ADS-Wocheninformation 04.04.2022

ADS-Wocheninformation 04.04.2022

Prävention in der Pflege:

Was ist eigentlich der Gesundheitsförderungsprozess?

Eine wirksame Verbindung von Verhaltens- und Verhältnisprävention ist mehr denn je gefragt, um Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden, zu begrenzen und weiter am Lebensende zu komprimieren – aber auch, um bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege zu schaffen. Mit seiner Arbeit dazu beizutragen, ist ein zentrales Ziel des ZQP. Denn der demografische Wandel geht unter anderem mit erheblich steigenden Versorgungsbedarfen in der Langzeitpflege einher. Gleichzeitig stehen zu wenige Menschen zur Verfügung, die in die entsprechende Versorgung eingebunden werden können.
Kranken- und Pflegekassen sowie Länder und Kommunen sind verpflichtet, Menschen zur gesundheitlichen Prävention zu unterstützen − das gilt auch für Pflegebedürftige. In diesem Zusammenhang haben der Setting-Ansatz zur lebensweltlichen Prävention und der Gesundheitsförderungsprozess als Konzept zu dessen Realisierung erhebliche Bedeutung erlangt. Was das genau bedeutet, welche Rolle Empowerment, Partizipation und Nachhaltigkeit dabei spielen und wie der Gesundheitsförderungsprozesses sich in Pflegeorganisationen gestaltet, erklärt der folgende Artikel aus dem aktuellen ZQP-Magazin ZQP diskurs 2022: Zum Artikel

Quelle: ZQP Newsletter | Ausgabe April 2022


NRW: WAHL DER KAMMERVERSAMMLUNG

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Quelle: Newsletter Pflegekammer NRW, 01.04.2022


Selbstverwaltung für die Pflege

Moll kündigt zeitnahe bundesweite Befragung zur Pflegekammer an

01.04.2022 / News – Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll, hat angekündigt, die im Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP vereinbarte bundesweite Befragung aller professionell Pflegenden zeitnah angehen zu wollen – mit dem Ziel zu erfahren, wie die Selbstverwaltung der Pflege künftig organisiert werden kann. Das sagte die SPD-Politikerin im Interview mit dem Chef vom Dienst der Fachzeitschrift Die Schwester | Der Pfleger, Stephan Lücke. Entscheidend für Moll ist, „dass der Wunsch nach und die Bereitschaft zu mehr Beteiligung von den Pflegenden selbst kommt“. Die Profession Pflege müsse ihre Berufspolitik selbst bestimmen, das könne kein Parlament ersetzen. Regierungsfraktionen und Gesundheitsministerium sollen sich um die Details kümmern, wie die bundesweite Befragung konkret erfolgen könne.

Urabstimmung aller Pflegefachpersonen

Pflegende gehörten überall dort mit an den Tisch, wo über Fragen entschieden werde, die sie angingen, betonte Moll weiter. Eine Pflegekammer könne diesbezüglich Aufgaben übernehmen – aber eine Pflichtmitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge müsse die Mehrheit der künftigen Mitglieder auch wollen.

„Eine Pflegekammer wird nie erfolgreich sein, wenn nicht alle hinter ihr stehen. Daher finde ich im Vorfeld eine Urabstimmung aller Pflegefachpersonen richtig. Man muss sie entscheidungsoffen gut informieren und dann fragen, ob sie eine Pflegekammer inklusive Beiträgen wollen.“

Was Moll sagt zu einer Chief Government Nurse im Kanzleramt, über die PPR 2.0 und welchen Appell sie an die Pflegenden selbst richtet, lesen Abonnentinnen und Abonnenten der Fachzeitschrift im ausführlichen Interview.

Kritik aus dem Pflegemanagement

Unverständnis über die angekündigte Befragung hat der Bundesverband Pflegemanagement am Donnerstag geäußert. Das sei ein Schritt zurück, denn schließlich hätten große Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen bereits ein klares Votum abgegeben. Statt einer weiteren Befragung der Pflege sei nun ein klares Bekenntnis der Bundesregierung erforderlich.

Eine klare Entscheidung und zügige Einführung würden nicht nur Geld sparen, sondern auch zeitnah den Rahmen schaffen, der für die „dringend erforderlichen Reformen in der Pflege“ notwendig sei. Eine weitere Befragung zöge indes bisherige Landesentscheidungen in Zweifel und erreiche statt Aufklärung vielmehr Verdruss über die andauernden Befragungen.

Kammergesetze sind Landesrecht

Der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement, Peter Bechtel, schlug vor:

„Viel sinnvoller wäre es, jetzt mit den Vertretern der Pflege bundesweit ins Gespräch zu kommen und die konkreten nächsten Schritte hin zur Gründung einer Pflegekammer zu vereinbaren. Der Deutsche Pflegerat mit seinen Mitgliedsverbänden bildet ein breites Spektrum an Interessen ab und wäre hierfür prädestiniert.“

Zudem sieht der Verband keine gesetzliche Grundlage für die bundesweite Befragung. Kammergesetze seien Landesrecht.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/moll-kuendigt-zeitnahe-bundesweite-befragung-zur-pflegekammer-an


Leitfaden

„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen“

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wirft zahlreiche Fragen auf: Warum hat der Gesetzgeber die Impfpflicht beschlossen? Wie wird sie kontrolliert? Und was passiert, wenn ein Impfnachweis nicht erbracht wird? Dieser Leitfaden stellt die wichtigsten Fakten und Hintergründe zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht übersichtlich dar.

Der Leitfanden ist herunterzuladen, unter: https://assets.zusammengegencorona.de/eaae45wp4t29/Ve8D9GfpQnKiB9YmlHB6s/c7988760179274e7e10d526d56ef1b11/BMG_Leitfaden_einr_Impfpflicht.pdf

Quelle: BMG – Zusammen gegen Corona, 01.04.2022


Pflegeauszubildende und -studierende als Aushilfen

DBfK kritisiert „Verzweiflungstat“ der Politik

31.03.2022 / News – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordost hat den Vorstoß der Regierung in Mecklenburg-Vorpommern scharf kritisiert, wonach Pflegeauszubildende und -studierende die Corona-bedingten Personalausfälle in der Pflege auffangen sollen. Lernende dürften nicht „missbraucht“ werden, um eine „fehlgeleitete Politik“ kurzfristig zu stabilisieren. Das sei eine „gefährliche Entscheidung“, äußerte der Berufsverband am Mittwoch.

Eingriff in das Pflegeberufegesetz

Das Bundesland im Nordosten hat derzeit mit bis zu 30 % Personalausfällen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen aufgrund von COVID-19 zu kämpfen. Auszubildende und Studierende ab dem zweiten Lehrjahr sollen deshalb unterstützen. Das verändere die Ausbildungsstruktur maßgeblich. Für DBfK-Nordost-Vorstandsmitglied Katja Boguth ist klar: „Der Zugriff auf Pflegeauszubildende und -studierende in Krisensituationen ist eine erneute Verzweiflungstat und weder mit der Verpflichtung der Patientensicherheit, noch mit dem Pflegeberufegesetz und den entsprechenden Verordnungen vereinbar.“ Vielmehr führten Eingriffe in die Lehre die Vorgaben im Pflegeberufegesetz ad absurdum, ergänzte Vorstandskollegin Rosalie Heimke. Ausbildungsqualität werde hintangestellt, Überforderung und übermäßige Belastungen der Schutzbefohlenen würden billigend in Kauf genommen.

Pflegekammer „dringend notwendig“

Dabei gebe es gute Beispiele, wie derlei Herausforderungen angegangen werden könnten, mahnte der DBfK Nordost und verwies exemplarisch auf den freiwilligen Pflegepool der Pflegekammer in Rheinland-Pfalz, der als zentrale Meldestelle helfe, die pflegerische Versorgung in Krisen abzusichern.
In Mecklenburg-Vorpommern existierten derzeit jedoch „leider keine Absichten“, eine solche Pflegekammer einzurichten, obwohl diese „dringend notwendig“ sei, damit die politisch Verantwortlichen für die Pflege-(Hoch)schulen ihre Schutzbefohlenen nicht zur Krisenbewältigung einsetzten – weder in der Corona-Pandemie noch zu einem späteren Zeitpunkt.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/dbfk-kritisiert-verzweiflungstat-der-politik


Corona

Kabinett beschließt Pflegebonus

Pflege / 31.03.2022  – Das Regierungskabinett hat einen Gesetzesentwurf für die Verteilung von einer Milliarde Euro als Pflegebonus verabschiedet. Die eine Hälfte davon fließt in Krankenhäuser, die andere in Pflegeeinrichtungen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach versprach außerdem: „Wir werden es nicht bei diesem Bonus belassen. Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Pflegekräften müssen insgesamt deutlich besser werden. Gute Pflege ist eine immer wichtiger werdende Stütze unserer Gesellschaft. Für den Aufbau der Pflege werden wir uns weiter einsetzen.“

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Mittel zur Auszahlung eines Pflegebonus bekommen Krankenhäuser, die 2021 besonders viele Covid-19-Patienten behandelt haben, die beatmet werden mussten. Erfasst werden Krankenhäuser, in denen mehr als zehn infizierte Patienten behandelt wurden, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden – insgesamt sind das 837 Krankenhäuser.
  • Die Krankenhäuser geben den Bonus an Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegekräfte weiter, die im Jahr 2021 für mindestens drei Monate in dem Krankenhaus beschäftigt waren. Die Prämienhöhe für Intensivpflegefachkräfte soll um das 1,5-fache höher liegen, als für Pflegefachkräfte auf bettenführenden Stationen.
  • Außerdem werden in der Alten- bzw. Langzeitpflege die nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen Pflegeeinrichtungen und weitere Arbeitgeber in der Pflege verpflichtet, ihren Beschäftigten nach dem 30. Juni 2022, spätestens bis zum 31. Dezember 2022, einen Pflegebonus für die besonderen Leistungen und Belastungen in dieser Pandemie zu zahlen. Alle Beschäftigten, die innerhalb des Bemessungszeitraums (1. November 2020 bis 30. Juni 2022) für mindestens drei Monate in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig waren, erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang).
  • Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung erhalten den höchsten Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit). Bis zu 370 Euro bekommen andere Beschäftigte, die in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig sind und die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind.
  • Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus.

Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/kabinett-beschliesst-pflegebonus


ImpfenHilft:

Mit der zweiten Auffrischungsimpfung gegen Omikron

Ältere Menschen und Personen mit schwerer Immunschwäche haben das höchste Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken und daran zu versterben. Der Impfschutz gegenüber symptomatischen COVID-19-Verläufen nimmt mit zunehmendem Abstand zur ersten Auffrischungsimpfung ab. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die zweite Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff aktuell für über 70-Jährige, für Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen sowie für Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren. Auch Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wird der zweite Booster empfohlen. Die besonders gefährdeten Personen sollen die vierte Impfung frühestens drei Monate nach der dritten erhalten, Gesundheits- und Pflegepersonal frühestens nach einem halben Jahr. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach wirbt zudem bei der Europäischen Kommission für eine EU-weite Empfehlung der zweiten Booster-Impfung ab 60 Jahren. Mehr dazu in diesem Nachrichtenservice. Zum Artikel

Quelle: BMG – Zusammen gegen Corona, 31.03.2022


Auch in der Generalistik bleibt Pflege weiblich

30. Mrz 2022 | Ausbildung – Die Ausbildungszahlen steigen an: Rund 105.000 Menschen waren Ende 2021 laut Statistischem Bundesamt (Destatis) in einer Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau. 61.458 Auszubildende haben nach Angaben der Statistik-Behörde im Jahr 2021 eine Ausbildung zur Pflegefachperson begonnen. Das sind sieben Prozent mehr als im Vorjahr.
Auch zwei Jahre nach Start der generalistischen Pflegeausbildung zeigt sich, dass die meisten Auszubildenden Frauen sind. Fast drei Viertel der Auszubildenden, die 2021 eine Ausbildung angetreten haben, sind weiblich (74 Prozent).

Quelle: https://www.altenpflege-online.net/artikel/2022_03/2022_03_30_trotz_generalistik_bleibt_pflege_weiblich?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=AHI_AP_NL_20220331


„Jetzt ist der Zeitpunkt, den Pflegeberuf neu zu starten“

DBfK-Symposium zur Zukunft der Pflege in Deutschland

Berlin, 30. März 2022 – Am 29. März 2022 diskutierten Verantwortliche aus Politik, Selbstverwaltung und Verbänden zur zukünftigen Rolle der beruflichen Pflege im Gesundheitssystem. DBfK-Präsidentin Christel Bienstein und die DBfK-Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper machten deutlich, dass Deutschland jetzt einen Neustart für die Pflegeberufe braucht.

Wie ernst die Lage ist, machte DBfK-Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper zu Beginn des Symposiums deutlich: „Die berufliche Pflege in Deutschland steht am Abgrund. Aber um eins ganz klar zu sagen – wenn sie abstürzt, ist es nicht die Pflege, die verlieren wird. Denn die Pflegenden werden einfach den Beruf verlassen und ihr Geld woanders verdienen. Verlieren wird unsere Gesellschaft als Ganze.“

Klapper benannte drei Prozesse, die für die dramatische Situation verantwortlich seien: die Deprofessionalisierung des Pflegeberufs, die Ausdünnung des Pflegepersonals und die andauernde Fremdbestimmung der professionellen Pflege. Am Ende ihrer Auftaktrede forderte sie die rund 800 Gäste auf: „Haben Sie den Mut für einen Neustart! Haben Sie den Mut, in Pflege so zu investieren, dass wir uns im Jahr 2030 gerade in die Augen schauen können und uns freuen können, dass es allen, die Pflege brauchen, gut geht.“

Das Symposium blieb aber nicht bei der Diagnosestellung stehen. Dem Auftakt folgten drei Panels, in denen Perspektiven diskutiert wurden. In der ersten Diskussionsrunde zeigten Vertreter:innen aus Pflegewissenschaft, aus der Pflegekammer und -berufspolitik die wichtigsten Entwicklungsfelder in den Pflegeberufen auf. Der Fokus der Runde war eindeutig: Ohne die Profession Pflege wird es keine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland geben. Pflegeratspräsidentin Christine Vogler sagte: „Wir brauchen ein schlüssiges und tragfähiges Bildungskonzept für die Pflege – von der Pflegeassistenzausbildung bis zum Master-Abschluss“.

In der zweiten Diskussionsrunde mit Vertreter:innen der Selbstverwaltung und Ärzteschaft wurde deutlich, dass es allen Beteiligten in erster Linie um eine bessere Gesundheitsversorgung geht und dass dafür alle Perspektiven genutzt werden müssen. Bundesärztekammerpräsident Reinhardt unterstützte den Anspruch auf mehr Studienmöglichkeiten für Pflegefachpersonen und sprach sich für stärkere interprofessionelle Kooperation aus.

Was jetzt seitens der Politik getan werden muss, diskutierten im dritten Panel Politikerinnen von SPD, Grünen und FDP sowie die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll, mit DBfK-Präsidentin Bienstein. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Etablierung der Community Health Nurse war ein zentraler Punkt, zu dem sich die Diskutantinnen klar bekannten. Dass die Berufsgruppe auch selbst für die Verbesserung ihrer Rahmenbedingungen eintreten kann, machte die Pflegebevollmächtigte Claudia Moll deutlich, indem sie die beruflich Pflegenden dazu aufrief, sich in Verbänden und Gewerkschaften zu organisieren, um eine Stimme zu haben.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte eine Videobotschaft zum Abschluss des Symposiums geschickt. Er bot damit Anknüpfungspunkte, mit denen an einem Neustart für die Pflege weitergearbeitet werden muss.

„Der Neustart muss mit der Profession Pflege umgesetzt werden. Wir brauchen gute Arbeitsbedingungen, ein schlüssiges Bildungskonzept, neue pflegerische Rollen und allem voran mehr Selbstbestimmung“, so Klappers Fazit am Ende des Symposiums. In diesen Neustart zu investieren, sei unumgänglich für die Zukunft der Profession Pflege und damit für die Zukunft Deutschlands. „Denn gute Pflege ist unabdingbar für Solidarität und Zusammenhalt und die Wahrung der Würde des Einzelnen inmitten unser freiheitlich-demokratischen Gesellschaft.“

Die Aufzeichnung des Symposiums wird in Kürze auf dbfk.de zur Verfügung gestellt.

Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77


Partizipatives Praxisprojekt für Sicherheitskultur in der ambulanten Pflege

Pflegebedürftige Menschen müssen sich auf ihren Gesundheitsschutz im jeweiligen Pflege-Setting verlassen können. Zur gesundheitlichen Prävention soll die Sicherheitskultur der professionellen Pflege beitragen – sie stellt eine wichtige Grundlage von Pflegequalität dar. Das ZQP führt daher das Projekt „PriO-a“ mit Pflegediensten durch, um die Sicherheitskultur in der Praxis zu stärken. Dabei wird unter anderem ein zentrales Berichts- und Lernsystem für die Pflege entwickelt.

Berlin, 30. März 2022. Pflegesicherheit ist hochrelevant für den Gesundheitsschutz pflegebedürftiger Menschen. Diese sind im Rahmen der pflegerischen Versorgung zum Teil erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt, z. B. bei der Medikation, Wundversorgung, Ernährung oder Hygiene; auch Gewaltvorkommnisse stellen eine entsprechende Gefährdung dar. Zur Prävention bzw. Verringerung solcher Risiken soll eine Sicherheitskultur in der professionellen Pflege beitragen, die in Deutschland jedoch bisher zu wenig etabliert ist. Dabei werden unter einer entsprechenden Kultur Eigenschaften, Haltungen und Kompetenzen von Organisationen und Personen verstanden, die im Verbund dafür sorgen, dass der Sicherheit der zu versorgenden Menschen höchste Aufmerksamkeit zukommt. Sicherheitskultur ist damit als eine wichtige Grundvoraussetzung für gelingendes Qualitäts- und Risikomanagement zu verstehen. Aspekte davon sind eine offene, konstruktive Kommunikation über kritische Ereignisse und der Einsatz von Instrumenten, die Reflexion und Lerneffekte fördern – etwa digitale Berichts- und Lernsysteme (CIRS: Critical Incident Reporting System) – sowie die Weiterentwicklung von als problematisch erkannten Prozessen. Die nachhaltige Etablierung von Sicherheitskultur kann damit nicht zuletzt zu einem attraktiveren Arbeitsumfeld für Pflegende beitragen.

Ziel des Projekts „Prävention in Organisationen der ambulanten Pflege (PriO-a)“ ist es daher, den Wissensstand zum Thema Sicherheitskultur im ambulanten Pflege-Setting zu fördern, in der Praxis für Pflegesicherheit zu sensibilisieren und Impulse für ein positives Arbeitsklima zu setzen. Dazu wird die partizipative Entwicklung von Sicherheitskultur in den am Projekt teilnehmenden Organisationen unterstützt. Im Rahmen des bis ins Jahr 2026 laufenden Projekts werden 15 Pflegedienste unterschiedlicher Trägerschaft bundesweit vom Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) begleitet. Über organisationsbezogene Maßnahmen und Instrumente hinaus wird am Ende des Projekts ein „Werkzeugkoffer“ mit praktisch nutzbaren Materialien für die Pflege erstellt und schließlich vom ZQP der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Außerdem wird ein zentrales, frei zugängliches digitales Berichts- und Lernsystem – also ein CIRS – für ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen entwickelt.

Das praxisorientierte Präventionsprojekt schließt an Vorarbeiten des ZQP an, die unter anderem eine systematische internationale Literaturrecherche zu Interventionen bzw. Instrumenten zur Stärkung von Sicherheitskultur beinhalten sowie leitfadengestützte Interviews mit professionell Pflegenden, pflegenden Angehörigen und Expertinnen und Experten, um deren Erfahrungen und Einschätzungen zur Sicherheit in der ambulanten Pflege einzubeziehen. Die Methode von „PriO-a“ folgt dem Modell des ‚Gesundheitsförderungsprozesses‘, das im GKV-Leitfaden Prävention zur Implementierung von Prävention in Settings empfohlen wird. Kernaspekte dabei sind, die Zielgruppen einzubeziehen (Partizipation), sie zu stärkerer Eigenverantwortung zu befähigen (Empowerment) sowie langfristige Wirksamkeit zu erzielen (Nachhaltigkeit).

Für die Umsetzung von „PriO-a“ bezieht das ZQP zahlreiche Partner ein. Dazu gehören: AWO Bundesverband, Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung, Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband, Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege, Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste Bundesverband, Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege, Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, Aktionsbündnis Patientensicherheit.

Pressekontakt: Torben Lenz, Tel.: 030-275 93 95 15, E-Mail: torben.lenz@zqp.de


Pflege in NRW

Beschäftigtenzuwachs und lange Verweildauern in Pflegeberufen

29.03.2022 / News – Die Zahl der versicherungspflichtig beschäftigten Pflegenden in Nordrhein-Westfalen (NRW) und deren Verweildauer im Beruf steigen seit 2013 an. Das Bundesland verzeichnete zudem im Juni 2021 einen „Höchststand an Beschäftigten in der Pflege“. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Berufseinmündung und -verbleib in der Pflege in Nordrhein-Westfalen“ des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung (dip) im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Montag in Düsseldorf vorstellte. Laut Studie beträgt die mittlere Berufsverweildauer von Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegenden in NRW mehr als 18 Jahre, die von Altenpflegenden über 13 Jahre. Insgesamt seien derzeit 189.876 Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegende sowie 84.520 qualifizierte Altenpflegende im Bundesland beschäftigt.

Laumann: Pflegende bleiben ihrem Beruf treu

Laumann erklärte, bisher hätten keine ausreichenden Daten zur Berufseinmündung von ausgebildeten Pflegenden und ihre tatsächliche Verweildauer im Berufsfeld vorgelegen. Die Studie habe nun erstmalig umfangreiche wissenschaftliche Daten dazu geliefert. „Eine kurze Beschäftigungsdauer der Pflegekräfte in ihrem Beruf lässt sich für Nordrhein-Westfalen nicht bestätigen. Der Großteil der Pflegenden bleibt ihrem so wichtigen Beruf treu.“

Attraktive Arbeitsplätze nötig

Im Rahmen der Studie wurden Schülerinnen und Schüler, Pflegende und Trägerinnen und Träger von Einrichtungen zu Einstiegs-, Bindungs- und Haltefaktoren im Berufsfeld der Pflege im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 31. Januar 2022 befragt. Nur etwa 50 % der befragten Pflegenden hätten demnach angegeben, mit ihrem Beruf tendenziell zufrieden oder sehr zufrieden zu sein. Rund die Hälfte habe aber auch eine Verschlechterung der Wertschätzung ihrer Arbeit im Laufe ihrer Berufsjahre festgestellt. Knapp zwei Drittel nähmen zudem eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen wahr.

Die Ergebnisse der Studie machten deutlich, so Laumann weiter, dass gute Arbeitsbedingungen nötig seien. Insbesondere die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber seien daher gefordert, attraktive Arbeitsplätze zu schaffen. Laumann weiter: „Gute Arbeitsbedingungen sind nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung für die geleistete Arbeit der Pflegenden, sondern für alle Beteiligten eine Motivation, auch weiterhin in dem Tätigkeitsfeld zu arbeiten.“

Für Pflegende besonders wichtig

Die drei wichtigsten Aspekte bei der Bewertung einer Arbeitgeberin bzw. eines Arbeitgebers seien aus Sicht der befragten Pflegenden:

  • ein ausreichender Personalschlüssel,
  • die Arbeit in einem guten Team und
  • eine ordentliche Einarbeitung.

Berufseinsteiger wünschten sich insbesondere

  • eine gute Einarbeitung,
  • die Realisierung des gewünschten Stellenumfangs sowie
  • ein angemessener Arbeitslohn.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/beschaeftigtenzuwachs-und-lange-verweildauern-in-pflegeberufen


Corona-Pandemie

Zahl der Intensivpatienten steigt

28.03.2022 / News – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erwartet aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen wieder mehr Intensivpatientinnen und -patienten. „Hochproblematisch“ sei die Situation in den Krankenhäusern aufgrund von Personalausfällen, sagte DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Drei von vier Krankenhäusern müssen Leistungen einschränken, weil Personal ausfällt.“
Gründe dafür seien „Infektionen, Quarantäne oder Betreuung von positiv getesteten Kindern“. Zwar habe sich die Intensivbelegung zuletzt etwas vom Infektionsgeschehen abgekoppelt, aber nicht vollständig, so Gaß. „Auf den Intensivstationen werden wir in den kommenden Wochen wieder stärker steigende Patientenzahlen verzeichnen.“ Die Gesamtsituation mache deutlich, „dass die Corona-Pandemie noch lange nicht vorbei ist“, mahnte der Verbandschef.

Weniger als 3.000 Intensivbetten frei

Aktuellen Zahlen des Intensivregisters der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) zufolge werden derzeit mehr als 2.300 Corona-Patientinnen und -Patienten intensivmedizinisch versorgt. Fast 900 von ihnen benötigen eine invasive Beatmung. Täglich verzeichnen die Krankenhäuser 200 bis 300 weitere Corona-Fälle.

Aktuell sind laut DIVI-Register knapp 18.400 Intensivbetten belegt, weniger als 3.000 sind noch frei. Zwar existiert eine sog. 7-Tage-Notfallreserve von mehr als 8.200 Betten. Doch Expertinnen und Experten warnen, dass infolge des aktuellen Personalmangels in den Kliniken weniger Betten zur Verfügung stehen und die Kapazitäten somit früher ausgeschöpft sein dürften.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/zahl-der-intensivpatienten-steigt


Covid mit Abstand häufigste Berufskrankheit

24. Mrz 2022 | News – Seit Beginn der Pandemie ist nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) eine Covid-19-Infektion knapp 203 000 Mal als möglicherweise beruflich bedingte Erkrankung gemeldet worden. In 121 000 dieser Fälle sei die Infektion bereits als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt worden.

„Covid-19-Infektionen und die Folgen sind derzeit mit Abstand die häufigste Berufskrankheit“, erläuterte der Aachener Arbeitsmediziner und DGAUM-Präsident Thomas Kraus am Mittwoch zum Auftakt der Jahrestagung der Gesellschaft. Dies betreffe im Wesentlichen Beschäftigte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in Laboratorien sowie Berufe mit einem vergleichbaren Infektionsrisiko.

Kraus sprach von einer ganz neuen Herausforderung, auch für die Unfallversicherungsträger. Bisher habe es jährlich rund 80 000 Verdachtsmeldungen von Berufskrankheiten insgesamt gegeben. An der Spitze lagen hier 7400 Fälle von Schwerhörigkeit durch Lärm sowie der von Sonneneinstrahlung verursachte Hautkrebs mit rund 4000 Fällen im Jahr, gefolgt von asbestbedingten Krankheiten mit etwa 3100 Fällen.

Bei Covid-19 sehe man nun ganz andere Zahlen, sagte Kraus. In den beiden Pandemiejahren gab es nach Angaben der DGAUM nur für Corona knapp 170 000 Verdachtsmeldungen auf Berufskrankheit, von denen bisher rund 101 600 von den gesetzlichen Unfallversicherungen anerkannt wurden. „Das ist eine andere Dimension.“ In Kliniken seien Anerkennungsquoten am höchsten. „Da ist die Kausalität am einfachsten abzuleiten.“ Viele Verdachtsmeldungen gebe es auch aus der Pflege und aus Kindergärten.

Als Verdacht auf Arbeitsunfälle wurden knapp 34 000 Fälle gemeldet, von denen bisher rund 10 400 anerkannt wurden. Hier liege die Quote deutlich niedriger. Die Anerkennung einer Corona-Infektion als Arbeitsunfall sei schwieriger, etwa bei Polizeibeamten, Taxifahrern oder Beschäftigten wie im Schlachtbetrieb Tönnies, wo es Mitte 2020 einen großen Ausbruch gegeben hatte.

Bisherige Schätzungen gingen ferner davon aus, dass es bei drei Prozent der Fälle Corona-Langzeitfolgen wie Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Erschöpfung oder Atembeschwerden gebe. Das sei aber vermutlich zu niedrig gegriffen. „Die Bewertung einer möglichen Minderung der Erwerbsfähigkeit stellt eine Herausforderung dar.“

Quelle: https://www.aktivieren.net/artikel_apa/2022_03/2022_03_24_corona-als-berufskrankheit?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=AHI_APA_NL_20220330


 

Termine und weitere Infos

 

Weiterbildung zur Digitalisierung im Gesundheits- und Sozialwesen

Für das interdisziplinäre Angebot der FH Münster sind noch wenige Plätze frei

Münster (29. März 2022). Leitungskräfte in der Sozialen Arbeit und im Gesundheitswesen setzen sich längst mit der fortschreitenden Digitalisierung auseinander. Welche Chancen sich mit ihr bieten, aber zugleich auch welche Grenzen sich für das eigene Handlungsfeld ergeben – damit befasst sich eine neue Weiterbildung an der FH Münster.

„Dieses Angebot ist aufgrund seiner interdisziplinären Ausrichtung eine Premiere für uns“, erklärt Prof. Dr. Stefan Gesmann, wissenschaftlicher Leiter des Referats Weiterbildung am Fachbereich Sozialwesen. „Dieses Konzept dient als Orientierungshilfe, um sich dem digitalen Wandel kulturspezifisch, reflektiert und pragmatisch anzunähern.“ Und dies aus unterschiedlichen Perspektiven: Neben Gesmann widmen sich die Professoren Wieland Appelfeller vom Fachbereich Wirtschaft, Julian Löhe vom Fachbereich Sozialwesen und Björn Sellemann vom Fachbereich Gesundheit der Frage, wie Beschäftigte in der eigenen Organisation in die Bewältigung des digitalen Wandels eingebunden werden können. Außerdem geht es um den Einsatz digitaler Hilfsmittel und robotischer Systeme und um das Potenzial, neue Dienstleistungen zu entwickeln. „Wir glauben“, so Gesmann, „dass Einrichtungen der Sozialen Arbeit und des Gesundheitswesens mit den Erkenntnissen aus der Weiterbildung erste konkrete Maßnahmen ableiten können.“

Die Weiterbildung „Digitaler Wandel im Gesundheits- und Sozialwesen. Kulturspezifisch – reflektiert und pragmatisch“ mit insgesamt sechs Nachmittagsmodulen startet am 4. Mai und endet am 22. Juni. Es sind noch einige wenige Plätze frei. Alle Infos und den Direktlink für die Anmeldung gibt es unter fhms.de/digitaler-wandel.

Direktlink zur Anmeldung: Digitaler Wandel im Gesundheits- und Sozialwesen https//fhms.de/digitaler-wandel


PflegePlus
  1. – 19.05.2022 Fachmesse für den Pflegemarkt, Messe Stuttgart

Infos unter: https://www.messe-stuttgart.de/pflege/?utm_source=hausl-pflege&utm_medium=newsletter&utm_campaign=pflegeplus_2022&utm_content=hauslpflege_banner_march