DPR und ADS:
Pflegeassistenzausbildung
(UDg / 12.08.2024) Wie in den letzten ADS-Newslettern schon berichtet, legten das BMFSFJ und das BMG am 15.07.24 den Referentenentwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung vor. Näheres zu den Intentionen, der Vorarbeit und dem weiteren Gesetzgebungsweg für diese auf 18 Monate angelegte generalistisch ausgerichtete Ausbildung zur Pflegefachassistenz findet sich beim BMFSFJ unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/entwurf-eines-gesetzes-ueber-die-einfuehrung-einer-bundeseinheitlichen-pflegeassistenzausbildung-pflegeassistenzeinfuehrungsgesetz-pflasseinfg–242496
Der Deutsche Pflegerat (DPR) und die ADS gehörten mit zu den Stellungnahme- und Anhörungsberechtigten. An der Anhörung am 08.08.2024 nahmen für den DPR dessen Präsidentin Christine Vogler und für die ADS deren Vorsitzende Ulrike Döring teil. Den Gesetzentwurf (1_Referentenentwurf PflAssEinfG) sowie die zur Anhörung eingereichten Stellungnahmen des DPR (1_dpr_BMFSFJ_BMG_Stena_PflAssEinfG_240805) und der ADS (1_ADS_SteNa Enwurf PflAssEinfG_2024-08-06) erhalten Sie beigefügt.
Referentenentwurf Pflegeassistenzausbildung
Bundeseinheitliche Pflegefachassistenz: Gute Qualität funktioniert nicht mit einer 12-monatigen Ausbildung
Berlin (08. August 2024, Nr. 32/2024) – Der Deutsche Pflegerat begrüßt ausdrücklich die Idee einer bundeseinheitlichen Regelung zur Pflegefachassistenzausbildung mit einem klaren und einheitlichen Berufsprofil. Gleichzeitig warnt er vor den negativen Folgen einer verkürzten Ausbildungsdauer von nur zwölf Monaten.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, äußert sich zum Referentenentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG): „Eine 12-monatige Pflegehilfeausbildung, wie diese der Entwurf alternativ vorsieht, birgt die Gefahr einer erheblichen Deprofessionalisierung der Pflegeberufe und einer Überforderung derjenigen, die in die Ausbildung starten. Diese kurze Ausbildungsdauer reicht nicht aus, um die notwendigen pflegerischen Kompetenzen zu vermitteln, die für eine qualitativ hochwertige Pflegepraxis erforderlich sind. Das Einsatzfeld der Absolvent:innen einer solch kurzen Ausbildung in der Pflege ist damit stark begrenzt. Dies widerspricht den Anforderungen einer modernen und professionellen Pflegepraxis.“
Der Deutsche Pflegerat fordert daher eine zweijährige duale Berufsausbildung zur Pflegefachassistenz. Den Zugang ohne Schulabschluss, wie es der aktuelle Entwurf vorsieht, lehnen wir ab. Die Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“ sollte verwendet werden. Diese Bezeichnungen entsprechen dem Anspruch an die pflegefachlichen Kompetenzen der zukünftigen auszubildenden Berufsgruppe.
„Wir appellieren an die Politik, die Ausbildungsdauer auf 24 Monate festzulegen, um einer Deprofessionalisierung der Pflege entgegenzuwirken und die pflegerische Versorgung zu sichern. Nur so kann die Ausbildung der Pflegefachassistenz den hohen Qualitätsstandards entsprechen und die notwendige Durchlässigkeit im Pflegebildungssystem gewährleisten. Alles andere wäre ein schädliches politisches Signal für die professionelle Entwicklung der Pflegeberufe“, betont Vogler weiter. Eine verkürzte Ausbildung senkt die pflegerischen Standards und mindert die Attraktivität des Pflegeberufs.
Das Pflegefachassistenzgesetz beendet die bisher landesrechtlich geregelten und heterogenen Formate der Pflegeassistenzausbildung. Die notwendige Durchlässigkeit im Pflegebildungssystem und ein effektiver Qualifikationsmix in der gesundheitlichen Versorgung sind jedoch nur möglich, wenn das Kompetenzniveau stimmt. Dies ist bei einer 24-monatigen Ausbildung gegeben. Das BAPID-Projekt ‚Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland‘ des Deutschen Pflegerats muss hier eine zentrale Rolle spielen und in die Gesetzgebung einfließen.
Der Ausbildung und der Entwicklung eines einheitlichen Berufsprofils mit klaren Entwicklungspfaden für die Pflegefachassistenz kommt eine zentrale Bedeutung zu, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und zahlreiche Interessent:innen für den Assistenzberuf zu gewinnen. Diese Chance muss genutzt werden.
Der Deutsche Pflegerat unterstützt die Einführung einer bundeseinheitlichen, generalistisch ausgerichteten Pflegefachassistenzausbildung. Diese Maßnahme ist essentiell für die Verbesserung der Pflegequalität und die Angleichung der Bildungschancen in der Pflege. Der Rat fordert jedoch Nachbesserungen, insbesondere in Bezug auf die Ausbildungsdauer und die Durchlässigkeit im Bildungssystem, um eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Pflege sicherzustellen.
Mehr zum BAPID-Projekt des Deutschen Pflegerats finden Sie hier.
Die Stellungnahme des Deutschen Pflegerats zum Referentenentwurf finden Sie hier.
Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Diakonie Deutschland und DEKV:
Zukunftsfähige Pflegeassistenzausbildung muss 18 Monate dauern
Der Referentenentwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung stellt eine zwölfmonatige Ausbildung mit eingeschränkten Kompetenzen oder eine 18-monatige Variante zur Diskussion. Damit ist die Dauer der bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung ein zentraler Punkt in der Verbändeanhörung am 8. August 2024.
„Aus unserer Sicht ist für ein zukunftsfähiges Berufsbild eine 18-monatige Pflegeassistenzausbildung unbedingt erforderlich. Die Ausbildung muss umfassende Kenntnisse vermitteln, damit die Absolventinnen und Absolventen sich im qualifikationsgemischten Team einbringen können. Weil Patientinnen und Patienten immer komplexere Erkrankungsbilder aufweisen, lassen sich in einer zwölfmonatigen Ausbildung die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht vermitteln“, so Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).
Die Diakonie Deutschland begrüßt den mit dem Gesetz geplanten bundeseinheitlichen Rahmen für die Ausbildung von Pflegeassistenzkräften. „Die Aufgaben der Pflegeassistenzkräfte werden damit bundesweit vereinheitlicht, die Finanzierung der Ausbildung durch einen Ausbildungsfonds auf breitere Schultern verteilt. Gut ausgebildete Pflegeassistenzkräfte spielen eine große Rolle in der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und entlasten Pflegefachkräfte. Gerade in der Langzeitpflege ist dies ein wichtiger Faktor“, ergänzt Dr. Peter Bartmann, Leiter des Zentrums Gesundheit, Rehabilitation und Pflege in der Diakonie Deutschland.
Qualifikationsmix: Berufsbilder in der Pflege müssen sich ergänzen
Die gemeinsame Stellungnahme der Diakonie Deutschland, des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) und des DEKV zum Referentenentwurf (Gemeinsame Stellungnahme zur bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung – Diakonie Deutschland) nennt unter anderem folgende Punkte, um das Berufsbild der Pflegeassistenz im Qualifikationsmix zu schärfen: Um dem Fachkräftemangel in der Pflege wirkungsvoll zu begegnen und Pflegefachkräfte zu entlasten, müssen Pflegeassistenzkräfte generalistisch ausgebildet werden. Dies ist auch nötig, um den Pflegeassistenzkräften eine durchlässige Karriereperspektive innerhalb der Pflege zu eröffnen.
Für die neue Regelung der Pflegeassistenzausbildung ist anzustreben, dass behandlungspflegerische Aufgaben wie subkutane Injektionen, Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe oder -verbände anlegen, Sauerstoffgabe in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung übernommen werden.
„Für eine qualifizierte Versorgung der Patientinnen und Patienten benötigen wir Mitarbeitende mit unterschiedlichen, klar abgegrenzten Qualifikationen, die sich im Team gegenseitig unterstützen und ergänzen. Klare Kompetenzen tragen zur Zufriedenheit mit der Arbeit bei – ein wichtiger Aspekt, um Mitarbeitende für die Pflege zu gewinnen und im Beruf zu halten“, so Radbruch.
Quelle: Gemeinsame PM Diakonie Deutschland und DEKV: Zukunftsfähige Pflegeassistenzausbildung muss 18 Monate dauern, 08.08.2024
Referentenentwurf
Pflegeassistenzausbildung in 12, 18 oder 24 Monaten?
Ausbildungsdauer und Finanzierungsfrage sind die Knackpunkte bei der Verbändeanhörung zur Reform der Pflegeassistenzausbildung. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 09.08.2024
Aspekte der Krankenhausreform erläutert
Berlin: (hib/STO) Um den Regierungsentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/12436) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12271). Darin erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem danach, ob die Bundesregierung die Einschätzung teilt, dass durch die Einführung der Vorhaltevergütung Fehlanreize für Krankenhäuser entstehen könnten, aus ökonomischen Gründen weniger Patienten zu behandeln.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, entspricht die im Entwurf des KHVVG enthaltene Ausgestaltung der Vorhaltevergütung den mit den Ländern und Koalitionsfraktionen im Juli 2023 abgestimmten Eckpunkten. Ein Krankenhaus habe unabhängig von der im jeweiligen Jahr behandelten Anzahl von Patienten einen Anspruch auf die prospektiv ermittelte Vorhaltevergütung. Die Vorhaltevergütung ändere sich für ein Krankenhaus dann, wenn die Fallzahl um mehr als 20 Prozent von der bei der letzten Ermittlung der Vorhaltevergütung zugrunde gelegten Fallzahl abweicht. Mit diesen Maßnahmen würden Anreize für Mengensteigerungen gedämpft.
„Soweit befürchtet wird, dass Krankenhäuser ihre Fälle innerhalb des oben genannten Korridors von 20 Prozent reduzieren könnten, um bei gleichbleibender Vorhaltevergütung ihre Kosten für die Fallbehandlung zu senken, ist darauf hinzuweisen, dass bei sinkenden Fallzahlen innerhalb des Korridors zwar die Vorhaltevergütung konstant bleibt, jedoch die Erlöse aus fallabhängigen Entgelten sinken“, heißt es in der Antwort weiter. Im Übrigen stehe die Ablehnung medizinisch notwendiger Behandlungen im Widerspruch zu der allgemeinen Behandlungs- und Aufnahmepflicht von Krankenhäusern.
Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 117, 09.08.2024
Fachkräfte im Gesundheitswesen
Nachhaltiger Einsatz einer knappen Ressource
(KJ) Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege (www.svr-gesundheit.de) hat sein neues Gutachten herausgebracht. Hierin geht es einerseits um den Status quo der Fachkräfte und andererseits um Empfehlungen zur Verbesserung der Fachkräftesituation.
Das Gutachten ist zu finden unter: https://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/Gutachten/Gutachten_2024/Gutachten_2024_barrierefrei.pdf
Systemwechsel dringend nötig
Bürokratie belastet das Gesundheitswesen und gefährdet die Versorgung
Berlin (08. August 2024, Nr. 31/2024) – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat gestern (07.08.2024) 55 Vorschläge zur Entbürokratisierung im Krankenhausbereich vorgelegt. Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, betont: „Die Bürokratie im Gesundheitswesen hat längst ein irrsinniges Eigenleben entwickelt. Wir brauchen einen Systemwechsel, der auf Vertrauen statt auf Kontrolle und Misstrauen setzt. Dazu gehört es auch, Pflegeeinrichtungen und Kliniken in die Lage zu versetzen, den Personalbedarf anhand der Pflegebedürftigkeit der Patient:innnen und Bewohner:innen mit Unterstützung der Personalbemessungsverfahren zu steuern.
Angesichts des Personalmangels und der demografischen Entwicklung ist der Abbau überflüssiger Bürokratie entscheidend für die Patienten- und Versorgungssicherheit. Die Ergebnisqualität muss im Vordergrund stehen.
Bürokratie raubt Geld und Arbeitskraft. Sie stiehlt Energie, Motivation, Arbeitszufriedenheit und die Zeit für hilfebedürftige Menschen. Sie gefährdet am Ende die pflegerische Versorgung, anstatt sie vermeintlich zu sichern.
Laut einer Umfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft verbringen beruflich Pflegende im Krankenhaus ca. drei Stunden pro Tag mit bürokratischen Vorgängen. Eine Stunde davon weniger entspricht etwa 47.000 Vollzeitkräften im Pflegedienst deutscher Allgemeinkrankenhäuser und Psychiatrien. Diese Ergebnisse der DKG müssen Konsequenzen haben. Wir brauchen sofort ein Entbürokratisierungsgesetz für das gesamte Gesundheitswesen.
Die Hilfe dazu kann u.a. aus den zuständigen Bundesministerien selbst kommen. Mit dem zum Herbst erwarteten Pflegekompetenzgesetz und den damit verbundenen Erweiterungen der Handlungsfelder der beruflich Pflegenden können Abläufe vereinfacht, Bürokratie abgebaut und Ressourcen gespart werden.
Politik, Prüfinstitutionen und die Träger von Gesundheitseinrichtungen müssen überflüssige Bürokratie abbauen. Dazu gehören auch die Abschaffung von unnötigen, teils doppelten Prüf- und Melderegelungen sowie Bürokratie bei Abrechnung, Statistik und Controlling.“
Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Einbindung der Pflege zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung
Deutscher Pflegerat kämpft für eine Stärkung der beruflich Pflegenden im G-BA
Berlin (07. August 2024, Nr. 30/2024) – Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), fordert ein Antrags- und Stimmrecht der beruflich Pflegenden im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die vollständige Einbindung der Pflege im G-BA ist eine Chance zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung.
„Traditionelle Vorstellungen sind der falsche Weg, um den G-BA an heutige Versorgungsverhältnisse anzupassen und zu reformieren. Juristische Schwarz-Weiß-Malerei ist fehl am Platz“, sagt Vogler. Sie verlangt einen vollwertigen Sitz für die Pflegeberufe im G-BA, ausgestattet mit den nötigen finanziellen und organisatorischen Ressourcen. Nur so könne der Anspruch eines ‚Gemeinsamen‘ Bundesausschusses erfüllt werden.
Birgit Pätzmann-Sietas, Präsidiumsmitglied des Deutschen Pflegerats, ergänzt diese Forderung. Sie vertritt seit vielen Jahren für den Deutschen Pflegerat die Pflege im Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA, verfügt aber weder über ein Antrags- noch über ein Stimmrecht. „Die demografische Entwicklung mit ihren enormen Herausforderungen der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung erfordert, dass Pflege ein Antrags- und Stimmrecht im G-BA erhält. Die Bedeutung der Pflege wird nicht nur in einem eigenständigen Sozialgesetzbuch im SGB XI anerkannt. Im Pflegeberufegesetz hat die Politik die Stellung der Pflegenden weiter aufgewertet. Gleiches gilt für das kommende Pflegekompetenzgesetz.
Daher ist es nur konsequent, die politisch und gesetzlich hervorgehobene Stellung der Pflege im zentralen Gremium des Deutschen Gesundheitswesens voll anzuerkennen. Die dafür notwendige Novellierung der Beteiligungsrechte im G-BA und die damit verbundene notwendige Anpassung der Stimmrechte ist zweifelsohne möglich.“
„So funktioniert Wertschätzung. Jegliche besitzstandswahrende Äußerungen stehen dem konträr entgegen und sind nicht nachvollziehbar“, weist Vogler hin. Die Pflege sei eine tragende Säule des Gesundheitssystems. Ihre Erfahrungen müssen gleichberechtigt in den G-BA einfließen. „Im 21. Jahrhundert muss es selbstverständlich sein, dass die Pflegeberufe mit ihren Verbänden mitbestimmen.“
Pätzmann-Sietas hebt hervor, dass das Gesundheitswesen vom Wissen der Pflege profitiere und nicht allein auf die Expertise von Krankenhäusern, Ärzten und Krankenkassen bauen könne. „Anstatt die Pflege systematisch auszuschließen, muss sie als gleichberechtigte Partnerin anerkannt und einbezogen werden.“ Bei der Neuordnung des G-BA gehe es darum, betonen beide Pflegeexpertinnen, das Gremium neu zu denken und aufzustellen, einschließlich einer Zusammenführung der Sozialgesetzbücher.
Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
„Chef, wir müssen reden“:
Wenn ein Mitarbeiter plötzlich eine private Pflegeverantwortung hat
Ein digitaler „Pflegekoffer“ gibt schnell und übersichtlich Informationen und bietet Möglichkeiten an – ein Video erklärt anhand eines Beispiels „Chef wir müssen reden. Mein 81-jähriger Vater ist gestürzt und hat sich die Hüfte gebrochen. (…) Bisher ist nichts vorbereitet.” Kann jederzeit passieren – und dann?
Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/betrieblicher-pflegekoffer-informiert-arbeitgeber-und-arbeitnehmer/
Quelle: NL KDA, 07.08.2024
Politik
Gesundheitsakteure drängen Abgeordnete zu Planungssicherheit für Kliniken
Berlin – Eine Krankenhausreform ist bis zur nächsten Bundestagswahl notwendig. Es braucht vor allem auch Planungssicherheit. Auf beides machten Bundesärztekammer (BÄK), Deutscher Pflegerat (DPR), Marburger Bund (MB) und Deutsche… [mehr]
Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 07.08.2024
Selbstverwaltung
„Professionell Pflegende können G-BA entscheidende Impulse geben“
In seinem Kommentar widerspricht David Dietz Aussagen des Juristen Ulrich Wenner, der vor einer Änderung der Gremienbesetzung im G-BA warnt. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 06.08.2024
Deutscher Pflegetag 2024
Programm-Highlight: Die Würde des Menschen ist unantastbar
Der diesjährige Pflegetag steht unter dem Motto #PflegeZeigtHaltung. In verschiedenen Programm-Slots beleuchten wir verschiedene Facetten der gesamtgesellschaftlichen Rolle der Profession Pflege.
Ist die Würde des Menschen in der Pflegebedürftigkeit unantastbar? Schaffen die politisch festgelegten Rahmenbedingungen Versorgungssituationen, in denen alle würdevoll leben und arbeiten können?
Diese Fragen diskutieren unsere Referent*innen Peter Müller (ehem. Präsident Bundesverfassungsgericht, ehem. MdB, Ministerpräsident a.D.), Christine Vogler (Präsidentin Deutscher Pflegerat), Prof. Thomas Druyen (Zukunftsforscher), Yvonne Ribi (Schweizer Bundesverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner), moderiert von Nicole Köster (SWR).
Werden Sie Teil dieser Diskussion!
08. November | 10:45 – 12:00 Uhr | Alpha 8 Zur Veranstaltung
Quelle: NL Deutscher Pflegetag 2024, 01.08.2024
Wichtige Termine:
„Palliative Versorgung in der Altenpflege“
Mittwoch, 11.09.2024; Das Programm finden Sie unter folgendem Link: Zentrum für Gesundheitsethik – Palliative Versorgung in der Altenpflege (zfg-hannover.de)
„Umgang mit Zwang in der Pflege von Menschen mit Demenz“. Donnerstag, 19.09.2024
Das Programm finden Sie unter folgendem Link: Zentrum für Gesundheitsethik – Umgang mit Zwang in der Pflege von Menschen mit Demenz (zfg-hannover.de)
Modellvorhaben NAH sein – Nachbarschaftshilfe im Alltag und im Haushalt Älterer – Erfahrungen und Erkenntnisse
20. September 2024 von 10:00 Uhr bis 16:15 Uhr, Casino-Gebäude, Renate von Metzler-Saal (1.801), Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt am Main; Infos unter: https://iwak.idloom.events/NAH
IWAK-Lunchtalk „Steigende Versorgungsbedarfe, zunehmender Pflegekräftemangel“
27.09.24 von 12-13 Uhr; Anmeldung unter : https://iwak.idloom.events/lunchtalk-september
ZUKUNFT DER PFLEGEBILDUNG
08.10.2024 | 8:00 – 16:00 Uhr | Bonn
Beim BILDUNGSKONGRESS am 8. Oktober in Bonn geht es um die Zukunft der Ausbildung in der Pflege. Es wird an Ideen für Wissensplattformen und „New Work“ gearbeitet. Auch sozialpädagogische Dienste in Bildungseinrichtungen und Sprachförderung stehen auf dem Programm. Die DRK-Schwesternschaft Bonn organisiert den Kongress in Kooperation mit ADS e.V., BLGS und DBfK Nordwest. ZUM KONGRESS
Pflegetag Rheinland-Pfalz
10. Oktober 2024, Rheingoldhalle Mainz; Anmeldung unter: https://pflegetag-rlp.de/
Europäischer Gesundheitskongress
10./11. Oktober 2024, München; Weitere Informationen
„TROTZDEM PFLEGE: für jeden, zu jeder Zeit“
DEVAP Salongespräch am 17.10.2024 von 17:00 bis ca. 22:30 Uhr und einer anschließenden Party im Naturkundemuseum in Berlin; Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.
„Assistierter Suizid und Seelsorge – Abschlusstagung des Forschungsprojekts“
24.10.2024, Zentrum für Gesundheitsethik, Hannover
Das Programm können Sie dem folgenden Link entnehmen: https://www.zfg-hannover.de/Kurse–Tagungen-und-Angebote-ZfG-oeffentliche-Veranstaltungen/tagungen-Workshops/2024-Inthorn-assistierter-suizid-und-seelsorge
11. Deutscher Pflegetag
07.-08.11.2024; https://www.deutscher-pflegetag.de/
15. DGP-Hochschultag: Pflegewissenschaft im Dialog
15.11.2024, 10:30 – 17:00 Uhr; Ernst-Abbe-Hochschule Jena, Fachbereich für Gesundheit und Pflege; Hier gelangen Sie zur Anmeldung
FACHTAGUNG FÜR PRAXISANLEITENDE – GUT AUFGESTELLT FÜR DIE ZUKUNFT!
27.11.2024, 9:00 Uhr in der Fliedner Fachhochschule; Anmeldung unter: www.vkkd-fachforum.de
