Zusammenhang von Gesundheit und Lebenserwartung bei Renten- und Pflegeversicherung stärker berücksichtigen
3. Februar 2025 – Mit der demografischen Entwicklung in Deutschland steigen auch die Herausforderungen für das Renten- und das Pflegesystem. Die finanzielle Stabilität der Systeme muss gewährleistet werden, ohne die Sicherungsfunktion der Renten- und Pflegeversicherung zu gefährden. Bei den anstehenden Reformen muss berücksichtigt werden, dass die Lebenserwartung und das Pflegerisiko systematisch vom Einkommen abhängen. Empirische Untersuchungen zeigen, dass Menschen mit höherem Einkommen eine höhere Lebenserwartung haben und länger ohne Pflegebedarf leben. Dies führt zu einer Umverteilung in der Rentenversicherung zu Lasten von Menschen mit geringen Einkommen. Zukünftige Rentenreformen sollten daher vom System der Beitragsäquivalenz abweichen, um die Sicherungsfunktion für Menschen mit geringen Einkommen zu stabilisieren. In der Pflege würde die Einführung einer Bürgerversicherung, also der Zusammenführung von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung, zu einem Ausgleich führen, da das Pflegerisiko von privat Pflegeversicherten deutlich geringer ist als das von gesetzlich Versicherten. Mehr…
Quelle: DIW aktuell vom 3. Februar 2025
Jeder zehnte Heimbewohner könnte nach Hause zurückkehren
Das Pflegeheim gilt als letzte Station im Leben. Nicht so bei Domino World, einem Unternehmen mit Pflegeeinrichtungen in Berlin und Brandenburg. Hier trainiert fast jeder Bewohner täglich mit einer Pflegekraft, zehn Prozent werden so fit, dass sie nach Hause gehen können. Jetzt will Domino World sein Training auch anderen Einrichtungen anbieten. Sogar das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen seiner leitenden Mitarbeiter geschickt, um sich in das Projekt einzubringen. Care vor9
Quelle: Care vor9, 03.02.2025
Übergabe
ÜG161 – Post-COVID & ME/CFS (Jeremy Schmidt)
DigitalPakt Alter
Angebot in Landkarte eintragen
Täglich melden sich bei uns ältere Menschen und fragen nach Angeboten in ihrer Nähe. Sie suchen nach Unterstützung, wenn es um die Bedienung und Handhabung von digitalen Geräten geht oder weil sie Lust bekommen haben, gemeinsam mit anderen Schritte in der digitalen Welt zu unternehmen. Damit sie die passenden Angebote finden, benötigen sie eine Übersicht über die bestehenden Initiativen in Deutschland.
Quelle/weitere Infos unter: https://www.digitalpakt-alter.de/angebote-finden/angebot-eintragen/
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Bundestag beschließt Entbudgetierung der Hausärzte
Der Bundestag hat das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz und damit die Endbudgetierung der Hausärzte beschlossen. Lesen
Quelle: NL BibliomedManager, 31.01.2025
DBfK-PflegOMat zur Bundestagswahl ist online
Pflegepolitische Positionen im Überblick
Berlin, 30.01.2025- Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat zur Bundestagswahl 2025 das DBfK-PflegOMat-Tool gestartet. Der PflegOMat funktioniert wie der bekannte Wahl-O-Mat, ist aber auf acht pflegepolitische Thesen fokussiert. Er kann ab heute unter www.dbfk-pflegomat.de genutzt werden.
„Gerade in diesem ungewöhnlich kurzen Zeitfenster bis zur Bundestagswahl am 23.02.2025 bleibt wenig Zeit, die pflegepolitischen Positionen der Parteien aus den Wahlprogrammen zu studieren und gegenüberzustellen. Der PflegOMat hilft dabei und gibt einen guten Überblick über die pflegepolitischen Programme und Schwerpunkte der einzelnen Parteien“, sagt DBfK-Präsidentin Vera Lux zum Start des PflegOMat.
„Interessant ist, dass unsere Forderungen bei den Parteien überwiegend Zustimmung erfahren“, berichtet Lux. „Man fragt sich dann natürlich, warum sich für die professionelle Pflege dennoch so wenig bewegt hat. Es lohnt sich, die Erläuterungen der Parteien im PflegOMat und in den Wahlprogrammen anzuschauen, denn dort werden die Unterschiede und Einschätzungen der Parteien deutlich. Wir werden die zukünftige Bundesregierung an ihre Positionierungen erinnern – damit unsere Forderungen mit der neuen Bundesregierung auch endlich umgesetzt werden. Bei einem parteiübergreifenden Konsens in den meisten Fragen, sollte das zügig möglich sein. Das Gesundheits- und Pflegesystem steht massiv unter Druck. Die professionell Pflegenden und vor allem die Menschen, die Pflege brauchen, haben nämlich keine Zeit zu verlieren.“
Seit 2021 bietet der DBfK den Wähler:innen mit dem PflegOMat-Tool einen schnellen Überblick der pflegepolitischen Positionen auf Bundes- und Landesebene. Angefragt wurden die im aktuellen Bundestag vertretenen demokratischen Parteien.
Hier geht es direkt zum DBfK-PflegOMat-Tool: www.dbfk-pflegomat.de
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de
Webseite: www.dbfk.de
Für eine zukunftssichere Pflegeversorgung
Deutscher Pflegerat fordert bedarfsgerechten Qualifikationsmix
Berlin (29. Januar 2025, Nr. 03/2025) – Der Deutsche Pflegerat (DPR) hebt in seinem aktuellen Expert:innenpapier die zentrale Bedeutung eines bedarfsgerechten pflegerischen Qualifikationsmixes hervor. Ziel ist es, die Qualität, Effizienz und Effektivität der pflegerischen Versorgung nachhaltig sicherzustellen und zu verbessern.
Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, betont: „Ein bedarfsgerechter Qualifikationsmix ist essenziell, um den steigenden Anforderungen in der Versorgung zu begegnen. Nur durch eine gezielte und gesetzlich geregelte Personalstrategie kann die pflegerische Versorgung langfristig gesichert werden. Das gilt für alle pflegerischen Sektoren.“
Das Expert:innenpapier zeigt auf, dass die Erhebung, Festlegung und der Einsatz unterschiedlicher Qualifikationen in engem Zusammenhang mit einrichtungsinternen Strukturen und Bedarfen stehen müssen. Um dies zu erreichen, empfiehlt der DPR die Entwicklung eines phasengeleiteten Zielmodells, das die Einrichtungen schrittweise bei der Umsetzung eines nachhaltigen Qualifikationsmixes unterstützt.
Zentrale Forderungen des DPR:
- Gesetzliche Verankerung und Finanzierung: Ein flexibler, nachhaltiger und bedarfsgerechter Skill-Grade-Mix muss gesetzlich definiert und finanziell abgesichert werden.
 - Pflegekompetenzgesetz und Vorbehaltsaufgaben: Die Beachtung vorbehaltlich geregelter Aufgaben sowie die unbedingt notwendige gesetzliche Verankerung der pflegefachlichen Heilkundeausübung mit der Erweiterung von Kompetenzen sind essenziell, um die Qualität der Versorgung zu sichern und die pflegerische Expertise gezielt einzusetzen.
 - Einheitliche Bildungsarchitektur: Eine bundeseinheitliche und durchlässige Pflegebildungsarchitektur, wie sie das Bildungskonzept BAPID des Deutschen Pflegerats vorsieht, ist für eine zukunftsfähige Pflege unerlässlich.
 - Pflegewissenschaftliche Begleitung: Forschung und regelmäßige Evaluation sind notwendig, um den Qualifikationsmix an aktuelle Versorgungsbedarfe anzupassen.
 
Ein nachhaltiger Qualifikationsmix erfordert zudem die Harmonisierung bestehender gesetzlicher Regelungen und die Etablierung eines nationalen Instituts zur Personalbemessung in der Pflege (InPeP), das sektorübergreifend agiert und evidenzbasierte Personalvorgaben entwickelt. Nur so können bürokratische Anforderungen reduziert werden, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden.
„Wir fordern die Politik auf, jetzt die Weichen für eine evidenzbasierte Personalplanung zu stellen, um die pflegerische Versorgung zukunftssicher zu gestalten,“ so Irene Maier abschließend.
Das vollständige Expert:innenpapier der Fachkommission des Deutschen Pflegerats „Pflegepersonalbedarfsermittlung in Krankenhäusern – Pflegepersonalbemessungsinstrument (PBMI)“ liegt der Anlage bei und ist auf der Website des Deutschen Pflegerats unter www.deutscher-pflegerat.de (Profession stärken -> Positionspapiere) abrufbar.
Ansprechpartner:in: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: info@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Gutachten des Bündnisses für solidarische Pflegevollversicherung veröffentlicht
Weg aus Pflege-Krise:
Bürgerversicherung kann Kostenexplosion stoppen
29.Januar 2025 – Ein Gutachten des Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Rothgang zeigt Lösungen auf, wie die Leistungsfähigkeit und die Finanzierung der Pflegeversicherung nachhaltig gewährleistet werden können. Das Gutachten wurde von einem breiten Bündnis in Auftrag gegeben.
Die Einführung einer Bürgerversicherung in der Pflege kann eine notwendige Ausweitung der Pflegeleistungen hin zu einer vollständigen Übernahme aller pflegebedingten Kosten finanzieren. Das belegen aktuelle Zahlen des Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Rothgang.
Prof. Dr. Heinz Rothgang, Professor für Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung an der Universität Bremen: „Unser Gutachten zeigt, dass eine Vollversicherung – auch langfristig – im Rahmen der Sozialversicherung finanzierbar ist, ohne den Beitragssatz wesentlich erhöhen zu müssen, wenn die Pflegeversicherung gleichzeitig zu einer Bürgerversicherung weiterentwickelt wird, in die alle einzahlen und in der alle Einkommensarten beitragspflichtig sind.“
Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Jetzt haben wir schwarz auf weiß, wie wir die Pflegeversicherung aus der Krise holen und die Explosion der Pflegekosten für Betroffene stoppen. Die solidarische Pflegevollversicherung gehört ganz oben auf die To-do-Liste einer neuen Bundesregierung.“
Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage zur Bundestagswahl 2025 sehen die Menschen in Deutschland den Bereich Gesundheit und Pflege als wichtigstes politisches Handlungsfeld.
Sylvia Bühler, Mitglied Bundesvorstand, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di: „Pflegebedürftige Menschen erwarten zu Recht gut gepflegt zu werden. Um qualifizierte Pflegekräfte zu gewinnen und zu halten, braucht es gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne. Das hat seinen Preis. Damit sich alle eine gute Pflege leisten können, muss die nächste Bundesregierung die Pflegeversicherung gerecht aufstellen. Die Menschen im Land wollen eine solidarische Absicherung der Lebensrisiken, das zeigt der Sozialstaatsradar 2025.“
Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes: „Im Pflegefall kommt der einzelne Betroffene schnell an absolute finanzielle Grenzen. In unserem Sozialstaat sollten die Menschen darauf vertrauen können, dass eine solidarische Versicherung, die das Wort ‘Pflege’ im Namen trägt, das reine Pflegerisiko auch voll abdeckt. Sozialhilfe ist kein würdiger Ersatz für Ansprüche aus eigenen Beitragszahlungen.“
Das Gutachten beleuchtet die finanziellen Auswirkungen eines Umbaus der Pflegeversicherung hin zu einer Vollversicherung in Form einer Bürgerversicherung. Die Mehrausgaben einer umfassenden Absicherung von Pflegebedürftigen durch eine Vollversicherung könnten demnach durch die Einführung einer Bürgerversicherung nahezu ausgeglichen werden. Kostensenkend wirkt sich dabei aus, dass privat Versicherte und weitere Einkommen einbezogen sowie die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden würde.
Konkret hieße das für Versicherte mit einem Einkommen bis zur derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze monatliche Mehrkosten von weniger als 5 Euro. Dem stünde die vollständige Übernahme der pflegebedingten Kosten im Pflegefall gegenüber. Derzeit müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in einem Pflegeheim durchschnittlich rund 2970 Euro pro Monat selbst aufbringen. Davon entfallen allein auf die pflegerische Versorgung rund 1490 Euro, der Rest setzt sich zusammen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Mehr als ein Drittel aller Pflegebedürftigen in Heimen ist auf Sozialhilfe angewiesen, Tendenz steigend. Pflegebedürftige sind besonders stark von Armut bedroht, denn sie können mit ihren durchschnittlichen Alterseinkünften diese finanzielle Belastung nicht schultern.
In Auftrag gegeben wurde das Gutachten vom Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung. Dem Bündnis gehören an: Der Paritätischer Gesamtverband, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB), der Deutsche Frauenrat, der BIVA-Pflegeschutzbund, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Volkssolidarität, die Arbeiterwohlfahrt AWO und die IG Metall.
Vor dem Hintergrund der enormen und weiter steigenden finanziellen Belastungen Pflegebedürftiger setzt sich das Bündnis für eine Reform der Pflegeversicherung ein. Das Gutachten sowie weitere Informationen zu den Forderungen des Bündnisses sind hier abrufbar: www.solidarische-pflegevollversicherung.de
Dokumente zum Download Gutachten: Beitragssatzeffekte einer Pflegebürgervollversicherung PDF 3 MB
Landespflegerat Sachsen-Anhalt fordert Pflegekammer
Nun strebt auch der Landespflegerat in Sachsen-Anhalt eine Pflegekammer an. Am Donnerstag haben er und die Initiative „Walk of Care“ zwei Petitionen für die Einrichtung einer Pflegekammer in Magdeburg an die Linken-Landtagsabgeordnete Monika Hohmann (Mitte) übergeben. Pflegekammern gibt es bereits in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen. Auch Niedersachsen hatte eine, ebenso wie Schleswig-Holstein, doch in beiden Bundesländern haben die Regierungen sie nach wenigen Jahren wieder abgeschafft. MDR, DBfK
Quelle: NL Care vor9, 28.01.2025
Minister Laumann: Die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist eine sozialpolitische Errungenschaft
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veranstaltet Fachkongress zu 30 Jahre Pflegeversicherung in Berlin
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat am Montag, 27. Januar 2025, in Berlin einen Fachkongress anlässlich des 30-jährigen Bestehens der gesetzlichen Pflegeversicherung durchgeführt. Die Veranstaltung in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalens beim Bund stand unter der Überschrift „Rückblick und Perspektiven“. Gemeinsam mit Expertinnen sowie zahlreichen Gästen schaute Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann dabei auf die Vergangenheit, die Gegenwart und vor allem die Zukunft der zum 1. Januar 1995 eingeführten Sozialversicherung.
27. Januar 2025 – „Wir haben mit der Pflegeversicherung etwas Gutes auf den Weg gebracht. Sie ist eine sozialpolitische Errungenschaft“, erklärte Minister Laumann. „Gleichzeitig gehört zu einer ehrlichen Bilanz aber auch, dass die soziale Pflegeversicherung nach 30 Jahren eine Generalüberholung braucht“. Laumann wies darauf hin, dass sich die pflegerische Infrastruktur in den vergangenen 30 Jahren enorm entwickelt hat. So ist beispielsweise die Zahl stationärer Pflegeeinrichtungen von bundesweit 4.300 im Jahr 1992 auf 16.500 (inklusive Tagespflege) im Jahr 2023 angestiegen. Aus 3.900 Sozialstationen wurden 15.500 ambulante Pflegedienste.
Laumann kritisierte allerdings, dass das Leistungsrecht immer komplexer geworden ist, da das Pflegesystem unterschiedlichen Bedarfen Rechnung tragen möchte. „Das führt heute zu einem Leistungsrecht, das für den einzelnen kaum mehr zu durchschauen ist“, so der Minister. Daher brauche es hier „eine deutliche Vereinfachung“. Laumann rief dazu auf, „die Pflege von den Bedürfnissen der Menschen her zu denken. Das bedeutet konkret, den Fokus auf die Pflege im häuslichen Umfeld zu legen – denn der Großteil der Menschen möchte zu Hause versorgt werden“. Schon heute werden je nach Bundesland 80 bis 90 Prozent der zu Pflegenden im häuslichen Umfeld versorgt. Laumann sprach sich dafür aus, dass Pflegebedürftige und Pflegepersonen im Rahmen von Budgets stärker selbst entscheiden können sollen, was sie für ihre persönliche Situation brauchen. In den Gesetzen solle nicht immer jeder denkbare Einzelfall durchdekliniert werden: „Das macht es kompliziert und am Ende kommen die Leistungen noch nicht mal dort an, wo sie wirklich benötigt werden. Das frustriert die Menschen.“
Als weitere Herausforderung nahm Laumann die Finanzierung der Pflegeversicherung in den Blick. Die Zahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger im Zweig der sozialen Pflegeversicherung hat sich von 1,7 Millionen im Jahr 1997 auf 5,2 Millionen im Jahr 2023 mehr als verdreifacht, was nicht zuletzt zu höheren Belastungen der Beitragszahler führt.
Was kurzfristig zu tun sein, liege auf dem Tisch, so der Minister und nannte unter anderem das Stichwort „Rückzahlung aller Ausgaben der Pflegeversicherung für die Pandemie“. Fehler seien auch in der Finanzierung der Pflegeausbildung gemacht worden, da heute über 30 Prozent der Ausbildungskosten von den stationären und ambulanten Einrichtungen gezahlt werden. Diese Kosten werden dann auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen umgelegt. „Aus meiner Sicht geht es nicht, dass wir hier den Pflegebedürftigen zusätzlich in die Tasche greifen, statt diese wichtige Ausbildung komplett aus Steuermitteln zu finanzieren“, so der Minister. Für die langfristige Stabilisierung der Finanzen sei jedoch eine Gesamtschau nötig: Wie spielt die Pflegeversicherung mit den anderen Sozialversicherungssystemen zusammen? Welche Möglichkeiten gibt es, im System die finanziellen Mittel besser zu lenken?
Auf dem Podium diskutierte Minister Laumann bei der Veranstaltung mit Pflegeexpertinnen zu der Frage, wie Politik den richtigen Rahmen setzen kann, um die Herausforderungen zu bewältigen. Mit Fokus auf die häusliche Versorgung und Angehörige diskutierten dazu Simone Kasik von der FUNKE Mediengruppe, Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey von der Charité Berlin sowie Dr. Alexia Zurkuhlen vom Kuratorium Deutsche Altershilfe. Den Bereich der professionellen Versorgungsstrukturen nahmen Dr. Grit Braeseke vom IGES Institut, Sandra Postel von der Pflegekammer NRW sowie Natalie Schaffert von der Diakonie Bethanien (Solingen) in den Blick.
Quelle: https://www.mags.nrw/gesetzliche-pflegeversicherung-ist-eine-sozialpolitische-errungenschaft
Nein zum Absenken von Pflegequalität!
DBfK zum Pflegeassistenzgesetz
Berlin, 27.01.2025 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ruft die Parteien erneut auf, dringend notwendige Reformen für die professionelle Pflege nicht aus wahlkampftaktischen Gründen zu verzögern. Konkret geht es um das bundeseinheitliche Pflegefachassistenzgesetz. Erich Irlstorfer (CSU) hatte nach der ersten Lesung im Dezember noch von einem ‚wirklich guten Vorschlag‘ gesprochen. Nun bezeichnete er die geplante Ausbildungsdauer von eineinhalb Jahren gegenüber Table.Media jedoch als zu lang – ein Standpunkt, der dem DBfK zufolge die Pflegequalität gefährdet. Der DBfK fordert 24 Monate Ausbildungsdauer.
„Hier wird mit der Pflegequalität und der Sicherheit der Patient:innen gespielt“, beurteilt DBfK-Präsidentin Vera Lux die Aussage Irlstorfers. „Wenn das Absenken von Mindestanforderungen für die Pflegeausbildungen fortgesetzt wird, hat das dramatische Folgen für die Qualität der Versorgung. Aus unserer professionellen Sicht braucht die Pflegefachassistenzausbildung 24 Monate, um den gestiegenen Anforderungen in der Versorgung gut und sicher gerecht zu werden. Einen vermeintlich schnelleren Aufbau von Personal durch geringe Qualifikation erreichen zu wollen, ist zu kurz gedacht und nicht zielführend. Für eine sichere Versorgung braucht es gleichermaßen Quantität als auch Qualität!
Aus gutem Grund wird beim Mangel an Ärzt:innen auch nicht die Verkürzung des Medizinstudiums gefordert, eben weil es die Sicherheit der Menschen gefährden würde. Niedrige Qualifizierung in der Pflegeassistenz erhöht zudem die Last der Pflegefachpersonen und führt dazu, dass wir Personal verlieren, weil diese die zunehmende Deprofessionalisierung nicht mittragen.
Ich fordere daher die Abgeordneten auf, das bundeseinheitliche Pflegefachassistenzgesetz, und damit Verbesserungen für die pflegerische Versorgung in Deutschland, nicht zu blockieren und den Einschätzungen der Berufsgruppe zu folgen: Wir versorgen tagtäglich die Patient:innen bzw. Bewohner:innen und können am besten einschätzen, was es an Kompetenzen in der Pflege braucht, um eine sichere und bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten.“
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de
Webseite: www.dbfk.d
Wichtige Termine:
Pflegemesse Pro Care
11. bis 12. Februar, Hannover, Weitere Infos unter: Pro Care
27. DNQP Netzwerk-Workshop „Kontinenzförderung in der Pflege“
14. Februar 2025 , Hochschule Osnabrück statt, Die Programmbroschüre, weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie auf der DNQP-Website
4th INTERNATIONAL CONFERENCE OF THE GERMAN SOCIETY OF NURSING SCIENCE
MAY 8 – 9, 2025, Berlin; Infos unter: https://conference.dg-pflegewissenschaft.de/general-informations/
ALTENPFLEGE Messe
08. – 10. April 2025, Nürnberg
CIG: ICH KÜMMERE MICH UM DICH – Heilen, trösten, begleiten in Gesundheitswesen und Gemeinde
9.- 11. Mai 2025, im Kloster Volkenroda, Anmeldung
Gesundheitskongress des Westens am 14. und 15. Mai 2025 in Köln
Anmeldung unter: https://www.gesundheitskongress-des-westens.de/anmeldung/kongressanmeldung-2025
Hauptstadtkongress/Gesundheitsmanagementkongress
25. bis 27. Juni 2025 in Berlin; Tickets unter: https://www.hauptstadtkongress.de/tickets/
