Übergabe – Pflegeupdate
PU81 – Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetz
Und was es sonst so Neues gibt…
Bundesrat fordert Reform der Pflegeversicherung
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 auf Initiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Bremen, Saarland und Hamburg eine Entschließung zur Reform der Pflegeversicherung gefasst.
Gesetzliche Pflegeversicherung unter Druck
Die gesetzliche Pflegeversicherung gerate durch den demografischen Wandel, einige in der Vergangenheit verabschiedete Gesetze, wie das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, sowie allgemein steigende Kosten zunehmend unter Druck, heißt es in der Entschließung. Auf der einen Seite gebe es steigende Ausgaben, die unter anderem durch eine höhere Zahl an Pflegebedürftigen verursacht werden. Dem gegenüber stünden sinkende Einnahmen aufgrund des bevorstehenden Renteneintritts der sogenannten „Babyboomer“. Als Folge des demografischen Wandels kämen die Ressourcen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen immer mehr an ihre Grenzen.
Reform der Pflegeversicherung gefordert
Der Bundesrat mahnt daher die Umsetzung einer baldigen und ausgewogenen Reform der sozialen Pflegeversicherung durch die Bundesregierung an, um sowohl ihre Finanzierung als auch die Pflege der Versicherten sicherzustellen. Er erwartet von der Bundesregierung, dass diese noch in dieser Legislaturperiode und unter umfassender Beteiligung der Länder einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.
Mehr Einnahmen, weniger Ausgaben
Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Stellschrauben zur Entlastung der Ausgabenseite und zur Stärkung der Einnahmeseite der Pflegeversicherung zu entwickeln. Ziel müsse es sein, die finanziellen Belastungen der Beitragszahler, der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der sonstigen Kostenträger in ein gerechtes und ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Die Pflegebedürftigen dürften dabei nicht unzumutbar belastet werden.
Wie es weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
Plenarsitzung des Bundesrates am 18.10.2024
Quelle: NL Bundesrat, 18.10.2024
Zulassung von Digitalen Pflegeanwendungen ein Flop
Fast zwei Jahre ist es her, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sein Portal für Anträge auf Zulassung Digitaler Pflegeanwendungen (DiPa) freigeschaltet hat. Ein Verzeichnis von Pflege-Apps, die von den Kassen bezahlt wird, sucht man vergebens. Lars Jessen, Deutschland-Chef des App-Entwicklers Digi Rehab, erklärt, warum Start-ups bei der Zulassung abwinken. Care vor9
Quelle. NL Care vor9, 18.10.2024
Viel Kritik an verabschiedeter Krankenhausreform
Berlin – Der Bundestag hat die Krankenhausreform verabschiedet. Kritik kam heute erneut aus dem Gesundheitswesen und den Bundesländern. Von den Ländern hatten bereits vor der Abstimmung im Parlament eine ganze Reihe angekündigt, den… [mehr]
Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 17.10.2024
TROTZDEM Pflege: Würdevolle Pflege endlich wieder sicherstellen
DEVAP veröffentlicht Strategiepapier und aktuelle Zahlen zur Versorgungssicherheit
„Wir befinden uns in einem gesellschaftlicher Paradigmenwechsel und neuem Aushandlungsprozess: das Armutsrisiko Pflege steigt eklatant und die Versorgungssicherheit in der Langzeitpflege ist nicht mehr sichergestellt“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP e.V. „Das „Nicht-Handeln“ der Bundesregierung hat mittlerweile volkswirtschaftliche und demokratiegefährdende Konsequenzen. Ein Systemwechsel nach 30 Jahren Pflegeversicherung ist unausweichlich.“
Die Ergebnisse der DEVAP-Umfrage zur Versorgungssicherheit in der Langzeitpflege bestätigen erneut, dass die professionelle Pflege in Deutschland weiterhin akut gefährdet ist: 2/3 der ambulanten und stationären Träger mussten ihre Angebote aufgrund fehlenden Personals reduzieren.[1] 47 % der stationären Einrichtungen konnten in den letzten sechs Monaten Betten nicht belegen. 85 % der ambulanten Dienste mussten Neukunden ablehnen und 30 % der ambulanten Bestandskunden können ihre Leistungen nicht aufstocken (02/2024: 34 %). Die Nachbesetzung von offenen Personalstellen ist in der ambulanten Pflege besonders schwer: 32 % gaben als Dauer 9 bis 12 Monate an; 28 % sogar mehr als 12 Monate.[2]
„Erstmalig haben wir auch zur wirtschaftlichen Situation Daten erhoben“, so Wesemann weiter. „72 % der Träger der Langzeitpflege berichten von hohen Außenständen, z.B. durch die Nichtbearbeitung der Anträge beim Sozialhilfeträger und die fehlende Refinanzierung von Investitionskosten. Bei fast der Hälfte der Träger führen diese hohen Außenstände mittlerweile zu einer wirtschaftlichen Schieflage (48%).
Die Bearbeitung von Anträgen bei Sozialhilfeträgern dauert teils bis zu 1 ½ Jahre. „Diese Vorfinanzierung ohne Zahlung von Verzugszinsen oder ähnlichem wäre in der freien Wirtschaft undenkbar: in der gesellschaftlich so wichtigen professionellen Langzeitpflege ist dies an der Tagesordnung und führt regelmäßig bis zu Insolvenzen. Hier helfen nur Regelungen auf Bundesebene, welche die Träger vor langen Bearbeitungszeiten schützen.“
„Eine grundlegende und legislaturübergreifende Struktur- und Finanzreform der Pflegeversicherung ist zwingende Voraussetzung, um die Versorgungssicherheit wieder zu gewährleisten und gleichwertige Lebensverhältnisse für die Pflegebedürftigen in Deutschland zu schaffen“, so Wesemann abschließend.
„Der DEVAP bringt sich in die Weiterentwicklung der Langzeitpflege mit seinem ganzheitlichen Strategiepapier „TROTZDEM Pflege: für Jeden, zu jeder Zeit“ ein und fordert einen Pfleggipfel, damit die Langzeitpflege endlich im Fokus der Politik und Gesellschaft ist.“
Kontakt: Anna Leonhardi, Geschäftsführerin // 030 83001-277 // E-Mail: info@devap.de
Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 17.10.2024
Verabschiedung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG):
DEKV fordert Nachbesserungen
Berlin, 17. Oktober 2024 – Der Deutsche Bundestag hat heute das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) mit 374 Ja-Stimmen verabschiedet. Trotz dieses Beschlusses bleibt die Zukunft der Krankenhäuser ungewiss.
„Dieser Tag hat den Krankenhäusern leider keine Planungssicherheit gebracht. Das Gesamtpaket überzeugt uns nicht, und die Krankenhäuser werden finanziell im Stich gelassen“, kritisiert Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes e. V. (DEKV). „Nun liegt es am Bundesrat, notwendige Nachbesserungen am Gesetz vorzunehmen. Es ist unerlässlich, dass weiterefinanzielle Unterstützungen schnellstmöglich bereitgestellt werden – gegebenenfalls auch durch eine raschere Umsetzung in einem anderen Gesetz.“
Radbruch betont zudem die Bedeutung einer fundierten Analyse der Auswirkungen des Gesetzes: „Das seit Langem angekündigte Tool zur Analyse der Auswirkungen muss jetzt endlich zur Verfügung gestellt werden. Ohne diese Analysen gleicht die Krankenhausreform einem Blindflug. Leistungsverlagerungen sind stets vielschichtig: Wird ein essenzieller Leistungsbaustein entfernt, besteht das Risiko, dass das gesamte medizinische Versorgungsangebot und damit auch die Wirtschaftlichkeit eines Krankenhauses zusammenbricht.“ Er fordert, die regionalen und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Leistungsveränderungen genau zu prüfen, um die Versorgungssicherheit der Krankenhäuser in Deutschland zu gewährleisten.
Quelle: PM DEKV; 17.10.2024
Tipps zur Vorbeugung von Einsamkeit
Anhaltende Einsamkeit kann sehr belastend sein und zu erheblichen Gesundheitsproblemen beitragen. Für die Prävention von Einsamkeit bei älteren pflegebedürftigen Menschen spielt ihre soziale Einbindung eine wichtige Rolle.
Unser Onlineportal bietet hierzu Informationen und Tipps für Angehörige sowie Hinweise für professionell Pflegende. Zu den Tipps
Quelle: NL ZQP, 17.10.2024
Krankenhausreform
Laumann appelliert per E-Mail an die Gesundheitsminister
In einer E-Mail an die Landesgesundheitsminister hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die Klinikreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach scharf kritisiert. Seine Empfehlung ist dementsprechend. Lesen
Quelle: NL BibliomedManager, 16.10.2024
Gesundheitsausschuss billigt Krankenhausreform
Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat den Entwurf für das Krankenhausreformgesetz (20/11854) mit zahlreichen Detailänderungen mehrheitlich gebilligt. Der Ausschuss nahm in der Sitzung am Mittwoch noch 50 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen an, die sich vielfach mit der technischen Umsetzung der Reform befassen.
Für die Vorlage votierten die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, die Oppositionsabgeordneten von Union, AfD, Linke und BSW stimmten gegen den Entwurf. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Parlaments.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erläuterte den Abgeordneten im Ausschuss nochmals technische Details unter anderem zu den geplanten Leistungsgruppen und der künftigen Krankenhauslandschaft. Die Koalition erhofft sich von der Reform eine langfristige Sicherung der stationären Versorgung auch in ländlichen Regionen. Bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser sollen gefördert werden.
Bei den Änderungen im parlamentarischen Verfahren geht es unter anderem um eine künftige ärztliche Personalbemessung im Krankenhaus, die Einbindung von Bundeswehrkrankenhäusern in die Versorgung, Qualitätsanforderungen für hebammengeleitete Kreißsäle in Krankenhäusern, die Streichung der Stichprobenprüfung und Entbürokratisierung der Einzelfallprüfung bei der Krankenhausabrechnung, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Transformationsfonds einschließlich einer Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die geplante Evaluation des Gesetzes.
Ziel der Reform ist die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung, die Steigerung der Effizienz und eine Entbürokratisierung.
Die Krankenhausabrechnung über Fallpauschalen (DRG) soll künftig von Vorhaltepauschalen ergänzt werden. Geplant ist eine Konvergenzphase, um einen fließenden Übergang zu ermöglichen.
Die Krankenhäuser erhalten die Vorhaltevergütung für 65 Leistungsgruppen, die ihnen von der Planungsbehörde der jeweiligen Länder zugewiesen werden. Die Leistungsgruppen sind mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknüpft. So soll sichergestellt werden, dass Krankenhäuser ein bestimmtes Maß an technischer Ausstattung, qualifiziertes Personal und die erforderlichen Fachdisziplinen aufweisen.
Zur Unterstützung strukturschwacher Regionen ist der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vorgesehen. Die Länder erhalten die Möglichkeit, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bestimmen mit stationären und erweiterten ambulanten Leistungen.
Neben der Vorhaltevergütung werden für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Traumatologie und Intensivmedizin sowie für die Teilnahme an der Notfallversorgung zusätzliche Mittel gewährt.
Um die Strukturreform der Krankenhäuser finanziell abzusichern, soll über einen Zeitraum von zehn Jahren (2026 bis 2035) ein Transformationsfond in Höhe von 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden, zur Hälfte getragen von den Ländern und aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds des Bundes.
Der Bericht zur ersten Lesung von „Das Parlament“: https://www.das-parlament.de/inland/gesundheit/deutschlands-krankenhaeuser-sollen-besser-werden
Hintergrundbericht zur Krankenhausreform von „Das Parlament“: https://www.das-parlament.de/inland/gesundheit/was-die-finanzreform-fuer-die-zukunft-der-kliniken-bedeutet
Bericht zur Anhörung von „Das Parlament“: https://www.das-parlament.de/inland/gesundheit/krankenhausreform-wird-von-experten-teils-skeptisch-gesehen
Quelle: heute im bundestag Nr. 706, 16.10.2024
BGW: Maßnahmen gegen Gewalt in der Notaufnahme
Hamburg – Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Notaufnahmen sind häufig von verbaler oder körperlicher Gewalt betroffen. Um sie zu schützen, müssen Kliniken aktiv werden. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat für Klinikleitungen die wichtigsten Maßnahmen gegen Gewalt zusammengestellt.
Warum trifft es ausgerechnet Notaufnahmen?
Dass Notaufnahmen öfter als andere Bereiche in Kliniken von Gewalt betroffen sind, liegt an den Rahmenbedingungen: Patienten und Patientinnen befinden sich in emotionalen Ausnahmesituationen, haben Schmerzen und Ängste. Auch die sie begleitenden Angehörigen empfinden Ungewissheit und Hilflosigkeit.
In der Notaufnahme treffen diese emotionalisierten Menschen nicht selten auf Gegebenheiten, die das Entstehen aggressiver und gewalttätiger Handlungen begünstigen können: lange Wartezeiten, Personalmangel und damit einhergehend fehlende Ansprechpersonen. Nachts arbeiten die Mitarbeitenden der Notaufnahme zudem häufiger außer Ruf- und Hörweite von Kollegen und Kolleginnen. Auf die inakzeptable Gewalt im Gesundheitsdienst machte zuletzt auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit der Kampagne #GewaltAngehen aufmerksam.
Zehn Maßnahmen gegen Gewalt
Unternehmen müssen für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten sorgen. Dazu gehört auch, sie bestmöglich vor Gewalt zu schützen. Für Kliniken heißt das: Maßnahmen zur Prävention und zum Umgang mit Gewalt sowie zur Nachsorge entwickeln und umsetzen.
Wie aber lassen sich Beschäftigte angemessen schützen? Aus Sicht der BGW stellen die folgenden zehn Maßnahmen den Mindeststandard zur Gewaltprävention in der Notaufnahme dar:
- Zugangskontrolle zum Haus und zur Notaufnahme
 - sichere Empfangsbereiche und Anmeldetresen
 - sicherer Rückzugsort
 - Deeskalationstrainings
 - Notfallplan und Unterweisung
 - Bekleidung, die das Verletzungsrisiko verringert
 - Absprachen mit der Polizei
 - Notruf: Hilfe holen oder rufen können
 - Nachsorgekonzept
 - Erfassung und Auswertung von Übergriffen
 
Gefährdungsbeurteilung bleibt unverzichtbar
Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen sowie Informationen zu den Präventionsangeboten der BGW gibt es auf www.bgw-online.de/mindeststandards-notaufnahme.
Welche Schutzmaßnahmen wo, in welchem Umfang und mit welcher Dringlichkeit erforderlich sind, legt die Unternehmensleitung in der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung fest. Geeignete Maßnahmen zur Gewaltprävention sind umso wichtiger, je höher die Übergriffgefahr ist und je häufiger außer Sicht- und Hörweite von Kolleginnen und Kollegen gearbeitet wird.
Quelle: PM BGW, 16.10.2024
Hygiene
Pflegewissenschaftlerin Hasseler in Krinko berufen. Am Freitag hat sich die neue Krinko konstituiert – mit Pflegewissenschaftlerin Martina Hasseler als Mitglied. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 15.10.2024
Pflegewissenschaft
Uniklinikum Würzburg fördert Akademisierung der Pflege
Das UKW hat ein Institut für Pflegewissenschaft eingerichtet. Die Leitung übernimmt Pflegewissenschaftlerin Melanie Messer. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 15.10.2024
47. Deutscher Krankenhaustag vom 11. bis 14. November 2024
Krankenhaustag 2024: Pflege im Fokus
15.10.2024 – Der diesjährige Deutsche Krankenhaustag wird an seinem dritten Tagungstag – Mittwoch, 13. November – die Pflege in den Mittelpunkt stellen. Eröffnen werden den Tag die Kongresspräsidentin und Vorsitzende des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe Südost Dr. Sabine Berninger und die Präsidentin der Pflegekammer NRW Sandra Postel. Bart de Witte von der Hippo AI Foundation hält die Keynote-Rede.
Im ersten Panel werden Helmut Watzlawick vom Gesundheitsministerium NRW und Carsten Hermes von der Pflegekammer NRW über die Krankenhausplanung in ihrem Land sprechen. Im zweiten Panel geht es um die Pflegeausbildung mit Beiträgen von Prof. Dr. Michael Isfort (Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung) und der Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe Vera Lux.
Ein Panel am Nachmittag beschäftigt sich mit der sektorenübergreifenden Pflege in der Zukunft und den Anforderungen an Pflegekräfte. Es diskutieren der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Gerald Gaß, Dr. Sabine Berninger, Sandra Postel, die Vizepräsidentin des DRK Westfalen-Lippe Nilgün Özel und Matthias Heidmeier, Staatssekretär im Gesundheitsministerium NRW.
Am Nachmittag geht es außerdem um Finanzierungsfragen. Einerseits, wie Pflegekräfte das Steuerrecht nutzen können, um den Kammerbeitrag zu minimieren, andererseits um die Finanzierung der Pflegekosten im Krankenhaus. Dazu sprechen Janine Peine (ETL Advision/Pflegekammer NRW), Sandra Postel und Ingo Böing vom Berufsverband für Pflegeberufe.
Neben diesen Panels hat der dritte Tag des 47. Deutschen Krankenhaustages weitere interessante Formate, sowie hochkarätige Rednerinnen und Redner zum Thema Pflege zu bieten.
Detaillierte Informationen zum Kongressprogramm und weitere Informationen finden Sie unter www.deutscher-krankenhaustag.de. Tickets zum kostenlosen Besuch des Deutschen Krankenhaustages und dem damit verbundenen freien Messeeintritt auf der MEDICA sind unter https://eveeno.com/deutscherkrankenhaustag buchbar.
Quelle: PM DKG e.V., 15.10.2024
Stambulante“ Pflege steht vor dem Aus“
Im März hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach noch angekündigt, mit dem Pflegekompetenzgesetz die stambulante Pflege als dritte Art der Regelversorgung gesetzlich zu verankern. Im Gesetzentwurf steht dies allerdings so nicht, und bei dem Erfinder des stambulanten Systems, Kaspar Pfister (Foto), ist der Frust groß. Nach acht Jahren erfolgreicher Pilotphase bedeutet dies das endgültige Aus für das allseits gelobte Mitmachheim. Seit Fazit: „Deutschland ist innovationsunfähig.“ Care vor9
Quelle: NL care vor9, 15.10.2024
Das Beschäftigungswachstum in der Pflege wird inzwischen ausschließlich von ausländischen Beschäftigten getragen
Knapp 1,7 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte waren im Juni 2023 in der Pflege tätig. Jede sechste Pflegekraft kam aus dem Ausland. Ausländische Pflegekräfte federn den demografisch bedingten Rückgang der deutschen Beschäftigten damit maßgeblich ab. Zugleich tragen sie dazu bei, dass der Arbeitskräftemangel in der Pflege nicht noch größer ausfällt und der Pflegebetrieb so aufrechterhalten wird. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Die Gesamtbeschäftigung in den Pflegeberufen ist im Zeitraum von 2013 bis 2023 um 26 Prozent gestiegen. Seit 2022 wird das Beschäftigungswachstum in der Pflege ausschließlich von ausländischen Beschäftigten getragen, die Zahl deutscher Pflegekräfte ist hingegen rückläufig. „Unter den Pflegekräften mit deutscher Staatsangehörigkeit befinden sich mittlerweile deutlich mehr ältere als jüngere Beschäftige. Viele von ihnen erreichen in den nächsten Jahren das Rentenalter“, ordnet IAB-Forscher Holger Seibert ein.
Ausländische Beschäftigte erzielten in Pflegeberufen zwischen 2013 und 2023 ein stark überproportionales Beschäftigungswachstum: In der Altenpflege um 273 Prozent, das entspricht einer Zunahme von fast 87.000 ausländischen Personen. Auch in der Krankenpflege war eine Zunahme von 109.000 ausländischen Beschäftigten zu beobachten – damit steigerte sich ihr Beschäftigungsstand um 256 Prozent. In der Krankenpflege erhöhte sich der Anteil ausländischer an allen Pflegekräften innerhalb von zehn Jahren von 4,9 auf 14,5 Prozent. In den Altenpflegeberufen lag der Anteil 2023 mit 18,9 Prozent 12 Prozentpunkte höher als noch 2013.
2023 waren mehr ausländische Pflegekräfte aus Nicht-EU-Ländern als aus der EU in Deutschland tätig. Innerhalb der EU kommen Pflegekräfte vor allem aus Polen, Kroatien und Rumänien. Staatsangehörige aus der Türkei und Serbien bilden hingegen eine große Gruppe unter den Pflegekräften aus Drittstaaten. Aus Ländern mit Anwerbevereinbarungen kommen besonders viele Pflegekräfte aus Bosnien-Herzegowina, den Philippinen, Indien, Tunesien und Vietnam.
Viele Länder Europas haben mit Blick auf die demografische Entwicklung einen ähnlich hohen Pflegekräftebedarf wie Deutschland. Die deutschen Pflegeeinrichtungen stehen bereits heute und werden daher auch in Zukunft in einer verstärkten internationalen Konkurrenz um ausländische Pflegekräfte stehen. „Neben erleichterten Zuwanderungsregeln für Arbeitskräfte, wird es auch um eine zügigere berufliche Anerkennung und höhere Wertschätzung der mitgebrachten Qualifikationen und Kompetenzen der Pflegekräfte aus dem Ausland gehen. Generell brauchen wir eine verbesserte Willkommenskultur, um neue Beschäftigte auch langfristig in Deutschland halten zu können“, so IAB-Forscherin Doris Wiethölter. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/forschungsbericht/2024/fb2224.pdf. Ein begleitendes Interview zum Bericht lesen Sie hier: https://www.iab-forum.de/das-beschaeftigungswachstum-in-der-pflege-wird-inzwischen-ausschliesslich-von-auslaendischen-beschaeftigten-getragen.
Quelle: Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 15.10.2024
Wichtige Termine:
“ Assistierter Suizid und Seelsorge – Abschlusstagung des Forschungsprojekts“
24.10.2024, Zentrum für Gesundheitsethik, Hannover, Das Programm können Sie dem folgenden Link entnehmen: https://www.zfg-hannover.de/Kurse–Tagungen-und-Angebote-ZfG-oeffentliche-Veranstaltungen/tagungen-Workshops/2024-Inthorn-assistierter-suizid-und-seelsorge
„Wie kann Digitalisierung die Versorgungspraxis in der Pflege unterstützen?“, Mainz
Fachtag Digitalisierung in der Pflege | 25. Oktober 2024 | Jetzt kostenlos anmelden
11. Deutscher Pflegetag
07.-08.11.2024; https://www.deutscher-pflegetag.de/
15. DGP-Hochschultag: Pflegewissenschaft im Dialog
15.11.2024, 10:30 – 17:00 Uhr; Ernst-Abbe-Hochschule Jena, Fachbereich für Gesundheit und Pflege; Hier gelangen Sie zur Anmeldung
Fachtag „Autonome Pflegeteams – Potenziale und Herausforderungen“
22. November 2024, Berlin; Weitere Informationen zum Fachtag und zur Anmeldung finden sich unter: https://www.living-lab.org/veranstaltungen-fachtag/
FACHTAGUNG FÜR PRAXISANLEITENDE – GUT AUFGESTELLT FÜR DIE ZUKUNFT!
27.11.2024, 9:00 Uhr in der Fliedner Fachhochschule; Anmeldung unter: www.vkkd-fachforum.de
DNQP Netzwerk-Workshop „Kontinenzförderung in der Pflege“
14. Februar 2025 , Hochschule Osnabrück statt
Die Programmbroschüre, weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie auf der DNQP-Website
CIG: ICH KÜMMERE MICH UM DICH – Heilen, trösten, begleiten in Gesundheitswesen und Gemeinde
9.-10. Mai 2025, im Kloster Volkenroda; Weitere Informationen erhalten Sie auf der Kongress-Homepage, die aktuell im Aufbau ist unter: https://christlicher-gesundheitskongress.de.
[1] Oktober 2014: Von 246 Teilnehmenden mussten 64 % Leistungen in den vergangenen 6 Monaten aus personellen Gründen einschränken; davon 80 % stationäre und 20 % ambulante Pflege.
[2] Stationäre Pflege: 3-6 Monate (40 %) bzw. 9-12 Monate (42%)
