Gesund und lange im Beruf: Alternsgerechte Pflegearbeit
Der demographische Wandel schreitet voran und stellt die Pflege auf die Probe – auch im Hinblick auf die Ausgestaltung als attraktiven Arbeitsplatz. Wie sollte Pflegearbeit gestaltet sein, damit Beschäftigte lange und gesund ihren Job ausüben können? Werner Winter von der Geschäftsführungseinheit Versorgung des AOK Bundesverbands kennt die Herausforderungen des alternsgerechten Arbeitens und wird im Praxisdialog am 14. September 2022 um 16 Uhr darüber berichten und beantwortet gerne Ihre Fragen.
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Quelle: Pflegenetzwerk Deutschland, 26.08.2022
Lauterbach fordert Entbürokratisierung der Pflege
24. Aug 2022 | Politik – Entbürokratisierung und mehr Zeit für die Pflege am Menschen sind laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die großen Faktoren, durch die die häusliche Pflege künftig gestärkt werden soll. Das sagte der Politiker im Rahmen des Johanniter-Pflege-Forums 2022 in Hannover.
Neben Karl Lauterbach diskutierten in Hannover auch Stephan Weil, Ministerpräsident des Landes Niedersachsen, Thomas Mähnert, Mitglied des Bundesvorstands der Johanniter-Unfall-Hilfe sowie Katalin Soppart, Geschäftsbereichsleiterin Soziale Dienste im Landesverband NDS/B, darüber, wie Pflege gesamtgesellschaftlich künftig gelingen soll.
„Es gibt kaum ein Land, wo die Pflege so wenig darf, wie in Deutschland“, so der Bundesgesundheitsminister. Deshalb kämen auch viele Länder aus nicht für das Anwerben von Personal infrage. Die potenziellen Mitarbeitenden würden in Deutschland in ihren Kompetenzen beschränkt. „Daran arbeiten wir“, so Lauterbach. Auch über Themen wie eine alternative Besteuerung von Diensten an Wochenendenden und Feiertagen oder vergünstige oder kostenfreie Pflegeleistungen für Leistungserbringer würde im Bundesgesundheitsministerium diskutiert.
Regierungschef Weil betonte, die Zahl der Pflegebedürftigen in Niedersachsen werde wegen des demografischen Wandels stark steigen. „Daher wird Pflege in den kommenden Jahren der Maßstab sein, ob wir eine solidarische Gesellschaft bleiben“, sagte er.
Wie Lauterbach sprach auch er sich für eine Verschlankung der Bürokratie in der Pflege aus. „Niemand hat einen Pflegeberuf erlernt, um 40 Prozent der Arbeitszeit am Schreibtisch zu verbringen“, so der SPD-Politiker. Die vorherrschende „Misstrauenskultur“ müsse abgeschafft werden.
Thomas Mähnert, Mitglied des Bundesvorstands der Johanniter-Unfall-Hilfe, rückte in seinem Statement eine zentrale Forderung der Johanniter in den Mittelpunkt: „Pflege muss bedarfsgerecht dort stattfinden, wo Pflegebedürftige wohnen möchten – Zuhause, in besonderen Wohnformen oder stationär.“ Kommunen sollten daher stärker für regional notwendige und zielgerichtete Angebote sorgen sowie für deren Finanzierung, so Mähnert weiter. „Nur durch die Vernetzung von Leistungserbringern, Unterstützern und Kostenträgern kann Pflege in Zukunft auch zuhause weiter ermöglicht werden.“ (hp/dpa)
Implementierung akademischer Beruferollen
Konzept für akademische Lehreinrichtung Pflege erstellt
24.08.2022 / News – Gemeinsam mit dem Landesverband Bayern der Bundesdekanekonferenz Pflegewissenschaft hat die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ein Konzept zum Aufbau akademischer Lehreinrichtungen für Pflege entwickelt. Diese analog zu akademischen Lehrkrankenhäusern in der Medizin konzipierten Lehreinrichtungen sollen die Einführung akademischer Beruferollen in der pflegerischen Versorgung fördern, teilte die VdPB in der Vorwoche mit. Langfristig solle das die primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung für Studierende „deutlich attraktiver machen“.
Primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung fördern
Nach Angaben der VdPB liegt das Konzept den politischen Entscheidungsverantwortlichen vor, verbunden mit der Aufforderung, finanzielle Ressourcen zur raschen Umsetzung zur Verfügung zu stellen.
Das Konzept umfasse neben der detaillierten Beschreibung der „zwingend“ nötigen Voraussetzungen auch die Skizzierung eines Förderprojekts, das der Freistaat Bayern mit der Bereitstellung von entsprechenden Mitteln in die Umsetzung bringen könnte.
Akademisch qualifizierte Pflegende in der direkten Patientenversorgung gebraucht
VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner sagte: „Es ist belegbar, dass akademisch qualifizierte Pflegende die Versorgungsqualität und auch die Patientensicherheit positiv beeinflussen. (…) Wir brauchen die hochschulisch ausgebildeten Pflegefachpersonen nicht nur als Pflegepädagogen in der beruflichen Bildung oder als Pflegemanager in Leitungsfunktionen, sondern besonders dringend gerade in der direkten Patientenversorgung.“
Aktuell lägen die Studierendenzahlen in der Pflege „weit hinter den Erwartungen“ zurück. Gründe seien u. a. die fehlenden gesetzlichen Regelungen zur Vergütung der Praxisphasen und die erforderliche Praxisanleitung in den Einrichtungen.
Aufgaben- und Rollenprofile für hochschulisch qualifizierte Pflegende etablieren
V. a. aber beeinträchtige eine unzureichende Praxiseinmündung, also der Mangel an entsprechenden Aufgaben- und Rollenprofilen für hochschulisch qualifizierte Pflegende, die Attraktivität der Pflegestudiengänge. „Ein deutliches Bekenntnis zur hochschulischen Pflegeausbildung muss in der praktischen Ausbildung der Studierenden ansetzen und zugleich in klare Kompetenzprofile für Pflege-Akademiker münden.“
Oft mangele es jedoch an Ressourcen für entsprechende Praxisentwicklungsprojekte. Der Aufbau von akademischen Lehreinrichtungen für Pflege sei deshalb ein richtiger Lösungsansatz und ein wichtiger Schritt der Professionsentwicklung.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/konzept-fuer-akademische-lehreinrichtung-pflege-erstellt
Pflegende Angehörige brauchen bessere Anerkennung ihrer Leistung und Strukturen, die sie entlasten
Betreuung durch Angehörige wird durch Personalnot in der Pflege noch wichtiger – Caritas begrüßt Vorschlag der Einführung eines Familienpflegegelds
Berlin, 26. August 2022. „Höchste Zeit, der Situation pflegender Angehöriger die nötige Aufmerksamkeit zu schenken! Ebenso wie Eltern kleiner Kinder sind sie durch die Anforderungen der Pandemie an die Grenze ihrer Leistungskraft gekommen,“ kommentiert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa die Ergebnisse des Beirats zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Der Deutsche Caritasverband fordert eindringlich eine bessere Anerkennung der von pflegenden Angehörigen erbrachten Leistungen und konkrete Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
Die heute der Bundesfamilienministerin vom Unabhängigen Beirat zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vorgelegten „Empfehlungen zur Familienpflegezeit und zum Familienpflegegeld“ gehen aus Sicht der Caritas in die richtige Richtung. „Die Erweiterung des begünstigten Pflegenden über den Kreis der Familienmitglieder hinaus und die Einführung eines neuen Familienpflegegeldes als Lohnersatzleistung mit unbürokratischem Antragsverfahren sind gute Ansätze“, begrüßt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.
Freistellung für die Begleitung der letzten Lebensphase
„Besonders unterstützen wir die Forderung einer Auszeit zur Unterstützung der letzten Lebensphase eines Nächsten oder einer Nächsten. Die vorgeschlagene, bis zu drei Monate dauernde Freistellung, als Karenzzeit zur Begleitung des Sterbens ist ein wichtiges Element einer menschenfreundlichen Sorgekultur“. Auch der Vorschlag, dass jedes Jahr eine zehntägige Pflegefreistellung in Anspruch genommen werden kann, wird von der Caritas unterstützt. Die aktuelle Regelung sieht eine nur einmalige Freistellung im Pflegefall vor.
„Wir brauchen unkomplizierte Lösungen, die den Pflegenden finanziell und organisatorisch die notwendige Flexibilität geben, wenn die Mutter, der Ehemann oder die Schwester auf häusliche Unterstützung angewiesen sind“, fügt die Caritas-Präsidentin hinzu. „Dabei müssen wir gleichzeitig sicherstellen, dass niemand dauerhaft vom Arbeitsmarkt abgeschnitten wird, wenn er oder sie eine Auszeit zur Pflege eines Angehörigen nimmt.“ Die coronainduzierte Retraditionalisierung der innerfamiliären Rollenverteilung sollte keinesfalls verstärkt werden, so der Caritasverband, der aus den Erfahrungen seiner ambulanten Pflegedienste weiß, dass es immer noch in den allermeisten Fällen die Frauen sind, die ihre Erwerbstätigkeit für die Pflege von Angehörigen reduzieren.
Strukturen für die Entlastung von Pflegenden, faire Regeln für Live-Ins
Der Ausbau von Strukturen, die pflegende Angehörige entlasten oder deren Einsatz ergänzen können, muss unbedingt Teil der Lösung sein. Neben Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen müssen faire Regeln für die Beschäftigung von Betreuungspersonal zu Hause (Live-Ins) zwingend zum Gesamtpaket gehören. Dass bei der Live-In-Betreuung Modelle möglich sind, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden, zeigt das Caritas-Projekt CariFair.
Weitere Informationen unter: www.carifair.de
Quelle: PM Deutscher Caritasverband, 26.08.2022
Suizidprävention im Alter stärken
BAGSO nimmt Stellung zur Neuregelung der Suizidassistenz
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen ruft den Gesetzgeber dazu auf, die Bedingungen für die Suizidassistenz klar zu regeln und dabei insbesondere die Situation älterer Menschen in den Blick zu nehmen. In ihrer Stellungnahme „Suizidprävention im Alter stärken“ weist die BAGSO auf das erhöhte Suizidrisiko im fortgeschrittenen Lebensalter hin. Sie fordert den Ausbau der psychologischen und psychiatrischen Versorgung älterer Menschen und eine intensive gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Wert und der Würde des Lebens, auch in Grenzsituationen des Alters.
„Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, das Verfahren für einen freiverantwortlichen Suizid und die Hilfe durch Dritte hierbei möglichst bald zu regeln“, sagte BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner. „Die aktuelle Situation birgt die Gefahr, dass sich Strukturen etablieren, die politisch nicht gewollt sein können. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass mit der Not oder der Unsicherheit von Menschen keine Geschäfte gemacht werden.“
Das neu zu regelnde Verfahren der Suizidassistenz muss nach Ansicht der BAGSO der Stabilität und der Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches eine besondere Aufmerksamkeit schenken. Die Prüfung müsse im Rahmen einer qualifizierten und staatlich kontrollierten Beratung erfolgen, die auch mögliche Hilfs- und
Entlastungsangebote aufzeigt. Es sei wichtig, dass die Beratenden auch in Fragen des Alters über fachliche Expertise verfügen.
Zu den Risikofaktoren für Suizide im hohen Alter zählen Einsamkeit, Depressionen, chronische Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit. Dazu könne das Gefühl kommen, nicht mehr gebraucht zu werden, oder die Sorge, anderen eine Last zu sein. Die BAGSO fordert deshalb eine gute pflegerische und palliative Versorgung, die flächendeckend verfügbar sein muss.
Die Neuregelung der Suizidassistenz ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht 2020 das Gesetz zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nicht verfassungskonform und somit ungültig erklärt hat. Der Bundestag hat im Juni 2022 in einer Orientierungsdebatte über eine Reform der Sterbehilfe beraten.
Quelle: BAGSO-Pressemitteilung, 25.08.2022
Referentenentwurf zum KHPflEG
Kassen wollen PePiK statt „Zwischenlösung“ mit PPR 2.0
23.08.2022 / News – Anlässlich der Anhörung zum Referentenentwurf für ein Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) am Dienstag haben mehrere Verbände deutliche Kritik geäußert – die Meinungen aus der Pflege stehen dabei in deutlichem Gegensatz zu der Position des GKV-Spitzenverbands.
DBfK: „Relevante Zielsetzungen der Personalbemessung nicht erfüllt“
Während der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) wesentliche Änderungen am vorliegenden Entwurf gefordert hat, sehen die Kassen die generelle Einführung der PPR 2.0 als nicht zeitgemäß an. Der DBfK sieht „relevante Zielsetzungen der Personalbemessung nicht erfüllt“. Die „dringend benötigte Trendwende“ bringe das vorgelegte Papier nicht, wesentliche pflegerische Aspekte blieben unberücksichtigt, bemängelte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein am Dienstag.
Pflegepersonalbedarf bundeseinheitlich gleich ermitteln
Der Einstieg in eine bundeseinheitliche Pflegepersonalbedarfsermittlung müsse zeitgleich auf Normal-, pädiatrischen und Intensivstationen erfolgen. Außerdem gehe aus dem Entwurf nicht hervor, dass sich die Soll-Personalbesetzung aus den erhobenen Bedarfen berechnen muss und die Absicht ist, eine Personalausstattung von 100 % der erhobenen Pflegebedarfe zu erreichen. Genau das sei jedoch Ziel der PPR 2.0. Ferner müsse die Pflegepersonalbedarfsermittlung bundeseinheitlich erfolgen – unabhängig von etwaigen Entlastungstarifverträgen in einzelnen Krankenhäusern.
Eine ähnliche Kritik hatte der Deutsche Pflegerat (DPR) bereits in der Vorwoche geäußert.
Verdi: Rechtsverordnung mit Gewerkschaft, DPR und DKG erarbeiten
Auch die Gewerkschaft Verdi forderte am Montag noch „wesentliche Nachbesserungen“, damit Beschäftigte in der Pflege tatsächlich entlastet würden.
So sei gesetzlich eindeutig zu formulieren, dass PPR 2.0 auf den Stationen zur Anwendung kommt. Im vorliegenden Entwurf sei PPR 2.0 lediglich in der Begründung erwähnt, noch nicht aber im Gesetzestext selbst. Die an der Entwicklung der PPR 2.0 beteiligten Verbände – Verdi, DPR und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) – seien in die geplante Ausgestaltung der Rechtsverordnung „eng“ einzubeziehen.
Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler betonte: „Grundlage für die Personalausstattung muss der Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten sein, das muss im Gesetz eindeutig formuliert werden.“
Kassen: PePiK besser als PPR 2.0
Indes hat der GKV-Spitzenverband kritisiert, dass der Referentenentwurf überhaupt eine Personalbemessung in Anlehnung an die PPR 2.0 einführen will. Das ermögliche keine vollständige, einheitliche und digitale Pflegepersonalbemessung, bemängelte Kassenvorständin Stefanie Stoff-Ahnis am Montag und sagte: „Wir wollen in den Krankenhäusern eine moderne, digitale Pflegepersonalbemessung, damit Bürokratie in der Pflege ab- und nicht aufgebaut wird.“
Bisher fehle in der gesamten stationären Versorgung immer noch ein „zeitgemäßes“ Pflegepersonalbemessungsinstrument, das bundeseinheitlich den tatsächlichen Pflegepersonalbedarf differenziert nach den unterschiedlichen Qualifikationen ermitteln könne. Dabei sei mit der „Personalbemessung der Pflege im Krankenhaus“ (PePiK) bereits der richtige gesetzliche Weg eingeschlagen. Nun wolle das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aber per Rechtsverordnung eine Personalbemessung in Anlehnung an die PPR 2.0 einführen.
Stoff-Ahnis betonte: „Jedes Personalbemessungsinstrument muss sich daran messen lassen, ob es geeignet ist, die Qualität der Pflege am Krankenbett nachhaltig zu verbessern.“
PePiK könne das leisten und sei deshalb „endlich“ als eine „qualitätsverbessernde Pflegepersonalbemessung“ auf den Weg zu bringen. Zudem seien Pflegepersonaluntergrenzen auf alle bettenführenden Krankenhausbereiche auszuweiten, um den notwendigen Patientenschutz mit einer Mindestbesetzung sicherzustellen und Pflegepersonal nicht zu überlasten.
BMG am Zug
Nach einer Vorgabe im fünften Sozialgesetzbuch (Paragraf 137k) sollen der GKV-Spitzenverband, die DKG und der Verband der Privaten Krankenversicherung im Einvernehmen mit dem BMG wissenschaftliche Einrichtungen oder Sachverständige beauftragen, ein Verfahren zur einheitlichen PePiK zu entwickeln und zu erproben.
Dies könne sofort geschehen, denn eine Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung des Verfahrens sei bereits erstellt worden und liege dem BMG fristgemäß seit Mitte Dezember 2021 vor, so die Kassenvorständin weiter. Um die Auftragsvergabe zu beginnen, sei das Einvernehmen des BMG zu der vorliegenden Leistungsbeschreibung „zeitnah“ erforderlich.
Zusätzlichen bürokratischen Aufwand vermeiden
Die 3 Verbände seien sich einig, dass sich der erforderliche Pflegepersonalbedarf „anhand der digitalen Pflegedokumentation von Pflegediagnosen und maßgeblichen Pflegetätigkeiten“ ableiten lassen sollte. Zusätzlicher bürokratischer Aufwand lasse sich damit vermeiden.
„Eine Pflegepersonalbemessung auf diesem Niveau wäre ein Quantensprung hin zu einer am Pflegeprozess ausgerichteten qualitativ hochwertigen Pflege im Krankenhaus. Mit der Einführung von PePiK, der neuen Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus, würde die Pflege nachhaltig gestärkt und verbessert werden.“
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/kassen-wollen-pepik-statt-zwischenloesung-mit-ppr-20-1
Noch nicht ausreichend ausgearbeitet
DBfK zum Referentenentwurf für ein Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
Berlin, 23. August 2022 – Anlässlich der heutigen Anhörung zum Referentenentwurf für ein Krankenhauspflegeentlastungsgesetz fordert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) deutliche Nachbesserungen. In der aktuellen Fassung sieht der DBfK relevante Zielsetzungen der Personalbemessung nicht erfüllt.
„Dass mit der PPR 2.0 endlich ein bundesweit einheitliches Instrument zur Personalbemessung im Pflegedienst der Krankenhäuser eingeführt werden soll, begrüßen wir natürlich“, so Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Denn nur mit einer bedarfsgerechten Pflegepersonalausstattung kann sichere und gute Pflege gewährleistet werden. Allerdings fehlen im Referentenentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wesentliche Aspekte, ohne die das geplante Instrumentarium ein zahnloser Tiger bleibt.“
Der DBfK hatte in seiner Stellungnahme unter anderem gefordert, dass der Einstieg in eine bundeseinheitliche Pflegepersonalbedarfsermittlung auf den sogenannten Normalstationen für Erwachsene mit der PPR 2.0 zeitgleich mit pädiatrischen und Intensivstationen (PPR 2.0 für Kinder und Jugendliche und INPULS für die Intensivpflege) eingeführt werden müsse.
Außerdem geht dem DBfK zufolge aus dem Entwurf nicht hervor, dass sich die Soll-Personalbesetzung aus den erhobenen Bedarfen berechnen muss und die Absicht ist, eine Personalausstattung von 100 Prozent der erhobenen Pflegebedarfe zu erreichen. „Genau das ist jedoch das Ziel der PPR 2.0: Der am tatsächlichen Pflegebedarf der Patient:innen erhobene Personalbedarf ist die Grundlage für die Anzahl an Kolleg:innen“, so Bienstein. „Wir lehnen außerdem ab, dass einzelne Krankenhäuser, die Entlastungstarifverträge geschlossen haben, von der Regelung ausgenommen werden. Die Personalbemessung muss bundesweit einheitlich erfolgen. Alle Kolleg:innen und Patient:innen haben ein Recht auf eine verbindliche Personalbemessung, damit die Sicherheit der pflegerischen Versorgung gewährleistet werden kann.“
Der vorgelegte Referentenentwurf wird nach Einschätzung des DBfK leider nicht die dringend benötigte Trendwende bringen, denn die Pflegefachpersonen brauchen jetzt ein deutliches Signal, dass die Politik ambitionierte Ziele für einen besseren Pflegepersonalschlüssel vorgibt. „Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung ernsthaft Maßnahmen für eine sichere pflegerische Versorgung im Krankenhaus schaffen will“, so Bienstein. „Deshalb werden wir das Verfahren auch weiter begleiten.“
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V., hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
Effiziente Gesundheitsversorgung nur mit professioneller Pflege
DBfK sieht Potenzial und Lücken im Vorschlag des vdek
Berlin, 23. August 2022 – Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat in der vergangenen Woche neue Strukturen für eine bessere Gesundheitsversorgung vor Ort vorgeschlagen. Den Kern der neuen Strukturen bildet ein Konzept zu regionalen Gesundheitszentren, in denen interprofessionelle Kompetenz gebündelt werden soll. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt diesen Vorstoß und zeigt auf, dass eine solche Neustrukturierung profitieren kann, wenn die professionelle Pflege von Beginn an eingebunden ist.
„Es ist sehr gut, dass die Versorgungsbedarfe in unserer alternden und multimorbiden Gesellschaft mit ihren besonderen Herausforderungen endlich erkannt werden“, meint Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des DBfK. „Den Ansatz der Gesundheitszentren begrüßen wir sehr. Von internationalen Vorbildern wissen wir, dass diese vor allem dann sehr gut funktionieren, wenn Community Health Nurses eingebunden sind. Community Health Nurses bringen nämlich Gesundheitsförderung, Prävention und medizinisch-pflegerische Versorgung zusammen – genau daran mangelt es und dies gehört zu den spezifischen Kompetenzen von Community Health Nurses.“
Das Konzept der regionalen Gesundheitszentren des vdek kranke bei aller Öffnung noch immer an einer eingeschränkten Sicht auf gute Gesundheitsversorgung, da der überaus wichtige Beitrag professioneller Pflege ausgeblendet sei. Dem DBfK zufolge muss der Fokus für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung, die diesen Namen verdient, endlich die interprofessionelle Zusammenarbeit statt nur die Medizin mit in den Fokus nehmen.
„Die Poliklinik Veddel in Hamburg oder das PORT Gesundheitszentrum Hohenstein machen bereits vor, wie gute interprofessionelle Versorgung vor Ort funktioniert“, so Klapper. „Eine Weiterentwicklung und Verbesserung mit dem Ziel einer gesundheitsorientierten, vorausschauenden Versorgung durch ein multiprofessionelles Team vor Ort ist das Gebot der Stunde, für das Sektorengrenzen nun endlich überwunden werden müssen.“
Die im Koalitionsvertrag genannten Community Health Nurses sind akademisch gebildete Pflegefachpersonen, die nach internationalem Vorbild eigenständig Gesundheitsversorgung für Einzelpersonen und Personengruppen gestalten und dabei systematisch Gesundheitsförderung und Prävention einbeziehen. Sie verbinden eine individuelle medizinisch-pflegerische Versorgung mit populationsorientierten Maßnahmen und Public-Health-Ansätzen. Die erforderlichen Kenntnisse werden in einem Masterstudium erworben.
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
Modellprojekte zur Dequalifizierung der Intensivpflege?
Es braucht endlich bundeseinheitliche Bildungsvorgaben für die Pflege!
Deutscher Pflegerat: Das Land Baden-Württemberg setzt am falschen Hebel an
Berlin (18. August 2022, Nr. 23/2022) – Das baden-württembergische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat fünf Modellprojekte an den Universitätskliniken Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm genehmigt, mit denen aus Sicht des Ministeriums eine schnellere Weiterbildung und damit ein schnellerer Personaleinsatz in der Intensivpflege ermöglicht werde.
Hierzu kommentiert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Vor dem Hintergrund des massiven Personalmangels in der Pflege versucht zum wiederholten Mal ein Bundesland, den Bildungsweg der Pflege zu verkürzen, um Versorgungssicherheit herzustellen. Das Land Baden-Württemberg setzt damit jedoch am falschen Hebel an. Andere Länder sollten sich an angemessene Bildungsstandards orientieren und nicht dem Beispiel folgen.
Seit Jahren drängt der Deutsche Pflegerat darauf, dass die pflegerische Bildung in Deutschland bundeseinheitlich geregelt wird. Dies sowohl bei den Pflegeassistent*innen, der beruflichen und hochschulischen Qualifikation als auch bei der Weiterbildung. Dass der Qualifikationsmix gut funktionieren kann, haben kürzlich die Projekte „360° Pflege – Qualifikationsmix für Patient:innen – in der Praxis“ der Robert Bosch Stiftung gezeigt.
Wir brauchen Pflegefachpersonen für alle pflegerischen Settings mit einer Wechseloption im Laufe ihrer Berufskarriere. Wir brauchen Qualifikationen, die für Pflegebedürftige und Patient*innen klar erkennbar sind.
Das Land Baden-Württemberg setzt nun auf ein Modellprojekt, das unabhängig von anderen Bundesländern initiiert wird und dessen beruflicher Abschluss in den anderen Bundesländern nicht anerkannt wird. Zudem kann eine tarifliche Einordnung nicht stattfinden. Letztlich ist der dadurch erlangte Abschluss weder an die Bildungswege der Pflege in Deutschland, noch international anschlussfähig. Begründet wird dieses Modellprojekt durch eine verkürzte Weiterbildung, um dadurch mehr Pflegepersonal in kürzerer Zeit für den Einsatz auf Intensivstationen gewinnen zu können.
Hier stellt sich die berechtigte Frage, ob wir bei anderen Berufen auch so vorgehen würden, beispielsweise bei den Medizinern? Würden wir auf die Idee kommen, die fachärztliche Ausbildung zu verkürzen, damit Fachärzt*innen dem Markt schneller zur Verfügung stehen? Das erlaubt sich Deutschland nur in der Pflege.
Benötigt wird eine zwischen den Ländern und dem Bund abgestimmte Bildungsarchitektur für die Pflege, die die akademische Qualifikation und die Weiterbildung stärkt und Berufszugänge in die Pflege über die Assistent*innenqualifikation schafft.
Wenn jedes Bundesland aufgrund des Pflegepersonalmangels Sonderwege kreiert, werden die Berufe in der Pflege weiter dequalifiziert. Damit sinkt deren Attraktivität. Der Deutsche Pflegerat warnt dringend davor, diesen Weg einzuschlagen bzw. weiterzugehen.“
Hintergrund:
Die Meldung des baden-württembergischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration „Modellprojekte zur Intensivpflege an Universitätskliniken können starten“ finden Sie hier.
Informationen zu den Leuchtturmprojekten der Robert Bosch Stiftung „360° Pflege – Qualifikationsmix für Patient:innen – in der Praxis“ erhalten Sie hier.
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Die professionelle Pflege lässt sich nicht täuschen – kein Alibi-Instrument zur Pflegepersonalbemessung!
Deutscher Pflegerat zum Referentenentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes
Berlin (17. August 2022, Nr. 22/2022) – Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu einem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass die Bundesregierung mit einem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ein Instrument zur Pflegepersonalbedarfsermittlung einführen möchte. Der Deutsche Pflegerat, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Gewerkschaft ver.di haben die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) nach einem Auftrag aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) entwickelt und dem Bundesministerium für Gesundheit bereits Anfang 2020 vorgelegt.
In ihrem Koalitionsvertrag hat die aktuelle Bundesregierung vereinbart, zur verbindlichen Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus die PPR 2.0 kurzfristig einzuführen, um schnell und spürbar die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Der nun vorliegende Referentenentwurf nimmt diese Intention allerdings völlig unzureichend auf und berücksichtigt wesentliche Vorschläge der Pflegeberufsverbände nicht. Die Chance für eine echte Perspektive auf mehr Patientensicherheit und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen im Krankenhaus werden damit bereits im Referentenentwurf verspielt.
Der Deutsche Pflegerat fordert erhebliche Nachbesserungen im folgenden Gesetzentwurf und Klarstellungen zu den vielen offenen Fragen: Die PPR 2.0 und die Kinder-PPR 2.0 müssen direkt benannt werden, der Intensivbereich muss beachtet werden, Krankenhäuser dürfen von der Pflicht zur Anwendung nicht ausgenommen werden und auch die sichere Finanzierung des Pflegepersonals aus der PPR 2.0-Berechnung muss geregelt werden. Im vorliegenden Referentenentwurf bleibt tatsächlich sogar unklar, ob der Pflegebedarf Grundlage zur Bestimmung der Soll-Personalbesetzung sein wird, obwohl dies ursprünglich die Intention der PPR 2.0 war.
Es stellt sich insgesamt die Frage, ob mit diesem Entwurf die Profession Pflege hinters Licht geführt werden soll. Aber die professionell Pflegenden lassen sich nicht täuschen. Der Deutsche Pflegerat wird mit seinen Mitgliedsverbänden kein Alibi-Instrument zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus unterstützen.“
Weitere Informationen: Pressemeldung des DPR vom 08.07.2022: Bundesgesundheitsministerium legt Eckpunkte eines Pflegeentlastungsgesetzes für PPR 2.0 vor
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Pflegenotstand
Vogler: „Pflegekräfte von der Lohnsteuer befreien“
15.08.2022 / News – Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Christine Vogler, hat erneut vor den dramatischen Folgen des Fachpersonalmangels in der Pflege gewarnt. Im Interview mit der „Bild am Sonntag“ (BamS) verdeutlichte sie, dass viele Pflegeheime bald keine pflegebedürftigen Personen mehr aufnehmen könnten, weil die notwendigen Pflegefachpersonen fehlten. Wenn alle so weitermachten wie bislang, könnten künftig nur noch Reiche gepflegt werden. Wer keine Angehörigen habe, bekomme keine Hilfe. Das fange beim Toilettengang an und ende bei der Wundversorgung.
Professionelle Pflege bald nur noch für Reiche?
Eine Gesellschaft, die nicht mehr pflegen könne, sei keine soziale Gesellschaft mehr, so Vogler im Interview mit der BamS weiter. Vogler forderte deshalb: „Pflegekräfte sollten von der Lohnsteuer befreit werden. Sie sollten kostenlos mit Bussen und Bahnen fahren. Sie brauchen mehr Mitsprache. Sie sollten mehr dürfen, z. B. impfen oder beraten.“
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) sieht sich durch die Warnungen der DPR-Präsidentin bestätigt und forderte abermals einen Pflegegipfel, auf dem „alle Fakten und Lösungsideen endlich auf den Tisch kommen“.
Arbeitgeberverband Pflege fordert Pflegegipfel
AGVP-Präsident Thomas Greiner sagte am Montag, Voglers Warnungen seien zwar drastisch, aber zutreffend. Wenn es so weitergehe, könnten viele Heime niemanden mehr aufnehmen, weil ihnen das Personal fehle. Mehr Geld für das Pflegepersonal sei bereits beschlossen worden, aber damit werde die Personallücke genauso wenig zu schließen sein wie mit der Gewinnung von Pflegefachpersonen aus dem Ausland.
„Und wo der Mangel herrscht, setzt sich die dickere Brieftasche durch – gepflegt wird, wer es bezahlen kann. Soweit darf es nicht kommen und deshalb muss Karl Lauterbach endlich den Hut des Pflegeministers aufsetzen und zu einem Pflegegipfel einladen.“
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/vogler-pflegekraefte-von-der-lohnsteuer-befreien
Veranstaltungen
DBfK: Fachtag Community Health Nursing: Digitales Dialogforum
21. September 2022
Weitere Infos unter: https://www.dbfk.de/de/bildungsangebote/termine/2022/Fachtag-Community-Health-Nursing.php
Deutscher Pflegetag 2022
6. + 7. Oktober 2022, CityCube Berlin
Infos unter:
www.deutscher-pflegetag.de
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