Pflegekompetenzgesetz: „Pflege darf immer noch nicht alles, was sie kann!“
Think Tank nimmt Stellung zum Gesetzentwurf und zeigt Licht und Schatten auf
Köln, 23. September 2024 – Der Think Tank Vorbehaltsaufgaben (TT VA) hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Pflegekompetenzgesetzes veröffentlicht, in der er die neuen Regelungen zur Stärkung der Eigenständigkeit der beruflichen Pflege würdigt und zugleich auf Desiderate hinweist. Ebenso wird Stellung bezogen zu den im Gesetzentwurf ebenfalls geregelten Reformansätzen zum SGB XI, so etwa zur Flexibilisierung von Leistungen, Stärkung kommunaler Netzwerke und Unter-stützungsstrukturen bis hin zu planerischen Elementen. Professor Thomas Klie, Initiator des TT VA betont: „Pflege darf nach dem vorliegenden Gesetzentwurf leider immer noch nicht alles, was sie kann! So soll die erweiterte Heilkundeausübung durch Pflegende zukünftig weiterhin unter Vorbehalt ärztlicher Diagnostik und Indikationsstellung bleiben. Da schwingt hierzulande ein unverständliches Grundmisstrauen gegenüber pflegerischer Kompetenz mit. Wir hätten uns vom Gesundheitsminister noch mehr Mut in Richtung pflegerischer Eigenständigkeit und ärztlicher Entlastung gewünscht. Gleichwohl sehen wir, dass es gelungen ist, einige wichtige „Vorstöße“ in Richtung Stärkung der eigenständigen Rolle der beruflichen Pflege im Leistungsrecht zu verankern.“
So sieht der Think Tank darin einen bedeutsamen Fortschritt, dass die seit 2020 berufsrechtlich den Pflegefachpersonen vorbehaltenen Aufgaben im Leistungsrecht reflektiert und aufgegriffen werden. Besonders bedeutsam ist dabei, dass dies nicht nur im SGB XI vorgesehen ist, sondern auch im SGB V. Die neue Schlüsselnorm im SGB V ist der § 15a, in dem die Pflegeprozesssteuerung als die der Fachpflege vorbehaltene Aufgabe bestätigt und in Beziehung gesetzt wird zu heilkundlichen und den zukünftigen erweiterten heilkundlichen Aufgaben. Darüber hinaus wird in der Stellungnahme positiv bewertet, dass der Gesetzgeber im § 4 des Pflegeberufegesetzes die Planung der Pflege, wie bereits seit längerem gefordert, explizit zu den Vorbehaltsaufgaben hinzufügt. Ebenso wird mit dem neuen § 4a klargestellt, dass Pflegefachpersonen bereits heute zur selbständigen Heilkundeausübung befugt sind.
Professor Andreas Büscher, Mitglied des TT VA, hebt hervor: „Es ist gut, dass der Gesetzentwurf vorsieht, die bisherige thematische Engführung bei der erweiterten Heilkundeausübung zu überwinden und zugleich auch den berechtigten Personenkreis stets in Bezug auf die erworbenen Kompetenzen erweitert. Wir sehen allerdings nicht nur in diesem Zusammenhang einen gesteigerten Bedarf nach unabhängiger pflegewissenschaftlicher Kompetenz, die auch maßgeblich, frühzeitig und verbindlich in die Entwicklung zukünftiger Konzepte und Regelungen zur erweiterten Heilkundeausübung einbezogen wird.“ Zu solchen Konzepten und Modellvorhaben gehören u.a. die Entwicklung eines sog. Scope of Practice, also definierte Aufgabenbereiche, welche spezifisch für eine Berufsgruppe bestimmt werden und durch diese kompetent und verantwortlich ausgeübt werden können, als auch die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit durch in der Versorgung tätige Pflegefachpersonen.
Kritisch werden vom TT VA die neuen Regelungen zu gemeinschaftlichen Wohnformen gesehen. Klie erläutert: „Hier wird faktisch ein dritter Sektor begründet, was keinen Sinn macht und vor allen Dingen dazu führen wird, dass die Vielfalt neuer Wohnformen und Pflegearrangements sowie innovative Ansätze behindert werden. Es ist eine Art Qualitätskontrollbedürfnis des Gesetzgebers herauszulesen. Verlierer der Regelungen sind ambulant betreute Wohngemeinschaften, die faktisch nochmals in eine nachteiligere Stellung gebracht werden!“ Hier bedarf es nach Auffassung des TT VA dringender Korrekturen, insbesondere durch die Anhebung des Wohngruppenzuschlages. Ansonsten sind die mit hoher Sympathie in der Bevölkerung und Unterstützung aus der Zivilgesellschaft versehenen Wohngemeinschaften in Deutschland in existentieller Gefahr.
Ausgesprochen begrüßt wird in der Stellungnahme die Öffnung der Präventionsleistungen für die häusliche Pflege sowohl für Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige. Professor Frank Weidner, Mitglied des TT VA hebt hervor: „Das ist eine gute Nachricht, denn die hier statuierte aktive Rolle der Pflegefachpersonen, aber auch des Medizinischen Dienstes sind richtig. Dadurch wird u.a. das Profil der beruflichen Pflege als handlungsstrategisch auch gesundheitsförderlich und präventiv ausgerichtete Disziplin aufgegriffen und gestärkt.“
Die Stellungnahme des TT VA ist abrufbar unter https://www.vorbehaltsaufgaben-pflege.de sowie unter https://www.dip.de
- Der TT VA arbeitet als interdisziplinärer Arbeitskreis seit Anfang 2021 und besteht aus Pflegewissenschaftler:innen, Juristen sowie pflegeerfahrenen Expert:innen. Neben dem Initiator Prof. Dr. habil. Thomas Klie arbeiten im Think Tank Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Büscher, Bianca Jendrzej, Bernhard Krautz, Prof. Dr. Erika Sirsch, Prof. Dr. Frank Weidner sowie Prof. Dr. Thomas Weiß und gelegentlich weitere Expert:innen mit. Informationen und Hinweise auf Publikationen zum TT VA unter www.vorbehaltsaufgaben-pflege.de; Kontakt: Thomas.Klie@eh-freiburg.ekiba.de
- Das DIP-Institut ist eine seit Jahrzehnten etablierte, unabhängige Forschungseinrichtung an der Katholischen Hochschule NRW (katho). Das Institut entwickelt, konzipiert, implementiert und evaluiert innovative Ansätze und Konzepte für Bildungs-, Versorgungs- und Steuerungsfragen der Pflege für Einrichtungen, Organisationen und die Politik.
Kontakt: Elke Grabenhorst, Tel: 0221/ 4 68 61 – 30, E-Mail: dip@dip.de, Internet: https://www.dip.de, Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V., Hülchrather Str. 15, 50670 Köln, Tel. +49 (0) 221/ 46861-30, Fax +49 (0) 221/ 46861-39, E-Mail: dip@dip.de, Internet: www.dip.de
27. Netzwerk-Workshop „Kontinenzförderung in der Pflege“
Am Freitag, den 14. Februar 2025 findet der 27. Netzwerk-Workshop des DNQP an der Hochschule Osnabrück statt. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist ab sofort möglich.
Dieser Workshop widmet sich dem Expertenstandard „Kontinenzförderung in der Pflege“, der im April diesen Jahres in einer aktualisierten und thematisch erweiterten Fassung veröffentlicht wurde. An der Aktualisierung des Expertenstandards war eine 13-köpfige Expert*innenarbeitsgruppe unter wissenschaftlicher Leitung von Prof. Dr. Daniela Hayder-Beichel (Hochschule Niederrhein/Krefeld) beteiligt.
Einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt der Veranstaltung bildet die Vorstellung und Diskussion eines Praxisprojekts, an dem 18 Einrichtungen der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie aus dem Krankenhausbereich beteiligt waren. Im Rahmen dieses Projektes konnten Erkenntnisse zur Arbeit mit dem aktualisierten Expertenstandard gewonnen und Fragen nach geeigneten Möglichkeiten der Qualitätssteuerung in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen beantwortet werden.
Neben einführenden Vorträgen zum aktualisierten Expertenstandard und den Projektergebnissen, wird es am Nachmittag in mehreren parallelen Arbeitsgruppen die Möglichkeit einer weitergehenden Auseinandersetzung geben.
Die Programmbroschüre, weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie auf der DNQP-Website
Quelle: NL DNQP, 23.09.2024
Veranstaltungshinweis Fachtag „Autonome Pflegeteams – Potenziale und Herausforderungen“
Am 22. November 2024 findet in Berlin ein Fachtag „Autonome Pflegeteams – Potenziale und Herausforderungen“ statt.
An verschiedenen Orten in Deutschland wurden in den letzten Jahren selbstorganisierte Pflegeteams, vor allem in der ambulanten, zum Teil aber auch in der stationären Pflege aufgebaut. Sie wollen die Attraktivität des Pflegeberufes steigern, die Handlungskompetenzen von Pflegenden ausweiten, das Empowerment der Pflegebedürftigen sowie deren An- und Zugehörigen stärken und die Ressourcen auf kommunaler und regionaler Ebene heben, um so einen wirkungsvollen Beitrag zur langfristigen Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu leisten.
Der Fachtag dient der Vorstellung und Diskussion verschiedener Ansätze, aus der Schlussfolgerungen für realistische und sinnvolle Weiterentwicklungen in der pflegerischen Versorgung gezogen werden sollen.
Weitere Informationen zum Fachtag und zur Anmeldung finden sich unter: https://www.living-lab.org/veranstaltungen-fachtag/
Quelle: NL DNQP, 23.09.2024
Bündnis für Gesundheit
Gesundheitsberufe fordern Gesundheitsgipfel im Bundeskanzleramt
Berlin, 19.09.2024 – Vertreterinnen und Vertreter von mehr als vier Millionen Beschäftigten aus dem Gesundheitswesen fordern eine Neuausrichtung der Gesundheitspolitik. Das Durchschnittsalter und der Behandlungsbedarf der Bürgerinnen und Bürger steigen. Gleichzeitig werden in den kommenden Jahren viele im Gesundheitswesen Beschäftigte altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden. Mit Blick auf diese drohende doppelte demografische Krise fordern 40 im Bündnis Gesundheit zusammengeschlossene Organisationen die Bundesregierung auf, einen Gesundheitsgipfel im Bundeskanzleramt einzuberufen. Das Bündnis plädiert dafür, dabei alle Politikbereiche mit einzubeziehen, die die gesundheitlichen Belange der Bürgerinnen und Bürger betreffen.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats: „Das Gesundheitswesen ist in einem kritischen Zustand. Der Teufelskreis von Überlastung, Erschöpfung und Abwanderung von Fachkräften in andere Berufe konnte bisher nicht durchbrochen werden. In seiner derzeitigen Verfassung wäre das Gesundheitssystem nicht in der Lage, eine gesundheitliche Krise größeren Ausmaßes zu bewältigen. Doch schon im Routinebetrieb geht die Schere zwischen Anspruch und Realität der Gesundheitsversorgung immer weiter auseinander. In vielen Bereichen gehören Wartezeiten und Versorgungseinschränkungen schon heute zum Alltag. Das gefährdet die Sicherheit der Patientenversorgung ebenso wie die Gesundheit der Beschäftigten. Die Herausforderungen sind inzwischen so groß, dass diese nur noch ressortübergreifend und nur durch eine übergeordnete Schwerpunktsetzung bewältigt werden können.“
Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer: „Wenn sich die Spitzenorganisationen aus dem Gesundheitswesen in einem so großen Bündnis zusammenschließen, sollte die Politik das ernst nehmen und sich den gesundheitspolitischen Herausforderungen stellen. Neben einer auskömmlichen, zukunftsfähigen Finanzierung brauchen wir dringend grundlegende Strukturreformen. Unter anderem müssen Steuerungselemente eingeführt werden, die das Personal entlasten. Dazu gehören zwingend mehr Gesundheitsförderung und Prävention, eine gezielte Koordination der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, eine effiziente Nutzung von Ressourcen und die noch engere Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe.“
Ute Repschläger, Vorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten: „Unser Gesundheitswesen braucht versorgungsorientierte, praxistaugliche und nachhaltige Strukturen. Zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen sind neue Antworten zum Umgang mit dem Fachkräftemangel nötig. Natürlich brauchen wir in allen Berufen höhere Ausbildungskapazitäten. Vor allem aber müssen die in der Versorgung tätigen Kolleginnen und Kollegen vor Überlastung geschützt werden. Arbeitsbedingungen dürfen nicht weiter dazu führen, dass Fachkräfte sich beruflich umorientieren und das Gesundheitswesen bewusst verlassen. Daneben sollte die Integration ausländischer Fachkräfte und die strukturierte Einbeziehung pflegender Zugehöriger mitgedacht werden. Chronisch kranke Patientinnen und Patienten brauchen stärkere Unterstützung darin, ihre medizinisch-pflegerischen Lebenssituationen zu bewältigen. Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung muss gestärkt werden.“
Hannelore König, Präsidentin des Verbands medizinischer Fachberufe: „Gesundheit und Pflege sind keine Kostenfaktoren. Sie bilden vielmehr die Grundlage für eine lebenswerte, sozial und politisch stabile Gesellschaft. Deswegen ist – gerade auch vor dem Hintergrund des zurückgehenden Vertrauens in unsere Demokratie – eine auskömmliche Finanzierung des Gesundheitssystems unabdingbar. Sie ist Voraussetzung für eine patienten- und aufgabengerechte personelle Ausstattung ebenso wie für die dringlich notwendigen strukturellen Reformen. So haben Projekte wie die Krankenhausreform oder die Notfallreform das Potenzial, die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Allerdings muss die Bundesregierung die Übergangs- und Transformationsphasen finanziell absichern. Anderenfalls drohen die Reformen zu scheitern. Zudem müssen die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen durch ausreichend hohe Bundesmittel finanziell abgesichert werden. Wir fordern die Abschaffung der Budgetierung von Leistungen, da Budgetierung drohende Versorgungslücken verschärft und zu Leistungskürzungen führt.“
Als Grundlage für den Krisengipfel im Kanzleramt haben die im Bündnis Gesundheit zusammengeschlossenen Organisationen gemeinsam ein Thesenpapier erarbeitet, das an das Bundeskanzleramt übermittelt wird. Es führt Maßnahmen zu den drei wesentlichen Handlungsfeldern Fachkräftemangel, Strukturreformen und Finanzierung der Versorgung aus. Nach Überzeugung der Bündnispartner kann nur so eine zukunftsfeste, patientengerechte Gesundheitsversorgung gewährleistet werden.
Thesenpapier des Bündnis Gesundheit: Zukunft des Gesundheitswesens ressortübergreifend sichern
Vollständige Kontakte lesen unter: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/gesundheitsberufe-fordern-gesundheitsgipfel-im-bundeskanzleramt
Quelle: PM Bündnis Gesundheit: Gesundheitsberufe fordern Gesundheitsgipfel im Bundeskanzleramt, 19.09.2024
Pressekonferenz des Bündnis Gesundheit
(KJ) Am Donnerstag, den 19. September 2024 fand im Tagungszentrum der Bundespressekonferenz in Berlin eine Pressekonferenz statt, die sich mit dem vom Bündnis Gesundheit an das Bundeskanzleramt adressiertes Maßnahmenpapier befasste.
Die aufgezeichnete PK können Sie sich anhören, unter: https://www.bundesaerztekammer.de/baek/ueber-uns/gremien-und-buendnisse/buendnis-gesundheit-pressekonferenz
Seltenes Bündnis: Pflegekammer und bpa kritisieren Kürzungen für Pflegeschulen
NRW kürzt die Investitionskostenförderung der Pflegeschulen drastisch. Dies gefährdet die Ausbildung von Pflegekräften massiv. Scharfe Kritik kommt vom bpa und der Pflegekammer. MEHR
Quelle: NL altenpflege-online.de, 19.09.2024
Fachkräfte in ambulanter Pflege unter Druck
Knapp ein Drittel der Pflegekräfte in den ambulanten Diensten musste 2023 sehr oft ungeplant einspringen, 2019 war es noch ein Viertel. Ebenfalls angestiegen sind die Arbeits- und Wegeunfälle. Mit durchschnittlich 30 Fehltagen sind sie 2023 außerdem deutlich häufiger krank gewesen als vor der Covid-Pandemie (unter 25). Das geht aus dem Bericht unter dem Titel „Zwischen Burn-out, Optimierung und Systemwechsel“ der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hervor. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 19.09.2024
Bund geht bei der Krankenhausreform kaum auf die Länder zu
Mittwoch, 18. September 2024 – Berlin – Der Bund geht bei der Krankenhausreform nur in wenigen Punkten auf die Forderungen der Länder ein. Das zeigt die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
DKG zur Gegenäußerung der Bundesregierung
Das ist kein Kompromissvorschlag, sondern eine Provokation
18.09.2024 – Zur Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß: „Die Gegenäußerung der Bundesregierung ist nicht der Versuch, durch Kompromisse zu gemeinsamen Ergebnissen zu kommen, sondern eine Provokation gegenüber den Bundesländern. Nach zwei Monaten, die man angesichts der jetzt vorliegenden Antwort an den Bundesrat nur als Hinhaltetaktik werten kann, werden die Länder bei ihren zentralen Forderungen mit Prüfaufträgen abgespeist. Das kann nur der nächste Versuch sein, Zeit zu gewinnen, denn immerhin liegt der Entschluss des Bundesrates dem Ministerium seit dem 5. Juli vor. Das Gesundheitsministerium hatte also bereits zwei Monate Zeit, um zu prüfen, wie es mit solchen Vorschlägen umgehen will. Die vom Bundesgesundheitsminister selbst angekündigte Kompromissbereitschaft, um den Vermittlungsausschuss zu vermeiden, hat sich in Luft aufgelöst.
Die Bundesregierung befürwortet nur einige wenige Detailaspekte des Bundesrates. Dazu gehören die Regelungen zu besonderen Einrichtungen, zur Strahlentherapie und zur Datenübermittlung in der Pflege und beim ärztlichen Personal. Das Ministerium stimmt dem Bundesrat ebenfalls in der Einschätzung zu, dass Krankenhäuser spürbar von Bürokratie entlastet werden müssen, allerdings ohne konkret zu werden.
Alle anderen und damit die zentralen Punkte möchte das Ministerium entweder prüfen, nimmt sie lediglich zur Kenntnis oder lehnt sie direkt ab. Forderungen zur Änderung des Transformationsfonds und vor allem zur dringenden wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser durch Ausgleich der Inflation seit 2022 weist das Ministerium zurück.
Wir sind zudem verwundert, dass das Ministerium auch die Forderung nach einer Auswirkungsanalyse der geplanten Vorhaltefinanzierung nur „zur Kenntnis“ nimmt – in der Praxis nur die Umschreibung von Ablehnung. Der Minister möchte offenbar auch die Vorhaltefinanzierung quasi im Blindflug und ohne die Auswirkungen untersucht zu haben durchsetzen.
Die Taktik von Bundesgesundheitsminister Lauterbach ist äußerst durchsichtig: Keine substanziellen Kompromisse bis zum Vorabend der Abstimmung im Bundesrat. Dann werden ein paar Bonbons über den Tisch geschoben, um einige Länderstimmen doch noch für sich zu gewinnen. Das absehbare Ergebnis einer solchen Politik wird zum Desaster für die Krankenhäuser, deren Beschäftigte und die Patientinnen und Patienten. Ein Gesetz, das nichts taugt und in der Praxis mehr Verwirrung als Planungssicherheit schafft. Alle werden darauf hoffen, dass nach der nächsten Bundestagswahl der Nachfolger oder die Nachfolgerin von Karl Lauterbach erneut Hand anlegt. Verantwortliches Handeln für einen zentralen Bereich der Daseinsvorsorge sieht anders aus, Herr Minister.“
Quelle: PM DKV, 18.09.2024
BGW veröffentlicht Trendbericht: Ambulante Pflege zwischen Burn-out, Optimierung und Systemwechsel
Hamburg – Fachkräftemangel, Arbeitsverdichtung und sich wandelnde gesellschaftliche Anforderungen – was machen diese Aspekte mit der Berufsgesundheit der Beschäftigten in der ambulanten Pflege? Damit befasst sich die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) im Trendbericht Ambulante Pflege in Deutschland 2024. Der Bericht mit dem Titel „Zwischen Burn-out, Optimierung und Systemwechsel“ ist ab sofort verfügbar.
Daten von Pflegekammern, der BGW und von Krankenversicherungen ergeben im Verbund mit Aussagen von Leitungskräften aus der ambulanten Pflege sowie Aufsichts- und Beratungsfachleuten der BGW ein vielschichtiges Bild. Die vielen Facetten werden mithilfe des sozioökonomischen Modells der Berufsgesundheit ausgewertet, das aus vier Faktoren besteht: Ressourcen, Arbeitsbedingungen, Arbeits- und Erwerbsfähigkeit sowie Medien-Meinungsklima.
Einkommenszufriedenheit wächst
Im Hinblick auf die Ressourcen hat sich die Lage in zwei von drei Dimensionen verbessert: Aus- und Fortbildung werden nach der Covid-19-Pandemie wieder mehr in Anspruch genommen. Auch die Einkommenszufriedenheit ist nach den zurückliegenden Lohnrunden deutlich gestiegen. Doch die Arbeitszufriedenheit insgesamt ist zwischen 2019 und 2023 trotzdem gesunken. Besonders Zeitdruck und Bürokratie wirken sich dabei negativ aus.
Bei den Arbeitsbedingungen bleibt die Lage angespannt. Der Anteil derjenigen, die Überstunden leisten, ist zwischen 2019 und 2023 von 77 auf 69 Prozent gesunken. Die meisten Fachkräfte haben inzwischen feste Arbeitsverträge, befristete Verträge spielten zuletzt kaum noch eine Rolle. Trotzdem machten sich 2023 mit 28 Prozent wieder mehr Beschäftigte Sorgen um ihren Arbeitsplatz (2019: 24 Prozent). Aufgrund enger Personaldecken muss knapp ein Drittel der ambulanten Pflegekräfte sehr oft ungeplant einspringen. Im Jahr 2019 war es noch ein Viertel.
Überdurchschnittlich viele Fehltage
Die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit zeigt insgesamt eine leichte Verbesserung. Allerdings sind Beschäftigte in der ambulanten Pflege mit durchschnittlich 30 Fehltagen im Jahr 2023 wesentlich häufiger krank als vor der Covid-19-Pandemie (unter 25 Tage). Sie fehlten 2023 rund elf Tage mehr als der Durchschnitt der Erwerbstätigen. Die Zahlen der Arbeits- und Wegeunfälle in der ambulanten Pflege sind zuletzt wieder angestiegen. Bei den Verdachtsmeldungen auf Berufskrankheiten gibt es nach der „Corona-Welle“ 2023 einen deutlichen Rückgang.
Uneinheitliches Medien-Meinungsklima
Das Medien-Meinungsklima zur Altenpflege hat sich in den vergangenen fünf Jahren uneinheitlich entwickelt, eine nachhaltige Verbesserung ist schwer auszumachen. Medien zeichnen oft ein negatives Bild der Arbeitsumstände (Stress, Belastung), berichten aber auch über positive Sinnerfahrungen. Verbessert haben sich seit 2019 die Darstellungen zum Einkommen: Die Altenpflege wird weniger als „Mindestlohn-Job“ charakterisiert.
Bericht zeigt Verbesserungsansätze
Die Aussagen der Experten und Expertinnen im Trendbericht machen deutlich, dass Verbesserungen der Arbeitsgesundheit in diesem Arbeitsfeld möglich sind: Den Einsatz von Digitalisierung konsequent voranzutreiben, könne beispielsweise Zeitreserven für die eigentliche Pflege freisetzen. Bei der Mobilität ließen sich Gefahren etwa durch Fahrtrainings minimieren, besondere Parkregeln könnten den Zeitdruck reduzieren.
Wirksame Mittel für mehr Dienstplanstabilität seien der Aufbau von Springer-Pools und die Pflege einer guten Teamkultur. Für eine nachhaltige Verbesserung der Berufsgesundheit komme es aus Sicht der befragten Fachleute und Leitungskräfte vor allem darauf an, mehr Fachpersonal zu gewinnen. Das allerdings sei im Wesentlichen eine politische beziehungsweise gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Der Trendbericht zur ambulanten Pflege in Deutschland 2024 „Zwischen Burn-out, Optimierung und Systemwechsel“ steht zum kostenlosen Download bereit: www.bgw-online.de/trendbericht-ambulante-pflege
Quelle: PM BGW, 18.09.2024
DBfK-Präsidentin: Höheres Fehlerrisiko bei Sprachniveau B1
Weil sich der Personalmangel in der Pflege zuspitzt, sollten Pflegende aus dem Ausland in Ausnahmefällen auch schon mit Sprachlevel B1 als Pflegefachkraft arbeiten dürfen, fordert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) in Thüringen. Vera Lux, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), hält dagegen: Schon B2 sei oft nicht ausreichend, im Sinne der Bewohner- und Patientensicherheit müsste eigentlich Niveau C1 gefordert sein. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 18.09.2024
Pflegeausbildung: DBfK-Umfrage zeigt Defizite in der Praxisanleitung auf
Berlin, 17.09.2024 – Methoden, Qualität und Umfang der Praxisanleitung müssen verbessert werden: Das legt eine Umfrage nahe, die der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) unter Auszubildenden und Studierenden zur Situation der Praxisanleitungen in der Pflegeausbildung durchgeführt hat. An der Umfrage im März 2024 nahmen 508 Auszubildende und Studierende teil.
Die Umfrage zeigt ein gemischtes Bild zur Zufriedenheit mit der Praxisanleitung unter den Auszubildenden: Fast 40 Prozent geben „teils/teils“ an, 39 Prozent sind eher bis sehr zufrieden und 23 Prozent sind eher bis sehr unzufrieden. Lediglich 27 Prozent gaben an, dass sie immer im vorgeschriebenen Umfang ihre Praxisanleitung erhalten, 49 Prozent hatten bereits Einsätze, in denen es keinen Kontakt zur Praxisanleitung gab. „Es ist aus unserer Sicht besorgniserregend, dass nur 27 Prozent der befragten Auszubildenden regelmäßig die vorgeschriebene Praxisanleitungszeit von zehn Prozent erhalten“, erklärt Lina Gürtler, Co-Sprecherin der Lenkungsgruppe Junge Pflege im DBfK. Co-Sprecher Björn Klink ergänzt: „Ein unzureichendes Angebot an Praxisanleitung kann zu Defiziten in der praktischen Ausbildung führen und setzt Auszubildende unter Druck: Nur wer die vorgeschriebenen Stunden nachweisen kann, wird zur Prüfung zugelassen. Unsere Umfrage deutet darauf hin, dass ein Teil der Befragten Praxisanleitungen dokumentieren muss, die möglicherweise nicht in vollem Umfang stattgefunden haben.“
Kritik an der generalistischen Ausbildung wurde immer wieder von Trägern der Langzeitpflege geäußert, die befürchten, dass es schwieriger wird, Pflegepersonal für ihre Einrichtungen zu gewinnen. Gürtler weist jedoch darauf hin, dass die generalistische Ausbildung Pflegefachpersonen auf die Arbeit in allen pflegerischen Settings vorbereitet und daher eine Chance für Einrichtungen darstellt, die Attraktivität der praktischen Ausbildung zu erhöhen und qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen. „Die stationäre Langzeitpflege muss sich stärker auf die Qualität der Praxisanleitung konzentrieren, anstatt die generalistische Ausbildung für den Personalmangel verantwortlich zu machen“, betont Gürtler.
„Neben dem Umfang müssen auch die Methoden der Praxisanleitung verbessert werden“, fügt Björn Klink hinzu. „Ein Großteil der Praxisanleitung findet im Stationsalltag statt und wird oft nicht ausreichend vor- und nachbereitet. Gerade diese Zeiten sind jedoch entscheidend, um das Gelernte zu reflektieren und zu festigen.“
Die Lenkungsgruppe Junge Pflege fordert daher eine tiefergehende Analyse der Ursachen für ausbleibende Praxisanleitungszeiten und sieht die Situation der Praxisanleitung als ein zentrales Kriterium für die anstehende Evaluation der generalistischen Pflegeausbildung. „Aus unserer Sicht wäre es ideal, wenn ausreichend freigestellte Praxisanleiter:innen in den Einrichtungen eingesetzt werden könnten, um die Praxisanleitung auf Station oder im Wohnbereich zu unterstützen. Die Sicherstellung einer hochwertigen Praxisanleitung muss für die Einrichtungen oberste Priorität haben, um zukünftige Fachkräfte erfolgreich auszubilden und zu gewinnen“, fasst Gürtler die Forderungen der Lenkungsgruppe zusammen.
Die Auswertung der Umfrage als PDF-Datei steht hier zum Download bereit: https://www.dbfk.de/media/docs/newsroom/publikationen/Umfrage_Praxisanleitung_Auswertung_final.pdf
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77, presse@dbfk.de
www.dbfk.de
Wichtige Termine:
IWAK-Lunchtalk „Steigende Versorgungsbedarfe, zunehmender Pflegekräftemangel“
27.09.24 von 12-13 Uhr; Anmeldung unter : https://iwak.idloom.events/lunchtalk-september
ZUKUNFT DER PFLEGEBILDUNG
08.10.2024 | 8:00 – 16:00 Uhr | Bonn
Beim BILDUNGSKONGRESS am 8. Oktober in Bonn geht es um die Zukunft der Ausbildung in der Pflege. Es wird an Ideen für Wissensplattformen und „New Work“ gearbeitet. Auch sozialpädagogische Dienste in Bildungseinrichtungen und Sprachförderung stehen auf dem Programm. Die DRK-Schwesternschaft Bonn organisiert den Kongress in Kooperation mit ADS e.V., BLGS und DBfK Nordwest. ZUM KONGRESS
BAGFW-Fachveranstaltung „WOHLFAHRT digital 6 – Herausforderungen meistern“
Termin: Dienstag, 8. Oktober 2024, 9:30 bis 15:30 Uhr, Ort: Veranstaltungsplattform swisscom, Registrierung als Gast: https://event.swisscom.ch/v/wohlfahrt-digital-6
Pflegetag Rheinland-Pfalz
10. Oktober 2024, Rheingoldhalle Mainz; Anmeldung unter: https://pflegetag-rlp.de/
Europäischer Gesundheitskongress
10./11. Oktober 2024, München; Weitere Informationen
„TROTZDEM PFLEGE: für jeden, zu jeder Zeit“
DEVAP Salongespräch am 17.10.2024 von 17:00 bis ca. 22:30 Uhr und einer anschließenden Party im Naturkundemuseum in Berlin; Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.
„Assistierter Suizid und Seelsorge – Abschlusstagung des Forschungsprojekts“
24.10.2024, Zentrum für Gesundheitsethik, Hannover; Das Programm können Sie dem folgenden Link entnehmen: https://www.zfg-hannover.de/Kurse–Tagungen-und-Angebote-ZfG-oeffentliche-Veranstaltungen/tagungen-Workshops/2024-Inthorn-assistierter-suizid-und-seelsorge
11. Deutscher Pflegetag
07.-08.11.2024; https://www.deutscher-pflegetag.de/
15. DGP-Hochschultag: Pflegewissenschaft im Dialog
15.11.2024, 10:30 – 17:00 Uhr; Ernst-Abbe-Hochschule Jena, Fachbereich für Gesundheit und Pflege; Hier gelangen Sie zur Anmeldung
Fachtag „Autonome Pflegeteams – Potenziale und Herausforderungen“
22. November 2024, Berlin, Weitere Informationen zum Fachtag und zur Anmeldung finden sich unter: https://www.living-lab.org/veranstaltungen-fachtag/
FACHTAGUNG FÜR PRAXISANLEITENDE – GUT AUFGESTELLT FÜR DIE ZUKUNFT!
27.11.2024, 9:00 Uhr in der Fliedner Fachhochschule; Anmeldung unter: www.vkkd-fachforum.de
27. DNQP Netzwerk-Workshop „Kontinenzförderung in der Pflege“
14 Februar 2025 , Hochschule Osnabrück; Die Programmbroschüre, weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie auf der DNQP-Website
