Übergabe
ÜG151 – Integration von Pflegefachpersonen aus dem Ausland (Debora Aust)
Krankenhausreform passiert den Bundesrat
Der Bundesrat hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Ziel des Reformpaketes ist es unter anderem, Leistungen in spezialisierten Kliniken zu konzentrieren. Dies soll nach dem Willen der Bundesregierung die Qualität der Behandlungen steigern. Zudem sollen ambulante und stationäre Sektoren enger verzahnt werden.
Einführung von Vorhaltepauschalen
Die Krankenhausabrechnung erfolgt zukünftig weniger durch Fallpauschalen, sondern zu einem großen Teil über eine Vorhaltevergütung. Anders als bisher richtet sich die Finanzierung der Kliniken somit nicht ausschließlich nach der Anzahl der Behandlungen, sondern nach den Leistungen, die sie grundsätzlich vorhalten. Hierzu sind 65 Leistungsgruppen vorgesehen, die mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknüpft werden. Um die Behandlungsqualität zu verbessern, sollen Kliniken Fachbehandlungen in jedem Stadium nur noch dann vornehmen, wenn sie über das dafür notwendige Personal und die entsprechende Ausstattung verfügen. Für Stroke Units, Traumatologie, Pädiatrie, Geburtshilfe, Intensivmedizin, Koordinierungsaufgaben, Unikliniken und Notfallversorgung werden zusätzliche Mittel gewährt.
Versorgung in ländlichen Regionen
Das Gesetz sieht eine Annäherung von ambulanter und stationärer Behandlung vor. Besonders in ländlichen Gebieten stünden Patientinnen und Patienten oft vor dem Problem, keine Fachärztin oder keinen Facharzt zu finden und für Spezialuntersuchungen weite Wege fahren zu müssen, so die Bundesregierung in ihrer Begründung zum Gesetz. In Regionen mit Fachärztemangel sollen daher bestimmte Kliniken (sogenannte Level 1i-Krankenhäuser) auch fachärztliche Leistungen anbieten, so dass sich Patienten statt beim niedergelassenen Facharzt auch ambulant im Krankhaus untersuchen und behandeln lassen können. Bei Hausärztemangel können Kliniken, die als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen gelten, auch allgemeinmedizinische Behandlungen anbieten. Zudem soll die ambulante Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher erleichtert werden.
Personalbemessung und Entbürokratisierung
Das Gesetz führt eine ärztliche Personalbemessung ein. Damit möchte die Bundesregierung die Attraktivität des Krankenhauses als Arbeitsplatz für Ärztinnen und Ärzte steigern und die Behandlungsqualität fördern. Hierzu soll in Abstimmung mit der Bundesärztekammer zunächst ein Personalbemessungsinstrument wissenschaftlich erprobt werden. Zudem soll geprüft werden, ob dies auch für weitere Berufsgruppen wie Hebammen oder Physiotherapeuten erforderlich ist. Das Gesetz sieht zudem Maßnahmen zur Entbürokratisierung vor.
Finanzierung
Die Strukturreform soll über einen Zeitraum von zehn Jahren durch einen Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro finanziert werden, dessen Kosten zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Ländern getragen werden.
Inkrafttreten
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Pragmatische Lösungen gefordert
In einer begleitenden Entschließung, die auf einen gemeinsamen Antrag der Länder Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zurückgeht, fordert der Bundesrat pragmatische Lösungen zur Umsetzung der Krankenhausreform.
Hierzu seien der Bürokratieabbau fortzusetzen und Doppelregelungen zu vermeiden. Die im Gesetz vorgesehene Entbürokratisierung von Verfahrensabläufen diene nicht nur einem verbesserten Organisationsablauf in der Patientenversorgung. Sie sei auch ein geeignetes Instrument, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Es bedürfe jedoch weiterer Schritte:
So seien Doppelarbeiten in Krankenhäusern abzubauen und verzichtbare Regelungen aufzuheben. Um Bürokratiefolgekosten besser abschätzen zu können, bedürfe es einheitlicher Prüfregelungen. Außerdem sollten Digitalisierungsprozesse vorangetrieben werden. Der Bundesrat fordert zudem für das Umsetzen der Reform angesichts des sehr hohen Aufwands realistische Fristen. Schließlich sollten alle Verfahren regelmäßig hinsichtlich des Zweckes, der Aktualität und der Wirkung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Der Bundesrat bemängelt die zu hohen Anforderungen des Gesetzes an den Facharztstandard. Der Fachkräftemangel sei bereits Realität und führe zur Abmeldung von Fachabteilungen im Krankenhaus. Dies dürfe die Reform nicht noch verschärfen. In einigen Bereichen sei jetzt schon klar, dass die Facharztzahlen derzeit nicht erreichbar seien, insbesondere in der Notfallversorgung und Kinderchirurgie. Es bedürfe einer Anpassungszeit. In anderen Bereichen zeichne sich ab, dass die Anforderungen an den Facharztstandard überprüft werden müssten. Diese bedürften daher einer Rückführung und einer zeitlich gestaffelten Einführung.
Der Bundesrat kritisiert auch, dass die Vorhaltevergütung in der aktuellen Form noch leistungsmengenabhängig sei. Man wisse nur in Teilen, welche Auswirkungen dies auf die Struktur der Krankenhauslandschaft habe. Bei für die flächendeckende Versorgung notwendigen Standorten müsse die Finanzierung so abgesichert sein, dass die Vergütung für ein Leistungsvolumen erfolge, das für den wirtschaftlichen Betrieb notwendig sei. Es sei fraglich, ob die Maßnahmen dafür ausreichen. Schließlich bemängelt die Länderkammer, das Bundesministerium für Gesundheit habe die finanziellen Auswirkungen der Reform ab dem Jahr 2025 nicht ausreichend dargelegt. Es müsse nochmal intensiv geprüft werden, welche Möglichkeiten einer Überfinanzierung noch bestehen könnten.
Plenarsitzung des Bundesrates am 22.11.2024
Quelle: NL Bundesrat, 22.11.2024
Zurkuhlen begrüßt Beschluss zur Krankenhausreform
Die Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), Dr. Alexia Zurkuhlen, begrüßt den Beschluß des Bundesrates, den Weg für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) frei zu machen. „Die Reform ist nicht in jedem Punkt ein gelungenes Regelwerk, aber sie bietet einen Rahmen für Möglichkeiten.
Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/zurkuhlen-appelliert-an-bundeslaender-mut-zur-reform/
Quelle: NL KDA, 22.11.2024
Karl Lauterbachs Krankenhausreform
Triumph mit Nachwirkungen
Der Bundesrat gibt grünes Licht, das KHVVG kommt. Der nächsten Regierung hinterlässt der Minister Lauterbach ein anspruchsvolles Erbe. Ein Kommentar von Chefredakteur Florian Albert. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 22.11.2024
Bundesrat macht Weg für Klinikreform frei
Das Gesetz für eine Neuordnung der Kliniken hat die letzte Hürde im Bundesrat genommen. Damit kann die Reform doch noch in Kraft treten. > Zum Artikel
Quelle: NL Apotheken Umschau, 22.11.2024
DKG zur heutigen Entscheidung des Bundesrats
Neue Regierung muss die Krankenhausreform umgehend korrigieren
22.11.2024 – Zum Beschluss des Bundesrats, dem Krankenhausreform-Gesetz ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses zuzustimmen, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Gerald Gaß: „Mit ihrem Beschluss haben die Bundesländer die letzte Chance auf eine gute parteiübergreifend konsentierte Krankenhausreform in dieser Legislaturperiode verpasst. Wir haben nun ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das das Gegenteil von dem bewirken wird, was sein sperriger Name verspricht. Versorgung wird sich in Deutschland nicht verbessern, sondern vielfach verschlechtern und in einigen Regionen sogar ganz wegbrechen. Der politische Streit um den richtigen Weg wird bis weit in das kommende Jahr weitergehen. Mit diesem Beschluss ist praktisch nichts gewonnen, die wirtschaftliche Notlage und die Unsicherheit für die Kliniken bleibt bestehen.
Die formulierten politischen Ziele der Reform werden mit diesem Gesetz eklatant verfehlt. Statt einer „Entökonomisierung“ erleben die Krankenhäuser durch die verfehlte Politik von Karl Lauterbach schon heute den härtesten ökonomischen Druck seit Jahrzehnten. Viele Krankenhäuser stehen am Rand der Insolvenz und werden durch das KHVVG keine spürbare Entlastung erfahren. Die Krankenhausschließungen, die nun unweigerlich sehr schnell auf uns zukommen werden, sind die Pleiten des Ministers und der gescheiterten Bundesregierung. Aber auch die Länder, die sich im Bundesrat letztlich nicht mehr für eine schnelle Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der Kliniken eingesetzt haben, tragen dafür die Verantwortung.
Anstelle der versprochenen „Versorgungsverbesserung“ werden die Bürgerinnen und Bürger erleben, dass notwendige Versorgungsangebote auch bei Notfällen in ihren Heimatregionen wegbrechen. Wartelisten, weite Wege und andauernde Verunsicherung sind die Folge. Eine Verbesserung der Versorgung werden die Bürgerinnen und Bürger auf Jahre hinaus nicht erleben. Auch dafür tragen der Minister und die ihn aus parteipolitischen Gründen stützenden Bundesländer die Verantwortung.
Komplett gescheitert ist das Ziel der „Entbürokratisierung“. Tatsächlich stand es aber auch nie auf der Agenda von Karl Lauterbach, der sich in seiner gesamten Amtszeit beharrlich geweigert hat, eigene Beiträge zu den ressortübergreifenden Gesetzen des Justizministers zu leisten. Die Beschäftigten in den Krankenhäusern ächzen schon heute unter der Bürokratielast, mit dem KHVVG wird es jetzt noch viel schlimmer werden. Dieses Gesetz atmet den Geist kleinteiliger Regulierung, Bevormundung und Kontrolle anstelle einer dringend notwendigen Vertrauenskultur, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kliniken mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten ermöglicht.
Zahlreiche Studien und Experten belegen: Die Vorhaltefinanzierung des Ministers sichert kein einziges Krankenhaus im ländlichen Raum und wird keine einzige Insolvenz vermeiden. Den dürftigen finanziellen Verbesserungen stehen erhebliche Erlöseinbußen und Kostensteigerungen gegenüber, es wird sich deshalb im Saldo für die allermeisten Kliniken nichts verbessern.
Die als Rettung angekündigten Vorhaltepauschalen werden bei kleinen aber auch mittelgroßen Kliniken nicht zur Existenzsicherung führen und diese nicht aus der Fallzahlenabhängigkeit befreien. Für große Zentren und Maximalversorger wird die Aufnahme zusätzlicher Patientinnen und Patienten durch die Fehlsteuerung der Vorhaltefinanzierung zum Verlustgeschäft.
Die neue Bundesregierung braucht auch einen radikalen Neustart im Gesundheitsressort, um dieses untaugliche Reformgesetz umgehend zu Beginn der Legislaturperiode nachbessern zu können. Karl Lauterbach selbst hat immer wieder betont, keine Kompromisse und Nachbesserungen bei seinem Gesetz machen zu wollen. Er steht deshalb für die notwendigen Veränderungen nach der Bundestagswahl wohl auch nicht mehr zur Verfügung. In einem 100-Tage-Sofortprogramm muss auch die auskömmliche Überbrückungsfinanzierung für die Kliniken gesichert werden, bis die Strukturwirkungen der Reform greifen können. Ändern muss sich in der neuen Legislaturperiode auch das Miteinander zwischen dem Ministerium und der Selbstverwaltung, dazu besteht großes Einvernehmen auch zwischen den Vertretern der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und der DKG. Das konsequente Ausgrenzen derjenigen, die die Patientenversorgung organisieren durch den Minister passt nicht zu den großen Herausforderungen, die vor uns liegen. Diese lasse sich nur gemeinsam und in einer vertrauensvollen Atmosphäre angehen.
Auch in der heutigen Bundesratsdebatte hat sich der Minister erneut als Brückenbauer bei dieser großen Sozialreform disqualifiziert, indem er wieder mit der angeblich schlechten Krankenhausversorgung die vergleichsweise geringe Lebenserwartung in Deutschland zu begründen versuchte, um damit die Kritiker an seinem Gesetz zu diskreditieren. Tatsächlich hätte Karl Lauterbach viel Gutes bewirken können, wenn er sich schon zu Beginn seiner Amtszeit um die Prävention vermeidbarer Krankheiten gekümmert hätte, statt viel Zeit mit der Legalisierung von Cannabis zu verplempern. Im internationalen Vergleich sind jährlich Hunderttausende verlorener Lebensjahre in Deutschland aufgrund mangelhafter Prävention zu beklagen. Hier ist der Gesundheitsminister seiner Verantwortung nicht gerecht geworden.
In einer neuen Regierung wird vor allem die CDU Verantwortung zeigen müssen, haben sich doch ihre Vertreterinnen und Vertreter aus der Opposition heraus und in ihrem Initiativantrag im Bundestag besonders deutlich gegen die vielen Schwachstellen aus Lauterbachs Reformgesetz gestellt. Als Sofortmaßnahmen für ein besseres Gesetz bleiben für die Krankenhäuser drei Kernpunkte bestehen: Umsetzung der Leistungsgruppen-Planung nach dem nordrhein-westfälischen Modell, Ausweitung bereits vorhandener Instrumente zur Strukturkostenfinanzierung statt der völlig untauglichen Vorhaltepauschalen des Ministers und konsequente und kurzfristige Entbürokratisierung im Krankenhaus. So können wir bereits zu Beginn der neuen Legislaturperiode zu einer funktionierenden Reform kommen, die die Versorgung im Sinn der Patientinnen und Patienten sichert und verbessert.“
Quelle: PM DKG, 22.11.2024
Klinikreform sorgt für längere Wege zur Schlaganfall-Behandlung
Beim Schlaganfall zählt jede Minute. Doch mit der Klinikreform sollen in Zukunft nur noch spezialisierte Häuser die Behandlung übernehmen. Die meisten Regionen sind darauf gut vorbereitet – aber nicht alle, wie ein aktueller Report des Science Media Center zeigt. > Zum Kommentar
Quelle: NL Apotheken Umschau, 22.11.2024
Krankenhausreform:
DEKV fordert Nachbesserungen für tragfähige Strukturen und nachhaltige Versorgung
Berlin, 22. November 2024 – Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) zeigt sich enttäuscht über das verabschiedete Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). „Das Gesetz ist in seiner jetzigen Form weder finanziell tragfähig noch gewährleistet es eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Patientenversorgung“, so Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.
Die Reform, die von Bund und Ländern entwickelt wurde, sieht keine kurzfristigen Finanzhilfen zur Stabilisierung der Patient:innenversorgung vor, bis die angestrebten strukturellen Änderungen ihre Wirkung entfalten. „Mit diesem Gesetz werden Krankenhäuser auf eine gefährliche Gratwanderung geschickt: Die Grundlagen für nachhaltige Strukturen fehlen und die finanziellen Hilfen sind völlig unzureichend“, kritisiert Radbruch.
Existenzbedrohung durch unzureichende Planung und Finanzierung
Die Reform bedroht die Existenz vieler Krankenhäuser. Die im Gesetz enthaltenen Vorgaben zur Krankenhausplanung gefährden die flächendeckende Versorgung, da sie regionale Besonderheiten und Bedarfe ignorieren. „Die vorgesehenen Vorgaben lassen den Ländern zu wenig Spielraum, um regionale Anforderungen zu berücksichtigen. Das gefährdet nicht nur die Versorgungssicherheit, sondern verunsichert auch die Bevölkerung“, so Radbruch weiter. Zusätzlich werden die gestiegenen Betriebskosten der Krankenhäuser nicht angemessen refinanziert. „Eine Steigerung der Landesbasisfallwerte um mindestens vier Prozent ist unumgänglich, um die wirtschaftliche Stabilität der Kliniken zu gewährleisten“, fordert Radbruch.
Klare Forderungen an die nächste Bundesregierung
Der DEKV appelliert an die nächste Bundesregierung, zügig Nachbesserungen vorzunehmen. Neben einer kurzfristigen finanziellen Unterstützung fordert der Verband ein bundeseinheitliches Planungssystem, das auf validierten, transparent zugänglichen Daten basiert. Nur durch klare Vorgaben und einheitliche Werkzeuge können die Länder den Bedürfnissen ihrer Bevölkerung gerecht werden. „Die evangelischen Krankenhäuser setzen sich für eine umfassende Überarbeitung des Gesetzes ein, um die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und hochwertige Gesundheitsversorgung zu schaffen. Eine leistungsfähige Notfallversorgung und eine verlässliche Finanzierung müssen dabei im Fokus stehen“, betont Radbruch.
Quelle: PM DEKV, 22.11.2024
Praxishilfe „Checkliste zur Einordnung von Symptomen bei Menschen mit Down-Syndrom“
21.11.2024 – Die Demenz Support Stuttgart stellt eine weitere Praxishilfe, die Checkliste zur Einordnung von Symptomen bei Menschen mit Down-Syndrom bereit.
Sie richtet sich vorwiegend an Allgemeinärzt:innen und Mitarbeitende in der Behindertenhilfe. Die Diagnosestellung einer Demenzerkrankung beinhaltet mehrere Etappen, im Besonderen bei Menschen mit Down-Syndrom. Sie startet damit, behandelbare Ursachen auszuschließen. Diese Praxishilfe sensibilisiert und kann im Abklärungsprozess Orientierung geben.
Die Praxishilfe kann unten heruntergeladen werden.
Weitere Informationen
Praxishilfe: Checkliste zur Einordnung von Symptomen bei Menschen mit Down-Syndrom
Wie verhalte ich mich sicher in Gewaltsituationen?
21.11.2024 – Ein verletzter, alkoholisierter Mann schlägt in der Notaufnahme um sich, eine Frau muss im Restaurant lange warten und beschimpft lautstark die Kellnerin, ein Dieb bedroht eine Kassiererin mit der Waffe. Beschäftigte erfahren bei der Arbeit unterschiedliche Formen von Gewalt. Wie können sie sich auf solche Situationen vorbereiten und im besten Fall dazu beitragen, dass ein Konflikt nicht eskaliert und sie sicher und gesund eine gefährliche Situation überstehen? Die gesetzliche Unfallversicherung gibt Hinweise zu sicherem Verhalten.
Jede Situation ist anders und erfordert ein angepasstes Reagieren. Hilfreich für die Einschätzung von Gewaltsituationen ist die „Stufenpyramide zur Gewaltprävention“ (siehe unten). Sie gliedert Gewaltereignisse in vier Stufen und ordnet diesen Stufen entsprechende Präventionsmaßnahmen und Verhaltensempfehlungen zu. Die Pyramide hilft zu unterscheiden zwischen Situationen, in denen Deeskalation helfen kann und solchen, in denen die Eigensicherung im Vordergrund stehen muss.
Konflikte können mit verbalen Angriffen oder Beleidigungen enden. Meist stehen die angreifenden Personen unter Stress. Sie sehen keine Alternative mehr, um aus dem Konflikt ohne Gesichtsverlust wieder herauszukommen. Hier ist es wichtig, die Situation möglichst zu entschärfen. Der erste Schritt ist das Zuhören und Verstehen, um die Ursache für das aggressive Verhalten zu erkennen. Die Person sollte freundlich angesprochen und ihr ein Ausweg aus der Situation angeboten werden. Deeskalierendes Verhalten spielt vor allem in impulsiven verbalen Gewaltsituationen eine entscheidende Rolle. Es hat zum Ziel, die akute Gefahrenlage zu entschärfen und den Stress der Beteiligten zu senken.
In Situationen mit körperlicher oder extremer Gewalt helfen Versuche der verbalen Deeskalation hingegen kaum mehr. Im Vordergrund steht hier der Schutz der eigenen und anderer Personen. „Gefahrensituationen können in vielen Fällen frühzeitig erkannt werden“, sagt Betty Willingstorfer, Leiterin des Sachgebiets Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt der DGUV. „Wir alle haben innere ‚Antennen‘, die uns signalisieren, dass etwas nicht stimmt, zum Beispiel, wenn eine Person unruhig und getrieben wirkt. Dieses Gefühl ist ein wichtiger Indikator, um wachsam zu sein, Hilfe zu holen und sich selbst in Sicherheit zu bringen.“
Betriebe können die Gewaltpyramide auch für ihre Gefährdungsbeurteilung nutzen. Mit Hilfe der Stufenpyramide sollten technische und organisatorische Maßnahmen vor, während und nach einem möglichen Gewaltereignis festgelegt werden. Ziel ist die grundsätzliche Verhinderung von Gewalt und die Sicherung der Beschäftigten. Je nach Gewaltstufe sollten auch Verhaltensregeln mit den Beschäftigten besprochen und eingeübt werden. Auch Maßnahmen zur Unterstützung von Betroffenen nach einem Übergriff sollten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
Hier ein paar Tipps für sicheres Verhalten nach dem Stufenmodell zur Gewaltprävention:
Stufe 1: Kleine Streitigkeiten, kontroverse Gesprächssituationen
- Zuhören
 - Verständnis zeigen
 - Hintergründe erklären
 - nach Lösungen suchen, Alternativen anbieten
 - ruhig und freundlich im Gespräch bleiben
 
Stufe 2: Verbale Aggression, Sachbeschädigung, unangepasstes Sozialverhalten
- aufrechte, offene Haltung annehmen
 - ruhig und besonnen bleiben, Äußerungen nicht persönlich nehmen
 - selbstsicher kommunizieren und Grenzen setzen
 - Aggressor / Aggressorin nicht provozieren oder anfassen
 - Blickkontakt herstellen, im Gespräch bleiben. Bei Bedarf dritte, neutrale Person zur Lösungsfindung hinzuziehen
 
Stufe 3: Handgreiflichkeiten, körperliche Gewalt
- Eigensicherung beachten!
 - Sich bemerkbar machen, um Hilfe rufen
 - andere Personen aus dem Umfeld um Unterstützung bitten
 - Der Person nicht den Rücken zukehren
 - Fluchtwege ausfindig machen, ggf. fliehen, sich in Sicherheit bringen
 - Polizei rufen
 - ggf. Strafanzeige erstatten und Unfallanzeige stellen
 - psychologische Erstbetreuung der Betroffenen sicherstellen
 
Stufe 4: Einsatz von Waffen, Geiselnahme, Überfall und Amok
- Eigensicherung beachten!
 - Ruhe bewahren und sachlich bleiben
 - Den Täter / die Täterin höflich behandeln und aufmerksam zuhören
 - Abstand halten
 - Die Anweisungen des Täters / der Täterin befolgen
 - Keinen Widerstand leisten, nicht widersprechen und provozieren
 - Keine Waffen oder ähnliches (z.B. Pfefferspray) benutzen
 - Die Hände gut sichtbar halten, um reflexartige Stresshandlungen des Täters / der Täterin zu verhindern
 - Eigene Handlungen und Aktivitäten mit Worten beschreiben
 - Dem Täter / der Täterin immer einen Fluchtweg offenhalten
 - Wenn die Möglichkeit einer sicheren Flucht besteht, sich in Sicherheit bringen
 - Strafanzeige erstatten und Unfallanzeige stellen
 - psychologische Erstbetreuung der Betroffenen sicherstellen
 
Bei Überfällen:
- Ersatzware anbieten, wenn kein Geld vorhanden ist
 - Überfallmeldeknopf erst nach Verschwinden des Täters/ der Täterin benutzen
 - Nach Ende der Tat Polizei rufen
 
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen Betriebe bei Deeskalationsmaßnahmen und bieten Informationsmaterialien:
- Kampagne #GewaltAngehen
 - Prävention von und Umgang mit Übergriffen auf Einsatzkräfte der Rettungsdienste und der Feuerwehr
 - Prävention von Gewalt und Aggression im Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – eine Handlungshilfe für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen
 - Gegen Gewalt im Handel
 - Überfällen vorbeugen – Überfälle unversehrt überstehen
 - Notfallpsychologie – Unterstützung durch kollegiale psychologische Erstbetreuung
 
Quelle: PM DGUV: Wie verhalte ich mich sicher in Gewaltsituationen?, 21.11.2024
BARMER-Verwaltungsrat – Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige
Berlin, 20. November 2024 – Pflegende Angehörige brauchen mehr Entlastung. Darauf weist der BARMER-Verwaltungsrat heute in Berlin hin. Immerhin werden aktuell 83,5 Prozent aller bei der BARMER zu Pflegenden ambulant versorgt. Das entspricht rund 642.000 Menschen. Im Jahr 2014 seien noch 212.000 Pflegebedürftige in den eigenen vier Wänden betreut worden. Ein Großteil davon werde ehrenamtlich von der Familie betreut. „Pflegende Angehörige gehen an ihr Limit. Sie betreuen ihre Verwandten teilweise rund um die Uhr. Das hat Auswirkungen auf Psyche und Gesundheit, aber auch auf die finanzielle und soziale Situation in Familien. Daher brauchen pflegende Angehörige vor allem hier mehr Unterstützung. Hilfe könnte eine steuerfinanzierte Pflegezeit bieten“, sagt Sylvi Krisch, Verwaltungsratsvorsitzende der BARMER. Eine solche Leistung könne für einen begrenzten Zeitraum finanziell unterstützen.
Ohne pflegende Angehörige geht es nicht
Bereits seit vielen Jahren sei bekannt, dass pflegende Angehörige mehr Unterstützung benötigten, sagt Krisch mit Blick auf den BARMER-Pflegereport aus dem Jahr 2018. Schon damals hätten 185.000 von rund 2,5 Millionen Betroffenen kurz davorgestanden, aufzugeben. „Ohne pflegende Angehörige geht es nicht. Sie sind die tragende Säule im Pflegesystem in Deutschland. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass immer mehr Menschen pflegebedürftig werden“, so Krisch. Gerade auch in Anbetracht des Fach- und Hilfskräftemangels in der Pflege seien konkrete Schritte zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen zur Stabilisierung des Systems überfällig. Die BARMER biete deshalb Pflegekurse für Angehörige an, einen digitalen Pflegecoach sowie bei Bedarf häusliche Schulungen. Diese Angebote gäben zum Beispiel Tipps, wie sich der Pflegealltag leichter gestalten lasse, was bei Notfällen zu tun oder wie mit Themen wie Demenz oder Körperpflege umzugehen sei. Im Pflegealltag sei es aber auch wichtig, dass die pflegenden Angehörigen nicht zu kurz kämen. Anregungen zur Entlastung böten hier die Kompaktseminare „Ich pflege – auch mich“.
Weitere Informationen zum Pflegecoach unter www.barmer.de/a005703 sowie zu den Seminaren „Ich pflege – auch mich“ unter www.barmer.de/s050126.
Quelle: PM Barmer, 20.11.2024
Pflegedauer wird sich auf siebeneinhalb Jahre verdoppeln
Bei Pflegebedürftigen, die kürzlich gestorben sind, lag die Pflegedauer durchschnittlich bei 3,9 Jahren. Bei jetzt pflegebedürftigen Menschen wird sie sich laut Barmer-Pflegereport voraussichtlich auf 7,5 Jahren erhöhen. Grund ist weniger die demografische Entwicklung, vielmehr der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. „Dadurch haben viele Menschen erstmals Leistungen der Pflegekassen erhalten, die diesen Anspruch vorher nicht gehabt hatten“, sagt Studienautor Heinz Rothgang von der Universität Bremen. Care vor9
Quelle: Care vor9, 19.11.2024
Führungen durch die Musterwohnung Demenz
Wenn sich durch das Alter oder eine Demenz Einschränkungen im Alltag bemerkbar machen, fällt der Blick u.a. auch auf den Wohnraum. Ist das Leben Zuhause noch sicher genug? Wie kann es praktisch und komfortabel gestaltet werden? Was nun vielleicht hinderlich oder gefährlich ist und welche sinnvollen Anschaffungen und Möglichkeiten es zur Umgestaltung gibt, zeigen die vielen Beispiele in der Norderstedter Musterwohnung des Kompetenzzentrums Demenz. Neben den großen technikunterstützten Lösungen, gibt es auch zahlreiche kostengünstige Tipps.
Informationen zur Wohnung und einen virtuellen Rundgang bietet die Internetseite https://www.demenz-musterwohnung.de/. Bei einer Führung vor Ort sind die Positiv- und Negativbeispiele natürlich viel anschaulicher erlebbar: Dinge können angefasst, ausprobiert und individuelle Fragen können geklärt werden. Einzelpersonen melden sich dafür rechtzeitig zu einem der offenen Führungstermine an. Diese finden 1x im Quartal am Donnerstagabend von 18:00 Uhr – 20:00 Uhr im Hans-Böckler-Ring 23a statt. Die nächsten Termine sind: 05.12.24, 13.03.25, 26.06.25, 25.09.25 und 04.12.25.
Für Gruppen ab 5 Personen ist auch eine individuelle Terminvereinbarung möglich. Die Kosten betragen 5,00€/Person und werden vor Ort bezahlt.
Einrichtungen und Verbände können spezielle Führungen und darauf aufbauende Fortbildungen vereinbaren. Der Fokus liegt dann häufig auf dem Grundlagenwissen Demenz, herausforderndem Verhalten, Kommunikation, Perspektivwechsel mithilfe des Demenzparcours und des Alterssimulators oder Biographiearbeit gepaart mit modernen Entspannungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Der Umfang und die Kosten für diese Veranstaltungen variieren.
Informationen und Anmeldung beim Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein unter info@demenz-sh.de oder 040 / 23 83 044 0.
Quelle: PM Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein, 18.11.2024
BARMER Pflegereport 2024:
Pflegerisiko und Pflegedauer
Mit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der damit verbundenen Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade im Jahr 2017 wurde der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung auf zusätzliche Personengruppen ausgeweitet. Daher ist die Zahl der Pflegebedürftigen im sozialrechtlichen Sinn deutlich stärker gestiegen, als dies allein aufgrund der demografischen Entwicklung zu erwarten gewesen wäre.
Der erleichterte Zugang zu Pflegeversicherungsleistungen bewirkt, dass Menschen früher als sonst pflegebedürftig werden können. Die durchschnittliche Dauer der Pflegebedürftigkeit verlängert sich in der Folge. Für die im Jahr 2023 inzident Pflegebedürftigen ist im Vergleich zu den im Jahr 2023 verstorbenen Pflegebedürftigen eine etwa doppelt so lange Dauer der Pflegebedürftigkeit zu erwarten. Neben der Pflegedauer beantwortet der Pflegereport auch Fragestellungen zur Pflegeinzidenz und Pflegeprävalenz und analysiert dazu unterschiedliche Determinanten wie das Alter, das Geschlecht oder verschiedene pflegebegründende Diagnosen.
Neben den Analysen zum Schwerpunktthema beinhaltet der BARMER Pflegereport 2024 detaillierte Analysen zur Finanzierung, Regulierung und Versorgung in der Langzeitpflege. Ergänzend zum Buch werden dabei umfangreiche Ergebnisse sowohl zu den Standardauswertungen als auch zu den Schwerpunktanalysen in Form interaktiver Grafiken auf der Website des bifg zugänglich gemacht.
Zu den interaktiven Grafiken
zum Pflegereport
Quelle: PM BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung, 18.11.2024
Wichtige Termine:
FACHTAGUNG FÜR PRAXISANLEITENDE – GUT AUFGESTELLT FÜR DIE ZUKUNFT!
27.11.2024, 9:00 Uhr in der Fliedner Fachhochschule; Anmeldung unter: www.vkkd-fachforum.de
2025
Kongress Pflege und 30. Deutscher Pflege-Recht-Tag am 24. und 25. Januar 2025 in Berlin
Das Programm zum Kongress Pflege finden Sie hier. Die Themen des Deutschen Pflege-Recht-Tags finden Sie hier.
27. DNQP Netzwerk-Workshop „Kontinenzförderung in der Pflege“
14. Februar 2025 , Hochschule Osnabrück statt. Die Programmbroschüre, weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie auf der DNQP-Website
CIG: ICH KÜMMERE MICH UM DICH – Heilen, trösten, begleiten in Gesundheitswesen und Gemeinde
9.- 11. Mai 2025, im Kloster Volkenroda; Weitere Informationen erhalten Sie auf der Kongress-Homepage, die aktuell im Aufbau ist unter: https://christlicher-gesundheitskongress.de.
Gesundheitskongress des Westens am 14. und 15. Mai 2025 in Köln
Anmeldung unter: https://www.gesundheitskongress-des-westens.de/anmeldung/kongressanmeldung-2025
