Bundesrat stimmt Verordnung zur Personalbemessung in Krankenhäusern zu
Der Bundesrat hat am 26. April 2024 der Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege (PPBV) der Bundesregierung zugestimmt. Mit der Verordnung sollen Krankenhäuser ihren Personalbedarf auf allen Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder ermitteln und an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus übermitteln. Anhand dieser Daten soll festgestellt werden, wie sich die vorhandene Ist-Personalbesetzung zur Soll-Personalbesetzung verhält, die mit Hilfe der PPR erfasst wurde.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Mit der Verordnung beabsichtigt die Bundesregierung, eine bedarfsgerechte Pflege von Patientinnen und Patienten sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus zu verbessern. So soll gewährleistet werden, dass auch in Zukunft genügend Fachkräfte im Bereich der Pflege zur Verfügung stehen. Bereits im Jahr 2019 hatten sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die Gewerkschaft ver.di auf die Einführung des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 verständigt und dieses im Jahr 2023 erprobt. Die Ergebnisse der Erprobung flossen in die Verordnung ein.
Bundesrat fordert weitere Maßnahmen
Der Bundesrat hat auf den Inhalt der Verordnung durch mehrere Maßgabe-Änderungsanträge, die vor allem den Anwendungsbereich und die Systematik der Regelungen betreffen, direkt Einfluss genommen.
In einer begleitenden Entschließung bittet er die Bundesregierung zu prüfen, ob die Verordnung nicht auch für Erwachsenen-Intensivstationen gelten müsse, um den Personalbedarf in Krankenhäusern vollständig zu ermitteln. Zudem kritisiert er die beschlossenen Regelungen als nicht ausreichend für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege in Krankenhäusern und fordert schnellstmöglich weitere Maßnahmen, wie z.B. Bürokratieabbau und Steuererleichterungen für Pflegekräfte.
Wie es weitergeht
Sofern die Bundesregierung mit den Maßgabe-Änderungen des Bundesrates einverstanden ist, tritt die Verordnung zum 1. Juli 2024 in Kraft. In einem späteren Verordnungsverfahren werden Regelungen zum Personalaufbau getroffen. Mit ihnen soll das Ziel der Erfüllung der Soll-Besetzung erreicht werden. Stand: 26.04.2024
Quelle: NL Bundesrat, 26.04.2024
Historischer Meilenstein
Bundesrat verabschiedet Pflegepersonalbemessungsverordnung
Berlin (26. April 2024, Nr. 16/2024) – Der Bundesrat hat heute der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) zugestimmt, die ab dem 1. Juli 2024 in der stationären Krankenpflege gilt.
„Mit dem Beschluss zur Pflegepersonalbemessungsverordnung hat der Bundesrat für die Profession Pflege in Deutschlands Krankenhäusern Geschichte geschrieben. Zum ersten Mal wird ein Personalbemessungssystem eingeführt. Das ist ein Meilenstein für die Attraktivität des Pflegeberufs und für die Sicherung der Versorgung“, weist Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), hin.
Nach langjährigen Forderungen, Diskussionen, Entwicklung, Evaluationen und Anpassungen des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 durch den Deutschen Pflegerat, der Gewerkschaft ver.di und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sind die Ergebnisse der Erprobung in die nun verabschiedete Verordnung eingeflossen.
Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, ergänzt: „Wir sind stolz, dass dieser historische Schritt gelungen ist. Unser Dank gehört allen Beteiligten für die jahrelange gute Zusammenarbeit mit dem klaren Ziel, die Profession Pflege zu stützen und damit auch die pflegerische Versorgung zu verbessern. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, das Bundesgesundheitsministerium und die Länder haben mit der Entscheidung für die PPBV einen wichtigen und entscheidenden Pfeiler für die Profession Pflege gesetzt.“
Der Deutsche Pflegerat betont, dass die PPBV ein Etappenziel für bessere Arbeitsbedingungen ist, das nun gemeinsam umgesetzt werden muss. Die Konvergenzphase biete ausreichend Zeit zur Umsetzung der Verordnung.
Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats,
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Übergabe
ÜG136 – Arzneimitteltherapiesicherheit (Prof.in Dr.in Cornelia Mahler, Prof.in Dr.in Hanna Seidling, Prof. Dr. Ulrich Jaehde)
Union fordert Stärkung der Prävention in der Pflege
Berlin: (hib/PK) Nach Ansicht der Unionsfraktion muss die Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege gestärkt werden. Auch wenn die Annahme nicht zutreffe, dass das Älterwerden per se Ursache für Pflegebedürftigkeit sei, führe die weitere Alterung der Gesellschaft unweigerlich dazu, dass der Mehrbedarf für die pflegerische Versorgung enorm steigen werde, heißt es in einem Antrag (20/11152) der Fraktion.
Laut den Ergebnissen der Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes werde die Zahl der pflegebedürftigen Menschen von rund 5 Millionen Ende 2021 auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055 ansteigen. Erkrankungen wie Diabetes, Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Demenz führten zu einem erhöhten Pflegerisiko.
Die alterstypische Multimorbidität vieler Menschen werde zu einer weiteren Herausforderung für das Gesundheitswesen. Zu wenig Bewegung, ungesunde Ernährung oder Stress seien oft begünstigende Faktoren für die Volkskrankheiten. Ebenso korreliere das Pflegerisiko mit dem Kriterium soziale Ungleichheit.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Personalengpässe in der Pflege und der dargestellten Prognosen sei davon auszugehen, dass sich die angespannte Situation in der Pflege weiter zuspitzen werde. Prävention und präventive Pflege könnten einen wichtigen Beitrag leisten, um die Pflegebedürftigkeit von Menschen zu verzögern oder zu verhindern.
Der Forderungskatalog der Fraktion umfasst 16 Punkte, darunter ein Präventionskonzept für die Pflegebedürftigkeit, das alle Lebensbereiche und Regionen sowie die Gesundheitsförderung von der Geburt über Schule, Studium und Berufsleben umfasst.
Auch sollte geprüft werden, inwiefern pflegepräventive Hausbesuche in geeigneten Fällen breiter umgesetzt werden können, um das Leben zu Hause für Senioren möglichst lange zu gewährleisten. Dem Grundsatz ambulant vor stationär müsse leistungsrechtlich stärker Rechnung getragen werden. Innovative Wohnformen wie ambulant betreute Pflege-WGs sollten besser gefördert werden.
Quelle: 26.04.2024, heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 64
Mehr Befugnisse für die Pflege
26. April 2024 – Pflegefachkräfte sollen künftig – gemäß ihren Qualifikationen – in der Versorgung mehr Befugnisse erhalten. Dazu ist Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach aktuell mit dem Deutschen Pflegerat e. V. und weiteren Verbänden aus der Langzeit- und Krankenpflege im Austausch, um einen Gesetzentwurf gemeinsam vorzubereiten. Auf der Altenpflegemesse in Essen betonte er die große Bedeutung des Gesetzesvorhabens.
Pflegende sind für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland unentbehrlich und aufgrund ihrer beruflichen oder hochschulischen Ausbildung sehr gut qualifiziert. Oft verfügen Pflegende nicht nur über eine, sondern über mehrere fachliche Weiterbildungen und eine große Patientennähe. Aktuell führen sie meist jedoch schon mehr Aufgaben aus, als sie rechtlich derzeit eigenständig dürfen. Pflegefachkräfte dürfen aktuell weniger, als sie können“, hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach bereits im Dezember betont, als das erste Eckpunktepapier zum Gesetz vorgestellt wurde. Mehr Informationen zum Eckpunktepapier finden Sie hier.
Auf der Altenpflegemesse, die vom 23. April bis 25. April 2024 in Essen stattfand, bekräftigte der Minister erneut den Paradigmenwechsel, der mit diesem Gesetzesvorhaben einhergeht: Pflegekräfte sollen künftig – gemäß ihren Qualifikationen in der Versorgung – mehr Befugnisse erhalten. „In Deutschland kann die Pflege deutlich mehr als sie darf. Hier haben wir einen großen Veränderungsbedarf. Nicht nur Pflegekräfte mit Hochschulausbildung, sondern auch examinierte Pflegekräfte sollen künftig mehr Kompetenzen erhalten. Damit wollen wir die Selbstständigkeit in der Pflege erhöhen“, sagte der Minister während einer Live-Schaltung aus Berlin nach Essen. Dies sei notwendig, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern. Gleichzeitig würde man so die Voraussetzung dafür schaffen, mit dem wachsenden Versorgungsbedarf von bis zu 7 Millionen Bedürftigen umzugehen, der durch eine zunehmend älter werdende Generation der Babyboomer entsteht.
Das Pflegekompetenzgesetz will hieran ansetzen. Entwickelt in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Pflegerat e.V., den Landespflegekammern, den Fachverbänden der Langzeit- und Akutpflege und weiteren relevanten Akteuren soll das Gesetz Pflegefachkräften mehr Handlungsautonomie ermöglichen und die Rahmenbedingungen schaffen, um den Pflegefachkräften als wichtiger Berufsgruppe in der Versorgung mehr Befugnisse zuzusprechen – von erweiterten heilkundlichen Aufgaben über Folgeverordnungen bis zur Pflegeprozessteuerung. Der Entwurf soll bis zur Sommerpause vorliegen. Das Gesetz habe sich zudem weiterentwickelt und bestehe jetzt aus zwei Teilen: Der erste Teil fokussiere auf die erweiterten Befugnisse der Pflegefachkräfte, der zweite Teil soll Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung beinhalten.
Die Art und Weise, wie das Gesetz entsteht, ist für das Bundesgesundheitsministerium zukunftsweisend: In enger Kooperation mit Expertinnen und Experten wird die Grundlage für den ersten Entwurf erarbeitet. In Arbeitsgruppen wurden und werden die Erfahrungen der Vergangenheit mit Modellprojekten zur Heilkundeübertragung ausgewertet. Außerdem wird erörtert, in welchen Bereichen die Befugnisse von Pflegefachkräften zum einen in der Primärversorgung, in der Langzeit- sowie in der Krankenhauspflege erweitert werden können.
Darüber hinaus soll diese Pflegereform auch die Leistungen variabler machen, so dass Pflegebedürftige besser und ihren Bedürfnissen entsprechend versorgt werden können. Außerdem sollen gezielt Wohnformen gefördert werden, die eine Alternative sowohl zum betreuten Wohnen als auch zu den klassischen Pflegeheimen darstellen. Es sollen gemeinschaftliche Wohnformen mit Pflege bis zum Lebensende ermöglicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
PRAXISDIALOG ZUM THEMA
Sie möchten mehr über neue Pflegekompetenzgesetz erfahren? Dann merken Sie sich den 14. Mai um 11 Uhr vor: Hier wird Dr. Martin Schölkopf, Leiter der Abteilung 4 (Pflegeversicherung und -stärkung) im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über das Thema Kompetenzen der Pflegefachkräfte und zum aktuellen Gesetzesvorhaben in einem Online-Praxisdialog sprechen.
Quelle: https://pflegenetzwerk-deutschland.de/mehr-befugnisse-fuer-die-pflege
Gutachten des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege
Deutscher Pflegerat: Der Sachverständigenrat hat eine Blaupause zur Rettung der Pflege vorgelegt
Berlin (26. April 2024, Nr. 15/2024) – Zu den Inhalten des Gutachtens des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege „Fachkräfte im Gesundheitswesen. Nachhaltiger Einsatz einer knappen Ressource“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR): „Das Maßnahmenpaket des Sachverständigenrats zur Sicherung des Personals im Pflege- und Gesundheitswesen und damit zur Sicherung der Versorgung ist beeindruckend. Es ist eine Blaupause zur Rettung des Pflege- und Gesundheitswesens.
Der Deutsche Pflegerat unterstützt das Gutachten und sieht darin viele seiner langjährigen Forderungen aufgegriffen und bestätigt. Die im Gutachten genannten Maßnahmen müssen in einen Maßnahmenplan überführt werden. Erforderlich ist die Bildung einer Task-Force unter Beteiligung der Profession Pflege, die jeden einzelnen Punkt wertfrei aufgreift und umgehend in die Umsetzung bringt.
Die Gesetzgebung muss jetzt vorangetrieben werden – ohne Wenn und Aber. Spätestens jetzt kann niemand mehr Zweifel an der Notwendigkeit eines grundlegenden Umbaus des Pflege- und Gesundheitswesens unter besonderer Berücksichtigung der beruflichen Pflege haben. Das Gutachten verdeutlicht, dass die Fortführung ineffizienter Strukturen keine Lösung ist.“
Zu den vom Sachverständigenrat u.a. vorgeschlagenen und vom Deutschen Pflegerat seit Jahren geforderten Maßnahmen gehören die Weiterentwicklung von Personalplanungs- und -einsatzmodellen, wie sie beispielsweise aktuell mit der Pflegepersonalbemessungsverordnung im Bundesrat zur Verabschiedung ansteht. Zudem wird die Stärkung der professionellen Autonomie und Selbstorganisation in der Pflege durch die Etablierung von Pflegekammern und die Einführung einer beruflichen Registrierungspflicht empfohlen.
Der Sachverständigenrat empfiehlt außerdem die Modernisierung von pflegerischen Aufgaben- und Verantwortungsprofilen, wie sie derzeit im Rahmen des kommenden Pflegekompetenzgesetzes umgesetzt wird, sowie die Schaffung lebenslanger Karrierewege. Insbesondere sollten qualifizierte Pflegefachpersonen auf der Grundlage eines allgemeinen Heilberufegesetzes befugt sein, eigenverantwortlich und selbständig Heilkunde auszuüben.
Des Weiteren empfiehlt der Sachverständigenrat ein nationales Monitoring der Personalressourcen, das in eine strategische Gesundheitspersonalplanung eingebunden werden sollte. Gezielte Maßnahmen zur Professionalisierung und Akademisierung der Pflege werden ebenfalls empfohlen. Dazu zählen unter anderem die Einführung eines durchlässigen Qualifikationsstufenmodells sowie eine Fortbildungspflicht für Pflegeberufe.
Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Reform der Pflegeversicherung ist dringend nötig
30 Jahre nach der Einführung braucht es unverzüglich einen Neustart
Die Pflegeversicherung ist in dieser Woche 30 Jahre alt geworden. Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) und der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) warnen, dass fehlende Investitionen in die Sozialsysteme und ein Stückwerk an gesetzlichen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Langzeitpflege zukunftsfest für alle Anspruchsberechtigten zu sichern. Es bedürfe einer grundlegenden Reform, um die Pflegeversicherung auf die künftigen Herausforderungen auszurichten.
Wilfried Wesemann, Vorstandsvorsitzender des DEVAP: „Die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung ist bereits im Jahr 2025 nicht mehr sichergestellt, zugesicherte Bundesmittel für versicherungsfremde Leistungen wurden nicht gewährt und der Bundeszuschuss wurde bis 2027 gestrichen. Dieses Spardiktat muss endlich enden, damit die Langzeitpflege nicht zur Sozial- und Demokratiefrage wird, sondern das professionelle Pflegesystem das Recht auf würdevolle Pflege endlich wieder erfüllt. Die Ergebnisse der DEVAP Umfrage bestätigen die akute Gefährdung der Versorgungssicherheit in der Langzeitpflege: Vier von fünf Trägern der Langzeitpflege müssen ihre Angebote einschränken. Die aktuellen Reformen auf Bundesebene sind nicht ausreichend, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, Personal zu sichern und die Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung zu halten.“
Dr. Ingo Habenicht, Vorstandsvorsitzender des VdDD: „Entscheidend für die diakonischen Unternehmen ist Planungssicherheit. Ein Flickenteppich aus Nachbesserungen reicht da nicht aus, es ist eine grundlegende Nachjustierung nötig: durch eine Deckelung des pflegebedingten Aufwands, zielgruppenspezifische Versorgungsangebote und die Refinanzierung einer modernen stationären und ambulanten professionellen Versorgung.“
Ebenso brauche es die nötige Flexibilität, um neue Modelle auszutesten: „Wir müssen auch an andere, sektorenübergreifende Pflegesettings unter Einbindung des Ehrenamts denken, um der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung der Pflege passgenau und zukunftssicher gerecht werden zu können“, sind sich beide Verbandsvorsitzenden einig. „Die Pflegeversicherung braucht nach 30 Jahren endlich einen Neustart.“
Laut den Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums zahlten im vergangenen Jahr 74,3 Millionen Versicherte in die öffentliche Kasse ein; 9,1 Millionen Personen sind privatversichert. Seit 1996 ist die Zahl der Pflegebedürftigen von 1,5 Millionen auf 4,8 Millionen Menschen im Jahr 2022 gestiegen. Die Kosten haben sich mit mehr als 56 Milliarden Euro seit der Einführung mehr als verdreifacht. Bis 2035 wird eine weitere Steigerung auf 5,6 Millionen Pflegebedürftigen erwartet.
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) e.V. ist der größte evangelische Fachverband auf Bundesebene und vertritt über 1.950 stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, über 1.400 ambulante gesundheits- und sozialpflegerische Dienste, mehr als 120 Pflegeschulen mit ca. 9.600 Ausbildungsplätzen sowie zahlreiche Altentagesstätten und Initiativen.
Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) vertritt als diakonischer Bundesverband die Interessen von rund 190 Mitgliedsunternehmen und sieben Regionalverbänden mit mehr als 550.000 Beschäftigten. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind die Weiterentwicklung des kirchlich-diakonischen Tarif- und Arbeitsrechts, Themen aus Personalwirtschaft und -management sowie die unternehmerische Interessenvertretung.
Quelle: Gemeinsame Presseinformation von DEVAP und VdDD, 26.04.2024
Gutachten des Sachverständigenrats
Hallek: Mit der Verschwendung von Personal aufhören
25.04.2024 / News – Der Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege (SVR) hat am Donnerstag ein Gutachten zur Personalsituation im Gesundheitssystem veröffentlicht. Im Wesentlichen kommt der SVR zu dem Schluss, dass die strikte Sektorentrennung und die im internationalen Vergleich große Zahl an Krankenhausbelegtagen zu einer Verknappung der Ressource Personal führe. Denn im Vergleich mit anderen Ländern habe Deutschland nicht weniger Pflegekräfte, sondern mehr, so der SVR.
Deutschland mit Spitzenrate bei „Fachkräften pro Einwohnern“
Beim Verhältnis „Fachkräfte pro Einwohner“ komme Deutschland auf eine Spitzenrate, sagte SVR-Vorsitzender Michael Hallek. 12 Pflegekräfte und 4,5 Ärzte kämen auf tausend Einwohner. Dieser Spitzenwert habe ihn überrascht. Beim Verhältnis „Fachkraft zu behandeltem Fall“ belege Deutschland hingegen einen der hinteren Plätze. Zu viele stationäre Fälle und eine vergleichsweise lange Verweildauer seien hierfür ausschlaggebend.
Hoher Personalaufwand, aber kein besseres Outcome
Derweil liefere das deutsche Gesundheitssystem trotz des hohen stationären Personalaufwands kein größeres Outcome. Hallek warnte: „Die Lebenserwartung ist niedriger als in Ländern mit weniger Personal und auch bei großen Erkrankungen schneiden wir schlechter ab. Wir müssen anfangen, mit der Verschwendung der Ressource Personal aufzuhören.“
Messer: 20 Prozent Akademisierung als Zielmarke
Die stellvertretende SVR-Vorsitzende Melanie Messer unterstrich, dass es vor allem bei der Akut- und Langzeitpflege „riesige Engpässe“ gebe, die in den nächsten Jahren noch größer würden. Die Aufgaben und Profile der Pflege seien deutlich aufzuweiten, forderte die Pflegewissenschaftlerin. Als Beispiel nannte sie Advanced Practice Nurses, die viele klassische ärztliche Tätigkeiten eigenverantwortlich übernehmen könnten. Eine stärkere Akademisierung der Pflege sei dafür Voraussetzung. Derzeit habe in Deutschland nur ein Prozent der Pflegekräfte eine Uni-Abschluss – der SVR empfiehlt eine Zielmarke von 20 Prozent.
Teilzeit im Krankenhaus: Fluch und Segen
Hallek unterstützt die Stoßrichtung der Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Doch kommt das durch Klinikschließungen freiwerdende Personal auch an den richtigen Stellen an? „Ja“, glaubt der Klinikleiter. Für Hallek, der an der Uniklinik Köln das Centrum für Integrierte Onkologie leitet, gibt es vor allem bei den Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte im Krankenhaus noch Luft nach oben. „Der Schlüssel ist die Kommunikation zwischen Ärzten und Pflege. Wir müssen Hierarchien abschleifen.“
Auch die Quote „Pflegekraft zu Patient“ müsse vom Management stärker berücksichtigt werden, mahnte der SVR-Chef. Hilfreich könnten auch Teilzeitangebote sein, etwa für Pflegekräfte im Studium, die nebenher noch arbeiten wollten.
Generell müsse jedoch Ziel sein, Mitarbeiter wieder in Vollzeit zu bekommen. Denn Deutschlands Kliniken hätten im internationalen Vergleich eine „sehr hohe Teilzeitquote„. Für mehr Vollzeit „müsse das Umfeld stimmen“, bemerkte Pflegeexpertin Messer, „sodass Krankenhausmitarbeiter in verschiedenen Lebenslagen in die Lage versetzt werden, Vollzeit zu arbeiten“.
Update 26.04.2024
Der Deutsche Beufsverband für Pflegeberufe (DBfK) teilt die Auffassung aus dem Gutachten, dass der Fachkräftemangel nur durch eine grundlegende Reform des Gesundheitssystems mit einem Fokus auf Gesundheitsförderung und Prävention, einer Umverteilung der Aufgaben, einer Stärkung der Primärversorgung sowie einer Kompetenzerweiterung einschließlich Professionalisierung und Akademisierung zu bewältigen ist. DBfK-Präsidentin Christel Bienstein sagte:
„Wir fordern auch schon lange, dass die Aufgabenprofile modernisiert und die Verantwortungsbereiche der Pflegefachpersonen erweitert werden. Dazu gehört zwingend ein allgemeines Heilberufegesetz, das Pflegefachpersonen die eigenverantwortliche Ausübung von Heilkunde erlaubt. Wir teilen auch die Empfehlung aus dem Gutachten, Pflegekammern und eine Registrierungspflicht zu etablieren, um unsere Autonomie und Selbstorganisation zu stärken.“
Die im Gutachten genannten Maßnahmen seien jetzt in einen Maßnahmenplan zu überführen, forderte der Deutsche Pflegerat. Erforderlich sei die Bildung einer Task-Force unter Beteiligung der Profession Pflege, „die jeden einzelnen Punkt wertfrei aufgreift und umgehend in die Umsetzung bringt“.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/hallek-mit-der-verschwendung-von-personal-aufhoeren
Expertenrat „Gesundheit und Resilienz“
Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat sich mit der Arbeit des Expertenrates „Gesundheit und Resilienz“ befasst. Zu Wort kamen am Mittwoch der Vorsitzende des Gremiums, Heyo Kroemer, Vorstandsvorsitzender der Berliner Charité, sowie die Co-Vorsitzende Susanne Moebus vom Universitätsklinikum in Essen.
Der Expertenrat wurde im März 2024 von der Bundesregierung berufen als Nachfolgegremium des Corona-Expertenrats, der im April 2023 zum letzten Mal tagte. In der Coronakrise sollten die Wissenschaftler die Politik aktuell beraten. Das Gremium traf sich nach Angaben Kroemers zwischen dem 14. Dezember 2021 und dem 4. April 2023 insgesamt 33 Mal und veröffentlichte zwölf Stellungnahmen.
Die Bundesregierung sei zu der Auffassung gelangt, dass es sinnvoll wäre, auch abseits einer akuten Krise ein Expertengremium zu haben, berichtete Kroemer und verwies auf ähnliche Einrichtungen in anderen Ländern. Der neue Expertenrat befasse sich mit der Frage, wie Gesundheitswesen und Gesellschaft künftigen Gesundheitskrisen bestmöglich begegnen könnten. Zudem berate das Gremium die Bundesregierung ad hoc bei Fragestellungen zur öffentlichen Gesundheit.
Die Themenschwerpunkte seien Public Health, Prävention, Innovation, Teilhabe, Health Security und Klimawandel. Kroemer sagte, es gebe Krisen wie die Corona-Pandemie, die das Gesundheitswesen stark gefordert habe und in dem Ausmaß nicht vorhersehbar gewesen sei. Andere Dinge wie etwa die Auswirkungen des demografischen Wandels auf das Gesundheitssystem seien lange vorhersehbar. Damit müsse sich der Expertenrat befassen.
Kroemer äußerte sich im Ausschuss auch zur Frage der Aufarbeitung der Corona-Pandemie. Er könne zwar keine Empfehlung geben, finde jedoch den Vorschlag aus der SPD nach einem Bürgerrat nicht abwegig. In dem Fall würden Menschen befragt, die in der Pandemie betroffen waren, ohne selbst Entscheidungen treffen zu können.
Hingegen wäre er skeptisch, wenn Fachleute, die an Empfehlungen und Entscheidungen in der Coronazeit beteiligt waren, das selbst aufarbeiten würden. Das Ergebnis wäre vorhersagbar und würde sich vermutlich entlang der beiden gegensätzlichen Lager der Befürworter und Kritiker bewegen. Insofern sei er zurückhaltend, wenn es darum ginge, dass der Expertenrat die Coronazeit aufarbeiten solle.
Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 62, 24.04.2024
Wann verschwindet die „Nursing Angst“?
Die „Nursing Angst“ beschreibt aus Sicht von Arne Evers die Angst in der Politik, der Pflege eine größere Rolle in der Gesundheitsversorgung zuzutrauen. Dabei sei es in anderen Ländern längst üblich, dass Pflegende eigenständig arbeiten. weiterlesen
Quelle: NL BibiomedManager, 23.04.2024
Gutachten mahnt mehr Verbraucherschutz für Menschen mit Pflegebedarf an
Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Claudia Moll hat bei der Wirtschaftskanzlei FPS ein Gutachten über Rechtspraxis und Rechtsprechung bei Miet- und Bewohnerverträgen in Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege beauftragt. Es geht mehr Transparenz und Schutz der Menschen mit Pflegebedarf in den unterschiedlichen Wohnformen.
Die Pflegebevollmächtigte Claudia Moll: „Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen müssen Klarheit über ihre Rechte gegenüber Pflegeeinrichtungen und Betreibern bekommen. Selbstbestimmung heißt auch, sich gegen Mängel, zu hohe Entgelte oder eine drohende Kündigung wehren zu können. Gerade bei den Verträgen über diese oft lebensnotwendigen Leistungen müssen wir dringend für mehr und besseren Verbraucherschutz sorgen.“ Das Gutachten zeigt die komplexe Landschaft der zivilrechtlichen Verträge zwischen Einrichtungen mit ambulanter bzw. stationärer Pflege und deren Bewohnerinnen oder Mietern auf, ausgehend vom Grundstückseigentümer über den Betreiber bis hin zu den Bewohnerinnen und Wohnungsmietern. Die Unterschiede zwischen den in der Praxis verwendeten Verträgen sind riesig, ebenso wie die Betriebskonzepte der ambulanten oder stationären Einrichtungen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zulässige und unzulässige Vertragsklauseln in Pflegeverträgen werden untersucht und bestehende Rechtsprechung im Kontext des Verbraucherschutzes dargestellt. Das Gutachten benennt dabei klar die praktische Abhängigkeit und die Informationsasymmetrie.
Für die anstehende Reform des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) gibt das Gutachten ebenso wichtige Handlungsempfehlungen, wie zu den besonderen Herausforderungen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen in ihrem Alltag, ihrem Schutzbedürfnis und den Gründen, warum es ihnen oft schwer fällt, ihre Rechte einzufordern und durchzusetzen. Gerade in Krisenfällen des Betreibers muss zudem künftig den oftmals negativen Auswirkungen auf die Menschen mit Pflegebedarf entgegengewirkt werden. Die Pflegebevollmächtigte freut sich auf die Debatte.
Weitere Informationen zur Arbeit der Pflegebevollmächtigten und das Gutachten finden Sie unter www.pflegebevollmaechtigte.de
Quelle: PM der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Berlin, 23. April 2024
Leitlinien in der Gesundheitsversorgung
23.04.2024 – Leitlinien sind wichtig für qualitativ hochwertige Patient:innenversorgung, basieren auf wissenschaftlicher Evidenz und werden von der AWMF koordiniert. Sie umfassen Entwicklungsprozesse und Klassifizierungen (S1-S3) zur Standardisierung der Praxis.
Quelle und weiterlesen unter: https://www.uebergabe.de/leitlinien-in-der-gesundheitsversorgung/?ref=ubergabe-newsletter
Baden-Württemberg vor Entscheidung über Landespflegekammer
Deutscher Pflegerat: „Gesundheitsministerium muss Errichtung der Pflegekammer bekanntgeben“
Berlin (22. April 2024, Nr. 14/2024) – Das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg hat den Prüfbericht des Gründungsausschusses für eine Landespflegekammer Baden-Württemberg zur Registrierung für eine Pflegekammer erhalten. Zur noch ausstehenden Veröffentlichung des notariellen Ergebnisses weist Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), hin: „Der Deutsche Pflegerat geht davon aus, dass das Quorum für die Gründung einer Landespflegekammer Baden-Württemberg erreicht ist. Wir freuen uns auf die dritte Pflegekammer eines Landes. Die Politik in Baden-Württemberg muss sich nun klar für die Profession Pflege und deren Recht auf Selbstbestimmung bekennen.
Das baden-württembergische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration muss aus dem Prüfbericht des Gründungsausschusses die richtigen Schlüsse ziehen und in seiner Abschlusserklärung die Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg bekanntgeben.
Der Deutsche Pflegerat weist vorsorglich darauf hin, dass fehlerhafte Widersprüche bei der Bestimmung eines demokratisch legitimierten Quorums außen vor bleiben müssen.
Außerdem betont der Deutsche Pflegerat, dass eine Mehrheit bereits bei 50 Prozent der Stimmen vorliegt und nicht erst bei 60 Prozent, wie es bei der Registrierung zur Kammer in Baden-Württemberg der Fall ist. Diese unverhältnismäßig hohe Hürde gegen eine Mehrheit der Profession muss bei der Bewertung des Quorums und der Veröffentlichung des notariellen Ergebnisses berücksichtigt werden.“
Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Wichtige Termine:
Moll im Atrium am 15. Mai 2024: Gewalt gegen Pflegekräfte
Mittwoch, 15. Mai 2024, von 16:00 bis 17:15 Uhr in der Geschäftsstelle der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung im Atrium, Friedrichstr. 108, 10117 Berlin und im Livestream. Hier finden Sie weitere Informationen
PFLEGE PLUS 2024: Plattform für Updates aus der Branche
14. bis 16. Mai 2024 Messe Stuttgart, Infos unter: https://www.messe-stuttgart.de/pflege/?utm_source=Newsletter&utm_medium=text&utm_campaign=PflegePlus_2024&utm_content=Pflege-Newsletter
Symposiums „Kulturelle Vielfalt bei der Arbeit – Sichere und gesunde Integration von Fachkräften“
27.-29.05.24 , Dresden; Veranstaltungswebseite / Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an: registration@issa-cultural-diversity.com
Veranstaltung für die Bewohnervertretungen in der Langzeitpflege
Montag, 10. Juni 2024, von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr im Tagungswerk, Lindenstraße 85, 10969 Berlin und im Livestream.
Hier finden Sie weitere Informationen zu der hybriden Veranstaltung sowie der Möglichkeit zur Anmeldung für die Teilnahme vor Ort.
Zukunft der Pflege Bildung
08.10.2024 | 8:00 – 16:00 Uhr | Bonn; Beim BILDUNGSKONGRESS am 8. Oktober in Bonn geht es um die Zukunft der Ausbildung in der Pflege. Es wird an Ideen für Wissensplattformen und „New Work“ gearbeitet. Auch sozialpädagogische Dienste in Bildungseinrichtungen und Sprachförderung stehen auf dem Programm. Die DRK-Schwesternschaft Bonn organisiert den Kongress in Kooperation mit ADS e.V., BLGS und DBfK Nordwest. ZUM KONGRESS
11. Deutscher Pflegetag
07.-08.11.2024; https://www.deutscher-pflegetag.de/
