Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte und andere Gesundheitsberufe konsequent ahnden und gesellschaftlich ächten
Berlin, 14.10.2024 – Vor der heutigen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages für ein Gesetz zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:
„Wir erleben in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens eine gesellschaftliche Verrohung, die leider auch Ärztinnen und Ärzte, das Praxispersonal, Pflegekräfte und viele weitere Gesundheitsberufe in ihrer täglichen Arbeit zu spüren bekommen. Auf den Straßen werden Notärzte und Rettungssanitäter angegriffen. In den Notfallambulanzen passiert es immer wieder, dass das Personal wegen Nichtigkeiten angepöbelt oder sogar angegriffen wird und auch in unseren Praxen häufen sich die Vorfälle. Statistiken und Umfragen belegen, dass die Übergriffe in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben.
Die Ärztekammern sind auf diesem Gebiet seit Langem tätig. Ihre Aktivitäten reichen von Beratungsleistungen, Deeskalationskursen bis hin zu Sicherheitstrainings. Dass die Bundesregierung jetzt gesetzliche Verschärfungen auf den Weg bringen will, unterstützen wir ausdrücklich. Dies kann die Abschreckung stärken und setzt ein Zeichen der Wertschätzung an diejenigen, die im Gesundheitswesen tätig sind.
Nutzen wird dies allerdings nur, wenn die Ermittlungsbehörden und Gerichte die rechtlichen Möglichkeiten tatsächlich voll ausnutzen und Angriffe, egal ob körperlich oder verbal, konsequent verfolgen und bestrafen. Dafür brauchen wir ausreichend personelle und materielle Ressourcen bei Polizei und Justiz. Nur so werden potenzielle Täter verinnerlichen, dass Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte und andere Gesundheitsberufe keine Kavaliersdelikte sind, sondern schwerwiegende Straftaten, die entsprechend geahndet werden.
Darüber hinaus sind weitere staatliche Initiativen notwendig. Wir müssen Gewalt gegen medizinisches Personal gesamtgesellschaftlich ächten. Dafür brauchen wir flächendeckende und auf unterschiedliche Zielgruppen zugeschnittene Informationskampagnen zum Beispiel der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Ein weiterer Punkt ist, dass Ärztinnen und Ärzte tagtäglich unter großem Arbeits- und Zeitdruck in der Patientenversorgung tätig sind. Nicht selten sehen sie davon ab, Beleidigungen oder Pöbeleien anzuzeigen, weil in der Hektik des Tages dafür einfach keine Zeit ist. Wie für andere Straftaten auch, brauchen wir deshalb Onlineplattformen, auf denen die Betroffenen die entsprechenden Fälle unkompliziert mit wenigen Klicks melden und auch dokumentieren können.“
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer, 14.10.2024
KHVVG
Warten auf den Grouper
Der Bundestag soll in dieser Woche die Krankenhausreform beschließen. Zuvor will Karl Lauterbach noch ein Instrument zur Auswirkungsanalyse launchen. In der SPD rumort es derweil wegen des Transformationsfonds. Lesen
Quelle: NL BibliomedManager, 14.20.2024
Übergabe
ÜG148 – Wundmanagement in der ambulanten Versorgung (Alexander Herms)
Pflegeversicherung
Ampel sieht keinen „Kollaps“
Politiker der Ampel-Koalition haben den Vorwurf der Opposition zurückgewiesen, dass das Pflegesystem vor einem finanziellen „Kollaps“ stehe. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 11.10.2024
Welthändewaschtag 2024:
Neue BZgA-Studie zeigt – Hygiene im Alltag gewinnt immer mehr an Bedeutung
Köln, 11. Oktober 2024. Das Hygieneverhalten der Menschen in Deutschland hat sich in den letzten Jahren weiter verbessert. Dies ist das zentrale Ergebnis der neuesten Bevölkerungsbefragung „Infektionsschutz durch Hygiene – Einstellungen, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die sie zum Welthändewaschtag am 15. Oktober vorstellt. Im Vergleich mit den vorherigen Befragungen seit 2012 zeigt die aktuelle Studie, dass Hygienemaßnahmen im Alltag für immer wichtiger gehalten werden.
Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) und Kommissarischer Leiter der BZgA: „Händewaschen ist eine einfache, aber effektive Maßnahme, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Die BZgA wird auch weiterhin die Aufklärung über Hygiene im Alltag stärken, denn jeder von uns kann zur Gesundheit der Gemeinschaft beitragen. Insbesondere nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie ist das Bewusstsein für Hygiene gestiegen. Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dieses Wissen aktiv in den Alltag der Bevölkerung zu integrieren – durch qualitätsgesicherte Informationen zu Hygiene und Impfungen.“
Für die aktuelle Erhebung zum Infektionsschutz wurden 4.001 Bürgerinnen und Bürger im Alter von 16 bis 85 Jahren zwischen Juli und August 2023 befragt.
Wichtiges Ergebnis der Studie ist die wachsende Überzeugung der Bevölkerung, dass Händewaschen eine wirksame Maßnahme zur Verhinderung von Infektionen darstellt:
96 Prozent der Befragten halten Händewaschen für eine hilfreiche Maßnahme, wobei der Anteil derjenigen, die nach eigenen Angaben die empfohlene Mindestdauer von 20 Sekunden einhalten, deutlich gestiegen ist (2023: 63 %, 2012: 36 %).
Auch gestiegen ist der Anteil derjenigen, die sich nach dem Kontakt mit Personen mit ansteckenden Krankheiten immer die Hände waschen (2023: 78 %, 2012: 68 %).
Eine Zunahme gibt es zudem bei denjenigen, die sich vor dem Besuch gesundheitlich geschwächter Personen immer die Hände waschen (2023: 66 %, 2012: 47 %).
Die Nutzung von Seife oder Waschlotion ist nahezu flächendeckend verbreitet und hat sich seit Beginn der Befragung noch leicht erhöht (2023: 92 %, 2012: 87 %).
Im Schnitt waschen sich die Befragten nach eigener Einschätzung 13-mal am Tag die Hände.
Das Bewusstsein der Bevölkerung für die Einhaltung von Hygienemaßnahmen im Krankheitsfall hat ebenfalls deutlich zugenommen:
Die Mehrheit der Befragten sieht im Husten oder Niesen in die Ellenbeuge eine wirksame Methode, andere Menschen vor einer Ansteckung zu schützen. Dieser schon in den letzten Jahren beobachtete positive Trend hat sich nach 2019 noch einmal verstärkt (2023: 81%, 2019: 68 %, 2012: 54 %).
Gleichzeitig wird diese Maßnahme erstmalig von mehr als der Hälfte der Befragten konsequent umgesetzt. Ein besonders deutlicher Anstieg ist dabei zwischen 2019 und 2023 zu beobachten (2023: 55 %, 2019: 38 %, 2014: 27 %).
Im Zeitvergleich zeigt sich auch ein positiver Trend für das Wissen um das Ansteckungsrisiko durch Eigenberührung im Gesicht, beispielsweise durch Reiben der Augen oder Berühren des Mundes (2023: 49 %, 2019: 45 %, 2012: 30%). Der Anteil der Personen, die in einer starken Erkrankungswelle auf Begrüßungen mit Körperkontakt wie Händeschütteln, Umarmungen oder Küsse verzichten würden, ist nach der Coronavirus-Pandemie deutlich gestiegen (2023: 71 %, 2019: 57 %).
Ein Infoblatt mit ausgewählten Ergebnissen der Bevölkerungsbefragung „Infektionsschutz durch Hygiene – Einstellungen, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung“ steht zum Download unter: https://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/infektionsschutz/
Der vollständige BZgA-Forschungsbericht „Infektionsschutz durch Hygiene – Einstellungen, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung – Ergebnisse der Repräsentativbefragung 2023“ steht online unter: www.bzga.de/forschung/studien/abgeschlossene-studien/studien-ab-1997/impfen-und-hygiene/
Gründliches Händewaschen mit Seife und weitere Hygienemaßnahmen, wie beim Niesen und Husten von anderen Personen abwenden und ein Taschentuch oder die Armbeuge vor Mund und Nase halten, sind wirksame Maßnahmen, sich und andere vor Ansteckung zu schützen.
Weiterführende Informationen und Infomaterialien der BZgA zum Infektionsschutz durch Hygiene und durch Impfungen unter www.infektionsschutz.de und www.impfen-info.de.
Quelle: PM BZgA, 11.10.2024
DZA-Pressemitteilung:
Situation pflegender Angehöriger: Doppelbelastung ohne Entlastung?
October 11, 2024 – Fast ein Viertel (23,1 %) der 43- bis 65-Jährigen in Deutschland hat im Jahr 2023 regelmäßig eine oder mehrere Personen aufgrund von Gesundheitsproblemen unterstützt oder gepflegt – das sind fast 5,5 Millionen Menschen. Diese Übernahme von Unterstützung und Pflege ist nicht nur für viele emotional belastend, sondern hat langfristig negative Auswirkungen auf die Erwerbtätigkeit und somit auch auf die Alterssicherung Angehöriger.
Umso wichtiger wäre es, wenn die verschiedenen politischen Maßnahmen zur Vereinbarkeit, wie beispielweise die Pflegezeit oder Familienpflegezeit, von den Betroffenen in Anspruch genommen würden. Die Analysen auf Basis des Deutschen Alterssurveys zeigen jedoch, dass dies nur auf knapp vier Prozent der Befragten zutrifft. Untersucht wurde daher weiter, was die Gründe für die Nichtinanspruchnahme sind: Mehr als jeder/jedem Fünften sind die Angebote nicht bekannt (21,8 Prozent), und 16,4 Prozent der Befragten geben an, keinen Anspruch zu haben, knapp jede/r Zehnte befürchtet den bürokratischen Aufwand (9,7 Prozent). Doch überraschend ist vor allem der sehr große Anteil der Befragten, die angeben, dass sie diese Angebote nicht benötigen (61,6 Prozent).
Aus diesen Ergebnissen lassen sich mögliche Maßnahmen ableiten, um mehr Menschen zu erreichen: Die existierenden Angebote müssen bekannter gemacht werden, der Kreis Anspruchsberechtigter sollte erweitert werden, und im Hinblick auf die finanziellen Nachteile sollte eine Abkehr vom zinslosen Darlehen im Rahmen der Pflegezeit, der Familienpflegezeit und der Begleitung in der letzten Lebensphase erfolgen und eine Entgeltersatzleistung eingeführt werden. Zudem könnten berufliche Nachteile reduziert werden, indem die Anspruchsdauern den Pflegerealitäten angepasst werden.
Zum meist genannten Grund für die Nichtinanspruchnahme erläutert Dr. Ulrike Ehrlich: „Bei den knapp 62 Prozent, die angeben, die Angebote nicht zu benötigen, stellt sich die Frage, ob tatsächlich keine Unterstützung gewünscht ist oder ob die Maßnahmen die tatsächlichen Bedürfnisse der Pflegenden zu wenig berücksichtigen. Zu vermuten ist, dass die zeitlichen Freiräume, die die Gesetze bieten, durchaus erforderlich sind, um Pflege mit Erwerbstätigkeit vereinbaren zu können. Doch möglicherweise nehmen pflegende Angehörige Arbeitszeitanpassungen nicht im Rahmen des Pflegezeitgesetzes oder des Familienpflegezeitgesetzes vor, sondern z. B. durch innerbetriebliche Aushandlungen. Als nicht nötig werden die Maßnahmen dann vielleicht deshalb eingeschätzt, weil die finanziellen Vorteile gegenüber anderen Regelungen gering sind, denn das Darlehen im Rahmen dieser Gesetze gleicht den Verdienstausfall nur zur Hälfte aus und muss nach der Freistellung zurückgezahlt werden.“
Die detaillierten Ergebnisse sind nachzulesen in: Ehrlich, U., Bünning, M., & Kelle, N. (2024). Doppelbelastung ohne Entlastung? Herausforderungen und gesetzliche Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in einer alternden Gesellschaft [DZA Aktuell 03/2024]. Berlin: Deutsches Zentrum für Altersfragen. https://doi.org/10.60922/a3f4-7758
Eine Grafik zur Pressemitteilung steht hier zum Download zur Verfügung.
Der Deutsche Alterssurvey (DEAS) ist eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte. Im Rahmen der Studie werden seit beinahe drei Jahrzehnten Menschen auf ihrem Weg ins höhere und hohe Alter regelmäßig befragt. Der Deutsche Alterssurvey wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Quelle: PM DZA, 11.10.2024
Gesundheitsministerium besteht auf TI-Frist
Eine Verschiebung der Frist zum Anschluss der Pflege an die Telematikinfrastruktur (TI) werde es nicht geben. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage des Fachmagazins Häusliche Pflege klarstellt. „Technische Schwierigkeiten, die eine gesetzliche Fristverschiebung erforderlich machen, liegen nicht vor“, zitiert das Blatt eine Sprecherin. Damit bleibt es beim 1. Juli 2025. Mehr als 600.000 Mitarbeiter aus der Pflege hätten bereits eine lebenslange Beschäftigungsnummer erhalten, die eine Voraussetzung zur Einführung der TI ist. Häusliche Pflege
Quelle: NL Care vor9, 11.10.2024
Veränderte Bedrohungslage erfordert bessere Koordination im Gesundheitswesen
Donnerstag, 10. Oktober 2024- Berlin – Das deutsche Gesundheitswesen ist aus Sicht von Fachleuten bisher unzureichend auf einen längeren Ernstfall vorbereitet. Kurzzeitige Belastungen wie ein Massenanfall von Verletzten könnten zwar gut bewältigt werden. Im Hinblick auf Szenarien wie den Verteidigungsfall seien jedoch noch viele Fragen offen. Das ist ein Fazit eines heutigen Austauschs von Expertinnen und Experten in Berlin bei einer Tagung der Bundesärztekammer (BÄK).
Quelle/weiterlesen unter: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/154867/Veraenderte-Bedrohungslage-erfordert-bessere-Koordination-im-Gesundheitswesen?rt=121e1ff486df7dffd8cd44656f9eae4b
Pflegeversicherung: Abgeordnete aller Fraktionen fordern zügiges Konzept der Bundesregierung
Berlin – Die Debatte um die Finanzprobleme in der sozialen Pflegeversicherung haben in dieser Woche auch den Bundestag erreicht. In einer kurzfristig einberufenen Debatte erklärten die Abgeordneten aus den Ampelfraktionen wie auch der Union, dass es… [mehr]
Quelle: NL Deutsches Ärzteblatt, 10.10.2024
Digitale Transformation im Gesundheitswesen
Berlin: (hib/PK) Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) (20/13249) der Bundesregierung.
Um die Transformationsziele zu erreichen, soll die Gesellschaft für Telematik (gematik) zu einer Digitalagentur Gesundheit ausgebaut und damit gestärkt werden. Die gematik sei ein Schlüsselakteur für die Digitalisierung im Gesundheitswesen und verantworte die Telematikinfrastruktur (TI). Derzeit führten Defizite in der Interoperabilität, Performanz, Stabilität und Nutzerfreundlichkeit dazu, dass die digitalen Potenziale zu unzureichend erschlossen würden.
Zentrale Aufgabe der Digitalagentur sei weiter die Steuerung der Entwicklung und Bereitstellung von Komponenten und Diensten der TI. Wesentliche Komponenten und Dienste der TI sollen künftig über ein Ausschreibungsverfahren von der Digitalagentur beschafft und bereitgestellt werden können.
Um die Stabilität und Funktionalität der TI zu gewährleisten, soll die Agentur „externe Stakeholder“ früher einbinden, damit Anwendungen schneller und in höherer Qualität für Nutzer bereitstehen. Die Agentur soll zudem „hoheitliche“ Aufgaben erhalten. Neben der Zulassung umfasse dies das Zertifizierungsverfahren sowie die Erteilung von Anordnungen zur Abwehr von Gefahren für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der TI. Insbesondere in der Gefahrenabwehr soll die Digitalagentur durch das hoheitliche Mandat auf Gefahren und Störungen der TI reagieren.
Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) erhält weitere Aufgaben, zum Beispiel, quantitative und qualitative Anforderungen an informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen festzulegen. So werde sichergestellt, dass die Systeme miteinander kommunizieren können und praktisch nutzbar sind, etwa in Arztpraxen.
Die Digitalagentur erhält außerdem die Zuständigkeit für die Festlegung von Standards der Benutzerfreundlichkeit der Komponenten, Dienste und Anwendungen der TI. Sie soll sicherstellen, dass Standards eingehalten und Nutzungshürden beseitigt werden. Auch soll die Digitalagentur die Institutionen der Selbstverwaltung bei der Digitalisierung von Versorgungsprozessen im Gesundheitswesen und in der Pflege unterstützen.
Die koordinierende Stelle bei der Digitalagentur erhält die zusätzliche Aufgabe, Anliegen entgegenzunehmen, die mit dem elektronischen Rezept (E-Rezept) sowie den sicheren Kommunikationsverfahren „Kommunikation im Medizinwesen“ und dem TI-Messenger im Zusammenhang stehen. Geplant ist überdies eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Quelle: 10.10.2024, heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 152
Stellungnahme des KDA zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung (KDA) hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz Änderungen und Ergänzungen vorgeschlagen. Sie beziehen sich auf die Bereiche Personal und Kompetenzen, Wohnen und pflegerische Infrastrukturentwicklung sowie auf den Bereich Unterstützung, Beratung und Selbsthilfe.Die Stellungnahme des KDA finden Sie hier:
https://kda.de/stellungnahme-des-kda-zum-referentenentwurf-des-pflegekompetenzgesetzes/
Quelle: NL KDA, 10.10.2024
Jetzt kostenfrei verfügbar: Kommunikationstraining für beruflich Pflegende
Wie können beruflich Pflegende lernen, über die eigenen Kompetenzen bewusst zu sprechen? Welche praktischen Übungen können im Team gemacht werden?
Welche Kommunikationstechniken können helfen, um für eine wertschätzende Kommunikation des Pflegeberufs zu sensibilisieren?
Sämtliche Materialien des Kommunikationstrainings, die als Ergebnis des wissenschaftlichen KoWeP-Projekts entstanden sind, stehen ab sofort über das Pflegenetzwerk kostenfrei zur Verfügung.
Nutzen Sie die Chance, im Team sowie bei Ihren Führungskräften eine gute Basis für die eigene Kompetenzkommunikation zu schaffen. Testen Sie die verschiedenen Module, praktischen Übungen, Kommunikationstechniken und Anregungen für die Praxis, um über die eigenen Fähigkeiten und Expertisen im Pflegeteam zu sprechen. Denn: eine wertschätzende Kommunikation untereinander und über den eigenen Beruf legt den Grundstein für die grundsätzliche Wahrnehmung der Pflege und der Tätigkeiten von beruflich Pflegenden. HIER GEHT’S ZUR SCHULUNG UND DEN MATERIALIEN!
Quelle: Pflege im Blick: Neues aus Praxis, Wissenschaft und Politik | Nr. 17, 10.10.2024
BGW-Workshops auf dem Deutschen Pflegetag 2024
In Würde Abschied nehmen (BGW)
Die Themen Tod und Sterben sind noch oft mit Unsicherheiten und Angst verbunden – obwohl sie fester Bestandteil des Lebens und bei der Arbeit in der Pflege sind.
Dieser Workshop möchte den Teilnehmenden Ressourcen an die Hand geben, um besser mit sterbenden Patientinnen und Patienten umgehen und kommunizieren zu können sowie sich selbst zu schützen.
- 07.11.: Jede volle Stunde von 09:00 bis 17:00 in Raum Beta 6.
 - 08.11.: Jede volle Stunde von 09:00 bis 14:00 in Raum Beta 6
 
Quelle: DPT24 – jetzt Tickets sichern!, 10.10.2024
Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit beraten
Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit (20/12790) befasst. Die Abgeordneten beschlossen eine öffentliche Anhörung zu der Reform, die am 16. Oktober um 15.00 Uhr stattfinden soll.
Die Bundesregierung plant die Gründung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM). Das Institut soll zum 1. Januar 2025 seine Arbeit aufnehmen und als selbstständige Bundesoberbehörde die Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und teilweise des Robert Koch-Instituts (RKI) übernehmen.
Deutschland brauche gestärkte Strukturen für die öffentliche Gesundheit, um alle Ebenen der Prävention, der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsschutzes fortzuentwickeln, heißt es in dem Entwurf. Zuständigkeit, Aufgaben und Akteure der öffentlichen Gesundheit befänden sich auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen. Bund, Länder, Kommunen und nicht-staatliche Akteure.
Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass die behördlichen Strukturen im öffentlichen Gesundheitswesen besser vernetzt und insgesamt gestärkt werden müssten. Es fehle eine zentrale Instanz auf Bundesebene, um die Vernetzung der Akteure der öffentlichen Gesundheit zu unterstützen.
Über die jetzige Bezeichnung des neuen Instituts (BIPAM) wird noch beraten. Erwogen wird eine Namensänderung, um den Bezug zum öffentlichen Gesundheitsdienst deutlicher hervorzuheben.
Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 151, 09.10.2024
Bundesministerium für Gesundheit fördert Projekt zur ökologischen Nachhaltigkeit in Pflegeeinrichtungen
Freiburg, 08. Oktober 2024 – Die Viamedica Stiftung freut sich, das Förderprojekt „Ökologisch nachhaltiges Praxiskonzept für stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen“ (ÖkonaPP)
anzukündigen. Gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), zielt das Projekt darauf ab, Pflegeeinrichtungen in Deutschland dabei zu unterstützen, Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit in den Alltag zu integrieren und gleichzeitig Kosten zu senken.
Pflegeeinrichtungen spielen eine wichtige Rolle im Kampf gegen den Klimawandel. ÖkonaPP bietet ihnen praxisnahe Lösungen, um Nachhaltigkeitsmaßnahmen erfolgreich umzusetzen. Durch den Austausch mit sogenannten „Leuchtturmeinrichtungen“, die bereits Vorreiter auf dem Weg zur klimaneutralen Pflege sind, sollen die Erfahrungen und Best Practices in ein kostenloses Praxiskonzept einfließen, das ab Oktober 2026 zur Verfügung steht.
Ihre Teilnahme ist gefragt!
Um die Herausforderungen und Hemmnisse besser zu verstehen, die Pflegeeinrichtungen auf dem Weg zur Nachhaltigkeit begegnen, führt die Viamedica Stiftung eine Online-Umfrage durch. Die Ergebnisse fließen direkt in die Entwicklung des Praxiskonzepts ein. Pflegekräfteund Leitungspersonal sind eingeladen, ihre Erfahrungen zu teilen. Hier geht’s zur Umfrage: bit.ly/umfrage_oekonapp
Die Teilnahme an der Umfrage trägt aktiv dazu bei, den Weg für eine nachhaltige Pflege in Deutschland zu ebnen und bietet die Chance, von zukunftsweisenden Konzepten und Fördermöglichkeiten zu profitieren.
Quelle: PM 09.10.2024; Stiftung viamedica, c/o Institut für Evidenz in der Medizin, Universitätsklinikum Freiburg, Breisacher Str. 86, 79110 Freiburg
Stellungnahme des KDA zum Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat Ergänzungen zum Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes vorgeschlagen. Dabei geht es vor allem um die Anwerbung von Personal aus Drittstaaten sowie um die Anerkennung der Berufsqualifikation. Die Stellungnahme des KDA finden Sie hier: https://kda.de/stellungnahme-des-kda-zum-entwurf-des-krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes/
Quelle: PM KDA, 09.10.2024
Was Verbände am Pflegekompetenzgesetz kritisieren
In dem Referentenentwurf für das Pflegekompetenzgesetz geht es längst nicht nur um Kompetenzen: Auch neue Wohnformen in der Altenpflege, die Planung der Versorgung und die Zahlungsmoral der Kassen sind Thema. Kein Wunder also, dass sich die Verbände in ihren Stellungnahmen oft an ganz unterschiedlichen Punkten festbeißen, auch wenn das Gesetz grundsätzlich begrüßt wird. Manche Verbände monieren, dass gewisse Aspekte – wie die Situation der Altenpflegeanbieter – ausgespart bleiben. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 09.10.2024
Pflegeversicherung
„Es wird eine große Reform sein“
Die Pflegeversicherung braucht dringend Geld. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigt nun den großen Wurf an. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 08.10.2024
Probleme der Pflegeversicherung schon lange bekannt
Kritik: Politik hat Reformen verschleppt
Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) haben ihre Kritik an den bislang ausbleibenden Reformvorschlägen für die Pflegeversicherung bekräftigt. Das nun sogar von einer möglichen Zahlungsunfähigkeit gesprochen werde, zerstöre weiteres Vertrauen in das System. Zu befürchten sei, dass aufgrund des aktuellen Drucks nun wieder „Flickschusterei“ betrieben werde, anstatt eine notwendige grundlegende Reform anzugehen.
Lösungsvorschläge liegen auf dem Tisch
„Sowohl die Entwicklung der Pflegebedürftigenzahlen als auch die steigenden Ausgaben sind kein überraschendes Phänomen. Bereits seit Langem hat die Branche sowohl Probleme benannt als auch Lösungsvorschläge gemacht, um sowohl Beitragszahler als auch Pflegeversicherung zu entlasten“, sagte VdDD-Vorstandsvorsitzender Dr. Ingo Habenicht. Es brauche u. a. eine Deckelung des pflegebedingten Aufwands sowie zielgruppenspezifische Versorgungsangebote. „Wir müssen auch an andere, sektorenübergreifende Pflegesettings unter Einbindung des Ehrenamts denken, um der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung der Pflege passgenau und zukunftssicher gerecht werden zu können.“
Bund und Länder in der Pflicht
Der Vorstandsvorsitzende des DEVAP, Wilfried Wesemann, nimmt auch den Bund in die Pflicht: „Zugesagte Bundesmittel etwa für versicherungsfremde Leistungen in Höhe von 5,9 Milliarden Euro während der Corona-Pandemie wurden bislang nicht zurückgezahlt. Insgesamt ist ein höherer Steuerzuschuss notwendig, um das System zu stabilisieren. Auch die Länder müssen mehr Verantwortung übernehmen, etwa durch die Übernahme von Investitionskosten. Zudem müssten Ausbildungskosten endlich aus den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen herausgerechnet werden und die Kosten für die medizinische Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen durch die Krankenkassen übernommen werden.“
Die aktuelle Situation verdeutliche die Notwendigkeit einer grundlegenden Systemanpassung. Eine weitere Verzögerung aus politischem Kalkül heraus gefährde die Planungssicherheit der Pflegebranche und könnte schwerwiegende Auswirkung auf die Versorgung haben, wenn die ohnehin schon stattfindende Insolvenzwelle im Pflegeheimsektor noch mehr an Fahrt gewinnt.
Quelle: Gemeinsame Presseinformation von DEVAP und VdDD, 07.10.2024
Wichtige Termine:
„TROTZDEM PFLEGE: für jeden, zu jeder Zeit“
DEVAP Salongespräch am 17.10.2024 von 17:00 bis ca. 22:30 Uhr und einer anschließenden Party im Naturkundemuseum in Berlin; Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.
„Assistierter Suizid und Seelsorge – Abschlusstagung des Forschungsprojekts“
24.10.2024, Zentrum für Gesundheitsethik, HannoverDas Programm können Sie dem folgenden Link entnehmen: https://www.zfg-hannover.de/Kurse–Tagungen-und-Angebote-ZfG-oeffentliche-Veranstaltungen/tagungen-Workshops/2024-Inthorn-assistierter-suizid-und-seelsorge
11. Deutscher Pflegetag
07.-08.11.2024; https://www.deutscher-pflegetag.de/
15. DGP-Hochschultag: Pflegewissenschaft im Dialog
15.11.2024, 10:30 – 17:00 Uhr; Ernst-Abbe-Hochschule Jena, Fachbereich für Gesundheit und Pflege; Hier gelangen Sie zur Anmeldung
Fachtag „Autonome Pflegeteams – Potenziale und Herausforderungen“
22.November 2024, Berlin; weitere Informationen zum Fachtag und zur Anmeldung finden sich unter: https://www.living-lab.org/veranstaltungen-fachtag/
FACHTAGUNG FÜR PRAXISANLEITENDE – GUT AUFGESTELLT FÜR DIE ZUKUNFT!
27.11.2024, 9:00 Uhr in der Fliedner Fachhochschule; Anmeldung unter: www.vkkd-fachforum.de
27. DNQP Netzwerk-Workshop „Kontinenzförderung in der Pflege“
14.Februar 2025 , Hochschule Osnabrück statt; Die Programmbroschüre, weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie auf der DNQP-Website
