November-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen
- Editorial. Zeit für grundlegende Veränderungen (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
- Im Fokus. Augenhöhe schaffen (von Annemarie Fajardo, Vize-Präsidentin des DPR)
- Deutscher Pflegetag 2023. Potenzial beruflich Pflegender nutzen (DPT) | Der Deutsche Pflegetag auf X (Auswahl) (DPR)
- Ehrung für Pionierin der Pflege in der Endoskopie. Deutscher Pflegepreis verliehen (DPR, DPT)
- Aus den Verbänden. Schließung von Geburtskliniken stoppen (DHV)
- Gesetzentwurf Pflegestudiumstärkungsgesetz. Masterplan Pflegebildung (DPR)
Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: info@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Pflege und Finanzierung kommen bei Digitalgesetz zu kurz
Die Digitalgesetze für das Gesundheitswesen ist auf den Weg gebracht. Vergangene Woche gab es eine Anhörung im Bundestag, in der unter anderem der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) praxisnahe Lösungen und schnelle Refinanzierung forderte. Pflegeratspräsidentin Christine Vogler mahnt eine stärkere Einbindung der Pflege bei der Digitalisierung an. Care vor9
Quelle: Care vor9, 20.11.2023
Übergabe – Pflegeupdate
PU62 – Deutscher Krankenhaustag / Pflegekammer NRW kritisiert G-BA Empfehlung
…und einige Kurznachrichten!
Politik
Haushaltsausschuss ermahnt Bundesländer bei Krankenhausfinanzierung
Berlin – Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat den Bundesländern signalisiert, dass es zunächst keine weiteren Bundesmittel für Krankenhäuser geben soll. So solle das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bei den Ländern „unmissverständlich und mit… [mehr]
Quelle: NL Deutsches Ärzteblatt, 17.11.2023
Entwurf Digital-Gesetz
Vogler: Pflege in den Mittelpunkt der Digitalisierung stellen
15.11.2023 / News – Die Profession Pflege und ihre Leistungen müssen stärker im Mittelpunkt der Digitalisierung stehen, forderte die Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Christine Vogler. Sie äußerte sich am Mittwoch anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz DigiG).
Der DigiG-Entwurf sei „ein guter erster Schritt“. Allerdings seien die täglichen Abläufe in der Pflege stärker zu berücksichtigen. Digitale Vernetzung und umfassende Interoperabilität spielten dabei eine entscheidende Rolle.
Es brauche Lösungen, die die Arbeit erleichterten, die Versorgungssicherheit gewährleisteten und die Bürokratie reduzierten.
„Der Ausbau digitaler Prozesse und Strukturen kann Pflegefachpersonen bei administrativen Tätigkeiten erheblich entlasten. Dadurch werden Kapazitäten für die direkte pflegerische Versorgung freigesetzt und der Informationsfluss verbessert.“
Analoge Rahmenbedigungen digitalen Vorgaben anpassen
Vor allem die ambulante Pflege müsse in die digitale Versorgung eingebunden werden, sagte Vogler. Nötig seien dazu „verbindliche und zeitnahe Schnittstellen mit allen Beteiligten, einschließlich der Kostenträger“. Noch überwiegend analoge Rahmenbedingungen wie Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und Verträge müssten zeitnah an digitale Anwendungen, Strukturen und Prozesse angepasst werden.
„Auch Pflegefachpersonen müssen die Möglichkeit haben, Videosprechstunden durchzuführen. Dadurch können beispielsweise Beratungen, Begutachtungen oder Nachsorgegespräche ebenso aus der Ferne stattfinden.“
Das sei gerade in ländlichen Regionen von großem Vorteil und ermögliche sektorenübergreifende Versorgungsprozesse.
Mehr Mitsprache der Pflege in der Umsetzung der Digitalisierung
Ferner forderte Vogler die Einbindung der Pflege muss in die Gremien zur Umsetzung der Digitalisierung. Als Beispiel nannte sie das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen. Diese Mitsprache sei eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Implementierung digitaler Strukturen und Prozesse.
„Das Digital-Gesetz bietet bei Einbezug pflegefachlicher Aspekte eine große Chance, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Versorgung effizienter zu gestalten. Die Bedürfnisse und Anforderungen der Pflegeprofession müssen dabei neben den technischen Aspekten bei dessen Umsetzung mit berücksichtigt werden.“
Im Sommer hatte der DPR bereits Präzisierungen im damaligen Referentenentwurf gefordert.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/vogler-pflege-in-den-mittelpunkt-der-digitalisierung-stellen
„Anwerbung von Fachpersonal im Ausland –
Neue Ergebnisse aus dem Hessischen Pflegemonitor“
14. Dezember 2023 von 12 bis 13 Uhr
- Dr. Oliver Lauxen, Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK)
- Antje Gade, Pflegequalifizierungszentrum Hessen (PQZ Hessen)
- Frank Aletter, Hessischer Industrie- und Handelskammertag (HIHK)
Zur besseren Planbarkeit bitten wir um eine Anmeldung: https://iwak.idloom.events/lunchtalk-dezember
Einwahl: https://uni-frankfurt.zoom.us/j/61882858713?pwd=UzRqSkwxWXZERWdVWGF0TTNudDdtUT09#success
Meeting-ID: 618 8285 8713 / Kenncode: 866622; Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Oliver Lauxen: lauxen@em.uni-frankfurt.de oder per Telefon 069 798 25457.
Erster Schritt zur Flexibilisierung der Pflegebegutachtungsformate umgesetzt
Immer mehr Menschen haben Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Voraussetzung für den Bezug der Leistungen ist die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst, die nach einem einheitlichen strukturierten Verfahren erfolgt, das in den Begutachtungs-Richtlinien festgelegt ist. Diese Richtlinien wurden jetzt überarbeitet: Sie ermöglichen in bestimmten Fallkonstellationen eine telefonische Begutachtung als Alternative zum Hausbesuch und treten morgen in Kraft.
„Eine qualitativ hochwertige und zeitnahe Begutachtung zur Einstufung der Pflegegrade ist für die Versicherten der entscheidende Schlüssel, um die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten zu können“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund. „Die Möglichkeit strukturierte Telefoninterviews bei Höherstufungsanträgen und Wiederholungsbegutachtungen einzusetzen, ist ein erster wichtiger Schritt, um das gestiegene Begutachtungsaufkommen bewältigen zu können. Dem müssen nun jedoch weitere folgen, um den zeitnahen Zugang zu Leistungen in jedem Fall dauerhaft sicherzustellen.“
Einsatz des Telefoninterviews hat sich bewährt und ist pflegewissenschaftlich untersucht
Gesetzliche Grundlage für die Überarbeitung der Begutachtungs-Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG). Schon vor den Diskussionen um das PUEG hat der Medizinische Dienst eine pflegewissenschaftliche Studie an den Universitäten Bielefeld und Osnabrück (Prof. Klaus Wingenfeld und Prof. Andreas Büscher) beauftragt. In dieser wurde untersucht, in welchen Fallkonstellationen das strukturierte Telefoninterview als Alternative zum Hausbesuch einsetzbar ist. Die Ergebnisse der Studie sind in die Überarbeitung der Begutachtungs-Richtlinien eingeflossen.
Das strukturierte Telefoninterview wurde vom Medizinischen Dienst bereits während der COVID-19 Pandemie entwickelt und erfolgreich eingesetzt, um die besonders gefährdeten pflegebedürftigen Personen vor Infektionen zu schützen und gleichzeitig eine zeitnahe Begutachtung und damit den schnellen Bezug von Pflegeleistungen sicherstellen zu können.
Telefoninterviews unterstützen ressourcenschonenden Einsatz von Pflegefachkräften
Der Einsatz des Telefoninterviews trägt dazu bei, trotz steigender Begutachtungszahlen und Fachkräftemangel eine qualitativ hochwertige und zeitnahe Begutachtung sicherzustellen: Zwischen 2016 und 2022 ist die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland von 3,1 Millionen auf über 5 Millionen gestiegen. Dadurch erhöhen sich auch die Auftragseingänge bei den Medizinischen Diensten: Sie stiegen in diesem Zeitraum von 1,8 Millionen auf 2,6 Millionen in 2022 − Tendenz weiter steigend. Durch den Fachkräftemangel stehen den Medizinischen Diensten immer weniger Pflegefachkräfte für die Begutachtung zur Verfügung. Um diesen Herausforderungen zu begegnen und die Versorgung der Pflegebedürftigen zeitnah gewährleisten zu können, ist eine weitere Flexibilisierung der Begutachtungsformate erforderlich.
Hintergrund
Die Begutachtungs-Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes Bund nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches treten morgen in Kraft. Sie wurden vom Medizinischen Dienst Bund am 29. September erlassen und vom Bundesministerium für Gesundheit mit Ausnahme des Kapitel 3.4 am 31. Oktober genehmigt. Kapitel 3.4 betrifft die Begutachtung bei Krisensituationen also z.B. Pandemien oder Katastrophenlagen und wird derzeit überarbeitet. Sobald dieses genehmigt ist, wird es in den Richtlinien ergänzt.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG MD-Bund, Berlin/Essen, 17. November 2023
Hessen etabliert neues Landesamt für Gesundheit und Pflege
In Hessen gibt es ab sofort ein Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), welches von dem scheidenden Sozialminister Kai Klose (Grüne) eingeführt wurde. Das Amt soll als neues Bindeglied zwischen den kommunalen Gesundheitsämtern und dem Hessischen Sozialministerium die Aufsichten in der Pflege, Gesundheit und Pharmazie koordinieren. Geschaffen als Reaktion auf bisher aufgespaltene Verantwortlichkeiten in Hessen, insbesondere während der Corona-Pandemie, hat das Amt nun die Aufgabe, gemeinsame Standards im Gesundheitswesen zu etablieren. FR
Quelle: Care vor9, 17.11.2023
Ältere Menschen und Digitalisierung?!
Potenziale und Teilhabechancen
Umfrage zum Themenmonat Dezember 2023 des Forum Seniorenarbeit Das Forum Seniorenarbeit bietet auch in diesem Dezember wieder einen Themenmonat an. Es geht dabei um den Nutzen digitaler Technologien und Werkzeuge für das Leben älterer Menschen. In welchen zentralen Lebensbereichen sind digitale Techniken besonders sinnvoll und wie können diese älteren Menschen … Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/aeltere-menschen-und-digitalisierung-potenziale-und-teilhabechancen/
Quellee: PM KDA, 16.11.2023
Pflege nicht gegen die Wand fahren
Berlin, 15. November 2023 – Mit ihren aktuellen Sparbeschlüssen fährt die Bundesregierung die Pflege gegen die Wand und gefährdet die Versorgung von Millionen pflegebedürftiger Menschen in Deutschland.
Durch die Finanzierung von immer mehr gesamtgesellschaftlichen Aufgaben aus den Kassen der sozialen Sicherungssysteme ist die Pflegeversicherung praktisch in die Insolvenz manövriert worden. Genannt seien hier die Finanzierung der Kosten der Coronapandemie mit 5,5 Milliarden Euro sowie die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige mit 3,5 Milliarden Euro. Ohne diese Ausgaben wäre die Pflege-versicherung heute nicht defizitär.
Statt wie noch im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Kassen durch entsprechende Bundeszuschüsse von diesen Kosten zu entlasten, wird nun auch noch der bisherige Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro für die nächsten vier Jahre gestrichen. Diese Politik nimmt den Kollaps der Pflege auf dem Rücken der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der in der Pflege Beschäftigten billigend in Kauf. Pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen werden dies durch höhere Eigenleistungen finanziell und durch die Übernahme von noch mehr Pflege- und Betreuungsleistungen ausbaden müssen. Auch die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Wenn An- und Zugehörige mehr pflegen müssen, können sie weniger arbeiten oder steigen ganz aus dem Berufsleben aus und verstärken den ohnehin bestehenden Arbeitskräftemangel.
Das Bündnis für Gute Pflege fordert die Bundesregierung auf, diese verheerende Politik zu beenden und in einem ersten Schritt die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Bundeszuschüsse zur Pflegeversicherung bereitzustellen, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung nachhaltig zu sichern. In einem zügigen zweiten Schritt muss die Pflegeversicherung strukturell reformiert werden, um ihre Einnahmebasis nachhaltig zu sichern. Die Vorschläge dazu liegen seit Jahren auf dem Tisch – sie müssen endlich von der Politik umgesetzt werden.
Zum Hintergrund:
Das Bündnis für Gute Pflege ist ein Zusammenschluss von 24 bundesweit aktiven Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Berufsverbänden sowie Selbsthilfeorganisationen mit über 13,6 Mio. Mitgliedern.
www.buendnis-fuer-gute-pflege.de
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Bündnis für Gute Pflege, 16.11.2023
Ermutigendes Signal aus dem BMG: Verkürzte Zahlungsfrist hilft Krankenhäusern
Zur heutigen Abgabefrist für die Stellungnahmen der Verbände zur Sechsten Verordnung zur Änderung
der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser kommentiert Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV): „Vor dem Hintergrund der wirtschaftlich angespannten Situation vieler Krankenhäuser ist die Beibehaltung der fünf-Tage-Zahlungsfrist bis zum 31. Dezember 2024 für Krankenhäuser eine wichtige Maßnahme. Die evangelischen Krankenhäuser haben die Regelung mit Erleichterung aufgenommen, denn sie verschafft den Krankenhäusern eine kurze Atempause. Besonders freigemeinnützige Häuser sind darauf angewiesen, denn sie erhalten regelhaft keine Unterstützung, um Finanzlücken zu schließen.
Eine Verlängerung der Zahlungsfrist hätte die angespannte finanzielle Lage vieler Krankenhäuser weiter verschärft“, so Christoph Radbruch.
Insolvenzrecht braucht zur Sicherung der Sozialwirtschaft dringend eine Weiterentwicklung Die mit der Verlängerung der Zahlungsfristverkürzung gewonnene Zeit gilt es zur Weiterwicklung der Krankenhausfinanzierung zu nutzen. Denn klar ist: Mit der Zahlungsfristverkürzung auf fünf Tage erfolgt kein Ausgleich der bestehenden Unterfinanzierung der Krankenhäuser. Diese bleibt weiterhin bestehen und wird vorerst nicht verstärkt. Ein Auslaufen der Zahlungsfristverkürzung hätte für viele Krankenhäuser Kosten in Höhe von zweistelligen Millionenbeträgen bedeutet. Diese fallen durch die Änderung für 2024 nicht an.
Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser wird in den nächsten Jahren absehbar angespannt bleiben.
Daher setzt sich der Deutsche Evangelische Krankenhausverband mit Nachdruck dafür ein, dass Kostensteigerungen künftig vollständig und zeitnah in der Finanzierung berücksichtigt werden.
Quelle: PM DEKV, Berlin, 16. November 2023
Entwurf Digital-Gesetz
Profession Pflege muss im Mittelpunkt der Digitalisierung stehen
Berlin (15. November 2023, Nr. 48/2023) – Zur Anhörung des Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz DigiG) im Gesundheitsausschuss (15.11.2023) äußert sich Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), wie folgt:
„Die Profession Pflege und ihre Leistungen müssen stärker in den Mittelpunkt der Digitalisierung stehen. Dabei müssen Lösungen gefunden werden, die die Arbeit erleichtern, die Versorgungssicherheit gewährleisten und die Bürokratie reduzieren.
Der vorliegende Entwurf des Digital-Gesetzes ist ein guter erster Schritt. Allerdings müssen wir die täglichen Abläufe in der Pflege stärker berücksichtigen. Eine digitale Vernetzung und umfassende Interoperabilität spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Besonders im ambulanten Pflegesektor ist es wichtig, dass die Pflege in die digitale Versorgung eingebunden wird. Dafür müssen verbindliche und zeitnahe Schnittstellen mit allen Beteiligten, einschließlich der Kostenträger, eingerichtet werden. Die noch überwiegend analogen Rahmenbedingungen wie Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und Verträge müssen zeitnah an digitale Anwendungen, Strukturen und Prozesse angepasst werden.
Auch Pflegefachpersonen müssen die Möglichkeit haben, Videosprechstunden durchzuführen. Dadurch können beispielsweise Beratungen, Begutachtungen oder Nachsorgegespräche ebenso aus der Ferne stattfinden. Das ist besonders in ländlichen Gebieten von großem Vorteil und ermöglicht sektorenübergreifende Versorgungsprozesse.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einbeziehung pflegefachlicher Aspekte in die elektronische Patientenakte (ePA). Alle relevanten pflegerischen Informationen sollten in der ePA auch durch die Profession Pflege erfasst und ausgelesen werden können. Dadurch wird eine umfassende und personenzentrierte Versorgung sichergestellt. Ein besserer Zugriff auf alle relevanten Daten kann wesentlich zur Qualitätssteigerung beitragen.
Der Ausbau digitaler Prozesse und Strukturen kann Pflegefachpersonen bei administrativen Tätigkeiten erheblich entlasten. Dadurch werden Kapazitäten für die direkte pflegerische Versorgung freigesetzt und der Informationsfluss verbessert.
Die Profession Pflege muss in die Gremien zur Umsetzung der Digitalisierung einbezogen werden, beispielsweise in das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Implementierung von digitalen Strukturen und Prozessen.
Das Digital-Gesetz bietet bei Einbezug pflegefachlicher Aspekte eine große Chance, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Versorgung effizienter zu gestalten. Die Bedürfnisse und Anforderungen der Pflegeprofession müssen dabei neben den technischen Aspekte bei dessen Umsetzung mit berücksichtigt werden.“
Ansprechpartner*in: Christine Vogler,Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz,Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR),Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen,Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304,E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Zeitenwende in den Kliniken muss Pflegepotenzial entfalten
DBfK zum Deutschen Krankenhaustag
Berlin, 15. November 2023 – Der 14. November stand im Rahmen des Deutschen Krankenhaustags ganz im Zeichen der professionellen Pflege. Unter dem Motto „Zeitenwende für die Krankenhäuser – eine Chance für die Pflege?!“ wurde beleuchtet, wie die zukünftige Krankenhauswelt aus Sicht der Pflege gestaltet werden muss. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) war in den Panels stark vertreten und erneuerte seine Forderung, das pflegerische Potenzial in der Reform zu entfalten und zu nutzen.
„Die Chance auf eine echte Zeitenwende bekommt die Reform der Krankenhausstruktur nur, wenn gleichzeitig die Potenziale der professionellen Pflege genutzt und weiterentwickelt werden“, sagt Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des DBfK. „Die Chance liegt in den Kompetenzen der professionellen Pflege. Pflege darf nicht länger als Kostenfaktor betrachtet werden. Ihr Mehrwert ist in Studien bewiesen. Spitzenmedizin braucht Pflegequalität. Die Patient:innen sollten darauf vertrauen können, dass für ihren Pflegebedarf ausreichendes und entsprechend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.“
Sabine Berninger, Vorstandsvorsitzende des DBfK Südost, sprach sich deutlich für die Level-Ii-Krankenhäuser aus, die unter der Leitung von Pflegefachpersonen stehen sollten und von Bundesgesundheitsminister Lauterbach in der Krankenhausstrukturreform vorgesehen waren. Außerdem verteidigte Berninger die generalistische Pflegeausbildung gegen die Forderung einiger Klinikdirektor:innen, die zur veralteten Spartenausbildung zurückkehren wollten.
Die Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Martina Hasseler (Ostfalia-Hochschule), Franziska Berghoff vom Deutschen Pflegerat und Ingo Böing vom DBfK klärten in ihren Vorträgen, wie und welche Reformen eine hochwertige Pflege im Krankenhaus sichern und dass internationale Vorbilder wie die Nurse-led Clinic auch für Deutschland eine Option darstellen.
Ein Themenblock widmete sich aus Perspektive von Pflegefachlichkeit und Pflegeorganisation den Rahmenbedingungen der Pflege im Krankenhaus. Ein weiteres Panel nahm den Qualifikationsmix, die Akademisierung und Advanced Practice Nursing in den Fokus. Das dritte Panel wurde visionär: In Zukunft wird das patient:innenzentrierte Handeln an Bedeutung gewinnen. Die professionelle Pflege wird für einen kontinuierlichen Pflegeprozess über die Sektoren hinweg sorgen und somit das Krankenhaus mit der Primärversorgung besser verzahnen.
„Die Stärkung der Primärversorgung bietet aus meiner Sicht eine riesige Chance für die Pflege. Denn gerade hier und an den Übergängen in andere Versorgungsbereiche kann die Profession Pflege Verantwortung übernehmen: International sorgen akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen wie Community Health Nurses längst für eine bessere Versorgung. Dieses Potenzial muss genutzt werden, damit die Anpassungen in der Krankenhauslandschaft keine Lücken für die Bevölkerung erzeugen“, so Klappers Fazit.
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V. , Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin ,Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de, www.dbfk.de
Digitales PIP-Assessment für präventive Beratung
Das ZQP hat ein frei zugängliches, wissenschafts- und softwarebasiertes Assessment entwickelt, das bei verschiedenen professionellen Beratungsanlässen genutzt werden kann. Zum Assessment
Quelle: NL ZQP, 15.11.2023
Pflegerische Expertise muss in Krankenhausplanung integriert werden
14.11.2023 – Am zweiten Tag des Deutschen Krankenhaustages fand das Pflegeforum statt. Die Diskussionsteilnehmer stellten die Frage, ob die Zeitenwende für die Krankenhäuser eine Chance für Pflege und Pflegefachkräfte sein könne.
Dr. Sabine Berninger, Pflegedirektorin der KJF-Klinik Josefinum Augsburg, Vorsitzende des DBfK Südost und Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen Deutschlands stellte heraus, dass der Fachkräftemangel eine der Herausforderungen der Zukunft sei. Eine Chance, diesem Fachkräftemangel tatsächlich zu begegnen, mehr Kräfte anzuwerben, aber auch zu binden, wäre nur gegeben, wenn auch die Krankenhäuser sich ihrer eigenen Hausaufgaben bewusst wären. „Wir müssen die vorhandenen und auch brachliegenden Kompetenzen der Pflegefachpersonen nutzen und sie auch steigern. Ganz wichtig ist, dass die Pflege eigenständig und eigenverantwortlich arbeiten kann. Die Akademisierung ist zudem eine der großen Baustellen. Wir müssen bei der Bildung zu internationalen Standards aufschließen und eine deutlich höhere Quote akademisch qualifizierter Kolleginnen und Kollegen erzielen.“ Erfreulich sei, dass der Wissenschaftsrat im Oktober 2023 die Quote von 20 Prozent akademisierter Pflegekräfte bekräftigt habe und sich außerdem für die wissenschaftliche Disziplinbildung ausspricht. „Wir müssen nun die Chance der Krankenhausreform nutzen, um die Pflege zukunftsorientiert im Sinne unserer Patientinnen und Patienten aufzustellen“, so Berninger.
In der Diskussion, welche Perspektive Pflege habe und wer welche Krankenhausversorgung benötige, warf Franziska Berghoff, Referentin für pflegerische Versorgung im Krankenhaus des Deutschen Pflegerats einen Blick auf die Pflege und ihre Rolle in den neuen Strukturvorgaben der Krankenhausplanung. „Die pflegefachliche Expertise muss unbedingt in der Entwicklung und den Strukturvorgaben der Krankenhausreform fest integriert werden“, forderte die Referentin von den politischen Entscheidern.
Unter dem Titel „Bedarf an Krankenhaus- und Pflegeleistungen“ betonte Professor Martina Hasseler von der Ostfalia-Hochschule für angewandte Wissenschaften, dass der Wert von Pflege messbar sei. „Den Mehrwert der pflegefachlichen Leistung im Krankenhaus kann man ökonomisch und auch an Outcome-Parametern darstellen. Im Moment werden pflegefachliche Leistungen als Last verstanden. Hier braucht es einen Paradigmenwechsel, um Leistungen der Pflegefachberufe transparent zu machen und zu finanzieren“, so Hasseler.
Ingo Böing, Referent für Pflege im Krankenhaus des DBfK-Bundesverbandes blickte ganz konkret auf die aktuelle Debatte und auf die ursprünglichen Planungen zur Krankenhausreform und sah hier eine große Chance. „Die Kompetenzen der professionellen Pflege sind hervorragend geeignet, pflegegeleitete Kliniken zu implementieren. Die aktuelle Reform bietet eine großartige Chance, das zu realisieren. Diese Chance darf aber auf keinen Fall vertan werden.“
Detaillierte Informationen zum Kongressprogramm und weitere Informationen finden Sie unter www.deutscher-krankenhaustag.de. Die kostenlosen Tickets für Besucher des 46. Deutschen Krankenhaustages sind über den Ticketshop der MEDICA erhältlich.
Quelle: PM DEKV, 14.11.2023
9. Berliner Pflegekonferenz
Fokus auf Prävention und Rehabilitation und damit auf die Profession Pflege setzen
Berlin (13. November 2023, Nr. 47/2023) – Auf der 9. Berliner Pflegekonferenz mahnte Annemarie Fajardo, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), „zur Bewältigung des Fachkräftemangels in der Pflege müssen wir Quantensprünge hinlegen. Stattdessen bewegen wir uns im Zentimeterbereich.
Um den Fachkräftemangel in der Pflege zu bewältigen, brauchen wir eine eigene Selbstverwaltungsstruktur für den Berufsstand Pflege mit einer Berufsordnung. Dies wird bereits seit 30 Jahren in Deutschland diskutiert und ist daher keine neue Erkenntnis. Neu ist jedoch das seit 2020 geltende Pflegeberufegesetz, das unter anderem die Definition von Vorbehaltsaufgaben beinhaltet. Dadurch kann der Berufsstand eine Eigenständigkeit entwickeln, die unabhängig von Ärzten ist. Die Übernahme von Vorbehaltsaufgaben bedeutet eine Emanzipation des Berufsstandes und ermöglicht den Zugang zu Bereichen, die zuvor nicht rechtlich oder unter dem Arztvorbehalt definiert waren.“
Die Pflege muss den gesamten Bereich der Heilberuflichkeit umfassen, einschließlich Prävention, Kuration, Rehabilitation, Palliation und sozialpflegerischer Intervention. Fajardo fordert, den Fokus neben der Akutversorgung verstärkt auf Prävention und Rehabilitation zu legen. „Das reduziert den pflegerischen Aufwand im Bereich der Kuration und sichert die Versorgung im Bereich Gesundheitsfürsorge. Das vorhandene Geld muss so verteilt werden, dass wir in Richtung Prävention und Rehabilitation gehen und damit Tätigkeiten aus dem Bereich der beruflichen Pflege abbilden und finanzieren können.“
Um dies zu erreichen, muss auch die Systematik des Gesundheitssystems betrachtet und infrage gestellt werden. Die veralteten Strukturen aus dem vorletzten Jahrhundert passen nicht mehr zur heutigen Demografie und den fachlichen Versorgungserfordernissen der Menschen.
Ansprechpartner*in: Annemarie Fajardo,Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz,Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR),Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen,Alt-Moabit 91, 10559 Berlin,Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304,E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Wichtige Termine:
Werkstattgespräch „Aufbruch ins Digitale – Best-Practice-Projekt zur digitalen Pflegedokumentation ambulant“
29. November 2023, 12:00 bis 14:30 Uhr (digital), Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen sind jetzt online möglich: https://www.devap.de/werkstattgespraech-29112023-1/
Pflegetag Rheinland-Pfalz
29.11.2023 Rheingoldhalle Mainz; Anmeldung unter: https://www.pflegetag-rlp.de/index.php/startseite.html
Evangelische Akademie „Zuwanderung von Fachkräften in den Gesundheits- und Pflegeberufen“.
bis 29. November 2023, Link zur Tagung: https://www.loccum.de/tagungen/2371/
Anwerbung von Fachpersonal im Ausland – Neue Ergebnisse aus dem Hessischen Pflegemonitor“
14. Dezember 2023 von 12 bis 13 Uhr,
Einwahl : https://uni-frankfurt.zoom.us/j/61882858713?pwd=UzRqSkwxWXZERWdVWGF0TTNudDdtUT09#success
Meeting-ID: 618 8285 8713 // Kenncode: 866622; Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Oliver Lauxen: lauxen@em.uni-frankfurt.de oder per Telefon 069 798 25457.
2024
„Sterben, Tod und Trauer bei Menschen mit Demenz“
23.01.24, 09:30 – 16:30 Uhr, Anmeldung bis zum 15.12.23 unter: https://www.demenz-sh.de/anmeldung-fachtag.html
26. Netzwerk-Workshop „Hautintegrität in der Pflege“
11. März 2024, Osnabrück; Möglichkeit zur Anmeldung
11. Deutscher Pflegetag
07.-08.11.2024; https://www.deutscher-pflegetag.de/
