. Werden Defizite festgestellt, so berät der Medizinische Dienst die Pflegekräfte in der Einrichtung, wie sie die Mängel beseitigen und die Versorgungsqualität verbessern können.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Versorgungsqualität in Pflegeheimen insgesamt zufriedenstellend ist und es gibt Verbesserungen: So werden Pflegebedürftige in der Eingewöhnungsphase im Pflegeheim gut unterstützt. Die Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Kommunikation ist ebenfalls positiv. Mängel gibt es dagegen bei der Behandlungspflege, wie z.B. bei der Wundversorgung und auch beim Umgang mit herausforderndem Verhalten.
Die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes sind weiterhin notwendig, um die Versorgungsqualität in den Einrichtungen zu verbessern. Eine besondere Rolle spielt dabei die Beratung, die dazu beiträgt, konkrete Qualitätsverbesserungen zu erreichen. Angesichts der demografischen Entwicklung und der knappen Ressourcen, gilt es auch hier, Synergien zu nutzen und die Qualitätsprüfung weiterzuentwickeln. Es ist sachgerecht, beispielsweise Prüfintervalle für Einrichtungen, die eine gute Versorgungsqualität haben, zu verlängern.
Pressekontakt: Michaela Gehms, Pressesprecherin Medizinischer Dienst Bund, Mobil: +49 172 3678007, Email: michaela.gehms@md-bund.de
Quelle: PM MDB, 12.06.2025
Ruf nach Soforteinsatz ausländischer Pflegender wird lauter
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) fordert, dass Pflegekräfte aus dem Ausland sofort als Fachkräfte arbeiten dürfen – sofern sie eine mindestens dreijährige Ausbildung oder ein einschlägiges Studium sowie ausreichende Sprachkenntnisse haben. Weitere Prüfungen könnten berufsbegleitend stattfinden. Ein ähnliches Vorgehen haben bereits der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) zusammen mit dem Verband der Ersatzkassen (Vdek) vorgeschlagen. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 12.06.2025
Einladung: BAGFW-Onlinefachtag
„Die elektronische Patientenakte (ePA) im Versorgungskontext der Pflege – Chancen und Herausforderungen“ am 8. Juli
Ab Juli 2025 haben alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen die Voraussetzungen zum Zugriff auf die ePA zu erfüllen. Mit der ePA sollen alle relevanten Gesundheitsdaten übersichtlich und sicher am Ort des Leistungsgeschehens verfügbar sein. Die zukünftige Rolle der ePA im Pflegealltag und ihre Rolle in der Versorgung steht daher im Mittelpunkt der BAGFW-Fachveranstaltung: „Die elektronische Patientenakte (ePA) im Versorgungskontext der Pflege – Chancen und Herausforderungen“. Gemeinsam möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen, welche Voraussetzung zur Nutzung der ePA gegeben sein müssen, wie die ePA den Pflegealltag unterstützen und Prozesse vereinfachen kann. Wir laden Sie hiermit herzlich zum Online-Fachtag ein.
Termin: 8. Juli 2025, 13 bis 15 Uhr, Ort: per zoom; Die Anmeldung ist ab sofort über das Anmeldeformular auf der BAGFW-Webseite möglich. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW), Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin, tagung@bag-wohlfahrt.de, Tel: 030 24089–118
Pflegebevollmächtigte will bessere Regelungen für 24-Stunden-Kräfte
Die neue Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), will Betreuungskräfte, die bei pflegebedürftigen Personen zu Hause leben, rechtlich besserstellen. ►weiterlesen
Quelle: NL Häusliche Pflege, 12.06.2025
Pflegebevollmächtigte fordert in ihrem Bericht zur GMK tiefgreifende Pflegereform
Die Pflegeversicherung steht an einem Scheideweg – ein „weiter so“ ist eine Sackgasse. Bund und Länder müssen tiefgreifende Strukturreformen in der Pflege angehen.
Katrin Staffler, Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, wirbt deswegen im Vorfeld der 98. Gesundheitsministerkonferenz für mutige Entscheidungen: „Wir brauchen beides, eine generationenfeste Finanzierung der Pflegeversicherung und robuste Strukturen. Dabei muss unser Augenmerk zukünftig noch stärker auf den Kommunen und ihren Pflegestrukturplanungen liegen.“
Die Pflegebevollmächtigte sieht darin ein wichtiges Instrument, auch für einen niedrigschwelligeren Zugang zu unterschiedlichen Präventionsangeboten.
„Kommunen leisten hier heute schon einen wichtigen Beitrag. Durch gezielte finanzielle Impulse von Bund und Ländern könnte vor Ort noch deutlich mehr erreicht werden. Ich denke dabei beispielsweise an die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten bzw. Vernetzungsinitiativen zwischen haupt- und ehrenamtlichen Strukturen. Gleichzeitig müssen wir Wege finden, wie wir eine bessere Beteiligung der Menschen mit Pflegebedarf und ihren Angehörigen im Zuge solcher Planungs- und Entscheidungsprozesse etablieren. Denn es geht um deren Bedürfnisse und Wünsche und nach denen muss sich die Pflege ausrichten“, so Staffler.
In ihrem Bericht an die Gesundheitsminister spricht die Pflegebevollmächtigte darüber hinaus weitere, wichtige Themen an, wie zu lange Bearbeitungszeiten bei der Hilfe zur Pflege und bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Den Bericht der Pflegebevollmächtigten finden Sie hier: https://www.pflegebevollmaechtigte.de/files/upload/pdfs_allgemein/250604_GMK-Bericht.pdf
Weitere Informationen zur Arbeit der Pflegebevollmächtigten finden Sie unter www.pflegebevollmaechtigte.de
Quelle: PM der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege, 11.06.2025
Wie man Schlafproblemen vorbeugen und entgegenwirken kann
Schlecht oder zu wenig zu schlafen, kann die Gesundheit belasten und die Lebensqualität verringern. Verschiedene Faktoren tragen dazu bei, dass der Schlaf von pflegebedürftigen Menschen sowie von pflegenden Angehörigen beeinträchtigt wird. Das ZQP bietet praktische Tipps, wie man vorbeugen kann.
Berlin, 11. Juni 2025. Viele pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige kennen Schlafprobleme aus eigener Erfahrung: Rund ein Viertel der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen leiden darunter. Bei Menschen mit Demenz sind es sogar rund 40 Prozent. Pflegende Angehörige sind ebenfalls erheblich von kurzem, schlechtem oder unterbrochenem Schlaf betroffen. Die Gründe für Schlafprobleme sind vielfältig. Bei pflegebedürftigen Menschen können zum Beispiel Schmerzen, nächtliche Toilettengänge, körperliche Inaktivität sowie bestimmte Erkrankungen und Medikamente dazu beitragen. Bei pflegenden Angehörigen kann der Schlaf, zum Beispiel durch nächtliche Unterstützung der pflegebedürftigen Person oder durch Sorgen und Stress, die mit der Pflegesituation zusammenhängen, beeinträchtigt werden. Im Allgemeinen sind Schlafprobleme dann bedenklich, wenn sie über Wochen anhalten und zu Belastungen im Alltag führen – etwa durch Tagesmüdigkeit, Kopfschmerzen oder Konzentrationsschwierigkeiten. Deshalb sollte bei länger andauernden Schlafproblemen ärztlicher Rat eingeholt werden. Das gilt auch bei unregelmäßigem Schnarchen, Atemaussetzern oder zusätzlich zu den Schlafproblemen auftretenden Beschwerden wie Schmerzen oder Verwirrtheit.
Wie man gesunden Nachtschlaf bei pflegebedürftigen Menschen fördern kann, erfahren pflegende Angehörige auf dem Internetportal der gemeinnützigen Fachstiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) www.zqp.de. Auch was Angehörige tun können, wenn sie selbst unter Schlafproblemen leiden, kann dort nachgelesen werden. Um den Nachtschlaf von pflegebedürftigen Menschen zu unterstützen, empfiehlt das ZQP zum Beispiel, den Alltag entsprechend auszurichten. Dazu gehören unter anderem eine feste Tagesstruktur, körperliche und geistige Aktivität sowie eine an die Tageszeit angepasste Ernährung. Verzichtet werden sollte auf schwere Mahlzeiten und größere Trinkmengen vor dem Schlafengehen. Um bei der pflegebedürftigen Person einen natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus zu fördern, sei es zudem ratsam, jenseits der Ruhezeiten viel Tageslicht in die Räume zu lassen.
Bei Menschen mit Demenz auf Anzeichen für Schlafmangel achten
Besonders bei Menschen mit Demenz kann der Tag-Nacht-Rhythmus gestört sein. „Der umgekehrte Tag-Nacht-Rhythmus von Menschen mit Demenz kann Untersuchungen zufolge sogar ein häufiger Grund für den Umzug in ein Pflegeheim sein“, erklärt Daniela Sulmann, Geschäftsleiterin und Pflegeexpertin im ZQP. Hilfreich könne es sein, dafür zu sorgen, dass Gewohnheiten und Rituale im Tagesrhythmus möglichst eingehalten werden. Zum Beispiel der morgendliche Kaffee, ein bestimmtes Radioprogramm oder der übliche Ablauf vor dem Schlafengehen. Bei nächtlicher Unruhe empfiehlt es sich, nach möglichen Ursachen zu forschen, um eventuell Abhilfe schaffen zu können: Hat die pflegebedürftige Person zum Beispiel Angst, Harndrang oder Schmerzen? Ungewohntes Verhalten und veränderte Bedürfnisse der demenzkranken Person gilt es, so weit wie möglich zu akzeptieren. Zum Beispiel nachts noch etwas zu essen oder auf dem Sofa zu schlafen, wenn sie das möchte. Wenn Schlafprobleme andauern, könne das die Symptome der Demenz und den Krankheitsverlauf weiter verschlechtern. In jedem Fall sollte man hierzu ärztlichen Rat einholen, so Sulmann.
Pflegende Angehörige entlasten
Wenn eine pflegebedürftige Person gut durchschläft, kann das auch besseren Schlaf von pflegenden Angehörigen fördern, die mit der pflegebedürftigen Person zusammenleben. Zur Entlastung in der Nacht kann zum Beispiel beitragen, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern, indem alles Notwendige gut erreichbar ist – wie etwa Lichtschalter, Brille oder Rollator. Wenn es die Pflegesituation zulässt, kann es auch entlasten, gelegentlich auswärts zu schlafen und die Pflegeaufgaben für die Nacht anderen Familienmitgliedern zu übergeben. Bei Fragen zu Entlastungsangeboten unterstützen zum Beispiel örtliche Beratungsstellen wie etwa Pflegestützpunkte.
Weitere Pflegetipps und Hintergrundinformationen zum Thema Schlaf sowie zu anderen Präventionsthemen in der Pflege erhalten Sie auf dem kosten- und werbefreien Online-Portal www.zqp.de.
Quelle: PM ZQP, 11.06.2025
DKG zur Gesundheitsministerkonferenz
Krankenhäuser mahnen schnelle Hilfen und Reformen an
11.06.2025 – Anlässlich der heutigen Gesundheitsministerkonferenz erneuert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ihren Appell, keine Zeit mehr zu verlieren und die stark angeschlagenen deutschen Krankenhäuser wirtschaftlich zu stabilisieren. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG Dr. Gerald Gaß: „Die neue Koalition hat sich darauf geeinigt, den Krankenhäusern endlich die dringend notwendigen Soforthilfen zukommen zu lassen. Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine Anfang 2022 hat die Politik die Kliniken mit den starken Preissteigerungen allein gelassen und dabei zugesehen, wie sich die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben immer weiter geöffnet und Kliniken wirtschaftlich in die Knie gezwungen hat. Jetzt heißt es, Nägel mit Köpfen zu machen und die Kliniken so schnell wie möglich wieder in sichere Fahrwasser zu leiten. Der akute Bedarf liegt bei vier Milliarden Euro. Es braucht jetzt ohne Verzögerung einen praktikablen Modus zur Auszahlung dieser Hilfen. Rund 80 Klinikstandorte haben seit 2022 Insolvenz angemeldet, zu viele von ihnen haben das Insolvenzverfahren nicht überstanden. Langfristig benötigen die Krankenhäuser aber dauerhafte Sicherheit durch Erhöhung der Landesbasisfallwerte um vier Prozent.
Neben diesen kurzfristigen finanziellen Maßnahmen müssen sich die Gesundheitsministerinnen und -minister schnell auf einen Weg verständigen, wie sie die in Teilen untaugliche Krankenhausreform von Ex-Minister Lauterbach reformieren möchten. Für die Krankenhäuser ist es zentral, zunächst das gescheiterte Vorhaltefinanzierungskonzept des ehemaligen Gesundheitsministers zu streichen und durch eine fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung zu ersetzen. Konkrete Schritte erwarten die Krankenhäuser nun auch in Sachen Deregulierung und Entbürokratisierung. Karl Lauterbach hat in seiner kurzen Amtszeit zweimal ein Entbürokratisierungsgesetz versprochen und dieses Versprechen zweimal gebrochen. Auch hier muss die neue Koalition nun schnell handeln, denn die Bürokratielast hat in den Krankenhäusern ein unerträgliches Maß angenommen, vernichtet täglich wertvolle Arbeitskraft in der ärztlichen und pflegerischen Versorgung und treibt die Kosten in die Höhe. Entbürokratisierung und Deregulierung sind völlig kostenfreie Konjunkturprogramme, die am Ende den Versicherten und Steuerzahlern sogar Geld sparen.
Die Länder brauchen nun schnellstmöglich funktionierende Instrumente, um die neue Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen auf den Weg bringen zu können. Die gegenwärtige Struktur des Groupers des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bedarf dazu einer grundlegenden Weiterentwicklung. Die in Nordrhein-Westfalen geltenden Regelungen haben gezeigt, dass eine differenziertere Abbildung von Leistungsgruppen möglich ist und die Realität in den Kliniken besser darstellt. Gemäß dem Koalitionsvertrag sollen die bundesweiten Leistungsgruppen nahezu eins zu eins dem Vorbild aus NRW entsprechen. Die Länder brauchen bis Ende des Jahres einen angepassten InEK-Grouper, um ihren Aufgaben in der neuen Krankenhausplanung sachgerecht nachkommen zu können. Diesen Auftrag zur Überarbeitung des Groupers sollte die GMK jetzt erteilen.
Ein Ziel der Krankenhausreform ist auch die Verweildauern in den Kliniken weiter zu senken und die ambulanten Angebote der Kliniken zu stärken. Die gesetzliche Ausweitung der Hybrid-DRG auf über eine Million Fälle und drei Belegungstage birgt erhebliche Risiken für die Patientenversorgung in den betreffenden Leistungsfeldern. Ohne die im Gesetz vorgesehene Evaluierung ist eine solche Ausweitung, die kurz vor der Verabschiedung ohne parlamentarische Beratung ins Gesetz geschrieben wurde, völlig unverantwortlich. Wenn die aktuell laufende Umsetzung infolge dieses gesetzlichen Auftrages nicht gestoppt wird, verliert die Politik an dieser Stelle jeden Gestaltungsspielraum. Die GMK muss deshalb ein deutliches Signal setzen, das den laufenden Prozess der Ausweitung unterbricht. Nur so lässt sich die notwendige Zeit gewinnen, die gebraucht wird, um den Koalitionsvertrag an dieser Stelle umzusetzen.“
Quelle: PM DKG, 11.06.2025
Gesund trotz Hitze:
mit kühlem Kopf durch heiße Sommertage
Was bei UV-Strahlung und Extremtemperaturen wichtig ist
Köln, 11. Juni 2025. Die Temperaturen steigen – nicht nur gefühlt: Europa erwärmt sich laut EU-Klimabericht Copernicus schneller als jeder andere Kontinent. 2024 war das heißeste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Hitzetage werden häufiger, länger und intensiver, gleichzeitig nimmt die UV-Strahlung zu. Gefährdet sind vor allem alte Menschen, Schwangere, Kinder und Menschen mit chronischen Erkrankungen. Auf der Website www.klima-mensch-gesundheit.de informiert das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, wie man sich und andere bei Hitze am besten schützen kann.
Hitzewellen belasten die Gesundheit
Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen, Kreislaufprobleme, Muskelkrämpfe oder ein beschleunigter Puls – all das können Anzeichen hitzebedingter Belastung sein. Ein Hitzschlag oder Sonnenstich können sogar lebensbedrohlich werden. Schätzungen zufolge sterben in Deutschland jedes Jahr mehrere tausend Menschen an den Folgen großer Hitze.
Auch die UV-Strahlung steigt durch den Klimawandel
Weniger Wolken und intensivere Sonne führen zu mehr UV-Strahlung. Das erhöht das Risiko für Sonnenbrand und Hautkrebs. Besonders gefährdet sind helle Hauttypen, Kinderhaut und Menschen, die regelmäßig im Freien arbeiten.
Auch die Augen leiden unter zu viel UV-Strahlung. Reizungen, Entzündungen oder dauerhafte Schäden an Hornhaut und Netzhaut sind möglich. Eine passende Sonnenbrille mit UV-Schutzgläsern schützt einfach und wirksam. Informationen zum Thema UV-Schutz gibt es auf dem Portal www.klima-mensch-gesundheit.de/uv-strahlung-und-uv-schutz/.
Auf einen Blick: Tipps für heiße Tage – so schützen Sie sich vor Hitze
Viele hitzebedingte Beschwerden lassen sich durch angepasstes Verhalten vermeiden oder verringern. Die Expertinnen und Experten des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit empfehlen:
- Ausreichend trinken: Am besten Wasser oder ungesüßte Tees – mindestens 1,5 bis 2 Liter am Tag, bei Hitze gern auch deutlich mehr.
 - Kühle Orte aufsuchen: Vermeiden Sie direkte Sonne, bevorzugen Sie Schatten oder klimatisierte Räume.
 - Wärmste Tageszeiten meiden: Zwischen 11 und 17 Uhr, wenn möglich, nicht im Freien aufhalten oder körperlich anstrengen.
 - Haut eincremen: Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor verwenden.
 - Augen schützen: Eine Sonnenbrille mit UV-Schutzgläsern verhindert Schäden durch Strahlung.
 - Leichte Mahlzeiten: Frische, wasserreiche und fettarme Speisen wie Salate oder Obst entlasten den Kreislauf.
 - Helle, luftige Kleidung: Diese verhindert Überhitzung und schützt zugleich vor direkter Strahlung.
 - Kopfbedeckung tragen: Ein Sonnenhut oder eine Kappe schützt den Kopf vor dem Aufheizen.
 - Wohnräume kühl halten: Morgens und abends gut lüften, tagsüber Fenster abdunkeln, Ventilatoren nutzen.
 
Weiterführende Informationen
- Allgemeine Infos:
www.klima-mensch-gesundheit.de/hitzeschutz/ - Checklisten und Verhaltenstipps für Hitzetage gibt es in der Mediathek des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit:
www.klima-mensch-gesundheit.de/mediathek/ - Speziell für Kommunen wurde eine Toolbox mit umfassenden Materialien rund um den Hitzeschutz zusammengestellt:
www.klima-mensch-gesundheit.de/news/zum-hitzeschutz-informieren/ 
Bestellung der kostenlosen Materialien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de/
E-Mail: bestellung@bioeg.de
Pressekontakt
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Maarweg 149-161, 50825 Köln,
Tel. 0221 8992-332, E-Mail pressestelle@bioeg.de, www.bioeg.de, Instagram: www.instagram.com/bioeg/, LinkedIn: www.linkedin.com/company/bioeg/, Facebook: www.facebook.com/bioeg.de/, Mastodon: https://social.bund.de/@bioeg
Katrin Staffler will Bürokratieabbau in der Pflege forcieren
Der Bürokratieabbau in der Pflege zähle zu ihren Schwerpunktthemen, sagt Katrin Staffler (CSU) gegenüber Table-Media in ihrem ersten Interview als Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung. Und sie arbeitet bereits daran: Sie wolle das Ein-Step-Projekt wieder aufleben lassen und habe schon mit den Beteiligten gesprochen, sagt die 43-jährige Biochemikerin. Aus dem Projekt ist die Strukturierte Informationssammlung (SIS) hervorgegangen, die heute in fast allen Pflegeeinrichtungen etabliert ist. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 11.06.2025
Kompass für die Profession:
Neue ICN Definition stärkt pflegerische Berufsidentität
Berlin, 10.06.2025 – Der International Council of Nurses (ICN) hat im Rahmen seines Weltkongresses in Helsinki neue Definitionen für „Pflege“ und „Pflegefachperson“ veröffentlicht. Ziel ist es, ein modernes, international anschlussfähiges und professionsgeleitetes Verständnis von Pflege zu etablieren. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die Veröffentlichung ausdrücklich.
„Diese Definitionen sind ein starkes berufspolitisches Signal. Sie haben das Potenzial, ein international geteiltes Selbstverständnis der Profession zu befördern – als Grundlage für Sichtbarkeit, Einfluss und Entwicklungsmöglichkeiten der professionellen Pflege weltweit“, erklärt DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Sie geben zugleich Orientierung für jede einzelne Pflegefachperson – als Leitfaden für die eigene berufliche Entwicklung und als Ausdruck des hohen Anspruchs, den wir an unsere Arbeit stellen.“
Die neue Definition beschreibt Pflege als eigenständige Profession, die Menschen jeden Alters in allen Lebensphasen begleitet, Gesundheitskompetenz stärkt, Krankheit vorbeugt, Sicherheit gewährleistet, Leiden lindert und in Gesundheitssysteme sowie gesellschaftliche Prozesse aktiv eingebunden ist. Pflege ist damit mehr als Versorgung – sie ist auch Führungsaufgabe, Bildungsauftrag, politische Gestaltungskraft und Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit.
Pflegefachpersonen agieren dabei sowohl autonom als auch im interprofessionellen Team. Ihr Handeln ist geprägt von wissenschaftlicher Fundierung, Professionalität, Empathie, kultureller Sensibilität und Verantwortung – für Einzelne, Gemeinschaften und das globale Gemeinwohl.
Die neuen Definitionen wurden in einem einjährigen, weltweit angelegten partizipativen Prozess entwickelt. Hunderte Pflegefachpersonen, darunter Vertreter:innen aus Wissenschaft, Praxis, Regulierung und Ausbildung, haben ihre Perspektiven eingebracht. Als Mitglied, das die deutsche Pflege im ICN vertritt, war der DBfK eng in den Prozess eingebunden.
Mit den nun vorliegenden Definitionen schafft der ICN nicht nur Klarheit für Berufsausübung, Ausbildung und Regulierung, sondern auch eine gemeinsame Sprache, um Pflege in der Gesellschaft sichtbar und wirksam zu machen.
Eine Übersetzung der Zusammenfassung finden Sie hier, die vollständige Definition im englischen Original liegt hier zum Download bereit. Eine deutsche Übersetzung wird von den deutschsprachigen Pflegeberufeverbänden DBfK, ÖGKV und SBK gemeinsam erstellt und zeitnah veröffentlicht.
Vollständigen Projektreport herunterladen, unter: https://www.dbfk.de/media/docs/newsroom/internationales/ICN_Definition-Nursing_Report_EN_Web_0.pdf?sn=sncc2625f08893018d8a7b03963ee252:f3e47d89df88fb8a&wt_source=sn&wt_name=ICN+ver%C3%B6ffentlicht+neue+Definitionen+f%C3%BCr+%E2%80%9EPflege%E2%80%9C+und+%E2%80%9EPflegefachperson%E2%80%9C
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
Anlässlich des Pressegesprächs vor der Gesundheitsministerkonferenz 2025
„Wenn wir gemeinsam entschlossen handeln, können wir drohende Engpässe noch abwenden“
Aktuelle Forderungen des Deutschen Pflegerates an die neue Bundesregierung
Berlin (10. Juni 2025, Nr. 26/2025) – Am Vortag der Haupt-Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 2025 hebt Christine Vogler, die Präsidentin des Deutschen Pflegerates e.V. (DPR), die Chancen für einen gemeinsamen Aufbruch mit der neuen Bundesregierung hervor und betont gegenüber der thüringischen Gesundheitsministerin und Vorsitzenden der GMK Katharina Schenk, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern Voraussetzung für eine zukunftssichere Pflege ist.
Der Deutsche Pflegerat steht bereit, gemeinsam mit Bund und Ländern Verantwortung für eine starke, moderne und verlässliche Pflege zu übernehmen – das war die Botschaft von Christine Vogler für Katharina Schenk, die Länder und die neue Bundesregierung im Pressegespräch bevor sich die Gesundheitsminister:innen und Gesundheitssenator:innen der Länder vom 11. bis 12. Juni in Weimar über gesundheitspolitische Herausforderungen austauschen.
Die Präsidentin des DPR wertete die Äußerungen der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die Eigenständigkeit, Eigenverantwortung und Kompetenzen der Gesundheitsberufe stärken zu wollen, als ein kraftvolles und ermutigendes Signal für die Pflegeprofession. „Diese Haltung ist richtig und wichtig. Sie knüpft an viele Forderungen der Pflegeprofession an und bietet eine echte Chance für einen gemeinsamen Aufbruch. Wir müssen jetzt gemeinsam entschlossen handeln, um drohende Engpässe noch abwenden zu können und Strukturen zu schaffen, die dauerhaft tragen“, so Christine Vogler. Der DPR begrüßte auch, dass der Koalitionsvertrag zentrale Reformvorhaben aufgreift: das Pflegekompetenzgesetz, das Pflegeassistenzgesetz und die Einführung der Advanced Practice Nurse. Aus Sicht des DPR müssen diese Gesetzesinitiativen, für die es bereits aufzugreifende Vorarbeiten gibt, noch dieses Jahr im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden.
Es braucht gemeinsame Umsetzung mit den Ländern
Damit die Gesetze ihre Wirkung entfalten können, müssten vor allem die Länder konsequent bei der Umsetzung in der Bildung, der Finanzierung, der Etablierung neuer Versorgungsmodelle und bei der Anerkennung neuer Berufsbilder mitwirken. Der Deutsche Pflegerat sieht die im Koalitionsvertrag angekündigte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform als geeignetes Instrument, um Lösungen gemeinsam zu erarbeiten. Christine Vogler betonte: „Wichtig ist, dass die Pflegeprofession darin strukturell eingebunden wird. Der Deutsche Pflegerat steht bereit, diesen Reformprozess konstruktiv und kompetent zu begleiten.“
Blick auf die Gesundheitsministerkonferenz 2025
Die GMK 2025 ist für den DPR ein wichtiger Moment für ein gemeinsames Bekenntnis zur Stärkung der Pflegeprofession und für echte Mitgestaltungsmöglichkeiten. Christine Vogler gab der Vorsitzenden der GMK Katharina Schenk vier Bitten nach Weimar mit: „Binden Sie die Pflegeprofession strukturell in die geplante Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflege ein. Nutzen Sie BAPID II als bundesweiten Bildungsreferenzrahmen, auch zur Entlastung der Pflegeprofession. Stärken Sie Pflegekammern dort, wo sie bestehen oder entstehen. Und unterstützen Sie die Verstetigung der finanziellen Förderung des Deutschen Pflegerats durch den Deutschen Bundestag über das Jahr 2025 hinaus.“
Die Thüringer Gesundheitsministerin und aktuelle GMK-Vorsitzende Katharina Schenk betont: „Die Pflege ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitssystems, umso wichtiger ist es, sie zukunftssicher zu gestalten – nicht nur in den ländlichen Räumen, sondern auch in den Städten. Ich bin dankbar für die Hinweise des Deutschen Pflegerates und ich weiß, dass Bund und Länder bereits in verschiedenen Arbeitsgruppen sehr konstruktiv zusammenarbeiten. Ich stimme zu, dass die Gesetzgebungsprozesse zur Pflegekompetenz, Pflegeassistenz und zur Einführung der ‚Advanced Practice Nurse‘, nachdem sie teilweise der Diskontinuität verfallen sind, zügig wieder aufgenommen beziehungsweise auf den Weg gebracht werden müssen. Die Länder hatten zahlreiche Änderungsanträge in den Ausschüssen des Bundesrats eingebracht und unterstützen auch weiter fachlich in den entsprechenden Gremien und Arbeitsgruppen. Die Zusammenarbeit zwischen allen Berufsgruppen zu stärken, ist ein wesentliches Ziel, um Pflege als das zu begreifen, was sie ist: eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“
Das vollständige Statement des DPR zur PK finden Sie hier. Das DPR-Impulspapier „Profession Pflege braucht eine Zukunft“ finden Sie hier.
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Pflegetag Rheinland-Pfalz
04.12.2025 | Mainz
