Destatis veröffentlicht Zahlen zum ersten Abschlussjahrgang
Generalistische Pflegeausbildung: Ein Erfolg für die Pflege
Berlin (29. Juli 2024, Nr. 29/2024) – Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die Zahlen zum ersten Abschlussjahrgang der generalistischen Pflegeausbildung veröffentlicht. Insgesamt haben 33.600 Personen diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Erfreulicherweise haben 99 Prozent der Absolvent:innen (33.100 Personen) den generalistischen Abschluss als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann gewählt.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, kommentiert: „Die Zahlen zeigen, dass die Absolvent:innen die Vorteile der generalistischen Pflegeausbildung erkannt haben und die Ausbildung bei diesen sehr gut ankommt. Diese Ausbildung eröffnet ihnen vielfältige berufliche Perspektiven und stärkt sowohl ihre Karriereentwicklung als auch die Qualität der Pflege.“
Vogler betont, dass die Generalistik nicht mehr infrage gestellt werden sollte. Der Pflegeberuf ist attraktiver denn je geworden. Die Herausforderung besteht nun darin, die Ausbildungssituation sowie den notwendigen Personalmehrbedarf zu bewältigen und die Versorgung der Patienten und Pflegebedürftigen sicherzustellen. Dazu brauchen wir gute Rahmenbedingungen, die den Einsatz der neuen Kompetenzen weiter fördern. Tatsache ist jedoch, auch dieser Beruf stecke, wie viele andere Ausbildungsberufe, in der demografischen Falle.
Die generalistische Pflegeausbildung bereitet Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner auf die Versorgungspraxis von Menschen mit Pflegebedarf in allen Altersgruppen vor. Sie ist entscheidend, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, die u.a. durch eine zunehmende Zahl multimorbider Patienten und Pflegebedürftiger entstehen. In vielen Bereichen, insbesondere in Pflegeeinrichtungen und im Krankenhaus, greifen die Leistungen immer mehr ineinander über. Die Ausbildung trägt dieser Entwicklung Rechnung und vermittelt den notwendigen Wissens- und Kompetenzrahmen. Zudem habe man mit der generalistischen Ausbildung den dringend erforderlichen internationalen Anschluss geschafft. Das ist eine von vielen Voraussetzungen dafür, dass wir internationale Fachpersonen gewinnen und halten können.
Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats fordert, dass die Diskussion über die Verantwortung der Bundesländer für die Aus- und Weiterbildung sowie für pflegewissenschaftliche Studiengänge intensiviert wird: „Die Länder müssen entweder gemeinsam eine Lösung finden oder die Verantwortung an den Bund abgeben.
Vogler fügt hinzu: „Es ist jetzt von größter Bedeutung, bundeseinheitlich normierte Anschlussqualifikationen weiterzuentwickeln. Der beste Weg hierfür ist, die Weiterqualifikation über eine Muster-Weiterbildungsordnung des Bundes zu regeln. Das BAPID-Projekt ‚Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland‘ des Deutschen Pflegerats muss hier eine zentrale Rolle spielen.“
Die Zahlen zeigen klar, dass die Ausbildung ein guter Weg ist. Jetzt gilt es, die richtigen Schritte zu gehen, um die Zukunft in den weiterführenden Bildungswegen zu sichern.
Der Abschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann eröffnet den Absolvent:innen vielfältige Karrierewege. Sie sind dadurch erstmals in der Lage, in unterschiedlichen Versorgungsbereichen, wie beispielsweise im Krankenhaus und in der Langzeitpflege, tätig zu sein. „Dies macht das Pflege- und Gesundheitssystem insgesamt stabiler und widerstandsfähiger“, ergänzt Vogler.
Abschließend unterstreicht sie, dass die Zusammenlegung der früheren Pflegeberufsabschlüsse zu einer generalistischen Ausbildung die Qualität der Pflege verbessert, da sie den Austausch von Wissen zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen fördert. Sowohl die Langzeit- als auch die Krankenhauspflege profitieren voneinander. Das führt zu einer umfassenderen und ganzheitlichen Versorgung der Patienten und Pflegebedürftigen.
Mehr zum BAPID-Projekt des Deutschen Pflegerats finden Sie hier.
Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de, Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
DIP erweitert Vorstand
Prof. Dr. Tobias Hölterhof ist neu in das Gremium berufen worden und stärkt die Sparte digitales Lehren und Lernen
Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP) hat seit kurzem einen vierköpfigen Vorstand. Auf Vorschlag des Vorstandes wurde Prof. Dr. Tobias Hölterhof von der Katholischen Hochschule NRW (katho) durch den Verwaltungsrat des DIP in das Gremium berufen. Prof. Dr. Martin Pohlmann, Vorsitzender des Verwaltungsrates des DIP, freute sich anlässlich der gelungenen Erweiterung: „Mit Prof. Hölterhof gewinnen wir einen jungen und überaus kompetenten Kollegen von der kooperierenden Hochschule für den Institutsvorstand und die Projektarbeit und stellen damit Weichen in die Zukunft!“. Hölterhof ist Erziehungswissenschaftler mit dem Arbeitsschwerpunkt Medienpädagogik und Mediendidaktik in der Lehrendenbildung für Pflege und Gesundheit im Fachbereich Gesundheitswesen in Köln. Durch ihn wird der bisherige DIP-Vorstand, bestehend aus Prof. Dr. Frank Weidner (Vorsitzender), Prof. Dr. Michael Isfort (stellv. Vorsitzender) und Prof. Gertrud Hundenborn, erweitert.
Quelle: NL DIP, 29.07.2024
Digitalisierung
„Wir müssen digitale Innovationen in die Pflege bringen“
Welche digitalen Technologien bringen die Pflege voran? Warum halten sie nur spärlich Einzug in die Praxis? Welche Entwicklungen sind künftig zu erwarten? Ein Gespräch mit der Expertin Judith Ebel. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 26.07.2024
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) vorgelegt.
Hintergrund
Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, um die Beteiligung und Mitspracherechte der Pflegeberufe sowie anderer relevanten Gruppen im Gesundheitswesen zu stärken. Dazu gehören u.a. erweiterte Beteiligungsrechte im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die Förderung der hausärztlichen Versorgung, die Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung sowie die Beschleunigung von Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen.
Des Weiteren sollen die Transparenz der Leistungs- und Servicequalität von Kranken- und Pflegekassen erhöht sowie die Finanzkontrolle im Gesundheitswesen gestärkt werden. Der Gesetzentwurf zielt auch darauf ab, Missbrauchsmöglichkeiten in der Krankenversicherung zu unterbinden und die Beitragsfreiheit für Waisenrenten bei Freiwilligendiensten zu regeln. Zudem werden Maßnahmen zur Erleichterung digitaler Sitzungen sowie zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen vorgesehen.
Durch die Reform sollen eine effizientere Gesundheitsversorgung und eine Stärkung der Rechte und Partizipation der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen ermöglicht werden.
Weiterführende Hinweise: BR-Drs. 234/24
Quelle: Newsletter Gesetze aktuell 7/2024, 26.07.2024
Entzug der Berufsbezeichnung
Den Titel Pflegefachfrau/-mann kann man auch verlieren!
Die Anerkennung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann ist ein Meilenstein in der Karriere vieler im Gesundheitswesen Tätiger. Doch nicht jeder ist sich der Tatsache bewusst, dass dieser Titel auch entzogen werden kann – beispielsweise wegen schwerwiegenden Krankheiten oder strafrechtlichen Verurteilen nach Übergriffen auf Betreute.
In seinem Artikel beleuchtet Rechtsdepesche-Herausgeber Prof. Dr. Volker Großkopf diese Thematik, auch anhand eines entsprechenden Verwaltungsgericht-Urteils. Dabei skizziert er außerdem, ob der Entzug auch vorübergehender Natur sein kann, und welche Konsequenzen der Verlust des Titels für die Betroffenen haben. In unserem ARTIKEL erfahren Sie mehr.
Quelle: Newsletter PWG/G&S, 30. KW 2024, 25.07.2024
Pflegeassistenzausbildung: Nachbesserung zwingend erforderlich
DBfK zur lange geforderten Vereinheitlichung
Berlin, 25. Juli 2024 – In der vergangenen Woche wurde der Referentenentwurf zum Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (PflAssEinfG) bekannt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist neben weiteren Verbänden zu einer Stellungnahe bis zum 5. August 2024 aufgefordert. Der DBfK sieht in dem Entwurf noch erheblichen Nachbesserungsbedarf für die längst überfällige bundeseinheitliche Regelung.
„Das Problem ist zwar erkannt und ein Weg eingeschlagen, der endlich eine bundesweite Vereinheitlichung der Pflegeassistenzausbildungen eröffnet, die wir schon lange fordern. Allerdings müssen wesentliche Aspekte nachgebessert werden, sonst werden wir massive Defizite in der Ausbildungsqualität haben“, fasst DBfK-Präsidentin Vera Lux den Referentenentwurf zusammen.
Der DBfK fordert seit Jahren eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung, die generalistisch über 24 Monate angelegt ist und damit Pflegeassistent:innen für alle Versorgungsbereiche und Altersgruppen qualifiziert. Dies ist dringend notwendig, um bei steigendem Pflegebedarf die Grundversorgung in allen Settings auch in Zukunft sicherzustellen. Der Referentenentwurf sieht derzeit eine Ausbildungsdauer von 18 oder gar nur 12 Monaten vor. „Eine Ausbildungsdauer von 12 Monaten lehnt der DBfK kategorisch ab, da dies zu einer weiteren Deprofessionalisierung der Pflegeberufe führen wird. Es ist nicht möglich in 12 Monaten alle notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, die über die bisherigen unterschiedlichen Pflegehelferausbildungen hinaus gehen und für eine qualitativ hochwertige Versorgung in allen Settings und Altersstufen sowie für eine Ausweitung von Behandlungspflege qualifizieren. Die Menschen mit Pflegebedarf können jedoch keine weiteren Einbußen in der Versorgungsqualität hinnehmen. Aus dem gleichen Grund fordern wir auch, dass ein Schulabschluss Zugangsvoraussetzung für die Pflegeassistenzausbildung ist und nicht durch eine Prognoseeinschätzung ersetzt werden kann. Ein Hauptschulabschluss muss Voraussetzung sein, um eine Durchlässigkeit in die Ausbildung zur Pflegefachperson zu sichern“, so Lux. „Unserer Erfahrung nach sind 24 Monate erforderlich, um notwendige Kompetenzen für eine sichere Pflege der Patient:innen zu entwickeln und die im Pflegeassistenzgesetz definierten Ausbildungsziele zu erreichen“, argumentiert Lux für die Ausbildungsdauer von 24 Monaten. „Wir begrüßen, dass für die Pflegeassistenzausbildung ebenfalls ein Anteil von mindestens zehn Prozent für die Praxisanleitung, welche auch für die dreijährige generalistische Pflegeausbildung als Standard festgeschrieben sind, gelten soll. Diese und auch die praktische Ausbildung könnten allerdings in größerem Umfang als bisher angedacht, auch in dafür geeigneten Skills Labs erfolgen“, fordert Lux.
Positiv bewertet der DBfK, dass die Ausbildung im Anschluss eine Weiterqualifikation zur Pflegefachperson ermögliche. „Diese Durchlässigkeit ist wichtig, damit der Beruf attraktiv ist und auch für die Pflegeassistent:innen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven bietet. Nur so werden wir genügend gut qualifizierte Kolleg:innen für die Pflegeassistenz gewinnen. Und das ist vor allem ein Gewinn für die Menschen mit Pflegebedarf“, ist Lux überzeugt.
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77, presse@dbfk.de
www.dbfk.de
„Verdi hat alles mitgetragen, was Verdi nun kritisiert“
Die Präsidentin der Pflegekammer NRW, Sandra Postel, nimmt im Interview Stellung zu aktuellen Vorwürfen der Gewerkschaft Verdi. Weiterlesen
Quelle: NL BibliomedManager, 24.07.2024
DKG zu den Zahlen in der Pflegeausbildung
Entlastung für die Pflege: Weniger Bürokratie, mehr Prävention
24.07.2024 – Die Zahl der Auszubildenden in der Pflege ist laut Daten des Statistischen Bundesamts leicht um vier Prozent gestiegen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert weitere Reformschritte, um die Patientenversorgung auch langfristig sichern zu können. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG Dr. Gerald Gaß:
„Das deutsche Gesundheitssystem wird trotz des aktuellen Anstiegs bei den Ausbildungszahlen seinen Bedarf an Pflegekräften ohne Veränderungen mittelfristig nicht mehr decken können. Demografischer Wandel, mehr ältere Patientinnen und Patienten und gleichzeitig immer mehr Pflegekräfte, die aus Altersgründen aus dem Beruf aussteigen als Nachwuchs neu einsteigt – das alles wird den Fachkräftemangel in der Pflege weiter verschärfen. Auch die Einwanderung von Fachkräften kann nur einer von vielen Ansätzen sein. Das Grundproblem wird sie aber nicht allein lösen.
Um die Pflegeproblematik zu lösen, benötigt es grundlegender Reformen. An erster Stelle muss die Entbürokratisierung stehen. Drei bis vier Stunden täglich müssen Pflegekräfte im Krankenhaus mit Büroarbeiten verbringen, oft Dokumentationspflichten, die medizinisch und pflegerisch nicht notwendig sind und teilweise doppelt gefordert werden. Das alles unter den Bedingungen der verschleppten Digitalisierung in Deutschland. Gelänge es, diese Bürokratiezeit für die Pflege im Krankenhaus zu halbieren, hätten wir die Arbeitskraft von rund 70.000 Vollzeitkräften in der Pflege mehr für die Patientenversorgung zur Verfügung und damit unser Fachkräfteproblem mit einem Schlag gelöst. Allerdings deuten alle Signale aus dem Bundesgesundheitsministerium darauf hin, dass sich die Bürokratielast in den Krankenhäusern mit der Krankenhausreform eher verstärken wird. Und anders als die meisten seiner Ministerkolleginnen und -kollegen hat Karl Lauterbach bisher keine substanziellen Vorschläge zur Bürokratiereduktion auf den Tisch gelegt. Der Minister scheint das immense Problem der Bürokratie, das die Beschäftigten frustriert und ihre wertvolle Arbeitszeit mit den Patientinnen und Patienten immer weiter zusammenschmelzen lässt, schlicht zu ignorieren.
Ein zweiter Punkt ist die grundlegende Umgestaltung unserer Gesundheitsversorgung auf ein präventionsorientiertes System. Kaum ein Land der Erde verfügt pro Einwohner über so viele Krankenpflegekräfte wie Deutschland, und dennoch sind es pro stationären Patienten verhältnismäßig wenige. Hier hilft ein Gesundheitssystem, das den Krankenhäusern mehr Möglichkeiten zur ambulanten Patientenversorgung eröffnet und natürlich eines, das Krankheiten und Krankenhausaufenthalte von vornherein vermeidet. Die Quote vermeidbarer Erkrankungen ist in Deutschland höher als in vielen anderen europäischen Ländern. Denn in Deutschland wird besonders ungesund gegessen, besonders viel Zucker konsumiert, besonders häufig das Auto statt der eigenen Füße oder des Fahrrads genutzt und besonders viel geraucht und Alkohol getrunken. Praktisch gesprochen: Wer den Pflegekräftemangel lösen will, muss die Raucherquote senken, den Zuckergehalt in Softdrinks reduzieren und Fahrradwege bauen. Wir müssen in den kommenden Jahren dafür sorgen, dass die Menschen gesünder leben und alt werden.
Die grundlegenden Rahmenbedingungen für den Pflegeberuf sind durchaus attraktiv. Auszubildende in der Pflege erhalten heute bereits die höchsten Vergütungen aller Ausbildungsberufe, und ihre Gehälter nach dem Abschluss sind in den vergangenen Jahren stark überproportional gestiegen. Was bleibt ist der Teufelskreis aus zu viel Bürokratie und zu wenigen Kolleginnen und Kollegen auf den Stationen, die sich um zu viel Arbeit kümmern müssen, über zu viel Stressbelastung klagen und im schlimmsten Fall ihre Arbeitszeit reduzieren oder sogar ganz aus dem Beruf aussteigen. Aus dieser Spirale gilt es auszusteigen.“
Quelle: PM DKG, 24.07.2024
Veröffentlichung Expertenstandard Hautintegrität verfügbar
Die abschließende Veröffentlichung des Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Hautintegrität in der Pflege“ ist ab sofort verfügbar und kann direkt über ein Online-Bestellformular angefordert werden. Bestellinformationen finden Sie hier.
Diese Veröffentlichung enthält neben dem unveränderten Expertenstandard, der Kommentierung und der Literaturstudie die Ergebnisse der modellhaften Implementierung des Expertenstandards in 27 Einrichtungen.
Der Bericht gibt hilfreiche Hinweise für die Umsetzung der Inhalte des Expertenstandards in den unterschiedlichen pflegerischen Settings.
Ein Auszug aus der Veröffentlichung zum Expertenstandard, weitere Anlagen sowie das Auditinstrument zum Expertenstandard stehen auf unserer Website zum Download zur Verfügung.
Quelle: DNQP-Newsletter 23. Juli 2024
Praxisprojektbericht zum Expertenstandard Sturzprophylaxe
Der Praxisprojektbericht zum Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege, 2. Aktualisierung 2022“ steht ab sofort zur Verfügung und kann direkt über ein Online-Bestellformular angefordert werden. Bestellinformationen finden Sie hier.
Dieser Bericht gibt Hinweise zur Arbeit mit dem aktualisierten Expertenstandard und zur Nutzung von Qualitätsindikatoren zur pflegerischen Sturzprophylaxe auf der Grundlage des Expertenstandards. Weitere Informationen zum Expertenstandard und dem Praxisprojekt finden Sie hier.
Quelle: DNQP-Newsletter 23. Juli 2024
Wichtige Termine:
„Palliative Versorgung in der Altenpflege“. Mittwoch, 11.09.2024
Das Programm finden Sie unter folgendem Link: Zentrum für Gesundheitsethik – Palliative Versorgung in der Altenpflege (zfg-hannover.de)
„Umgang mit Zwang in der Pflege von Menschen mit Demenz“. Donnerstag, 19.09.2024
Das Programm finden Sie unter folgendem Link: Zentrum für Gesundheitsethik – Umgang mit Zwang in der Pflege von Menschen mit Demenz (zfg-hannover.de)
Modellvorhaben NAH sein – Nachbarschaftshilfe im Alltag und im Haushalt Älterer – Erfahrungen und Erkenntnisse
20. September 2024 von 10:00 Uhr bis 16:15 Uhr, Casino-Gebäude, Renate von Metzler-Saal (1.801), Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt am Main; Infos unter: https://iwak.idloom.events/NAH
IWAK-Lunchtalk „Steigende Versorgungsbedarfe, zunehmender Pflegekräftemangel“
27.09.24 von 12-13 Uhr; Anmeldung unter : https://iwak.idloom.events/lunchtalk-september
ZUKUNFT DER PFLEGEBILDUNG
08.10.2024 | 8:00 – 16:00 Uhr | Bonn
Beim BILDUNGSKONGRESS am 8. Oktober in Bonn geht es um die Zukunft der Ausbildung in der Pflege. Es wird an Ideen für Wissensplattformen und „New Work“ gearbeitet. Auch sozialpädagogische Dienste in Bildungseinrichtungen und Sprachförderung stehen auf dem Programm. Die DRK-Schwesternschaft Bonn organisiert den Kongress in Kooperation mit ADS e.V., BLGS und DBfK Nordwest. ZUM KONGRESS
Pflegetag Rheinland-Pfalz
10. Oktober 2024, Rheingoldhalle Mainz; Anmeldung unter: https://pflegetag-rlp.de/
Europäischer Gesundheitskongress
10./11. Oktober 2024, München; Weitere Informationen
„TROTZDEM PFLEGE: für jeden, zu jeder Zeit“
DEVAP Salongespräch am 17.10.2024 von 17:00 bis ca. 22:30 Uhr und einer anschließenden Party im Naturkundemuseum in Berlin; Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.
11. Deutscher Pflegetag
07.-08.11.2024; https://www.deutscher-pflegetag.de/
15. DGP-Hochschultag: Pflegewissenschaft im Dialog
15.11.2024, 10:30 – 17:00 Uhr; Ernst-Abbe-Hochschule Jena, Fachbereich für Gesundheit und Pflege; Hier gelangen Sie zur Anmeldung
FACHTAGUNG FÜR PRAXISANLEITENDE – GUT AUFGESTELLT FÜR DIE ZUKUNFT!
27.11.2024, 9:00 Uhr in der Fliedner Fachhochschule; Anmeldung unter: www.vkkd-fachforum.de
