ADS-Wocheninformation 04.12.2023

ADS-Wocheninformation 04.12.2023

Übergabe – Pflegeupdate

PU63 – Im Fokus: Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPR 2.0)

Und was es sonst so Neues gibt…


Pflegepersonalbemessungsverordnung

Ein Meilenstein für die Pflege und die Patientensicherheit

Auf den Weg machen und dabei Stolpersteine beseitigen

Berlin (27. November 2023, Nr. 49/2023) – Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf für eine „Verordnung über die Maßstäbe und Grundsätze für die Bemessung des Personalbedarfs in der stationären Krankenpflege (Pflegepersonalbemessungsverordnung PPBV)“ vorgelegt. Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), äußert sich anerkennend zu dem Entwurf: „Die Pflege im Krankenhaus wird erstmals in der Geschichte Deutschlands klar und verbindlich in ihrer Personalausstattung geregelt. Der Deutsche Pflegerat, weitere Verbände, Gewerkschaften und Krankenhäuser haben jahrzehntelang für bessere Arbeitsbedingungen, ausreichend Pflegepersonal und Patientensicherheit gekämpft. Endlich hat die Politik ihre Forderungen ernst genommen. Die Pflegepersonalbemessungsverordnung ist ein Meilenstein und eine Anerkennung der Leistungen der Pflegeprofession.

Der Deutsche Pflegerat ruft alle Beteiligten, sowohl den Gesetzgeber wie auch die Verbände, das Management der Kliniken und die Profession Pflege dazu auf, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und die Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung zu unterstützen und zu einem Erfolg zu führen.

Wir teilen nicht die allgemeine Kritik an der PPR 2.0, insbesondere wenn die Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung in Zweifel gezogen wird. Die PPR 2.0 ist valide, reflektiert und in ihrer Entwicklung ein bereits seit vielen Jahren andauernder Prozess in enger Zusammenarbeit mit der Profession Pflege und maßgeblichen Institutionen. Gemeinsam haben wir viele Jahre darum gerungen und auch in der Konzertierten Aktion Pflege diesen zu beschreitenden Weg gemeinsam beschlossen.

Mit der PPR 2.0 wird ein einfaches und unbürokratisches Instrument zur Personalbedarfsermittlung und -planung eingeführt. Es ist praxiserprobt und orientiert sich am Bedarf der Patienten, nicht an wirtschaftlichen Interessen. Es wird klare Vorgaben für die Personalausstattung geben und die Forderung nach mehr Pflegepersonal wird auf eine solide Grundlage gestellt. Die Qualität der pflegerischen Versorgung wird an den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtet. Dies ist eine bedeutende Errungenschaft für die Pflegequalität und die Zufriedenheit von Patienten und der Profession Pflege.

Wir erkennen, dass die Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung besonders zu Beginn einen besonderen Einsatz der Mitarbeitenden der Krankenhäuser erfordert. Natürlich gibt es noch Herausforderungen und Stolpersteine bei der Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung. Das ist bei jeder großen Veränderung der Fall. Dies ist und war allen Beteiligten von Anfang an klar und benötigt vor Ort eine sinnvolle Planung und Organisation. Die Datenerhebung und -qualität werden anfangs holprig sein, aber das ist Teil eines lernenden Systems, das sich weiterentwickelt. Dennoch müssen wir den Weg gehen. Der falsche Weg ist es, die notwendigen Verbesserungen für die Profession Pflege und Patienten zu missachten.

Jetzt haben wir erstmals die Möglichkeit, eine bedarfsorientierte Versorgung zu gewährleisten. Wir müssen jedoch schnell die richtigen weiteren Schritte unternehmen. Dazu gehören u.a. die Festlegung des Qualifikationsmixes der Mitarbeitenden, gute digitale Systeme, eine standardisierte Dokumentation und die durch die generalistische Pflegeausbildung vorgegebene vollständige Anerkennung aller Pflegefachpersonen. Um dem demografischen Wandel zu begegnen, müssen wir auch die Effizienz der Versorgung, die Strukturen und Prozesse betrachten.

Die Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung verläuft in Etappen. Nach der Einführungsphase kommt die Konvergenzphase. Das heißt, dass Zeit für die Umsetzung bleibt. Zeit für den Aufbau von Strukturen, zur Schulung der Mitarbeitenden und zur Unterstützung durch digitale Systeme. Verstanden werden muss, dass auch wenn die Daten zum 1. April 2024 nicht vorliegen, es nicht zu Sanktionen kommt.

Insgesamt ist dies eine Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Wir starten jetzt mit der PPR 2.0 und entwickeln sie kontinuierlich pflegewissenschaftlich weiter. In der Einführungsphase werden Fragen kommen. Daher ist es umso wichtiger, den Einführungsprozess mit pflegewissenschaftlicher Expertise zu begleiten. Dafür sollte ein Institut zur Personalbedarfsermittlung in der Pflege eingerichtet werden.

Berechtigte Kritik am Referentenentwurf zur Pflegepersonalbemessungsverordnung ist dann sinnvoll, wenn diese uns voranbringt und das Ziel einer qualitätsgesicherten Patientenversorgung unterstützt. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, die Versorgung und die Patientensicherheit zu stärken. Die Politik hat erkannt, wie wichtig ein Instrument zur Personalbedarfsermittlung ist. Jetzt geht es an die Umsetzung. Diese muss von einem kontinuierlichen Prozess der notwendigen Anpassungen begleitet werden, wie es in einem lernenden System immer erforderlich ist.“

Sofern es sich um die Personalbemessung der Kinder im Rahmen der Kinder-PPR 2.0 und der Kinderintensiv-PPR 2.0 handelt, ist diese getrennt von dieser Pressemeldung zu betrachten.

Download Pressemitteilung

Ansprechpartner*in: Christine Vogler,Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

 Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Empfehlungen zum Umgang mit SARS-CoV-2 in der Pflege/Betreuung (außerhalb des Krankenhauses)

Neue Informationen hierzu sind zu finden unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Pflege/Dokumente.html


„Lehren aus der Corona-Pandemie und zukünftige Krisenresilienz in der Langzeitpflege“,

13-17 Uhr am 6. Dezember

Was kann die Pflege aus der Corona-Pandemie lernen? Und wie kann Krisenresilienz in der Langzeitpflege verankert und gestärkt werden? Darum geht es am 6. Dezember von 13 bis 17 Uhr auf der Fachveranstaltung „Lehren aus der Corona-Pandemie und zukünftige Krisenresilienz in der Langzeitpflege“ des Bundesministeriums für Gesundheit. Der Bundesgesundheitsminister, Prof. Dr. Karl Lauterbach wird in die Thematik einführen. Impulsgebende aus Wissenschaft und Pflegepraxis werden ihre Analysen, Erfahrungen und Empfehlungen vorstellen. Die Veranstaltung können alle Interessierten im Livestream über das Pflegenetzwerk verfolgen.

Mehr Informationen zum Programm finden Sie hier:
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Quelle: Pflegenetzwerk Deutschland, 04.12.2024


DKG verabschiedet Appell zur Krankenhausreform

Krankenhausversorgung stabilisieren und Krankenhausreform gemeinsam umsetzen

02.12.2023Das Präsidium der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hat in seiner jüngsten Sitzung einen Appell zur Krankenhausreform verabschiedet. Darin bekennen sich die Krankenhäuser zu den Eckpunkten der Reform, zum notwendigen Strukturwandel und betonen erneut, dass sie als Partner bereitstehen. Gleichwohl fordern die Krankenhäuser, den Weg zur Reform so zu gestalten, dass die Patientenversorgung gesichert bleibt. Dazu erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß:

„Ich bin sehr froh, dass sich die DKG in einem breiten Konsens der verschiedenen Trägergruppen zu dem aktuellen Krankenhausreformprozess und damit auch zu den zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Eckpunkten für eine Reform bekannt hat. Der bevorstehende Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft ist nach Einschätzung der DKG dringend erforderlich, um die flächendeckende Patientenversorgung nachhaltig zu sichern. Wir akzeptieren und unterstützen dabei ausdrücklich auch die stärkere Konzentration von komplexen Behandlungen und die Fusion von Krankenhausstandorten. Das sind schwierige Herausforderungen für die Krankenhausträger vor Ort. Wir sind aber bereit, diese im Interesse einer zukunftssicheren Patientenversorgung anzunehmen. Dazu gehören auch der Aufbau sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und die Ausweitung der ambulanten Patientenversorgung an den Krankenhäusern. Diese richtigen und notwendigen Ziele der Krankenhausreform können aber nur in einem planvollen Transformationsprozess auf der gesicherten Basis aktueller Krankenhausstrukturen entwickelt werden. Ein demgegenüber kalter Strukturwandel würde das Gelingen und die gesellschaftliche Akzeptanz einer so weitreichenden Krankenhausreform massiv gefährden. Die DKG bietet der Politik erneut ihre aktive Mitwirkung und Unterstützung bei der Umsetzung einer nachhaltigen Krankenhausreform im Interesse der Patientinnen und Patienten an.“

Der Appell „Krankenhausversorgung stabilisieren und Krankenhausreform gemeinsam umsetzen“ ist zu finden unter: https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/1_DKG/1.7_Presse/1.7.1_Pressemitteilungen/2023/2023-12-02_Anlage_Appell_Krankenhausreform_2.12.23.pdf

Quelle: PM DKG, 02.12.2023


Pflegepersonalbemessung

Startschuss für PPR 2.0 doch erst später?

01.12.2023 / News – Nach Kritik des Verbands der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands sowie des Bundesverbands Pflegemanagements am Referentenentwurf zur Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) lenkt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) offenbar ein. Dem Vernehmen nach will das Ministerium den Start der PPR 2.0 von Anfang Januar verschieben auf das zweite oder dritte Quartal 2024.

BMG reagiert auf zu engen Zeitrahmen

Die Kritik der beiden Verbände richtete sich unter anderem vor allem gegen den zu kurz bemessenen Zeitraum einer Einführung. Auch die kirchlichen Krankenhausverbände forderten mehr Zeit.

Die Gewerkschaft Verdi hält die angekündigte Verzögerung für „eine bittere Nachricht“. Die Geduld der Pflegenden sei aufgebraucht. Schon viel zu lange müssten sie auf Personalvorgaben warten, die eine sichere Patientenversorgung und gute Arbeitsbedingungen schüfen.

„Lernendes Instrument“ statt Perfektion zum Start

Das Pflegepersonalbemessungsinstrument müsse „so rasch wie irgend möglich an den Start gehen“, forderte die Gewerkschaft am Freitag.

Auch Deutscher Pflegerat und Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe hatten bereits vor wenigen Tagen betont, dass die Personalbemessung ein „lernendes Instrument“ ist und das System nicht von Anfang an perfekt sein kann.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/startschuss-fuer-ppr-20-doch-erst-spaeter


Studie zu Hitzeschutz im Krankenhaus

Am 20. November gab es eine Hitzeschutzkonferenz im Bundeministerium für Gesundheit. Zu diesem Anlass hat das DKI eine Blitzumfrage zum Status des Hitzeschutzes in deutschen Krankenhäusern durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Kliniken aktiv sind und ihre Maßnahmen auch ausbauen wollen, aber das Haupthindernis für einen verbesserten Hitzeschutz sind fehlende finanzielle Mittel: https://www.dki.de/fileadmin/user_upload/2023_11_07_DKI-Blitzumfrage_-_Hitzeschutz_im_Krankenhaus_final.pdf

Quelle: NL DKG, 01.12.2023


Onlinekurs zur Prävention sexualisierter Gewalt

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Krankenhäusern steht ab 2024 ein neuer kostenfreier Onlinekurs zur Entwicklung von Schutzkonzepten gegen (sexualisierte) Gewalt zur Verfügung. Der Kurs behandelt Grundlagen zu Schutzkonzepten, Hinweise zur praktischen Umsetzung, Weiterentwicklung und Dokumentation. Fokussiert werden dabei die Elemente, die die Qualitätsmanagement-Richtlinie vorschreibt und die verbindlich umzusetzen sind. Zielgruppe sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern: https://schutzkonzepte-krankenhaus.elearning-kinderschutz.de/

Quelle: NL DKG, 01.12.20243


ProAlter 4/23:

Schwerpunktthema: „Alter(n) auf dem Land“

Ruhe und Idylle, Nähe zur Natur, eine enge gelebte Gemeinschaft und Nachbarschaft auf dem Land vs. Hektik, Stress, Anonymität, Lärm und Schmutz in der Stadt? Altern in ländlichen Räumen ist häufig von einseitig positiven Vorstellungen und Stereotypen geprägt, wenn es allerdings um Fragen der Mobilität, der Infrastruktur, des Zugangs zu … Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/proalter-4-23-schwerpunktthema-altern-auf-dem-land/

Quelle: KDA NL, 01.12.2023


Bundesrat fordert Überbrückungshilfe für Krankenhäuser

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat lehnt das von der Bundesregierung vorgelegte und unlängst im Bundestag beschlossene Krankenhaustransparenzgesetz (20/8904) in der jetzigen Fassung ab. Der Bundesrat habe deswegen beschlossen, zu dem Gesetzentwurf den Vermittlungsausschuss anzurufen mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung, heißt es in einer Unterrichtung (20/9523) der Länderkammer.

Grundsätzlich begrüße der Bundesrat das Vorhaben, die Transparenz der stationären Versorgungsqualität zu verbessern. Ziel des Gesetzes sei eine laienverständliche Übersicht zur Qualität der Krankenhausbehandlung, um Auswahlentscheidungen der Patienten zu fördern. Das Gesetz werde diesem Ziel jedoch nicht gerecht.

So nehme das Gesetz durch die vorläufige Zuordnung der Leistungsgruppen zu den Krankenhäusern die Krankenhausreform in einem zentralen Punkt vorweg, wonach die an weitere Voraussetzungen geknüpfte Zuweisung von Leistungsgruppen in die Zuständigkeit der Länder falle. Durch die vorläufige Ausweisung von Leistungsgruppen könnten Patienten verunsichert werden.

Ferner sei eine Fehlsteuerung der Patienten an die Schwerpunkt- und Maximalversorger zu befürchten, heißt es in der Unterrichtung weiter. Nach Ansicht des Bundesrates muss die zum 1. Mai 2024 geplante Veröffentlichung des Transparenzverzeichnisses ebenso verschoben werden wie die erste Datenlieferung der Krankenhäuser.

Die im Gesetz verankerten Meldepflichten der Krankenhäuser schaffen nach Ansicht der Länderkammer unnötige Doppelstrukturen und verursachen einen zusätzlich hohen Bürokratieaufwand. Daher sollte auf bereits verfügbare Daten zurückgegriffen oder eine Harmonisierung der Datenliefer- und -meldepflichten der Krankenhäuser herbeigeführt werden.

Der Bundesrat hält außerdem die für eine kurzfristige Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser genannten Regelungen für nicht ausreichend. Bis die Vergütungsreform ihre Wirkungen entfalten könne, sei eine tragfähige finanzielle Überbrückungshilfe durch den Bund dringend geboten.

Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 184, 30.11.2023


DRK-Präsidentin: Pflegesystem braucht radikale Reform

Aus der Sicht des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) muss deutlich mehr Geld in die Pflege fließen. Doch ob das wegen der Sparbemühungen für den Haushalt 2024 so kommen werde, sei völlig offen, sagte Präsidentin Gerda Hasselfeldt im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Sie warb für den radikalen Umbau der gesetzlichen Pflegeversicherung, auch um die Kosten für die Heimbewohner zu deckeln. „Wir können nicht schweigen, wenn die notwendige Lösung auf die lange Bank geschoben wird“, so die Volkswirtin.

29.11.2023 – An die Adresse der Bundesregierung gerichtet sagte die ehemalige Bundesgesundheitsministerin (CSU): Die Pflege habe „nicht die politische Priorität, die sie eigentlich verdiene. Das monieren wir seit Langem.“ Aber, sagte Hasselfeldt: „Obwohl sich die Probleme immer weiter verschärfen, ist uns nichts von weitergehenden Reformplänen aus dem Bundesgesundheitsministerium bekannt.“

Im Durchschnitt müssen nach ihren Worten schon heute Pflegebedürftige rund 2.500 Euro im Monat zur Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung zuzahlen, Tendenz steigend. Das lasse sich nur ändern, wenn die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in einer grundlegenden Reform gedeckelt würden. Das Stichwort dazu sei Sockel-Spitze-Tausch. Dann würden Heimbewohner für den pflegebedingten Aufwand einen fixen Sockelbetrag bezahlen und die Pflegekasse alle darüber hinausgehenden Kosten übernehmen. „In welcher finanziellen Größenordnung die Eigenanteile liegen würden, müsste von der Politik festgelegt werden, aber so gäbe es mehr Planbarkeit für die Betroffenen“, sagte Hasselfeldt.

Sie sagte weiter, die Pflege könne nicht allein Aufgabe ausgebildeter Fachkräfte sein. „Wir müssen auch die Ehrenamtler, Freunde und Nachbarn von Pflegebedürftigen einbinden und sie für diese Aufgaben qualifizieren.“ Ferner müssten Hilfen wie die Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege weiter ausgebaut werden, wofür ebenfalls Geld gebraucht werde.

Quelle: https://www.altenpflege-online.net/drk-praesidentin-pflegesystem-braucht-radikale-reform


DEKV: PPR 2.0 kommt zu schnell

„Die Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit, die PPR 2.0 bereits ab 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen, wird die Pflege in den Krankenhäusern vor große Herausforderungen stellen“, berichtet Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), anlässlich der heutigen Stellungnahmefrist zum Referent:innenentwurf des BMG zur Rechtsverordnung zur Einführung der PPR 2.0. Ohne entsprechende IT-Systeme entsteht ein erheblicher Zusatzaufwand für die Pflege: Jede Patientin und jeder Patient muss händisch in die PPR 2.0 eingestuft und die Entscheidung dokumentiert werden. Bis entsprechende Software zur Verfügung steht und installiert ist, werden Monate vergehen. Bis dahin wird den Pflegekräften viel Zeit für die Versorgung der Patient:innen fehlen. Dadurch wird die überstürzte Einführung der PPR 2.0 Anfang 2024 zum Bumerang für Arbeitsbedingungen in der Pflege und für die Patient:innenversorgung werden. Eine Einführung zum 1. Juli 2024 würde ausreichend Zeit für die Umsetzung der PPR 2.0 in den IT-Systemen der Krankenhäuser lassen und das Ziel der PPR 2.0 nicht gefährden.

Keine Schulungen in der arbeitsreichen Zeit des Jahreswechsels!

Die Verschiebung des Starts der PPR 2.0 auf den 1. Juli würde auch eine Entlastung der Pflege in der arbeitsreichen Vorweihnachtszeit bedeuten, denn die Planung des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass die Schulung der Pflegekräfte zur PPR 2.0 innerhalb eines Monats erfolgen muss. Diese Frist fällt in eine Zeit mit hohem krankheitsbedingtem Personalausfall und den weihnachtlichen Feiertagen. „Der DEKV würde es begrüßen, wenn die Einführung der PPR 2.0 zu einem Zeitpunkt erfolgen würde, an dem die Voraussetzungen geschaffen sind, um das Ziel, die Arbeitsbedingungen für die Pflege und die Patient:innensicherheit zu verbessern, auch zu erreichen“, so Radbruch.

Quelle: PM DEKV; Berlin, 29. November 2023


Pflege: Ohne Refinanzierung keine nachhaltige Digitalisierung

  • Verbändebündnis schlägt Lösungen vor

  • Bundesgesundheitsministerium sieht wenig Gestaltungsspielraum

Berlin, 28.11.2023. Das Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege hat sich erneut mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ausgetauscht. Themen waren die Refinanzierung der Digitalisierung und die Einbeziehung der Pflege in die Umsetzung.

Ernüchternd griff das Bündnis die einleitende Antwort des BMG auf, welches wenig Gestaltungsspielraum bei der Refinanzierung der Digitalisierung auf Grund der aktuellen finanziellen Lage sieht. Außerdem verwies das Ministerium auf die Zuständigkeit der Länder und der Selbstverwaltung (Kostenträger) für die Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten der Pflege.

Dennoch, nutzenstiftende Digitalisierung der Pflege kann nach Ansicht des Bündnisses nur flächendeckend umgesetzt werden, wenn diese durch Refinanzierung in den Leistungsentgelten sichergestellt wird und der Bund dafür die Rahmenbedingungen schafft. Die Regelfinanzierung müsse auch Digitalisierungskosten berücksichtigen – einmalige Zuschüsse reichen nicht aus.

Vorschlag: Digitalisierungspauschale

Die Höhe der refinanzierten Beträge sei einer wachsenden digitalen Struktur in den Einrichtungen und Diensten der Akut- und Langzeitpflege und den realen Bedingungen neuer technischer Gegebenheiten anzupassen, unabhängig der ausführenden Stelle (zentral/dezentral). Dazu gehören Erstausstattungen und Investitionsfolgekosten wie z. B. Ausstattungsanpassungen, Lizenzen, Fort- und Weiterbildungskosten sowie die Cybersicherheit. Die Digitalisierung der Pflege umfasse weit mehr als die Telematik-Anbindung, beispielsweise Software-Systeme zur mobilen Pflegedokumentation, Dienstplansysteme oder Service-Roboter.

Eine unzureichende Refinanzierung sieht das Bündnis als eines der Haupthemmnisse für den Rückstand der Pflege bei der Digitalisierung an. Um die Refinanzierung sicherzustellen, schlägt das Bündnis als mögliche Lösung Digitalisierungspakete/-pauschale pro Platz / Tag / Einsatz als Orientierungsgröße vor, sowie die Ergänzung des Sozialgesetzbuches XI.

Einen weiteren Hebel sieht das Bündnis bei den Entgeltverhandlungen im Bereich der stationären Langzeitpflege. Die Möglichkeit der zweckgebundenen Umwidmung von vereinbarten Budgets oder Mitteln könnte die wichtigen Prozesse der Digitalisierung unbürokratisch unterstützen. Das Ministerium nahm die Anregung zur Prüfung mit.

Die Digitalisierung sieht das Bündnis als einen wesentlichen Schlüssel zur Sicherung der Pflege an, insbesondere könne sie Pflegekräfte entlasten.

Change-Prozess

Aus Sicht des Bündnisses ist ein Change-Prozess erforderlich, der alle Akteurinnen und Akteure mitnimmt. Sonst kämen digitale Lösungen in der Praxis nicht an, insbesondere in der Langzeitpflege.

Für den Change-Prozess bedürfe es der Entscheidungsteilhabe, Mitgestaltung und partnerschaftlichen Kooperation. Partizipation lediglich auf dem Niveau einer Anhörung oder Einbeziehung bewertet das Bündnis als unzureichend. Die Pflege brauche andere Partizipationsstrukturen, da Verantwortung und Vertretung hier vielseitiger und dezentraler organisiert sind. Pflege sei zudem sektorenübergreifend zu betrachten (Akutbereich, Langzeitbereich, Häuslichkeit).

Über das Verbändebündnis „Digitalisierung in der Pflege“

Um die Digitalisierung auch in der Pflege in Deutschland voranzubringen, haben sich Verbände aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen im Jahr 2020 zum Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“ zusammengeschlossen.

Quelle: PM DEVAP, 28.11.2023


Pflegepersonalbemessung endlich gesetzlich verankert!

DBfK bewertet Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit positiv

Berlin, 27. November 2023 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) beurteilt den seit Mitte November vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) als positives Signal an die professionell Pflegenden. Mit der Verordnung könne man sich nun endlich auf den Weg machen, um eine bedarfsgerechte Personalausstattung in den Krankenhäusern zu realisieren.

Laut dem Referentenentwurf wird das Personalbemessungsinstrument PPR 2.0 zum 1. Januar 2024 auf Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder starten. „Die PPR 2.0 ist nun endlich gesetzlich verankert. Dafür setzen wir uns gemeinsam mit den Gewerkschaften und anderen Verbänden schon seit Jahren ein“, lobt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein den Vorstoß des Ministeriums. „Richtig und wichtig ist auch, dass für die Weiterentwicklung des Instruments pflegewissenschaftliche Expertise an Bord ist. Der Weg hin zu einer guten Personalausstattung ist damit angelegt.“

Die PPR 2.0 ist als Interimslösung zur bedarfsgerechten Personalbemessung angelegt. Es handelt sich um ein lernendes Instrument, das mit pflegewissenschaftlicher Begleitung weiterentwickelt wird. Der DBfK sieht daher im jetzigen Zuschnitt der PPR 2.0 noch Anpassungsbedarf in Detailfragen. „Ein lernendes System kann nicht von Anfang an perfekt sein“, so Bienstein. „Es kommt im Prozess der Weiterentwicklung darauf an, dass dieser aus pflegefachlicher Perspektive erfolgt.“

In der Kinder-PPR 2.0 sieht der DBfK bereits jetzt Verbesserungsbedarf. „Es ist unverständlich, dass bei der Kinder-PPR 2.0 Pflegefachpersonen ohne Vertiefung und akademisch ausgebildete Kolleg:innen in der Pädiatrie nicht berücksichtigt werden. Das widerspricht dem Grundgedanken der generalistischen Pflegeausbildung“, erläutert Sabine Berninger, Pflegedirektorin und Vorsitzende des DBfK Südost. „Im Start-Zuschnitt der PPR 2.0 kann der bedarfsgerechte Qualifikationsmix in den Pflegeteams noch nicht hinreichend abgebildet werden. Dies wird eine der zentralen Aufgaben für die Weiterentwicklung des Instruments sein.“

Der DBfK hält die Einführung eines öffentlich finanzierten Instituts für die Personalbedarfsermittlung in der Pflege für unumgänglich, damit eine pflegefachliche Begleitung und Weiterentwicklung des Personalbemessungsinstruments sichergestellt werden kann.

„Es ist höchste Zeit, dass der Pflegepersonalbedarf im Krankenhaus ermittelt und langfristig eine bedarfsgerechte Personalausstattung realisiert wird, denn uns allen geht es um die Sicherheit der Patient:innen“, so Bienstein. „Nur mit einer am Bedarf orientierten Personalbemessung können die Pflegequalität gesichert und die Professionalisierung des Pflegeberufs vorangetrieben werden. Es ist ohnehin schon zu viel wertvolle Zeit verstrichen, um die Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen im Krankenhaus nachhaltig zu verbessern!“

Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V. , Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de, www.dbfk.de


Wichtige Termine:

„Lehren aus der Corona-Pandemie und zukünftige Krisenresilienz in der Langzeitpflege“,

13-17 Uhr am 6. Dezember 2023, MEHR ERFAHREN


„Anwerbung von Fachpersonal im Ausland –

Neue Ergebnisse aus dem Hessischen Pflegemonitor“

14. Dezember 2023 von 12 bis 13 Uhr, Einwahl : https://uni-frankfurt.zoom.us/j/61882858713?pwd=UzRqSkwxWXZERWdVWGF0TTNudDdtUT09#success 

Meeting-ID: 618 8285 8713, Kenncode: 866622; Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Oliver Lauxen: lauxen@em.uni-frankfurt.de oder

per Telefon 069 798 25457.

 

2024

 

„Sterben, Tod und Trauer bei Menschen mit Demenz“

23.01.24, 09:30 – 16:30 Uhr; Anmeldung bis zum 15.12.23 unter: https://www.demenz-sh.de/anmeldung-fachtag.html


26. 6Netzwerk-Workshop „Hautintegrität in der Pflege“

01. März 2024, Osnabrück; Möglichkeit zur Anmeldung


Gesundheitskongress des Westen: „Bereit zur Veränderung – nutzen wir die Chance“

17-18.04.2024, Köln. Weitere Infos zum Kongress bekommen Sie laufend auf: https://www.gesundheitskongress-des-westens.de


11. Deutscher Pflegetag

07.-08.11.2024, https://www.deutscher-pflegetag.de/