ADS-Wocheninformation 09.12.2024

ADS-Wocheninformation 09.12.2024

Übergabe

ÜG154 – APN bei neu dialysepflichtigen Personen (Dorothea Reihs & Regina Bartoldus)


Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ist wichtige Säule der Demokratie

Pflege muss zentrales Thema im Bundeswahlkampf und der künftigen Koalition sein

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich zum 8. Pflegebericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Berichtszeitraum 2020–2023), welchen das Bundeskabinett am 13.11.2024 beschlossen hat: 

„Zentrale Frage des vorgezogenen Bundestagswahlkampfes ist, welche Rolle künftig der Sozialstaat spielen wird; welche finanziellen Mittel und welchen Mut zu grundständigen Reformen die Bundesparteien einbringen werden“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. „Die pflegerische Versorgung gehört zur kritischen Infrastruktur in Deutschland und damit auch zur Frage der Demokratiefestigkeit: Eine umfassende Reform der Pflegeversicherung ist zwingende Voraussetzung, um die pflegerische Versorgungssicherheit wieder sicherzustellen und damit gleichwertige Lebensverhältnisse für die Pflegebedürftigen zu schaffen.“

„Wir müssen gemeinsam und auf Augenhöhe unter Einbezug der Pflegepraxis und der Betroffenen kurz- und langfristige Struktur- und Finanzreformen auf den Weg bringen“, so Wesemann weiter. „Neben der zeitnahen Weiterführung der wichtigen Gesetzgebungsprozesse zum Pflegekompetenz- und Pflegeassistenzgesetz, ist die Sicherung der Finanzierung der Pflegeversicherung die dringendste pflegepolitische Aufgabe der neuen Regierung. Dabei muss Pflege mit am Tisch sitzen“

Mit dem Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes ist es erstmalig gelungen, wegweisende Schritte auf dem Weg hin zur Stärkung der eigenständigen Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachpersonen einzuschlagen. Dies ist wesentliche Voraussetzung, um die pflegerische Versorgung langfristig zu sichern und Grundlage für die Strukturreform der Pflegeversicherung.

„Die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung ist trotz der Erhöhung ab 01.01.2025 um 0,2 % bereits wenige Monate später nicht mehr sichergestellt, zugesicherte Bundesmittel für versicherungsfremde Leistungen wurden nicht gewährt und der Bundeszuschuss bis 2027 gestrichen“ so Wesemann weiter. „Dieses Spardiktat muss endlich enden.“

„Das „Nicht-Handeln“ der Bundesregierung hat mittlerweile volkswirtschaftliche und demokratiegefährdende Konsequenzen. Dies belegen auch die DEVAP Umfragen zur Versorgungssicherheit“, so Wesemann abschließend. „Ein Systemwechsel nach 30 Jahren Pflegeversicherung ist unausweichlich. Alle demokratischen Parteien sind gefordert, die Sozialstaat im Fokus ihrer Forderungen zu haben und damit die Demokratie zu sichern.“

Der DEVAP bringt sich in die Weiterentwicklung der Langzeitpflege mit seinem ganzheitlichen Strategiepapier „TROTZDEM Pflege: für Jeden, zu jeder Zeit“ ( https://strategiepapier.devap.de/) ein und fordert einen Pfleggipfel, damit die Langzeitpflege im Fokus des Wahlkampfes, dem Koalitionsvertrag und der Gesellschaft ist.

Kontakt:  Anna Leonhardi, Geschäftsführerin // 030 83001-277 // E-Mail: info@devap.de

Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 09.12.2024


Erste Lesung

 Bundestag berät Pflegefachassistenzausbildung

Fast alle Fachpolitiker forderten gestern im Bundestag ein Pflegeassistenzgesetz. Die Chancen für den Vorschlag der geplatzen Ampel stehen jedoch schlecht. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 06.12.2024


Union will am Pflegeassistenzgesetz noch viel ändern

Der Berliner Politikbetrieb lässt sich von den Forderungen und Beschwörungen der Wohlfahrts- und Pflegeverbände wenig beeindrucken. Der Bundestag hat sich am Donnerstag zwar in 1. Lesung mit dem Pflegeassistenzgesetz beschäftigt, doch dabei wurde schnell klar, dass es bis zu den Wahlen nicht mehr kommen wird. Es wurde in den Ausschuss verwiesen. CSU-Abgeordnete Emmi Zeulner (Foto) stellt die Ausbildungsdauer von 18 Monaten in Frage und verspricht, dass die Union nach einem Wahlsieg die Pflege zum Topthema macht. Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 09.11.2024


DKG zum Gespräch mit Klaus Holetschek

Krankenhauspolitik benötigt Neustart nach Bundestagswahl

06.12.2024 – Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, hat sich in Berlin mit dem ehemaligen Gesundheitsminister Bayerns und heutigem Vorsitzenden der CSU-Landtagsfraktion Klaus Holetschek zum Austausch über die Perspektiven der Krankenhauspolitik nach der Bundestagswahl getroffen. Das Gespräch war geprägt durch die gemeinsame Einschätzung, dass es mit einer neuen Regierung Korrekturen an der Krankenhausreform geben müsse. Grundsätzlich ändern müsse sich der Politikstil im Bereich des Gesundheitswesens, sagte Klaus Holetschek für die CSU-Fraktion. „Wir müssen, wie nach dem bayerischen Vorbild, auch im Bund endlich wieder mehr miteinander reden und den Austausch mit den Akteuren im Gesundheitswesen pflegen. Handverlesene Gremien, die einen Minister beraten, können das Erfahrungswissen der Praktiker im System nicht ersetzen“, sagte der frühere Landesminister. Zentral für die Union sei es, die Patientenversorgung auch während der Transformationsphase in den Krankenhäusern sicherzustellen.

„Der kalte Strukturwandel und das unkontrollierte Wegbrechen von Krankenhausstandorten werden durch die jetzt beschlossene Reform keineswegs gestoppt. Durch den über Jahre hinweg versäumten Inflationsausgleich befinden wir uns bereits in einer Abwärtsspirale, die sich nur noch schwer anhalten lässt. Eine neue Regierung muss deshalb kurzfristig Entscheidungen treffen, um unbedingt die Krankenhausstandorte zu erhalten, die auch perspektivisch für die Versorgung dringend gebraucht werden. Die anderen Standorte benötigen zumindest Zeit und klare Rahmenbedingungen, um alternative Konzepte zu entwickeln und Fusionen zu organisieren. All das bietet das jetzt beschlossene KHVVG nicht“, sagte DKG-Vorstand Gaß. Ein zentrales Thema in dem Gespräch war auch der dringend notwendige Abbau von Bürokratie und Überregulierung. „Wir müssen die von Misstrauen und Kontrollbürokratie geprägte Politik beenden. Nur dann wird es uns gelingen, wieder mehr Innovationskraft und Arbeitsplatzattraktivität zu schaffen“, erklärte Holetschek.

Quelle: PM DKG, 06.12.2024


INSTALIVE

GENERALISTIK

Am Montag Abend fand ein Instagram Live zur Generalistik stattgefunden. Wir haben über verschiedene Themen gesprochen, darunter:

  • Warum hat die Pflegekammer das Thema Generalistik aufgenommen?
  • Wie kann eine Meinungsbildung mit 230.000 Pflegefachpersonen stattfinden?
  • Was sind die nächsten Schritte der Pflegekammer?

Wer das Gespräch verpasst hat, kann es auf unserem Instagram Kanal ↗️ nachschauen.
Das Positionspapier Generalistik und Ausbildungsreform finden sie auf unserer Website unter Stellungnahmen: https://www.pflegekammer-nrw.de/stellungnahmen/

Quelle: Pflegekammer NRW, 06.12.2024


PFLEGE BEI DEMENZ

11.12.2024 | 16:30 – 18:00 UHR | ONLINE

Der Journal Club der Pflegekammer NRW bietet einmal im Monat die Gelegenheit, wissenschaftliche Studien gemeinsam zu besprechen und ihre Relevanz für die tägliche Arbeit in der Pflege zu diskutieren. Im Dezember besprechen wir eine Studie, die sich mit den Besonderheiten der interprofessionellen Pflege von Menschen mit Demenz in der Häuslichkeit beschäftigt. ZUM TERMIN

Quelle: Pflegekammer NRW, 06.12.2024


Pflegefachassistenzeinführungsgesetz

Beratung im Bundestag ist der richtige Schritt – Pflegekompetenzgesetz muss folgen

Berlin (05. Dezember 2024, Nr. 43/2024) – Der Deutsche Pflegerat sieht die heutige erste Lesung des Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes im Bundestag als bedeutenden Fortschritt. Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärt: „Die Beratung des Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes im Bundestag ist der richtige Schritt. Zusammen mit dem Pflegekompetenzgesetz und dem APN-Gesetz bildet es die drei zentralen Säulen für die Sicherung der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Alle drei Gesetze sind politisch unstrittig und weitgehend verhandelt. Es gibt keinen Grund, ihre Umsetzung zu verzögern, auch nicht wegen eines Wahlkampfs.“

Der Deutsche Pflegerat appelliert an alle Beteiligten, das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz im Bundestag weiter zu beraten und noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.

Gleichzeitig ist es unerlässlich, den Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes ins Bundeskabinett und in den Bundestag einzubringen. Der Entwurf liegt bereits als Referentenentwurf vor“, so Vogler.

„Diese Gesetze sind unverzichtbar für die Zukunft der Pflege und der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Jede Verzögerung gefährdet nicht nur die Pflege, sondern auch die Stabilität unseres Gesellschaftssystems und unserer Demokratie.

Es braucht eine Taskforce und eine parteiübergreifende Koalition für die Pflege.“

Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


So viel Resonanz wie noch für den DPT 2024

Der diesjährige DPT 2024 war in vielerlei Hinsicht etwas Besonderes: Mit über 9.000 Teilnehmenden trafen sich in Berlin so viele Menschen aus der Pflege wie noch nie zum jährlichen Austausch über aktuelle Entwicklungen in der Pflegebranche. Der Deutsche Pflegerat gab sich kämpferisch und Schirmherr Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach erhielt Standing Ovations  MEHR ERFAHREN

Quelle: PM Pflegenetzwerk Deutschland – Eine Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit, 05.12.2024


Pflegepolitischen Stillstand beenden:

BAGSO fordert Politik zu zügigem Handeln auf

Nach dem vorzeitigen Ende der Regierungskoalition rücken längst überfällige Reformen in der Pflege in noch weitere Ferne. Bereits fortgeschrittene Gesetzesvorhaben wie das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz und das Pflegekompetenzgesetz stehen in Gefahr, nicht mehr beschlossen zu werden. Auch die wiederholt angekündigte Pflegereform ist nun hinfällig. Lediglich eine erneute Beitragssatzsteigerung für 2025 wird voraussichtlich noch umgesetzt, um eine Zahlungsunfähigkeit der Pflegeversicherung zu verhindern. In Anbetracht der akuten Versorgungsdefizite fordert die BAGSO die Bundestagsfraktionen auf, die noch ausstehenden pflegepolitischen Vorhaben noch vor den Neuwahlen umzusetzen. Zur Pressemitteilung

Quelle: BAGSO Newsletter Nr. 23 | 05.12.2024


DZA-Pressemitteilung:

Arbeitszufriedenheit sinkt vor dem Ruhestand: Neue Studie zeigt Einblicke aus Deutschland

December 4, 2024 – Eine aktuelle Studie, veröffentlicht im European Journal of Ageing, beleuchtet die Entwicklung der Arbeitszufriedenheit in Deutschland während der letzten zehn Berufsjahre vor dem Ruhestand. Das internationale Forscherteam untersuchte Daten des Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) und stellte fest, dass die Arbeitszufriedenheit kurz vor dem Ruhestand leicht abnimmt – insbesondere in den letzten Berufsjahren.

Während die Arbeitszufriedenheit im Laufe des Arbeitslebens meist stabil bleibt, zeigt die Studie einen kleinen, statistisch signifikanten Rückgang in den letzten Jahren vor dem Ruhestand. Doch es gibt Unterschiede zwischen Personengruppen: Beispielsweise beeinflussen Bildungsgrad, gesundheitlicher Zustand oder familiäre Situation die Arbeitszufriedenheit vor dem Ruhestand. Personen mit höherer Bildung oder guter Gesundheit verzeichnen weniger Einbußen bei der Zufriedenheit mit dem Job.

Ein wichtiger Faktor ist auch der Zeitpunkt des Übergangs in den Ruhestand. Einer der Autoren der Studie, Dr. Georg Henning vom Deutschen Zentrum für Altersfragen führt aus: „Die Studie bestätigt, dass Arbeitnehmer*innen, die später in den Ruhestand gehen, tendenziell zufriedener mit ihrer Arbeit sind und geringere Rückgänge in der Zufriedenheit aufweisen. Dies könnte darauf hindeuten, dass die Entscheidung für einen späteren Ruhestand mit einem positiven Arbeitsumfeld zusammenhängt.“

„Die Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung einer altersgerechten Arbeitsgestaltung und Maßnahmen zur Förderung der Arbeitszufriedenheit älterer Arbeitnehmer. In Zeiten des demografischen Wandels und einer steigenden Regelaltersgrenze ist es entscheidend, ein motivierendes Arbeitsumfeld zu schaffen und die Gesundheit von Arbeitnehmern zu unterstützen.

Die Autor*innen weisen darauf hin, dass die Ergebnisse speziell für Deutschland gelten und für jene, die direkt aus der Erwerbstätigkeit in den Ruhestand gehen. Weitere Untersuchungen sollten auch Personen berücksichtigen, die im Alter arbeitslos werden oder aus gesundheitlichen Gründen die Arbeit aufgeben müssen.

Die detaillierten Ergebnisse sind nachzulesen in: Henning, G., Muniz-Terrera, G., Stenling, A., & Hyde, M. (2024). Job satisfaction declines before retirement in Germany. European Journal of Ageing.  https://doi.org/10.1007/s10433-024-00830-0

Quelle: DZA-Pressemitteilung: Arbeitszufriedenheit sinkt vor dem Ruhestand: Neue Studie zeigt Einblicke aus Deutschland, 04.12.2024


IGeL-Report 2024: 2,4 Milliarden Euro setzen Arztpraxen pro Jahr mit fragwürdigen IGeL um

Der IGeL-Monitor hat zum 5. Mal gesetzlich Versicherte zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), zu den Kosten und zum Umgang mit IGeL in den ärztlichen Praxen befragt. Ergebnis: Patientinnen und Patienten werden in großem Umfang mit IGeL-Angeboten konfrontiert – dabei gibt es viele Probleme. Versicherte geben aus Unwissenheit viel Geld für Leistungen aus, die wenig nützen und teilweise auch schaden können. In den Praxen wird unzureichend über IGeL aufgeklärt.

Für den IGeL-Report 2024 wurden im Auftrag des Medizinischen Dienstes Bund 2.013 Versicherte im Alter zwischen 18 und 80 Jahren vom Marktforschungsinstitut forsa befragt. Die bevölkerungsrepräsentative Befragung hat Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Lehrstuhl für Management im Gesundheitswesen, Universität Hamburg, wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. „Unsere Studie belegt, dass gesetzlich Versicherte mindestens 2,4 Milliarden Euro für IGeL-Angebote ausgeben“, sagt Schreyögg. „Besorgniserregend ist, dass die meisten Patientinnen und Patienten viel zu wenig Wissen haben, um eine informierte Entscheidung für oder gegen eine IGeL treffen zu können.“ In der Befragung gab nur jeder 4. Versicherte (26%) an, gut informiert zu sein. 2 von 3 Befragten gingen zudem von der falschen Annahme aus, dass die Selbstzahlerleistungen medizinisch notwendige Leistungen seien.

„Die Ergebnisse des IGeL-Reports 2024 zeigen, dass IGeL kein Randproblem sind, sondern ein Massenphänomen. Der bedrückende Befund ist, dass Patientinnen und Patienten aus Unwissenheit und Sorge um ihre Gesundheit große Summen für fragwürdige und sogar schädliche Leistungen ausgeben“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender Medizinischer Dienst Bund. „Nicht akzeptabel ist die unzureichende Aufklärung über mögliche Schäden der angebotenen IGeL. Die Arztpraxen sollten verpflichtet werden, unabhängige und allgemeinverständliche schriftliche Informationen in der Praxis auszulegen, wenn sie solche Leistungen anbieten.“

IGeL, die mehr schaden als nützen, gehören zu den Topsellern

Der IGeL-Report 2024 belegt, dass in den ärztlichen Praxen in großem Umfang Leistungen verkauft werden, deren möglicher Schaden den Nutzen deutlich überwiegt: Auf Platz 1 der Top-10-Liste liegen der Ultraschall der Eierstöcke und der Gebärmutter zur Krebsfrüherkennung. Patientinnen geben dafür pro Jahr 143 Millionen Euro aus. Beides sind Leistungen, die vom IGeL Monitor mit „negativ“ und „tendenziell negativ“ bewertet werden. Bei diesen Untersuchungen kann es zu vielen falsch-positiven Ergebnissen und dadurch zu unnötigen weiteren Untersuchungen und Eingriffen kommen, die den Patientinnen schaden können. Gleichzeitig ist nicht belegt, dass das Risiko an Eierstockkrebs zu sterben, damit verringert werden kann. Daher raten auch Fachgesellschaften seit Jahren davon ab, diese Leistungen anzubieten. Ähnlich negativ sieht die Bilanz weiterer Leistungen auf der Top-10-Liste der angebotenen IGeL aus.

Breites Spektrum und breite Preisspanne bei IGeL-Angeboten

Der IGeL-Report 2024 zeigt, dass mit jeweils 500 Millionen Euro die höchsten Umsätze in den Fachgebieten Gynäkologie und Augenheilkunde erzielt werden. Aber auch in den Fachgebieten Allgemeinmedizin (341 Millionen Euro) sowie Orthopädie und Unfallmedizin (397 Millionen Euro) werden hohe Summen umgesetzt.

Während die häufig verkaufte Vitamin-D-Bestimmung rund 30 Euro kostet, werden bei komplexen Augenoperationen mehrere 1.000 Euro fällig. In der Liste der umsatzstärksten IGeL findet man einerseits Leistungen, die zu relativ geringen Preisen sehr häufig verkauft werden wie zum Beispiel der bereits genannte Ultraschall der Gebärmutter und Eierstöcke (Gesamtumsatz von 143 Millionen Euro). Andererseits findet man Leistungen, die sehr teuer sind, aber aufgrund einer kleineren Zielgruppe seltener verkauft werden wie zum Beispiel Laser-Operationen am Auge.

Region, Geschlecht und Einkommen haben Einfluss auf Inanspruchnahme von IGeL

Bei der Inanspruchnahme von IGeL ergeben sich teils deutliche sozioökonomische Unterschiede. In den südlichen Bundesländern (37%) werden IGeL häufiger in Anspruch genommen als in westlichen (33%), nördlichen (31%) oder östlichen (26%). Maßgeblich dafür scheinen geografisch-kulturell geprägte Präferenzen zu sein. Ein Stadt-Land-Gefälle ist nicht feststellbar.

Frauen (41%) nutzen etwa doppelt so häufig IGeL wie Männer (22%). Die Inanspruchnahme von IGeL steigt mit zunehmendem Alter: Ab einem Alter von 45 Jahren nutzen jede zweite Frau (50%) und etwa jeder dritte Mann (29%) Selbstzahlerleistungen. Bis zu einem Alter von 80 Jahren bleibt dies in beiden Gruppen relativ konstant.

Bei beiden Geschlechtern zählen die meisten der in Anspruch genommenen IGeL zum Bereich der Früherkennungsuntersuchungen. Frauen nennen am häufigsten den transvaginalen Ultraschall und Männer die PSA-Bestimmung zur Früherkennung von Prostatakrebs. Die Befragungsergebnisse zeigen auch: Wer sich mehr leisten kann, bekommt IGeL häufiger angeboten und gibt dafür auch mehr Geld aus.

Die Gesamtbilanz der IGeL überzeugt nicht – die Evidenz ist meistens dünn

Das Wissenschaftsteam des IGeL-Monitors bewertet seit über zehn Jahren evidenzbasiert den Nutzen und Schaden von Individuellen Gesundheitsleistungen und bereitet die Informationen für die Versicherten laienverständlich auf. Ziel ist es, den Patientinnen und Patienten eine wissenschaftsbasierte Entscheidungshilfe für oder gegen den Kauf einer IGeL anzubieten. Der IGeL-Monitor hat aktuell 56 IGeL bewertet – davon 30 Leistungen entweder mit „tendenziell negativ“ oder „negativ“. 23 IGeL haben das Ergebnis „unklar“ − das heißt für ihren Nutzen gibt es meistens keine ausreichende Evidenz. Mit „tendenziell positiv“ schneiden lediglich 3 Selbstzahlerleistungen ab; keine Leistung konnte mit „positiv“ bewertet werden.

Bewertungen stehen im Einklang mit medizinischen Leitlinien

Das Wissenschaftsteam des IGeL-Monitors wertet bei der Analyse des Nutzen- und Schadenpotenzials nicht nur wissenschaftliche Studien aus, sondern gleicht die Ergebnisse auch mit internationalen Leitlinien ab. Leitlinien sind evidenzbasierte Empfehlungen zu medizinischen Maßnahmen, die von den Fachgesellschaften konsentiert werden und die Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten bei der Entscheidungsfindung unterstützen sollen. Der IGeL-Monitor hat seine Bewertungen der am meisten verkauften IGeL aktuell mit den Empfehlungen in den Leitlinien abgeglichen und festgestellt: Sie stehen damit im Einklang.

Hintergrund

Der IGeL-Monitor ist ein Informationsportal für Patientinnen und Patienten, das der Medizinische Dienst Bund 2012 initiiert hat und seitdem betreibt. Unter www.igel-monitor.de erhalten Versicherte evidenzbasierte Bewertungen zu IGeL in der ärztlichen Praxis sowie viele weitere Informationen rund um das Thema. Für die Bewertung des möglichen Schadens und Nutzens einer IGeL recherchiert das Wissenschaftsteam in medizinischen Datenbanken und wertet diese systematisch aus. Versicherte erfahren im IGeL-Monitor auch, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen bei Symptomen übernommen werden.

Diese Pressemitteilung und weitere Unterlagen finden Sie hier.

Quelle: Medizinischer Dienst Bund, 03.12.2024


Elektronische Patientenakte bleibt unvollständig

Ohne Profession Pflege keine Qualität: Deutscher Pflegerat fordert Schreibrechte für Pflege in der ePA

Berlin (03. Dezember 2024, Nr. 42/2024) – Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten verfügbar sein – ein Meilenstein für das Gesundheitswesen. Doch zentrale Qualitätsinformationen fehlen: die Daten zur pflegerischen Situation der Patientinnen und Patienten.

Irene Maier, Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats, betont die Bedeutung der ePA: „Die elektronische Patientenakte ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“ Sie ermöglicht einen besseren Überblick über Gesundheitsdaten, macht die medizinische Versorgung transparenter und vernetzter und reduziert unnötige Mehrfachuntersuchungen. Maier warnt jedoch: „Ohne die Einbindung der pflegerischen Situation bleibt die ePA ein Fragment. Dieses gravierende Informations- und Qualitätsdefizit kann nicht länger ignoriert werden.“

Die Profession Pflege trägt im Rahmen ihrer eigenständigen Heilkundeausübung die Verantwortung für die Erhebung und Dokumentation pflegerischer Daten. Derzeit hat sie jedoch nur Leserechte in der ePA. Maier kritisiert: „Das ist nicht hinnehmbar. Die richtige Behandlung der Patientinnen und Patienten erfordert alle relevanten sektorenübergreifenden Informationen – medizinische ebenso wie pflegerische.“

Der Deutsche Pflegerat fordert daher, Pflegefachpersonen unverzüglich Schreibrechte in der ePA zu gewähren. Nur so kann ein vollständiges Gesamtbild der medizinischen und pflegerischen Versorgung entstehen, das die Grundlage für bessere Entscheidungen in der Behandlung und Pflege bildet.

Die Einbindung von Pflegefachberufen und deren Kompetenzen in die ePA ist essenziell, um alle patientenbezogenen Daten für eine zukunftsweisende Versorgung und Digitalisierung im Gesundheitswesen bereitzustellen. Maier warnt: „Ohne die Pflege bleiben die Versorgung, Qualität und Innovation auf der Strecke.“

Die Politik muss handeln und die Profession Pflege als gleichwertigen und unverzichtbaren Akteur im Gesundheitswesen anerkennen. Die elektronische Patientenakte wird nur dann ihrem Anspruch voll gerecht, wenn sie die gesamte Realität der Versorgung abbildet – medizinisch wie pflegerisch.

Ansprechpartner:in: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de



Wichtige Termine:

Kongress Pflege und 30. Deutscher Pflege-Recht-Tag am 24. und 25. Januar 2025 in Berlin

Das Programm zum Kongress Pflege finden Sie hier. Die Themen des Deutschen Pflege-Recht-Tags finden Sie hier.


DNQP Netzwerk-Workshop „Kontinenzförderung in der Pflege“

14.Februar 2025 , Hochschule Osnabrück statt

Die Programmbroschüre, weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie auf der DNQP-Website


CIG: ICH KÜMMERE MICH UM DICH – Heilen, trösten, begleiten in Gesundheitswesen und Gemeinde

9.- 11. Mai 2025, im Kloster Volkenroda; Weitere Informationen erhalten Sie auf der Kongress-Homepage, die aktuell im Aufbau ist unter: https://christlicher-gesundheitskongress.de.


Gesundheitskongress des Westens am 14. und 15. Mai 2025 in Köln

Anmeldung unter: https://www.gesundheitskongress-des-westens.de/anmeldung/kongressanmeldung-2025


Hauptstadtkongress/Gesundheitsmanagementkongress

25. bis 27. Juni 2025 in Berlin; Tickets unter: https://www.hauptstadtkongress.de/tickets/