Übergabe
ÜG117 – ParAScholaBi (Denise Döring & Lola Maria Amekor)
PUEG: Hilfloses Päckchen und Finanzierung wieder nur im System
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), welches am 26.05.2023 im Bundestag verabschiedet wurde:
Berlin, den 30.05.2023 „Das nun vorliegenden Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz kann nur als hilfloses Päckchen von der Pflegebrache, den Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen wahrgenommen werden. Der Wucht, die auf uns als Gesellschaft aufgrund der mangelnden Versorgungssicherheit in der ambulanten und stationären Langzeitpflege zukommt, wird damit nicht ansatzweise adäquat begegnet.“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP.
„Die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen Entlastungsbudget ab Juli 2025 zusammenzulegen begrüßen wir, allerdings ist nicht nachvollziehbar, weshalb diese Leistung aus dem System selbst finanziert werden muss.“, so Wesemann weiter. „Dass die Pflegeleistungen für die ambulante und häusliche Pflege im kommenden Jahr um 5 Prozent erhöht werden sollen und im darauffolgenden Jahr – zur Finanzierung des Entlastungsbudgets – nur noch um 4,5 Prozent, ist angesichts der hohen Inflation nur noch demütigend für die Betroffenen.“
Eine aktuelle DEVAP-Umfrage zur Versorgungssicherheit in der Langzeitpflege unter 650 Trägern bestätigt die prekäre Lage: Vier von fünf Pflegeeinrichtungen müssen Angebote einschränken – 89 Prozent der Pflegedienste mussten bereits neue Pflegekunden ablehnen.
„Es ist davon auszugehen, dass es Lösungen für den Versorgungsmangel geben wird, die uns nicht gefallen werden. Bereits heute hat die professionelle Pflege Schwierigkeiten den Status Quo zu halten; auch ohne die weiterhin steigende Nachfrage durch die Babyboomer.“, so Wesemann.
Aus Sicht des DEVAP braucht es neben einer überfälligen Struktur- auch eine Finanzreform der Pflegeversicherung, um das System mit Blick auf den demografischen Wandel zukunftsfähig zu machen. „Aus dem Lebensrisiko Pflege ist mittlerweile auch mit Blick auf die Finanzierung von Pflege eine Gefahr für jeden Einzelnen entstanden, der auf Hilfe und Unterstützung im Alter angewiesen ist“, stellt Wesemann fest. „Aus diesem Grund fordert der DEVAP in seinem „Strategiepapier Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ u.a. eine absolute Begrenzung der Eigenanteile, um den weiteren Anstieg der Kosten wirksam zu begrenzen.“, so Wesemann abschließend.
„Wir brauchen einen Bundeskanzler der Wort hält und zumindest die Versprechen des Koalitionsvertrags 2021-2025 zeitnah umsetzt und wir fordern gemeinsam mit vielen anderen Akteurinnen und Akteuren einen Pflegegipfel, bei dem wir einen legislaturübergreifenden Masterplan für die Zukunft der Pflege entwickeln.“
Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 30.05.2023
Kritik begleitet Pflegegesetz auch nach Verabschiedung
Mit 377 Stimmen dafür und 275 dagegen hat der Bundestag am Freitag das leicht angepasste Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (Pueg) verabschiedet. Es bringt höhere Beiträge schon im Sommer und etwas höhere Leistungen ab dem nächsten Jahr. Die heftige Kritik der Sozialverbände und Organisationen der Pflegebranche reißt indes nicht ab. Einziges Trostpflaster: Gesundheitsminister Karl Lauterbach (Foto) kündigt für nächstes Jahr eine echte Pflegereform an. Care vor9
Quelle: NL Car vor 9, 30.05.2023
Bundestag beschließt Pflegeentlastungsgesetz
Berlin – Der Bundestag stimmte heute dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz zu. Mit den beschlossenen Regelungen sollen Pflegebedürftige entlastet und zugleich die Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung stabilisiert werden. Für das… [mehr]
Quelle: NL Deutsches Ärzteblatt, 26.05.2023
Landtag in Baden-Württemberg
Gesetz gebilligt – Weg frei für Landespflegekammer
25.05.2023 / News – Der baden-württembergische Landtag hat am Mittwoch den Weg für eine Landespflegekammer freigemacht und das entsprechende Gesetz beschlossen. Die Erarbeitung einer Weiterbildungsordnung und die Formulierung einer Berufsordnung zählen zu den wichtigen Aufgaben, die der künftigen Pflegekammer obliegen.
Pflegerische Selbstverwaltung stärken
Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Bündnis 90/Die Grünen) sagte: „In Zukunft wird nicht mehr über, sondern mit der Pflege geredet. (…) Pflegefachkräfte sollen endlich die Chance erhalten, ihren Beruf selbst mitzugestalten und sich auf Augenhöhe einzubringen. Die Einrichtung einer Landespflegekammer ist daher ein wichtiger Schritt zur Aufwertung des Pflegeberufs und ein Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs.“
Der Landespflegerat Baden-Württemberg (LPR) äußerte sich am Mittwoch „hocherfreut“ über den Beschluss. LPR-Vorsitzende Susanne Scheck sagte: „Wir sind wirklich froh, dass unsere Bemühungen Früchte tragen. Die Verabschiedung des Gesetzes (…) belohnt den Kampf der Pflegenden der letzten Monate.“
Gegenwind zur Kammergründung kommt weiterhin von der Gewerkschaft Verdi. Landesfachbereichsleiterin für Gesundheit und Soziales, Irene Gölz, sagte: „Der falsche Weg zum Ziel, die Pflege attraktiver zu gestalten, ist jetzt Gesetz. Der Weg der Zwangsregistrierung mit Widerspruchsmöglichkeit ist das Gegenteil einer freien Entscheidung der Pflegefachpersonen für oder gegen die Errichtung einer Kammer. Die Chance auf eine echte demokratische Legitimation ist damit vertan.“
Der Errichtungsausschuss der Pflegekammer hat 18 Monate Zeit, die gesetzlich festgeschriebene 60-prozentige Registrierung der Pflegefachpersonen im Land zu erreichen und die erste Vertreterversammlung vorzubereiten. Die Wahl zur ersten Kammerversammlung erfolgt voraussichtlich im Dezember 2024. Diese Versammlung legt dann auch den Mitgliedsbeitrag fest, der nach Angaben von Ministerium und LPR zwischen fünf und neun Euro liegen dürfte.
Bedeutung einer unabhängigen Interessenvertretung
Eine verpflichtende Mitgliedschaft sei für die demokratische und unabhängige Legitimation der Pflegekammer unabdingbar, beschrieb LPR-Vorsitzende Scheck. Erst die Pflichtmitgliedschaft und damit die Teilhabe aller Pflegenden könne eine unabhängige Interessenvertretung gewährleisten. Der Gewerkschaft Verdi warf der LPR „manipulatives Vorgehen“ vor. „Statt mit uns zusammen für bessere Arbeitsbedingungen, Qualität und faire Löhne in der Pflege zu kämpfen, zeigt die Gewerkschaft, die im Übrigen knapp gerade zehn Prozent der Pflegekräfte vertritt, ihr wahres Gesicht und wettert gegen die Selbstverwaltung der Profession, die sie eigentlich vertreten soll.“ Nicht nachzuvollziehen sei, warum Verdi die Etablierung einer Pflegekammer fürchte und jegliche Selbstständigkeit der Profession Pflege „im Keim ersticken“ wolle.
Dreiklang von Pflegekammer, Gewerkschaften und Berufsverbänden
Nur in einem Dreiklang von Pflegekammer, Gewerkschaften und Berufsverbänden werde es gelingen, die Pflege zu stärken und eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung der Bevölkerung in Baden-Württemberg sicherzustellen, ergänzte der Vorsitzende des Pflegebündnis Mittelbaden – Mitglied des LPR –, Peter Koch. „Es ist an der Zeit, dass die Pflege ihre Belange selbst in die Hand nimmt und sich als gleichberechtigter Partner im Gesundheitswesen etabliert. Hierfür kann die Pflegekammer ein erster Schritt sein.“
Diese Chance gelte es, gemeinsam zu nutzen.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/gesetz-gebilligt-weg-frei-fuer-landespflegekammer
ASB enttäuscht: PUEG verfehlt Ziel klar!
Probleme der Pflegeversicherung werden nicht gelöst
Köln/Berlin, 26.05.2023 – Die berechtigten Erwartungen an das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), die ambulante Pflege zu stärken und die von Pflege betroffenen Menschen und deren pflegende An- und Zugehörige zu entlasten, waren groß. Und wurden enttäuscht. „Leider werden die Maßnahmen, die nun gesetzlich beschlossen wurden, dem nicht gerecht, betont Knut Fleckenstein, Bundesvorsitzender des ASB Deutschland e.V.
Quelle/ Weiterlesen unter: https://www.asb.de/news/asb-enttaeuscht-pueg-verfehlt-ziel-klar
Deutsche Alzheimer Gesellschaft zu den Änderungen in der Pflegeversicherung: Eine große Enttäuschung für alle Betroffenen
26.05.2023 – Heute hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz über Änderungen in der Pflegeversicherung verabschiedet. Angesichts der dramatischen Situation in der Pflege und der steigenden Belastungen für pflegende…weiterlesen
Quelle: https://www.deutsche-alzheimer.de/ueber-uns/presse-und-aktuelles
Diakonie-Zitat: Pflege-Reform krankt an knapper Kasse und steuert von der akuten Krise in die Katastrophe
Berlin, 26. Mai 2023 – Die Diakonie Deutschland kritisiert das im Bundestag verabschiedete „Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz“ (PUEG). Statt Flickschusterei fordert die Diakonie Deutschland einen Masterplan für eine grundlegende Reform der Pflege. Dazu erklärt Vorständin Sozialpolitik, Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:
„Dieses Gesetz ist eine Enttäuschung für alle Pflegebedürftigen, Pflegenden und Angehörigen. Es lässt vor allem pflegende Angehörige im Regen stehen, die nach wie vor die größten Pflegeleistungen schultern. Die Kostensteigerungen der letzten Jahre werden bei weitem nicht von der Pflegeversicherung ausgeglichen. Zwar soll es nun ein Budget zur Entlastung pflegender Angehöriger geben, allerdings erst zum Juli 2025. Dafür wird beim Pflegegeld gespart. Die Leistungen reichen nicht aus und kommen viel zu spät.“
Sozialvorständin Loheide fordert eine solide Finanzierung der Pflegeversicherung: „Die Pflegekassen mussten in der Pandemie hohe zusätzliche Kosten übernehmen. Jetzt fehlen ihnen die Mittel um ein tragfähiges Pflegesystem für die Zukunft auf den Weg zu bringen. Wir brauchen eine grundlegende Pflegereform – und zwar bald. Sonst riskieren wir, dass Pflegebedürftige nicht mehr professionell versorgt werden können und pflegende Angehörige erschöpft aufgeben müssen. Das wäre eine Katastrophe!“
Quelle: PM Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.. 26.05.2023
Pflegereform vor der Verabschiedung
Deutscher Pflegerat: Pflegepolitik ohne Sicherung der Versorgung
Berlin (25. Mai 2023, Nr. 22/2023) – Anlässlich der geplanten Verabschiedung des Gesetzentwurfes eines Pflegeunter-stützungs- und -entlastungsgesetzes im Deutschen Bundestag kommentiert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Geht es bei diesem Gesetzentwurf tatsächlich noch um die Sicherung der Pflege in Deutschland? Das ist fraglich! Sollen wir jetzt loben, was mit dem Entlastungsbudget zurecht wieder in den Gesetzentwurf gekommen ist, aber deswegen an anderer Stelle die ohnehin zu niedrige und mit 2025 zu spät kommende Erhöhung der Leistungen in der ambulanten Pflege um 0,5 Prozent auf magere 4,5 Prozent abgesenkt wurde?
Bei diesem Gesetzentwurf hat man den Eindruck, dass sich die Pflege in Deutschland in einem Prozess des finanziellen Aushandelns, des Pokerns und Feilschens befindet. Dringend notwendige Verbesserungen unterbleiben weitestgehend. Auf die Zukunft ist eine solche Pflegepolitik nicht gebaut.
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz ist ein Versuch, zu retten, was wir übermorgen gar nicht mehr mit der vorhandenen Pflegeversicherung gestemmt bekommen. Das ist kein Gesetz, das die Versorgung sichert.
Wir hätten uns gewünscht, dass die Gesundheitsversorgung endlich insgesamt angefasst wird. Dass das System überhaupt stabilisiert wird. Verabschiedet wird jetzt dagegen eine nur kurzfristige, notdürftige Rettung des Systems, um dieses am Laufen zu halten. Wir vermissen eine politisch durchdachte gute Strategie für ein funktionierendes Gesundheitssystem.
Das wenig nachhaltige Handeln von heute holt uns spätestens in fünf Jahren ein. Dann ist der Kipppunkt erreicht.“
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Schlag ins Gesicht der Pflege
DBfK-Statement zum Eckpunktepapier „Krankenhausreform“
Berlin, 25. Mai 2023 – Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein Eckpunktepapier zur geplanten Krankenhausstrukturreform vorgelegt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bewertet die Eckpunkte als Schlag ins Gesicht für die professionelle Pflege. Nachdem die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ vielversprechende Reformvorschläge vorgestellt hatte, werde vom Ministerium ein für die professionell Pflegenden empörender Vorschlag vorgelegt, konstatiert DBfK-Präsidentin Christel Bienstein: „Die Reform wäre die große Chance, den Weg für ein zukunftsfestes Gesundheitswesen zu bahnen. Für die aktuellen und kommenden Herausforderungen mit immer mehr chronisch kranken und alten Menschen müssen Sektoren- sowie Professionsgrenzen überwunden und Aufgaben neu verteilt werden. Die von der Regierungskommission empfohlenen Level Ii-Krankenhäuser mit pflegerischer Leitungsfunktion durch Advanced Practice Nurses (APN) sind ein gutes Beispiel dafür: Sie können einen Schlüssel für die sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung bieten und es wäre richtig und dringend, der pflegefachlichen Leistung den notwendigen Stellenwert zu geben. Im Eckpunktepapier wird stattdessen die Pflege wieder in ihre traditionellen Schranken verwiesen: Statt die angekündigte pflegerische Leitung in den Level Ii-Häuser fachlich auszugestalten, soll sie lediglich die Geschäfte verwalten dürfen. Das ist verschwendetes Potenzial und ein Schlag ins Gesicht für die Profession.
Die drei Ziele der Reform – Versorgungssicherheit, Behandlungsqualität und Entbürokratisierung – werden mit den Eckpunkten nicht erreicht. Dort heißt es einerseits, dass die Ermittlung des Pflegebudgets unangetastet bliebe und andererseits, dass zukünftig pro Fall Pflegebewertungsrelationen herangezogen werden sollen. Das klingt nach Pflege-DRG und widerspricht der Zielsetzung des Pflegebudgets. Zudem wird es voraussichtlich zu mehr Bürokratie führen.
Als fortgesetzter Fehler der Vergangenheit erscheint außerdem, die Qualität der Versorgung und damit die Leistungsgruppen ausschließlich über medizinische und technische Kriterien zu definieren. Die Qualität pflegerischer Versorgung und Leistung werden in den Eckpunkten nicht einmal erwähnt. Pflege erscheint wie bereits im DRG-System lediglich als Kostenfaktor. Wenn Pflege als Kostenfaktor und nur Medizin als Leistung betrachtet wird, zeugt das von einem mangelnden Verständnis von guter Gesundheitsversorgung und von mangelnder Wertschätzung pflegerischer Leistungen. Denn ohne professionelle Pflege kann moderne Medizin nicht erfolgreich sein! Man wiederholt damit einen Fehler der Fallpauschalen und zementiert überkommene Machtstrukturen, anstatt die Reform an den Patient:innen und ihrem Versorgungsbedarf zu orientieren.
Nach dem enttäuschenden Eckpunktepapier ist lediglich Minister Lauterbachs Aussage im Bundestag, dass die Vorbehaltsaufgaben der Pflegefachpersonen weitergefasst werden und eine Regelung zur Heilkundeübertragung kommen soll, ein Lichtblick. Hier werden wir den Minister beim Wort nehmen!“
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V. , Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin , Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de
Sprachmittlung im Gesundheitswesen befürwortet
Berlin: (hib/PK) Experten befürworten Angebote für eine professionelle Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung. Die bestehenden Sprachbarrieren verhinderten in vielen Fällen eine effiziente medizinische Versorgung, erklärten Sachverständige in einer Anhörung über einen Antrag (20/5981) der Linksfraktion. Die Abgeordneten äußerten sich am Mittwoch in der Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
Nach Ansicht der Linksfraktion müssen Sprachbarrieren im Gesundheitssystem systematisch abgebaut werden. Die Abgeordneten fordern einen gesetzlichen Anspruch auf Sprachmittlung in der Gesundheits- und Pflegeversorgung. Die Sprachmittlung sollte dem Antrag zufolge in die Leistungskataloge der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Sozialen Pflegeversicherung (SPV) sowie für den Bereich der Rehabilitation aufgenommen werden.
Der Einzelsachverständige Bernd Meyer von der Universität Mainz erklärte, die Sprachmittlung sei ein wichtiges Hilfsmittel für Fachkräfte im Gesundheitswesen. Sprachbarrieren behinderten eine effiziente Versorgung, sorgten für Reibungsverluste und benachteiligten Personen mit geringen Deutschkenntnissen. Meyer sprach von schätzungsweise 800.000 bis eine Million Einsätzen pro Jahr, allerdings mit einer voraussichtlich langen Anlaufphase.
Nach Ansicht des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) kommen für diese Aufgabe nur qualifizierte und offiziell zugelassene Sprachmittler in Frage. Da es in der Patientenversorgung auch um Gefühle gehe, scheiden nach Einschätzung des Verbandes maschinelle Übersetzungsprogramme als digitale Hilfsmittel aus. Es könne jedoch auch über Online-Video- oder Telefonverbindungen gedolmetscht werden. Das Ferndolmetschen könne jedoch das Dolmetschen vor Ort nicht vollständig ersetzen.
Eine Vertreterin der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG Selbsthilfe), ging in der Anhörung auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Migrationsgeschichte ein. Auch diese Patienten müssten von einer professionellen Sprachmittlung profitieren können. In diesen Fällen gehe es darum, in die einfache Sprache zu übersetzen und kulturelle Besonderheiten zu berücksichtigen. Ansonsten sei die Gefahr groß, dass über den Kopf der Betroffenen hinweg beraten werde.
Der GKV-Spitzenverband wies darauf hin, dass eine Kostenübernahme für Sprachmittlung durch GKV und SPV mangels einer gesetzlichen Regelung derzeit nicht in Betracht komme. Sollte eine solche Leistung eingeführt werden, wäre eine Finanzierung über Steuern und damit ein in die Integrationspolitik eingebettetes Angebot denkbar.
Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 81, 25.05.2023
Spirituelle Begleitung zum Lebensende –
Spiritual Care muss Teil der Palliativmedizin werden
Berlin, 25. Mai 2023 – Schwerkranke und sterbende Menschen wünschen sich in Krankenhäusern, Altenheimen und Hospizen, dass ihre spirituellen Bedürfnisse berücksichtigt werden. In ihrem Versorgungsalltag spielen diese jedoch kaum eine Rolle, obwohl Spiritualität als eine Säule der Palliativversorgung definiert ist. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Universität Witten/Herdecke im Auftrag der Diakonie Deutschland. Deshalb fordert die Diakonie Deutschland, Spiritual Care fest in das Curriculum der medizinischen und pflegerischen Berufe zu integrieren.
Seit 2020 qualifiziert die Diakonie in einem Modellprojekt „Spirituelle Begleitung am Lebensende (SpECi)“ Pflegefachkräfte im Bereich Spiritual Care. 87 Prozent der befragten Patientinnen und Patienten fühlen sich durch die in Spiritual Care geschulten Fachkräfte gut begleitet und 79 Prozent fühlen sich von diesen in ihren spirituellen Bedürfnissen unterstützt, so das Ergebnis der wissenschaftlichen Begleitstudie, die Univ.-Prof. Dr. med. Arndt Büssing, Professur für Lebensqualität, Spiritualität und Coping an der Universität Witten/Herdecke, bei einer Fachtagung am 25. Mai in Berlin vorstellt. Und auch die geschulten Fachkräfte profitieren von dem 40 Stunden umfassenden Kurs: 85 Prozent geben an, dass der Kurs sie sicherer gemacht hat, mit den spirituellen Bedürfnissen von schwerkranken und sterbenden Patienten und Patientinnen umzugehen und 85 Prozent von ihnen gehen auch deutlich häufiger als zuvor auf diese Bedürfnisse ein. Und das, obwohl sie aufgrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen stark belastet waren. Trotzdem wünschen sich 87 Prozent der Fachkräfte mehr Zeit für Gespräche über spirituelle Bedürfnisse. Erst wenn sich Team-Spirit entwickelt, dann ist auch die Arbeitszufriedenheit von Pflegefachkräften trotz der Belastung im Job höher. „Bis heute fehlen für Spiritual Care angemessene Zeit- und Personal-Ressourcen. Und dieser Mangel lässt die Ideale derjenigen ausbrennen, die bereits jetzt schon am Limit arbeiten“, sagt Prof. Arndt Büssing.
Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: „Gerade in einer immer vielfältiger werdenden Gesellschaft mit immer diverser werdenden Vorstellungen von einem guten Lebensende bekommt die spirituelle Begleitung eine immer wichtigere Rolle. Um diesen Wunsch professionell umsetzen zu können, muss Spiritual Care einen festen Platz im Curriculum der medizinischen und pflegerischen Berufe bekommen und – analog zur Körperpflege – von den Kostenträgern finanziert werden. Darüber hinaus braucht es mehr Räume, die eine vertrauliche Kommunikation ermöglichen, insbesondere dort, wo Patientinnen und Patienten in Mehrbettzimmern untergebracht sind.“
Hintergrund
Schwerkranke und sterbende Menschen auch spirituell gut zu begleiten ist das Kernanliegen des 2020 gegründeten Modellprojekts „Spirituelle Begleitung am Lebensende (SpECi)“. Seitdem wurden rund 91 Pflegefachkräfte aus diakonischen Einrichtungen in einem 40 Stunden umfassenden Qualifizierungsprogramm geschult. Die wissenschaftliche Begleitstudie wurde von Univ.-Prof. Dr. med. Arndt Büssing, Professur für Lebensqualität, Spiritualität und Coping, an der Universität Witten/Herdecke, durchgeführt. In der Studie wurden alle 91 Kursteilnehmenden, 774 Patienten und Patientinnen und 356 Angehörige an sieben teilnehmenden Standorten befragt. Die Kursteilnehmenden waren Pflegefachkräfte, davon 58 Prozent aus Alten-/Pflegeheimen, zehn Prozent Geriatrie, 16 Prozent Palliativstation, 12 Prozent Hospiz und vier Prozent aus Krankenhäusern.
Weitere Infos: https://speci-deutschland.de/wissenschaftlichen-begleitforschung/
Quelle: PM Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., 25.05.2023
Strategien gegen Stress – Was hilft?
Hohe Anforderungen im Job, Konflikte im Privatleben und ständige Erreichbarkeit durch Handy und soziale Medien. Der Stresslevel in Deutschland ist hoch und wird bei vielen Betroffenen durch zu hohe Ansprüche an sich selbst noch bestärkt. Zu viel und zu lang anhaltender Stress kann sich negativ auf die psychische und physische Gesundheit auswirken. Die Stiftung Gesundheitswissen informierte in ihrer Themenwoche „Psychische Gesundheit und Stress“ anlässlich der Europäischen Mental Health Week über Strategien, die helfen können, den Stress abzubauen und bei welchen Stellen man Unterstützung findet.
Quelle: NL Stiftung Gesundheitswissen
Hören Sie hierzu den Expertenchat: Stress – Diese Warnsignale sollten Sie beachten, unter: https://www.youtube.com/watch?v=tGkTNUImDkE
Reform der Pflegeausbildung:
Studierende sollen künftig Vergütung erhalten
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung und zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege beschlossen. Danach sollen Studierende in der Pflege zukünftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. Zudem werden Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „An der Hochschule ausgebildetes Pflegefachpersonal stärkt die Qualität in der Pflege. Allerdings nehmen derzeit nur wenige Studierende ein Pflegestudium auf, jeder zweite Studienplatz bleibt unbesetzt. Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz wollen wir das ändern. Wir machen das Pflegestudium attraktiver, denn die Studierenden sollen zukünftig für die gesamte Dauer des Studiums eine Vergütung erhalten. Zudem profitieren die Ausbildungseinrichtungen: Auch ihre Kosten werden – wie bei der beruflichen Ausbildung – über Ausbildungsfonds zurückerstattet. So fördern wir die Bereitschaft der Einrichtungen, mehr Studierende auszubilden.“
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Um mehr junge Menschen wieder für den Pflegeberuf zu begeistern, brauchen diese nicht nur gute Arbeits- sondern auch gute Ausbildungsbedingungen. Die hochschulische Pflegeausbildung spielt eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung und Aufwertung der Pflegeberufe. Studierende sollten aber auch den finanziellen Freiraum haben, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können und nicht noch nebenbei arbeiten zu müssen. Daher sollen die Studierenden in der Pflege für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten.“
Der Entwurf sieht im Einzelnen folgende Regelungen vor:
Studierende in der Pflege erhalten für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Mit Übergangsvorschriften soll zugleich sichergestellt werden, dass diejenigen, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten, ohne dass ihr Studium neu organisiert werden muss.
Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung soll in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden. Dabei wird die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet und künftig auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen.
Digitalisierung, gendermedizinische Aspekte und die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten sollen in der Pflegeausbildung stärker berücksichtigt werden.
Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden vereinheitlicht und vereinfacht, insbesondere durch bundesrechtliche Regelung des Umfangs und der erforderlichen Form der vorzulegenden Unterlagen. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung, zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs, zu verzichten.
Daneben werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung weiter verbessert und an aktuelle Entwicklungen, z.B. im Bereich der Digitalisierung, angepasst.
Neben den bisherigen Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ kann zukünftig eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ gewählt werden. Dies gilt entsprechend für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verfügen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/pflegestudiumstaerkungsgesetz-pflstudstg–223650
Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums, Pressemitteilung 035 , Veröffentlicht am 24.05.2023
Gesundheitsausschuss billigt Pflegereform mit Änderungen
Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat die geplante Pflegereform mit einigen Änderungen beschlossen. Insgesamt billigte der Ausschuss am Mittwoch zehn Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP. Änderungsanträge von Union und Linken fanden keine Mehrheit. Für den Gesetzentwurf (20/6544) votierten die Ampel-Koalition, die Opposition stimmte dagegen. Die Vorlage soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.
Die Abgeordneten verständigten sich in den Beratungen mehrheitlich darauf, dass die Zusammenführung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem flexibel nutzbaren Gesamtbetrag doch kommen soll. Das sogenannte Entlastungsbudget soll zum 1. Juli 2025 wirksam werden. In der häuslichen Pflege können dann Leistungen der Verhinderungspflege (bisher bis zu 1.612 Euro) und Kurzzeitpflege (bisher bis zu 1.774 Euro) im Gesamtumfang von 3.539 Euro flexibel kombiniert werden.
Für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 steht das Entlastungsbudget schon ab dem 1. Januar 2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung und steigt bis Juli 2025 auf ebenfalls 3.539 Euro an. Dafür soll die ab 2025 geplante Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen in der Pflege von 5 auf 4,5 Prozent abgesenkt werden.
Der Ausschuss ergänzte zudem eine Regelung, wonach die Bundesregierung dazu ermächtigt werden soll, den Beitragssatz in der Pflegeversicherung künftig durch Rechtsverordnung festzusetzen, falls auf einen kurzfristigen Finanzierungsbedarf reagiert werden muss. Eine solche Verordnung darf demnach nur unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Größenordnung genutzt werden. Zudem muss die Verordnung dem Bundestag zugleitet werden, der sie ändern oder ablehnen kann. Damit werde einerseits die schnelle Reaktionsmöglichkeit gewährleistet, andererseits der Bundestag an dem Verfahren beteiligt, heißt es in der Begründung.
Um die vom Bundesverfassungsgericht (BverfG) geforderte Differenzierung der Pflegebeiträge nach Kinderzahl möglichst unbürokratisch und effizient umsetzen zu können, soll bis zum 31. März 2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt werden. Bis dahin soll ein vereinfachtes Nachweisverfahren gelten.
Mit einer weiteren Änderung wird die Möglichkeit geschaffen, das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit regelhaft mittels strukturierter Telefoninterviews zu prüfen, jedoch nur bei Folgebegutachtungen und nicht bei einer Erstbegutachtung eines Antragstellers oder bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit von Kindern.
Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 80, 24.05.2023
Einigung auf gemeinsame Ausgangsbasis für die Transformation der Krankenhauslandschaft dringend nötig
Berlin, 24. Mai 2023 – Die Gesundheitsminister des Bundes und der Länder konnten sich auch beim gestrigen Kamingespräch nicht auf gemeinsame Eckpunkte für die Krankenhausreform einigen. Die Krankenhäuser sind durch Inflation und Lohnsteigerungen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage und brauchen dringend Planungssicherheit. „Das vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Papier ist eine gute Ausgangsbasis, damit eine Transformation der Krankenhauslandschaft gelingen kann“, beurteilt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbands, den von den Gesundheitsministern vereinbarten Rahmen für die weitere Diskussion. Die nun vorgenommene Entkoppelung von Leistungsgruppen und Level der Krankenhäuser ermöglicht es den Ländern, eine bedarfsgerechte Versorgungslandschaft zu planen. Jetzt kommt es darauf an, die Strukturvorgaben für die einzelnen Leistungsbereiche praxistauglich und so flexibel festzulegen, dass regionale Besonderheiten berücksichtigt werden können.
Eigener Level für Fachkliniken
Mit einem eigenen Level für Fachkliniken nehmen die Eckpunkte die wichtige Rolle dieser Häuser für die Versorgung kranker Menschen auf. „Wir begrüßen es, dass nicht nur Kliniken, die sich auf bestimmte Krankheitsbilder spezialisieren, sondern auch Krankenhäuser, die sich auf besonders vulnerable Patientengruppen, wie zum Beispiel behinderte Menschen, konzentrieren, weiterhin ihren wichtigen Beitrag zur Krankenversorgung leisten können“, betont Radbruch.
Level-1i-Kriterien müssen weiter ausgearbeitet werden
Die Vorschläge zu den ambulant-stationären Zentren, den sogenannten Level-1i-Krankenhäusern sind leider noch nicht konkret genug, damit Krankenhausträger solche Einrichtungen planen können. Es ist nicht eindeutig genug beschrieben, welchen Versorgungsauftrag Level-1i-Krankenhäuser haben und wie diese in die Versorgungsketten eingebettet werden. „Die restriktive Vorgabe, dass fast ausschließlich bestehende Krankenhäuser in Häuser des Levels 1i umgewandelt werden sollen, erweckt den Eindruck, dass es nur darum geht, lokalpolitische Proteste bei der Schließung von Krankenhäusern zu verhindern“, so Radbruch.
Weiterentwicklung des DRG-Systems statt Neufassung der Krankenhausfinanzierung
„Auch, wenn bei der Ausgestaltung der Vorhaltekosten als neuer, dritte Finanzierungssäule noch viele Fragen offen bleiben, scheint es mit der angedeuteten Neugestaltung des Mindererlösausgleichs um eine Weiterentwicklung des bewährten DRG-Systems zu gehen, ohne einen kompletten Umbau des DRG-Systems jetzt über das Knie zu brechen“, ordnet Radbruch die Veränderungen bei der Krankenhausfinanzierung ein.
Quelle: PM DEKV, 24.05.2023
Diakonie: 7 Thesen für eine gute Krankenhausreform – die Schwächsten nicht vergessen
Berlin, 23. Mai 2023 – Zum heutigen Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform fordert die Diakonie Deutschland Nachbesserungen an den bisher bekannt gewordenen Plänen. In einem Strategiepapier benennt sie konkreten Handlungsbedarf in sieben Reformfeldern, darunter für den regionalen Bedarf, das Angebot von gebündelten Leistungen und einen barrierefreien und inklusiven Ausbau von Krankenhäusern.
„Die Diakonie unterstützt die Krankenhausreform grundsätzlich. Allerdings gehen die bisherigen Vorschläge der Regierungskommission zum Teil an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten vorbei. Dies gilt vor allem für ältere, chronisch oder mehrfach kranke Menschen, Pflegebedürftige sowie Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.
Reformen im Gesundheitswesen seien notwendig, aber sie müssten sich konsequent am Wohl der Patienten und Patientinnen orientieren. Eine Reform, die zu weiten Wegen und einer ungeplanten Ausdünnung der lokalen Versorgungsstruktur führe, kehre die guten Vorsätze ins Gegenteil. „Wir müssen eine Reform daran messen, wie sie sich auf die Schwächsten der Gesellschaft auswirkt. Hier sehe ich bei den Vorschlägen noch deutliches Verbesserungspotential“, so Lilie.
Die Diakonie Deutschland sieht dringenden Handlungsbedarf in sieben Bereichen, um auch in Zukunft eine gute Versorgung für alle zu gewährleisten:
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Mehr Krankenhausplanung – aber Orientierung am regionalen Bedarf
Der Bund drängt die Bundesländer mit seinem Reformkonzept dazu, die Krankenhausplanung neu zu gestalten. Das begrüßen wir. Die Planung muss sich aber am regionalen Bedarf orientieren. Dabei muss die ambulante Versorgung mitgedacht werden.
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Krankenhausleistungen besser finanzieren – aber nicht rationieren
Die Finanzierung von Krankenhausleistungen muss reformiert werden. Es ist gut, wenn der Druck zu immer höheren Fallzahlen reduziert wird und die Krankenhäuser auch Vorhaltekosten geltend machen können. Die vorgeschlagenen Vorhaltepauschalen reichen aber nicht aus und können zur Rationierung von Leistungen führen.
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Leistungen bündeln – aber nicht schematisch
Es ist richtig, dass nicht mehr jedes Krankenhaus für jede Behandlung zuständig ist. Die Bündelung komplexer Behandlungen in gut ausgestatteten Krankenhäusern oder Fachkliniken ist gut. Aber die anfangs geplante Bildung von Großkrankenhäusern führt in die Irre. Die Länder sollen unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten entscheiden, an welchem Krankenhaus welche Leistungen erbracht werden.
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Wohnortnahe Versorgung erhalten – aber intelligent
Viele medizinische Behandlungen können heute oft ohne einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden. Aber in vielen Regionen gibt es immer weniger niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Multiprofessionelle Gesundheitszentren sind ein wichtiger Teil der Lösung. Sie können Patientinnen und Patienten ambulant behandeln und auch eine kurze stationäre Versorgung gewährleisten. Die Vorschläge der Regierungskommission zu Grundversorgungshäusern mit integrierter ambulant/stationärer Versorgung müssen in diese Richtung weiterentwickelt werden.
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Notfallzentren einrichten – aber auch psychiatrisch-psychosoziale Krisendienste
Die Einrichtung von integrierten Notfallzentren an Krankenhäusern ist sinnvoll. Ebenso die Einrichtung moderner Leitstellen mit medizinischer Ersteinschätzung. Diese müssen personell und technisch so ausgestattet sein, dass es nicht zu Wartezeiten kommt. Außerdem müssen psychiatrisch-psychosoziale Krisendienste flächendeckend ausgebaut werden und rund um die Uhr erreichbar sein, damit psychisch kranke Menschen in Krisen einen belastenden Krankenhausaufenthalt möglichst vermeiden können.
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Krankenhäuser umgestalten – aber dabei an pflegebedürftige Menschen denken
Die Neuordnung der Krankenhausleistungen ist sinnvoll. In einer immer älter werdenden Gesellschaft müssen aber ältere und pflegebedürftige Menschen auch besonders in den Blick genommen werden. Sie müssen häufiger, oft auch ungeplant, ins Krankenhaus, können lange Wege schlechter bewältigen und brauchen im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt öfter Pflege und Rehabilitation. Ob die Reform gelingt, wird sich auch daran messen lassen, ob sich die Versorgung von Älteren spürbar verbessert.
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Krankenhäuser umbauen – aber barrierefrei und inklusiv
Das Krankenhaus der Zukunft ist für alle Patientinnen und Patienten zugänglich und verständlich. Sie müssen so ausgestattet sein, dass sie auch Menschen mit Behinderungen gut versorgen können. Spezialisierte Abteilungen und Kliniken für Menschen mit geistigen oder schweren mehrfachen Behinderungen müssen in der Reform gesichert werden.
Quelle: Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., 22.05.2023
Wichtige Termine:
EFAKS-Fachtag PFLEGEN ‑ Nur mit Selbstpflege, bitte! – Wege zu Selbstliebe, Glück und Wohlbefinden
21.06.2023, 09.00 – 15.30 Uhr, Wiesbaden
Weitere Infos unter: www.efaks.de
„Praxiserfahrungen von ACP-Gesprächsbegleiter*innen “
Spannungsfelder und Perspektiven für die Ausbildung
- – 14.06.2023, Hannover
Das Programm können Sie dem folgenden Link entnehmen: https://www.zfg-hannover.de/Kurse–Tagungen-und-Angebote-ZfG/tagungen-Workshops/2023-Inthorn-Praxiserfahrungen-von-ACP-Gesprächsbegleiter-innen
„Gewalt – ein Thema im Gesundheitswesen?“
Schon im Januar konnte die Pflegekammer NRW zum Thema Gewalt in der Pflege im Landtag Stellung beziehen↗.
Das von der TK geförderte Projekt PEKo „verfolgt das Ziel gemeinsam mit den Beschäftigten zielgruppenspezifische und bedarfsorientierte Maßnahmen der Gewaltprävention zu entwickeln.“
08.09 2023 | Köln
Quelle: NL Pflegekammer NRW, 19.05.2023
